An den Generalsekretär des ZK der UdSSR, den Vorsitzenden des Präsidiums des Höchsten Rates, L. Breschnew
Erklärung der Priester Litauens
Gerade verbreitete sich die Nachricht, daß am 1. November d. J. der provoslawi-sche Priester, Giebas Jakuninas, in Moskau verhaftet worden ist. Er ist ein treuer Sohn der provoslawischen Kirche, der sich viele Jahre für den Kampf der Kirche und die Rechte der Gläubigen eingesetzt hat. Die Aktion der Priesters Giebas Jakuninas war nicht gegen die Staatsordnung gerichtet und ist ganz mit den garantierenden Rechten der Konstitution der UdSSR zu vereinbaren. Die Verhaftung des ehrenvollen Priesters mußte Ärgernis in allen gerechtigkeitsliebenden Menschen hervorrufen, abgesehen von ihren Überzeugungen. Diese Verhaftung kann nur folgendes Ziel erreichen: eine weitere weltweite Prestigeschwächung der Sowjetunion.
Wir protestieren ebenso gegen die Verhaftung von Tatjana Velikanova und Antanas Terleckas. Ihre Aktion war eine rein humanistische, die zu erreichen versuchte, daß die Bürgerrechte und die Überzeugungen in der Sowjetunion geehrt werden.
Schon von vornherein kann man vermuten, daß diese drei Personen — der Priester G. Jakuninas, T. Velikanova und A. Terleckas — der Verleumdung am Sowjetstaat und an der öffentlichen Gesellschaft beschuldigt werden. Es ist allen verständlich, daß solch eine Beschuldigung sehr unehrenhaft und nicht überzeugend ist.
Wir möchten daran erinnern, daß ähnliche Verhaftungen der internationalen Entspannung und dem Friedenskampf in der Welt nicht dienen werden, denn die allgemeine Friedensbasis eines jeden ist die Achtung der Menschenrechte.
November 1979
Es unterschrieben die Priester:
Petras Dumbliauskas, Petras Našlėnas, Vincentas Jalinskas, Antanas Lukošaitis, Romualdas Macevičius, Juozas Zdebskis, Vaclovas Degutis, Gvidonas Dovydaitis, Juozas Mieldažys, Andriejus Gustaitis, Albinas Deltuva, Gintautas Steponaitis, Jonas Maksvytis, Gintautas Skučas, Juozas Kriščiūnas, Jurgis Šventickas, Boleslovas Ražukas, Antanas Aleksandravičius, Ignas Plioraitis, Sigitas Tamkeviči-us, Boleslavas Čegelskas, Vaclovas Stakėnas, Jonas Būga, Konstantinas Ambrasas, Algis Pašilauskas, Vytautas Užkuraitis, Juozas Gumauskas, Liudvikas Semaška, Jonas Rakauskas, Juozas Čepėnas, Kazimieras Montvila, Vladas Bobi-nas, Juozas Adomaitis, Pranas Gaižauskas, Virgilijus Jaugelis.
An den Sekretär des ZK der KP der Litauischen SSR und an den Staatsanwalt der Litauischen SSR
Erklärung
der Gläubigen der Pfarrgemeinde Kybartai
Am 5. September d. J. war in der Tiesa (Die Wahrheit) die Nachricht der Staatsanwaltschaft der Litauischen SSR zu lesen, daß zwei Priester — der Pfarrer von Viduklė, Svarinskas, und unser Pfarrer Tamkevičius — für die Verbreitung absichtlicher Falschmeldungen, die das Sowjetsystem erniedrigen, und für die Anstiftung der Gläubigen, sich nicht an die sowjetischen Gesetze zu halten, ermahnt worden sind. In diesem Zusammenhang erklären wir:
Seit vier Jahren hören wir jeden Sonntag die Predigten unseres Pfarrers an, und niemals hörten wir, daß er etwas verleumdete oder die Unwahrheit sprach. Außerdem wurden wir von Pfarrer Tamkevičius nicht dazu aufgehetzt, uns nicht an die Gesetze zu halten. Er lehrte uns, an Gott zu glauben und tugendhaft zu leben. Während der Exerzitien und während der Feierlichkeiten, aus Anlaß des 50jährigen Bestehens der Kirche in Kybartai, hörten wir die Predigten des Priesters Svarinskas, aber Verleumdungen und Erdichtungen konnten wir in ihnen nicht hören. Demnach sind die Beschuldigungen unwahr und aufgrund von Beschwerden glaubensverabscheuender Menschen zustande gekommen. Wir bitten, solche Menschen zu verwarnen, und künftig ihren Klagen keinen Glauben zu schenken. Ebenso verlangen wir, daß die Zeitung »Die Wahrheit« diese lügnerischen Anschuldigungen der beiden Priester öffentlich widerruft. Auch hörten wir, daß unsere Pfarrer wegen Verteidigung der Glaubensrechte beschuldigt werden. Nach unserer Auffassung ist dies kein Verbrechen, sondern eine gute Tat.
Verehrter Herr Sekretär, befehlen Sie, die Verfolgung unserer Priester abzubrechen.
Kybartai, den 8. September 1979 Die Unterschriften von 877 Gläubigen.
An den Ersten Sekretär des ZK der KP Litauens, P. Griškevičius,
an den für die ganze Republik zuständigen Staatsanwalt der Litauischen SSR
Erklärung
der Gläubigen der Simnas-Pfarrei (Kreis Alytai)
Wir, die Gläubigen der Simnas-Pfarrgemeinde, die wir unten unterschrieben haben, protestieren im Zusammenhang mit der am 5. September d. J. in der Zeitung »Die Wahrheit« erschienenen Nachricht über die Ermahnung der Priester A. Svarinskas, Pfarrer der Kirche in Viduklė, und S. Tamkevičius, Pfarrer der Kirche in Kybartai, für die Verbreitung eindeutig lügnerischer Erdichtungen während der Predigten, die den Sowjetstaat und die öffentliche Gesellschaftsordnung verleumden.
Priester S. Tamkevičius hat 5 Jahre in unserer Pfarrgemeinde gearbeitet. Wir wissen ihn als vernünftigen, gewissenhaften und fleißigen Priester zu schätzen. Die Kirche und die Gläubigen können mit solchen Priestern nur begründet stolz sein. In unserer Kirche hat der Priester S. Tamkevičius viele Predigten gehalten, aber niemals haben wir gehört, daß er über irgend etwas die Unwahrheit gesprochen hätte.
Ebenso hörten wir ihn nicht einmal während des Kirch weih festes und der Exerzitien — auch hier hörten wir keinerlei lügnerische Erdichtungen. Wer hat es gewagt, sich über diese zwei fleißigen und von den Gläubigen verehrten Priester so falsch zu beschweren?
Wir bitten, die ungerechten Kläger zu verwarnen und mit der Verfolgung der Priester A. Svarinskas und S. Tamkevičius aufzuhören.
16. Sept. 1979 Die Erklärung wurde von 269 Gläubigen der
Pfarrgemeinde Simnas unterschrieben.
An den Generalsekretär des ZK der UdSSR, L. Breschnew
Erklärung
der Gläubigen in Prienai
Am 5. September verbreitete die Zeitung »Tiesa« die Nachricht der Staatsanwaltschaft der Litauischen SSR, daß angeblich die Priester S. Tamkevičius und A. Svarinskas »von der Kirche und der Lage der Kultdiener Gebrauch machen und absichtliche lügnerische Erdichtungen verbreiten, die den Sowjetstaat und die öffentliche Gesellschaftsordnung verleumden, die religiösen Zusammenschlußbestimmungen verletzen und die Gläubigen aufhetzen«.
In der Zeit vom September 1967 bis Mai 1968 arbeitete der Priester S. Tamkevičius in unserer Pfarrei, ebenso war er in diesem Jahr, am 25. August, bei uns zu Gast und trug seine Predigten vor. In jenem Zeitraum hörten wir uns viele seiner Predigten an, nur Lüge und Verleumdungen hörten wir in ihnen nicht. Deswegen verlangen wir, die Gläubigen und Besucher der Pfarrgemeinde Prienai, die Verleumdungskampagne gegen den uns gut bekannten und ehrenhaften Priester einzustellen.
16. September 1979 Es unterschrieben 1004 Gläubige der Pfarrge- meinde Prienai
An den ersten Stellvertreter des Sekretärs des ZK der KP in der Litauischen SSR, N. K. Dybenko
Durchschrift: an den Generalstaatsanwalt der UdSSR Erklärung
der Gläubigen der Pfarrei Lazdijai
Am 5. September 1979 war in der Zeitung »Tiesa« eine Information der Staatsanwaltschaft der Litauischen SSR ausgedruckt: eine Verwarnung an die Priester S. Tamkevičius und A. Svarinskas. Sie wurden der lügnerischen Erdichtungen, die die sowjetische und gesellschaftliche Ordnung verleumden, und der Aufhetzung, sich nicht an die sowjetischen Gesetze zu halten, bezichtigt. Von 1965 bis 1967 hat der Priester S. Tamkevičius in unserer Gemeinde gearbeitet. Anderthalb Jahre hörten wir seine Predigten, in denen nichts lügenhaft Erdachtes vorkam. Seine Lebensrichtung beachten wir auch jetzt noch. Es ist uns kein Regreß seiner inneren Kultur aufgefallen. Deswegen protestieren wir gegen die Verleumdung des Priesters S. Tamkevičius, die in den Zeitungen »Tiesa« und in der »Valstieciu laikrastis« (Zeitung der Landbewohner) ausgedruckt war. Wir sind davon überzeugt, daß die Beschuldigungen über den Priester A. Svarinskas in derselbigen Nummer der Zeitung »Tiesa« ebenso Verleumdungen sind. — In der Kirche unserer Pfarrgemeinde, während der Exerzitien und des Kirchweihfestes, hörten wir seine Predigten. Außer dem Wohle begeisternde Worte haben wir in ihnen keine Erdichtungen und Verleumdungen gehört. Zu diesem Zeitpunkt weiß man in ganz Litauen sehr gut über die Verehrung und Liebe des Priesters A. Svarinskas zur Gerechtigkeit.
Wir wenden uns an Sie, Genosse Dybenko, an eine Person, die die größte praktische Bedeutung in der Fortführung der Lebensrichtung der Litauischen SSR hat, und die uns, den Gläubigen, am meisten helfen kann.
November 1979 Unterschriften von 821 Gläubigen
Ein analoges Protestschreiben an die Sowjetführung, wegen der Verfolgung der Priester A. Svarinskas und S. Tamkevičius, wurde von 500 Gläubigen der Pfarrei Igliaka unterschrieben.
An den Staatsanwalt der Litauischen SSR Kopie:
an den Apostolischen Verwalter der Erzdiözese Kaunas und der Diözese Vilka-viškiai, Bischof J. E. Ludvikas Povilonis
an das Katholische Komitee zur Verteidigung der Menschenrechte Erklärung
der Gläubigen der Pfarrgemeinde Viduklė Viduklė, Šaltinio 1
Und wieder ein neuer Angriff der Gottlosen gegen die Gläubigen der Gemeinde Viduklė.
Am 19. November d. J. wurde der Priester Alf. Svarinskas von der Verwaltungskommission des Vollzugskomitees im Volksabgeordnetenrat im Kreis Raseiniai zu einer Geldstrafe von 50 Rubel bestraft. Die Bestrafung erfolgte aufgrund einer am 1. November 1979 um 17.15 Uhr stattgefundenen kirchlichen Prozession von der Kirche in Viduklė bis zum Friedhof und zurück, die ohne Genehmigung des Kreisexekutivkomitees von dem Pfarrer organisiert worden ist. Und somit verletzte er die »Verordnung« vom 12. Mai 1966 des Präsidiums des Höchsten Rates (ATP) der UdSSR.
Folgendes trug sich tatsächlich zu! — Wie alljährlich, so auch dieses Jahr, gingen die Gläubigen der Pfarrgemeinde von Viduklė zusammen mit ihrem Pfarrer A. Svarinskas am Allerseelenabend um 17.00 Uhr bis 18.45 Uhr auf den Friedhof, um die Toten zu ehren. — Der Pfarrer, als geistlicher Führer unserer Gemeinde, schrieb am 10. Oktober in seinem Brief an die stellvertretende Vorsitzende des Kreisexekutivkomitees, O. Stonienė, unter anderem: »In der Erinnerung an den ehemaligen stellvertretenden Vorsitzenden des Kreisexekutivkomitees und seine Erklärung Ende Oktober 1977 — »wir werden euch niemals die Erlaubnis zum Friedhofsgang erteilen« — und meine persönliche dreijährige Erfahrung (persönliche Bestrafungen, Verwaltungskommissionen, Volksgerichte, Gerichtsvollzieher u. a.), bitte ich nicht um die Genehmigung, sondern teile Ihnen dieselbige Tatsache als solche mit. Aber um eines möchte ich trotzdem bitten: versichern Sie uns einen ungestörten Durchgang durch die Tarybu-Straße in Viduklė und auf dem Friedhof selbst. Ich glaube, daß wir, als Gläubige und Litauer, die in ihrer Heimat leben, dieses erbitten und darauf hoffen können.«
Schade, die Kreisverwalter haben nie schriftlich auf die schriftlichen Gesuche des Pfarrers geantwortet, sie bemühten sich um die Zerstörung der schönfeierlichen Stimmung.
Die Prozession war rein religiöser Art und sehr ordentlich. Vornean wurden das Kreuz und zwei schwarze Fahnen getragen. Es folgten Mädchen und Frauen in Volkstrachten, der Priester, die Chorsänger und zirka 2000 Gläubige mit Kerzen in den Händen. Für Ordnung sorgten 15 Männer in liturgischen Gewändern. Die Prozession nahm den rechten Gehweg und die Hälfte der Straße ein, auf der anderen Straßenhälfte konnten die Fahrzeuge in beiden Richtungen frei verkehren. Der vorbeifahrende Autoinspektor brauchte sogar nicht anzuhalten, denn die Prozession war vorbildlich diszipliniert. — Kaum hatte die Prozession die Kirche verlassen, befahl der stellvertretende Vorgesetzte des »Zusammenschlusses« für Transportangelegenheiten, Lembutis, der die Anweisungen von oben befolgte, seinem Chauffeur Andrulis, mit dem neuen Lastwagen auf die Straße zu fahren. Er sollte die Motorhaube öffnen und offen stehen lassen, als ob der Motor defekt wäre, und sich selber entfernen. In der Zwischenzeit hatte die Autoinspektion den ganzen Verkehr von der Landstraße durch die Stadt geleitet. Zwei Fahrzeuge des Types »Schigulli« (ein weißes und ein gelbes — die Autonummer des gelben war: 78-02 LLZ, dessen Besitzer V. Simukas ist) fuhren mit hoher Geschwindigkeit durch die Kleinstadt. Wahrscheinlich hatte man gehofft, einen Autounfall provozieren zu können. Dann wäre es nämlich einfach, die Gläubigen zu beschuldigen, und dem Pfarrer einen strengeren Artikel des Strafgesetzbuches anzuhängen. — Auf der Straße und aus den Fenstern des Internates fotografierten einige »Zivilisten« den Pfarrer und die Beteiligten der Prozession. Auf dem Friedhof hallte es schon seit Mittag aus zwei Lautsprechern (früher wurde nur einer angebracht). Die Leute baten darum, die Lautsprecher zum Schweigen zu bringen, aber der diensthabende Direktor des Kulturhauses, Germanavičius, sagte, daß man ihn hängen würde, wenn er es wagen würde, die Aufnahmen über irgendwelche faschistischen Grausamkeiten abzustellen. Also, auch auf dem Friedhof wurde das Beten und die Predigt des Priesters durch die Gottlosen gestört. Eine Gedächtnisfeier der Atheisten war für 19.00 Uhr vorgesehen. Deswegen verließen die Gläubigen rechtzeitig den Friedhof.
Leider, die Störungen wurden von der Kreisverwaltung nicht bemerkt, und es wurde auch niemand verwarnt. Es zwingt sich der Gedanke auf, daß die Kreisverwalter selbst die Initiatoren dieser Unordnung waren.
Die Gläubigen haben die Gottlosen niemals bei der Totenehrung am 9. Mai auf dem Friedhof der Sowjetsoldaten und am 1. November auf dem Friedhof für katholische Gläubige gestört. Die Gläubigen sind davon überzeugt, daß in Litauen für alle Platz sein sollte: für die Gläubigen und auch für die Gottlosen.
Bedauerlich, aber wir haben es mit geduldlosen und ideologischen Feinden zu tun. Und dieses zeugt von ihrer niedrigen Kultur. Gibt es denn wirklich niemanden, der diese geringe Anzahl von Gottlosen verwarnen könnte, die in aufdringlicher Weise die Gläubigen terrorisieren?
Die sowjetische Konstitution spricht von der Gewissensfreiheit und der Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz. Im praktischen Leben sehen wir, leider, etwas anderes. Die Atheisten haben ihre Presse, Radio- und Fernsehstunden, Kunst und die Macht, und wir, die Gläubigen, dürfen ohne die Erlaubnis der Atheisten und der Staatsleitung, nicht einmal am Tag Allerseelen zum Friedhof gehen. Daran ist zu erkennen, wieviel Freiheiten die gläubigen Litauer haben und wie schwer das Los eines gläubigen Litauers ist, der in seiner Heimat lebt!
Gerne würde man die Gottlosen aus Raseiniai und den Vorstand dieses Bezirkes daran erinnern, daß die Sowjetunion am 10. Dezember 1948 die Allgemeine Menschenrechtsdeklaration und die Helsinki-Schlußakte unterschrieben hat. Leider wurde das erste Dokument nicht veröffentlicht, und das zweite wurde mit einer Auflage von nur 7000 Exemplaren in litauischer Sprache gedruckt. Im Artikel Nr. 18 der Deklaration heißt es: »Jeder Mensch hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit: dieses Recht läßt eine freie Wahl seiner Religion zu, ob alleine oder gemeinsam mit anderen, öffentlich oder gesondert, frei die Religionslehre zu studieren, Gottesdienste abzuhalten und religiöse Handlungen zu vollziehen.« Die Schlußakte von Helsinki besagt: »Die beteiligten Staaten werden die Menschenrechte und die grundlegenden Freiheiten, einschließlich der Gedanken-, Gewissens-, Religions- und die Überzeugungsfreiheiten achten . . . In diesem Sinne werden die beteiligten Staaten das persönliche Freiheitsbekenntnis des einzelnen oder gemeinsam mit anderen, die Religion oder den Glauben nach eigenem Gewissen tätigend, anerkennen und achten . . .« Die Ungläubigen aus Raseiniai gehen in zwei Richtungen gegen die Gläubigen vor: 1. Sie klagen unseren Pfarrer A. Svarinskas bei den höheren Instanzen an, in der Hoffnung, ihn aus dem Bezirk vertreiben zu können, um so den Gläubigen von Viduklė einen »Schlag« zu versetzen. Gegen einen Geistlichen zu kämpfen, ist nicht schwer, denn die sowjetischen Gesetze gewähren ihm keinen Schutz. Es reicht schon, ihm das Etikett des »Antisowjets« anzuhängen! 2. Am Orte diskriminieren sie die gläubigen Schüler und bestrafen den Pfarrer fortwährend, in der Hoffnung, daß die Nerven des Priesters es nicht aushalten würden und er sich selbst aus dem Bezirk zurückzieht.
Aber diese »ideologischen Kampfmethoden« werden die Gläubigen nicht besiegen, im Gegenteil, so wie in Viduklė werden sie die Gläubigen nur noch mehr härten und sie zusammenführen. Die Gläubigen werden dann allen das wahre Gesicht der Atheisten zeigen.
Wir protestieren gegen die Drohung der Staatsanwaltschaft, die unter Einwirkung gerichtlicher Maßnahmen mit dem Pfarrer aus Viduklė, A. Svarinskas, und dem Pfarrer aus Kybartai, S. Tamkevičius, fertig werden will. Beide Priester sind uns bekannt, und wir wissen, daß sie mutig die Angelegenheiten der Kirche und der Gläubigen verteidigen. Mit allen möglichen Mitteln werden wir sie verteidigen und sie befürworten.
Jeder Tag bezeugt den völligen Zusammenbruch des Kampfes der Atheisten und deren Erziehung. In den letzten Wochen wurden die Geschäfte der Städte Arioga-la, Raseiniai und Vidukle ausgeraubt. Am 31. Oktober 1979 tranken und rauchten Halbwüchsige im Internat in Viduklė. Der so entstandene Brand wurde von einem Feuerwehrmann und einem Bevollmächtigten der Miliz gelöscht. Leider wurden die Halbwüchsigen nicht bestraft. Wichtig: sie gehen nicht in die Kirche! Wir hoffen, daß die Atheisten in Zukunft die Gläubigen unter der Sowjetherrschaft in den Augen der Weltöffentlichkeit nicht weiter kompromittieren und uns in Ruhe zu Gott beten und religiöse Handlungen durchführen lassen, so wie es die Kirchengesetze fordern.
Viduklė, am 25. November 1979
»Das Fest König Christi« Unterschrieben von 1064 Gläubigen.