DAS KATHOLISCHE KOMITEE FÜR DIE VERTEIDIGUNG DER RECHTE DER GLÄUBIGEN

Die Sowjetregierung tolerierte acht Monate lang stillschweigend die Tätigkeiten des Katholischen Komitees für die Verteidigung der Rechte der Gläubigen. Als je­doch 522 litauische Priester und zwei Bischöfe dem Katholischen Komitee ihre Unterstützung zusagten, verlor die Regierung die Geduld. Zwei Mitglieder des Katholischen Komitees. Pater Alfonsas Svarinskas und Pater Sigitas Tamkevičius wurden in die Kanzlei der Staatsanwaltschaft der Litauischen SSR vorgeladen und erhielten eine Verwarnung, daß ihre Tätigkeiten gegen das Gesetz Artikel 68 des Strafgesetzbuches der Litauischen SSR verstoßen und sie gegebenenfalls dessen angeklagt werden könnten. Pater Alfonsas Svarinskas wurde durch einen Mitar­beiter des republikanischen Staatsanwaltes, A. Novikov, verwarnt, während Pa­ter Sigitas Tamkevičius direkt durch den republikanischen Staatsanwalt Keirelis verwarnt wurde. Beide Priester weigerten sich, die Verwarnung zu unterschreiben, und schickten Antworten auf die genannten Anschuldigungen an die Kanzleien der Staatsanwaltschaft der Litauischen SSR.

Pater Alfonsas Svarinskas

An den Staatsanwalt der Litauischen SSR,

An Bischof Liudvikas Povilonis, Apostolischer Administrator der Erzdiözese Kaunas und der Diözese Vilkaviškis,

An das Katholische Komitee für die Verteidigung der Rechte der Gläubigen Erklärung

von Pater Alfonsas Svarinskas, Pfarrer der römisch-katholischen Kirchengemein­de Vidukle.

Am 2. September um 10.00 Uhr (es war ein Sonntag) erhielt ich von der Staatsan­waltschaft des Rayons Raseiniai die Aufforderung, am 3. September in der Kanz­lei der Staatsanwaltschaft der Litauischen SSR in Vilnius, Gogolio, g. 4, Zimmer Nr 55, zu erscheinen.

Um 16.00 Uhr des nächsten Tages fand ich mich bei der angegebenen Adresse ein. Staatsanwalt Bakucionis von der Sicherheitspolizei hatte mich schon 1961 aus Vil­nius vertrieben (ich kam damals in ein Arbeitslager in Mordovian), stempelte mich als »einen besonders gefährlichen Rezidivisten« ab und ließ mich gestreifte Konzentrationslagerkleidung tragen mit all den Folgen jenes schrecklichen Re­gimes. Dieser führte mich nun zu A. Novikov, dem Vertreter des Staatsanwaltes der Litauischen SSR. Letzterer warf mir zwei Dinge vor:

1.     Durch alle meine Predigten liefe der rote Faden des Antisowjetismus. Er er­klärte auch, daß ich jedes Mal bei dem Gebrauch des Wortes »gottlos« die Sowjetregierung meinte.

2.     Daß ich zusammen mit anderen dem illegalen sogenannten Katholischen Komitee für die Verteidigung der Rechte der Gläubigen angehörte, deren Schrif­ten an die ausländische Presse und Radiostationen gelangten und dem Prestige der UdSSR erheblich schadeten.

Dies sei eine Straftat, die unter das Gesetz Artikel 68 des Strafgesetzbuches der Litauischen SSR fällt. Alles war als »offizielle« sowjetische Verwarnung formu­liert.

Ich habe die unberechtigten Vorwürfe nicht unterschrieben. Nach reiflicher Über­legung habe ich die Ehre, folgendes zu erklären (ich glaube, daß es zur Klärung der Angelegenheit beitragen wird):

1. Das Unglück der litauischen Gläubigen und meines als katholischer Priester besteht darin, daß alle sowjetischen Beamten, mit denen wir es bei der einen oder anderen Gelegenheit zu tun haben, zuerst Atheisten und dann Vertreter des sowjetischen Staates sind. Ein Priester kann nichts gegen die Willkür von Beam­ten und Atheisten ausrichten. Der leichteste Weg, mit einem Gläubigen, insbeson­dere einem Priester umzugehen ist, ihn als antisowjetisch abzustempeln. In diesem Fall sind es Pater Sigitas Tamkevičius, Pfarrer in Kybartai, und ich, die ein sol­ches Opfer geworden sind. Kaum 24 Stunden später war die Bevölkerung über unsere Vorladung informiert: am 5. September in der Zeitung Tiesa, am 6. Sep­tember in der Valstiečiu laikraštis (Volkszeitung) und am 8. September in Naujas rytas (Neue Dämmerung) im Rayon Raseiniai. Diese Berichte hatten jedoch in Litauen und außerhalb des Landes eine entgegengesetzte Wirkung.

2. Die sowjetische Presse und Propaganda verweist oft auf Lenins Dekret vom 23. Januar 1918: »Trennung von Staat und Kirche«, und zitiert ebenfalls Artikel 52 der Verfassung der Litauischen SSR über die Gewissensfreiheit. In der Praxis sieht das leider anders aus.

a) Der Kirche wird nicht das geringste Recht zugebilligt. Die Kirchen, die über 600 Jahre lang von den Gläubigen gebaut worden sind, wurden konfisziert. Sie werden mit hohen Steuern belegt.

b) Katholiken wird jegliches geschriebene Wort oder Radiosendungen verboten. Während der ganzen sowjetischen Ära wurde nicht ein einziger Katechismus ge­druckt. Gebetbücher werden nur in sehr kleinen Auflagen gedruckt. Das ist längst nicht ausreichend und dient lediglich mehr der Propaganda. Das Liturgiebuch wurde mit viel Mühe auf Zeitungspapier gedruckt und ist schon nicht mehr brauchbar.

c)        Das einzige Seminar in Kaunas (vor dem Krieg gab es vier) ist in seiner Tätigkeit eingeschränkt. In diesem Jahr wurden nur sechs Priester neu ausgebildet. 14 Priester schieden aber durch Tod aus. Wieviel und welche Kandidaten in das Seminar aufgenommen werden dürfen, bestimmt das Kultusamt und der Bevollmächtigte des Rates für religiöse Angelegenheiten. Ein Bischof kann beispielsweise keine Pfarrei besuchen und die Messe zelebrieren, ohne davon das Kultusamt in Kenntnis gesetzt zu haben. Das gleiche gilt in noch strengerem Sinne für die Firmung. Das Kultusamt oder der Bevollmächtigte des Rates für religiöse Angelegenheiten schreibt dem Bischof vor, wo und wie häufig das Firmungssakrament gespendet werden darf. Bis zu 100 Kilometern müssen die Eltern dafür oft mit ihren Kindern zurücklegen, z. B. von Žagarė nach Kaunas.

Die Situation der gläubigen Katholiken in Litauen wird praktisch ständig schwie­riger. Wir brauchten aber wenigstens ebensoviel religiöse Freiheit, wie wir sie nach außerhalb »exportieren«.

d.     Durch all die vielen Jahre hat das Kultusamt für religiöse Fragen die Arbeit der Bischöfe und Priester lahmgelegt. Sie sind es, die in Wahrheit die Kirche regieren, obwohl sie häufig zu Propagandazwecken verlautbaren, daß die Sowjetregierung sich nie in kirchliche, dogmatische oder kanonische Angelegenheiten einmische. Seit einem Jahr darf der Bischof keinen Priester für Viduklė ernennen. Diese recht große Pfarrei leidet sehr unter der Willkür der Gottlosigkeit. Das sind aber nur die alltäglichen Methoden des atheistischen ideologischen »Kampfes«. Die kommunistische Verwaltung des Rayons nimmt sich das Recht heraus, den Prie­stern vorzuschreiben, wen sie zu Kirchenfeiern einladen und was sie predigen dür­fen (in Šiluva und anderswo).

e.     Über Funk und Presse (besonders die Rayon-Presse) wird eine rüde, primitive und falsche Propaganda gegen Glaube und Kirche betrieben. Die Gläubigen wer­den als zweitklassige Staatsbürger abdegradiert. Die Gerichte schützen sie nicht, da schriftliche Eingaben bei den Behörden kein Gehör finden.

f) Zwei Bischöfe, Julijonas Stepanovičius und Vincentas Sladkevičius, sind nun schon seit 20 Jahren verbannt, ohne Prozeß, und niemand weiß, auf wessen An­ordnung es geschah und für wie lange. Ist es nicht an der Zeit, daß die Staats­anwaltschaft der Litauischen SSR sich der peinlichen Sache annimmt, die der Sowjetregierung sicher nicht zur Ehre gereicht? Und ist es nicht an der Zeit, den Leidensweg dieser zwei gequälten Bischöfe zu beenden und der Bevölkerung ge­genüber die Sache richtigzustellen?

g)        Katholische Schulkinder stehen unter starkem Druck, sich kommunistischen
Organisationen anzuschließen, und sie erhalten schlechtere Betragensnoten, wenn
sie zur Kirche gehen. In Viduklė ist das keine Ausnahme.

h)        Es ist schon so weit gekommen, daß die Zusammenkünfte der Gläubigen vor
den Klassenräumen der Mittelschulen bekanntgegeben werden und atheistische

Kirchenkomitees dagegen aufgestellt werden (in Kirdeikiai, Daugailiai, Rayon von Utena).

i) Versuche wurden unternommen, gesetzmäßige »Vorschriften für religiöse Ge­meinschaften« zu liquidieren. Diese Anordnungen sind von Atheisten geplant und gutgeheißen worden und dienen deren Zielen.

Kirchen werden durch Brandstiftung (Batakiai, Gaurė, Šiauliai, Leipalingis, San­grūda) von den Gottlosen zerstört, oder sie stehlen und entweihen alles, was den Gläubigen mehr wert ist als ihr Leben (Upyna, Dotnuva, Žemaičiu Kalvarija, Se­da und anderswo). Letztlich zeigte der Vandalismus in der Nacht vom 22. zum 23. September in der Kirche zu Alsėdžiai das wahre Gesicht der Gottlosen. Derartige Taten werden von den Gläubigen nicht als Rowdytum, sondern als direkt teuf­lisch angesehen.

In diesem Sommer standen einige Teenager in Druskininkai vor Gericht wegen Kircheneinbruchs. Leider unterließen es Staatsanwalt und Presse, die Bevölke­rung davon in Kenntnis zu setzen. In der Zwischenzeit berichteten einige Zeitun­gen von den sogenannten »Verbrechen« zweier Priester. Die Sowjetregierung er­mutigt Verbrechen durch Stillschweigen und Unschlüssigkeit. Können die litauischen Gläubigen unter solchen Umständen die Gottlosen lieben und Respekt vor der Sowjetregierung haben? In litauischen Wörterbüchern wird künftig das Wort »Gottlosigkeit« einem Schimpfwort gleichgesetzt sein. Ist das nicht ein Fehler der Nichtgläubigen?

Als Priester habe ich häufig mit Regierungsbeamten zu tun. Sie folgen den Richt­linien der Rayonsleitung. Das Rayon Raseiniai ist eines der schlimmsten in Litau­en, was die Haltung Gläubigen gegenüber betrifft. Ich möchte dies gern mit eini­gen Fakten belegen.

Bevor ich am 17. August 1976 nach Viduklė kam, hatte mich der damalige Vize­vorsitzende des Exekutivkomitees, Z. Butkus, schon als Rayons-Priester verun­glimpft.

Dem Sekretär des Rayonskomitees, Z. Grimaila, war der Pfarrer von Viduklė zur fixen Idee geworden. Bei den verschiedensten Zusammenkünften widmete er dem Pfarrer mehr Aufmerksamkeit als internen Dingen.

1978 organisierte der Vorsitzende des Exekutivkomitees, A. Skeiveris, einen An­griff auf die Kirche in Viduklė, als der Pfarrer Kinder für die Erstkommunion prüfte. Es wundert also nicht, daß der Bezirksvorsitzende, A. Zigmantas, einer­seits Anschuldigungen gegen den Priester vorbringen konnte und andererseits in demselben Prozeß Zeuge ist (1977).

Mehr als einmal haben Kombinatsbeamte gedroht, die Eltern der Kinder zu ent­lassen, die zur Kirche gehen und bei Prozessionen teilnehmen. Auf meine schriftlichen Eingaben wurde niemals von der Rayonverwaltung ge­antwortet, so wie es das sowjetische Gesetz vorschreibt. Wie schon 1977, so teilte mir auch der Vizevorsitzende Butkus mit: »Wir geben niemals schriftliche Ant­worten an religiöse Gemeinschaften (!), und wir gewähren Ihnen auch niemals die

Erlaubnis, auf dem Friedhof der Toten zu gedenken.« Die Atheisten können ih­ren Toten die Ehre erweisen entweder am Allerheiligentag oder am Tag des Sie­ges. Für die Gläubigen ist das alles verboten. Sie können dies nur unter den Vor­schriften der Atheisten tun. Für die Prozessionen am Allerheiligentag im Jahre 1976 und 1977 mußte ich eine Geldstrafe in Höhe von 50 Rubel bezahlen. Ähnli­che Strafen wurden Pater Sigitas Tamkevičius, Pfarrer in Kybartai, und Pater Jo­nas Zubrus, Pfarrer in Palomenė, auferlegt.

Am 1. November 1977 störte Direktor E. Zaikauskas von dem staatlichen Geflü­gelkombinat in Viduklė die Prozession, indem er Lastwagen und Mistwagen in die Straßen fuhr, was den Eindruck erwecken sollte, daß die Prozession den Ver­kehr aufhielte. Weiter ließ man auf dem Friedhof Lautsprecher sehr laut laufen, damit die Gläubigen nichts von der Predigt hören sollten. Der Staatsanwalt von Raseiniai hüllte sich darüber in Schweigen.

Am 1. November letzten Jahres gingen die Lehrer Vaicekauskas und Mockus ins Pfarrhaus und hinderten die Mädchen daran, sich für die Prozession umzuziehen. Während der Prozession lief der Lehrer Mockus (Parteisekretär an der Mittel­schule in Viduklė) mit einer Kamera zwischen den Gläubigen herum und machte Aufnahmen von dem Priester und den Prozessionsteilnehmern. Die Gefühle der so schmählich behandelten Gläubigen hätten sich in wenig wünschenswerter Art äußern können. Die Behörden nahmen wieder keine Notiz davon, denn beide Lehrer handelten auf »Befehl von oben«.

Am 4. September dieses Jahres hat die Vizevorsitzende des Exekutivkomitees von Raseiniai, Frau A. Stonienė, den Vorsitzenden des Kirchenrates, I. Paulauskas, vorgeladen und ihn bedrängt, die Reihen zu schließen, nicht auf den Pfarrer zu hören und Allerheiligen nicht auf den Friedhof zu gehen. Vor dem Šiluva-Treffen wurden die Einwohner von Viduklė vor die Rayonslei­tung beordert, andere vor den Kommissar für Landesfortschritt, und aufgefor­dert, keine Fahrgäste, insbesondere keine Kinder, in ihren Privatautos nach Šilu­va mitzunehmen.

Wie jedes Jahr, so reisten auch dieses Mal am 12. September Gläubige von Vidu­klė nach Šiluva, um zu beten, Zeugnis abzulegen und die heilige Kommunion zu empfangen. Sie wollten der verwundeten Jungfrau Maria ihre Ehre erweisen und ihre Seelen aufs neue der Gnade Gottes anheimstellen. Eine Gruppe »Zivilisten« stand in Šiluva an der Kirchentüre und hinderte die Leute, besonders aber die Kinder, am Eintritt in die Kirche. Eine Frau wurde am Arm gegriffen und aus der Kirche gezerrt. Erst als sie »Hilfe, ich werde geraubt« schrie, ließ man sie los. Die atheistischen »Aktivisten« wurden als Frau Kvietkienė und der Lehrer Mockus vom Rayonskomitee, Kommissar Mačiulaitis vom staatlichen Geflügelkombinat, Herr Bružienė, Sekretär der Kommunistischen Jugend, und andere identifiziert. Ich frage Sie, übertreten sie nicht den Artikel 52 der Verfassung der Litauischen SSR und die internationalen Verpflichtungen der UdSSR? Dergleichen Aktivitä­ten und die des Katholischen Komitees für die Verteidigung der Rechte der Gläu­bigen geben der ausländischen Presse das Material, womit sie sich dann beschäfti­gen wird. Sie sind es und sonst niemand, die das Prestige der Sowjetunion in den Augen der Welt zerstören.

Während des Šiluva-Kirchenfestes betraten verschiedene »Zivilisten« die Woh­nungen frommer Frauen und durchsuchten sie.

Am 12. September 1979 lud der Vorsitzende, A. Skeiveris, des Raseiniai-Rayons-Exekutivkomitees Pater Vaclovas Grauslys, Pfarrer in Šiluva, nach Raseiniai vor und verlangte in Anwesenheit der Vizevorsitzenden O. Stonienė gewaltsam seine Unterschrift unter die Verpflichtung, den Priestern, welche Mitglieder des Katho­lischen Komitees für die Verteidigung der Rechte der Gläubigen sind, die Feiern des Hochamts in Šiluva am 15. September zu verbieten. Es ist an der Zeit, daß die Staatsanwaltschaft der Litauischen SSR die Atheisten von Raseiniai diszipliniert und feststellt, daß Šiluva von Bischof und Pfarrer verwaltet wird und daß die Rayonsbehörden sich besser mit den verkommenen Geburtshäusern von Maironis und Stanevičius oder dem schlechten Zustand der Hauptstraßen beschäftigen soll­ten. Die Priester, die dem Katholischen Komitee für die Verteidigung der Rechte der Gläubigen angehören, zelebrierten trotzdem die heilige Messe. Dem Pfarrer von Šiluva waren jedoch alle Feierlichkeiten verdorben.

Der Vorfall von Šiluva verdeutlicht die »volle religiöse Freiheit«, welche die Katholiken in Litauen genießen.

Das Oberhaupt des Sicherheitsamtes in Raseiniai, Herr Gardauskas, beorderte unmittelbar nach den Feierlichkeiten Pater Vaclovas Grauslys, Pfarrer von Šiluva (18. September, 3 Stunden lang), Pater Vytautas Griganavičius, Pfarrer in Rasei­niai (19. September), Pater Antanas Urbonavičius, Hilfspfarrer in Raseiniai (21. September) und Pater Jonas Rčaitis, Pfarrer in Lioliai (24. September) zum Ver­hör. Unter anderem wurden sie auch über die Predigt von Pater Jonas Kauneckas vom 15. September in Šiluva verhört.

Trotz der Erpressungen durch die Atheisten und Gottlosen und dem Minimum an Möglichkeiten, den Feierlichkeiten beizuwohnen, ist die religiöse Wiedergeburt in Litauen schon eine klare sichtbare Tatsache: einige freut es, andere verärgert es. Das ist ein Faktum, das beachtet werden muß.

Ganz Litauen bereitet sich auf zwei wichtige Jahrestage vor: den 500sten Jahres­tag des heiligen Kasimir (1984) und den 600sten Jahrestag der Christianisierung des ganzen Litauens (1987). Wir alle haben das gleiche Ziel: Alles in Christus zu erneuern! Das nationale geistliche Gesicht zu erneuern, das so schwer verunstaltet wurde durch die Gottlosigkeit der Nachkriegsjahre.

Solange Gläubige in der Sowjetunion diskriminiert werden, leider nimmt es bis jetzt nicht ab, wird das Katholische Komitee für die Verteidigung der Rechte der Gläubigen notwendig sein. Juristische Maßnahmen und die Eliminierung des ei­nen oder anderen Mitglieds werden das Komitee in seiner Tätigkeit nicht hemmen können. Die Mitglieder des Komitees werden weiterhin sowjetische Behörden und die höchsten kirchlichen Verwaltungen von den schweren Verletzungen der Rech­te der Gläubigen in Litauen und anderen Sowjetrepubliken unterrichten.

Wir sind aufs tiefste davon überzeugt, daß mit Gottes Segen und der Unterstüt­zung von Papst Johannes Paul II. sowie der Meinung aller guten Menschen in der Welt wir völlige religiöse Freiheiten erlangen werden.

»Gott ist unsere Zuflucht und unsere Stärke« (Psalm 54,2).

Vidukle, 1. Oktober 1979 Pater Alfonsas Svarinskas, Pfarrer in Vidukle

Mitglied des Katholischen Komitees für die Ver­teidigung der Rechte der Gläubigen