Vom 11. bis 17. März 1975 befaßte sich das Oberste Gericht der Litau­ischen SSR mit dem Strafverfahren gegen Juozas Gražys. Als Richter fun­gierte Jankauskas, als Staatsanwalt Bakučionis, als Verteidiger Kudaba. Obwohl die Gerichtsverhandlung nicht unter Ausschluß der Öffentlichkeit stattfand, wurde jedem Unbeteiligten der Eintritt in den Gerichtssaal ver­wehrt. Auch von den Angehörigen von J. Gražys nahm niemand an der Gerichtsverhandlung teil. Als Zeugen wurden folgende Personen geladen: Povilas Petronis, Jonas Stašaitis, Kazėnaitė, Martinaitienė, Žemaitienė und Semaška-Semaškevičius. J. Gražys wurde beschuldigt, die Broschur „Chronik der LKK" hergestellt und bei der Beschaffung von Nachrichten für die „Chro­nik der LKK" mitgearbeitet zu haben. J. Gražys soll je einige der ersten Nummern der „Chronik der LKK" und ca. 20 Exemplare der Nummer 7 gebunden haben. Er habe auch einige Broschüren mit der Schreibmaschine vervielfältigt: Tarp dviejų įstatymu(Zwischen zwei Gesetzen), Vyskupas Matulionis (Bischof T. Matulionis), Lietuviškojo charakterio problemos(Probleme des litauischen Charakters), S. Kudirkos teismo procesas (Ge­richtsprozeß gegen S. Kudirka), Lietuva Laimėjimu keliu (Litauen auf dem Wege des Sieges), Nacionaliniu Pajamų Paskirstymas (Die Verteilung des Nationaleinkommens — diese habe er aus dem Russischen übersetzt und verbreitet), Tau, Lietuva (Dir, Litauen — davon habe er eine Zusammenfas­sung erstellt).

J. Gražys weigerte sich während der Gerichtsverhandlung zu sagen, woher er diese obenerwähnten Schriften bekommen und an wen er sie weiterge­leitet habe. Angewendet wurde auf ihn der 1. Teil des § 63 des Strafgesetz­buches der Litauischen SSR, antisowjetische Agitation und antisowjetische Propaganda zum Zwecke der Schwächung der sowjetischen Regierung. Der Staatsanwalt beantragte sechs Jahre verschärftes Zuchthaus, das Gericht jedoch begnügte sich mit drei Jahren einfachem Gefängnis. Es verfügte fer­ner die Beschlagnahme der Schreibmaschine von Gražys und die Vernich­tung von drei Paketen Vervielfältigungspapier für die Herstellung der Fotokopien auf dem Vervielfältigungsapparat „ERA", die bei Gražs wäh­rend der Haussuchung gefunden worden waren; das Geld wurde ihm zu­rückgegeben. Im Gerichtssaal waren ständig der Sicherheitskapitän Marke­vičius und andere Sicherheitsbeamte zu sehen. J. Gražys wurde zum dritten­mal verurteilt; die beiden ersten Male geschah es ebenfalls aus „politischen" Gründen. Während seiner zweiten Gefängnishaft zog sich J. Gražys eine unheilbare Darmkrankheit zu.