BISTUM PANEVĖŽYS

Verbot des Grabgeleits

Saločiai

Im Dezember 1972 stattete der Stellvertretende Vorsitzende des Exekutiv­komitees in Pasvalis, Stapulionis, der Gemeinde Saločiai einen Besuch ab. Als er den Pfarrer nicht vorfand, begann er selbständig in der Kirche zu „wirtschaften" und entnahm aus der Aushängevitrine die Erklärungen zum Advent.

Später machte er dem Gemeindepfarrer Balaišis Vorhaltungen, er versuche den Leuten Angst und Schrecken einzujagen mit seiner Weltuntergangs­vorhersage zum Jahresende. In dem gestohlenen Aushang war erwähnt, daß die zweite Ankunft Christi beim Weltuntergang erfolgen werde. Stapulionis verbot dem Gemeindepfarrer von Saločiai, die Toten auf den Friedhof zu geleiten.

Verbot der Volkstrachten bei den Prozessionen 
Krinčinas

Am 5. Januar 1973 rief der stellvertretende Vorsitzende des Exekutivkomitees Stapulionis den Gemeindepfarrer von Krinčinas, Raščius, zu sich und eröffnete ihm folgendes:

1.     Es ist dem Priester verboten, die Toten auf den Friedhof zu geleiten, da dadurch der Verkehr gestört wird. Der Friedhof befindet sich 400 m von der Kirche entfernt.

2.     Es ist verboten, in der Volkstracht an den Kirchenprozessionen teilzu­nehmen, denn auf diese Weise würde in der Kirche der Nationalismus propagiert.

3.     Es ist dem Priester streng untersagt, in der Kirche Spenden zu sammeln. — Ihr Priester stürzt euch wie Hunde auf das Geld! — schrie hysterisch Stapulionis.

 

BISTUM VILKAVIŠKIS

Ąžuolų Būda

Im Sommer 1972 half ein Mädchen den Gemeindemitgliedern von Ąžuolų Būda, die Kinder auf die Erstkommunion vorzubereiten. Am 3. August wurde das Mädchen von der Direktorin der Mittelschule in Ąžuolu Būda und der Partei­sekretärin des Kolchoses „Šviesa" angehalten und dem Sicherheitsdienst in Kapsukas überantwortet.

Nach dem Verhör wurde die „Verbrecherin" der Schulleitung zur „Umer­ziehung" übergeben. Es ist unklar, wie diese „Umerziehung" vorgenommen wird.

„Einstellung" des Pfarrers Zdebskis 
Prienai.

Am 8. Januar 1973 wurde Pfarrer Zdebskis in die Miliz von Prienai beordert. Von dort brachte man ihn unter Aufsicht der Miliz in die Poliklinik zur Über­prüfung seines Gesundheitszustandes, ob er auch in der Lage sei, eine physische Arbeit zu verrichten.

Am 26. Januar 1973 wurde Pfarrer Zdebskis eine strenge Verwarnung zugestellt, daß er innerhalb von 15 Tagen irgendeine Arbeit annehmen müsse

— nicht im Priesteramt, sonst werde ihm nach Gutdünken von der Miliz eine Arbeit zugewiesen.

Die Zivilregierung hatte Pfarrer Zdebskis nur gestattet, im Bistum Telšiai das Priesteramt auszuüben. Doch mit welcher Begründung geschah dies, da ja das Zivilgericht den Priester nicht mit Verbannung belegte? Im Kirchenrecht gibt es auch keine Verbannung; abgesehen davon hat sich Pfarrer Zdebskis nicht am Kirchenrecht vergangen. Dem Kirchenrecht nach gehört er dem Bistum Vilkaviškis an und hat kein Recht, in einem anderen Bistum tätig zu sein.

BISTUM KAIŠIADORYS

Nemaniūnai

Am 5. Mai 1972 ermahnte der Stellvertretende Vorsitzende des Exekutiv­komitees des Rayons Prienai, K. Cernečkis, den Gemeindepfarrer von Nemaniūnai, J. Matulaitis, weil er sich nicht an die Sowjetgesetze halte, und zwang ihn, folgende Verwarnung zu unterschreiben: „Es ist bekannt, daß in der Pfarrkirche von Nemaniūnai Kinder und Jugendliche bei den religiösen Riten dienen. Mit solch einem Tun werden die Sowjetgesetze verletzt. Wir verwarnen Sie, die Kinder und Jugendlichen weiterhin in den Gottesdienst einzubeziehen.

Außerdem verlassen Sie ohne Genehmigung ihre Gemeinde und halten in anderen Pfarrkirchen religiöse Zeremonien ab. Wir verwarnen Sie, dies in Zukunft zu unterlassen."

Eine Lektorin aus Prienai kam in die Schule von Nemaniūnai und „belehrte" die Schüler in atheistischen Fragen. Man ängstigte die Kinder mit Hinweisen, sich ja nicht an den Prozesssionen zu beteiligen Die Ängstlichen befolgten die Anweisung, die anderen jedoch gehen weiterhin eifrig in die Kirche und nehmen an den religiösen Zeremonien teil.

 

BEKANNTMACHUNG

Dir „Chronik der LKK" dankt allen, die 1972 geholfen haben, Material über die Lage der verfolgten Kirche zu sammeln und bittet, auch in Zukunft weiterhin eifrig mitzuhelfen.

Die „Chronik der LKK" bedarf der Hilfe aller bewußten Katholiken, um recht vielen Menschen die wahre Situation der Kirche unterbreiten zu können. Die „Chronik der LKK" erscheint seit dem 19. März 1972.