Am 29. November brachte Radio Vatikan die unerwartete und äußerst freudige Nachricht, daß Ihr, Irlands Katholiken, uns ein wunderschönes Geschenk — eine Statue der hl. Muttergottes — gemacht hättet und diese nach Vilnius bringen wolltet. Der Sowjetregierung gelang es zwar, das Überbringen der Statue zu verhindern, jedoch war sie machtlos dagegen, daß uns Eure Liebe und Solidarität mit den Leidenden dennoch erreichte. Und dies ist für uns verfolgte litauische Katholiken gerade das wertvoll­ste Geschenk.

Liebe irische Brüder, nehmt den allerherzlichsten Dank, der litauischen Ka­tholiken für Eure Gabe, Liebe und Verteidigung unserer Rechte entgegen. Möge Euch Gott vergelten, daß Ihr, die Ihr selbst so viele Prüfungen durch­machen mußtet, Euren fernen Brüdern so innige Anteilnahme gewährt!

Litauische Katholiken

 (Prozeß Nr. 345)

Am Abend des 19. Oktober 1976 drangen vier Sicherheitsbeamte in die Wohnung des Jonas Matulionis in Vilnius, Gorkistraße 17-6, ein.

Zwei Agenten des Sicherheitsdienstes versteckten sich in der Nachbarwoh­nung des J. Matulionis und warteten dort auf einen geeigneten Moment, um ungehindert und ohne viel Lärm zu verursachen in die Wohnung gelan­gen zu können. Die anderen zwei warteten anscheinend auf dem Hof. Nachdem J. Matulionis zu Hause angekommen war und ihn V. Lapienis besuchte, verschafften sich die Agenten gewaltsam Eintritt. Im Verlauf der Haussuchung wurden eine Schreibmaschine „Optima", Nr. 24 der „Chronik der litauischen katholischen Kirche", „Archipel Gulag" von Solženicyn (Übersetzung ins Litauische) sowie andere Literatur mit­genommen. Nach der Haussuchung wurden J. Matulionis und V. Lapienis verhaftet.

J. Matulionis ist 45 Jahre alt und hat ein Lituanistikstudium abgeschlossen; später studierte er am Konservatorium, wurde jedoch wegen Singens in der Kirche von dort verwiesen. Er war in der Volksstaatsbibliothek und später als Direktor der Gemäldegalerie beschäftigt

.V. Lapienis, geb. im Jahre 1906, ist Volkswirtschaftler mit dem Abschluß der Fakultät für Volkswirtschaft der Universität Vilnius. Drei Tage darauf wurde die Wohnung des J. Matulionis erneut durch­sucht, insbesondere jene Räume, die während der ersten Haussuchung ausgelassen worden waren — der Keller und der Speicher. Am 26. Oktober 1976 wurde bei der Schwester von Matulionis, Albina Kibildienė, wohnhaft im Rayon Kupiškis, Dorf Palyšiai (Post Šimoniai), ebenfalls eine Haussuchung vorgenommen. Sie dauerte von 13 Uhr bis 2 Uhr nachts. Albina, die Schwester von Matulionis, war an jenem Tag nicht zu Hause: sie war unterwegs ins Staatssicherheitsgefängnis in Vil­nius, um ihrem Bruder Jonas Lebensmittel zu bringen. Dabei hatte sie die Schrankschlüssel mitgenommen, doch die Sicherheitsbeamten brachen die Schranktüren einfach auf. Bei der Durchsuchung wurden ein Buch von Jurgutis „Kaip jie mus sušaudė" (Wie sie uns erschossen), eine Schreib­maschine, etwas Kohle- sowie Schreibmaschinenpapier mitgenommen. Die Durchsuchung nahm der Untersuchungsrichter Matulevičius vor, be­teiligt waren der Parteisekretär von Šimoniai, Žilevičius, sowie M. Karni-šov und J. Gramkov.

An das Volksgericht des Rayons Radviliškis Klage

des Priesters Antanas Jokūbauskas, Sohn des Jonas, Gemeindeadministra­tor von Pociūnėliai, wohnhaft im Rayon Radviliškis, Pociūnėliai. Am 30. September d. J. hat die Administrativkommission bei dem Exeku­tivkomitee des Deputiertenrates für Werktätige des Rayons Radviliškis, bestehend aus dem Vorsitzenden A. Mikelis, Sekretärin R. Dirsienė, Mit­gliedern Vaičiūnas, Vaišutis und Vasiliauskas, mich zu 50 Rubel Bußgeld verurteilt, mit der Beschuldigung des Verstoßes gegen die Bestimmungen des Präsidiums des Obersten Rates der Litauischen SSR „wegen administra­tiver Pflichtverletzung der religiösen Kultgesetze". Doch diese Anordnung läßt nicht erkennen, welches Vergehen ich als Priester begangen haben soll: etwa, daß ich keinen Gottesdienst zelebrierte oder jemandem die Sakra­mente nicht verabreichte.

Die mündliche Anklage der Administrativkommission, ich hätte den Kin­dern Katechismus-Unterricht erteilt, wurde nicht bestätigt. Ich prüfte die Kenntnisse der Kinder, examinierte, ob sie entsprechend auf den Empfang der hl. Kommunion vorbereitet wären. Dazu habe ich als Priester das Recht und die Pflicht und habe somit gegen kein Gesetz verstoßen. Gemäß der sowjetischen Verfassung, Lenins Prinzipien sowie gemäß inter­nationalen Verträgen ist der private Religionsunterricht erlaubt. Deshalb hätte ich mich, auch wenn ich den Kindern voll Katechismus-Unterricht erteilt hätte, weder gegen die Verfassung noch gegen die Gesetze ver­gangen.

1.      Ich habe als Priester die von Gott und Kirche auferlegte Pflicht, jeden die von Christus verkündeten Glaubenswahrheiten zu lehren und die Kinder im Katechismus zu unterweisen.

Slabadai ist ein sich weit ausdehnendes Wohngebiet am Ufer der Šešupė, mit ständigem Zuwachs an neuen Häusern. Hier gibt es eine Schule, ein Kulturhaus, Verkaufsläden und das Wirtschaftszentrum. Auch eine Ka­pelle findet sich dort, die früher zur Gemeinde Kudirkos Naumiestis ge­hörte. In nächster Nähe wohnte der Pfarrer, der die umliegenden Gläubi­gen betreute. In der Nachkriegszeit kümmerten sich wegen des Priester­mangels die Priester der Ortschaft K. Naumiestis um Slabadai. Später kam aufgrund der Interventionen der Sowjetregierung der Pfarrer nur noch zu Begräbnissen. Als Slabadai an den Rayon Vilkaviškis ange­schlossen wurde, versorgte der Pfarrer der Gemeinde Didvyžiai die Ein­wohner. Pfarrer P. Perkaitis hielt ab und zu den Gottesdienst für die Ver­storbenen, unterließ es jedoch, als er vom Vizedechanten in Sakiai verwarnt wurde, daß er durch sein Verhalten die Lage verschlechtern könne und dann die Regierung nicht einmal die Toten beerdigen ließe. Nach Ankunft des neuen Gemeindepfarrers, A. Lukošaitis, in Didvyžiai verbot der stellvertretende Vorsitzende des Exekutivkomitees des Rayons Vilka­viskis, J. Urbonas, im Oktober dieses Jahres sogar, in der Kirche in Sla­badai während der Begräbnisfeierlichkeiten die hl. Messe zu zelebrieren. Nach Meinung des Stellvertreters dürfe keine Messe gehalten werden, da die Gläubigen in Slabadai nicht einmal ein Pfarrkomitee gewählt hätten. Als die Gläubigen in Slabadai dies erfuhren, bildeten sie sofort eine Gruppe von 20 Leuten, wählten ein Exekutivkomitee und meldeten das Wahlergebnis zur Bestätigung an den Rat für Religionsangelegenheiten. Einen Monat warteten die Gläubigen auf die Antwort. Der stellvertre­tende Vorsitzende des Exekutivkomitees des Rayons Vilkaviškis, J. Ur­bonas, versuchte unterdessen das Kirchenkomitee von Slabadai aufzu­lösen. In einer geschlossenen Sitzung der örtlichen Parteiorganisation wurde der Kolchosbauer Girdauskas gezwungen, aus dem Pfarrkomitee auszutreten.

Es ist schon vier Jahre her, seitdem der Aufruf von 17 000 litauischen Gläubigen über die Religionsverfolgung die ganze Welt aufhorchen ließ. Doch nach einiger Zeit beschäftigten andere Ereignisse die Gedanken der Menschen in der freien Welt und die Klage der litauischen Gläubigen ge­riet in Vergessenheit. Nur das KGB — das Staatssicherheitskomitee — ver­gaß dies nicht. Noch heute sucht es nach den Organisatoren der Klage­schrift, nach den Unterschriftensammlern, nach denen, die unterschrieben haben, um sie dementsprechend zu bestrafen.

Ende des Monats September 1975 erhielten Antanas Ruginis, Direktor des Blinden-Produktions- und Lehrkombinats Kaunas, Vaclovas Sma­lakys, Direktor des Kulturhauses des Blindenverbandes Kaunas, und Teo­doras Ignatavičius, Sekretär der Parteiorganisation des Blindenverbandes Kaunas, eine geheime Vorladung in das Parteikomitee der Stadt Kaunas. Der verantwortliche Beamte des Parteikomitees bemängelte, daß in der Blindengenossenschaft größte Unordnung herrsche — die ideologische Er­ziehung der Mitarbeiter würde vernachlässigt und die Religion zu lasch bekämpft. Die Orchestermusikanten des Blindenvereins gingen in die Kirche und spielten bei Beerdigungen und religiösen Feierlichkeiten. Dem Direktor des interrayonalen Kulturhauses des LAD (Blindenverein) Kau­nas, V. Smalakys, wurde angetragen, dem „Vergehen" der Musiker ein Ende zu setzen. Der Direktor des LAD Kaunas, A. Ruginis, erhielt den Befehl, den Zechenvorsteher des Plastmassekombinats, Juozas Menke-vičius, und den Zechenmeister Pranas Inokaitis zu entlassen. Beide sind praktizierende Katholiken und genießen bei den Arbeitern hohes An­sehen. Zur Zeit Stalins waren J. Menkevičius und P. Inokaitis nach Si­birien verbannt. P. Inokaitis war während der Unabhängigkeitszeit Of­fizier und ist jetzt vollkommen blind. Der Funktionär des Parteikomitees gab die Namen derjenigen bekannt, die die Petition der 17 000 Katho­liken unterschrieben hatte — J. Bogušienė, M. Misevičienė, A. Krušinskienė u. a. Für diese Personen müsse eine Atmosphäre der Unduldsam­keit geschaffen werden.

Der Parteifunktionär erklärte, daß in dem aus Moskau erhaltenen Schrei­ben angegeben sei, daß Interbezirksverwaltungsinspektor des LAD Kau­nas, Algimantas Šaltis, die Petition unterzeichnet und die Unterschriften­sammlung organisiert habe. Er müsse ohne Angabe der wahren Gründe entlassen werden.

Šiauliai

An den Staatsanwalt der Litauischen SSR

An den Sekretär der Litauischen KP, Griškevičius

Aufsichtsklage

des Bürgers Mečislovas Jurevičius, wohnhaft in Šiauliai, Žemaitės Straße 103-10.

Laut Urteil des Volksgerichts der Stadt Šiauliai vom 19. Februar 1975 wurde meinem Antrag auf Wiedereinstellung nicht stattgegeben. Das Ur­teil wurde gemäß dem Beschluß des Obersten Gerichtshofes für Zivil­prozeßordnung vom 18. März 1975 aufrechterhalten. Meines Erachtens müssen das erwähnte Urteil und der Beschluß aufgehoben und der Pro­zeß neu aufgerollt werden, und zwar aus folgenden Gründen: Ich wurde wegen angeblich mutwilligen Fernbleibens von der Arbeit ent­lassen, indessen bin ich der Meinung, daß dies nicht zutrifft. Mutwilliges Fernbleiben bedeutet unbegründetes Nichterscheinen am Arbeitsplatz. Ich habe jedoch jedes Mal im vornhinein mein Fernbleiben von der Arbeit bekanntgegeben. Bei dem Beklagten arbeitete ich seit dem 2. März 1965. Während der gesamten Zeit erhielt ich keinerlei Disziplinarstrafen, viel­mehr gab es sogar mehrere Belobigungen, und ich wurde als guter Ar­beiter angesehen. Bei den Eingaben habe ich stets die Gründe angegeben, warum ich nicht zur Arbeit erscheinen würde. Ich bin gläubig, deshalb konnte ich an religiösen Feiertagen nicht arbeiten und bat um Beurlau­bung. Ich war bereit, diese Ausfallzeit an anderen Tagen aufzuarbeiten. Die Verfassung der UdSSR sieht die Religionsfreiheit vor, deren Aus­übungsrecht ich in Anspruch nehmen möchte. Ich bin nicht lehramtlich tätig, so daß meine Religiosität niemandem schaden kann. Ich bin ein­facher Arbeiter — Anstreicher — und sehe keinerlei Hindernisse bezüglich meiner Wiedereinstellung. Das Volksgericht hat, ohne meine angegebenen Gründe zu berücksichtigen, ganz formell den Prozeß entschieden. Ebenso verhielt sich der Oberste Gerichtshof der Litauischen SSR. Das entspricht nicht dem Recht. Ich bin kein Tagedieb, sondern ein pflichtbewußter Ar­beiter, jedoch habe ich meine religiöse Überzeugung, die ich auch zu be­kunden wünsche.

An den Sekretär des ZK der KP Litauens, Genossen Griškevičius An den Gesundheitsminister, Genossen Kleiza

Eingabe

der litauischen Gläubigen

Am 10. März 1976 wurde der Gemeindepfarrer von Šlavantai, J. Zdebskis, Rayon Lazdijai, in Vilnius von einem Mitarbeiter der Verkehrspolizei an­gehalten und der Trunkenheit beschuldigt. Der Priester wurde zur Fest­stellung des Trunkenheitsgrades in eine psychoneurologische Klinik ge­bracht. Im Krankenhaus wurde unter Mißachtung des Wunsches des Prie­sters, eine Blutanalyse vorzunehmen, Trunkenheit konstatiert. Die Ver­kehrspolizei entzog ihm daraufhin für IV2 Jahre die Fahrerlaubnis und be­legte ihn mit einer Geldstrafe in Höhe von 30 Rubel.

Priester J. Zdebskis ist den litauischen Gläubigen als Priester und Mensch gut bekannt — er genießt überhaupt keine alkoholischen Getränke — des­halb halten wir seine Bestrafung für einen wohlüberlegten Versuch, die Priester zu kompromittieren und zu verfolgen.

Das Verhalten der Ärztin und des Beamten der Autoinspektion, die auf Verlangen des KGB einverstanden waren, die Anklageschrift ungerecht­fertigt zu unterschreiben, halten wir für verantwortungslos. Solche Leute dürften in offiziellen Ämtern keinen Platz einnehmen. Wie kann man einem solch gewissenlosen Arzt das Wohlergehen der Menschen anver­trauen?

Kaunas

Im September 1976 besuchte Frau Pliurienė ihren Gatten Peter Plumpa im Arbeitsstraflager in Perm; zusammen mit ihm verbüßen dort ihre Strafe Šarūnas Žukauskas und Sergej Kovaliov. Frau Pliurienė wurde auf der weiten Reise vom Priester Zdebskis begleitet. Dies erregte höchstes Mißfallen der Lagerverwaltung, und sie erlaubte der Ehefrau kaum 24 Stunden bei ihrem Mann zu bleiben. Vor dem Wiedersehen mit ihrem Mann wurde Frau Pliurienė sorgsam durchsucht. Dabei wurde sie voll­kommen entkleidet. Es dürfen in das Besucherzimmer weder Papier noch sonstiges Schreibmaterial mitgebracht werden. Auch auf der Toilette fin­det sich kein Papier.

Da auf der ganzen Welt die politischen Häftlinge amnestiert werden, hoffen auch die politischen Häftlinge des Lagers in Perm auf eine Amne­stie von seiten der Sowjetregierung, so daß sie nicht ihre volle Zeit ver­büßen müssen.

Kovaliov wird wegen seiner verschiedenen Eingaben oft in den Kerker gesperrt.

Zu Ostern schickte Frau Pliurienė ihrem Mann ein religiöses Bildchen mit Festtagsgrüßen, das aber von der Lagerverwaltung beschlagnahmt wurde. Die Ehefrau reichte Klage ein. Auf Plump a-Pliura's Verlangen, ihm die

Karte mit dem religiösen Motiv zu geben, sperrte ihn die Lagerverwal­tung in den Kerker. In den Lagervorschriften für zugelassene Sendungen sind keine Angaben bezüglich eines Verbots religiöser Bilder enthalten.

Perm

Auszüge aus dem Brief des Gefangenen Peter Plumpa-Pliura. Gelobt sei Jesus Christus!

Arminai (Rayon Vilkaviškis)

Die Direktorin der Mittelschule in Arminai setzt ihre Verfolgungen der gläubigen Schüler wegen des Kirchgangs fort. Am 20. November 1976 be­rief sie eine Versammlung der Schüler der XL Klasse und deren Eltern. Hierbei befahl sie der Schülerin der XL Klasse, Julija Bušauskaitė, zur Re­ligionsfrage Stellung zu nehmen. Die Direktorin ärgerte sich, weil Bušaus­kaitė sich als einzige zu äußern gewagt hatte: „Ich bin zur Kirche gegan­gen und werde dies auch weiterhin tun, ich war stets gläubig und werde es auch weiterhin bleiben." Auch jetzt bestätigte J. Bušauskaitė, daß sie zur Kirche gehe. Die Direktorin erklärte, daß die Sowjetschule von der Kirche getrennt sei und Bušauskaitė bedenken solle, daß sie ja auf einer Sowjet­schule sei. Außerdem drohte sie, man werde sich während des Examens ihrer Äußerungen erinnern. Am Ende ihrer Rede bemängelte die Direk­torin, daß Bušauskaitė kein Mitglied des kommunistischen Jugendverbandes sei. Die Mutter von J. Bušauskaitė merkte an, das Benehmen der Komso­molzen hätte die Direktorin schon manches Mal vor Scham erröten lassen müssen. Was für ein Beispiel könnten denn die Komsomolzen sein, die des Nachts Leute belästigten.

Am 30. November 1976 kam an der Mittelschule von Arminai eine Trauer­prozession vorbei. An der Spitze des Leichenzuges wurden ein Kreuz und die Trauerfahne getragen. Als Direktorin J. Bėrentienė das Kreuz erblickte, suchte sie sofort festzustellen, ob auch keine Schüler an der Prozession teil­nähmen. Zugleich erklärte die Direktorin den Schülern, wenn bei der Pro­zession ein Kreuz getragen werde, so sei es den Schülern verboten, daran teilzunehmen. Der Schüler der XL Klasse, A. Bagdonas, wollte den Trauer­zug fotografieren, doch die Direktorin verbot ihm das strikt.