Am 30. Januar 1980 leitete der Chefinspektor Markevičius mit einer Gruppe von Sicherheitsagenten — Raudis, Čekenis und Jurevičius — eine Durchsuchung der Wohnung von Povilas Buzas, wohnhaft in Birštonas, Cvirkos g. 18. V. Laurinavičius und Liudas Bazillus, beide Einwohner von Birštonas, mußten als Zeugen bei der Durchsuchung dabeisein. Diese begann um 9.00 Uhr morgens und endete um 18.20 Uhr am Abend. Bei dieser Untersuchung überraschten die Sicherheitsbeamten Povilas Buzas bei seiner Arbeit an der Fotokopiermaschine im Keller des Hauses.
Folgende Gegenstände wurden beschlagnahmt: 17 Fotos von Prozessionen und fünf Priestern; ein Vergrößerungsapparat für Fotos und ein Ständer für den Fotoapparat; 49 kg weißes Papier; ungefähr 100 Fotokopien der Nr. 11 von Rūpintojėlis (Der leidende Christ); mit der Schreibmaschine abgeschriebene Exemplare der Nr. 41 der Chronik der Litauischen Katholischen Kirche; Nr. 19 von Aušra (Die Dämmerung); Nr. 11 von Rūpintojėlis; ein selbstgebastelter Fotokopierapparat; neun nicht numerierte Selenplatten; Chemikalien zum Fotokopieren; ein Umsetzer; 19 Flaschen Azeton.
Nach der Durchsuchung wurde Povilas Buzas nach Vilnius gebracht und in Haft gesetzt.
Am Abend des 29. Januar 1980 wurde der Organist von Kaišiadorys, Anastazas Janulis, in Kaunas inhaftiert. Eine weitere Einwohnerin von Kaišiadorys, Algina Suslavičiūtė, wurde ebenfalls zusammen mit ihm festgenommen. Am nächsten Morgen (einem Freitag) brach die Sicherheitspolizei in die verschlossene Wohnung von Janulis ein (Tarybų g. Nr. 6) und durchsuchte sie. Nach achtstündiger Suche trug die Sicherheitspolizei in zwei Säcken belastendes Material weg (wie uns scheint, muß es sich dabei hauptsächlich um Untergrundpublikationen gehandelt haben). Das Appartement von Janulis ist seitdem versiegelt. Noch am selben Tage wurde die Wohnung von Algina Suslavičiūtė durchsucht. Danach wurde sie noch 3 Tage lang verhört.
Unter der Leitung von Sicherheitsmajor Pilelis und Oberstleutnant Kalakauskas wurde am 3. Oktober 1979 die Wohnung von Algirdas Statkevičius durchsucht. Er gehört zu den Anhängern der Helsinki-Gruppe. Es wurde beschlagnahmt: Nr. 34 der Chronik der Litauischen Katholischen Kirche; Materialschriften gegen den Alkoholismus; ein Exemplar von Sofiokratija ir jos pagrindai (Die Regeln des Sophismus und ihr Ursprung); etc. Über der Toilettentür, zu der jeder vom Korridor aus Zutritt hatte, fanden die Sicherheitsbeamten ein Wappen mit der Darstellung eines fahrenden Ritters, der von den Worten eingerahmt war: »Liga für die Freiheit Litauens —Nationalrat«.
Bei seinem Verhör beschimpften die Sicherheitsbeamten Statkevičius, das Memorandum der 45 Balten mitunterzeichnet zu haben und verlangten sein Eingeständnis, daß Antanas Terleckas Unterschriften für dieses Memorandum gesammelt habe.
Dabei erscheint uns sehr interessant, daß sich Oberstleutnant Kalakauskas selbst als großen litauischen Patrioten bezeichnete.
Die Wohnung von Algirdas Statkevičius, Čarno g. 18—21, wurde am 9. Januar 1980 unter der Leitung von Sicherheitsmajor Pilelis und Oberstleutnant Kalakauskas in Vilnius durchsucht. Beginn der Durchsuchung um 11.20 Uhr und Ende um 17.15 Uhr. Zeugen waren Kęstutis Šeduikis und Pavel Vinklevskij. Die Sicherheitspolizei beschlagnahmte verschiedene Unterlagen der Litauischen Helsinki-Gruppe; Lagerio pasakas(Geschichten aus dem Arbeitslager) von O. Lu-kauskaitė und Adressen sowie Telefonnummern.
Algirdas Statkevičius wurde arretiert und wird in der Neuropsychiatrischen Abteilung im Gefängnis in Lukiškis festgehalten.
Am 9. Januar 1980 wurde die Wohnung von Professor Vytautas Skuodis, wohnhaft in Vilnius, Vandentiekio g. 44—4, von Oberstleutnant Urbonas von der Sicherheitspolizei unter der Assistenz der Sicherheitsbeamten Saphyginas und Bag-donovas durchsucht. Verschiedene Untergrundpublikationen: Aušra (Die Dämmerung);Perspektyvos (Perspektiven); Pastogė (Die Zuflucht) Nr. 1 fand man bei der Durchsuchung.
Nach einer Durchsuchung schon am 24. November 1979 wurde Professor Vytautas Skuodis am 31. Dezember wegen »unmoralischen Verhaltens« aus dem Dienst entlassen und nun nach der zweiten Durchsuchung festgenommen. Am 9. Januar 1980 durchsuchte der Major der Sicherheitspolizei Marcinkevičius die Wohnung des Lehrers für die litauische Sprache, Povilas Pečeliūnas. Die Durchsuchung dauerte von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr, und sie fanden folgendes: 20 Deckblätter der Alma Mater, zwei Ausgaben von Aušra (Die Dämmerung), Filosofijos kilmė ir prasmė (Ursprung und Bedeutung der Philosophie) von A. Maceina. Herr Pečeliūnas wurde aus seinem Arbeitsverhältnis wegen »unmoralischen Verhaltens« entlassen und aufgrund Artikel 287, Absatz 3, des Arbeitsgesetzbuches inhaftiert. Der Lehrer Pečeliūnas wird verdächtigt, die Alma Mater herausgegeben zu haben.
Der Lehrer Pečeliūnas ist behindert, ein gläubiger Katholik und ein sehr fleißiger Mensch. Er hatte eine ansehnliche litauische Bibliothek zusammengetragen. Am 6. Feburar 1980 wurde von 13.30 Uhr bis 21.00 Uhr die Wohnung von Vater Br. Laurinavičius durchsucht. Er ist Pfarrer in Adutiškis (Rayon Švenčioniai) und Mitglied der Litauischen Helsinki-Gruppe. Die Durchsuchung wurde von Angestellten aus der Abteilung für Verhöre durchgeführt: von Leutnant J. Matulevičius, Leutnant R. Rainys und Beamten des Sicherheitskomitees, Kapitän Albrikas, Major Sventauskas, Major Gudas, Major Rukšėnas und Leutnant Riabinas. Folgendes wurde konfisziert: zwei Schreibmaschinen (eine mit russischen, eine mit litauischen Buchstaben); eine Ausgabe von Tiesos kelias(Weg der Wahrheit); drei Alben und verschiedene Unterlagen sowie Briefe. Die Liste führte 37 Artikel auf.
Um 5.00 Uhr früh am 6. Februar 1980 wurde ein Mitglied der Helsinki-Gruppe, Mečislovas Jurevičius, Einwohner von Šiauliai, an der Bushaltestelle in Šiauliai festgenommen, als er gerade in den Bus Minsk—Riga einsteigen wollte. Er wurde zur Sicherheitsabteilung geführt, wo man ihm den Haftbefehl zeigte. Danach wurde er einer Leibesvisitation unterzogen. Dabei wurde folgendes konfisziert: Unterlagen der Helsinki-Gruppe über die jüngste Verhaftungswelle in Litauen; Absagen auf Ausreisegesuche deutscher Volksangehöriger in Litauen, die in die Bundesrepublik Deutschland ausreisen wollten; eine Erklärung von B. Pašilienė zur Gefangennahme von P. Paulaitis; eine Erklärung der Helsinki-Gruppe zu den Vorgängen in Afghanistan. Major Markevičius, Oberstleutnant Cudas, Bizauskas, Ališauskas und andere Sicherheitsbeamte waren bei dem Verhör anwesend. Die Sicherheitspolizei war besonders an folgendem interessiert: an Unterlagen über den Marsch zum Kreuzberg am 22. Juli 1979, dem Marsch nach Šiluva (wer der Organisator war). Herr Jurevičius verweigerte dazu die Aussage. Das Verhör dauerte bis 14.00 Uhr. Danach wurde er von dem Beamten A. Jucys von der Staatsanwaltschaft in Vilnius und einer Gruppe von Sicherheitsbeamten in seine Wohnung, Spindulio g. 6—10, geführt, wo sie eine dreistündige Durchsuchung vornahmen. Folgende Personen wurden dazu als Zeugen genommen: Rimantas Bilius, wohnhaft in Šiauliai, Dubisos 3—27, und Ušinskas Kazimieras, Sohn des Juozas, wohnhaft in Šiauliai, Basanavičiaus 5—14. Durchsuchungsgrund: Durchsuchungsbefehl der Staatsanwaltschaft mit der Nr. 58, der am 30. Januar 1980 ausgestellt war. Grund der Durchsuchung: Konfiszierung von Fotografien, Briefen und die Adressen anderer Personen, die die öffentliche Ordnung übertreten. Gefunden und beschlagnahmt wurden: 39 Fotos von Prozessionen, wo Jurevičius selbst und andere Personen zu sehen waren; ein adressierter Briefumschlag, Benachrichtigung zur Abholung eines Paketes; Gebete für die Befreiung des Heimatlandes und sechzehn Büchlein mit religiösem Text; ein Buch Lietuvos blaivinimas (Mäßigung in Litauen); Broschüren der »Freunde der Eucharistie«, eine Rede des Oberhauptes der »Freunde der Eucharistie«, die bei der Kreuzzeremonie gehalten wurde; das Buch Gyvenimas po gyvenimo (Das Leben nach dem Leben); Tonbandkassetten; insgesamt 37 verschiedene Dinge. Major Markevičius erschien, nachdem die Durchsuchung zur Hälfte durchgeführt war, um dem Beamten A. Jucius »Anweisungen zu geben«.
Am 7. Januar 1980 wurde Herr Jurevičius um 15.00 Uhr in das Büro des Staatsanwaltes von Šiauliai vorgeladen, wo der obengenannte Beamte A. Jucius von der Staatsanwaltschaft in Vilnius Herrn Jurevičius erklärte, daß er laut Artikel 199, § 3 des Strafgesetzbuches wegen »der Organisation des Marsches zum Kreuzberg« angeklagt sei. Zeugen (2 Männer und eine Frau) waren ebenfalls geladen. Sie identifizierten Herrn Jurevičius, nachdem einer der Zeugen dies zum Ausdruck brachte. Der Beamte fragte, wer die anderen Organisatoren des 22. Juli 1979 waren, die für den Marsch zum Kreuzberg verantwortlich sind, und wo Fräulein Sta-nelytė jetzt sei. Er fragte ebenfalls nach einem Doktor aus Birštonas u. a. Herr Jurevičius verweigerte die Aussage und ebenfalls seine Unterschrift unter das Protokoll. Zusammenfassend verlangte der Beamte von Herrn Jurevičius, daß dieser die Stadt Šiauliai nicht verlassen dürfte.
Am 18. Februar 1980 durchsuchte der Kapitän der Miliz Slibinskas die Wohnung von Vater Antanas Gražulis, Hilfspfarrer der Pfarrei von Prienai. Die Durchsuchung begann um 14.30 Uhr und endete um 19.00 Uhr. Zeugen der Durchsuchung waren Irena Jakšaitienė und Kazimieras Račkauskas, Einwohner von Prienai. Der Angestellte der Inneren Sicherheitspolizei, Pranas Čiupala, nahm ebenfalls an der Durchsuchung teil. Währenddessen wurde Vater Antanas Gražulis im Büro der Miliz von Prienai verhört. Folgendes wurde bei der Durchsuchung konfisziert: 12 Exemplare der Tiesos kelias (Weg der Wahrheit, verschiedene Ausgaben); eine Erika-Schreibmaschine;
Notizen zu Predigten und handgeschriebene sowie mit der Schreibmaschine geschriebene Predigten; religiöse Broschüren: Kodėl aš netapau ateistu? (Wieso wurde ich kein Atheist?); Pastabos apie ateizmą (Bemerkungen zum Atheismus) — 10 Exemplare; Krizės ženkle (Unter dem Zeichen der Krise); SOS iš anapus (SOS von der anderen Seite); Mokykloje (In der Schule) usw. Insgesamt wurden 39 verschiedene Titel beschlagnahmt.
Die bei der Durchsuchung beschlagnahmten Gegenstände zeigen auf, daß die Durchsuchung von der höchsten Stelle der Staatssicherheit durchgeführt wurde.
Am 18. Februar 1980 leitete der Oberstleutnant der Rayonmiliz von Prienai, Herr Lapinskas, eine Durchsuchung der Garage von Antanas Loda, die z. Z. von Vater Antanas Gražulis benutzt wird. Sechs weiße Metallplatten (460 x 20 x 2 mm) wurden dabei sichergestellt. Die Durchsuchung dauerte von 15.00 bis 15.30 Uhr. Petras Zvejauskas und Ona Vilkienė wurden als Zeugen benannt. Am 18. Februar 1980 wurde die Wohnung der Eltern von Vater Antanas Gražulis in der Pfarrei Moroslavas, einem Dorf von Mankünai, durchsucht. Die Leitung hatte Kapitän Baranauskas von der städtischen Miliz in Alytus. Der Kapitän der Miliz, Pleskus, und die Zeugen Marė Brindzienė und Algimantas Grigonis wohnten der Durchsuchung bei. Zweck der Durchsuchung: »Sicherstellen von kriminell angeeigneten Transportersatzteilen oder anderen kriminell erworbenen Dingen.« Die Durchsuchung begann um 11.35 Uhr und endete um 13.00 Uhr.
Folgende Dinge wurden konfisziert:
Das religiöse Buch »Die Befolgung der Passion des Göttlichen Heilands«, Teil 1, 2 und 3 (1914 erschienen und aus dem Englischen übersetzt); 380 kg weißes Papier in verschiedenen Formaten; das religiöse Buch Mūsų bočių takais (Weiterverfolgung der Spuren unserer Vorfahren — Memoiren von Gardinas).
Am 12. Februar 1980 wurde die Wohnung von Ona Sereikaitė, wohnhaft in Kaunas, 16-tos Divizijos g. Nr. 56a—39, durchsucht. Ona Sereikaitė ist Ophthalmologin an der Republikanischen Klinik in Kaunas.
Dr. Sereikaitė wurde in Jurbarkas von der Miliz abgeholt, wo sie gerade an einem Projekt arbeitete, und in einem Auto der Sicherheitspolizei nach Kaunas gebracht. Ihre Wohnung wurde von dem Beamten Jucys aus Vilnius (zuständig für kriminelle Delikte), drei Sicherheitsbeamten sowie einer Frau durchsucht. Die Durchsuchung wurde ohne Zeugen und ohne Durchsuchungsbefehl durchgeführt. Sie dauerte sieben Stunden lang. Nach Beendigung unterließen es die Sicherheitsbeamten auch, einen Durchschlag der Liste der beschlagnahmten Sachen dazulassen.
Folgendes wurde beschlagnahmt:
zwei Bücher religiöser Natur; alle Notizbücher; bestimmte Fotos (von Priestern, Seminaristen z. B.); Glückwunsch- und Grußkarten; Karten zum Andenken an die ersten Messen von Priestern; bestimmte Briefe. Dr. Sereikaitė wird beschuldigt, eine sogenannte »schwarze« Ärztin zu sein (d. h. eine Ärztin der Priester), daß ihre Wohnung die Zentrale der »Freunde der Eucharistie« sei (die der Meinung der Polizei nach jegliche Aktivitäten der Religion in Litauen kontrollieren), und sie wird beschuldigt, in Wirklichkeit eine Nonne zu sein und seinerzeit ein Kreuz zum Kreuzberg getragen zu haben.
Der Beamte Jucys gab sich nicht damit zufrieden, nur Dr. Sereikaitės Wohnung zu durchsuchen, sondern brach auch in das Zimmer von der gerade abwesenden Jadvyga Stanelytė ein, nachdem er den Schlüssel gefunden hatte. In diesem Zimmer beschlagnahmte er ihr Arbeitsbuch, ihre Zeugnisse, eine beträchtliche Anzahl von religiösen Büchern, ein Adreßbuch, Fotografien und Negative. Er entdeckte dort auch die Überbleibsel eines von Atheisten entweihten Kreuzes, die Fräulein Stanelytė in einer Plastiktüte aufbewahrt hatte, worauf sie das Datum vermerkt hatte.
Bei der Durchsuchung brachen die Beamten auch einen Schrank von Dr. Sereikaitė auf und durchsuchten ihn. Sie entnahmen daraus verschiedene Dinge, unter anderem einen alten Rundfunkempfänger. Die Beamten schlössen sehr schnell daraus die Schlußfolgerung, daß es ein Sendegerät sei und damit Nachrichten nach Rom gesendet würden.
Am 4. Januar 1980 wurde Vitalija Žvikaitė zum Verhör vor der Sicherheitspolizei in Vilnius geladen. Sie wurde von den dortigen Leitern Pilelis und Rukšėnas befragt. Sie wurde darüber ausgefragt, ob sie in irgendeiner Verbindung mit den Einwohnern Butkevičius, Andriukaitis aus Kaunas und Patackas, Matulis und anderen aus Vilnius stände. Die Sicherheitsagenten wollten ebenfalls von ihr wissen, wieso ein Artikel, dessen Manuskript man während der Durchsuchung gefunden hatte, seinen Weg in die Aušra (Die Dämmerung) gefunden habe. Der Beamte Rukšėnas beklagte die Tatsache, daß dieses Verhör nicht schon 30 Jahre eher stattgefunden habe, dann würde man jetzt nicht die Zeit damit vergeuden und man müßte jetzt kein Beweismaterial sammeln. Fräulein Žvikaitė sagte er aber noch, daß sie sich für weitere Verhöre bereithalten solle. Am 24. Dezember 1979 wurde Algis Patackas zu einem »Gespräch« zum KGB in Vilnius geladen. Desgleichen am Neujahrstag. Die Beamten Pilelis und Rukšėnas — dieses Mal gefielen sie sich in der Rolle des gütigen »Vaters« — verlangten von ihm ein schriftliches Versprechen, daß er nichts zur Untergrundpresse beisteuern würde, die Regierung nicht kritisieren wolle und außerdem sich loyal verhalten würde. Herr Patackas unterzeichnete nichts dergleichen.
Der in Vilnius wohnhafte Juozas Prapiestis wurde im August von der Sicherheitspolizei verhört.
In der Folge einer Durchsuchung, die am 24. November 1979 stattfand, und bei der eine größere Menge Untergrundpublikationen sichergestellt wurden, wurde Danutė Keršiūtė wegen »unmoralischen Betragens« vom Arbeitsplatz entlassen. (Sie arbeitete im Kultusministerium.) Seitdem wird Danutė Keršiūtė von der Sicherheitspolizei terrorisiert.
Šiauliai
Zu Beginn des Jahres 1980 wurden alle Teilnehmer der Pilgerreise nach Šiluva in Šiauliai verhört. Ein Beispiel dafür: Ein Sicherheitsbeamter kam in die Wohnung von Bronius Krumelis und quälte seinen Sohn mit Fragen, warum er nach Šiluva gegangen sei, wen er im Auto mitgenommen habe, wer die Pilgerreise organisiert habe usw.
Kaunas
Gegen 13.00 Uhr am 24. November 1979 betraten KGB-Beamte die Landwirtschafts-Akademie auf der Suche nach Aleksandras Žarskus, wohnhaft in Taba-riškė. Da sie ihn dort nicht antrafen, begaben sich die Sicherheitsagenten in die Wohnung des Lehrers und nahmen ihn von dort aus mit nach Kaunas. Das Verhör dauerte bis 18.00 Uhr. Danach brachten sie ihn in seine Wohnung zurück und begannen dort gegen 19.00 Uhr eine Durchsuchung, die bis 22.00 Uhr dauerte. Geleitet wurde sie von dem Sicherheitsbeamten Gavėnas auf Anordnung von Major Markevičius. Die Lehrer an der Landwirtschafts-Akademie, Vytas Damulevi-čius und Algirdas Raila, die als Zeugen anwesend waren, beteiligten sich ebenfalls an der Durchsuchung und sorgten dafür, daß die Familie Žarskus sich während dieser Zeit nicht untereinander verständigen konnte. Der Durchsuchungsbefehl war nur auf den Namen Aleksandras Žarskus ausgestellt. Trotzdem wurde auch noch die Wohnung des älteren Žarskus durchsucht, und zwar noch genauer als die andere. Die Sicherheitsbeamten schauten im Stroh nach, im Mehl, Schweinetrog, Kühlschrank und sogar . . in der Hundehütte. Die genauen Beamten ernteten nur eine magere Beute: eine versiegelte Schachtel erregte ihr Interesse. Sie maßen sie genau aus und nahmen sie mit. Nach der Durchsuchung zwangen die Sicherheitsbeamten die Familie Žarskus, ihnen ein Papier auszuhändigen, das sie angeblich irgendwo versteckt hatten.