Am 2. und 8. August 1980 untersuchte das Höchste Gericht der Litauischen SSR in Vilnius die Prozeßakte des Arztes Algirdas Statkevičius, Mitglied der Helsinki­gruppe in Litauen. Die Gerichtsverhandlung war öffentlich, allerdings wurde nie­mand außer seiner Frau, KGB-Mitarbeitern und Zeugen in den Saal gelassen. Ge­richtet wurde ohne die Anwesenheit des Angeklagten. Als die Menschen versuch­ten den Gerichtssaal zu betreten, erklärte ein an der Tür stehender KGB-Mitarbeiter, der eine rote Armbinde trug, daß der Eintritt nicht gestattet sei, denn der Verantwortliche dafür sei nicht anwesend und er wüßte von nichts. Als dann später der dafür verantwortliche KGB-Bedienstete kam, sagte dieser, der Saal wä­re voll besetzt — obwohl er in Wirklichkeit nur zur Hälfte besetzt war — und ließ niemanden hinein. Auch wurde niemand zur Urteilsverkündung zugelassen. Die, die dem KGB-Bediensteten beweisen wollten, daß sein Verhalten unfair sei, wur­den auf verschiedentliche Weise bedroht. Es versammelte sich eine Menge von Milizbeamten, und die Leute waren gezwungen auseinanderzugehen. Eine Grup­pe Jugendlicher hatte sich im Flur, unweit der Tür, versammelt und betete halb­laut den Rosenkranz, damit alle in der Liebe gestärkt werden und den Henkern-Richtern möge vergeben werden, denn sie wissen nicht was sie tun.

Der Urteilspruch des Höchsten Gerichts:

— ein Zwangsaufenthalt des Arztes Algirdas Statkevičius in einem speziellen psy­chiatrischen Krankenhaus. Der Verurteilte befindet sich zur Zeit im speziellen psychiatrischen Krankenhaus in Tschernachovsk.