»Aus der Anklage und Verhandlung habe ich nicht entnehmen können, was ich nun wirklich getan haben soll. Ich fühle mich nicht schuldig. Die Schuldigen sind diejenigen, die diesen Prozeß aufgerollt haben. Ich bin der Meinung, daß es kein Verbrechen ist, Kindern von Gott zu erzählen, und ich werde es auch niemals als Verbrechen betrachten. Die katechetische Erziehung der Kinder muß in Litauen wie in Weißrußland erlaubt werden. Die Erklärung der Menschenrechte und Le­nins Dekret erlauben den Unterricht in Religion bei Erwachsenen und Kindern. Nicht nur ich, andere werden ebenfalls in Litauen wie in Weißrußland Kinder in Religion unterrichten, und die Kinder werden sich darüber im klaren sein, daß das nicht nur die Märchen alter Weiber sind, sondern Grundlagen für das ganze Le­ben eines Menschen.«

Das Gericht zieht sich zur Urteilsfindung zurück. Die Unterbrechung dauert mehr als eine Stunde. Manche glauben, daß nach ihren abschließenden Worten das Ur­teil für Fräulein Ramanauskaitė sehr hart ausfallen wird. Sie lächelt jedoch und scheint unbeeindruckt von der Härte des Urteils, das nach Artikel 139 lauten kann: ein Jahr Arbeitslager.