An den Generalsekretär der KPSU Jurij Andropow

Abschriften an: den Generalsekretär der LSSR,

die Bischöfe und Verwalter der Diözesen, den Bevollmächtigten für Kultus in Litauen

Erklärung

der Priester der Diözese Kaišiadorys

In der letzten Zeit vermehrten sich in unserer Presse die Artikel mit atheisti­schen Themen, und am 26. Januar 1983 wurde der Pfarrer der katholischen Pfarrei Viduklė (Rayon Raseiniai), Priester Alfonsas Svarinskas, verhaftet. Gleich anschließend wurden in den Zeitungen der Rayons die alten Vor­würfe an die Adresse des Priesters Alfonsas Svarinskas wiederholt.

Wir kennen Priester Alfonsas Svarinskas als einen eifrigen und guten Priester, der aktiv gegen den Alkoholismus kämpft, der sich in Litauen immer weiter verbreitet; mutig erhebt er seine Stimme gegen die Übel in unserem Vaterland und wagt es auch auszusprechen, daß gegen die Gläu­bigen und das, was ihnen heilig ist, durch Willkür oder Mißbrauch der Gesetze verstoßen wird, daß die Heiligtümer entweiht werden und daß sich die Atheisten zu viel erlauben, wenn sie von niemandem zur Rede gestellt werden.

Der am 23. Juni 1983 in der »Tiesa« (»Die Wahrheit«) abgedruckte und jetzt in den Rayonzeitungen wiederholte Artikel von Vytautas Žeimantas über Priester Alfonsas Svarinskas ist falsch. In den Nachkriegsjahren sind in Litauen viele Menschen zu Unrecht und ohne Gerichtsbeschluß den Re­pressalien ausgesetzt worden. Deswegen darf man auch dem Priester Alfonsas Svarinskas diese Zeit nicht zur Last legen, wie man auch keinen wegen des­selben Vergehens zweimal bestrafen darf. Die »Schuldhaftigkeit« dieser Zeitspanne ist vielen nur zugeschoben worden. Man darf nicht alle Men­schen, die zu dieser Zeit gelitten haben, ausnahmslos »Banditen« nennen. Ebenso glauben wir nicht, daß alle diese Menschen, die jetzt zu Priester Alfonsas Svarinskas zu Besuch kommen, ehemalige »Banditen« sind.

Das sowjetische Recht behauptet, sehr human zu sein, auch wenn es tatsäch­liche Verbrecher bestrafen muß. Es erlaubt nicht, daß diese verspottet werden und schreibt vor, daß sie ohne Diskriminierung nach ihrer Entlassung wieder Arbeit finden müssen. Warum muß man dann ausgerechnet über Priester Alfonsas Svarinskas herfallen?

Auch die Mitgliedschaft des Priesters Alfonsas Svarinskas beim Komitee der Katholiken zur Verteidigung der Rechte der Gläubigen darf man nicht als Vergehen betrachten. Es arbeitete öffentlich, es richtete seine Erklärun­gen an die sowjetische Behörden, und teilte darin mit, wo und auf welche Weise die gläubigen Menschen konkret diskriminiert werden. Alle wissen doch, daß die Gläubigen oft gekränkt oder schlecht behandelt werden. Die Verfassung gibt das Recht, Kritik zu üben und sieht Strafen vor, wenn sie unterdrückt wird.

Das Statut der religiösen Gemeinschaften ist veraltet; es widerspricht der Verfassung und den Internationalen Verpflichtungen der UdSSR; seine Forderungen stoßen mit dem Gewissen der Gläubigen, mit den unmittelba­ren Aufgaben der Priester und mit den Gesetzen der Kirche zusammen. Die absolute Mehrheit der Priester Litauens hat der Regierung der UdSSR seinerzeit schriftlich mitgeteilt, daß sie viele dieser Vorschriften nicht richtig einhalten können, ohne die eigenen Pflichten zu verraten und die eigene Kirche zu verletzen. Wir sind der Meinung, daß die Gesetze den Menschen dienen und die bestehende und geduldete Kirche berücksichtigen müssen. Wenn der Mensch dem eigenen Gewissen gehorcht, wenn er seine Pflichten erfüllt und dafür bestraft wird, weil eben die Verordnungen nicht präzise sind, — dann fühlt er sich im Recht, und er ist es auch, er ist sogar ein Held.

Voriges Jahr haben wir uns gefreut über den Bischof unserer Diözese, Vincentas Sladkevičius, der nach einer 25jährigen völlig sinnlosen Isolation in sein Amt zurückgekommen ist. Diese Rückkehr erschien manchem wie ein heller Lichtblick unter unserem Himmel. Deswegen erschütterte uns die ganz unerwartete Verhaftung des Priesters Alfonsas Svarinskas um so mehr. Die Mehrheit der Priester Litauens ist ja in ähnlicher Weise »schuldig« wie er.

Die internationale Lage, die öffentlichen Erklärungen der sowjetischen Re­gierung an die ganze Welt und unser guter Wille, den Menschen zu dienen, gibt uns die Hoffnung, daß wir besser behandelt werden.

Deswegen bitten wie Sie, Schritte einzuleiten, damit der gegen den Priester Alfonsas Svarinskas eingeleitete Strafprozeß abgebrochen wird und damit diesem unserem eifrigen Priester in der Freiheit und in der Kirche zu ar­beiten erlaubt wird, denn an Priestern mangelt es in Litauen sehr. Er wird ohnehin trotz allem ein Priester bleiben und überall und zu jeder Zeit als Priester arbeiten. Wir denken nicht, daß Priester Alfonsas Svarinskas, der einfühlsam, engagiert und offen über die derzeitigen Übel unserer Gesell­schaft gesprochen hat, Ihr Feind ist. Es gibt Menschen, die nicht oder unge­wissenhaft arbeiten, unordentlich leben und dadurch den Ernst und die Ordnung des Lebens stören. Unser Bemühen sollte darauf gerichtet sein, solche Menschen zu erziehen und zur Ordnung zu bringen.

Wir bitten, den Priestern und den Gläubigen zu erlauben, mit allen Men­schen guten Willens zum Wohle unserer Allgemeinheit arbeiten zu dürfen, ohne sie zu benachteiligen und ohne sie daran zu hindern.

Im Februar 1983.        Die Priester der Diözese Kaišiadorys:

Bischof Sladkevičius Vincentas        Masalskas Juozapas

Aliulis Vaclovas                               Matulaitis Juozapas

Alkovikas Aleksandras                   Milašius Ignotas

Anusevičius Juozapas                      Misiūnas Hiliaras

Araminas Antanas                          Navickas Zenonas

Avižienis Vladislovas                      Novelskis Bronislavas

Ažubalis Alfonsas                           Novickis Mikalojus

Budrauskas Petras                         Paulikas Zigmantas

Bulika Bronislavas                         Petkevičius Mykolas Marijonas

Cukuras Viktoras Vilius                 Pilka Jonas

Čeberiokas Juozapas                    Pinkevičius Vincentas

Červokas Zigmantas                     Pivariūnas Kazimieras

Dabravolskas Juozapas                 Puzonas Liudvikas

Danyla Jonas                                Puzonas Rokas

Genevičius Pranciškus                  Sidaras Vytautas

Guobys Petras                             Smalinskas Leonas

Gusteinis Zigmantas                      Stančiauskas Zigmantas

Jonys Jonas Kanonikus                Stankevičius Stanislovas

Jurgilas Antanas                           Stasiūnas Juozapas

Katulis Jonas                               Sudavičius Vytautas

Kaušyla Jonas                             Šalčiūnas Romualdas

Kavaliauskas Česlovas                Šatas Alfonsas

Kavaliauskas Ignotas                   Šilkinis Albinas

Kazlauskas Jonas                        Šiugžda Petras

Kiškis Stanislovas Kanonikus        Švogžlys Nikodemas

Kraujalis Edvardas                       Tomkus Jonas

Krikščiukaitis Petras Kastytis        Trimonis Kazimieras

Kuizinas Jonas                             Valatka Petras

Čiupala Stanislovas                      Venckus Pranciškus

Laskauskas Petras Kanonikus       Voveris Juozapas

Leonavičius Aleksandras               Zubrus Jonas

Linda Stanislovas                         Žilys Kazimieras

Lunius Juozapas                           Žvinys Jonas

 

An den Generalsekretär des ZK der UdSSR Jurij Andropow 

Erklärung

der Priester der Diözese Panevėžys

Am 27. Januar 1983 hat das Organ des Zentralkomitees der Kommunisti­schen Partei Litauens, des Obersten Rates der SSR Litauen und des Mi­nisterrates der SSR Litauen »Tiesa« (»Die Wahrheit«) die Nachricht ver­öffentlicht, daß gegen den Priester A. Svarinskas in der Staatsanwaltschaft der SSR Litauen ein Strafprozeß eingeleitet ist und daß er am 26. Januar 1983 nach der vom Gesetz vorgesehenen Ordnung zur Verantwortung ge­zogen wurde, indem man den Priester A. Svarinskas der antikonstitutionel­len und antistaatlichen Tätigkeit beschuldigt.

Es wurde bekannt, daß nicht nur ein Prozeß eingeleitet wurde, sondern daß der Priester A. Svarinskas am 26. Januar d. J. in Raseiniai verhaftet und in das Gefängnis des Sicherheitsdienstes nach Vilnius überführt wurde. Diese traurige und sehr schmerzliche Nachricht verbreitete sich sehr weit, erschütterte Priester und Gläubige und versetzte sie in Unruhe. Die Tätigkeit des Priesters A. Svarinskas beschränkte sich nur auf den reli­giösen Sektor. Er wollte erreichen, daß die Gläubigen das in Anspruch neh­men dürfen, was durch das Grundgesetz, die Verfassung deklariert, garan­tiert, von der Regierung der Sowjetunion unterzeichnet, und in den inter­nationalen Versammlungen ratifiziert worden ist. Ihm wird zur Last gelegt, daß er das Statut der religiösen Gemeinschaften nicht eingehalten habe. Zwei Bischöfe und 522 Priester haben seinerzeit der Regierung der UdSSR offiziell erklärt, daß dieses Statut den Cañones der Kirche widerspricht. Wenn man sich an die letzteren nicht hält, verletzt man das Gewissen eines treuen Priesters. Wenn der Priester A. Svarinskas, als Mitglied des Komitees der Katholiken zur Verteidigung der Rechte der Gläubigen, gegen die Dis­kriminierung der Gläubigen gesprochen hat, dann tat er das auf Grund des Artikels 47 der Verfassung der LSSR: »Jeder Bürger der SSR Litauen hat das Recht, den staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen Vorschläge für die Verbesserung ihrer Tätigkeit zu unterbreiten und Mängel in der Arbeit zu kritisieren. (. . .) Die Verfolgung wegen Kritik ist verboten. Personen, die jemanden wegen Kritik verfolgen, werden zur Verantwortung gezogen.«

Die Verbreitung des Glaubens durch Predigten und die Verteidigung des Glaubens ist keine antikonstitutionelle oder antistaatliche Tätigkeit. Der Priester A. Svarinskas beschränkte sich in seiner Tätigkeit darauf. Wir bitten die sowjetische Regierung, diesen Strafprozeß gegen den Priester A. Svarinskas abzubrechen und ihm zu erlauben, das Priesteramt auszuüben.

Am 4. März 1983.        Die Priester der Diözese Panevėžys:

Adomonis Petras              Kadžius Alfonsas

Antanaitis Bronius             Kairys Antanas

Arlauskas Vincentas         Kapočius Vytautas

Bagdonas Jonas               Keršulis Lionginas

Bagdonas Juozas              Kiela Petras

Balaiša Bronius                Kietis Antanas

Balaišis Antanas               Kisielius Anicetas

Balašauskas Vytautas        Klezys Povilas

Balčiūnas Jonas                 Kremenskas Vladas

Balčiūnas Juozas              Krumpliauskas Stanislovas

Balickaitis Jurgis               Kuzmickas Petras

Balsys Kostas                  Labakojis Jonas

Baltuška Petras                Lapinskas Jonas

Baniulis Algis                   Liesis Antanas

Baronas Kazimieras         Lukšas Juozas

Blynas Laimingas-Feliksas        Lukšas Leonas

Braukyla Vlada                Markevičius Petras

Breivė Adolfas                 Marozas Vytautas

Budriūnas Petras              Masys Aleksandras

Buliauskas Jonas              Masys Vytautas

Butkus Jonas                   Mikulėnas Antanas

Ciuckis Povilas                Miškinis Povilas

Dubnikas Juozas             Mitrikas Antanas

Dulksnys Kazimieras        Mozūras Kazimieras

Galvydis Steponas          Nagulevičius Jonas

Garška Juozas                Narušis Algirdas

Giedraitis Juozas             Neniškis Lionginas

Girnius Kazimieras          Nykštas Petras

Gylys Mykolas               Paltanavičius Albinas

Gobis Antanas                Pelešynas Steponas

Gražys Alfonsas              Petrauskas Antanas

Gutauskas Klemensas     Pipiras Albinas

Ikamas Gaudentas          Prenevičius Jonas

Ivanovskis Tadas            Pranskietis Augustinas

Jančys Alfonsas               Pukenis Robertas

Jankevičius Povilas         Puriuškis Izidorius

Janulis Juozas                 Remeikis Antanas

Jasiūnas Vytautas          Raščius Pranas

Jatulis Jonas                  Rimša Jonas

Juodelis Jonas               Rinkevičius Edmundas

Juozėnas Povilas           Sabaliauskas Pranas

Jurgaitis Jonas               Saprigonas Raimundas

Juška Antanas                Simsonas Bronius

Skardinskas Leonardas        Tvarijonas Vytautas

Stonys Mykolas           Uogintas Jonas

Stankevičius Vincentas        Urbonas Benediktas

Strazdas Bronius          Uždavinys Sigitas

Sungaila Aloyzas          Vaičiūnas Jonas

Strelčiūnas Alfonsas        Valančiūnas Antanas

Svirskis Povilas            Varnas Juozas

Šiaučiūnas Ignas           Varžinskas Povilas

Šlapelis Bronius           Vaškevičius Antanas

Šliauteris Povilas         Vaškevičius Juozas

Šukys Gediminas         Zakrys Vytautas

Šumskis Juozas           Zubavičius Stasys

Talačka Albertas          Zulonas Antanas

Tamošauskas Leonardas        Žilinskas Bronius

Tamulionis Stasys        Žvinys Serafinas
Tarulis Petras

 

Von 126 Priestern der Diözese haben 117 unterzeichnet, 4 Priester verwei­gerten die Unterschrift; wegen der Schwierigkeiten, sie zu erreichen, wurde die Erklärung den restlichen 5 Priestern nicht zur Unterzeichnung vorgelegt.

*

An den Generalsekretär der KPSU Juij Andropow 

Erklärung

der Priester der Erzdiözese Kaunas

Auf einen Befehl der Staatsanwaltschaft der SSR Litauen hin wurde am 26. Januar 1983 der Pfarrer von Viduklė, Priester Alfonsas Svarinskas, verhaftet.

Wir, die Priester der Erzdiözese Kaunas, kennen den Priester A. Svarinskas sehr gut, weil er eine ganze Reihe von Jahren in der Pfarrei Viduklė ge­arbeitet hat. Wir kennen ihn als einen guten und fleißigen Priester. Er bediente sehr herzlich die Gläubigen, erfüllte die Forderungen der Kirche, kämpfte eifrig gegen Alkoholismus und redete immer nur über das, was seiner Uberzeugung entsprach. Die Anschuldigungen gegen Priester Alf. Svarinskas, daß er sich mit antisowjetischer Tätigkeit beschäftigt habe, sind unbegründet.

Dem Priester Alf. Svarinskas wird zur Last gelegt, daß er das Statut der religiösen Gemeinschaften nicht eingehalten habe. Seinerzeit haben zwei Bischöfe und 522 Priester der Regierung der UdSSR offiziell erklärt, daß dieses Statut kein kirchentreuer Priester einhalten kann, weil es den Cañones der Kirche widerspricht und auch mit der Verfassung der UdSSR nicht in Einklang zu bringen ist. Deswegen hat nicht nur der Priester A. Svarinskas dieses Statut der religiösen Gemeinschaften nicht eingehalten, sondern keiner der kirchentreuen Priester Litauens richtet sich danach, denn, wenn sie es einhalten würden, so würden sie gegen die Cañones der Kirche und gegen das eigene Gewissen verstoßen. Ein Priester, der z. B. das Amt eines Pfar­rers übernimmt, legt dabei den Eid ab, die Pfarrei sorgfältig sowohl in den seelsorgerischen wie auch in den materiellen Bereichen zu verwalten. Das Statut der religiösen Gemeinschaften verlangt aber, daß der Priester nur ein Kultusdiener sein soll. Nach dem, was in der Presse über den Priester Alf. Svarinskas geschrieben wurde, wurde kein einziges ernstes Argument angegeben, daß seine Tätigkeit antisowjetisch gewesen sein könnte.

Dem Priester A. Svarinskas wird seine Tätigkeit im Komitee der Katholiken zur Verteidigung der Rechte der Gläubigen zur Last gelegt. Was kann man aber Antisowjetisches in den Dokumenten des Komitees der Katholiken vorfinden? Das Komitee der Katholiken zur Verteidigung der Rechte der Gläubigen hob nur die Tatsachen der Diskriminierung der Gläubigen heraus. Wir sind tief überzeugt, daß der Priester Alf. Svarinskas nur wegen seiner religiösen Tätigkeit verhaftet wurde. Deswegen stellt sein Prozeß die so­wjetische Regierung vor den Augen der ganzen Welt sehr stark bloß.

Wir bitten, den Priester Alf. Svarinskas freizulassen und den Prozeß gegen ihn einzustellen.

Unterzeichnet haben die Priester der Diözese Kaunas:

Bischof J. Steponavičius        A. Lapė

S. Pilka                                 J. Užkuraitis

L. Kalinauskas                     A. Dabravolskis

J. Survila                              A. Imbras

R. Mizaras                           P. Matulaitis

V. Brusokas                        A. Počiulpis

P. Ščepavičius                     B. Jakubauskas

A.  Jakubauskas                  J. Preinas

J. Vaičekauskas                  V. Ramanauskas

B.  Gimžauskas                   M. Buožius
K. Jakaitis                           V. Šauklys
P. Petraitis                           P. Meilus

A. Bulotas                           Z. Grinevičius

P. Martinkus                       R. Macevičius

A. Lileika                            P. Pranckūnas

A. Jurgutis                           L. Semaška

K. Statkevičius                    J. Razmantas

V. Griganavičius                  J. Fabijanskas

A. Petraitis                          E. Bartulis

A. Markaitis                        J. Indriūnas
P. Žiugžda                           J. Babonas
K. Pasliakas                        B. Nemeikšis
K. Daknevičius                    Z. Veselka

L. Vaičiulionis                     A. Ramanauskas

J. Maleckis                         R. Liukas

V. Radzevičius                   J. Želvys

J. Aleksiūnas                      J. Matulevičius

K. Sirūnas                          B. Povilanskis

B.  Gaižutis                         J. Katinas

K. Dambrauskas                 P. Gaižauskas

P. Mikutis                           P. Tavoraitis

P. Bubnys                          A. Kazlauskas

V. Brilius                            B. Vaira

Iz. Butkus                           P. Bastys

V. Valavičius                     J. Kaknevičius

J. Raudonikis                      A. Danyla

J. Račaitis                           J. Tamonis

F. Baliūnas                         J. Girdzevičius
S. Kadys                           S. Gruodis

A. Ylius                             P. Liubonas
V. Luzgauskas                   A. Močius
J. Dobilaitis                         J. Voveris

G. Gudanavičius                  J. Vaičeliūnas
L. Jagminas                        J. Albavičius
V. Tamoševičius                 E. Semaška

B.  Stasuitis                       G. Dunda
A. Vanagas                        J. Povilaitis
V. Pranskietis                    V. Petkevičius
A. Slavinskas                      J. Kazlauskas
P. Mačiūta

 

An den Staatsanwalt der SSR Litauen

Abschrift: an den Apostolischen Administrator der Erzdiözese Kaunas und der Diözese Vilkaviskis, Bischof L. Povilonis

Erklärung

des Kirchenkomitees der Pfarrei Kybartai

Bald sind es schon zwei Monate, seit der Pfarrer unserer Pfarrei, Priester S. Tamkeviöius, im Isolator des Komitees des Staatssicherheitsdienstes ge­halten wird. Die Gläubigen der Pfarrei Kybartai warten ungeduldig auf seine Rückkehr.

Nach unserer Überzeugung hat er kein Vergehen begangen.

Es sind schon acht Jahre, seit wir ihn als fleißigen, aufrichtigen und herz­lichen Menschen kennen. Sieben Jahre lang haben wir seinen Predigten gelauscht, aber wir haben nicht gehört, daß er jemanden verleumdet oder daß er dazu aufgefordert hätte, die bestehende politische oder ökonomische Ordnung zu ändern. Wir haben niemals gehört, daß unserer verehrter Pfarrer jemals aufgerufen hätte, die Verfassung nicht einzuhalten.

Vielmehr forderte er dazu auf, die anderen Menschen zu achten und ver­langte Gewissenhaftigkeit bei der Arbeit. Für Faulheit und Trunkenheit hatte er nur Tadel übrig, wie auch für Raub von Hab und Gut des Nächsten.

Er forderte die Jugend auf, gut zu lernen, die Eltern, die Lehrer und das Alter zu ehren.

Wir bitten den Staatsanwalt, unserer Erklärung Aufmerksamkeit zu schen­ken und die Angelegenheit so zu regeln, daß unser verehrter Pfarrer, Prie­ster S. Tamkevicius, unverzüglich freigelassen wird.

Am 30. Juni 1983.        Die Mitglieder des Kirchenkomitees von Kybartai:

O. Griškaitienė          M. Sabaliauskas

B. Siaurusaitytė         K. Abraitis

N. Mačiulaitienė        M. Mališkienė

S. Kroelskas            J. Samuolis

T. Ferensas              D. Abraitytė

D. Menčinskienė      V. Urbonas

Katkevičius         G. Želvienė
V. Paulauskas          Tutlys

N. Ašmonas               T. Basanavičiūtė
A. Bilickas

 

 

In ganz Litauen wurden und werden auch jetzt noch Unterschriften für die Freilassung der Priester Alfonsas Svarinskas und Sigitas Tamkevicius ge­sammelt. Unter dem Protestschreiben gegen die Verhaftung des Priesters A. Svarinskas haben die Gläubigen aus folgenden Pfarreien unterzeichnet:

Pajūris - 43 Šatės - 511 Šilalė - 257

Pievėnai - 48 Skaudvilė - 177 Klaipėda - 1709

 

Nachfolgend geben wir die Texte der Protesterklärungen wieder, unter denen die Unterschriften wegen der Verhaftung des Priesters Sigitas Tam-kevičius und der Verurteilung des Priesters Alfonsas Svarinskas zu lang­jährigen Lager- und Verbannungsstrafen gesammelt werden und die an den Generalsekretär der KPSU J. Andropow und an die anderen obersten Re­gierungsbehörden abgesandt werden.

Erklärung

Am 6. Mai 1983 erreichte uns, die Gläubigen, die traurige Nachricht, daß während des Prozesses gegen den Priester Alf. Svarinskas ein Strafverfahren gegen das Mitglied des Komitees der Katholiken zur Verteidigung der Rechte der Gläubigen, den Pfarrer von Kybartai, Priester S. Tamkevičius, eröffnet wurde.

Der Priester S. Tamkevičius ist einer der besten Priester Litauens, und die Anschuldigung, er sei antistaatlich und antikonstitutionell eingestellt, ist unberechtigt. Wir betrachten die Verhaftung der Priester Litauens als unsere, der Gläubigen Verfolgung; wir sind aber diejenigen, die dafür sorgen, daß das Brot wächst, wir arbeiten in den Fabriken — auf uns ruht der Staat.

Wir verlangen, den verurteilten Priester Alf. Svarinskas und den verhafteten Priester S. Tamkevičius unverzüglich freizulassen.

Erklärung

Am 6. Mai 1983 erreichte uns, die Gläubigen Litauens, eine schmerzliche Nachricht: der Priester Alfonsas Svarinskas ist mit 7 Jahren Lager und 3 Jahren Verbannung bestraft worden. Das war noch nicht genug: der Priester S. Tamkevičius wurde verhaftet. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren des­wegen eingeleitet, weil er ein guter und eifriger Priester der Katholischen Kirche war.

Was bedeutet das alles? Wie lange noch werden die Gläubigen verspottet und diskriminiert? Ist das womöglich Ihre Antwort auf die Bitte der 50 000 Gläubigen Litauens, den unschuldig verhafteten Priester Alfonsas Svarinskas freizulassen?

Gebt den Litauern die beliebten und teueren Priester Alf. Svarinskas und S. Tamkevičius wieder zurück!

*

Erklärung

Uber 150 Pfarreien in Litauen haben zu dieser Zeit keinen Priester. In der letzten Zeit wurden zwei Priester verhaftet: Alfonsas Svarinskas und Sigitas Tamkevičius. Dies alles macht uns, den Gläubigen, sehr große Sorgen: vielerorts können die religiösen Bedürfnisse der Gläubigen nicht mehr voll befriedigt werden.

Uns ist es unverständlich, weswegen die Priester verhaftet und verurteilt werden. Soweit wir ihre Predigten oder die Äußerungen des Komitees zur Verteidigung der Rechte der Gläubigen gehört haben, sagen sie mit keinem Wort etwas gegen den Staat oder seine Ordnung aus. Als unsere Presse über den Prozeß des Priesters A. Svarinskas berichtete, wies sie auf kein Vergehen gegen den Staat oder seine Ordnung hin, um dessentwillen dieser Priester verurteilt werden müßte. Es wird in allgemei­nen leeren Redensarten gesprochen: antikonstitutionelle, antisowjetische Tä­tigkeit, Verleumdung. Was für eine Tätigkeit es war, wird nicht gesagt. Diese Priester verteidigen in ihren Aussagen nur die Rechte der Gläubigen; sie hoben die Tatsachen in die Öffentlichkeit, die die Diskriminierung der Gläubigen in allen Bereichen des Lebens zeigen, sie hoben in die Öffent­lichkeit die Willkür der Atheisten, die die Rechte und die Gefühle der Gläubigen verletzen. Wenn diese Tatsachen in der Öffentlichkeit bei ihren wirklichen Namen genannt werden, kann dies nicht als Verleumdung des Staates und seiner Ordnung betrachtet werden.

Sie haben in Ihrer Rede am 15. Juni d. J. gesagt: »In unserem Lande haben alle der Allgemeinheit gegenüber dieselben Rechte und dieselben Pflichten« (»Tiesa«, 16. 6. 1983, Nr. 138). Der Sekretär des ZK der KPSU, K. Tscher-nenko, sagte in seiner Rede am 14. Juni d. J.: »Es ist allen bekannt, daß unsere Verfassung die Gewissensfreiheit garantiert. Die Kommunisten sind folgerichtige Atheisten, die aber ihre Anschauungen niemandem aufzwingen. Unsere Methode ist die Bildung, Uberzeugung, Propaganda.« (»Tiesa«, 14. 6. 1983, Nr. 137). Es ist richtig gesagt, in der Praxis aber ist es anders. In allen Schulen Litauens wird von den Schülern verlangt, sich zu entschei­den: wenn du die Kirche besuchen wirst, wenn du kein Komsomolze, also kein Atheist, wirst, wirst du in keine höhere Schule eintreten dürfen. Ist das keine Diskriminierung, kein Aufzwingen des Atheismus? Als die Priester aber solche und ähnliche die Gläubigen diskriminierende Tatsachen öffent­lich anführten, wurden sie der Verleumdung des Staates und seiner Ordnung angeschuldigt, festgenommen und verurteilt.

Wir bitten Sie, als Führer des Staates alles zu unternehmen, damit die Gläu­bigen nicht diskriminiert und die wegen der berechtigten Kritik verhafteten Priester Alfonsas Svarinskas und Sigitas Tamkevičius freigelassen werden.

*

Protest

Nachdem wir die Nachricht in der »Tiesa« vom 7. Mai gelesen hatten, daß der Priester Sigitas Tamkevicius auf Grund des § 68 Teil 1 des StGB der LSSR zur strafrechtlichen Verantwortung gezogen wurde, waren wir tief verärgert.

Wir betrachten eine solche Anschuldigung des Obersten Gerichtes als un­gerecht. Der Priester S. Tamkevicius ist, genau wie auch der Priester A. Svarinskas, einer der eifrigsten Priester unseres Volkes.

Er verteidigte in seinen Predigten die Autorität der Kirche und des Staates, er verkündigte den Antialkoholismus, forderte eine gewissenhafte Einstel­lung der Menschen zur Arbeit, sowie Tugendhaftigkeit der Jugend und Einhaltung der Gebote Gottes und der Kirche.

Seine Festnahme ist ein Exzeß gegen die Katholische Kirche Litauens und ihre eifrigsten Priester.

Verehrter Staatsanwalt, obwohl die sowjetische Regierung die Bezeugung der 45 000 Gläubigen unbeachtet gelassen hat, daß der Priester A. Svarinskas zu Unrecht zur strafrechtlichen Verantwortung gezogen worden ist, ver­langen wir unter Protest, daß die zu Unrecht bestraften Priester A. Svarinskas und S. Tamkevicius entlassen werden, und bitten, die eifrig ihren Pflichten nachgehenden Priester nicht zu terrorisieren.

Wir, die wir mit unseren schwieligen Händen das Brot für alle Führenden verdienen müssen, verlangen, daß die Glaubensfreiheit gewahrt bleiben soll.

 

Unter den Protest-Erklärungen unterzeichneten:

in  Dotnuva 136        in Raseiniai 636

in  Vidiškiai 170        in Balbieriškis 406

in  Dūkštas 448        im Rayon Prienai 1020

in  Imbradas 86        in Kėdainiai 1142

in  Veisėjai 475        in Anykščiai 415

in  Kirdeikiai 161     in Utena 828

in  Sintautai 110      in Druskininkai 453

in  Skirsnemunė 50  in Prienai 2996

in  Santaika 571      in Šakiai 1717

in  Meteliai 618      in Kybartai 1145

in  Seirijai 371        in Pociūnėliai 76

in  Vištytis 145        in Spitrėnai 42

in  Viešvienai 89      in Užpaliai 454

in  Paringys 1559    in Salakas 136

in  Girdžiai 279        in Leipalingis 351

in Virbalis 128        in Skudutiškes 325

įn Vilkaviškis 1149    in Kapčiamiestis 754

in Gižai 87              in Kudirkos Naumiestis 357

in Riečiai 35           in Jurbarkas 479

in Krosna 419        in Simnas 627

in Liubavas 474      in Igliauka 161

in Pilviškiai 335      in Gudeliai 85

in Butrimonys 341  in Šeštokai 163

in Šimkaičiai 139   in Leckava 31

in Gražiškiai 535   in Punia 268

in Bartininkai 604   in Jonava 406

in Vilnius 1024       in Pajevonys 1705

in Šiauliai 1255      in Griškabūdis 227

in Ukmergė 489    in Kaunas 7324

in Zarasai 522       in Lazdijai 1848

in Biržai 2345       in Molėtai 212

in Telšiai 1007      in Panevėžys 2672

in Garliava 317      in Mažeikiai 671

in Rudamina 224   in Žagarė 270

in Leliūnai 218      in Alytus I und II 1098

in Smalvos 78

 

Auszüge aus den Prozeßakten gegen den Priester Alfonsas Svarinskas:

Die Prozeßakten gegen den Priester A. Svarinskas umfaßten 5465 Seiten.

Nach dem Beschluß der Anklageschrift vom 22. April 1983 besteht Grund, den Angeklagten dem Gericht zu übergeben. Unzweckmäßig ist es, zu der Gerichtsverhandlung folgende Zeugen einzuladen: S. Sotnitschenko, S. Ma-tuliauskas, P. Milius, A. Mačys. Die Gruppe A. Gudaitienė, J. Bernotatė, V. Jonaitienė, V. Vileikis, D. Tamašauskienė, A. Juodeikienė, G. Gudana-vičius, P. Kačiušis, S. Kaplanienė, E. Matonienė, J. Plitnikas, L. Rudžionytė, J. Bagdonienė, S. Sadauskienė, B. Kulpinskaitė, N. Mizaras, Z. Kubilius, Z. Kamarūnas, S. Kesleris, N. Znamenskienė, V. Cukuras, weil man die durch ihre Angaben festgestellten Umstände auch durch andere Beweis­quellen überprüfen kann.

Die Zeugen A. Keina, J. Kauneckas, V. Vėlavičius, V. Stakėnas, L. Ka­linauskas und M. Gavėnaitė haben keine Aussagen gemacht, die in Ver­bindung mit der Anklage gegen A. Svarinskas Anschuldigungen bringen könnten, deswegen werden auch diese Zeugen nicht zur Gerichtsverhandlung vorgeladen. Zeugen über seine Predigten gab es 21; 3 davon sind nicht er­schienen; davon sind: 11 Parteiangehörige, 4 Komsomolzen, 4 Parteilose.

In Igliauka wurden der Priester A. Gražulis und einige Leute vernommen, die aber ebenfalls nichts gegen den Priester A. Svarinskas ausgesagt haben; deshalb werden auch sie nicht zur Gerichtsverhandlung vorgeladen.

Strafprozeß Nr. 09-2-003-83.

Die Vernehmung führte der Untersuchungsrichter der Staatsanwaltschaft für besondere Prozesse, Egidijus Bičkauskas, gebürtig aus Jeznas.

Verurteilt haben: der Stellvertreter des Vorsitzenden des Obersten Gerichts der LSSR, M. Ignotas, die Gerichtsräte E. Treinienė und A. Jašmantas, die Sekretärin V. Čeikauskaitė. Dem Untersuchungsrichter mitgeholfen ha­ben 5 Untersuchungsbeamte des Sicherheitsdienstes: Oberstleutnant Marke­vičius, die Majore Pilelis und Rainys, der Hauptmann Jurkšta und der Oberleutnant Vydžėnas.

Nach der Untersuchung der Akten beschloß das Gerichtskollegium folgendes: Der Angeklagte A. Svarinskas verleumdete mit der Absicht, die sowjetische Regierung zu schwächen, und unter dem Vorwand der Verteidigung der Rechte der Gläubigen systematisch seit 1978 bis Januar 1983 schriftlich wie auch mündlich die sowjetische staatliche und gesellschaftliche Ordnung und forderte auf, gegen sie zu kämpfen. Sowohl in seinen Predigten an die Gläubigen als auch durch die im Namen des sogenannten Komitees der Katholiken zur Verteidigung der Rechte der Gläubigen vorbereiteten Do­kumente brachte A. Svarinskas verdrehte oder erfundene Tatsachen wie auch verleumderische Erdichtungen vor, würdigte jene Personen, die gegen die sowjetische Regierung gearbeitet haben und forderte die Leute auf, ihre Beispiele nachzuahmen, jene sowjetischen Gesetze zu brechen, die die Tren­nung des Staates von der Kirche regeln, wie auch den Ortsverwaltungs­organen nicht zu gehorchen. Predigten hat es am Anfang 29 gegeben, aber die aufgenommenen Magnetophonbänder gingen kaputt, deswegen blieben nur 18 übrig: 4 in Kybartai, 4 in Kalvarija, 3 in Viduklė, 2 in Šiluva, 2 in Miroslavas, 1 in Žagare, 1 in Pagramantis und 1 in Veiviržėnai. Der An­klagebeschluß des Gerichts sagt folgendes über die Predigten:

Er behauptet darin, daß die Regierungsorgane mit Administrativmaßnahmen die Grundrechte der Gläubigen und der Kirche eingeschränkt, auf besondere Weise die gläubige Jugend und die Schülerschaft diskriminiert, die Gläu­bigen und die Priester verfolgt und daß sie vorsätzlich die Uberfälle auf die Geistlichen und die Kirchen nicht bekämpft haben sollen und sich auch nicht bemüht haben, die wahren Mörder der Priester zu ermitteln. Ohne seine feindselige Einstellung der sowjetischen Ordnung gegenüber zu verbergen, führte A. Svarinskas in seinen Predigten Beweise auf, daß sich in Sowjet­litauen als Folge der sozialistischen Lebensweise moralische Laster weit verbreitet haben, wie Sauferei, Faulheit, Alkoholismus, Rowdytum, Ausschweifungen und die Geschlechtskrankheiten. A. Svarinskas forderte auf, mehr Kraft und Zeit der Sache der sogenannten »Wiedergeburt der Nation« zu widmen und propagierte gegen die Idee der sowjetischen Ordnung den Widerstand.

Im Zuge der Erweiterung seiner antisowjetischen Tätigkeit ernannte sich A. Svarinskas selbst gemeinsam mit noch anderen Personen, ohne irgend­welche Vollmacht und ohne Erlaubnis der Regierungsorgane, am 13. No­vember 1978 zum Komitee der Katholiken zur Verteidigung der Rechte der Gläubigen. Unter diesem Namen verbreitete er Texte. In der Zeit zwi­schen November 1978 und September 1982 bereitete er nicht weniger als 51 Dokumente vor.

Bei einer zu diesem Zweck von den Mitgliedern des sogenannten »Christ­lichen Komitees« am 22. November 1978 in Moskau in der Wohnung von V. Kapitantschiuk vorbereiteten Versammlung mit den Vertretern der bour-geoisen Presse übergab A. Svarinskas die ersten vier Dokumente des »Ko­mitees der Katholiken« an die bourgeoisen Korrespondenten. Im Juni 1979 übergab er in Kaunas in der Wohnung von A. Znameiskis an einen Touristen aus den USA, Voldemaras Cukuras, drei Dokumente des »Ko­mitees« (die Nr. 12, 15, 17) . . .

Die Propagandaorgane des bourgeoisen Auslands benützten weitläufig diese Schriften des verleumderischen sogenannten »Komitees der Katholiken« für ihre Aktion gegen die sowjetische Ordnung, brachten sie in verschiedenen Veröffentlichungen unter und gaben sie in den antisowjetischen Rundfunk­sendungen durch.

Am 22. November 1978 beteiligte sich A. Svarinskas an der Abfassung eines gemeinsamen Schreibens des sogenannten »Christlichen Komitees« und unterzeichnete auch selber. Es war adressiert an Papst Johannes Paul II., an andere Führer der Christlichen Kirchen und an die Komitees der die Rechte der Gläubigen verteidigenden Gemeinschaften, sowie an den Präsi­denten der Vereinigten Staaten, J. Carter. In diesem Dokument wird be­hauptet, daß in der Sowjetunion die Gläubigen verfolgt werden. Die aus­ländischen Institutionen werden provoziert, sich in die inneren Angelegen­heiten der Sowjetunion einzumischen, man strebt eine propagandistische Kampagne gegen die Sowjetunion an. Zu demselben Zweck unterzeichnete A. Svarinskas am 8. Dezember 1978, als angegliedertes Mitglied des Ko­mitees der Katholiken an die sogenannte Moskauer Gruppe zur Unterstüt­zung der Beschlüsse von Helsinki, das »Dokument« Nr. 60, mit dem Titel »30 Jahre der allgemeinen Deklaration der Menschenrechte«. In diesem Appell, adressiert an die Öffentlichkeit der Welt, wird tendenziös behauptet, daß in der Sowjetunion die Gewissensfreiheit und andere durch die Ver­fassung garantierte bürgerliche Rechte verletzt werden.

Zu antisowjetischen Zwecken verkündete A. Svarinskas im Februar 1982 den Gläubigen in der Kirche von Viduklė eine selbstverfaßte und selbst­unterzeichnete Erklärung, adressiert an den ersten Sekretär des ZK der KPL, und organisierte eine Unterschriftensammlung für diese Erklärung. In dieser Erklärung schrieb er über angebliche Terrorisierung und Verfolgung der gläubigen Jugend in den Städten und Rayons in Litauen; unter der Erklärung wurden Unterschriften gesammelt. Der Text dieses Schreibens wurde in der »Chronik der Litauischen Katholischen Kirche« Nr. 54 ver­öffentlicht. Er wurde nicht nur in Litauen, sondern auch im Ausland ver­breitet.

A. Svarinskas erwarb im Jahre 1980 fünf Fotokopien eines antisowjetischen Artikels, der in der antisowjetischen Sammlung »Kontinent« untergebracht war wie auch in dem sogenannten Informationsbulletin des Komitees zur Verteidigung der Tatjana Welikanowa Nr. 2, und hob sie bei sich zu Hause auf. Drei der genannten Fotokopien der Artikel übergab er in seiner Woh­nung in Videkle am 17. Juni 1980 zu Verbreitungszwecken an Gustavas Gudanavičius.

A. Svarinskas bekannte sich während der Gerichtsverhandlung nicht für schuldig. Er sagte aus, daß er die genannten Predigten gehalten habe, daß er als Mitglied des »Komitees der Katholiken« beim Unterschreiben der 52 Dokumente dabei gewesen sei und auch selbst unterschrieben habe; 4 von ihnen habe er in Moskau an ausländische Korrespondenten übergeben. Außerdem habe er auch das Schreiben des »Christlichen Komitees« an Papst Johannes Paul II. unterzeichnet, wie auch die Beschlüsse auf Grund des Dokumentes Nr. 69 der Helsinki-Gruppe der UdSSR in Moskau. Er habe die Erklärung an den ersten Sekretär des ZK der KPL geschrieben, in der Kirche von Viduklė vorgelesen, sie selbst unterschrieben und eine Unterschriftenaktion organisiert.

A. Svarinskas behauptete aber, daß er gegen die sowjetische Regierung nicht gekämpft habe, sie nicht verleumdet und nicht herabgewürdigt habe. Er habe nur gewollt, daß alle diese Abweichungen, die es seiner Meinung nach in Litauen gebe, abgeschafft würden. Er habe sich in diesen Fragen an die Behörden des Rayons gewandt, habe aber keine Antwort bekommen, son­dern sei im Gegenteil immer nach administrativer Ordnung bestraft worden. Er war der Auffassung, daß die Kirche diskriminiert werde, deswegen habe er sie und den Glauben verteidigt, und zwar sowohl in seinen Predigten als auch durch seine Beteiligung an der Tätigkeit des »Komitees der Katholiken«, wo er nicht nur die eigenen Dokumente, sondern auch die der anderen unter­zeichnet habe. Verleumdet habe er den sowjetischen Staat und seine öffent­liche Ordnung in seinen Predigten nicht, behauptete A. Svarinskas, wohl aber habe er die Mängel beim Namen genannt, welche immer wieder vor­kommen. Er wies darauf hin, daß es viele Personen gäbe, die die sowjeti­sehen Gesetze mißbrauchen und die von der Verfassung gewährleisteten Rechte der Bürger verletzen. A. Svarinskas machte darauf aufmerksam, daß er die schon erwähnten Dokumente niemand ins Ausland übergeben, sondern sie direkt an die Adressaten geschickt habe. Daß sie für die antisowjetische Propaganda benützt und daß sie in der »Chronik der LKK« veröffentlicht würden, habe er nicht gewußt. A. Svarinskas gab zu, daß er bei sich zu Hause drei Fotokopien der Artikel aus »Kontinent« aufbewahrt hatte. Drei von ihnen habe er Gustavas Gudadavičius übergeben, das sei aber keine Literatur antisowjetischen Inhalts. A. Svarinskas bestritt entschieden, daß er dem Bürger der USA V. Cukuras die Dokumente des »Komitees der Katho­liken« mit der Absicht übergeben habe, daß er sie ins Ausland bringe.

Die Schuld des Angeklagten A. Svarinskas sei bewiesen. Die Zeugen: P. Žu­kauskas, ČValaiša, R. Lipinas, J. Černiauskytė, Cehnolonskis, A. Didre-vičius, V. Vidra, J. Rasimavičius, M. Budinienė, B. Arlauskienė, V. Labei-kis, N. Bernotienė, S. Stropus und andere hätten bewiesen, daß sie die Pre­digten von A. Svarinskas gehört haben ...

. . . Der Inhalt dieser Predigten, wie auch die Ideen seien verleumderischen Charakters. Zum Beispiel habe A. Svarinskas in seiner Predigt, die er am 22. August 1982 in der Kirche von Veiviržėnai gehalten hat, behauptet, die Gottlosen hätten bei uns die Kirche gefesselt, und jetzt würde sie von ihnen auch noch geprügelt. — »Und sie behaupten noch dabei, daß das ein ideolo­gischer Kampf sei! Niemals! Wir wollen die Dinge beim richtigen Namen nennen. Das ist ein ideologisches Rowdytum, das in Litauen schon seit vier Jahrzehnten andauert.«

In seiner Predigt, die er am 24. Juni 1982 in der Kirche von Kybartai gehal­ten hat, behauptete er verleumderisch, den Regierungsorganen, die er »die Gottlosen« nannte, »gefällt das besoffene Volk«. Und er fährt fort: »Wenn unser Volk ständig >trezwilka< (betrunken, blau — Ubers.) ist, werden wir überhaupt nichts erreichen können... Wenn die Litauer dagegen nüchtern bleiben, dann werden sie nicht bloß an die Tinte (alkoholische Getränke — Übers.) denken, sondern anfangen, sich mit geistigen Werten zu befassen.«

A. Svarinskas verteidigte und würdigte in seinen Predigten jene Personen, die gegen die sowjetische Ordnung gearbeitet haben und forderte die Leute auf, ihre Beispiele nachzuahmen, jene sowjetischen Gesetze zu brechen, die die Trennung der Kirche vom Staat regeln, die Interessen des Staates zu mißachten und mehr Zeit und Kraft der Sache der »Wiedergeburt des Volkes« zu widmen. In seiner Predigt am 24. April 1982 in Kybartai z. B. habe A. Svarinskas die Zuhörer gegen die sowjetische Ordnung stimmen wollen und behauptet, daß das Material (gesprochen wurde über das Ma­terial des IV. Plenums des ZK der KPL des Jahres 1982) zeige, daß die Gottlosen das Volk in eine physische und geistige Sackgasse hineingeführt hätten.

Unzweideutig habe er die Zuhörer zu einem Kampf gegen die sowjetische Ordnung eingeladen und in seiner Predigt am 2. Juli 1980 in der Kirche von Varduva behauptet: ». .. Angesichts dieser Verwüstung, dürfen wir nicht ruhig bleiben, im Gegenteil! — Auf in den Kampf! Nicht der ist ein edler Christ, der die derzeitigen Übelstände des Lebens aufzeichnen kann, son­dern der, der für die Wahrheit arbeiten, kämpfen, sich opfern, und wenn es nötig ist, für sie auch sterben kann. Auch jetzt befinden sich viele Kinder der Kirche in verschiedenen Gefängnissen und Lagern und legen Zeugnis für den lebendigen Glauben des Volkes ab.«

In seiner Predigt vom 21. Februar 1981 in Kybartai rief A. Svarinskas auf: »...Brüder, wir wollen hinausgehen, um eine neue Welt zu schaffen, das neue Litauen. Wir wollen hinausgehen, um die Zukunft unseres Vater­landes zu schaffen... Wir wollen in einen großen Kampf ziehen, und die Gnade Gottes segnet uns« ...

Die unter Beteiligung von A. Svarinskas vorbereiteten wie auch die von ihm unterzeichneten Dokumente des »Komitees der Katholiken« sind verleum­derischen Charakters. Dort wird versucht, die sowjetischen Gesetze bloßzu­stellen, die die Trennung der Kirche vom Staat regeln, dort werden verur­teilte und besonders gefährliche Verbrecher gegen den Staat wie Petkus, Jakunin, Dudko, Skuodis, Sasnauskas gewürdigt; ihrer verbrecherischen Tätigkeit wird zugestimmt, und die sowjetischen Justizorgane werden wegen ihrer Verhaftungen und Verurteilungen angeschuldigt. Mit diesem Dokument versuche man zu beweisen, daß in Litauen die Gläubigen und die Priester verfolgt werden, daß die Jugend und die Kinder geistig lahmgeschlagen würden, daß als Ergebnis der atheistischen Erziehung zunehmend eine Ab­wertung der Persönlichkeit erfolge und die Unsittlichkeit sich vermehrt ausbreite. In vielen dieser Dokumente wird um Fürsprache und Unterstüt­zung für das angeblich leidende litauische Volk gebetet. A. Svarinskas hat zum Zwecke der Verbreitung die Artikel »Die Geschichte von Ribbentrop-Mototow hinter den Kulissen der Tatsachen« von Addu-zachmanow-Aworopamow, »Die Menschen und die Bestien« von Abraham Terz, aus der Sammlung »Kontinent« vorbereitete Fotokopien wie auch die Memoiren des früheren ungarischen Kardinals Mindszenty »Im Ange­sicht der neuen Erprobungen« in seiner Wohnung aufgehoben. Das Gerichtskollegium beschloß:

Alfonsas Svarinskas, Sohn des Vaclovas, wird für schuldig erklärt, Vergehen gemäß § 68 Teil 1. des StGB der LSSR begangen zu haben und wird mit sieben Jahren Freiheitsentzug bestraft. Außerdem wird A. Svarinskas noch eine zusätzliche Strafe von drei Jahren Verbannung zugesprochen.

Es ist vorgesehen, A. Svarinskas die Strafe des Freiheitsentzuges in einer Besserungsarbeitskolonie mit strengem Regime verbüßen zu lassen; sie wird gerechnet ab 26. Januar 1983.

A. Svarinskas hat außerdem die Gerichtskosten von 161,67 Rubel für den Staat zu zahlen.

Dieser Gerichtsbeschluß ist endgültig, nach der Berufungsordnung nicht einklagbar und unanfechtbar.

Der Stellvertreter des Vorsitzenden M. Ignotas