Der Bevollmächtigte des Rates für religiöse Angelegenheiten, P. Anilionis, hatte zum 13. Juli 1979 die Ordinäre Litauens in sein Amt vorgeladen. Er schlug vor, zunächst das Andenken des verstorbenen Bischofs Labukas durch Erheben von den Plätzen zu ehren, was auch geschah.

Der Bevollmächtigte begrüßte Bischof L. Povilionis und teilte mit, daß ihm mit Wirkung vom 9. Juli 1979 gestattet sei, sein Amt auszuüben. Dann erklärte der Bevollmächtigte, daß Extremisten unter der Geistlichkeit ihr Wirken aktivieren und neue Ausfälle erwartet werden. »Es gibt nicht viele Extremisten, und die Mehrheit der Geistlichen ist loyal, ein Teil unentschlossen. Sie wissen nicht, wem sie sich anschließen sollen.

Die Extremisten geben Anweisung selbst an die Ordinare. Diese sollten größere Aktivität zeigen, um die in vielen Jahren errungene bischöfliche Autorität zu wah­ren.

Die Extremisten weigern sich formell, sowjetische Gesetze zu befolgen. Sie sind in zwei Gruppen organisiert: eine Helsinkigruppe und eine Fünfergruppe. Pfarrer Br. Laurinavičius hat den Platz des verstorbenen Pfarrers Garuckas eingenom­men.

Die Fünfergruppe entstand in der zweiten Hälfte des Jahres 1978 und aktiviert ih­re Tätigkeit ständig. Sie vertreten niemand, sind von niemandem gewählt aber ak­tiv tätig. Welchen Platz nehmen sie innerhalb der Geistlichkeit ein? Sie verfassen Schreiben, lügen und bringen keine Fakten. Sie wollen, daß Bischö­fe und Verwalter ihnen Gehorsam leisten.

Einzelne Aktivisten erpressen sogar manche Bischöfe und Administratoren. Gute und rechtschaffene Menschen können durch sie zu Schaden kommen. Die Ordi­nare sollten sich nicht anschwärzen und zertreten lassen. Manche Verwalter haben zurückgeschlagen, andere warten ab, was die Staatsmacht sagt. Das Resultat ist Spaltung. Die Geistlichen wissen nicht, wem sie sich anschließen sollen. Die Lage ist äußerst unnormal.

Die Extremisten wählen verschiedene Formen ihrer Tätigkeit und weigern sich, Weisungen der Staatsmacht nachzukommen.

Ihre Solidarität mit dem Dokument Nr. 5 der Fünfergruppe haben bekundet:

Bistum Kaišiadorys — 60 Prozent der Geistlichen, Bistum Kaunas — 63 Prozent der Geistlichen, Bistum Vilkaviškis — 78 Prozent der Geistlichen,

Bistum Vilnius — es liegen drei Erklärungen der Geistlichen vor (das Gesuch um Wiedereinsetzung des Bischofs ist von 64 Prozent der Geistlichen unterzeichnet), Bistum Panevėžys — 84 Prozent der Geistlichen (ihr Schreiben ist recht ausführ­lich, unmotiviert),

Bistum Telšiai — 76 Prozent der Geistlichen.

Beim Sammeln der Unterschriften wurden einzelne Pfarrer ausgelacht und be­droht. Der Inhalt aller Schreiben ist ähnlich, die Absicht ist »Schutz der Geschä­digten«, doch fehlen Fakten. Auch beim Suchen ist es schwer, Geschädigte aus­findig zu machen. Es handelt sich nur um Verleumdungen. Sie schreiben über Verstöße gegen die Helsinkibeschlüsse, kommentieren diejenigen Artikel, die ihr ren Interessen nützen. Sie zeigen sich besorgt um das Wohl der Kirche und verwü­sten sie gleichzeitig.

Kein Mensch macht Pfarrer oder Gläubige zu Bürgern zweiter Klasse, wie es in den Erklärungen heißt.

Sie ziehen die Jugend mit Drohungen in die Kirche (z. B. Pfarrer Tamkevičius). Später werden auch Unschuldige zu Schaden kommen.

Geistliche des Erzbistums Vilnius haben das Statut als ungültig erklärt. Was für ein Anzeichen des Analphabetentums! Meint man, Gesetze würden dadurch ver­schwinden?

Die Geistlichen versuchen auch, die »Konvention über Diskriminierung im Bil­dungswesen« vom 2. Juli 1962 für ihre Zwecke auszubeuten. Privatschulen gibt es bei uns nicht. Daher das Lehrverbot. Die staatlichen Schulen haben ihre eigenen Bestimmungen. Streitigkeiten kann es hier nur über die Interpretation der Gesetze geben.

Die Pfarrer des Bistums Panevėžys stellen die Frage der Abschaffung der Verträ­ge. Bischof R. Krikščiūnas erließ ein Rundschreiben, die Verträge zu unterschrei­ben. Wozu diese Frage anschneiden, da 95 Prozent bereits unterschrieben haben? Nur 36 Gemeinden haben noch nicht unterschrieben. Hier wird nur nach Vor­wänden gesucht.

Im Erzbistum Kaunas haben nur 16 Gemeinden nicht unterschrieben, im Bistum Vilkaviškis — zwei, Kaišiadorys— vier, Panevėžys — 14, in den Bistümern Tel­šiai und Vilnius vielleicht nur einige wenige.

Die Unterzeichnung ist eine Sache der Ordnung, doch wir können auch abwarten. Manche Gemeindepfarrer lösen sogar die Komitees auf, die bereit sind, die Ver­träge zu unterzeichnen. Manche Pfarrer sind von dem Willen besessen, unbedingt zu »führen«. Es wird erklärt, die Zehnergruppen bestünden aus Gottlosen und deren Aktiv. Wenn dem irgendwo so ist, sei das zu ändern. Der Gemeindepfarrer von Kirdeikiai, P. Kražauskas, hat sich sein eigenes Komi­tee gebildet. Die Lage ist nicht mehr normal. Die Menschen gehen nicht mehr zur Kirche. (Einwurf von Kanonikus I. Andrikonis: »Pfarrer P. Kražauskas ist amts­enthoben.«)

Der Bevollmächtigte des Rates erklärte weiter: »Die Aufnahme von 21 Studenten in das Priesterseminar ist genehmigt. Im Seminar gibt es sperrige Elemente. Die Atmosphäre in staatlichen Schulen ist vergleichsweise besser (es scheint, als hätten Anilionis die Fragen der Kleriker bei dessen Vortrag mißfallen — Red.). Wenn dieser Eigensinn anhält, wird es Ausfälle geben. Welchen Sinn hat es, sich mit ei­nem Studienanwärter zu unterhalten, wenn bereits dessen Bruder, ein Geistlicher, zu den Widerspenstigen gehört?

Es war beantragt worden, auch Kandidaten aus anderen Republiken aufzuneh­men, doch als Ordinare haben Sie gemeint, das eigene Hemd ist einem am näch­sten und man würde von dort ohnehin nur Spione entsenden. Mehr als 100 Stu­denten wird es im Seminar nicht geben.«

Bischof L. Povilionis schlug vor, wenigstens 30 Kandidaten in den ersten Kurs aufzunehmen.

Pfarrer A. Vaičius bat um Aufnahme ins Seminar ohne Ableistung des Militär­dienstes, denn selbst im Kriege waren Seminaristen vom Militärdienst befreit. P. Anilionis schien mit diesem Vorschlag fast einverstanden, entschuldigte sich dann aber, denn Absprachen mit dem Militär seien schwierig. Bischof Povilionis schlug vor, das Schuljahr abzukürzen. (Priester sollen sorgfäl­tig ausgebildet werden! Von einer Verkürzung des Schuljahres sollte man daher lieber nicht sprechen — Red.).

»Manche Geistliche bitten, ihnen nicht zu verbieten, Kinder auf die Erstkommu­nion vorzubereiten«, erklärte P. Anilionis weiter. Das komme jedoch nicht in Frage, und Artikel 163 des Strafgesetzbuchs werde in voller Strenge angewandt. Die Beschwerde von Geistlichen der Diözese Telšiai, staatliche Organe hinderten Gemeindepfarrer an der Verwaltungsarbeit für ihre Gemeinden, beantwortete der Bevollmächtigte so:

»Alles ist möglich, wenn es gute Beziehungen zwischen Kirchenkomitee und dem Rayonexekutivkomitee gibt.«

»Man beschwert sich, auswärtige Priester dürften an Ablaßveranstaltungen nicht teilnehmen. Doch alles ist möglich, wenn man sich normal benimmt. Nehme man das Beispiel des Wallfahrtsortes Žemaičiu Kalvarija. Dort erschien Pfarrer A. Svarinskas, übernahm die Funktionen des Gemeindepfarrers und traf seine eige­nen Anordnungen. Pfarrer Svarinskas soll erklärt haben, wer nicht in Lagerhaft gesessen habe, sei kein guter Priester. Pfarrer Tamkevičius habe gesagt: >Wir werden kämpfen bis aufs Blut und durch Blut schreiten bis zum vollen Sieg. Lie­ber sterben,als sich anpassen.< Die Extremisten halten sich nicht an die Bibel. Wenn einer wirklich für die Kirche Schaden erleidet, so möge er sich einen Märty­rer nennen. Aber so?

Da kommt Pfarrer Našlėnas zur Gemeinde Krinčinas und der dortige Gemeinde­pfarrer, B. Babrauskas, läßt ihn sprechen. Während der Ablaßfeiern zu St. Peter und Paul schmäht Pfarrer Našlėnas eine volle Stunde lang die sowjetische Ju­gend. War das eine Rede im Sinne der Beschlüsse des Zweiten Vatikanischen Konzils?

Aus Telšiai kommt die Beschwerde, Ablaßveranstaltungen würden kontrolliert. Die Kontrolle betrifft aber nur Aufrechterhaltung der Ordnung. Man ist ferner unzufrieden, daß Gläubige keine führenden Positionen einnehmen dürften. Warum verteidigen die Priester andere? Gläubige können sich doch wohl auch selbst verteidigen? Im bürgerlichen Litauen wurden Angehörige unbemittel­ter Familien auch nicht zum Polizeidienst zugelassen. Warum haben die Geistli­chen sich damals nicht für diese Menschen eingesetzt? Das ist hier keine Glau­bensangelegenheit .

Die Beschwerden aus Telšiai enthalten die Behauptung, Gläubige würden bei Aufnahme in Hochschulen behindert und lächerlich gemacht. Einige der Genann­ten hat man aufgesucht — doch sie zuckten nur mit den Achseln und wußten von nichts. Wenn man schon so etwas schreibt, so stütze man sich auf Fakten.« Böse äußerte sich P. Anilionis über den Untergrund: »Im Untergrund sitzen die Feinde. Wer arbeitet hat keine Zeit an Untergrund zu denken. Man hat festge­stellt, daß manche Pfarrer mit Leuten verkehren, die wegen Mord zu 25 Jahren verurteilt waren.

Manche Geistlichen suchen geradezu nach Konfliktsituationen. So ließ der Ge­meindepfarrer von Sudervė an der Außenseite seiner Tür ein Kreuz anbringen. Im selben Haus befinden sich aber noch andere Dienststellen. Wie würde das ausse­hen, wenn alle die Wände mit Kreuzen, Sternen oder jüdischen Davidsternen be­hängen? Heute machen es die Pfarrer wie ehedem die Dorfknechte: man lasse die Schnürsenkel schleifen, damit jemand drauftritt und Anlaß gibt, ihn zu verhauen. Pfarrer B. Babrauskas macht Reparaturen ohne Absprachen? Das Seminar aber kann Absprachen treffen. Ist Pfarrer Babrauskas etwa schlauer als das ganze Seminar?«

Bemerkung von Bischof R. Krikščiūnas von seinem Sitzplatz aus: »Was Jesuiten dürfen, ist anderen nicht gestattet.«

»Sie haben um einen religiösen Kalender gebeten«, fuhr P. Anilionis fort, »dann aber die Vorbereitung verzögert, damit andere schreien konnten. Aliulis rechtfer­tigt sich, er habe keine Zeit zur Vorbereitung gehabt. Überall sucht man nach Konfliktsituationen. Das Statut werden alle einzuhalten haben, ohne Rücksicht auf ihren Posten. Wer sich nicht daran hält, wird gesetzlich bestraft.« Der Bevollmächtigte äußerte seine Unzufriedenheit über Äußerungen der Dekane:

»Am bösartigsten waren die Beiträge der Pfarrer Pukėnas, Buožius und Gaščiū-nas. Buožius deklamierte sogar ein Gedicht aus der Zarenzeit — >Weder Druck noch Pressewesen . . .<. Doch haben Pukėnas und Buožius ihre Fehler eingesehen und sich entschuldigt.« (Lüge, keiner der Geistlichen hat sich entschuldigt — Red.) Pfarrer Pūzaras erklärte: »Man hätte diesen Bevollmächtigten einmal rich­tig baden müssen . . .«

»Wozu das alles? Pfarrer Kuzmickas aus Pakruojus ist dauernd böse, griesgrä­mig; wieder andere wollten nichts vom Vortrag über die internationale Lage wis­sen. Das beweist nur Mangel an Kultur. Doch sind kritische Anmerkungen an sich eine gute Sache. Deshalb sollte man sich öfter treffen. Manche sagen, man hätte versucht, die Dekane mit Kaffee zu kaufen. Was anders hätte man ihnen denn an­bieten sollen?

Am 5. April 1979 hatten sich die Bischöfe in Panevėžys versammelt. Doch die Ex­tremisten haben mit ihren Schreiben alles verdorben. Wenn ihr keine Zeitung wollt — auch gut. Es heißt, man werde nur die Bilder derjenigen Bischöfe drucken, die an der Friedenskonferenz teilnehmen. Im Herbst wird eine liturgi­sche Reise nach Rom organisiert. Vielleicht wird ein Bischof sie begleiten. Für die Rückgabe der Kirche in Klaipėda gibt es keinerlei Möglichkeiten. Man kann vielleicht die jetzige um 100—200 Plätze erweitern. Das ist die Zahl der Menschen, die während des Gottesdienstes draußen stehen. Im Frühjahr wird ein Gebetbuch erscheinen, doch muß es ein Kleinformat haben, etwa wie die Publika­tion >Immer mit Gott<.

Die Extremisten haben alle Ordinare bereits abgeschrieben. Sie behaupten, schwächere Priester bekämen größere Gemeinden. Pfarrer Kauneckas wurden so­gar zwei Gemeinden angeboten (um ihn von der Tätigkeit im Katholischen Komi­tee zur Verteidigung der Rechte der Gläubigen abzulenken — Red.). Svarinskas behauptet, die Atheisten hintertreiben die Ernennung eines Vikars in Viduklė, da­mit er selbst sich totarbeite.

Wozu Predigtmaterial herausgeben, die Extremisten werden sich doch nicht dar­an halten. Die Herausgabe eines Meßbuches ist jetzt wichtiger. Geheimnisse der Kurien werden preisgegeben. Aus Telšiai — das Schreiben wegen der Kirche in Klaipėda; aus Kaunas — das Telefonogramm wegen des Treffens der Dekane. Bischof Povilionis amtierte noch nicht, und ich mache ihm deshalb keine Vorwürfe. In Städten dürfen nur loyale Priester tätig sein, mit denen sich je­dermann unterhalten kann, wie es jetzt auch ist. Früher oder später werden alle Pfarrer dazu zurückkehren müssen, die Gesetze einzuhalten. Jeder unüberlegte Schritt kann der ganzen Kirche schaden.«

Anilionis wandte sich mit ermutigenden Worten an die Ordinare: »Seien Sie nicht passiv! Sie dürfen nicht zulassen, daß sie alles verderben. Eignet sich einer für das Bischofsamt, so machen sie einen Roten daraus. Zeigt ihnen, was eine Kurie ist und wer die Führung hat.«

Bischof R. Krikščiūnas: »Geben Sie mir die Namen der Priester des Bistums Pa­nevėžys, denn ich möchte wissen, wer da unterschrieben hat. Mir haben sie den Text ohne Namensnennung übersandt.« P. Anilionis übergab eine Ablichtung des Textes mit den Namen der Unterzeichner und fügte hinzu: »Rückgabe nicht nö­tig.«

Der Stellvertreter für Angelegenheiten der Katholiken, Juozenas, äußerte sich ebenfalls bösartig über die Extremisten. Er habe selbst acht Jahre lang in Italien gearbeitet und kenne sich im kirchlichen Leben gut aus. Seine Meinung: »Den Priestern fehlt es an Disziplin! In Italien ist Priestern jede Art von Politik verbo­ten. Warum hält Svarinskas Gottesdienste überall wo es ihm paßt? Wer wagt es, die Taktlosigkeit einzelner Hitzköpfe zu rechtfertigen? Unsere Regierung ist nicht schwach, daß man nicht durchgreifen könnte, und die Taten der Fünfergruppe fallen alle unter die Bestimmungen des Strafgesetzbuches. Doch bei uns ist ein De­mokratisierungsprozeß im Gange. Erziehen! Die Taktlosigkeiten in Kalvarija — sind Fraktionalismus, antisowjetische Aktionen, gerichtet nicht nur gegen die Bi­schöfe und Verwalter, sondern auch gegen viele Pfarrer. Will jemand vielleicht unter die Kardinäle geraten? Die Sowjetmacht zu stürzen, wird niemand gelingen. Vielleicht gefallen ihnen Straflager? Wenn sie nicht aufhören, wird man irgend­was unternehmen müssen. Man soll friedlich leben und wirken. Die Tätigkeit der Fünfergruppe ist verderblich.«

Der Bevollmächtigte erkundigte sich bei dem Verwalter von Vilnius nach den aus Polen einreisenden Priestern, die in einzelnen Gemeinden tätig werden. Der Ver­walter erklärte dazu, diese meldeten sich nicht bei der Kurie und übten ihre Tätig­keit im Namen des Kardinals St. Wyszynski aus. »Svarinskas stellt die Frage nach einer Gedenkfeier zum 20. Todestage des Bischofs Pr. Ramanauskas« (Hier ist der Bischof der Diözese Telšiai, Pranciškus Ramanauskas /1893—1959/gemeint. Anfang 1944 konsekriert, wurde er 1946 verhaftet und deportiert. Nach Rück­kehr 1956 bis zu seinem Tode amtsverhindert.), erklärte der Bevollmächtigte mit Empörung. Irgendwer erwähnt, Svarinskas sei von Bischof Pr. Ramanauskas zum Priester geweiht worden.

»Wer soll da wissen, wer den geweiht hat«, meinte der Bevollmächtigte. »Den ei­nen erzählt er, es sei Bischof Ramanauskas, den anderen — Kardinal Slypij. Ordi­nare dürfen sich an solchen Gedenkfeiern nicht beteiligen«, ließ Anilionis wissen. »Denen wird noch einfallen, selbst ein Jubiläum von Bischof Matulionis (Ge­meint ist der Märtyrerbischof Teofilis Matulionis [\ 873—19627 1928 zum Auxiliar des russischen Erzbistums Mogilew bestimmt, wurde er 1929 geheim konsekriert. Durfte 1933 /Gefangenenaustausch/nach Litauen ausreisen. 1943 Ordinarius des Bistums Kaišiadorys, 1946 erneut verhaftet und deportiert. Nach Rückkehr 1956 Verbot der Amtsausübung. Seit 1923 verbrachte Bischof Matulionis viele Jahre in sowjetischen Straflagern und Gefängnissen und gilt als einer der prominentesten Zeugen und Opfer der sowjetischen Kirchenverfolgung.) zu begehen!« —fügte Bischof Krikščiūnas hinzu.

Der Bevollmächtigte teilte mit, daß Pfarrer S. Lidys in und bei den Kirchen Foto­aufnahmen machen werde, besonders bei Erstkommunion und Erteilung des Fir­mungssakramentes.

»Ich meine«, sagte der Bevollmächtigte, »daß auch die Kirche daran interessiert ist, solche Aufnahmen in ihren Archiven zu haben.«

P. Anilionis verkündete weiter, daß Bischöfe reisen könnten, wohin sie nur woll­ten.

»Warum ließ man mich denn nicht nach Kybartai fahren?«, fragte daraufhin Bischof Povilionis, erhielt aber keine Antwort.

Der Bevollmächtigte verlangte schließlich, daß ihm gemeldet werde, wann und wo die Verwalter und Kanzler ihre Ferien verbringen. Für Auslandsreisen sei Juoze-nas zuständig. Abschließend drohte P. Anilionis: »Denken Sie daran, daß auch Sie durch andere ersetzt werden können.«