Gargždai (Rayon Klaipėda)

Am 26. Januar 1983 wurde in der Wohnung, in der Garage und auf dem Dachboden des Vikars der Pfarrei Gargždai, des Priesters Antanas Šeške­vičius, eine Durchsuchung gemacht, die der Untersuchungsrichter für beson­dere Prozesse, A. Barasevičius, anführte. Die Tschekisten suchten dabei nach dem Archiv der Dokumente des Komitees der Katholiken zur Vertei-digung der Rechte der Gläubigen wie auch nach Literatur, die die sowjetische Ordnung verleumdet. Mitgenommen wurden: 2 Schreibmaschinen (eine des Priesters A. Šeškevičius, die andere des Organisten), 10 Magnetophonbänder mit Aufnahmen von Predigten und Kirchengesängen, Kopien der an die Regierungsorgane abgeschickten Schreiben, wie auch andere Schreiben — insgesamt 31; vom Dachboden wurde die Nr. 55 der »Chronik« mitgenom­men. Während der Durchsuchung hielten die Tschekisten alle fest, die zu Priester A. Šeškevičius kamen, einen Pfarrangehörigen nicht ausgenommen, der gekommen war, den Priester zu einem Kranken zu fahren. Vom Priester A. Šeškevičius wurde verlangt, anzugeben, welche Verbindungen er zu dem Priester Alfonsas Svarinskas hatte. Die Durchsuchung dauerte 5 Stunden.

Kapsukas

Bei dem Einwohner des Dorfes Mokolai im Rayon Kapsukas, Juozas Ardzijauskas, wurde am 26. Januar 1983 eine Durchsuchung gemacht. Der Milizbeamte, Hauptmann Tamkevičius, zeigte den Durchsuchungsbefehl, in dem vermerkt war, daß ein gestohlenes Auto gesucht und J. Ardzijauskas verdächtigt werde, diesen Diebstahl begangen zu haben. J. Ardzijauskas schlug vor, die Garage zu durchsuchen, aber nachdem sich die Beamten mit­einander beraten hatten, fingen sie an, die Bücher und die Schubläden zu durchsuchen. Auf das Staunen der Hausbewohner, daß man in einer Schub­lade kein Auto verstecken könne, reagierte niemand. Mitgenommen haben sie: Notizen von Predigten, Tonbänder, einige Nummern der »Chronik der LKK«, das Buch »Der Archipel GULAG«, II. Teil von Solschenizyn. Die Durchsuchung dauerte etwa 7 Stunden. Außer dem Milizbeamten Haupt­mann Tamkevičius stellte sich keiner der zehn Personen vor, die die Durch­suchung durchführten, noch zeigte jemand seine Dokumente. Nach der Durchsuchung wurde J. Ardzijauskas zu einem Verhör in den Sicherheits­dienst gebracht, von wo man ihn erst am Abend des nächsten Tages entließ.

Vilnius

Das Mitglied des Komitees der Katholiken zur Verteidigung der Rechte der Gläubigen, der Pfarrer von Kriokialaukis, Priester Vaclovas Stakėnas, wurde am 10., 11., 15. und 18. Februar 1983 im Quartier des KGB in Vilnius vier Tage lang verhört. Die Befragungen drehten sich um die ver­haftete Jadvyga Bieliauskienė und um das Komitee der Katholiken zur Verteidigung der Rechte der Gläubigen. Das Verhör führte der Sicherheits­beamte Gavėnas, der sich beklagte, daß der Priester Vaclovas Stakėnas nicht offen sei. Während des Verhörs hatte sich ein Tschekist vorgestellt, der mit Vorschlägen mithelfen wollte. Er nannte sich Antanas und hatte sich schon früher bemüht, den Priester V. Stakėnas als Freund zu gewinnen.

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Am 15. Februar 1983 wurde im Sicherheitskomitee zu Vilnius der Pfarrer von Josvainiai, Mitglied des Komitees der Katholiken zur Verteidigung der Rechte der Gläubigen, Priester Leonas Kalinauskas, vernommen. Der Un­tersuchungsbeamte, Major Pilelis, fragte den Priester über das Komitee der Katholiken zur Verteidigung der Rechte der Gläubigen aus: über die Grün­dung, die Tätigkeit, die Dokumente etc. Priester L. Kalinauskas unterzeich­nete nach dem Verhör das Protokoll nicht mit der Begründung, daß die

Antworten nicht er, sondern der Untersuchungsbeamte formuliert habe. Auf viele Fragen gab der Priester überhaupt keine Antwort.

Am 17., 18. und 19. Februar 1983 wurde im Sicherheitsdienst zu Vilnius der Vikar von Telšiai, das Mitglied des Komitees der Katholiken zur Ver­teidigung der Rechte der Gläubigen, der Priester Jonas Kauneckas verhört. Der Untersuchungsbeamte Pilelis drehte seine Fragen so, als ob der Priester Alf. Svarinskas für die Tätigkeit des Komitees der Katholiken zur Vertei­digung der Rechte der Gläubigen der Schuldige sei. Priester J. Kauneckas behauptete, daß alle Mitglieder des Komitees der Katholiken zur Verteidi­gung der Rechte der Gläubigen gleichermaßen verantwortlich seien und daß man den einen nicht mehr beschuldigen dürfe als die anderen.

 

Am 28. Februar und am 1. März 1983 wurde im Sicherheitsdienst zu Vilnius der Pfarrer von Kybartai, Priester Sigitas Tamkevičius verhört. Den Unter­suchungsbeamten, Major Pilelis, interessierten zwei Fragen: Was der ver­hörte Priester über die Tätigkeit des Priesters Alf. Svarinskas und die des Komitees der Katholiken zur Verteidigung der Rechte der Gläubigen aus­sagen könnte. Unter den vielen Fragen gab es auch die, auf welche Weise die Dokumente des Komitees der Katholiken zur Verteidigung der Rechte der Gläubigen ins Ausland und in die »Chronik der LKK« geraten seien usw. Der Priester Sig. Tamkevičius weigerte sich, über die Tätigkeit des Komitees der Katholiken zur Verteidigung der Rechte der Gläubigen irgend­welche Informationen zu geben. Er tat dies mit der Begründung, daß das Komitee mit seiner Tätigkeit nichts gegen die Verfassung der UdSSR ver­brochen habe. Die Untersuchungsprotokolle unterzeichnete er nicht.

Skaudvilė

Am 15. März 1983 kam der Untersuchungsbeamte, Major Pilelis, nach Skaudvilė und verhörte den Pfarrer von Skaudvilė, Priester Vincas Vėla-vičius, über den Priester Alf. Svarinskas und über die Tätigkeit des Komitees der Katholiken zur Verteidigung der Rechte der Gläubigen. Den verhafteten Pfarrer von Viduklė, Priester Alf. Svarinskas, bezeichnete der Verhörte als einen der allerbesten Priester Litauens. Irgendetwas über die Tätigkeit des Komitees der Katholiken zur Verteidigung der Rechte der Gläubigen aus­zusagen, weigerte er sich. Der Untersuchungsbeamte Pilelis schrieb die Antworten des Priesters Vėlavičius ungenau auf, indem er sich bemühte, sie so zu drehen, daß sie den Zielen des Sicherheitsdienstes nützlich sein könnten. Der Priester Velavičius unterschrieb deshalb nach der Befragung das Protokoll nicht. Am 22. März schrieb er an den Staatsanwalt der LSSR:

»Ich protestiere gegen ein derartiges Benehmen des Untersuchungsbeamten und bitte Sie, das zusammengestellte Protokoll als ungültig zu betrachten.

Über den Priester Alf. Svarinskas kann ich folgendes bezeugen: Er war ein fleißiger Priester der Katholischen Kirche, er hat gewissenhaft seine priesterlichen Pflichten erfüllt und deswegen leidet er jetzt im Gefängnis. Alle Anschuldigungen gegen Priester Alf. Svarinskas kann man nur be­trachten als das Bemühen, mit einem guten Priester fertigzuwerden und auf diese Weise den Atheisten zu helfen, gegen die Katholische Kirche in Litauen zu kämpfen.«

Šlavantai

Im Februar 1983 erhielt der Pfarrer von Šlavantai Priester Juozas Zdebskis eine Benachrichtigung, er solle zu einem Verhör im Zusammenhang mit dem Strafprozeß gegen Priester Alfonsas Svarinskas kommen. Am 17. Fe­bruar schickte Priester J. Zdebskis an die Adresse des KGB zu Vilnius ein Telegramm folgenden Inhalts:

»Gegen den Glauben habe ich nichts auszusagen. Vor Priester Alfonsas Svarinskas als einem neuen Märtyrer des Glaubens beuge ich mein Haupt. Deswegen sehe ich keinen Sinn, Ihrer Einladung in das Amt des Sicher­heitsdienstes zum Zwecke einer Aussage Folge zu leisten.«

Am 28. Februar 1983 wurde Priester J. Zdebskis in die Staatsanwaltschaft der SSR Litauen nach Vilnius zum Untersuchungsrichter des Priesters Alf. Svarinskas, dem Verhörer E. Bičkauskas, zum Verhör vorgeladen. Aber auch zu diesem Verhör ging der Priester nicht.

Der Untersuchungsrichter E. Bičkauskas befahl der Abteilung für innere Angelegenheiten des Rayons Lazdijai, den Priester Zdebskis mit Gewalt in der Staatsanwaltschaft der SSR Litauen vorführen zu lassen.

Am 20. März (Sonntag) fuhr Priester J. Zdebskis mit seinem Auto in die Kirche von Kučiūnai, die er versorgt, um dort die Sonntagsmesse zu feiern. Er wurde unterwegs angehalten und in die Abteilung für innere Angelegen­heiten (VRS) nach Lazdijai und von dort mit einem Dienstauto in die Staats­anwaltschaft der SSR Litauen gebracht.

Den Untersuchungsrichter E. Bičkauskas interessierten zwei Fragen: Was der Befragte über den Priester Alf. Svarinskas und über die Tätigkeit des Komitees der Katholiken zur Verteidigung der Rechte der Gläubigen aus­sagen könnte. Der Priester J. Zdebskis verweigerte jegliche Aussage zu beiden Fragen. Auf die Frage, was er dazu erklären könne, wer ihn vor einigen Jahren in Brand gesteckt hätte, riet Priester J. Zdebskis dem Unter­suchungsrichter, sich an die zuständigen Organe zu wenden, die die nötigen Informationen über dieses Vergehen hätten.

Prienai

Der Vikar von Prienai, Priester Antanas Gražulis, wurde am 11. Februar 1983 in das KGB von Vilnius zu einem Verhör vorgeladen. Der Hauptmann des KGB Rainys erkundigte sich über den Priester Alf. Svarinskas. Priester A. Gražulis stellte klar, daß Alf. Svarinskas ein sehr guter Priester sei. Auf die Frage, wie er das Komitee der Katholiken zur Verteidigung der Rechte der Gläubigen beurteile, antwortete er, er beurteile es positiv und er sei entschlossen, selber beizutreten, wenn es nötig werde. Das Vernehmungs­protokoll unterschrieb der befragte Priester nicht.

Viduklė

Am 8. Februar 1983 war die Haushälterin des Pfarrhauses von Viduklė Monika Gavėnaitė zu einem Verhör in den Sicherheitsdienst nach Vilnius geladen. Der Untersuchungsbeamte Oberleutnant Zimblys befragte die Vor­geladene über die Veröffentlichungen »Tiesos keliais« (»Der Weg der Wahrheit«) (2 Stück) und »Ateitis« (»Die Zukunft«), die während der Durchsuchung im Jahre 1980 bei ihr mitgenommen worden waren. Den Sicherheitsbeamten interessierte, ob M. Gavėnaitė nicht die Dokumente des Komitees der Katholiken zur Verteidigung der Rechte der Gläubigen für Priester Alf. Svarinskas geschrieben habe, wohin sie der Pfarrer verschickt hätte und worüber er gepredigt habe; er behauptete, daß sie den Text des Protestschreibens wegen des Priesters Alf. Svarinskas verfaßt habe, erkun­digte sich über die früher gesammelten Unterschriften der Gläubigen und die Prozessionen nach Šiluva. Das alles betrachte er als Vergehen gegen die Regierung. M. Gavėnaitė erklärte, daß sie beide nie zu einer gemeinsamen Sprache kommen würden, weil jeder ein und dasselbe Tun gänzlich anders betrachte.

Am 9. Februar wurde M. Gavėnaitė von Oberleutnant Urbonas verhört. Der Untersuchungsbeamte Vidzėnas nahm für die Expertise Beispiele der Handschrift und Texte mit, die mit der Schreibmaschine der Verhörten ge­schrieben worden waren. Etwa um die Mittagszeit fuhren zwei Tschekisten — Pilelis und Zimblys — mit M. Gavėnaitė nach Viduklė, wo sie den Per­sonalausweis des Priesters Alf. Svarinskas, seinen Wehrpaß und auf Bitten des Pfarrers die Lehrbücher der englischen und italienischen Sprache mit­genommen haben.

Kybartai

Vier Milizmänner hielten am 10. Februar 1983 die Organistin der Kirche von Kybartai Birutė Briliūtė auf der Straße an und beschuldigten sie, daß sie die »Paßbestimmungen« verletzt habe. In Wirklichkeit wohnte B. Bri­liūtė nicht ständig in Kybartai und kam nur hierher, um zu arbeiten. Die Beamten nahmen B. Briliūtė in die Milizabteilung nach Vilnius mit. Hier kam ihr der Tschekist Kononenko entgegen und versuchte, ihr zu beweisen, daß sie rechtmäßig angehalten worden sei. Der Milizvorsteher war nicht da, und sein Stellvertreter wußte nicht, was er tun sollte. Der Milizmann Kaz­lauskas beriet sich mit dem Sicherheitsdienst und befahl dann B. Briliūtė, am nächsten Tag in die Abteilung zu kommen und den Arbeitsvertrag mit­zubringen. Als diese aber den Arbeitsvertrag vorzeigte, breitete der Miliz­mann hoffnungslos die Hände auseinander: »Jetzt weiß ich überhaupt nicht mehr, was ich tun soll!« Als er sich wieder gefaßt hatte, lief er wieder zu den Tschekisten, um sich zu beraten.

Birutė Briliūtė hatte am 11. Februar die Schwelle des Milizvorstehers kaum überschritten, als sich schon eine Serie von Fluchwörtern über sie ergoß. Nach einer solchen Einleitung verlangte der unanständig fluchende Beamte nach Personalausweis und Arbeitsvertrag. B. Briliūtė hätte nun gerne er­fahren, was für ein Typ der so meisterhafte Flucher sei, und bat ihn, seine Papiere vorzuzeigen. Mit vor Wut verzerrtem Gesicht spottete der Beamte über B. Briliūtė und sagte, daß solche Menschen wie sie vernichtet werden sollten. Anschließend bat er drei Frauen herein, die bei B. Briliūtė eine Personendurchsuchung vornahmen. Jetzt wurde sie nicht mehr nur von einem einzigen verspottet und beleidigt, sondern von vieren. Als B. Briliūtė einsah, daß es ihr doch nicht gelingen würde, zu beweisen, daß sie weder eine »Kröte« noch eine »Betschwester« sei (so nannten sie die Beamten), be­schloß sie, lieber überhaupt zu schweigen. Als das Verspotten schon zu langweilig wurde, befahl der Milizvorsteher dem Milizmann Kazlauskas, ein Protokoll wegen »Attentat gegen Leben, Gesundheit und Würde eines Be­amten« aufzustellen und sie mit 15 Tagen Arrest zu bestrafen, dazu ein zweites Protokoll »wegen der Verletzung der Paßbestimmungen«. Als die beiden Protokolle geschrieben waren, wurde B. Briliūtė zum Gericht ge­bracht. Der Richter Šlenfuktas begann zu erzählen, daß alle Arbeitnehmer der Kirche nur Tagediebe seien. Als B. Briliūtė ihn bat, den Gerichtsbeschluß auszustellen, antwortete der Richter: »Du bekommst keine Bescheinigung. Gehe und zahle in der Sparkasse 20 Rubel zu Gunsten des Staates ein.

Wenn Du noch irgendwelche Fragen stellst, dann bekommst Du mit Sicher­heit 15 Tage.«

Am 14. Februar schickte B. Briliūtė eine Klage an den Staatsanwalt der Republik ab, eine Antwort bekam sie aber nicht. Kein Rabe hackt dem anderen ein Auge aus.

Kelmė

Regina Teresiūtė, wohnhaft in Kelmė, Laisvės 11, wurde am 4. Februar 1983 in die Abteilung für innere Angelegenheiten nach Kelmė geladen. Der Milizmann Komikas, der auf sie gewartet hat, verlangte ihren Personal­ausweis und ihr Arbeitszeugnis vorzulegen. (R. Teresiūtė arbeitet im Rayon Kelmė in der Kirche von Žalpiai). Nach dem Vorweis der Dokumente nahm der Leutnant der Miliz sie weg, indem er sie beschuldigte, daß der Arbeits­vertrag von den Priestern Alf. Svarinskas und dem Pfarrer von Žalpiai Juozapas Razmantas mit Gewalt vom Pfarrkomitee der Pfarrei Žalpiai erpreßt worden sei und befahl ihr, eine Erklärung zu schreiben, warum sie bei der Kirche beschäftigt sei. R. Teresiūtė stellt klar, daß sie sich ihren Arbeitsplatz selbst aussuche. Weil es noch nicht verboten sei, bei der Kirche beschäftigt zu sein, werde sie aus diesem Grund keine Erklärung schreiben. Nachdem sie sich geweigert hatte, zu gehorchen, wurde R. Teresiūtė zu einem Verhör in die zweite Etage hinaufgeführt. Hier begann der Major Markaitis den Priester Alf. Svarinskas zu verleumden und zu schmähen; die Verhörte wurde angeschuldigt, daß sie sich in die Ränke des Priester-Ban­diten verwickelt und für die sowjetische Allgemeinheit schädliche Arbeit verrichtet hätte. Der Tschekist Markaitis zwang R. Teresiūtė auszusagen, daß der Priester Alf. Svarinskas sie ausgeschickt habe, die Dokumente des Komitees der Katholiken zur Verteidigung der Rechte der Gläubigen und die die sowjetische Allgemeinheit verleumdende Literatur zu verteilen. Er drohte ihr, daß gegen sie genauso wie gegen Priester Alf. Svarinskas ein Strafprozeß eröffnet sei.

"Nachmittags stellte sich bei R. Teresiūtė wieder der Milizmann Kornikas vor und verlangte wiederum, eine Rechtfertigung zu schreiben, warum sie bei der Kirche beschäftigt sei. Wegen der Weigerung, die Rechtfertigung zu schreiben, drohte er, sie in ein psychiatrisches Krankenhaus einzusperren oder 15 Tage Arrest zu geben. Der Major Markaitis stellte fest, daß R. Teresiūtė sich nur deswegen in Žalpiai beschäftigen ließ, damit sie mit Priester Alf. Svarinskas in Verbindung bleiben könnte, weswegen ihr schon eine strenge Ermahnung geschrieben worden sei. R. Teresiūtė weigerte sich, irgendwelche Aussagen über Priester Alf. Svarinskas und gegen den Pfarrer der Pfarrei Žalpiai Priester J. Razmantas zu machen wie auch die Protokolle und die leeren Formularbögen zu unterschreiben.

Am Ende des Verhörs warnte Major Markaitis R. Teresiūtė, daß man sich im Gefängnis wieder begegnen müsse, wenn sie innerhalb eines Monats nicht eine staatliche Arbeit übernommen habe. Das Verhör dauerte etwa 5 Stun­den lang.

Am 14. Februar 1983 schickte R. Teresiūtė eine Erklärung an den Staats­anwalt der LSSR ab, in der sie verlangte, daß die Abteilung für innere Angelegenheiten des Rayons Kelmė die ihr abgenommenen Beschäftigungs­dokumente zurückgeben solle.

 

Miroslavas (Rayon Alytus)

Am 29. März 1983 war der Ingenieur für Sicherheitstechnik des Kolchos »Obelijos« Jonas Janavičius in das Staatssicherheitskomitee vorgeladen und über den Priester Alf. Svarinskas ausgefragt worden. Der Verhörte bezeugte, daß der Priester Alf. Svarinskas ein guter und fleißiger Priester sei. Weiter fragte der Untersuchungsbeamte Apolinaras (Familienname unleserlich) den Ingenieur über die beiden Priester-Brüder Antanas und Juozas Gražulis aus. Der Untersuchungsbeamte behauptete, daß der Priester Antanas Gra­žulis unter den Einfluß von schlechten Freunden geraten sei und wenn er sich nicht bessere, in Zukunft zu strafrechtlicher Verantwortung gezogen werde. Der Sicherheitsbeamte bat, mitzuhelfen, diesen Priester umzuer­ziehen. Der Ingenieur Jonas Janavičius erklärte, daß der Priester seine eigenen Anschauungen habe. Deswegen bestehe für ihn kein Grund, sich in seine Angelegenheiten hineinzumischen. Der Sicherheitsbamte schlug vor, sich noch irgendwo anders zu treffen, anscheinend mit der Absicht, den Ingenieur als Spitzel anzuwerben. Als er aber nicht zum Ziel kam, vergaß er sogar, um die Unterschrift unter die Vernehmungsprotokolle zu bitten.

Blinstrubiškės (Rayon Raseiniai)

Am 30. Januar 1983 kamen zwei Milizmänner und ein Tschekist in das Blindenheim von Blinstrubiškės im Rayon Raseiniai. Von der Sekretärin der Parteiorganisation des Heimes, der Oberschwester Irena Kybartienė begleitet, gingen sie in das Zimmer, in dem die kranke Invalidin Stasė Ne-vardauskaitė wohnt und nahmen ihr eine an den Staatsanwalt Litauens ge­schriebene Protesterklärung mit Unterschriften wegen der Verhaftung des Priesters Alf. Svarinskas weg. Die Beamten schauten willkürlich die persön­lichen Sachen der S. Nevardauskaitė durch und lasen ihre Notizen und Briefe; sie drohten ihr, daß man ihr wegen des Unterschriftensammelns eine tüchtige »Kopfwäsche« verpassen sollte, jetzt aber könnte es passieren, daß sie das Heim verlassen müsse. Der Parteisekretär des Rayons Raseiniai schmähte am 1. Februar vor den im Speisesaal des Heimes von Blinstrubiškės zum Mittagessen versammelten Insassen den Priester Alf. Svarinskas, nannte ihn »einen grausamen Menschen«, für den der richtige Platz das Gefängnis sei. Nach dem »Vortrag« fragten der Parteisekretär des Rayons, der Direktor des Heimes Eugenijus Žalkauskas und die Oberschwester I. Kybartienė die Kranke S. Nevardauskaitė, woher sie den Text der Protesterklärung be­kommen habe; sie erklärten ihr, daß die Kirche vom Staat getrennt sei und daß jene, die in den staatlichen Häusern lebten, kein Recht hätten, ohne Erlaubnis des Direktors irgendwelche Erklärungen, erst recht keine gemein­samen, zu schreiben; sie versuchten sie zu überzeugen, daß der Priester Alf. Svarinskas das sowjetische Leben verleumdet und die Leute beleidigt habe usw. Auf die Bitte von S. Nevardauskaitė, genauer zu erklären, was der Priester Alf. Svarinskas ganz korrekt verbrochen habe, weil man aus Be­schimpfungen wie »Verleumder«, »Beleidiger« oder »Aufwiegler« das Ver­gehen des Menschen nicht klar erkennen könne, konnte der Parteisekretär des Rayons keine Fakten anführen, außer daß der Priester am Abend des Allerheiligentages gemeinsam mit den Gläubigen in einer Prozession aus der Kirche zum Friedhof gegangen sei, um für die Verstorbenen zu beten. Die Heimbewohnerin S. Nevardauskaitė schickte am 3. Februar 1983 eine Erklärung an das Zentralkomitee der Kommunistischen Partei Litauens. Wir geben hier einen gekürzten Text der Erklärung: »Die Nachricht, daß unser verehrter und geliebter Pfarrer von Viduklė, Alfonsas Svarinskas, von den Beamten der Regierung festgenommen worden ist, hat uns schmerzlich erschüttert. Tausende von Gläubigen bezeugen mit ihren Unterschriften, daß er ein guter Priester ist. Es ist unbegreiflich, warum ihm ein Aufklebeschild eines Antisowjetikers angeheftet wird. Warum wird er als Verleumder, Beleidiger und Aufwiegler beschimpft... warum geht man mit gerichtlichen Maßnahmen gegen ihn vor, um ihn fertig zu machen? Wenn der Priester Alf. Svarinskas klar ausspricht, daß die Gläubigen und die Nichtgläubigen von der Regierung einheitlich behandelt werden müssen, dann ist das doch kein Vergehen.

Man kann nicht verstehen, warum unserer Regierung das Wort der Wahrheit nicht gefällt, man darf aber auch nicht schweigen, wenn ein Priester wegen einem Wort der Wahrheit ins Gefängnis gesteckt wird. Das freche Benehmen der Regierungsvertreter bei der Verhaftung des Prie­sters Alf. Svarinskas und die Schikanierung der Einwohner, die sich daran anschloß, zeigt deutlich, wie hoch bei uns Gerechtigkeit und Menschlichkeit im Kurs stehen .. .«

Kapčiamiestis (Rayon Lazdijai)

Am Morgen des 16. Februar 1983 wehte über dem Gebäude der Mittelschule von Kapčiamiestis eine schöne dreifarbige Unabhängigkeitsflagge. In den

Gesichtern der Schüler, die zum Unterricht kamen, leuchtete eine feierliche Heiterkeit und Verwunderung. Die Schüler sammelten sich im Hof und bewunderten, ohne ihre Augen abzuwenden, mit Freude die litauische Tri­kolore, die ihnen nun 15 Minuten lang von den Opfern der Kämpfer der Vergangenheit, von ihrer Treue und unaussagbaren Liebe zu dem Land des Nemunas erzählte; sie sprach auch über die Märtyrer der Kirche und des Volkes in der Gegenwart. Diese Gedanken bekräftigte die Skandierung eines Schülers: »Das noch lebendige Litauen wird immer leben!« Als um 9 Uhr der Direktor Zenonas Sabalius in die Schule kam, rief er sofort tele­fonisch die Miliz und den Sicherheitsdienst an. Diese befahlen, die Flagge schleunigst verschwinden zu lassen. Der Lehrer Subačius und der Verwalter der Schule Ališauskas rissen die Trikolore herunter und brachten sie in das Lehrerzimmer.

In einer kosmischen Geschwindigkeit angerast meldete sich der eifrige Si­cherheitsbeamte des Rayons Lazdijai, Algis Gylys, in Kapčiamietis zur Stelle. Gemeinsam mit dem Ortsbevollmächtigten Vladas Kovaliukas, mit dem Ortsvorsitzenden J. Lapinskas und anderen Gefolgsmännern fuhr er zu dem Einwohner von Kapčiamiestis Juozas Sadeckas, wo sie sämtliche Zimmer, den Hof, den Stall und den Abstellraum durchsuchten und ihn baten, die Schlüssel des Schulhauses zu zeigen. Nach einer kurzen Befragung der Schulhauspflegerin Sadeckienė gingen sie wieder.

Am 17. Februar wurde der Kolchosearbeiter von Kapčiamiestis Romas Žibūda vorgeladen, sich in der Milizabteilung der Ortschaft einzufinden. Romas aber antwortete darauf: »Wenn jemand mit mir reden will, soll er selber zu mir kommen, ich gehe nicht.«

Bald kam ein Auto in die Werkstätten des Kolchos und brachte Romas in die Milizabteilung.

Nachdem der Sicherheitsbeamte A. Gylys seine Helfer aus dem Arbeits­zimmer hinausgebeten hatte, begann das Gespräch.

Zuerst erinnerte er den Romas daran, daß er bald in die sowjetische Armee gehen müsse. Gylys erbot sich, ihm zu helfen, daß Romas seinen Wehrdienst ganz in der Nähe ableisten könne, und zwar an einem besseren Ort, aber nur unter der Bedingung, daß dieser ihm helfe, zu klären, wer die litauische Flagge gehißt habe. Sollte er sich aber weigern, zu helfen, dann werde er ihn irgendwo ganz nach Norden schicken, um seine Wehrpflicht zu erfüllen.

Er fragte ihn aus, ob er oft in die Kirche gehe, ob er mit den Priestern be­freundet sei, ob er schon lange bei Vytas und Gintas Sakavičius gewesen sei. A. Gylys trug ihm auf, er solle sich mit diesen zwei Jugendlichen treffen und sie wegen ihres Mutes und ihrer Tüchtigkeit loben, daß sie imstande wären, solch eine Flagge so hoch zu hissen. Er solle sie beobachten, was sie antworten und wie sie reagieren würden.

Der Sicherheitsbeamte zog ein Stück der Trikolore heraus, gab es R. Žibūda und fragte ihn neugierig, ob er nicht irgendwo in der Kirche etwas Ähnliches gesehen habe.

Als Romas alles verneint und auf alle »Wohltätigkeiten« verzichtet hatte, sagte der Beamte, er wolle zu Romas nach Hause fahren, um eine Durch­suchung durchzuführen, tat dies dann aber nicht. Beim Abschied befahl der Sicherheitsbeamte wie immer, über dieses Gespräch niemandem etwas zu erzählen und versprach, ihn noch einmal zu treffen. Sollte es aber Romas gelingen, irgendetwas zu erfahren, dann solle er das V. Kavoliukas oder ihm selbst mitteilen.

Am selben Tag wurde Linas Sedeckas in die Milizabteilung von Lazdijai zu Jarmalas vorgeladen, wo er verhört und angeworben wurde.

 

Eigirdžiai (Rayon Telšiai)

Am 31. Januar 1983 meldeten sich bei dem Pfarrer von Eigirdžiai-Narim-dagičiai, Ferdinandas Žilys, drei Sicherheitsbeamte und schauten seine Bü­cher durch. Die Sicherheitsbeamten drohten dem Pfarrer wegen seiner Pre­digten, die er am 30. Januar in Telšiai gehalten hatte und in denen er über die Inhaftierung des Priesters Alf. Svarinskas gesprochen hatte. Die Beamten behaupteten, daß Priester Jonas Kauneckas auf Priester F. Žilys großen Einfluß habe.

Telšiai

Am 1. Februar 1983 meldeten sich in der III. Mittelschule bei der Schülerin der VII. Klasse Rasa Kačinskytė zwei Sicherheitsbeamte und befragten sie, wer in der Kathedrale die anbetenden Mädchen versammle; ferner was Ona Lasdauskaitė, die die Prozessionen organisiere, zu den Kindern sage und anderes. Ona Lazdauskaitė wie auch der Priester Jonas Kauneckas wurden beide verleumdet und als Verbrecher hingestellt.

Der an der Hausdurchsuchung beim Priester Jonas Kauneckas beteiligte weibliche Leutnant der Miliz Dapkuvienė (nicht Dapkunienė, wie es in der Nr. 56 der »Chonik der LKK« geheißen hatte) spottete in jeder erdenk­lichen Weise über die Mädchen, die während der Durchsuchung zu der Haushälterin Činskytė kamen. Ein Mädchen wurde in die Küche mitgenom­men; dort verlangte man, daß es das Kleid ausziehe. Als das Mädchen damit nicht einverstanden war, steckte Dapkuvienė selber ihre Hände unter die Unterkleider. Das Mädchen wurde zur Miliz gebracht und verhört und erst um 2 Uhr in der Nacht entlassen mit dem Angebot, es nach Hause zu bringen. Aber das Mädchen weigerte sich: »Mit solchen Leuten, die den Menschen so herabwürdigen können, werde ich nicht mitfahren.«

Upyna (Rayon Šilalė)

Die Frau des Ortsvorsitzenden Stefa Radzevičienė rief am 31. Januar 1983 die Schülerin der 10. Klasse, Vilma Kinderytė aus dem Schulinternat zu sich. Nicht weit von dem Internat stand das Auto des Sicherheitsdienstes. Der Sicherheitsbeamte, der das Mädchen einlud, sich in das Auto zu setzen (seinen Namen sagte er nicht), fragte das Mädchen aus, ob der Pfarrer am Sonntag in der Kirche über den verhafteten Pfarrer von Viduklė, Priester Alf. Svarinskas, gesprochen habe. Später diktierte der Tschekist Vilma Kinderytė ein Schreiben mit folgendem Inhalt:

»Der Pfarrer von Upyna, Priester Vytautas Skiparis, sprach von der Kanzel über den Priester Alf. Svarinskas. Es wurden Unterschriften gesammelt mit der Bitte, den Priester Svarinskas freizulassen.« Das Mädchen schrieb und unterzeichnete es.

Am 4. Februar 1983 haben sie V. Kinderytė in das Kommjugendkomitee des Rayons Šilalė eingeladen. Derselbe Sicherheitsbeamte nahm die ange­kommene Vilma liebenswürdig in Empfang. Neben anderen Fragen erkun­digte sich der Sicherheitsbeamte bei Kinderytė: »Warum gehst Du in die Kirche, warum bist Du der Kommjugend beigetreten...?« Das Mädchen antwortete, daß der Glaube in der Sowjetunion nicht verboten sei, und der Kommjugend sei sie unter einer Bedingung beigetreten: Wenn ich Lust dazu habe, werde ich in die Kirche gehen.

Als der Sicherheitsbeamte einsah, daß das Mädchen unerschüttert blieb, drohte er: »Ich wollte mich mit Dir menschlich unterhalten. Du wirst es noch bereuen.«

Vilkaviškis

Am 25. Februar 1983 verhörte der Tschekist Kanonenka im Arbeitszimmer des Direktors der Vitkauskas-Schule die Schülerinnen Vilma Brazauskaitė (8. Klasse) und Arvydas Juška (9. Klasse) wegen der Unterschriften unter eine Erklärung wegen der Verfolgung der Jugend. Die Schüler wurden aus­gefragt, wer die Unterschriften gesammelt habe und ob sie selber die ge­nannte Erklärung unterschrieben hätten. Die beiden Schüler weigerten sich, die Fragen zu beantworten. Auch das Protokoll unterzeichneten sie nicht. Die Stellvertreterin des Direktors Kurmienė beschimpfte die Schülerin Vilma Brazauskaitė, nannte sie eine Dumme und drohte, sie in ein Psychiatrisches Krankenhaus einzuliefern.

Am 26. Februar wurde die Schülerin V. Brazauskaitė erneut verhört, ver­weigerte aber wieder jede Aussage.

Prienai

Am 10. März 1983 waren um 11 Uhr die Frauen Monika Savilionienė, wohnhaft im Dorf Ingavangis, und Anelė Liniauskienė, wohnhaft im Dorf Kleboniškis, in die Unterabteilung des Sicherheitsdienstes des Rayons Prienai vorgeladen. Der Sicherheitsbeamte Liutkevičius fragte die Frauen, warum sie eine Erklärung unterschrieben hätten, die die Rechte der Jugend verteidige; die Erklärung sei verleumderischen Charakters. Die Frauen machten klar, daß es eine Pflicht der Gläubigen sei, für die Jugend einzu­treten und sie zu verteidigen.

Am 5. März 1983 verhörte in der Unterabteilung des Staatssicherheits­komitees von Prienai der Untersuchungsbeamte Liutkevičius Frau Regina Buzienė wegen einer Erklärung, in der die verfolgte gläubige Jugend Litauens verteidigt wird. Er fragte sie, wer die Unterschriften gesammelt habe. Nach­her erklärte er, daß mit der Erklärung die sowjetische Wirklichkeit ver­leumdet werde. Als Beispiel gab er an, daß in der Erklärung geschrieben sei, daß einer Studentin wegen ihres Glaubens nicht erlaubt wurde, das Abschlußdiplom der Hochschule zu erwerben. Sie habe es aber in Wirk­lichkeit bekommen und arbeite jetzt in Kaunas. Buzienė stellte fest, daß zu der Zeit, als die Erklärung geschrieben wurde, die genannte Studentin wirklich diskriminiert wurde, jetzt sei dieser Fehler möglicherweise gutge­macht worden.

Skaudvilė

Von 1. bis 5. März 1983 schlich sich der Tschekist der Unterabteilung des Staatssicherheitskomitees von Tauragė mit einigen Milizmännern aus Skaud­vilė in den Wohnungen der Einwohner von Skaudvilė herum und terrori­sierte die Leute, indem er von ihnen verlangte, Rechtfertigungen zu schrei­ben wegen ihrer Unterschrift unter einer Erklärung über die Verfolgung der gläubigen Jugend. Denen, die sich weigerten, Rechtfertigungen zu schreiben, drohte er mit drei Jahren Gefängnis.

Vilkaviškis

Im Monat Februar 1983 befragten die Tschekisten der Unterabteilung des Staatssicherheitskomitees von Vilkaviškis zahlreiche Gläubige von Vilkaviskis, Kybartai und anderen Ortschaften, ob sie eine Erklärung unterzeichnet hätten, mit der die gläubige Jugend Litauens verteidigt werde. Die Sicher­heitsbeamten behaupteten, daß wegen dieser Erklärung ein Prozeß vorbe­reitet sei. Bei der Befragung der Gläubigen hatten die Sicherheitsbeamten Kopien von Unterschriften bei sich; manche gut leserliche Unterschriften waren rot unterstrichen. Die Gläubigen antworteten verschiedentlich auf die Frage, ob sie die genannte Erklärung unterzeichnet hätten: die einen bestätigten ihre Unterschrift, die anderen verneinten, andere gaben über­haupt keine Erklärung ab.