Obwohl in Litauen seit dem ersten Jahr der sowjetischen Okkupation Bücher in litauischer und anderen Sprachen zerrissen, zerschnitten und verbrannt werden, wenn ihr Gesamtinhalt, einzelne Gedankengänge oder Ideen, die Okkupations­macht und ihre einheimischen Kollaborateure daran hindert, ihre wahnwitzigen Pläne durchzuführen — die Litauer moralisch zu brechen und zu entnationali­sieren.

Die Verfolgung und physische Vernichtung litauischer Literaturwerke hält auch heute noch an. Sicher, nicht immer ist das gedruckte Wort in den Augen der Okkupationsmacht sogleich »schuldig«. Es kann zunächst durchaus das dreifa­che Zensurfilter von Verfasser, Verleger-Redakteur und staatlichem Zensor pas­sieren. Doch auch dann ist eine nachträgliche Vernichtung keineswegs ausge­schlossen. Vernichtung etwa auf Sonderbeschluß, wenn der Autor dem Regime gegenüber später »schuldig« wird oder sonst mißfällt. So geschah es mit dem Schriftsteller und mutigen Verteidiger der Menschenrechte in Litauen, Dichter Tomas Venclova, den das KGB verfolgte und schließlich zur Emigration in die USA zwang.

Nachstehend publizieren wir zwei schandbare Dokumente. Sie wurden den Di­rektoren aller Bibliotheken und Büchereien übersandt und enthüllen den Man­gel an Logik, »Kultura« und Moral jener, deren Initiative ähnliche Verordnun­gen und Weisungen entspringen.

Bei den folgenden Dokumenten sind Versanddatum, Nummer, Numerierung des Verteilerexemplars und Adresse des Empfängers weggelassen.

Nur zum Dienstgebrauch Exemplar Nr. —

Oberste Behörde beim Ministerrat der Litauischen Sozialistischen Sowjetrepu­blik zur Wahrung von Staatsgeheimnissen im Pressewesen (LTSR GLAWLIT).

Empfänger und Exemplarnummer des

Verteilers

Betrifft: Entfernung der Bücher von Tomas Venclova aus Bibliotheken und dem Netz des Buchhandelsvertriebs.

Wir übersenden Ihnen hiermit den Befehl Nr. (—) vom 10. Mai 1978 der Ober­sten Behörde beim Ministerrat der Litauischen SSR zur Wahrung von Staatsge­heimnissen in der Presse betreffend die Entfernung von Büchern des T. Venclo­va aus Bibliotheken und dem Netz des Buchhandelsvertriebes. Sie werden um entsprechende Weisungen ersucht, daß die im Befehl näher bezeichneten Bücher umgehend aus den Beständen der ihnen unterstehenden Bibliotheken entfernt und abgeschrieben werden.

Anlage — Befehl Nr. (—) Verteiler­exemplar Nr. (—) gez. B. Gurvicius

stellvertretender Leiter der Obersten Behörde

Oberste Behörde beim Ministerrat der Litauischen SSR zur Wahrung von Staatsgeheimnissen im Pressewesen (LTSR GLAWLIT)

Befehl Nr. (—) vom 10. Mai 1978

Betrifft: Entfernung der Bücher von Tomas Venclova aus Bibliotheken und dem Netz des Buchhandelsvertriebes.

Aus Bibliotheken und dem Netz des Buchhandelsvertriebes sind folgende Bü­cher von Tomas Venclova zu entfernen —

»Golem oder der Künstliche Mensch«

Vilnius, »Vaga«-Verlag, 1965, 272 S., 12 Blatt Illustrationen, 8000 Exemplare

»Zeichen der Sprache« — Gedichte

Vilnius, »Vaga«-Verlag, 1972, 64 Seiten, 8000 Exemplare.

»Raketen, Planeten und Wir«

Vilnius, Staatsverlag für Schöne Literatur, 1962, 167 S. mit Illustrationen, 10000 Exemplare.

gez. M. Slizevicius

Leiter der Obersten Behörde