Am 28. Februar 1975 verhörte Major A. A. Istominas die Frau von Sergiejus Kovaliovas, L. Boicova, die ihrem Mann ein Paket gebracht hatte. S. Kovaliovas verbüßte zu jener Zeit eine Gefängnisstrafe in der Isolierungsanstalt des Sicherheitsdienstes in Vilnius.
Am 28. März 1975 verhörte der Major Istominas A. Lavutas, der für S. Kovaliovas ein Paket gebracht hatte, im Sicherheitsamt von Vilnius. A. Lavutas lehnte es ab, sich dem Verhör zu unterziehen, da seinen Worten nach ein solches Verhör an der freien Verbreitung von Informationen hindere. Istominas fragte Lavutas, ob die Nr. 34 der „Chronik über die laufenden Ereignisse" bereits erschienen sei und fügte hinzu, dies interessiere S. Kovaliovas. Der Untersuchungsrichter erklärte, daß S. Kovaliovas sich nicht für die Nr. 34 zu verantworten haben werde, sondern für die Nr. 33.
Am 4. März 1975 wurde ein Verhör von Balys Gajauskas, Birutė Pašilienė und Algis Petruševičius durchgeführt.
B. Gajauskas wurde über die Liste der Gefangenen gefragt, die man bei ihm gefunden hatte. Er erklärte, er kenne viele litauische politische Gefangene, da er selbst, nachdem er 25 Jahre Gefängnishaft verbüßt habe, erst vor kurzem zurückgekehrt sei. „Ich kenne all das Leid der Gefangenen gut", sagte Gajauskas, „und ich halte es für meine Pflicht, jedem von ihnen zu helfen, wenn sie einmal zurückgekehrt sind. Damit ich keinen vergesse, habe ich mir eine Liste von ihnen zusammengestellt." Auf die Frage, warum er das Buch Archipel Gulag ins Litauische übersetzt habe, antwortete er, er sei der Meinung, daß dieses Buch irgendwann auch in der Sowjetunion gedruckt werden würde, und daß man dann auch seine Übersetzung brauchen werde. (Während der Haussuchung wurden bei Gajauskas 50 Seiten der Rohübersetzung von Archipel Gulag beschlagnahmt.) Birutė Pašilienė wurde befragt, auf welche Weise sie zu dem Buch Archipel Gulag gelangt sei, und wo sie die Frau von S. Kovaliovas, L. Boicova, kennengelernt habe. Pašilienė erklärte, sie habe L. Boicova auf dem Bahnhof Vilnius kennengelernt, vorher habe sie L. Boicova nicht gekannt.
Am 28. März 1975 mußten sich B. Gajauskas und A. Žilinskas einem Verhör unterziehen.
Der Sicherheitsdienst behält die Tätigkeit der litauischen Volkskundler fest im Auge. Zu Beginn des Jahres 1975 wurde der Vorsitzende des Verbandes der bildenden Künstler, Stauskas, in das Sicherheitsamt vorgeladen, obwohl sich zur gleichen Zeit in den Räumen des Verbandes die Liebhaber des litauischen Volksliedes versammelten.
Der Sicherheitsdienst überprüfte die Künstlerin Didelytė und die Bibliothekarinnen Kilikevičiūtė und Stankevičiūtė.
Es wurden Ermittlungen am Arbeitsplatz über die an der öffentlichen Bibliothek arbeitende Juškaitė, wie auch über die Angestellten am Kardiologischen Institut — Veteikis und Adomonis — angestellt. Die Sicherheitsbeamten erkundigten sich, was für eine Stimmung unter den Volkskundlern nach dem Prozeß von Šarūnas Žukauskas herrsche und wie das Verhältnis zwischen den Volkskundlern und der katholischen Kirche sei. Manchen Volkskundlern wurde angeboten, mit den Sicherheitsorganen zusammenzuarbeiten. Anfang April wurde Šarūnas Žukauskas aus dem Permgebiet nach Vilnius gebracht.