Als im Jahre 1940 die Sowjetunion gewaltsam Litauen besetzte, waren 85,5 % des 3-Millionen-Volkes römisch-katholisch, 4,5% protestantisch, 7,3% jüdisch, 2,5% orthodox und 0,2% anderen Glaubensrichtungen angehörig. In den zwei Erzdiözesen und vier Diözesen gab es: 708 Kirchen, 314 Kapellen, 73 Klöster, 85 Konvente, 3 Erzbischöfe, 9 Bischöfe, 1271 Diözesanpriester, 580 Mönche, davon 168 Priester. 470 Studenten wurden in vier Seminaren ausgebil­det. Außerdem gab es 950 Nonnen.

Die Nonnen leiteten 35 Kindergärten, 10 Waisenhäuser, 25 Altersheime, 2 Kran­kenhäuser, 1 Jugendheim und 1 Taubstummeninstitut.

Am 15. Juni 1940 marschierte die Rote Armee in Litauen ein, die unabhängige Regierung wurde durch ein Marionettenregime ersetzt.

Am 14. und 15. Juli fanden Scheinwahlen statt. Am 21. Juli erklärte die neue Volksvertretung — die Rote Armee hatte das Repräsentantenhaus umzingelt — »einmütig«, daß Litauen von nun an eine Sowjetisch-Sozialistische Republik sei. Am 25. Juni 1940 wurde die Kirche vom Staat getrennt und der Vertreter des Hei­ligen Stuhles ausgewiesen.

Kirchlicher Besitz wurde konfisziert, die Gehälter und Pensionen der Priester wurden abgesetzt und ihre Ersparnisse eingezogen. Die Kirchen wurden jeglicher Unterstützung beraubt. Die katholischen Druckereien wurden geschlossen und re­ligiöse Literatur vernichtet.

Der Primas der katholischen Kirche Ungarns, Laszlo, Kardinal Lekai, Erzbischof von Estergon, besuchte Litauen Mitte Oktober. Er wurde begleitet von zwei unga­rischen Bischöfen, drei Prälaten, drei Priestern und zwei russisch-orthodoxen Bi­schöfen. Er war der zweite Kardinal, der Sowjetlitauen besuchte. Die Sowjetlitauische Zeitung Tiesa (Wahrheit) vom 18. Oktober brachte lediglich ein paar Zeilen über den Besuch des Kardinals.

Der Bevollmächtigte des Rates für religiöse Angelegenheiten der Litauischen SSR, Petras Anilionis, hatte den gleichen Empfang für den ungarischen Primas ange­ordnet wie seinerzeit für den deutschen Kardinal Bengsch. Der Chor der Kathe­drale von Kaunas wurde dafür sogar von der Arbeit befreit. Am 12. Oktober um 11.30 Uhr erreichte Kardinal Lekai mit seiner Begleitung die Kathedrale von Kaunas, wo ihn eine große Menge Gläubiger erwartete. Die Glocken der Kathedrale läuteten, und die Menge sang »Maria, Maria«. Mädchen säumten den Weg zur Kathedrale und streuten Blumen zu ihren Füßen. Im Innern der Kathedrale wurden die geladenen Gäste von Bischof L. Povilonis begrüßt, der in seiner Rede den bevorstehenden 600. Jahrestag der litauischen katholischen Kirche (im Jahre 1987) erwähnte. Danach zelebrierte der Kardinal die heilige Mes­se zusammen mit zwei ungarischen Bischöfen und sechs Geistlichen und hielt die Predigt in deutscher Sprache.

Während der letzten sieben Jahre berichtete die Chronik der Litauischen Katholi­schen Kirche über zahllose Vorfälle, wie Gläubige in Litauen unterdrückt werden und wie unsere eigenen Landsleute — Beamte, Parteimitglieder, Lehrer und manchmal sogar der Klerus —, welche die Totengräber der Kirche und Nation sind, führende Positionen einnehmen bei der gottlosen Führung unserer Nation. Es gibt einige Leute, die behaupten, daß die Berichte in der Chronik den Leser ir­reführten, besonders, wenn er weit von seinem Heimatland entfernt wohne und nicht verstehen kann, daß die schlimmen Verbrechen bei der Verfolgung der litau­ischen Gläubigen von diesen Beamten, Lehrern oder ähnlichen Personen ausge­führt werden. Die Sowjetpropaganda möchte gern die Litauer und die Weltmei­nung in ähnlicher Weise überzeugen, daß die Gläubigen in Litauen nicht verfolgt würden, sondern daß alles nur vereinzelte Übergriffe übereifriger Beamter und Lehrer seien.

Nach dem Tode von Bischof Juozas Matulaitis-Labukas wurde Bischof Liudas Povilonis der apostolische Administrator der Erzdiözese Kaunas und der Diözese Vilkaviškis. Viele Priester und Gläubige, die die mutigen Worte in der Predigt von Bischof Povilonis vernommen hatten, hegten die Hoffnung, daß mit dem neuen Oberhaupt der Erzdiözese Kaunas ein neues Blatt in der Geschichte der litaui­schen katholischen Kirche aufgeschlagen würde und daß die laue Politik der Bi­schöfe ein Ende hätte. Das aber ist es auch, was die Sowjetregierung fürchtete. Sie sucht daher auch nur noch solche Bischöfe aus, die ihre Anweisungen ohne große Gegenwehr ausführen.

Schon gleich zu Beginn erpreßten einige Regierungsstellen Bischof Povilonis in hohem Ausmaß. Wahrscheinlich drohten sie, ihm die Position des Oberhirten zu nehmen, denn schon innerhalb weniger Monate traf er viele recht schmerzliche Entscheidungen. Priester wurden befördert oder der Versuch gemacht, sie zu be­fördern, unter denen offensichtlich KGB-Kollaborateure waren und solche, die sich in den Augen der Gemeinden bloßgestellt hatten und wenig priesterlichen Geist aufwiesen, dafür aber wenig Interesse zeigten, den Kampf der Kirche um ih­re Rechte zu führen.

Seit kurzem sagt man in Litauen, daß schon sehr bald neue Bischöfe ernannt wür­den. Der Wunsch sowohl des litauischen Klerus als auch des Heiligen Stuhles nach einer Normalisierung der Angelegenheiten der Kirche in Litauen ist nur zu verständlich. Die Chronik der Litauischen Katholischen Kirche ist jedoch davon überzeugt, daß jetzt wenig Aussicht darauf besteht. Im Augenblick wird die So­wjetregierung es der Kirche in Litauen nicht erlauben, irgendwelchen Nutzen aus der Ernennung eines Bischofs zu ziehen. Nur solche Bischöfe, die es ablehnen, mit der atheistischen Regierung zusammenzuarbeiten und angesichts irgendwelcher Gefahren zu kapitulieren, können akzeptabel für die bekennende litauische Ge­meinde sein.

Am 5. September 1979 druckte die Zeitung Tiesa (Wahrheit) ein ELTA-Bulletin, in dem zwei Priester — Alfonsas Svarinskas und Sigitas Tamkevičius — einen öf­fentlichen Verweis erhielten wegen der Verbreitung von Schmähschriften gegen den Sowjetstaat und die soziale Ordnung.

Wie soll nun diese offizielle und weitangelegte Verwarnung verstanden werden? Nur ein unerfahrenes Mitglied der kommunistischen Jugend kann davon über­zeugt sein, daß diese Priester von der Kanzel irgendjemanden verleumdet haben sollen. Die Antwort muß anderswo gesucht werden.

Am 13. November 1978 wurde das Katholische Komitee für die Verteidigung der Rechte der Gläubigen in Litauen gegründet und sogleich mit Sympathie und Tat­kraft von der Mehrheit der litauischen Priester aufgenommen. Anfangs versuchte die Sowjetregierung, das Katholische Komitee zu ignorieren: der Bevollmächtigte des Rates für religiöse Angelegenheiten, Anilionis, verglich die Arbeit des Komi­tees mit einem Fliegengesumm. Als aber am Anfang dieses Jahres 522 Priester und zwei Bischöfe öffentlich ihre Unterstützung dem Katholischen Komitee zu­sagten, wurden Partei und KGB alarmiert, da sie damit ihre Pläne gefährdet sa­hen, die Kirche in Rußland von innen her zerstören zu können und dabei nicht mehr mit der Unterstützung der Mehrheit der Priester für eine atheistische Regie­rung rechnen könnten.

Die Sowjetregierung ist nicht nur alarmiert durch die energische Tätigkeit der Priester, sondern ganz besonders durch die jungen Leute, die sie mit ihren kom­munistischen Idealen nicht an sich ziehen kann. Lüge und Gewalt liegen für jeden nur zu klar auf der Hand. Obwohl sowjetische Gesetze es den Kindern verbieten, der Messe beizuwohnen, bei den Prozessionen mitzugehen, im Chor zu singen oder am Religionsunterricht teilzunehmen, werden diese Gesetze überall in Litau­en mißachtet. Die Priester unterrichten die Kinder öffentlich. In fast allen Pfarrei­en gehen die Kinder zur Messe und zu Prozessionen. Kinderkirchenchöre wurden in vielen Orten gegründet.

An den Generalstaatsanwalt der UdSSR Erklärung

von der Bürgerin Ramanauskaitė, Angelė, Tochter des Mykolas, wohnhaft in der Litauischen SSR, Rayon von Kaunas, Raudondvaris, Pakalnės g. 29

Am 17. Juli dieses Jahres fuhr ich los, um Litauer in Weißrußland, im Dorf Gi­riai, Rayon von Astravas, zu besuchen.

Am 20. Juli besuchte ich die Familie Lukša, spielte litauische Spiele mit den Kin­dern, lehrte sie litauische Lieder und las Geschichten vor und sprach auch mit ih­nen über Religion, als Lehrer aus Giriai und Rimdžiūnai ins Haus kamen, ebenso betrunkene Abgeordnete zusammen mit dem Staatsanwalt Abromovič aus dem Rayon von Astravas und mehrere Staatsbeamte und Milizangehörige. Die Abgeordneten und Staatsbeamten kamen ins Zimmer und verlangten meine Papiere, die ich nicht bei mir hatte. Sie schulmeisterten mich in arroganter Weise: »Warum kommen Sie hierher und bringen litauische Bücher mit? Warum sam­meln Sie Volkstümliches, das weder für Sie noch der Wissenschaft von Nutzen ist. Die litauische Sprache ist fast ausgestorben auf diesen Inseln und wertlos für die Bewohner. Wenn Sie mit den Kindern spielen wollen oder ihnen aus litauischen Büchern vorlesen wollen, gehen Sie zur Schule. Wenn Sie vom Rektor die Erlaub­nis haben, können Sie die Kinder unterhalten.«

Am 18. September 1979 füllte eine ungewöhnlich große Menschenmenge den Ge­richtshof von Astravas. Die meisten kamen aus Vilnius, Kaunas oder anderen li­tauischen Städten, und nur acht Personen befanden sich darunter, die von der Partei und Sicherheitspolizei abkommandiert waren. Der Gerichtssaal war klein: drei Bänke für das Publikum, wo ca. 30 Leute saßen. Alle anderen drängten sich zwischen den Bänken, an den Seiten und vorn im »Gerichtssaal«. Gerichtsbeamte forderten alle Stehenden auf, den Raum zu verlassen, doch niemand kam der Aufforderung nach. Sie waren zum Teil mehr als 100 Kilometer weit angereist und wollten dafür nicht draußen stehen, während diese ihnen nahestehende Per­son da drinnen verurteilt würde. Einige meinten, daß doch die Abgeordneten der Kommunistischen Jugend den Raum verlassen sollten, da sie die Angeklagte doch überhaupt nicht kennen würden. Diese blieben jedoch wie angewachsen auf ihren Bänken sitzen. Ein schwitzender junger Beamter erklärte, daß alle bleiben könn­ten, wenn der Saal nur größer wäre. Im Moment hielte der Gerichtshof eine Sit­zung im »Lenin-Saal«. Man könne daher nichts machen. Vereinzelt verließen Personen den Saal, andere blieben. Der Gerichtsdiener rief noch ein paar Mal und schwieg dann.

Ein älterer Mann mit einer Zigarette im Mund kam herein und ordnete Papiere auf dem Tisch. Es stellte sich später heraus, daß es der Gerichtsschreiber war. Ei­ne Gruppe Schulkinder wurde in den Saal geführt. Es waren die Zeugen. Die Kin­der wurden begleitet vom Lehrer Lukša, tätig am Gymnasium zu Giriai. Vor der Eröffnung der Verhandlung sprach der Anwalt von Astravas, Savič, mit Angelė Ramanauskaitė und versuchte, die Angeklagte zu überreden, ihn als Ver­teidiger zu nehmen. Er hatte keinen Erfolg. Der Anwalt schlug Fräulein Rama­nauskaitė vor, schriftlich niederzulegen, daß sie seinen Rechtsbeistand ablehnte, was sie auch tat.

Darija Ivanovna Sizo, Bezirksvorsitzende von Giriai, war die erste Zeugin, die aufgerufen wurde. Der Richter ermahnte lässig die Zeugin, die Wahrheit zu spre­chen und forderte sie auf, eine eidesstattliche Erklärung zu unterzeichnen, in der sie sich verpflichtet, weder die Aussage verweigern zu wollen, noch falsche Aussa­gen zu machen.

Aussage von Frau Sizo:

»Am 20. Juli rief ein Mann den Gemeinderat an und gab an, daß in Giriai in der Wohnung des Lukša eine Versammlung von Kindern abgehalten würde. Ich rief den Vorsitzenden des >Rasviet< Volkskombinates an, doch der war nicht da. Der Stellvertreter wurde geholt, und ich fragte ihn, haben Sie eine Versammlung der Kinder angeordnet? Der Stellvertreter erklärte, daß ein solches Treffen nicht ge­plant gewesen sei. Ich sagte ihm dann, daß er auf mich warten solle. Dann rief ich den Direktor des Gymnasiums von Giriai an. Ich warf ihm vor, die Kinder im Sommer noch zu beschäftigen, und befahl ihm, auf mich zu warten. Ich holte den Stellvertreter des Kombinates sowie den Direktor und einen Lehrer und fuhr mit ihnen zu der Wohnung des Lukša. Wir fanden eine Gruppe Kinder vor. Wir be­fragten sie und erstellten ein Protokoll, das von den Abgeordneten des Rates der Arbeiter von Giriai unterzeichnet wurde, die ich auch mitgebracht hatte.« »Wieviele Kinder befanden sich denn dort?« fragte der Richter. »Es waren fünf.« »Welche Literatur fanden Sie?«

»Russische Literatur, Erzählungen und Gedichte lagen auf dem Tisch.« »Welche andere Bücher befanden sich noch dort?« »Ich sah keine anderen.« »Was sagten die Kinder?«

»Sie erklärten, daß das Mädchen sie in Religion unterrichte. Ein Junge gab an, zwei oder drei Gebete zu kennen. Die Kinder sagten, daß sie schon drei Tage lang unterrichtet worden seien.«

»Die Verhandlung untersucht das Vergehen der Übertretung des Gesetzes: >Die Trennung der Kirche vom Staat und der Schule von der Kirche.< Ich möchte dazu etwas genauer auf die soziologische Bedeutung dieses Falles eingehen. Die sowje­tischen Behörden behandeln alle Fragen in Zusammenhang mit der Religion sehr delikat. Artikel 50 der Verfassung besagt, daß dem Bürger Gewissensfreiheit ge­währt wird, d. h. die Willensfreiheit zu haben, sich zu jeder Art von Religion zu bekennen oder eine solche abzulehnen oder atheistischen Richtungen zu folgen. Zwietracht und Haß in Verbindung durch religiösen Glauben zu säen, ist verbo­ten. Gläubige werden nicht daran gehindert, ihren religiösen Gebräuchen nachzu­gehen. Die sowjetischen Behörden überwachen lediglich die Einhaltung der Geset­ze. Jedermann ist vor dem Gesetz gleich: Gläubige wie Nicht-Gläubige. Der Staat kann die Gläubigen jedoch nicht von der Beachtung der Gesetze freisprechen. Angelė Ramanauskaitė hat aber das Gesetz grob verletzt, was die Trennung der Kirche vom Staat und der Schule von der Kirche anbelangt, weil sie minderjährige Kinder um sich versammelt und systematisch in Religion unterwiesen hat. Die Re­gelungen für religiöse Zusammenkünfte erlauben das Religionsstudium lediglich in geistlichen Schulen. Die Entscheidung des Präsidiums des Obersten Sowjets der Weißrussischen SSR vom 1. Juli 1966 bezüglich »der Anwendung des Artikels des Strafgesetzbuches der Weißrussischen SSR« besagt, daß die Überschreitung des Gesetzes hinsichtlich der Trennung der Kirche vom Staat und der Schule von der Kirche eine Verordnung laut Artikel 139 des Strafgesetzbuches verlangt. Darunter wird die Organisation und systematische Unterweisung religiösen Unterrichts bei Jugendlichen als Überschreitung der Regeln des Gesetzes verstanden. Religiöser Unterricht wird als solcher in jeder Form angesehen, z. B. Organisationen speziel­ler Klubs, Gruppen oder religiöser Programme.

»Der Staatsanwalt und Rechtsanwalt haben die Vergehen von Fräulein Angelė Ramanauskaitė dargestellt. Meine Bemerkung dazu soll kurz sein. Fräulein Ramanauskaitė sagte, daß sie davon überzeugt ist, daß es kein Verbre­chen sei, Gottes Lehre zu erteilen.

Die Kinder sagten aus, daß die Angeklagte sie in Religion unterrichtet hätte, daß sie Gebete gelernt und sich religiöse Bilder angeschaut hätten. Das ist eine Straf­tat, die unter Artikel 139, Absatz 1 des Strafgesetzbuches der Weißrussischen SSR fällt. Gegen Fräulein Ramanauskaitė liegt nichts vor. Sie ist nicht vorbestraft, hat gute Referenzen von ihrem Arbeitsplatz, wo man sie als gute Arbeiterin schätzt. Negative Referenzen liegen nur bei ihr selbst, indem sie soziale Veranstaltungen und den Ruf der Kommunistischen Jugend ignoriert. Dieser Vorfall wird eine Lektion für sie sein, denn sie ist noch jung. Ich beantrage daher die Mindeststrafe des Artikel 139 des Strafgesetzbuches der Weißrussischen SSR.« Nachdem der Anwalt geendet hat, bittet Fräulein Ramanauskaitė das Gericht, ih­ren Verteidiger sprechen zu lassen, doch der Richter antwortet, daß der Bitte der Angeklagten jetzt nicht mehr nachgekommen werden kann. Sie hätte zu Beginn der Verhandlung sagen sollen, was sie wollte.

»Aus der Anklage und Verhandlung habe ich nicht entnehmen können, was ich nun wirklich getan haben soll. Ich fühle mich nicht schuldig. Die Schuldigen sind diejenigen, die diesen Prozeß aufgerollt haben. Ich bin der Meinung, daß es kein Verbrechen ist, Kindern von Gott zu erzählen, und ich werde es auch niemals als Verbrechen betrachten. Die katechetische Erziehung der Kinder muß in Litauen wie in Weißrußland erlaubt werden. Die Erklärung der Menschenrechte und Le­nins Dekret erlauben den Unterricht in Religion bei Erwachsenen und Kindern. Nicht nur ich, andere werden ebenfalls in Litauen wie in Weißrußland Kinder in Religion unterrichten, und die Kinder werden sich darüber im klaren sein, daß das nicht nur die Märchen alter Weiber sind, sondern Grundlagen für das ganze Le­ben eines Menschen.«

Das Gericht zieht sich zur Urteilsfindung zurück. Die Unterbrechung dauert mehr als eine Stunde. Manche glauben, daß nach ihren abschließenden Worten das Ur­teil für Fräulein Ramanauskaitė sehr hart ausfallen wird. Sie lächelt jedoch und scheint unbeeindruckt von der Härte des Urteils, das nach Artikel 139 lauten kann: ein Jahr Arbeitslager.

Im Namen der Weißrussischen SSR, den 18. September 1979:

Der Volksgerichtshof des Rayons Astravas unter Vorsitz des Volksrichters LP. Chalko, den Beisitzenden G. I. Zeniuk und V. K. Volkov, Oberstaatsanwalt A. J. Abromovič, Pflichtverteidiger Klimčienė, Rechtsanwalt N. J. Savič, hatte in einer öffentlichen Verhandlung den Fall Angelė Ramanauskaitė wegen eines Deliktes laut Artikel 139, Absatz 1 des Strafgesetzbuches der Weißrussischen SSR zu ver­handeln und kam zu folgendem Urteil:

Die Angeklagte Ramanauskaitė hat das Gesetz »Trennung der Kirche vom Staat und der Schule von der Kirche« übertreten. Tatbestand ist folgender: Fräulein Ramanauskaitė kam von Kaunas in den Rayon Astravas, in das Dorf Giriai. Am 18., 19. und 20. Juli 1979 unterrichtete sie Schüler der unteren Klassen des Gym­nasiums in Giriai in Religion im Haus des Lukša, indem sie dazu religiöse Litera­tur verwandte.

Während der Verhandlung bestritt Fräulein Ramanauskaitė die Vorwürfe, die ge­gen sie vorgebracht wurden, und bekannte sich nicht schuldig. Ihre Schuld wurde jedoch vollständig durch Zeugenaussagen und Indizien bewie­sen.

Die Zeugin Syzo sagte aus, daß ihr am 20. Juli 1979 von einer Versammlung von Schulkindern in der Wohnung des Lukša in Giriai berichtet wurde. In Begleitung des Schulleiters Gochow und Vizevorsitzenden Krupica ging sie nach Giriai. In der Wohnung des Bürgers Lukša trafen sie sechs Schüler des Gymnasiums in Gi­riai an sowie die Angeklagte Ramanauskaitė, die dort drei Tage lang Religion un­terrichtet hatte, Gebete lehrte und Fotos religiöser Natur gezeigt hatte. Ähnliche Zeugenaussagen wurden von Herrn Bogachov und Krupica erhalten. Von den Zeugen T. Lukša, M. Ravoit, J. Kutko, R. Štūro, R. Urbanovič und anderen war zu erfahren, daß am 18., 19. und 20. Juli 1979 die Angeklagte Kinder in der Woh­nung von Lukša unterrichtet hätte, Gebete übte, Fotos mit religiösen Motiven ge­zeigt und auch religiöse Literatur verteilt hätte.

DAS KATHOLISCHE KOMITEE FÜR DIE VERTEIDIGUNG DER RECHTE DER GLÄUBIGEN

Die Sowjetregierung tolerierte acht Monate lang stillschweigend die Tätigkeiten des Katholischen Komitees für die Verteidigung der Rechte der Gläubigen. Als je­doch 522 litauische Priester und zwei Bischöfe dem Katholischen Komitee ihre Unterstützung zusagten, verlor die Regierung die Geduld. Zwei Mitglieder des Katholischen Komitees. Pater Alfonsas Svarinskas und Pater Sigitas Tamkevičius wurden in die Kanzlei der Staatsanwaltschaft der Litauischen SSR vorgeladen und erhielten eine Verwarnung, daß ihre Tätigkeiten gegen das Gesetz Artikel 68 des Strafgesetzbuches der Litauischen SSR verstoßen und sie gegebenenfalls dessen angeklagt werden könnten. Pater Alfonsas Svarinskas wurde durch einen Mitar­beiter des republikanischen Staatsanwaltes, A. Novikov, verwarnt, während Pa­ter Sigitas Tamkevičius direkt durch den republikanischen Staatsanwalt Keirelis verwarnt wurde. Beide Priester weigerten sich, die Verwarnung zu unterschreiben, und schickten Antworten auf die genannten Anschuldigungen an die Kanzleien der Staatsanwaltschaft der Litauischen SSR.

Pater Alfonsas Svarinskas

An den Staatsanwalt der Litauischen SSR,

An Bischof Liudvikas Povilonis, Apostolischer Administrator der Erzdiözese Kaunas und der Diözese Vilkaviškis,

An das Katholische Komitee für die Verteidigung der Rechte der Gläubigen Erklärung

von Pater Alfonsas Svarinskas, Pfarrer der römisch-katholischen Kirchengemein­de Vidukle.

Am 2. September um 10.00 Uhr (es war ein Sonntag) erhielt ich von der Staatsan­waltschaft des Rayons Raseiniai die Aufforderung, am 3. September in der Kanz­lei der Staatsanwaltschaft der Litauischen SSR in Vilnius, Gogolio, g. 4, Zimmer Nr 55, zu erscheinen.

Um 16.00 Uhr des nächsten Tages fand ich mich bei der angegebenen Adresse ein. Staatsanwalt Bakucionis von der Sicherheitspolizei hatte mich schon 1961 aus Vil­nius vertrieben (ich kam damals in ein Arbeitslager in Mordovian), stempelte mich als »einen besonders gefährlichen Rezidivisten« ab und ließ mich gestreifte Konzentrationslagerkleidung tragen mit all den Folgen jenes schrecklichen Re­gimes. Dieser führte mich nun zu A. Novikov, dem Vertreter des Staatsanwaltes der Litauischen SSR. Letzterer warf mir zwei Dinge vor:

1.     Durch alle meine Predigten liefe der rote Faden des Antisowjetismus. Er er­klärte auch, daß ich jedes Mal bei dem Gebrauch des Wortes »gottlos« die Sowjetregierung meinte.

Pater Sigitas Tamkevičius

Am 29. August 1979 wurde ich in das Büro des Staatsanwaltes der Litauischen SSR vorgeladen und sollte eine Verwarnung mit Beschuldigungen gegen mich unterzeichnen, für welche ich mit dem Artikel 68, § 1 des Strafgesetzbuches der Litauischen SSR, bestraft werden könnte. Folgendes warf man mir vor: Es wird behauptet, ich hätte in meinen Predigten erfundene falsche Behauptungen aufge­stellt, die die sowjetische Lebensweise beschmutzten. Ich hätte aktiv bei der Grün­dung des Katholischen Komitees für die Verteidigung der Rechte der Gläubigen mitgewirkt und deren Schriften mit herausgegeben, welche sogar schon den We­sten erreicht hätten, auch hätte ich Gläubige angehalten, sowjetische Gesetze zu mißachten.

Staatsanwalt Bakučionis, mit dem Verhör durch die Sicherheitsorgane beauftragt, erklärte mir, welches der Vergehen von der Staatsanwaltschaft als Verbrechen be­trachtet wird. In meinen Predigten soll ich gesagt haben, daß die Sowjetregierung die Trunksucht nicht ernsthaft genug bekämpfe. Daß gläubige Kinder in den Schulen verfolgt würden. Daß die atheistische Erziehung der Menschen verant­wortlich sei für die meisten Übel. Spräche ich in meinen Predigten gegen den Atheismus, meinte ich in Wirklichkeit die sowjetische Regierung. Das Katholische Komitee für die Verteidigung der Rechte der Gläubigen ist nicht registriert und demzufolge illegal. Deshalb antworten die sowjetischen Behörden nicht auf die Erklärungen des Komitees.

Ferner soll ich die Gläubigen angestiftet haben, die sowjetischen Gesetze während meiner zwei Prozesse in Vilkaviškis und Varėna nicht beachten zu wollen. Ich habe den Verweis des Staatsanwaltes nicht unterzeichnet, weil ich ganz ent­schieden gegen die Vorwürfe protestiere, die gegen mich erhoben wurden, und versprach, dazu Stellung zu nehmen.

Juozas Tarulis aus Mikalajūnai, Vorsitzender des Kirchenkomitees in Daugailiai, starb am 20. April 1979 im Alter von nahezu 80 Jahren. Am 30. April 1979 fragte die Rayonsvorsitzende, A. Stankevičienė, telefonisch bei Pfarrer Pater Petras Baltuška an, ob ein neuer Vorstand des Kirchengemein-dekomitees schon gewählt worden sei. Sie sagte, sie hätte erfahren, daß es noch nicht geschehen sei, die Frage aber schon bald geklärt sein würde. Sie wollte eben­falls wissen, wer dafür kandidiert hätte. Der Pfarrer antwortete: »Ich.« »Sie können nicht Vorsitzender sein«, rief überrascht die Vorsitzende. »Warum nicht?« fragte Pater Baltuška. »Sie sind Diener eines Kultes.«

»Nein, ich bin nicht Diener eines Kultes, sondern ein Priester. Das ist beträchtlich mehr. Verwechseln Sie bitte nicht die Begriffe. Wurden Sie als Rayonsvorsitzen­der jemals Rayonsdienerin genannt? Sagen die Leute: >Ich ging zur Bezirksver­waltung, fand jedoch nicht die Dienerin vor?< Wird ein Arzt Diener der Patienten genannt, wird ein Arbeiter, der Schweine füttert, Schweinediener genannt? Nen­nen wir den Rayonsvorsitzenden Rayonsdiener? Nein.«

»Ich weiß das. Konsultieren Sie den Rayonsvizevorsitzenden Labanauskas. Wenn er Ihnen bestätigt . . .«

Am Abend des 25. August erschienen in Tytuvėnai Jugendliche zwischen 14 und 20 Jahren. Leise, ohne das sonst übliche Aufsehen, »besetzen« die jungen Leute alle verfügbaren Plätze unter den Dächern der Stadt. Es war zum Schluß eine et­wa eintausend Mann starke Gruppe, die sich in der Stadt aufhielt. Interessant ist, daß die Einwohner sich über ihr Kommen freuten, indem sie sie unauffällig be­herbergten und also stillschweigend Solidarität für die Jugendlichen bekundeten. Sie vertrauten darauf, daß weder etwas zerstört noch gestohlen würde und weder Ställe noch Scheunen in Flammen aufgingen (man sah niemanden rauchen). Im Bewußtsein, daß etwas in der Luft lag, saß ein uniformierter Beamter zusam­men mit einigen Gemeindepolizisten auf dem Marktplatz und hielt besonders nach Autos Ausschau.

Die schöne, eben erst renovierte Barockkirche begrüßte mit ihren hellen Farben Orange und Gold jeden Ankommenden.

Ein lettischer Chor sang die lateinische Abendmesse. Alle jungen Leute antworte­ten gemeinsam darauf. Sie erhoben sich und knieten am Altar Gottes zur heiligen Kommunion nieder.

Am nächsten Morgen war die Kirche noch vor der Frühmesse wieder voll. Verein­zelt wurde ein Kirchenlied angestimmt, bei dem dann alle mitsangen. Nach der Kirche ordneten sich alle in 4 Reihen auf. Man besprach sich, nicht un­tereinander zu reden, auf keine Fragen zu antworten, nur zu singen und zu beten.

Blumen waren in vielen Händen, und Rosenkränze glitten durch die Finger. Es war ein Gang für die eigenen Sünden wie die der anderen, für die nationale Tem­perenzbewegung und die Wiedergeburt der Jugend.

Durchschriftlich:

An das Präsidium des Obersten Sowjet der Litauischen SSR

Bis heute haben wir noch keine Antwort auf unser Schreiben erhalten. Es wundert uns, daß die höchsten Organe der Litauischen SSR die Gesetze nicht beachten. Artikel 47 der Verfassung besagt, daß auf Vorschläge und Erklärungen geantwor­tet werden muß.

Der Bevollmächtigte des Rates für religiöse Angelegenheiten sandte uns nur einen kurzen Brief. In seiner oberflächlichen Antwort spielte der Bevollmächtigte weder auf unsere Vorschläge noch Bitten an, die wir in einem Fünf-Punkte-Programm aufgestellt hatten. Nur eins hob der Bevollmächtigte hervor, daß im Augenblick Regelungen für religiöse Vereinigungen nicht geändert werden würden. Verschie­dentlich haben Beamte des Rates für religiöse Fragen die Bischöfe und Admini­stratoren vorgeladen. Am 20. Juli war es der Bevollmächtigte persönlich, der ih­nen mitteilte, unsere Erklärung enthielte nur abstrakte Behauptungen ohne kon­krete Tatsachen. Die Beamten waren darüber erbost, daß wir in unserer Erklä­rung die schreckliche Terrorisierung und Degradierung gläubiger Kinder nannten, die an religiösen Veranstaltungen teilnehmen.

Wir hatten keine näheren Angaben gemacht. Unsere Erklärung sollte so kurz wie möglich sein. Kinder werden in Litauen in solchem Umfang terrorisiert, daß man Bücher darüber schreiben könnte. Wir nennen nur einige Vorfälle, in denen im Frühjahr dieses Jahres Kinder in den Schulen in drei verschiedenen Rayons terro­risiert worden sind.

Kaunas

1.        Am 8. August 1979 leiteten die Sicherheitsbeamten, Oberstleutnant Rainys, Major Raudys und Kapitän Stankevičius, eine Hausdurchsuchung bei Fräulein Liucija Kulvietytė, wohnhaft in Kaunas, Kulvos g. Nr. 28—8. Es sollten dort antisowjetische Publikationen, Unterlagen und technische Apparate zur Vervielfältigung versteckt sein. Die Durchsuchung dauerte fünf Stunden und folgendes wurde beschlagnahmt:

- -Die Geschichte der Litauischen Sprache (Buchmaterial)

- Aušrelė (Kleine Dämmerung)

- Zahlreiche andere Artikel, die mit Korrekturzeichen versehen waren.

2.        Am 8. August 1979 durchsuchten die Beamten Matulevičius, Aloyzas Kazlaus-

kas und Romas Sujeta fünf Stunden lang die Wohnung von Vitalija Žvikaitė,
wohnhaft in Kulvos g. Nr. 28—2. Folgende Dinge wurden beschlagnahmt:

- Eine »Optima«-Schreibmaschine

- Band IV von Lietuviu archyvas (Litauisches Archiv)

Mordovia

Vladas Lapienis wird am 19. Oktober 1979 seine Strafzeit im Arbeitslager been­den. Dann wird er ins Exil gehen.

Kaunas

Die Sowjetregierung erlaubte 1979 20 Kandidaten den Eintritt in das Priestersemi­nar in Kaunas. Die Bewerber wurden so ausgewählt, daß sie ganz im Sinne des KGB arbeiten können. Mitte August erschien eine Anzeige, in der es hieß, daß die Regierung jungen Männern das theologische Studium gestatten würde. Zulassungen erhielten: Josifas Aškelovičius, Jonas Baltrušaitis, Henrikas Berno-tavičius, Modestas Čalkūnas, Medardas Čeponis, Antanas Garmus, Gintautas Jankauskas, Sigitas Jurčys, Petras Linkevičius, Juozas Marčiulionis, Lukian Ra-domskij, Jonas Sabaliauskas, Aurelijus Simonaitis, Jonas Skirelis, Stasys Stani-kūnas, Remigijus Šulinskas, Bronius Tamelis, Juozas Vertas, Vytautas Žvirdinas, Kazimieras Danyla.

Die Zulassung wurde folgenden durch den Bevollmächtigten des Rates für religiö­se Fragen und den KGB verwehrt:

1. Kazys Gražulis, Pfarrei Miroslavas, 2. Vytas Kaknevičius, Pfarrei Sangrūda, 3. Julius Sasnauskas, Pfarrei St. Michael, Vilnius, 4. Vladas Baliūnas, Pfarrei Pas­valys, 5. Gintas Gurskis, Pfarrei Vilkaviškis, 6. Algis Šaltis, Kaunas, 7. Saulius Kelpša, Pfarrei Garliava, 8. Aleksandras Hofmanas, Vilnius.

PS: Die Chronik hatte nur eine unvollständige Liste der abgelehnten Bewerber.

Vilnius

Am 25. Juni 1979 schrieb die Lehrerin Žemaitienė der Mittelschule in Prienai der Schülerin Marytė Kazlauskaitė ein Zeugnis, in dem stand »tief religiös«. Das jun­ge Mädchen ging mit dem Schreiben am 2. Juli zur Handelsschule von Vilnius (Žirmūnų, g. 143). Am 10. Juli trat eine Prüfungskommission aus sechs Personen zusammen. Dem Mädchen wurde dann mitgeteilt, daß sie ruhig die nächsten drei Jahre weiter zur Kirche gehen solle. Wenn sie bis dahin vernünftig geworden sei, könne sie in die Schule aufgenommen werden.

Utena

Am 1. März 1979 wurde der 19jährige Mindaugas Jauniškas, der bei einem tragi­schen Unfall ums Leben kam, auf dem Friedhof in Billiakiemis begraben. Mit­schüler des Verstorbenen vom Ingenieur-Institut in Vilnius sowie eine Gruppe von Freunden seines Bruders kamen dort um 11.00 Uhr an. Es waren insgesamt 50 Personen. Ein Lehrer war auch anwesend. Der Prodekan des Institutes (früherer Dekan Kazlauskienė), Vida Montvilienė, kam mit dem Auto vorbei und verbot den Studenten, dem Gottesdienst in der Kirche beizuwohnen. Sein Kommentar war: »Wollt ihr das Gegacker alter Weiber hören?« Die Studenten durften nur noch den Sarg in die Kirche tragen und wurden dann nach Vilnius zurückge­bracht. Sie durften nicht einmal zum Essen bei dem Hause der Eltern des Verstor­benen anhalten. Die Fotografin wurde gewarnt, keine Fotos vor der Kirche zu machen, als der Pfarrer den Toten in die Kirche geleitete. Sie mußte auch nach Vilnius zurückfahren.

Weißrußland

Lida

Am 25. August 1979 betrat der Bevollmächtigte des Rates für religiöse Angele­genheiten in der Weißrussischen SSR die Kirche in Lida, wo Pfarrer Šešniauskas gerade 15 Kinder unterrichtete. Er erhielt dafür eine Geldstrafe von 50 Rubel.

 

1.       Aušra (Die Dämmerung). Nr. 16 und 17. Nr. 17 widmet sich dem 40. Jahres­tag des Abschlusses des Molotow-Ribbentrop-Paktes.

2.     Perspektyvos (Perspektiven). Nr. 11 und 12.

3.     Alma Mater. Nr. 2 und 3.

4.       Rūpintojėlis (Der leidende Christ). Nr. 10. Die Ausgabe ist der Jugend ge­widmet.

5.       Vytis. Nr. 1, 2 und 3. Eine neue nationale richtungweisende Publikation, die im Sommer 1979 erschien.

6.       Ateitis (Die Zukunft). Nr. 1. Auf dem Deckblatt steht: »Jaunuoli! (Junge Leu­te!) In Eurer Hand haltet Ihr Ateitis, eine lebendige Zeitschrift für die Jugend von Litauen ... Sie hofft, die Jugend Litauens zu dem Tag zu begleiten, an dem Litauen wieder frei sein wird.«

7.     Tiesos kelias (Weg der Wahrheit). Nr. 13.

LITAUER, VERGESST SIE NICHT!

Vergeßt nicht Petras Plumpa, Nijolė Sadūnaitė, Sergej Kovalev, Vladas Lapienis, Balys Gaujauskas, Viktoras Petkus, Petras Paulaitis und andere, die die Fesseln der Gefängnisse ertragen, damit Ihr frei leben und Eurem Glauben nachgehen könnt.

Die Staatsanwaltschaft der Litauischen SSR droht, folgende Mitglieder des Ka­tholischen Komitees für die Verteidigung der Rechte der Gläubigen zu elimi­nieren:

Priester Sigitas Tamkevičius, in der Pfarrei Kybartai, und Priester Alfonsas Sva­rinskas, Priester in der Pfarrei Viduklė.