Kaunas. Am 30. Juni 1988 waren alle Dekane der Erzdiözese Kaunas und der Diözese Vilkaviškis zu einer Begegnung mit dem Bevollmächtigten des RfR, Petras Anilionis, in die Kurie der Erzdiözese Kaunas eingeladen.

Nachdem P. Anilionis mitgeteilt hatte, daß er heuer keine traditionelle Rede zu den Dekanen halten werde, schlug er vor, sich gemeinsam über die aktuellen Fragen zu unterhalten. P. Anilionis begann selbst zu erklären, daß die Steinmetzwerkstätten schon angewiesen seien, auf Wunsch der Bürger offiziell auf den Grabsteinen religiöse Zeichen einzumeißeln, was ihnen bis jetzt von der Regierung verboten war; es sei den Regierungs­behörden auch nicht mehr verboten, Anträge für die Errichtung von Grab­kreuzen anzunehmen.

Der Bevollmächtigte versuchte den Dekanen einzuflüstern, daß es jetzt sehr leicht und zweckmäßig sei, die auf den Namen der Priester errichteten Bauten der Pfarreien und Pfarrhäuser dem Staate zu überschreiben, der sich verpflichte, sie an Kirchendiener zu vermieten.

Auf die Frage, ob zu der Umwandlung der Beziehungen zwischen dem Staat und der Kirche nicht auch dazugehöre, daß die Priester Alfonsas Svarinskas und Sigitas Tamkevičius aus dem Gefängnis entlassen werden, antwortete P. Anilionis, daß diese Frage behandelt werde, daß aber eine ganze Reihe der verantwortlichen Funktionäre gegen die Entlassung dieser Priester sei. „Ihr müßt ja verstehen, wir haben unter uns, genauso wie auch

Sie, atheistische Extremisten, mit denen ist ebenfalls nicht so leicht zu reden", - versuchte der Bevollmächtigte die Lage zu beschönigen.

Die Dekane haben bei der Begegnung der vom Bevollmächtigten gezeigten Güte nicht ganz getraut (die Zukunft wird es erst zeigen); die gestellten Fragen befaßten sich mit wirtschaftlichen Angelegenheiten.

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Vilnius. Ende Mai 1988 erhielt die Kurie der Erzdiözese Vilnius ein Schreiben des Bevollmächtigten des RfR, Petras Anilionis, in dem mitge­teilt wurde, daß die Erklärungen der Gläubigen, adressiert an das ZK der KPdSU, mit der Bitte, die Kathedrale von Vilnius, die jetzige Bildergalerie, zurückzugeben, von Moskau an ihn überwiesen worden seien. P. Anilionis behauptet in seinem Schreiben, daß zur Zeit keine Möglichkeit bestehe, das Ersuchen der Gläubigen positiv zu entscheiden.

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Vilnius - Kaunas. Am 22. Mai 1988 gegen 15 Uhr versammelten sich Bürger der Stadt Vilnius und Gäste nachdenklich und ernst auf dem Gediminas-Platz, um der Opfer der Verbannung des Jahres 1948 zu geden­ken, jener Opfer, die massenweise in der Erde Sibiriens und am Gestade des Eismeeres ihre ewige Ruhe fanden. (Am 21. Mai wurde der Opfer der Verbannung vor dem Denkmal des Angarietis offiziell gedacht).

Kaum waren einige Worte gesprochen und die Nationalhymne gesungen worden, donnerte schon aus Lautsprechern „Prie Nemuno kitas išaušo jau rytas„Am Nemunas ist ein anderer Morgen aufgebrochen...", und die Milizbeamten forderten die Leute sofort auf, auseinander zu gehen. Den Menschen erschien vor ihren Augen ein Bild der grausamen Vergangenheit und zu derselben Zeit donnerte auf dem Platz von den Re­gierungsbeamten eingeschaltete laute Musik in allen Dezibels. Durch die Anstrengungen des Sicherheitsdienstes und der Miliz war die Menschen­menge innerhalb einer Viertelstunde vollkommen zerstreut.

Selbst in diesen als Zeit der Demokratisierung deklarierten Tagen wundert man sich über dieses Vorkommen weniger als über das Verhalten mancher der Pfarrherren. Ganz Litauen und sogar die Ungläubigen wußten, daß am Abend des 22. Mai in den Kirchen der umgekommenen und verstorbenen Opfer der Repressalien des Jahres 1948 gedacht wird. Leider aber wurde dies in vielen Kirchen, besonders in den Städten, überhaupt nicht bekannt­gegeben. Und trotzdem versammelten sich die Leute an diesem Tag wesentlich zahlreicher in den Kirchen als sonst. Das kann man besonders von solchen Zentren der Frömmigkeit und des Litauertums sagen, wie dies die St. Nikolaus-Kirche in Vilnius oder die Basilika in Kaunas sind. Warum haben die Priester geschwiegen ? Es scheint, überhaupt ohne Grund, denn auch seitens der Regierung wurde ein entsprechendes Gedenken veranstal­tet. Ist denn eine derartige Zurückhaltung für uns nützlich? An diesem denkwürdigen Abend haben die Gläubigen von ihren Priestern nur ein Gebet für ihre weit von der Heimat entfernt verstorbenen Verwandten und Landsleute erwartet. Wir sprechen doch während jeder Totenmesse: „Es ist ein heiliger und heilsamer Gedanke, für die Verstorbenen zu beten". Und warum wollten wir nicht gemeinsam für die Tausende unserer Landsleute beten, deren Gebeine in den Weiten Sibiriens zerstreut sind? Der Prediger in der Basilika zu Kaunas hat sich sichtlich durchgeschlängelt. Nicht ein­mal die leiseste Andeutung wurde gemacht, nach welcher Meinung die hl. Messe gefeiert wurde. Nach dem Gottesdienst wurden noch lange an der Orgel verschiedenste Variationen gespielt, die Leute gingen aber nicht hin­aus. Erst als die Orgel verstummte, beteten die Leute, die die Kathedrale bis zum letzten Platz füllten, gemeinsam für die Verstorbenen und sangen die Nationalhymne. Ungeachtet eines Regengusses wurde der Opfer des Stalinismus auch vor dem Grab von Maironis gedacht.

Kaunas. Der Spiritual des Priesterseminars zu Kaunas hat am 22. Mai 1988 in der Priesterseminarskirche die Alumnen aufgefordert, für die Opfer der Deportationen Stalins vor 40 Jahren zu beten. Zum ersten Mal seit 1944 wurde in der Kirche des Priesterseminars die Nationalhymne Litauens „Lietuva, Tėvyne mūsif - „Litauen, unsre Heimat" gesungen.

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Žagarė (Rayon Joniškis). Anfang Februar 1988 wurde der Pfarrer der Pfarrei Žagarė, Priester Gustavas Gudanavičius, in die Staatsanwaltschaft von Joniškis geladen. Der Rayonstaatsanwalt ermahnte Priester G. Guda­navičius wegen seiner Unterschrift unter dem Appell an alle Menschen guten Willens der Welt aus Anlaß des 16. Februar und drohte ihm, daß er für eine solche Tat mit einer Strafe von 10 Jahren Freiheitsentzug belegt werden könne.

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Lazdijai. Ende März 1988 wurden die Mitglieder des Pfarrkomitees des Rayons in das Exekutivkomitee von Lazdijai eingeladen. Diesmal „bildete" sie der Bevollmächtigte des RfR, Petras Anilionis, selbst fort. Nach einem Lobgesang auf die sowjetische Gewissens- und Religionsfreiheit begann der Bevollmächtigte über die von der Regierung sogenannten Priesterextre­misten zu schimpfen, darunter über Priester Rokas Puzonas und Priester Petras Kastytis Krikščiukaitis. Den Bevollmächtigten beunruhigte die Tat­sache, daß die erwähnten Priester, in der Ausübung der religiösen Dienste, einige Male auch die Kirchen in Rudamina und in Leipalingis besucht hat­ten. Ihm paßten auch die Worte des jungen Mannes Robertas Grigas nicht, die er während einer Beerdigung in Leipalingis gesagt hatte: „Sollten sie uns auch in kleine Stücke zerhacken, so werden wir trotzdem behaupten: Unter den jetzigen Bedingungen gibt es in der Sowjetunion keine Reli­gionsfreiheit !"

Der Bevollmächtigte des RfR P. Anilionis forderte die Mitglieder der Pfarrkomitees auf, solchen Leuten wie dem Priester R. Puzonas oder dem jungen Mann R. Grigas nicht nur in der Kirche, sondern auch auf dem Friedhof das Reden zu verbieten, widrigenfalls werde er die religiösen Gemeinschaften selbst dafür bestrafen.

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Alytus. Die Mitglieder des Kirchenkomitees der Pfarrei Alytus 2 (Diö­zese Vilkaviškis) V. Alekna und S. Bendoravičius fuhren am 5. Mai 1988 zum Amtssitz des Bevollmächtigten des RfR nach Vilnius, um den Beschluß der Regierung wegen der Erweiterung der Kirche zu erfahren. Der Stellvertreter Juozėnas, der sie empfangen hatte, teilte ihnen mit, daß sich der Ministerrat der LSSR mit dieser Frage beschäftigen werde. Der Empfangschef des Ministerrates Visockas und die Beamtin Korabljowa erklärten den Komiteemitgliedern, daß die Frage wahrhaftig vom Minister­rat behandelt werde und daß sie das Ergebnis am Abend des 5. Mai beim Rayonexekutivkomitee von Alytus erfahren könnten. Im Exekutivkomitee konnte man aber keine konkrete Antwort bekommen. Es wurde wiederum erklärt, daß die Frage von der Ortsverwaltung oder sogar von Moskau ent­schieden werden solle. Nach Meinung der Rayonverwaltung sei es gar nicht nötig, die Kirche in Alytus 2 (in der Diözese Vilkaviškis) zu vergrö­ßern, weil die Kirche in Alytus 1 (in der Diözese Kaišiadorys), besonders im Winter, nicht voll besetzt sei (die Kirche in Alytus 1 ist unheizbar).

Die vom Exekutivkomitee vorgeschlagene Lösung: - Ihr Gläubigen, fürch­tet euch nicht vor der Kälte oder fahrt in eine entfernte Kirche.

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Rudamina (Rayon Lazdijai). Der Brigadier der Fertigungsunterabtei­lung der Kolchose „Krosna" in Rudamina (Rayon Lazdijai) Algis Saka­lauskas hat Anfang Februar 1988 die Arbeiter seiner Brigade zusammen­gerufen und sie gebeten, ein gewisses Schreiben zu unterzeichnen. A. Sakalauskas behauptete, daß es ein Schreiben wegen der Ernennung eines neuen Priesters für Rudamina sei. Der Priester sei schon ernannt, man brauche nur Unterschriften der Leute zu sammeln, die bestätigen würden, daß sie tatsächlich einen Priester benötigen.

Am 13. Februar 1988 druckte die Rayonzeitschrift „Darbo vėliava" („Banner der Arbeit") eine Erklärung der Einwohner der Kolchose „Krosna" ab. In der Erklärung wird bösartig über jene Gläubigen geschrieben, die sich am 5. Februar aus allen Gegenden Litauens in der Kirche von Rudamina ver­sammelt hatten, um des Todestages des verstorbenen Priesters J. Zdebskis zu gedenken und für ihn zu beten. Man versucht, sie extremistischer Exzesse zu beschuldigen, die nichts mit dem Gedenken des Verstorbenen zu tun hätten, und es wird gedroht, daß in der Zukunft solche Gedenkver­anstaltungen nicht mehr toleriert würden. Zu der von irgendjemand bös­willig aufgesetzten Erklärung wird auch auf die 27 Unterschriften hingewie­sen, die der Brigadier auf hinterlistige Weise unter den Leuten gesammelt hatte.

An dem Tag wurde in der Kirche von Rudamina eine hl. Messe gefeiert, eine Predigt gehalten und am Grab des Priesters J. Zdebskis gebetet.

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Vilnius. Nicht weit von der St. Nikolai-Kirche in Vilnius entfernt spran­gen am 22. Mai 1988 gegen 11 Uhr drei Männer in Zivilkleidung auf Nijolė Sadūnaitė zu, drehten ihr, ohne irgendwelche Papiere vorgezeigt zu haben, die Hände und zwängten sie mit Gewalt in ein Personenauto Marke „Žiguli". (Einer der Beamten hatte schon früher, vom 28. bis 29. August 1987, ohne richterliche Verfügung zur Festnahme, Nijolė Sadūnaitė etwa 30 Stunden lang durch die Wälder Litauens und Weißrußlands kutschiert).

Diesmal drohte er ihr auf russisch, sie nach Kolyma zu bringen, in einem Fluß zu ertränken u. ähnl. Vor der Wohnung der Nijolė Sadūnaitė (Architektų 27-2) warteten drei Männer auf sie - ein Milizmann und zwei Zivilisten. Als N. Sadūnaitė von ihnen die Papiere und einen Beschluß der Staatsanwaltschaft verlangte, versprach ihr der Milizmann, alles innerhalb von zehn Minuten zu besorgen. Ungeachtet dessen, daß N. Sadūnaitė sowohl den Sicherheitsdienst wie auch die Miliz angerufen hatte, wo ihr versprochen worden war, alles sofort zu klären, wurden doch den ganzen Tag keine Unterlagen vorgezeigt. N. Sadūnaitė wollte zweimal in den Hof hinuntergehen, die Beamten ließen sie aber nicht. Als sie die Treppe hinuntergehen wollte, wurde sie auf der Treppe umgeworfen.

Um etwa 18 Uhr wurde das Telefon abgeschaltet, und die telefonische Verbindung blieb bis 21 Uhr unterbrochen. N. Sadūnaitė wurde ohne Begründung bis 21 Uhr unter Hausarrest gehalten. Noch am selben Tag wandte sich N. Sadūnaitė an den Generalstaatsanwalt der UdSSR, Rekun-kow, mit der Forderung, jene zu ermitteln und zu bestrafen, die „auf gröb­ste Weise die elementarsten, von der Verfassung und durch die Schlußakte der Vereinbarungen von Helsinki garantierten Menschenrechte verletzen".

Am 8. Juni 1988 wurde N. Sadūnaitė wiederholt grob belästigt. Als sie an diesem Tag das Haus verließ, sprangen zwei Männer aus einem Personen­auto „Žiguli" auf sie zu, von denen einer der Major des KGB Bimbyris war. Bimbyris hielt N. Sadūnaitė im Sicherheitsdienst über eine Stunde lang fest und bot ihr aufdringlich an, ins Ausland auszureisen. N. Sadū­naitė wurde den ganzen Tag offensichtlich von Sicherheitsbeamten be­schattet.

Am 9. Juni wandte sich N. Sadūnaitė an den Generalsekretär des ZK der KPdSU, M. Gorbatschow. In ihrer Erklärung schreibt sie: „Welche Ursache hat diese Nervosität des KGB ? (...) Vieleicht ist es das, daß ich eine der Initiatoren des Treffens zum Gedenken des 47. Jahrestages der Massen­deportationen nach Sibirien gewesen bin? 40.000 Bürger Litauens sind Opfer dieser Deportation geworden. In der letzten Zeit wird in der Presse sehr viel geschrieben, daß man auf die konkreten Gegner der Umgestal­tung und der Demokratisierung hinweisen solle. Ich bitte Sie, der Willkür des KGB Litauens ein Ende zu bereiten".

Šiauliai. Am 24. April 1988 hielt der Psychotherapeut Gutmanas den Bürgern der Stadt Šiauliai einen Vortrag über die Hypnose. Während sei­nes Vortrags führte er auf der Bühne Seancen der Hypnose mit aus dem Publikum ausgesuchten Leuten vor. Er befahl ihnen in hypnotischem Zustand einen Knaben, der angeblich an einem Strick zum Himmel hinauf kletterte, zu beobachten, später warf er ihnen einen Strick zu und warnte sie, das sei eine Schlange, er befahl ihnen Brot zu essen, das es nicht gab usw. Die Hypnotisierten gehorchten ihm und reagierten dementsprechend. Nach diesen Tricks behauptete der Psychotherapeut Gutmanas, daß auch ein Wunder Jesu und Moses auf solchen Grundlagen beruhen, wie die Himmelfahrt, die Umwandlung eines Stabes in eine Schlange oder die wundersame Vermehrung des Brotes. Auf die Einwände des Publikums, daß die Hypnotisierten sich nach der Seance nicht mehr erinnerten, was sie im Zustand der Hypnose getan haben, die Apostel, Zeugen der Wunder Jesu, aber sehr wohl - sie erzählten und schrieben darüber - konnte der Redner keine konkrete Antwort geben, genau so wenig, wie auch auf die Bemerkung, daß nach der wundersamen Vermehrung des Brotes von fünf Broten 12 Körbe voll von abgebrochenen Stücken übrig geblieben sind.

Von den Zuhörern nach seinem Vortrag bedrängt, rechtfertigte sich der Psychotherapeut Gutmanas, er strebe an, mit ähnlichen Tricks „die Autori­tät des Atheismus, der sich kompromitiert habe und bis jetzt im Grunde mit administrativen Methoden aufgezwungen worden sei, aufzupolieren".

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Panevėžys. Im Februar 1988 wandten sich der Verwalter der Diözese Panevėžys K. Dulksnys, der Kanzler J. Juodelis, der Pfarrer der Pfarrei Ramygala, Priester K. Baronas, sowie der Pfarrer der Pfarrei Uliūnai, Prie­ster R. Pukenis, mit einer Erklärung an den Vorsitzenden des Exekutiv­komitees. In der Erklärung heißt es: „Jetzt, da die Demokratisierung pro­pagiert wird, wenden wir uns an Sie mit der Bitte: Erlauben Sie uns, die Kapelle in Barklainiai herzurichten. Die Kapelle, die auf dem archäologi­schen Denkmal, dem Burgberg von Barklainiai, steht, ist vernachlässigt. Durch eine Renovierung dieser Kapelle auf Kosten der religiösen Gemein­schaften und durch Neugestaltung ihrer Umgebung könnte man die alte Dorfarchitektur und ein schönes Stück Natur bewahren. So könnten wir im Sinne der Ziele des Kulturfonds einen Beitrag leisten. Die Kapelle wird dringend von den Ortseinwohnern zur Aufbahrung der Verstorbenen benö­tigt, damit die Beerdigungsteilnehmer nicht in die 11 km entfernte Kirche nach Ramygala oder in die 5 km entfernte nach Uliūnai fahren müssen. Wenn es erlaubt würde, diese Kapelle zu benutzen, könnte der Priester die Beerdigungszeremonien an Ort und Stelle vollziehen." Etwa 150 Einwohner des Dorfes Barklainiai unterstützten diese Erklärung mit ihren Unter­schriften.

Am 19. Juni 1988 schickten auch die Einwohner der Pfarrei Velykiai eine ähnliche Erklärung an die Rayonverwaltung ab. In ihrer Erklärung bitten die Gläubigen, ihnen die in ihrer Ortschaft stehende vernachlässigte Kapelle (die ihnen seinerzeit weggenommen worden war) zu demselben Zweck zurückzugeben. Diese Erklärung wurde von 543 Personen unter­schrieben.