Am 24. November 1980 befaßte sich das Höchste Gericht der Litauischen SSR mit der Prozeßakte von Anastazas Janulis und Povilas Buzas in Kaišiadorys. Über die bevorstehende Gerichtsverhandlung wurden selbst die engsten Verwand­ten, wie z. B. die Ehefrau von P. Buzas, die Schwester von A. Janulis u. a., nicht unterrichtet. Nachdem sie zufällig erfahren hatten, daß im November in Vilnius die Gerichtsverhandlungen von Ona Vitkauskaitė und Genovaitė Navickaitė be­vorstanden, erkundigten sich die Verwandten im Höchsten Gericht in Vilnius und erfuhren, daß in einer halben Stunde die Gerichtsverhandlung von A. Janulis und P. Buzas in Kaišiadorys beginnen würde.

Die KGB-Mitarbeiter ließen keine unmittelbare Verwandten in den Gerichtssaal, so z. B. die Schwägerin von Buzas. Erst nach einer längeren Debatte ließen die KGB-Beamten die Schwester von Buzas in den Saal. Zwischenzeitig wurden sämt­liche Plätze im Saal von KGB-Beamten und anderen Mitarbeitern besetzt. Ihr großes »Interesse« an dieser Prozeßverhandlung bezeugten sie durch mitgebrach­te Zeitungen und Bücher, und die, die tatsächlich hätten daran teilnehmen wollen, blieben draußen vor der Tür, wie z. B. der Priester Antanas Gražulis, Frau Buzie-nė u. a. Sie wurden nicht nur aus dem Korridor vertrieben, sondern durften sich nicht einmal im Foyer der ersten Etage oder draußen, außerhalb des Gebäudes, aufhalten. Das ganze Gerichtsgebäude, die Foyers und die einzelnen Korridore wurden von KGB-Beamten aus Vilnius, Prienai und Kaišiadorys kontrolliert. Un­terstützt wurden sie von der angeforderten Miliz.

Am 24. und 25. November 1980 untersuchte das Höchste Gericht der Litauischen SSR in Vilnius die Prozeßakte der Genovaitė Navickaitė und Ona Vitkauskaitė wegen der Vervielfältigung und Verbreitung der »Chronik der LKK«. Über die bevorstehende Gerichtsverhandlung wurden selbst die engsten Verwand­ten nicht informiert. Das erfuhr man von den Zeugen, die eine Vorladung zu die­ser Verhandlung bekommen hatten. Der Eingang des Gerichtssaals wurde von KGB-Mitarbeitern bewacht, und außer den engsten Verwandten ließen sie nie­manden in den Saal. Der Saal war von KGB-Mitarbeitern und von »Praktikan­ten«, wie es die KGB-Bediensteten zu sagen pflegen, voll besetzt. Bronė Vitkaus­kaitė mußte an diesem Tag arbeiten, um der Gerichtsverhandlung ihrer Schwester nicht beiwohnen zu können.

Um 10.00 Uhr werden die Angeklagten, von Soldaten begleitet, in den Saal ge­führt. Sie werden ganz plötzlich von zwei Zeuginnen — Teresė Petrikienė und Ge­nutė Mačenskaitė — mit folgenden Worten begrüßt: »Grüße von allen, die für euch beten!« Die mutigen Frauen werden von den Soldaten grob fortgejagt. Der Richter stellt die Beteiligten des Gerichtes vor: Gerichtsvorsitzende — Repša, die Beisitzenden — Fr. Burokevičienė und Gudelevičius, der Staatsankläger — Kyrijenko.

Die Angeklagte G. Navickaitė verzichtet auf einen Verteidiger. Sie motiviert ihren Verzicht damit, daß wenn sie den Verteidiger bis zur Gerichtsverhandlung nicht zu sehen bekommen hätte, wäre er jetzt um so weniger notwendig, außerdem könnte er in solch einem Prozeß sowieso nichts ausrichten. Auch Ona Vitkauskai­tė verzichtete auf einen Verteidiger. Das Gericht billigt, daß die Anwälte nicht am Prozeß teilnehmen, sie verlassen den Saal.

Am 16. Dezember 1980 fand in Kelmė die Gerichtsverhandlung von Gemma-Jadvyga Stanelytė statt. Auf ausdrücklichen Wunsch des Sicherheitsdienstes sollte dieser Prozeß geheim erfolgen, selbst die engsten Verwandten wurden nicht be­nachrichtigt. In der Morgendämmerung versammelte sich vor dem Gerichtsein­gang eine Gruppe Freunde von Gemma. Als dann ein grauer Gefängniswagen vor dem Gericht hielt, sprang einer der Freunde von Gemma, als sich die Milizbeam­ten ein wenig verstreut hatten, zum Gefängniswagen und rief laut an der Wagen­tür: »Gemma! Gemma! Wir sind mit dir!«

Die Versammelten erkundigten sich schnell nach dem Gerichtssaal und besetzten diesen sehr eilig. Die Gerichtsbeamten blickten unruhig auf die Leute im Saal, und ein wenig später erschien ein solider Beamter mit einem Milizbeamten und räumte den Saal mit der Begründung, daß in diesem Saal eine andere Verhand­lung stattfinde. Der Prozeß von Stanelytė sei auf später verlegt worden. Die Leute gingen in das Büro des Gerichtsvorsitzenden und erfuhren hier, daß die Gerichts­verhandlung von Stanelytė um 12.00 Uhr im Büro des Vorsitzenden stattfinden werde. Die Freunde und Bekannten der Angeklagten sammelten sich auf der Ge­richtstreppe und im Flur, denn draußen war es kalt und naß. Immer mehr und mehr Menschen sammelten sich vor dem Gericht, sie kamen aus allen Winkeln Li­tauens: Priester, Jugendliche und ältere Leute. Alle wollten in den Saal gelangen, aber der Saaleingang wurde auf das strengste von der Miliz bewacht. Die angerei­sten Priester A. Stravinskas, S. Tamkevičius und V. Vėlavičius stellten sich als Mitglieder des Katholischen Komitees zur Verteidigung der Rechte Gläubiger vor und baten, beim Gerichtsvorsitzenden vorsprechen zu dürfen. Aber keine Beweise und keine Forderungen ließen die Volksverwaltung erweichen — die Miliz verwei­gerte den Priestern sogar den Eingang in den Flur. Viele der Wartenden wurden durch Tricks von außen zur Hintertür gelockt. Die Sicherheitsbediensteten erklär­ten, daß sie durch diese Tür in den Saal gelassen werden würden, und nur die er­sten könnten durch diese Tür in den Saal gelangen.

15. Dezember 1980. Im Verhandlungssaal Nr. 101 des Höchsten Gerichts in Vilni­us haben sich viele Zuschauer versammelt, darunter auch die Familienangehöri­gen und die engsten Verwandten von G. Iešmantas, P. Pečeliūnas und V. Skuo­dis. Auf dem Gerichtspult liegen 24 Bände Prozeßunterlagen. Die Angeklagten werden hereingeführt. Alle sind erschöpft, aber geistig stark. Ihnen folgen der Staatsanwalt Bakučionis, der Richter Ignotas, die Beisitzende Didžiulienė und ein Mann mit russischem Nachnamen. Der Richter fragt, ob die Angeklagten Ein­wände bezüglich der Gerichtszusammensetzung haben. Alle drei Angeklagten entsagten sich der Rechtsanwälte, denn sie waren ihnen erst am 8. Dezember zu­geteilt worden, zur gleichen Zeit haben die Angeklagten die Klagebegründung er­halten, und so konnten sie sich zeitlich nicht mit der Prozeßakte vertraut machen. Povilas Pečeliūnas fügte noch hinzu, daß er keine juridische Konsultation bekom­men habe, obwohl er am 9., 11. und 12. September auf den Rechtsanwalt gewar­tet habe. Aber der Anwalt Kudaba hatte immer noch keine Zeit gefunden, um sich mit ihm zu treffen. Der Dozent Skuodis bat um Wechsel der Gerichtsperso­nen, denn sie könnten als Mitglieder der kommunistischen Partei in solch einem Prozeß wie diesem nicht objektiv sein. Das Gericht entließ die Rechtsanwälte, die­se gingen daraufhin aus dem Saal. Außerdem wurde über die Bitte von Iešmantas, nämlich den Sohn nicht als Zeugen gegen den Vater vorführen zu lassen, verhan­delt. Diese Bitte unterstützten auch Pečeliūnas und Skuodis. Aber dieser Antrag wurde zurückgewiesen.

Die Angeklagten stellen sich dem Gericht vor:

Skuodis, Vytautas — laut Geburtsurkunde Vytautas — Benediktas Scot (Scott), geboren am 21. März 1929 in Chicago, USA. Staatsbürger der Sowjetunion, ge­richtlich nicht vorbestraft, verheiratet, akademische Ausbildung, war an der staatlichen Universität Vilnius als Dozent tätig.

Iešmantas, Gintautas, geboren 1930 in Litauen, sowjetischer Staatsbürger, verhei­ratet, war 20 Jahre als Journalist für die Republikzeitungen tätig, später arbeitete er in Bibliotheken, er absolvierte das Staatliche Pädagogische Institut in Vilnius, studierte Litauisch und Literatur.

Am Morgen des 14. Dezember 1980 verstarb in Gott der Priester Pranciškus Ma-silionis SJ. — Da dieser heilige und fleißige Priester sehr viel für die katholische Kirche Litauens und für das Volk getan hat, möchten wir mit einigen Passagen seines ungewöhnlichen Lebens an ihn erinnern.

Der Entschlafene war am 26. Februar 1902 in Pažosiai, Rayon Joniškis, in einer Familie mit neun Kindern geboren worden. Nachdem er das Gymnasium in Pane­vėžys absolviert hatte, studierte er Philosophie und Theologie. Am 11. Juni 1927 wurde er von dem Bischof K. Paltarokas zum Priester geweiht. Er arbeitete als Vikar, Seelsorger und als Kanzlist einer bistümlichen Verwaltungsbehörde. 1928 trat er dem Jesuitenorden bei; einige Jahre studierte er in Österreich. In den Nach­kriegsjahren, als man alle Klöster geschlossen hatte, arbeitete er als Pfarrer in ver­schiedenen Pfarrgemeinden: z. B. in Karsakiškis, Palėvenė, Kriklėnai und Sida­brave.

1430 verstarb in Trakai der Großfürst Vytautas von Litauen, der das litauische Volk auf einen breiten kulturellen und christlichen Weg aller europäischen Völker führte.

1930 feierte das unabhängige Litauen den 500. Jahrestag seit dem Tod des Groß­fürsten Vytautas von Litauen. Zeitungen und Bücher titulierten sich damals mit dem Jahr des Großfürsten; um das Jubiläum feiern zu können, wurden zahlreiche Spezialkomitees gegründet, es wurden ein Museum erbaut und Denkmäler von Vytautas errichtet. Das Bild von Vytautas dem Großen ging durch ganz Litauen und regte das Volk zu neuen Entschlüssen und Plänen an. 50 Jahre sind seitdem vergangen. Am 25. Oktober kamen Litauer, die ihr Volk lieben und das Andenken von Vytautas dem Großen wahren, nach Trakai, um des 550jährigen Jubiläums des Todestages des Großfürsten zu gedenken. Der Pfarrer der Kirche von Trakai wurde von der Regierung frühzeitig verwarnt, er möge an diesem Tag die Kirche schließen und selber irgendwohin verschwin­den.

Die Miliz und die KGB-Bediensteten störten unter verschiedenen Vorwänden die Fahrt nach Trakai: sie stoppten gemietete Autobusse und PKW, störten sich an den KFZ-Papieren, ließen die Insassen aussteigen, und so mußten viele ihren Rei­seweg zu Fuß fortsetzen. Vielen Priestern wurde die Anreise zu den Feierlichkei­ten erschwert, z. B. den Priestern Algimantas Keinas, Alfonsas Svarinskas, Anta­nas Gražulis und J. Kauneckas. So z. B. begleitete sie ein Wagen des KGB wieder zurück nach Hause. Dem Priester A. Gražulis nahm man die Wagenpapiere fort. Die Angereisten versammelten sich in der 1409 von Vytautas dem Großen errich­teten Hl.-Maria-Kirche, in der das wundersame Bild der Muttergottes berühmt geworden ist.

Auszug aus dem Brief von Vladas Lapienis:

»In meinem Dasein als Häftling und als Verbannter bin ich zufrieden, denn ich befolge den Willen Gottes . . .«

»Im litauischen Zeitgeschehen stand folgendes geschrieben: Alle Freiwilligen fah­ren jetzt nach Sibirien; die besten Vertreter der Jugend, die eine Fahrkarte der Komsomolzen bekommen haben, sind entschlossen, sich der Naturreichtümer an­zunehmen und die Schätze dieses Landes dem Volke zu erschließen. Und zu dieser Zeit war Sibirien ein Furcht verbreitender Verbannungsort (Tiesa /Die Wahrheit/, 5. April 1980). Wenn man das liest, taucht automatisch die Frage auf: ist Sibirien in der gegenwärtigen Zeit ein Ort, der Zufriedenheit verbreitet?«

Justas Gimbutas, der am 26. Februar vergangenen Jahres in Klaipėda zu einem Jahr Freiheitsentzug, wegen Verletzung der Paßvorschriften, verurteilt worden war, wird zur Zeit im Gefängniskrankenhaus in Vilnius festgehalten (Abt. 12/11). Hierher wurde er aus dem Konzentrationslager Kapsukas verlegt. Sein Gesund­heitszustand ist ernst: Im Karzer des erwähnten Konzentrationslagers erlitt er eine Lähmung der linken Extremitäten. Es zeigten sich Ödeme. Aber die Leiden des Gulags haben J. Gimbutas nicht zerstört. Er blieb genauso stark und er setzt seinen Kampf unter diesen unmenschlichen Umständen weiter fort. Im Brief schreibt er: »Was bleibt mir anderes übrig, leiden und nochmals lei­den, solange wie mein erschöpftes Herz noch schlägt. Einen anderen Weg gibt es nicht und kann es auch nicht geben. Im Innern bin ich ruhig. Sie wollen mich aus der Position der Gewalt heraus fertigmachen . . . Nicht umsonst haben sie in Klaipėda gesagt: Wenn du dich weigerst den Paß anzunehmen, müssen wir Ge­walt anwenden ... — So bekam ich die Gewalt zu spüren . . . Aber ich freue mich des Lebens und meines Schicksals. Gott hat mir solch eine Last auferlegt, und ich werde mein Lebenskreuz tragen, solange das Herz in der Brust schlägt. Damals schwor ich vor Gott und dem Vaterland, daß ich meinen Weg bis zu Ende gehe.«

Am 29. Januar 1980, während der Festnahme von Anastazas Janulis wurde Algi­na Suslavičiūtė aus Kaišiadorys festgenommen. Sie wurde im Zusammenhang mit Anastazas Janulis verhört. Am anderen Tag wurde ihre Wohnung nach Unter­grundliteratur durchsucht. Während der Durchsuchung konfiszierte man viele re­ligiöse Bücher, das Notizbuch usw. Nach der Durchsuchung brachte man Suslavi­čiūtė nach Vilnius. Der KGB-Bedienstete Matulevičius verlangte, sie möge alles über Janulis erzählen. Aus der Untersuchung wurde sie erst am 1. Februar entlas­sen.

Bis zur Gerichtsverhandlung von Janulis wurde Suslavičiūtė oft telefonisch zum Verhör ins KGB nach Vilnius gerufen. (Auf telefonische »Einladungen« hin, muß man das KGB nicht aufsuchen. — Anmerkung der Redaktion.) Die Verhöre führte der KGB-Bedienstete Balčiūnas durch. Einmal wurde Suslavičiūtė durch den Vorgesetzten des KGB in Kaišiadorys gebeten, sie möge sich doch als ihre Mitarbeiterin betätigen.

Am 24. August 1980, auf dem Weg nach Šiluva, wurde Juozas Vasiliauskas, wohnhaft in Šiauliai, Leninstraße 165—16, in Tytuvėnai festgenommen. Man stieß ihn gewaltsam in einen PKW und brachte ihn in den Zentralsitz. Dort wurde er verhört. Man wollte wissen, warum er an diesem Tag nach Tytuvėnai gekom­men war, woher er über das Kirchweihfest erfahren habe, ob er zum ersten Male daran teilnehme, welches Verkehrsmittel er benutzt und wie viele Leute noch mit­gekommen wären. Nachdem sie seine Dokumente untersucht hatten, entließen sie Vasiliauskas nach Hause.

Žemaičiu Kalvarija

Während der großen Wallfahrt zu Ehren Marias in Žemaičiu Kalvarija wurden: 1966 — 6944mal 1970 —  8624mal

1977.               — 1251 lmal

1978.               — 16413mal

1979.               — 20250mal und

1980.               — 22100mal die hl. Kommunion erteilt.

In diesem Jahr haben Gläubige während der erwähnten Wallfahrt mehr als 4000 Karten in Empfang genommen, mit dem Versprechen, sich an die Abstinenz zu halten.

Dokument Nr. 36 (20. Oktober 1980) — Hiermit wird bekanntgegeben, daß fol­gende drei neue Mitglieder dem Katholischen Komitee zur Verteidigung der Rech­te Gläubiger beigetreten sind:

Priester Leonas Kalinauskas — Index 235036, Kreis Kėdainiai, Josvainiai, Šuš­vės 16;

Priester Algimantas Keina — Index 234645, Kreis Varėna, Valkininkai; Priester Vaclovas Stakėnas — Index 234584, Kreis Alytus, Kriokialaukis.

Der Priester Jonas Kauneckas wurde für das Jahr 1981 zum Sekretär des Katholi­schen Komitees zur Verteidigung der Rechte Gläubiger gewählt.

Dokument Nr. 37 (20. Oktober 1980) — In der Erklärung an den Zweiten Sekre­tär des Zentralkomitees der Kommunistischen Partei, Dybenko, heißt es: »Wie aus der Autobiographie des Eduardas Bulach zu entnehmen ist, hat er in seinem Leben viel unverdiente Erniedrigungen und Verfolgungen erleiden müssen, der Grund dafür waren nur seine religiösen Überzeugungen.« Und weiter wird darum gebeten, ihn in die USA auswandern zu lassen.

Dokument Nr. 38 (1. November 1980) An den Staatsanwalt der Litauischen SSR!

Šlavantai

An die Staatsanwaltschaft der UdSSR! Erklärung

der Gläubigen der Pfarrgemeinde Šlavantai

Wir, die Gläubigen der Pfarrgemeinde Šlavantai, sind erschüttert über all diese Ereignisse, denen unser Pfarrer, Priester Juozas Zdebskis, zum Opfer gefallen ist. Anfang Oktober d. J. kursierten viele PKW um unser Kirchendorf Šlavantai. Leute sahen sie hier und dort stehen, und verdächtige Typen wechselten sogar die Autokennzeichen aus. Diese Autos verfolgten unseren Pfarrer überallhin. In die­sen Tagen erlitten unser Pfarrer und der ihn begleitende Ingenieur Vytautas Vai­čiūnas durch ungeklärte Methoden — ob durch radioaktive Strahlung, chemische Mittel oder auf andere Art, Brand Verletzungen. Im klinischen Krankenhaus in Kaunas diagnostizierte man bei Priester Juozas Zdebskis eine Verbrennung II. Grades.

In der letzten Zeit werden ungeklärterweise die Priester Litauens verfolgt: in Luo­kė wurde der Priester Šapoka grauenhaft zu Tode gefoltert, und in Griškabūdis, Kulautuva und Karmėlava wurden Priester schrecklich mißhandelt. Wir bitten den Staatsanwalt, diese Ereignisse aufzuklären und die nötigen Maß­nahmen zu ergreifen, damit so was künftig nicht wieder vorkommt.

Vilnius

Vom 22. bis 24. Oktober d. J. erfolgte in Vilnius eine örtliche Besprechung — Se­minar zum Thema: »Die Durchführung eines allgemeinbildenden Programmes in russischer Sprache an nationalen Schulen«. Aus diesem Anlaß forderte ein her­ausgegebenes Projekt an Rekommandationen dazu auf: »Mit allen Mitteln mög­lichst viele Schüler zu allgemeinbildenden Arbeiten in russischer Sprache und von verschiedener Art heranzuziehen, um eine allgemeinschulische Russisch sprechen­de Umgebung zu organisieren: z. B. Tage und Wochen der russischen Sprache, Olympiaden, verschiedene Wettkämpfe, Diskussionen u. a.« In dem methodi­schen Brief wird angewiesen, Versammlungen der Pioniere und Komsomolzen u. a. in russischer Sprache zu veranstalten. Es wird empfohlen, Gelegenheiten zu schaffen, sich mit Schülern in russischer Sprache unterhalten zu können. Auch wird empfohlen, die Fächer Geographie, Geschichte, Biologie u. a. in Russisch zu unterrichten.

Petras Plumpa (Gefängnis in Tschitopol) Petras Paulaitis (Mordwinische Auton. Sowjetrepublik) Sergiejus Kovaliovas (Mordwinische Auton. Sowjetrepublik) Viktoras Petkus (Kreis Perm)

Balys Gajauskas (Mordwinische Auton. Sowjetrepublik) Vladas Lapienis (Verbannung in Teja)

Algirdas Statkevičius (Psychiatrische Sonderklinik in Tschernachowsk) Antanas Terleckas (Kreis Perm)

Julius Sasnauskas (nach der Gerichtsverhandlung; Adresse noch unbekannt) Povilas Pečeliūnas (nach der Gerichtsverhandlung; Adresse noch unbekannt) Vytautas Skuodis (nach der Gerichtsverhandlung; Adresse noch unbekannt) Anastazas Janulis (nach der Gerichtsverhandlung; Adresse noch unbekannt) Povilas Buzas (nach der Gerichtsverhandlung; Adresse noch unbekannt) Gintautas Iešmantas (nach der Gerichtsverhandlung; Adresse noch unbekannt) Gemma-Jadvyga Stanelytė (nach der Gerichtsverhandlung; Adresse noch unbe­kannt)

Genovaitė Navickaitė (Panevėžys) Ona Vitkauskaitė (Panevėžys)

und andere tragen die Fesseln der Gefangenschaft, damit du frei leben und glau­ben kannst!