BISTUM PANEVĖŽYS

Svėdasai

Am 7. März 1972 um 11 Uhr morgens verstarb in Svėdasai der Kanoniker Pietras Rauda. Geboren wurde er 1894 in Radviliškys. Der Vater des ver­storbenen Geistlichen war ein „Bücherträger" (zur Zarenzeit wurden Gebet­bücher und andere Literatur, die in Rußland nicht erschienen, aus Preußen herübergebracht), er selbst aber mußte bei einem „Direktor" lernen (auf den Dörfern wurden Kinder außerhalb der Schule privat im Lesen an Hand des Gebetbuches im Litauischlesen unterrichtet, weil in der Schule russisch unter­richtet wurde). Nachdem Pietras Rauda 1917 Geistlicher geworden war, hat der Verstorbene sein ganzes Leben hindurch seine Priesterpflichten heilig ge­halten. Als er Vikar in Joniškys war, hat er sich vielfältig an der Begrün­dung der Republik Litauen beteiligt. Lange Zeit war er an vielen Orten Li­tauens Kaplan. Als er Pfarrer in Utena war, bewahrte er mehreren Bür­gern jüdischer Herkunft das Leben. Der Bischof Palterokas zeichnete ihn 1944 mit dem Titel „Ehrenkanoniker" aus und ernannte ihn zum Vize­rektor des geistlichen Seminars in Kaunas. In den Nachkriegsjahren erlitt er Verfolgungen von Seiten der Organe des Staatssicherheitsdienstes und erhielt eine 8jährige Freiheitsstraße dafür, daß er von der Vorbereitung eines für das Ausland bestimmten Memorandums von P. Klimas, Lastiene u. a. über die Okkupation Litauens gewußt und dies dem Staatssicherheits­dienst nicht gemeldet hatte. P. Rauda verbrachte seine „Frist" in Turinsk, Okunev und in den Lagern von Molotovsk. Im Gefängnis des Staatssicher­heitsdienstes in Kaunas saß er zusammen mit dem Führer der Volkspartei, dem Rechtsanwalt Zigma Toliušis und dem Haupt der Partisaneneinheit „Vanagas" (der Habicht).

Die Bildung und die Gelassenheit des Kanonikers, wie andererseits das hel­denhafte Leiden und das Todesurteil gegen den „Vanagas" bekehrten Zigma Toliušis zu Gott und zur Kirche. Nach der Rückkehr aus dem Lager sagte Z. Toliušis: „Wenn du die Kirchtürme siehst, möchtest du weinen — Litauen lebt noch!" 1957 wurde der Kanonikus P. Rauda erneut verhaftet und zwar wegen eines Tagebuches, in dem er die Verhöre nach der ersten Verhaftung und das Lagerleben beschreibt. Man verurteilt ihn zu 10 Jahren. Während seines Aufenthalts in den Mordvinischen Lagern wird er mit dem Haupt der ukrainischen katholischen Kirche, dem Metropoliten I. Slipij be­kannt (zur Zeit Kardinal und Mitglied der Vatikanischen Akademie) und hatte zu ihm enge Beziehungen. Nach 5 Jahren schon kehrte Rauda wegen seiner zerrütteten Gesundheit nach Litauen zurück. Völlig erblindet erfüllte er immer noch in Svėdasai die priesterlichen Pflichten. Während seiner letzten Krankheit sagte er, er opfere seine Leiden zum Wohle der Diözese Panevėžys und auf die Frage eines Geistlichen, was er der Priesterschaft zu sagen wünsche, antwortete er: „Sie mögen alle so wirkungsvoll sein, wie der Kanonikus Br. Antanaitis." Der Kanonikus Rauda beherrschte 6 fremde Sprachen. In der Heimat und in den Lagern umringten ihn die Jugend und die Intelligenz. Sein Leben lang war er entzückt, wenn er Priester gewissen­haft ihre Pflicht erfüllen sah, und betete für die, die die Interessen der Kirche verrieten. Rauda bereitete den Prof. Jurgutis auf den Tod vor, und der Schriftsteller Vienuolis Žukauskas hat zweimal bei ihm gebeichtet. Unser Volk hat einen dankbaren Litauer und die Kirche einen hervorragenden Kämpfer und Märtyrer verloren. Erloschen ist eine gewaltige Leuchte, die viele Jahre lang hunderte kleinerer Feuer entzündet hat. Die Einwohner von Svėdasai drängten sich in der Kirche, um für den Seelenfrieden des geliebten Priesters zu beten. Die Beerdigung war für einen Sonntag vorgesehen, aber der Ispolkom von Utena gestattete das nicht — er befürchtete eine stürmische religiöse Demonstration, die sich „negativ" auf die lernende Jugend auswirken könnte. Anykščiai und Utena weigerten sich, Fahrzeuge für den Transport der Leute von Svėdasai nach Utena zur Verfügung zu stellen. Den Kollektivwirtschaften einer Reihe von Rayonen-Utena, Anykščiai, Kupiškis und Rokiškis wurde die Gestellung von Lastwagen untersagt. Anykščiai stellte nur einen Lastwagen für die Überführung des Sarges. Welch ein wunderbarer Eifer der Atheisten — nicht einmal einen toten Geistlichen können sie vergessen! Für den Trans­port der Kränze mußte ein Wagen aus dem Priesterseminar herbeigeholt werden. 40 Privatautos begleiteten den Sarg des Priesters Rauda von Svė­dasai nach Utena. Alle Straßen waren von Menschen erfüllt. Die Vertreter des Staates, die die Beerdigungsprozession aufmerksam beobachteten, konn­ten sich davon überzeugen, wie das Volk Litauens seine geistlichen Führer zu ehren versteht. An der Beerdigung nahmen die Bischöfe R. Krikščiūnas, I. Steponavičius, L. Pavilonis und 180 Geistliche teil.

Anykščiai

An den Minister für Volksgesundheit der Litauischen SSR Priester Petras Budriunas, wohnhaft in Anykščiai, Stalovo 8

Eingabe

Schon seit einigen Jahren gestattet man im Stadtkrankenhaus von Anyk­ščiai den Gläubigen nicht, einen Geistlichen mit den heiligen Sakramenten herbeizurufen. Auf ihre Bitten erhalten sie unterschiedliche Antworten: „Er ist noch nicht schwach", „Er braucht das nicht mehr, brauchen tust nur du es", „Wir haben kein Einzelzimmer", „Wenn du ihn nach Hause nimmst, kannst du den Geistlichen rufen, so oft du willst". Die Bittenden werden betrogen und verspottet.

Am 7. Oktober 1973 baten die Mutter des Valentinas Kovas auf dem Dorfe Daujočia und die Tochter des Juozas Grižas aus dem Dorf Čekonis den Stationsarzt Šinkūnas, einem Geistlichen zu gestatten, ihre schwachen Ange­hörigen zu besuchen, sie erhielten aber keine Erlaubnis. Wenige Stunden später starb Valentinas Kovas.

Am 19. August 1973 flehten der kranke Donatas Česūnas selbst und seine Angehörigen den Arzt um eine Erlaubnis an, der aber erlaubte dem Geist­lichen nicht, zu kommen. Während des Rundgangs vertrieb der Arzt Šin­kūnas den Geistlichen aus dem Saal. Im Juli 1973 wurde dem Geistlichen nicht gestattet, die Tekle Stasiuliene aus Viešintai, am 8. November 1973 die Ona Braziūniene aus dem Dorfe Stanislavas, am 19. November 1973 die Emilia Bagdoniene aus dem Dorf Elmininkai u. a. zu besuchen. In der Presse wird dauernd betont, daß es in Krankenhäusern nicht verbo­ten sei, religiöse Zeremonien durchzuführen, wenn Sterbende oder Schwer­kranke sie verlangten.

In der Rayonzeitung von Anykščiai (Kollektivarbeit) vom 3. Januar 1974 heißt es im Aufsatz des P. MišučisTarybinis įstatymas ir religija (Sowjet­gesetz und Religion): „Die Diener des Kults können den Kranken im Kran­kenhaus, den Verhafteten im Gefängnis oder im Einschließungshaus be­suchen, wenn dieser es wünscht". Und in der Zeitung Pravda vom 30. Okto­ber 1973 wird in einem Aufsatz: „Gesetz und religiöse Kulte" berichtet: „Das Verbot wird nicht angewandt auf die Zeremonien, welche Sterbende oder Schwerkranke in Krankenhäusern oder Einschließungsorten verlan­gen". Allein im Krankenhaus von Anykščiai wird auch diesem Verbot ver­fahren, denn man gestattet den Besuch des Geistlichen nicht einmal dann, wenn er sich in einem Einzelzimmer befindet.

Am 30. August 1972 wurde es nicht genehmigt, für Stefanija Karosiene einen Geistlichen zu rufen; sie lag in Saal 5 der Inneren Abteilung. Piatras Katinas und Sukys, die zu zweit im Zimmer lagen, verlangten einen Geist­lichen, aber ihr Verlangen blieb unbeachtet. Als ich einmal auf Einladung einer Kranken zu Besuch kam, hielt mich der Arzt Šinkūnas auf dem Hof des Krankenhauses an und befahl mir, umzukehren.

Vor einigen Jahren wandte ich mich in dieser Sache an K. Zulona, den stell­vertretenden Vorsitzenden des damaligen Rajizpolkom von Anykščiai. Er versprach die Sache zu klären, ich aber erhielt keinen positiven Bescheid. Am 17. September 1972 bat ich, A. Baltrūnas, der jetzige Stellvertreter des Vorsitzenden des Rayonexekutivkomitees möge diese für die Gläubigen so schwerwiegende Frage entscheiden. Er bekannte, daß man sich schon oft in dieser Sache an ihn gewandt habe und versprach, mit dem Chefarzt zu sprechen. Es schien, als sollte nun das Problem gelöst werden, aber irgend­etwas durchkreuzte wieder diese Absicht.

Der Vorsteher der Pfarrgemeinde von Anykščiai hat sich zweimal schrift­lich an die Prophylaxeabteilung des Gesundheitsministeriums gewandt und auf die Unzuträglichkeiten im Krankenhaus von Anykščiai hingewiesen. Außerdem haben die Angehörigen der Kranken selbst sich mehrfach tele­grafisch an das Gesundheitsministerium gewandt und um eine Entscheidung gebeten. Über die Behinderung der seelsorgerischen Betreuung der Kranken ist auch der Bischof von Panevėžys und damit auch der Bevollmächtigte für die Angelegenheiten des Kults informiert worden.

Am 9. Januar 1974 bestellte mich A. Baltrūnas — der stellvertretende Vorsitzende des Exekutivkomitees von Anykščiai; er hatte mich vorher schriftlich davon unterrichtet, daß am 25. Dezember 1973 ohne Erlaubnis der Krankenhausverwaltung auf Bitten des kranken Julius Vitkiavičius aus dem Dorf Lagedžis an diesem heimlich die letzte Ölung vorgenommen wor­den sei. Bei diesem Kranken war ich insgesamt 3 Minuten bis zu seinem Tode. Außerdem hatte mir die Frau des Kranken, Vitkavičiene, versichert, daß es ihr gelungen sei, den Stationsarzt zu finden und daß ihr Mann sehr schwach sei. Es ist klar, daß der Stationsarzt Šinkūnas es nicht gestattet hätte, wie er es bei Domus Šilinius aus Vašintai am 15. Januar 1974, am 29. Januar 1974 bei Monika Ušackiene aus Anykščiai und anderen nicht ge­stattet hat.

Diese Lage besteht in der Stadt Anykščiai nun schon mehr als 15 Jahre. Hunderte wurden sittlich beleidigt, weil ihr letzter Wille nicht erfüllt wurde und das im allerkritischsten Augenblick, in der Todesstunde. Ich bitte Sie, den Minister, herzlich, dafür zu sorgen, daß im Krankenhaus von Anykščiai die Gesetze über die religiösen Kulte beachtet werden, damit die Gläubigen ihr Recht wahrnehmen können, die heiligen Sakramente zu empfangen.

Anykščiai, 2. 3. 1973 Priester P. Budriunas

Svėdasai

1973 suchte im Krankenhaus des Fleckens Svėdasai ein Kolchosbauer aus „Žalgiri" Heilung. Seine Frau bat die Ärztin Kamarauskiene um die Er­laubnis, einen Geistlichen zu ihrem schwerkranken Mann rufen zu dürfen. Worauf die Ärztin antwortete: „Und wenn du auf den Knien wie ein Hündchen kröchest, einen Geistlichen lasse ich dennoch nicht herein".

Panevėžys

Auf Verlangen des Staatssicherheitsdienstes wurde im April 1974 Marytė Medauskaite entlassen; sie war Maschinistin in der Finanzabteilung der Stadt Panevėžys. Nach Meinung des Staatsschutzes ist sie Nonne.

BISTUM TELŠIAI

Telšiai

Der Ingenieur Paplauskas stellte im Herbst 1973 in der Vorhalle der Ka­thedrale in Telšiai ein Säulenkapellchen mit einem sogenannten Koplyt­stulpi Rūpintojėlis (ein trauernder Christus in sitzender Stellung mit in die Hand gestütztem Kopf) auf. Das Exekutivkomitee der Stadt Telšiai belegte ihn dafür mit einer Strafe von 50 Rubel und verlangte die Entfernung des Kapellchens aus der Vorhalle unter dem Vorwand, es „verderbe" den Ge­samteindruck.

Klaipėda

Im Januar 1974 befahl der stellvertretende Vorsitzende des Exekutivkomi­tees der Stadt Klaipėda, Ruginis, dem Pfarrer von Klaipėda, die Mädchen vom Altar zu vertreiben, soweit sie Nationaltracht trügen. Nach Meinung von Ruginis ist es nicht angebracht, sich in der Kirche so herausgeputzt zu zeigen. Der Pfarrer versprach, um Unannehmlichkeiten zu vermeiden, die Mädchen nur an den Altar zu lassen, wenn sie eine schriftliche Genehmigung vom Exekutivkomitee beibrächten ... Die Gläubigen sind über diese For­derung des Ruginis sehr gekränkt: „Wo ist denn die Glaubensfreiheit, wenn die Vertreter des Staates bestimmen, in welcher Kleidung man in die Kirche gehen darf?"

In der X. Mittelschule in Klaipėda erklärte die Geschichtslehrerin Ketura-kaitė vor der Klasse, daß es Christus überhaupt nicht gegeben habe, das sei bloß eine von irgend jemand erdachte Anekdote. Einer der Schüler sagte: »Lehrerin, es sind doch sehr viele Anekdoten erdacht worden, aber niemand rechnet von ihnen die Zeit, die Zeit wird nur von der Geburt Christi ge­rechnet.

In der Klasse erhob sich Gelächter, und die Lehrerin war froh, nach dem Klingelzeichen die Klasse verlassen zu können.

Palanga

Die Schüler der Mittelschule in Palanga und ihre Eltern beklagen sich dar­über, daß die fanatischen Atheisten, Lehrer Taurinskas und Lehrerin Ceina-kiene sonntags in der Kirche dejourieren und die Schüler beobachten, die den Gottesdienst besuchen. Ungeachtet der Bemühungen der Atheisten gibt es Schüler, die die Kirche auch werktags besuchen.

Kretinga

Im Sommer 1973 belegte die administrative Kommission des Izpolkom der Stadt Kretinga die Silienę, eine Einwohnerin der Stadt, mit einer Strafe von 50 Rubel, weil sie einige Kinder zur ersten Beichte und zur Erstkom­munion vorbereitet hatte.

Naujoji Akmenė

Im Sommer 1973 fuhren die Schüler der VII. Klasse der Mittelschule in Naujoji Akmenė unter Leitung der Litauischlehrerin nach Kaunas. Als die Schüler durch den Stadtpark gingen, fragte einer einen anderen, an welcher Stelle Kalanta sich verbrannt habe. An die Schülergruppe trat ein Agent des Staatssicherheitsdienstes heran und fragte, was sie hier suchten. — Wir suchen die Stelle, wo Kalanta starb, — erklärte ein Schüler. Der Agent verlangte den Familiennamen der Lehrerin und aus welcher Schule sie kämen. Nachdem er das notiert hatte, schrie er: „Macht, daß ihr weg­kommt, daß ich euch hier nicht mehr sehe!" Einige Tage später sagte der Direktor zur Lehrerin der litauischen Sprache: „Schreib schnell eine Mel­dung und verschwinde aus der Schule, sonst wirst du große Unannehmlich­keiten haben."

Mit Tränen in den Augen schrieb die Lehrerin ihre Meldung, wonach sie „auf eigenen Wunsch" die Schule verlassen wolle. Die Einwohner von Akmene" hatten großes Mitgefühl mit der hochgebildeten Lehrerin, die jetzt in der Produktion arbeiten mußte.

Seda

Gegen Ende 1972 besprachen die Lehrer der Mittelschule in Seda in der Konferenz Leistungen und Betragen der Schüler. Eine Lehrerin verlas die Namen der Schüler mit hervorragender Leistung und beispielhaftem Be­tragen. Als sie die Namen der Schülerinnen der VI. Klasse, Regina Skra­beikyte und Janina Bernotaitė, verlas, wandte die Komsomolsekretärin Kentraite-Kristutiene ein:

Diese Schülerinnen sind keine Pioniere, da darf man ihr Betragen nicht als musterhaft ansehen.

Die Mehrzahl der Lehrer war mit dieser Meinung der Komsomolsekretärin nicht einverstanden, aber die Kristutienė setzte sich mit ihrer Hoffnung durch.

_ Wenn wir das Betragen von Nichtpionieren und Nichtkomsomolzen als

musterhaft ansehen, werden wir die Schüler nie zwingen, in diese Organisa­tionen einzutreten.

Veiviržėnai

Der Pfarrer des Fleckens Veiviržėnai, Brazdžius, brachte vom Felde ein altes, durch Meliorationsarbeiten beschädigtes Säulenkapellchen heim und stellte es, nachdem er es repariert hatte, neben dem Pfarrhaus auf. Die Be­zirksbehörden verlangten von Pfarrer Brazdžius, er solle das Kapellchen zerstören. Da der Pfarrer damit nicht einverstanden war, wurde er in eine andere Gemeinde versetzt. Den jetzigen Pfarrer des Fleckens Veiviržėnai, den Geistlichen Jankauskas bedrängen die Behörden, das Kapellchen zu ent­fernen. Der Bevollmächtigte des Sowjets für die religiösen Kulte, K. Tumė­nas fand sich im November 1973 beim Bischof Pletkus in Telšiai ein und verlangte, dieser solle dem Pfarrer in Veiviržėnai befehlen, das Säulen-kapellchen vom Hof des Pfarrhauses zu entfernen.

Barstyčiai

Stasys Andreikus arbeitete als Lehrer an der Mittelschule in Barstyčiai. Die Schüler und deren Eltern liebten und verehrten ihn. Die Schulleitung und die Bildungsabteilung schätzten seine Arbeit hoch ein. 1970 wurde der Leh­rer St. Andreikus entlassen, weil er am Ostergottesdienst in der Kathedrale von Telšiai teilgenommen hatte. Als man ihn in die Bildungsabteilung be­stellte und ihn fragte, wie er als sowjetischer Lehrer die Kirche besuchen könne, antwortete St. Andreikus: „Ich bin ein gläubiger Mensch und han­dele nach meinem Gewissen." Zur Zeit arbeitet Andreikus als Postbote.

Židikai

1973 bestraften die Bezirksbehörden der Stadt Mažeikiai mit je 50 Rubel den Pfarrer der Gemeinde Židikai und den Vorsitzenden des Kirchenkomi­tees dafür, daß sie die Kirche von außen mit Brettern benagelt hatten, ob­wohl dafür zuvor eine Erlaubnis erteilt worden war.