»... der Satan zeigte ihm in einem Augenblick alle Reiche des Erdkreises und sagte zu ihm: »Diese ganze Macht will ich dir geben und ihre Herrlichkeit; denn mir ist sie übergeben, und wem ich will, dem gebe ich sie. Wenn du mich anbetest, soll sie ganz dein sein.« (Luk. 4. 5—7).

Wenn der Satan gewagt hat, Christus in Versuchung zu führen, dann ist es gar nicht verwunderlich, daß auch wir die Last der Versuchungen und Erpro­bungen erleben müssen. Nicht nur die einfachen Gläubigen werden in Ver­suchung geführt, sondern auch die Seelenhirten und ganze kirchliche Ge­meinschaften werden Versuchungen ausgeliefert.

Auch die Kirche Litauens erlebt heute eine Nacht der Prüfungen und tücki­schen Versuchungen, und zwar sowohl leitende Persönlichkeiten wie auch einfache Kinder der Kirche. Und es ist nicht leicht, Christus und dem Geiste seines Evangeliums treu zu bleiben.

Wir begrüßen den von den Balten der Welt organisierten Friedensmarsch unter dem Motto »Ohne die Freiheit der Völker kann es keinen beständigen Frieden geben!« Diese Parole soll bei allen Friedenskonferenzen herausge­hoben werden. Welchen Namen sollte man den Teilnehmern der Konferenz von Berlin geben, die die Welt betrügen und den Eindruck zu erwecken ver­suchen, daß die Gläubigen der sozialistischen Länder vollkommene Freiheit haben? Die wahren Kämpfer für den Frieden werden in den sozialistischen Ländern hart verfolgt.

Am 17. und 18. Januar 1985 fand vor dem Obersten Gericht der LSSR zu Vilnius die Gerichtsverhandlung gegen den Priester Jonas-Kąstytis Matulionis und den Jugendlichen Romas Žemaitis statt. Zu dieser »öffentlichen« Ge­richtsparodie wurden nur die allernächsten Verwandten der Angeklagten zugelassen. Die Bekannten, Freunde und Verwandten, die ständig von den Sicherheitsbeamten und den auf der Straße patrouillierenden Milizmännern beobachtet wurden, beteten in der Kapelle im Tor der Morgenröte. Das Gericht beschuldigte den Priester J. Matulionis gemäß § 199, Teil 3 des StGB, d. h. Organisation einer religiösen Prozession, Störung der Ruhe der Stadt, Behinderung des Verkehrs. R. Žemaitis wurde ebenfalls gemäß § 159, Teil 3 und § 210 des StGB, d. h. Widerstand gegen die Regierungsbeamten beschuldigt. (Als die Gläubigen in der Prozession zum Friedhof gingen, legte R. Žemaitis seine Hand auf die Schultern des Vorsitzenden des Stadt­exekutivkomitees, Gudžiūnas, und hinderte ihn auf diese Weise, zu dem Priester J. Matulionis hinzukommen — Bern. d. Red.).

Die Staatsanwältin Skaudienė beschuldigte die Angeklagten des Vergehens gegen das Statut der religiösen Gemeinschaften, betonte, daß für religiöse Prozessionen eine Sondererlaubnis der Rayon- und Ortsverwaltung unbedingt notwendig sei, daß die Prozession die Ruhe der Einwohner gestört und den Verkehrsfluß gehindert habe und daß R. Žemaitis dadurch, daß er die Kinder und die Jugendlichen zur Prozession eingeladen hatte, aktiv bei der Orga­nisation der Prozession mitgewirkt habe.

 (Eine Predigt, gehalten 1981 in der Kirche zu Alksnėnai)

Als Christus seine Apostel in die Welt schickte, gab er ihnen einige Hinweise, wie sie sich verhalten sollten. Jesus wies darauf hin, daß die Welt die Apostel nicht gastfreundlich aufnehmen werde, daß die Kinder der Welt sehr oft wie die Wölfe sein werden und daß sich die Apostel vor diesen Wölfen in acht nehmen sollten; klug wie die Schlangen sollten sie sein und arglos wie die Tauben. Am Ende seiner Hinweise sagte Jesus: »Fürchtet euch nicht vor denen, die den Leib töten, die Seele aber nicht zu töten vermögen, fürchtet vielmehr den, der Seele und Leib ins Verderben der Hölle zu stürzen ver­mag.« Heute, am 22. Juni versammeln sich die Menschen an vielen Orten Litauens und auch anderswo, um unschuldigen Opfern ihre Ehre zu erweisen. Die einen versammeln sich, um für sie zu beten, die anderen gehen zu den aus diesem Anlaß organisierten verschiedenen Gedenkfeiern. Wichtig ist aber nicht der Anlaß selber, aus welchem sich die Menschen versammeln, wichtig ist es vielmehr, daß aus diesem Anlaß alle nachdenken. Wir haben uns heute versammelt, um erstens für drei Priester zu beten, die genau vor vierzig Jahren, am 22. Juni, grausam zu Tode gemartert worden sind. Viele von ihnen kennen die Geschichte, ich kann sie nur kurz wiederholen:

An den Vorsteher des Sicherheitsdienstes der LSSR Abschriften an:

1.     die Bischöfe und Verwalter der Diözesen Litauens

2.             Seine Magnifizenz den Rektor des Interdiözesanpriesterseminars zu Kau­nas, Priester Dr. Viktoras Butkus

3.        den Beamten des Sicherheitsdienstes der LSSR, Vincas Platinskas
Erklärung

des Priesters Rokas Puzonas, Sohn des Jonas, geboren am 16. 8. 1956, wohnhaft in Kiauliai, Rayon Širvintai.

Im Mai 1977 habe ich an den Rektor des Interdiözesanpriesterseminars zu Kaunas, Priester Dr. V. Butkus, ein Gesuch um Aufnahme in das Priester­seminar eingereicht.

Vilnius

Der Bevollmächtigte des RfR, Petras Anilionis, erlaubt dem von Bischof Julijonas Steponavičius bestätigten Priesterrat und dem Konsultorenkollegium der Erzdiözese Vilnius nicht, zu arbeiten. Er schlug dem Verwalter der Erz­diözese, Priester Algirdas Gutauskas vor, einen Kompromißpriesterrat und ein Kompromißkonsultorenkollegium zu gründen: Aus der Liste des vom Bischof bestätigten Konsultorenkollegiums müsse Priester Jonas Lauriünas wegen seiner Predigt gestrichen werden, die er am Jahrestag der Verhaftung des Priesters S. Tamkevičius in der Kirche zu Kybartai gehalten hat. Ebenso sei zu streichen Priester Algimantas Keina als Reaktionär und ehemaliges Mitglied des Komitees der Katholiken zur Verteidigung der Rechte der Gläubigen. Aus der Liste des Priesterrates müsse Priester Kazimieras Ze-mėnas gestrichen werden, damit es Platz gibt für einen Priester, der der Regierung wohlgesonnen ist. Msgr. Juzefas Obremski ist aus dem Priesterrat ausgetreten.

Auf eine ähnliche Reorganisation warten auch der Priesterrat und das Konsul-torenkollegum der Diözese Panevėžys. Auch die beinahe nur von der Behörde des Bevollmächtigten gegründeten Priesterräte sind arbeitsunfähig — sie können nichts tun, haben nicht einmal Statuten. Den Priesterrat muß der Bischof oder der Verwalter zu einer Sitzung einberufen; er darf dies aber nur in Übereinstimmung mit dem Bevollmächtigten tun. Es wird auch verlangt, daß die zu behandelnden Fragen mit dem Bevollmächtigten abgesprochen werden

Linkmenys (Rayon Ignalina)

Am Allerheiligentag 1984 ging der Pfarrer von Linkmenys, Priester Jonas Lauriūnas, nach dem Gottesdienst in der Kirche, wie es im liturgischen Ze­remonienbuch vorgesehen ist, mit den Gläubigen zum Friedhof, der etwa 200 Meter vom Kirchhof entfernt ist, um dort gemeinsam zu beten. Bald darauf wurde der Pfarrer in das Rayonexekutivkomitee nach Ignalina vor­geladen. Die Stellvertreterin des Vorsitzenden Stankevičiene ermahnte den Pfarrer, daß er damit die öffentliche Ordnung verletzt und gegen das Gesetz verstoßen habe. »Aber die Atheisten gehen doch auch zum Friedhof, um ihre Verstorbenen zu ehren!«, verteidigte sich der Pfarrer. »Das ist eine Diskriminierung der Gläubigen!« — »Was für eine Diskriminierung soll das sein? Ihr könnt doch auch einzeln beten«, erwiderte Stankevičienė.

Šiauliai

Der Vikar der St. Georg-Kirche von Šiauliai, Priester Vytautas Brilius, wurde am 22. November 1984 in das KBG der Stadt Šiauliai zu dem Sicherheits­beamten Edmundas Jekas vorgeladen. Den Sicherheitsbeamten interessierte, auf welche Weise eine früher stattgefundene Unterhaltung zwischen ihm und Priester V. Brilius in die »Chronik« gelangen konnte. Der Tschekist bemühte sich zu beweisen, daß die »Chronik« eine verleumderische Untergrundver­öffentlichung sei. Auf die vom Priester V. Brilius vorgelegten Tatsachen über die Diskriminierung der Schüler, gab der Sicherheitsbeamte zur Ant­wort: »Man braucht sich auch nicht zu wundern, daß die Gläubigen manch­mal darunter leiden müssen, sie machen ja in der Schule nur die Minderheit  aus...«

Aus den Briefen des Priesters Alfonsas Svarinskas:

». . .Heute ist der zweite Sonntag der großen Fastenzeit. Für uns, die Li­tauer, der Vorabend eines uns teuren Festes — St. Casimir.

Es ist früh am Morgen, ich habe gebetet und jetzt möchte ich Ihnen schreiben. Im allgemeinen geht es mir sowohl körperlich, als auch geistig bisweilen gut, immer noch nicht meinem Alter — 60 Jahre — entsprechend. Wir wollen fest daran glauben, daß Gott uns helfen wird. Man möchte vieles erzählen, aber das Papier erlaubt es nicht (die Gefängniszensoren lassen es nicht durch — Bern. d. Red.).

Wir müssen alles so tun, damit wir uns im Himmel begegnen. Es geht auf der Erde doch alles so schnell vorbei. Eine ganze Woche habe ich die Grippe gehabt und bin nicht in die Arbeit gegangen. Jetzt habe ich noch einen Husten, aber auch die Hoffnung, daß der Frühling und die Sonne alles heilen werden.

Die Methoden und die Formen der Gestaltung des neuen Menschen in der sowjetischen Schule.

(Aus der Beratung der Pädagogen, Führer der atheistischen Arbeit, der Re­publik im März 1984 in Vilnius)

Der Lektor des ZK der KPL, J. Sakalauskas, durchleuchtete kurz für die Versammelten die Lage der Religion in Litauen und unterstrich dabei, daß die Religion in der heutigen Welt politisiert sei und daß die Politik sich mehr mit der Religion befasse. Die Kirche habe den Himmel aus dem Kosmos herausgenommen und in das Herz des Menschen versetzt. Sie habe ihre Tätigkeit aktiviert. Im Sommer 1983 begann der Vatikan, seine Sendungen in usbekischer, kirgisischer und tadschikischer Sprache zu senden. 1983 sind in das Priesterseminar zu Kaunas 4 junge Weißrussen und Ukrainer einge­treten. Aus Anlaß des hl. Casimir-Jubiläums am 4. März 1984 habe der Papst in seiner Begrüßung gesagt :»Ich begrüße alle hier Versammelten, ihre Familien, besonders aber jene, die für den Glauben in Litauen kämp­fen...« »Die einfachen Gläubigen begrüßte er nicht, sondern nur die Ex­tremisten, die Kämpfenden . . .«, sprach der Lektor J. Sakalauskas.

Der Lektor erinnerte sich auch an den Pfarrer von Adutiškis, B. Laurina­vičius. Uber ihn sagte er, daß dieser sich vergafft habe und unter ein Auto geraten sei und dadurch ein unnötiges Aufsehen verursachte, wo doch jeden Tag viele Menschen durch Autounfälle sterben, ohne daß sich jemand des­wegen Sorgen macht.

»Ausra« (»Die Morgenröte«) Nr. 44 (84). Im August 1984 erschien eine neue Nummer der »Aušra«. Eine Jugendgruppe Litauens bedankt sich in einem offenen Brief bei Papst Johannes Paul II. für seine Aufmerksamkeit dem litauischen Volke gegenüber, für seine alle umfassende Liebe, und sie bringt ihre Hoffnung zum Ausdruck, daß der Papst in Zukunft wirklich Litauen besuchen wird. Der Artikel »Susirūpinkite dorovine tautos kultura« (»Macht euch Sorgen um die sittliche Kultur des Volkes«) fordert die Leser auf, sich in die Geschichte ihres Volkes und der gesamten Menschheit zu vertiefen: »Wir wollen aus ihr lernen. Wir wollen zu Persönlichkeiten, zu vollwertigen Christen und Litauern reifen. Wir wollen keine verkümmerten, dürren Zweige sein oder Unrat, der vom Strom weggetragen wird. Unser Volk sehnt sich nach einer Intelligenz und nach arbeitenden Menschen mit hoher geistiger Kultur. Von ihnen hängt das kulturelle Aufblühen des Volkes, sein Leben oder sein Tod ab.« Der Artikel »Saugumo nusikaltimai nesi­baigia « (»Die Verbrechen des Sicherheitsdienstes hören nicht auf«) legt mit fundierten Angaben aus dem Archiv der »Aušra« dar, mit welchen Mitteln und auf welche Weise der Sicherheitsdienst seit Jahren gegen jene arbeitet, die sich dem totalitären Regime nicht anpassen.

Priester Alfonsas Svarinskas
Priester Sigitas Tamkevičius
Priester Jonas-Kąstytis Matulionis
Romas Žemaitis
Vladas Lapienis
Jadvyga Bieliauskienė

und andere tragen die Ketten der glauben darfst!

Dozent Vytautas Skuodis
Gintautas Iešmantas
Povilas Pečeliūnas
Julius Sasnauskas
Antanas Terleckas

Unfreiheit, damit du frei leben und

Darf in der Presse nicht veröffentlicht werden! Bestätigt

vom Ministerrat der SSR Litauen am 20. September 1974, durch den Beschluß Nr. 339.

Satzungen der Überwachungskommission für Einhaltung der Kultgesetze bei Exekutivkomitees des Deputiertenrates des werktätigen Volkes der Städte und Rayons

I. Allgemeiner Teil

1.        Die Uberwachungskommission für Einhaltung der Kultgesetze wird bei dem Exekutivkomitee des Deputiertenrates des werktätigen Volkes der zur Republik gehörenden Stadt oder des Rayons gegründet. Sie soll es unterstützen bei der Überwachung der Einhaltung der Gesetze und helfen, sie den Einwohnern zu erläutern. Die Kommission arbeitet nach allgemeinen Grundlagen.

über die Lage der Religion und der Kirche in der SSR Litauen zum 1. Januar 1984

In der Republik arbeiten 764 angemeldete religiöse Gemeinschaften, die zehn Konfessionen angehören und 12 (1982 waren es 9) unangemeldete Gruppen von Gläubigen. Im Jahr 1983 organisierten sich zusätzlich noch eine Pfingstler- und zwei evangelische Baptisten-Gruppen.

767 Kultdiener versorgen diese religiösen Gemeinschaften (1982 waren es 781).

1983 wurden etwa 35 Prozent der in der Republik geborenen Kinder ge­tauft, etwa 35 Prozent der Verstorbenen wurden mit religiösen Zeremonien beigesetzt, 22 Prozent der Eheschließungen wurden in der Kirche wiederholt. 18 325 Kinder erhielten Katechismusunterricht, 20 366 Heranwachsende wurden gefirmt.

Die Einnahmen der religiösen Gemeinschaften aller Konfessionen betrugei 1983 insgesamt 1 874 900 Rubel, d. h. 264 100 Rubel oder 14 Prozent me' als 1982. Die religiösen Gemeinschaften, religiösen Zentren und das Klost der Orthodoxen haben dem Friedensfond 42 000 Rubel zugeführt.

Artikel 50 der Verfassung Sowjetlitauens verkündet, daß den Bürgern der SSR Litauen die Gewissensfreiheit garantiert wird, das heißt das Recht, sich zu einer beliebigen oder zu keiner Religion zu bekennen, religiöse Kulthand­lungen auszuüben oder atheistische Propaganda zu betreiben. Das Schüren von Feindschaft und Haß in Zusammenhang mit religiösen Bekenntnissen ist verboten. Die Kirche ist in der SSR Litauen vom Staat und die Schule von der Kirche getrennt.

Ein Teil der Kirchenleute bleibt bei der Meinung, wenn die Kirche vom Staat getrennt ist, dann heißt dies, daß die religiösen Organisationen und die Gläubigen unter Befolgung der eigenen Regeln so arbeiten dürfen, wie es ihnen paßt. Die so denken, irren sich alle. Die religiösen Gemeinschaften und die Gläubigen dürfen nur so weit nach eigenen Regeln arbeiten, soweit diese den Gesetzen des Staates nicht widersprechen.

In unseren sowjetischen Gesetzen werden die Gründungsordnung der ver­schiedenen religiösen Gemeinschaften, ihre Rechte, die Grenzen ihrer Tätig­keit, ihre Beziehungen zu Regierungsorganen, die Verwaltung ihres Besitzes, der für ihre kultischen Belange zur Verfügung gestellt wird, die Verfügung über ihre Geldbeträge und anderes unter vollkommener Einhaltung der Ver­fassung »Uber Trennung der Kirche vom Staat und der Schule von der Kirche« geregelt. Um ihre religiösen Bedürfnisse gemeinsam befriedigen zu können, dürfen sich die gläubigen Bürger, wenn sie das 18. Lebensjahr voll­endet haben und die Zahl der Gläubigen ausreichend ist, in religiösen Ge­meinschaften, Pfarreien oder Gruppen vereinen.

über die Predigten, die 1983 in katholischen Kirchen auf dem Territorium der SSR Litauen gehalten wurden

Eines der wichtigsten religiösen Propagandamittel sind die in Bethäusern gehaltenen Predigten, die ausnahmslos nur zur Befriedigung der religiösen Bedürfnisse der Gläubigen bestimmt sein dürfen.

Nach der Analyse der 1983 gehaltenen Predigten kann man feststellen, daß die große Mehrheit der Priester im Hinblick auf die sowjetische Regierung auf loyalen Positionen bleibt. Wesentlich zugenommen haben solche Predig­ten, in denen die Gläubigen zum Beten aufgefordert werden, damit es in unserem Lande Frieden gibt und kein Blutvergießen und daß unter den Menschen und in den Familien bei uns Eintracht herrscht. Man merkt aber auch, daß die Tätigkeit mancher extremistisch eingestellten Priester nach dem Gerichtsprozeß gegen A. Svarinskas und S. Tamkevičius ruhiger geworden ist; der Ton der Predigten wurde sanfter, ihre Predigten nahmen eine reli­giöse Richtung ein.