Durchsuchungen, Verhöre und Festnahmen sind das tägliche Brot der litauischen Katholiken
Am Dienstag, dem 23. August des Jahres 1977, um 15 Uhr, hielten der erste Untersuchungsrichter des Sicherheitsdienstes, Major Pilelis, und der Vollzugsbeamte, Major Trakimas, im Autobusbahnhof von Vilnius Viktoras Petkus und Aigis Masilionis an. Die Sicherheitsbeamten zeigten einen Hausdurchsuchungsbefehl für die Wohnung von V. Petkus (Komjaunimo Str. 38, Wohnung 8) und forderten Ihn auf, in den bereitstehenden Wagen einzusteigen. V. Petkus lehnte ab, in den Wagen einzusteigen und ging, begleitet von den Sicherheitsbeamten, zu Fuß nach Hause. Mit ihm ging auch A. Masilionis. Die Wohnung von V. Petkus wurde durchsucht; auch er und A. Masilionis wurden persönlich durchsucht. V. Petkus trug einen Protest in das Protokoll ein, weil A. Masilionis willkürlich ohne Durchsuchungsbefehl durchsucht wurde.
Während der Durchsuchung wurden beschlagnahmt: eine Reiseschreibmaschine und aus der Aktentasche, die V. Petkus im Autobahnhof bei sich trug, vier Nummern der Ausgabe Dievas ir Tėvynė (Gott und Heimat), Lietuvos kultūros archyvas (Archiv der litauischen Kultur), in Maschinenschrift Helsinkio susitarimų vykdymui remti Lietuvos visuomeninė grupė, Dokumentai Nr. 3, 4... iki 12 (Litauische Gruppe zur Unterstützung der Durchführung der Beschlüsse von Helsinki, die Dokumente Nr.3,4...bis 12). Die Erklärung von Mart Nikius an die litauische Gruppe in russischer und estnischer Sprache; Estijos, Latvijos ir Lietuvos tautinio judėjimo Vyriausiojo komiteto sudarymo aktas (Die Gründungsakte des Obersten Komitees für die nationale Bewegung in Estland, Lettland und Litauen) — drei Expl. in litauischer und je ein Expl. in russischer, lettischer und estnischer Sprache; ein handgeschriebener Text mit Kalninš Unterschrift; eine Kopie der Eingabe des Pfarrers der Pfarrei Viduklė an den Administrator des Erzbistums Kaunas sowie die Briefe des A. Šeškevičius (63 Blätter).
Die Hausdurchsuchung dauerte bis 18 Uhr. Nach der Durchsuchung wurden V. Petkus und A. Masilionis vom Sicherheitsdienst mitgenommen. A. Masilionis wurde kurz darauf entlassen, V. Petkus kam nicht zurück.
Am selben Tag und zu gleicher Stunde (15 Uhr) kam ein unbekannter Mann in das Haus von Antanas Terleckas in Vilnius, Nemenčinės pl. Nr.68. Er bedauerte sehr, seinen „Freund Antanas" nicht angetroffen zu haben. Als die im Hause anwesende Schwiegermutter von Terleckas erklärte, daß Antanas so bald nicht nach Hause kommen werde, verabschiedete sich der Gast. Aber nicht für lange. Plötzlich, nach einigen Minuten wurde das Haus von Tschekisten überschwemmt. Der Schwiegermutter und der Tochter Terleckas zeigten sie den Hausdurchsuchungsbefehl und gingen sofort an die Arbeit.
Die Hausdurchsuchung, die vom Leiter des Sicherheitsdienstes, Oberstleutnant Česnavičius, geleitet wurde, dauerte zwei Tage. Formal wurde die Durchsuchung von Kapitän Daugalas im Auftrag des ersten Untersuchungsrichter Major Pilelis, vorgenommen. Anwesend waren außerdem die Sicherheitsbeamten Major Kalakauskas, Kpt. Tušas, Čekenis und andere.
Am ersten Tag dauerte die Durchsuchung bis 23 Uhr. Während der Durchsuchung kam auch der A. Terleckas nach Hause. Die Sicherheitsbeamten durchsuchten ihn auf der Stelle, fanden aber nichts. Sie befahlen ihm, auf dem Stuhl im Zimmer Platz zu nehmen. Terleckas aber erklärte, daß er in seinem Haus der Hausherr sei und lehnte es ab, den ihm angewiesenen Platz einzunehmen; während der Durchsuchung ging er in seiner Wohnung herum.
Während der Hausdurchsuchung (am ersten Tag) bekam Terleckas Besuch von Juozas Tumelis, der in der Bibliothek tätig ist. Die Sicherheitsbeamten durchsuchten auch ihn. Obwohl bei ihm nichts gefunden wurde, mußte er einige Stunden im Zimmer bleiben. Er wurde über den Zweck seines Besuches und über sein Verhältnis zu A. Terleckas befragt. Ihm wurden Vorhaltungen gemacht, weil er Beziehungen zu diesem „antisowjetischen Menschen" unterhalte.
Während der Durchsuchung kam noch ein Jugendlicher zum Haus von Terleckas und erkundigte sich durch das Fenster bei der Frau von Terleckas, wo ihr Sohn sei. In dem Augenblick, als Frau Terleckas antwortete, daß ihr Sohn nicht da wäre und auch nicht sobald zurückkäme, wurde der Ankömmling von den Sicherheitsbeamten ergriffen und ins Haus geschleppt. Der Jugendliche lehnte es ab, seinen Namen zu nennen und wurde genötigt, im Zimmer Platz zu nehmen. Neben ihn setzte sich ein Sicherheitsbeamter. Nach einiger Zeit sprang der Jugendliche plötzlich durch die Tür ins Freie und lief in den Wald. Die Sicherheitsbeamten verhörten die Mitglieder der Familie Terleckas nach diesem Jugendlichen, aber keiner kannte ihn.
Um 23 Uhr nachts wurde die Durchsuchung unterbrochen. Im Haus hielten drei Sicherheitsbeamte Wache, A. Tereckas wurde zum Sicherheitsdienst gebracht. Trotz Verbots, verabschiedete er sich vor dem Abtransport von seiner Familie, bekreuzigte sich vor dem Kruzifix, das an der Wand hing, bat laut Gott um Beistand, empfahl den Kindern, Litauen zu lieben und auf ihn zu warten, weil er einmal doch zurückkehren werde.
Am nächsten Tag (24. August) um 9 Uhr, wurde die Durchsuchung fortgesetzt. Sie wurde ohne A. Terleckas geführt und um 16 Uhr abgeschlossen. In den zwei Tagen wurden die Wohnung, die Außenvorratskammer und der Holzschuppen durchsucht, der Obstgarten und der Wald um das Haus umgegraben. In der Vorratskammer wurde ferner der Fußboden aufgerissen und dort die Erde umgegraben.
Die Beamten brachten von draußen viele Pakete mit verschiedener Literatur mit dem Hinweis, alles in den Vorratskammern und im Obstgarten gefunden zu haben. A. Terleckas erklärte, daß er nur für die Literatur und die Sachen Verantwortung trage, welche in seiner Wohnung gefunden wurden. Alles andere aber, was von draußen hereingebracht wurde, gehöre nicht ihm, und er wisse davon nichts. Im Gemüse-, Obstgarten oder im Wald könne jedermann irgendwelche Pakete hinterlegen oder begraben, nicht ausgeschlossen auch die Sicherheitsbeamten, die schon lange auf ihn scharf wären und schon öfters gedroht hätten, ihn fertigzumachen. Außerdem könne auch jene in die Vorratskammern gelangen, die außerhalb liegen, weil sie unverschlossen seien, wie auch der Hund vor kurzem von jemanden vergiftet wurde. In der Wohnung von A. Terleckas wurde gefunden: eine Schreibmaschine, die Abschriften seiner Eingaben an Podgorny und Andropov; die Abschrift der Eingabe des Pfarrers P. Račiūnas von Šakiai an das Exekutivkomitee des Rayons Šakiai; die Telefonnummer von Siniavski in Paris und einige Adressen.
Von draußen wurde außer den Paketen eine weitere Schreibmaschine hereingebracht. In den Paketen wurden gefunden: 6 Nummern der „Chronik der LKK", zwei Nummern der Aušra (Morgenröte), drei Nummern vonLaisvės šauklys (Rufer der Freiheit), ein Fotofilm mit dem Text in russischer Sprache Atviras laiškas (Der offene Brief) an den Redakteur der Zeitung Literaturnaja gazeta, Čakovski, und Marčenkos bylos dokumentai (Die Dokumente der Gerichtsverhandlung gegen Marčenko), viele dicke vollgeschriebene Hefte mit AufschriftenMintys dienoraščiui (Gedanken für das Tagebuch), die Erinnerungen von Skebėra, in 49 Heften (Handschrift), sowie 28 Briefe adressiert an K. Skebėra, 90 Photokopien des Buches Kovoliovo byla (Die Gerichtsverhandlung gegen Kovaliov) (in russischer Sprache), erschienen in New York, 1976.
Aus den Paketen wurde ferner eine Reihe mit der Schreibmaschine geschriebene
Artikel geholt: A. Sniečkaus nuopelnai Lietuvai (Die Verdienste von A.
Sniečkus für Litauen), Kaip trėmimą vaizduoja tarybinė literatūra (Wie werden die Deportationen in der sowjetischen Literatur dargestellt), Ir toliau
klastojama Lietuvos istorija (Auch weiter wird die Geschichte Litauens gefälscht), Mūsų uždaviniai (Unsere Aufgaben), Tragiško liūdesio dienos (Tage der tragischen Trauer), Kodėl girdoma Lietuva? (Warum wird Litauen ersäuft?) P. Griškevičiaus pasiaiškinimas (Die Rechtfertigung von P. Griškevičius), Sozialistinė revoliucija TSRS pasiuntinybėje Kaune (Die sozialistische Revolution in der Gesandtschaft der UdSSR in Kaunas), Lenkiškos mokyklos — Lietuvos rusiniom įrankis (Die polnischen Schulen — ein Werkzeug zur Russifizierung Litauens),Nugalėtojai neteisiami (Die Sieger werden nicht bestraft), Atlanto nugalėtojos minint (Zur Erinnerung an die Sieger von Atlantik), Dorovė be religijos (Moral ohne Religion), Leiskite nušluostyti Jums ašaras arba A. Sniečkaus nuopelnai Lietuvai (Erlauben Sie ihnen, die Tränen zu trocknen oder die Verdienste von A. Sniečkus für Litauen), 1941 m. birželio sukilimas Lietuvoje (Der Juni-Aufstand 1941 in Litauen), Prie Visagino ežero (Am See von Visaginas), Simo Kudirkos teismo prozesas (Die Gerichtsverhandlung gegen Simas Kudirka), Iš senovės į dabartį (Aus der Vergangenheit in die Gegenwart), Stalino aukos (Die Opfer Stalins), Hitlerio aukos Lietuvoje(Die Opfer Hitlers in Litauen), LKB Kronikos leidėjams — 17 lietuvių inteligentų. 1975 m. rugpjūčio 4 d. (Den Herausgebern der Chronik der LKK — 17 litauische Intellektuelle, den 4. August 1975), Lenininė Iskra Lietuvoje(Die leninistische Iskra in Litauen).
A. Terleckas und seine Tochter lehnten es ab, das Protokoll der Durchsuchung zu unterschreiben.
Zu derselben Zeit (am 23. August, 15 Uhr) wurde auch die Wohnung von Julius Sasnauskas in Vilnius, Garelio Str. 15, Whng. 15, durchsucht. Die Durchsuchung leitete im Auftrag des ersten Untersuchungsrichters, Mjr. Pilelis, der Untersuchungsrichter für besonders wichtige Verfahren, Oben,i-leutnant Maslaukis. Vor der Durchsuchung erschien auch hier ein unbekannter Jugendlicher, welcher die Mutter von Sasnauskas nach seinem „Schulfreund Julius" fragte. Nachdem die Mutter geantwortet hatte, Julius sei in der Stadt, ging der Unbekannte. Sogleich erschienen die Beamten vom Sicherheitsdienst.
Während der Durchsuchung wurden beschlagnahmt: Antano Suraučiaus autobiografijos fragmentai (iš Lenkijos lietuvių gyvenimo) (Fragmente des Lebenslaufs von Antanas Suraučius) (Aus dem Leben der Litauer in Polen); das Buch von Eduard Kuznecov Dienoraščiai (Die Tagebücher) in russischer Sprache, erschienen in Paris; Andrej Sacharov Apie šalį ir pasaulį (Über das Land und die Welt) in Russisch, erschienen in New York; der Brief Sacharovs an die Mitglieder des Nobelpreiskomitees in russischer Sprache; einige handgeschriebene Seiten von O. Lukauskaité-Poškiené; das Gedicht von Kazys Bradūnas Sibiro kapinės (Friedhöfe in Sibirien); die Rede A. Žukauskas-Vienuolis über die Rückführung der entlassenen Gefangenen im Jahre 1957; ein Brief an die Redaktion von Tiesa (Auf die Artikel von Balkevičius in August 1976); die Zeitschrift Aidai (Echo) Nr. 2, 1975, erschienen in New York; eine Eingabe an die Kultusabteilung der Stadt Vilnius wegen Neuaufnahme der aus der A. Vienuolis-Mittelschule entlassene Schüler der XI Klasse: V. Bogušas, A. Tučkus, A. Masilionis und J. Sasnauskas mit 31 Unterschriften der Schüler der Klasse XIa; 135 Postkarten mit dem litauischen Staatswappen Vytis und der Aufschrift: Mag kommen was will, Litauen wird nicht untergehen; fünf gebrauchte Schreibmaschinenbänder; die Handschriften der Artikel Gerbiami ponai ateistai (Die geehrten Herren Atheisten), Sekame komunistų pavyzdžių(Wir folgen dem Beispiel der Kommunisten), Rusai primetė mums klasių (Die Russen haben uns den Klassenkampf aufgezwungen) und der Artikel Lenkiškos mokyklos — Lietuvos rusinimo įrankis (Die polnischen Schulen — Werkzeug der Russifizierung Litauens".
Der während der Durchsuchung zu Besuch anwesende Freund von Julius Sasnauskas wurde ebenfalls durchsucht. Bei ihm wurde aber nichts gefunden. Gegen Ende der Durchsuchung kam Julius Sasnauskas nach Hause. Die Sicherheitsbeamten wollten auch ihn durchsuchen, aber er protestierte, da im Durchsuchungsbefehl nur „die Wohnung und der Keller" zur Durchsuchung vorgesehen waren. Er sei weder Wohnung noch Keller. Darauf nahmen die Beamten ihn mit zum Sicherheitsdienst, ließen sich einen Durchsuchungsbefehl für die Person ausstellen und durchsuchten ihn. Auf die Bemerkung von Sasnauskas, hier fehle die Zustimmung des Staatsanwaltes, erwiderte der Untersuchungsrichter, daß die Gesetze es erlauben, eine Durchsuchung auch ohne die Zustimmung des Staatsanwaltes durchzuführen, wenn sie innerhalb von 24 Stunden nachgeholt wird. So werde es auch gemacht. Bei der Durchsuchung der Person von J. Sasnauskas wurde nichts gefunden und er wurde entlassen.
Bei der Festnahme von V. Petkus und A. Masilionis auf dem Autobusbahnhof, wurde auch J. Volungevičius festgehalten. Weil er eine Durchsuchung ablehnte, wurde er zum Sicherheitsdienst gebracht, dort durchsucht und da man nichts belastendes fand, entlassen. Ein Durchsuchungsbefehl wurde ihm nicht vorgelegt. Deswegen legte J. Volungevičius beim Oberstaatsanwalt der Litauischen Republik eine Beschwerde ein. Nach seiner Entlassung wurde J. Volungevičius aufdringlich von zwei Männern verfolgt. Er wandte sich an einen Polizeibeamten mit der Bitte, er möge ihn vor den unbekannten Verfolgern schützen, die ihn womöglich berauben wollten. Der Polizeibeamte überprüfte die Ausweise der Verfolger. Nachdem er Einblick genommen hatte, entschuldigte er sich bei ihnen, daß er sich in ihre Sache eingemischt hätte und verschwand schleunigst.
Nach den vorliegenden Berichten wurde am selben Tag (am 23. August) die Wohnung des Letten Caličs in Riga durchsucht. Die Durchsuchung begann um 18 Uhr. Es wurde gefunden Estijos, Latvijos ir Lietuvos tautinio judėjimo Vyriausiojo komiteto sudarymo aktas (Die Gründungsakte des Obersten Komitees für die nationale Bewegung in Estland, Lettland und Litauen) handschriftlich abgefaßt in lettischer Sprache von Kalninš. V. Kalninš wurde am selben Tag auf dem Bahnhof von Riga festgenommen. Beim Verhör gab er an, dieses Dokument auf Wunsch von V. Petkus, der unlängst in Riga weilte, aus dem Russischen ins Lettische übersetzt zu haben. (V. Kalninš — ein ehemaliger Professor für russische Sprache an der Rigaer Universität, war für politische Tätigkeiten zu 12 Jahren Freiheitsentzug verurteilt worden. Die ganzen 12 Jahre verbrachte er in den Lagern von Mordovien. Zur Zeit lebt er in Riga).
Am selben Tag wurde auch Mart Nikius in Estland auf dem Bahnhof angehalten. Nach einigen Stunden wurde er freigelassen. Hier muß vermerkt werden, daß als Begründung für alle Durchsuchungen, die in Riga inbegriffen, die Gerichtsverhandlung gegen B. Gajauskas angegeben wurde.
Antanas Terleckas wurde vom Sicherheitsdienst drei Tage festgehalten. Verhört wurde er vom ersten Untersuchungsrichter Major Rimkus. A. Terlek-kas wurde auch dem Stellvertretenden Vorsitzenden des Sicherheitskomitees, General Vaigauskas, vorgeführt. Terleckas wurde vorgeworfen, daß er während seines Aufenthaltes vor einem Jahr in Riga, die Letten und Esten zu bewegen versuchte, ein gemeinsames baltisches Befreiungskomitee zu gründen. Außerdem wurde ihm die Herausgabe des Werkes Laisves šauklys (Rufer der Freiheit) zur Last gelegt. Er wurde aufgefordert, über das Material, das während der Durchsuchung gefunden wurde, Aufschluß zu geben. A. Terleckas lehnte jegliche Aussage ab. Die Sicherheitsbeamten versprachen, ihrerseits von einer Gerichtsverhandlung abzusehen, wenn er seinerseits verspräche, gegen das Sowjetregime nicht mehr zu kämpfen. Terleckas erwiderte, daß er ein solches Versprechen nicht geben könne, da er niemals gegen das sowjetische Regime gekämpft habe. Er protestierte und kämpfe nur gegen diejenigen, die ihn verfolgten.
Vor allen Dingen werde er vom Sicherheitsdienst verfolgt. Deswegen bekäme er keine Arbeit, obwohl er zweimal die Staatliche Universität Vilnius absolviert habe (die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät bis zu seiner Verurteilung, die Geschichtliche Fakultät nach der Entlassung aus dem Lager). Der Sicherheitsdienst solle aufhören, ihn zu verfolgen, mehr wünsche er sich nicht. Ihm gefalle die litauische Geschichtswissenschaft und er würde mit Vergnügen in den Archiven arbeiten. Aber leider sei das nicht möglich. Er dürfe nicht einmal als Pförtner in der Oper arbeiten (während der Gastspiele ausländischer Theater wurde ihm sogar verboten, sich in den Theaterräumen zu zeigen); in letzter Zeit sei er als Arbeiter in den Lagerräumen des Filmstudios beschäftigt. Die Sicherheitsbeamten erwiderten, sie würden keine Arbeit vergeben, aber man würde ihn nicht hindern zu arbeiten, wenn er sich schriftlich verpflichtete, nicht gegen das Sowjetregime zu kämpfen. Terleckas sagte, daß er dasselbe schreiben könne, was er auch in seinem Brief an Podgorny geschrieben habe, d.h. er kämpfe nicht gegen das Sowjetregime. Die Sicherheitsbeamten waren schließlich damit einverstanden. Seinerseits fügte A. Terleckas dem Schreiben noch hinzu, daß er es ablehne, eine Aussage in bezug auf das während der Durchsuchung gefundene Material zu machen. Daraufhin wurde er auf freien Fuß gesetzt.
Am Tag nach der Hausdurchsuchung bei Terleckas wurden seine Frau, Tochter und Schwiegermutter zum Vilnaer Sicherheitsdienst bestellt. Sie wurden über Personen befragt, die in ihrem Haus verkehren, ferner über das Verhältnis A. Terleckas zu V. Petkus, welche Personen am Treffen mit dem Korrespondenten der „Financial Times" und mit dem Sekretär der US-Botschaft in Moskau teilgenommen hätten, was sie über das Material, welches während der Hausdurchsuchung gefunden wurde, und besonders über die Schreibmaschinen sagen könnten. Alle Befragten sagten aus, sie würden Personen, zu denen A. Terleckas Verbindungen unterhält und die zu ihm kommen, nicht kennen.
A. Terleckas wurde nach seiner Rückkehr noch ein paarmal zum Sicherheitsdienst bestellt „um Formalitäten wegen Einstellung der Untersuchung" zu erledigen. Wieder wurde von ihm Auskunft über das gefundene Material verlangt. Nachdem A. Terleckas die Aussage verweigerte und erklärte, er werde den Vorladungen der Sicherheitsbeamten keine Folge mehr leisten, wurde er in Ruhe gelassen. Eine Arbeit entsprechend seinen Qualifikationen als Historiker hat er nicht bekommen. Zur Zeit arbeitete er als Packer im Lager eines Filmstudios.
Nach der Hausdurchsuchung wurde Julius Sasnauskas zum Sicherheitsdienst vorgeladen. Verhört wurde er einige Tage von dem Vollzugsbeamten. Man forderte ihn auf, zuzugeben, daß er mit der Schreibmaschine verschiedene Texte auf Bitten von A. Terleckas und V. Petkus abgeschrieben habe. Man wollte ihn überzeugen, daß diese schon alles zugegeben hätten. V. Petkus sei ein Homosexueller und dafür werde er bestraft. Außerdem verlangten sie Auskunft über das während der Durchsuchung gefundene Material. I . Sasnauskas erklärte, ihm sei als Grund für die Durchsuchung das Verfahren gegen
B. Gajauskas genannt worden, den er aber nicht kenne, über den er nichts wisse und deshalb auch nichts zu dem Verfahren gegen Gajauskas aussagen könne.