1. Gründe, die für die Gründung des Komitees entscheidend waren.

Nachdem sich die Katholische Kirche Litauens von den schweren Jahren der stalinistischen Herrschaft erholt hatte, bemühte sie sich wieder, ihre elementarsten Rechte ihres Lebensvollzuges zu gewinnen. Die Kinder wur­den in den Kirchen wieder in Religion unterrichtet; man ließ Kinder und Jugendliche zum Ministrantendienst bei der Hl. Messe und bei den Bet­stunden zu; von der sowjetischen Regierung forderte man die Rückgabe der konfiszierten Kirchen. Als Antwort darauf ließ die Regierung die Priester Šeškevičius und Zdebskis wegen Religionsunterrichts bei Kindern verhaften; auf die Forderung der Gläubigen, die Kirche von Klaipėda und die anderen Kirchen zurückzugeben, reagierte man mit Spott oder Grabesstille; Kinder und Jugendliche, die sich aktiv an kirchlichen Zeremonien beteiligten, wurden an ihren Ausbildungs- und Arbeitsplätzen terrorisiert.

Bei einer solchen Lage der Kirche konnten die eifrigen Priester, die Gott und dem Vaterlande dienen wollten, nicht untätig bleiben. Man mußte Mittel und Wege zur Verteidigung der unschuldig Leidenden finden. Es mußte jemanden geben, der bei der Verteidigung der anderen voranging. So konstituierte sich in Litauen am 13. November 1978 das Komitee der Katholiken zur Verteidigung der Rechte der Gläubigen nach dem Vorbild des Komitees der Christen in Moskau. Die ersten Mitglieder des Komitees waren die Priester: Jonas Kauneckas, Alfonsas Svarinskas, Vincas Vėlavi-čius, Sigitas Tamkevičius, Juozas Zdebskis.

2. Die Tätigkeit des Komitees

In fünf Jahren verfaßte das Komitee der Katholiken zur Verteidigung der Rechte der Gläubigen mehr als 50 offizielle Dokumente und Protestschrei­ben, die an verschiedene Behörden und Organisationen adressiert waren, z. B. auch an den Staatsanwalt der LSSR und den Generalsekretär des ZK der KPSU. Einige der offiziellen Dokumente des Komitees erreichten auch das Ausland, wie z. B. die UNESCO. In den Erklärungen wurden die von den Regierungsgottlosen verfolgten Gläubigen, die dem Terror ausgesetzten Kinder und die Jugend verteidigt; es wurde gebeten, die zu Unrecht ver­hafteten und eingekerkerten Personen freizulassen; es wurde von den Athe­isten gefordert, sich nicht in das innere Leben der Katholischen Kirche Litauens einzumischen und das Priesterseminar nicht an der freien Entschei­dung über die Aufnahme der Kandidaten und die Auswahl der Dozenten für das Priesterseminar zu hindern; um die Rückgabe der von der Regierung konfiszierten Kirchen wurde ersucht usw.

3. Die Bedeutung des Komitees der Katholiken zur Verteidigung der Rechte der Gläubigen

Das Komitee der Katholiken zur Verteidigung der Rechte der Gläubigen hat für die Katholische Kirche Litauens und für das ganze Volk einen unschätz­baren Wert, wenngleich es nach erst fünfjährigem Bestehen noch schwer ist, die volle Bedeutung des Komitees ganz zu erfassen. Zum ersten Mal wurden die Gläubigen, die von der atheistischen Regierung verfolgt und terrorisiert werden, öffentlich verteidigt. Wenn dies bis jetzt auch nur der ersten Schwalbe gleicht, die bekanntlich noch keinen Sommer macht, so hat das gläubige Volk doch das Gefühl bekommen, nicht allein gelassen zu sein. Das Vorbild eines selbstlosen Opfers konnte nicht ohne Echo bleiben, son­dern mußte vielmehr positiv auf die religiöse Wiedergeburt des Volkes wirken. Der mutige Schritt der Priester, den Kampf gegen Unwahrheit und Benachteiligungen offen und öffentlich auszutragen, hat auch in den Herzen der anderen Menschen, die ihre Sittlichkeit und ihr Gewissen noch nicht verloren haben, dieselbe Bereitschaft geweckt.

4. Die Reaktion der sowjetischen Regierung.

Normalerweise müßte die Regierung dem Komitee für die Information über die unberechtigten Exzesse der Atheisten und für die angebotene Möglich­keit, normale Beziehungen zwischen den Gläubigen und den Atheisten aufzubauen, dankbar sein. In der Praxis aber lief die ganze Angelegenheit in die entgegengesetzte Richtung — das Komitee wurde zu einem Knüppel zwischen den Rädern des gottlosen Regimes, seine Arbeit wurde nicht ernst­genommen. Noch im Jahre 1980, als man wollte, daß das Komitee mit seiner Tätigkeit aufhören sollte, erklärte der Staatsanwalt der LSSR

nach der Verwarnung von Priester Sigitas Tamkevičius, einem Mitglied des Komitees der Katholiken zur Verteidigung der Rechte der Gläubi­gen: »Das Komitee — das ist das Summen einer Mücke am Ohr eines Ele­fanten.« In Wirklichkeit glich es dem in der Hl. Schrift beschriebenen Kampf des Hirten David gegen den Riesen Goliath. Anstatt nun die in den Do­kumenten des Komitees genannten Beispiele der Willkür der Atheisten gegenüber den Gläubigen ernsthaft zu überprüfen, nannten die Regierungs­gottlosen die Mitglieder des Komitees Geächtete, und ihre Arbeit Ver­leumdung, die eine Schwächung der sowjetischen Ordnung zum Ziel habe.

Das grausame Gerichtsurteil vom 6. Mai 1983 gegen das Mitglied des Ko­mitees der Katholiken zur Verteidigung der Rechte der Gläubigen, den Priester Alfonsas Svarinskas und die Verhaftung des Priesters Sigitas Tam-kevičius, wie auch die anhaltenden Verhöre, die Drohungen mit Festnah­men und das Zwingen der anderen Komiteemitglieder zum Austritt aus dem Komitee sprechen dafür, daß die Regierung mit allen Mitteln versuchen wird, das Komitee der Katholiken zur Verteidigung der Rechte der Gläu­bigen auszulöschen.

5. Die derzeitigen Aussichten des Komitees

Von Gebeten der Gläubigen unterstützt und vom Segen Gottes begleitet, besteht das Komitee immer noch. Das derzeitige Komitee wird gebildet von den Priestern: Leonas Kalinauskas, Vincas Vėlavičius, Vaclovas Stakėnas, Alfonsas Svarinskas, Sigitas Tamkevičius. Die letzten beiden Priester sind eingekerkert und können deswegen ihren Pflichten nicht vollkommen nach­gehen.

Der Wunsch der gottlosen Regierung, das Komitee der Katholiken zur Ver­teidigung der Rechte der Gläubigen fertig zu machen, ist sehr groß, um so mehr, als das die einzige Organisation dieser Art in der ganzen Sowjetunion ist. Aus diesem Grund sind die Möglichkeiten für die Tätigkeit dieses Ko­mitees wesentlich geringer geworden. Es ist durchaus möglich, daß auch die anderen Mitglieder des Komitees Opfer der Mißachtung der elementarsten Menschenrechte werden. Man möchte trotzdem hoffen, daß sich das Komi­tee der Katholiken zur Verteidigung der Rechte der Gläubigen auch unter erschwerten Bedingungen orientieren kann und — nachdem es die Prüfung von fünf Jahren bestanden hat — die Kraft findet, die begonnenen Arbeit der Verteidigung der Entrechteten weiterzuführen. Das gesamte gläubige Litauen bittet auch weiterhin um Gottes Segen für das Komitee der Katho­liken zur Verteidigung der Rechte der Gläubigen, das es so eifrig verteidigt und in schweren Stunden ermutigt hat.