(in der Angelegenheit Bischof J. Steponavičius)

Ende 1971 reichten die Priester des Bistums Panevėžys eine Eingabe an den Vorsitzenden des Ministerrates der UdSSR, A. Kossygin, und den Ministerrat der Litauischen SSR ein. In der Eingabe wird hervorgehoben, daß die Diö­zese Panevėžys seit 1961 keinen Bischof mehr habe, da der letzte Bischof auf Anordnung der Regierung der Litau~ ischen SSR nach Žagare, Rayon Joniškis, verbannt worden sei. Die Priester bitten darum, daß Bischof Julijonas Steponavičius gestattet werde, seinen Pflichten im Bistum Panevėžys nachzugehen, da die Verfassung der Litauischen SSR und die Gesetze für gerichtlich nicht bestrafte Bür­ger derartige Rechtsbeschränkungen nicht vorsähen. Zu­gleich wird festgestellt, daß die Nichtanwesenheit eines Bischofs in einer Diözese eine große Anomalie darstelle, denn das Kirchenrecht sehe die Leitung eines Bistums durch einen Verwalter, wenn kein Bischof vorhanden sei, nur für eine kurze Zeit vor.

Die Sowjetregierung hat die Eingabe nicht beantwortet. Der Bevollmächtigte des Rates für religiöse Angelegen­heiten tadelte einige Priester und wies darauf hin, daß das Schreiben derartiger Eingaben sinnlos sei, denn sie würden nicht beachtet.

S. E. Bischof Steponavičius wird von der Sowjetregierung als illoyal betrachtet, weil er kompromißlos seine Hir­tenpflichten als Bischof erfüllt hat.