CHRONIK DER KATHOLISCHEN KIRCHE LITAUENS Nr. 7,1973 

BRIEF AN EINEN LEHRER

Lieber Lehrer,

Wir beide sind Söhne ein und desselben litauischen Volkes. Uns beide ver­binden nicht nur Blutsbande, Sprache, Kultur, — es verbindet uns auch die Sorge um die Zukunft unseres Volkes. Die Zukunft unseres Volkes — das sind unsere Kinder. Wir beide blicken voller Hoffnung, Sorge und Liebe auf diese Kinder. Ich auf meine, Sie auf Ihre, — und viele andere Kinder, die täglich zur Schule kommen. Davon, was wir diesen Kindern geben, wie wir sie für das Leben vorbereiteten, zu welchen Menschen wir sie formen, — wird die Zukunft unseres Volkes abhängen. Deshalb liegt die große Verantwortung für die Zukunft auf unseren Schultern. 

Im Gefühl dieser großen Verantwortung und meiner väterlichen Pflichten, bemühe ich mich, meinen Kindern schon von klein auf solche Grundsätze einzuimpfen, die ihnen helfen sollen, anständig, ehrlich und charakterfest zu werden und ihr ganzes Leben lang zu bleiben. Diese Lebensprinzipien habe ich von meinen Eltern übernommen und ihre Wertbeständigkeit mit meinen Lebenserfahrungen erprobt. Ich habe sie mit meinem Verstand durchdacht und geprüft und mit meinem Gewissen abgestimmt. Und mein Gewissen verpflichtet mich, das was ich für gut und wertvoll befunden habe, nun meinerseits auf meine Kinder zu übertragen. Andererseits habe ich auch ein Recht dazu. Wir Eltern haben unsere Kinder ins Leben gesetzt, wir haben sie ernährt, gekleidet und großgezogen. Niemand verbietet mir, mein Kind so zu kleiden, zu ernähren, wie es nach meiner Meinung für das Kind am besten ist. Und wenn das so ist, so hat auch niemand das Recht, mir zu verbieten oder mich zu stören, meinen Kindern die geistigen und moralischen Prinzipien, die ich als die wichtigsten für einen Menschen erachte, weiterzugeben. Ich weiß, daß man nicht lügen, stehlen, betrügen, töten darf. Ich bin bestrebt, diese Uberzeugung auch meinen Kindern ein­zuprägen. Ich weiß, daß es richtig ist, ehrlich und gerecht zu sein und sei­nen Nächsten zu lieben, — ich möchte, daß auch meine Kinder hiervon fest überzeugt sind. Aber ich weiß auch, daß wenn man ein guter Mensch zu bleiben wünscht, man mit seinen Schwächen, Fehlern und vielerlei Ver­suchungen zu kämpfen hat. Auf diesen Kampf bereite ich meine Kinder vor...

Meine Lebenserfahrungen haben mich gelehrt, daß ein solcher Kampf dann am erfolgreichsten ist, wenn man sich verantwortlich fühlt nicht nur vor den Menschen sondern auch vor Gott, wenn man davon überzeugt ist, daß das eigene Leben nicht nur einen zeitlich begrenzten, sondern einen Ewig­keitswert hat, und schließlich, wenn man nicht nur dem Gesetz, sondern auch der Stimme seines eigenen Gewissens folgt. Darum halte ich es für meine unbedingte Pflicht, meine Kinder religiös zu erziehen, und ich will nicht, daß mich irgend jemand bei meiner Pflichterfüllung stört. Außerdem haben auch Sie selbst ausgesprochen, daß Eltern verpflichtet sind, ihre Kinder zu erziehen.

Meine Kinder werden nicht von mir allein erzogen. Ich schicke sie in die Schule und überlasse sie Ihrer Erziehung. Aber ich möchte, daß Sie meine Arbeit fortsetzen und nicht beiseite schieben. Ich möchte, daß Sie meine Kinder mit wissenschaftlichen Schulkenntnissen ausrüsten und sie lehren, wie sie sich diese im Leben nutzbar machen können. Das sollte, meine ich, das Erziehungsziel der Schule sein. Es bekümmert mich daher sehr, daß Sie anstatt zu festigen — untergraben. Anstatt daß Sie die Schulfächer und deren vielfältige Grundlagen den Kindern objektiv darlegen, beginnen Sie damit, meine Anschauungen und die meines Kindes in Frage zu stellen. Meine Anschauungen bezeichnen Sie als religiöse Vorurteile, meine Erzie­hung als Bevormundung? Ihre gewaltsame Einführung des obligatorischen Atheismus sehen Sie dagegen aus unerfindlichen Gründen als freiheitlichen und normalen Vorgang an. Auch wenn Sie meine Überzeugungen nicht schät­zen, wäre es doch angebracht, Sie ließen sie unangetastet, so wie ich die Ihrigen weder antaste noch verächtlich mache. Lehren Sie mein Kind lesen, schreiben, erklären Sie ihm die Regeln der Mathematik, die Gesetze der Physik, aber benutzen Sie diese Stoffe nicht dazu, tendenziös gegen die­jenigen Prinzipien vorzugehen, die ich und mein Kind aufs höchste ver­ehren. Ich fürchte objektive wissenschaftliche Tatsachen nicht, aber ich wün­sche nicht, daß Sie sie verzerrt und tendenziös darbringen, um meinem Kind eine fremdartige Weltanschauung einzuimpfen. Wenn Sie über meine An-schauungen und die meines Kindes zu Felde ziehen, benutzen Sie hierzu nicht nur das für die Schule entsprechend bearbeitete Lehrmaterial. Auch in Ihrer Arbeit außerhalb der Klasse trachten Sie nach Mitteln, das aus der Brust meines Kindes zu reißen, was mir gelungen war, dort wachzurufen. Sie veranlassen, ohne im geringsten meine Wünsche zu berücksichtigen, den Eintritt in Pionier- und Komsomol-Organisationen, in einen atheisti­schen Kreis. Die Ansichten meines Kindes machen Sie lächerlich auf Wand­zeitungen, auf Ständen, auf atheistischen Abenden und Vorträgen. Sie erzwingen vom Kind die Ausfüllung diverser Fragebögen und versuchen mit aller Macht in sein Bewußtsein einzudringen. Und wenn mein Kind  sich schwach erweisen sollte, oder ich es nicht genügend habe wappnen kön­nen, wird es von Ihnen verdorben. Es wird zum Heuchler werden müssen, es wird seinem Vater oder dem Lehrer mißtrauen, eher noch allen beiden. Wird mein Kind sich dann nicht hin- und hertreiben lassen, wird es sich nicht veranlaßt fühlen, Sie und mich zu betrügen, wird es sich nicht nach zweifelhaften oberflächlichen Zerstreuungen umsehen, die weder Sie noch ich gutheißen können. Werden ihm hohe Ideale noch teuer sein? Wird sich dieser junge Mensch noch Sorgen um die Zukunft der Nation machen? Um das Wohl des Volkes? Vielleicht verwandelt er sich in einen einfachen Egoisten ohne höhere Ziele und Bestrebungen, nur bedacht auf das eigene Wohlergehen. Wird Ihre und meine Freude an einem solchen Jüngling dann wirklich groß sein? Wird er der Nation und den Menschen wirklich von Nutzen sein? Wir sind doch nur eine kleine Nation, der jedes einzelne Mitglied teuer und unentbehrlich ist. Außerdem sollte jeder junge Mensch, jede aufblühende Knospe der Nation gesund und schön sein! Somit, mein lieber Lehrer, sind unsere Kinder unsere Zukunft, die Zukunft unseres Volkes, und wir müssen sehr ernst darüber nachdenken, wie wir mit dieser Zukunft umgehen. Sicher werden Sie sich rechtfertigen, daß Ihnen befoh­len wurde, und Sie die Ihnen auferlegten Anordnungen erfüllen müssen. Ich glaube Ihnen gern, daß das so ist. Und trotzdem, vergessen Sie nicht, es handelt sich um mein Kind, und nicht um das Kind derjenigen, die Sie bevollmächtigt haben, es entgegen meiner Art zu erziehen. Vergessen Sie nicht die große Verantwortung vor Ihrem eigenen Volk! Seine Zukunft, seine Lebensfähigkeit muß Sie doch auch verpflichten. Haben Sie keine Angst, sich einem Gericht dieses Volkes zu stellen? Und könnten Sie mit ruhigem Gewissen behaupten, daß Sie niemals die für uns und unser Volk allerheiligsten Dinge gegen Ihre eigene Sicherheit und gute Entlohnung eingetauscht haben?

Und schließlich — das Geld. Das Geld, das Sie für Ihre Arbeit erhalten, ist mein verdientes Geld und das der Väter der anderen Schüler. Und trotzdem wollen Sie auf die Erziehungswünsche der Eltern keine Rücksicht nehmen.

Ich will Ihnen nicht vorschreiben, wie Sie zu arbeiten haben. Sie sind der Pädagoge, und das ist Ihre Sache. Mit einem jungen Menschen zu arbeiten, ist auch wirklich nicht leicht. Ein Kind oder einen Jugendlichen zu erziehen, seinen Charakter zu formen — ist wahrhaft eine große verantwortungsvolle und schwere Aufgabe. Und deshalb sollte in dieser Aufgabe kein Platz und keine Zeit vorhanden sein, den Grund, den ich als Vater bereits gelegt habe, zu zerstören. Wir sollten im Gegenteil hier an einem Strang ziehen, uns gegenseitig helfen und möglichst harmonisch zusammenarbeiten. Dies fordert von uns beiden — vom Vater wie vom Lehrer — die Sohnespflicht, die wir unserem kleinen litauischen Volk gegenüber zu erfüllen haben.        Der Vater Ihres Schülers.

„ANTWORT" AUF EINGABEN VON GLÄUBIGEN

Rayon von Panevėžys. Am 6. April 1973 erschien im Dorf SteponiSkis im Hause des Julius Rudys der Revierbevollmächtigte der Miliz aus Miežiskiai, Ilicevič, der Vorsitzende des Dorfsowjets dieser Gemeinde (Apylinke1) — R. Smetonienė, die Kolchosbauern aus der Kolchose Nevėžis — Glebavičius, P. Drilinga und eine unbekannte Amtsperson. R. Smetonienė und Ilicevič verlangten, Frau Rudienė möge ihnen alle Schriftstücke mit den darunter gesammelten Unterschriften (siehe Chronik der Litauischen katholischen Kirche Nr. 6) aushändigen, und drohten bei Nicht-aushändigung mit einer Haussuchung. Um der Haussuchung zu entgehen, händigte Frau Rudiene^ Eingaben mit 40 Unterschriften aus, unter denen sich auch die Unterschriften der Familie Rudys befanden. Die „Gäste" hinterließen Frau Rudienė eine Vorladung, sich am 7. April im Rayonkomitee von Panevėžys der Staatssicherheit einzufinden. Dort wurde sie von demselben „Unbekannten", der am Hausbesuch teilgenommen hatte, ausgefragt. Von ihr wollte man erfahren, wer ihr die Eingabetexte gegeben hat. Der Untersuchungsrichter erklärte ihr, daß das alles Unsinn sei und der Erziehung der Kinder nur hinderlich wäre. Er stellte ihr in Aussicht, ihr die Mutterrechte abzusprechen und die Kinder der staatlichen Erziehung zu übergeben. Auch wollte der Untersuchungsrichter von ihr die Namen derjenigen erfahren, die auf den Eingaben unleserlich waren. Nach einer Woche wurde Frau Rudienė im Rayonkomitee der Staatssicherheit wiederum ausgefragt. Man wollte wissen, woher sie in den Besitz der Eingaben gekommen wäre. Der Untersuchungsrichter drohte, er würde ein Strafverfahren gegen sie einleiten wegen Verleumdung der sowjetischen Regierung, wenn sie ihm nicht sage, woher die Texte der Eingaben stammten. In die Kanzlei des Dorfsowjets der dortigen Gemeinde wurden aus der Mittelschule von Miežiškiai zwei Schülerinnen, E. Skrebytė und J. Rudytė2 vorgeladen. Hier verglich man ihre Unterschriften. Von der Skrebytė wollte man wissen, ob sie mit Rudytė befreundet wäre und ob die Familie Rudys nicht von unbekannten Priestern besucht würde und ob man dort nicht gemeinsam bete. Die Tochter Rudytė wurde gefragt, wer ihrer Mutter die Eingaben der Gläubigen gegeben habe, ob es schon lange her sei, daß der Pfarrer der katholischen Kirche der Gemeinde von Miežiškiai, K. Balsys, dort war, und was die Priester während der Beichte redeten. Der Rudytė wurde auseinandergesetzt, daß ihre Mutter eine religiöse Fanatikerin sei und es Aufgabe der Tochter wäre, sie umzuerziehen und sie zu bitten, doch zu erzählen, wer ihr die Eintragungen der Gläubigen gegeben habe.­­­­­­

1 Apylinkė: administrativ-territoriale Einheit in der Litauischen SSR.

2 Tochter der Eheleute Rudys.

Am 23. Mai nahm der Untersuchungsrichter für besonders wichtige Ange­legenheiten der Prokuratur der Litauischen SSR, J. Vilutis, zusammen mit dem Bevollmächtigten der dortigen Miliz, Ilicevič, und zwei weiteren Mit­arbeitern der Staatssicherheit eine Haussuchung bei der Familie Rudys vor, die drei Stunden lang dauerte. Es wurden dabei Statuetten der Mutter­gottes von Šiluva und Primizien3 des Priesters Sungaila konfisziert, sowie Adressen von Verwandten der Familie Rudys. Nach beendeter Haussuchung wurde Frau Rudys in das Rayonkomitee der Staatssicherheit mitgenommen. Dort wurden ihre Handschrift und ihre Unterschriften untersucht, im Sit­zen, im Stehen und sogar in der Hocke. Der Untersuchungsrichter J. Vilutis forschte wieder danach, von wem sie die Anträge der Gläubigen bekom­men habe, und ob sie nicht Bekannte unter den Mönchen habe. Er drohte ihr mit Gefängnis, wenn sie es verschweigt, und daß man ihre Tochter daran hindern werde, die Mittelschule zu beenden, oder daß man ein nega­tives Urteil über sie abgeben würde. Auch Frau Rudienė's Mann wurde vernommen und sogar der 11jährige Sohn Stasiukas. Den Jungen fragte man, ob ihr Haus nicht von fremden Männern aufgesucht werde, ob er an Gott glaube, ob er Gebete lerne und warum er nicht Pionier sei? Diejenigen Personen, die Anträge an das Bildungsministerium der Litauischen SSR und an den Bevollmächtigtenfür religiöse Angelegenheiten, K. Tumė-nas, unterschrieben hatten, wurden zu Hause aufgesucht vom Direktor der Sowchose, Valaitis, vom dritten Sekretär vom Panevėžys'er Rayonkomitee der Partei, J. Kolaciova, vom Redakteur der Zeitung Tėvynė (Heimat) und anderen. Sie beschimpften und kritisierten die Personen, die die Unter­schriften geleistet hatten, wollten Gebetbücher und Rosenkränze sehen. Als sie an den Wänden religiöse Bilder bemerkten, wollten sie wissen, woher man sie hätte. Sie wollten genau wissen, ob man in die Kirche ginge, ob man zu Ostern beichte? Diejenigen, die das bejahten, kritisierten sie als Ignoranten und zurückgebliebene Leute.

Dem Vorsitzenden des kirchlichen Gemeindekomitees von Miežiškiai, A. Šukys, wurde der Vorwurf gemacht, er wisse nicht, was in der Kirche vorgehe und habe nicht berichtet, daß Unterschriften gesammelt wurden. Frau Gritenienė bewirtete die bei ihr im Haus Erschienenen.

- Wieso bewirtest Du uns, wir sind doch Deine Feinde?"

- „Unser Glaube lehrt uns, daß wir auch unsere Feinde lieben sollen", ant­wortete die Frau.

Die Kinder der Familie Turauskas wurden gefragt, ob ihnen die christlichen Glaubensbekenntnisse bekannt wären. Die Kinder konnten diese in aller­bester Weise aufsagen. Die Regierungsvertreter versuchten die Eltern da­durch zu beschämen, daß sie sie als zurückgeblieben bezeichneten.

Primizien: kleine kirchliche Erinnerungsbilder von der ersten — nach der Priester­weihe — gefeierten Messe.

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— „Solange wir leben, werden auch unsere Kinder sein wie wir, wir alle werden unsere religiösen Pflichten erfüllen", antworteten die Eltern Turau­skas mutig.

Von einer Familie wollten die dort erschienenen Regierungsvertreter ein „Missionsjahrbuch" (Misijų Metraštis) mitnehmen, doch ihr Sohn, ein Abitu­rient, lief ihnen nach und nahm ihnen die Chronik wieder ab. Auch Frau J. Pinigienė wurde lange vernommen wegen der Unterschriften. Sie wurde ebenfalls mehrmals gezwungen, ihren Familiennamen zu schrei­ben — stehend, sitzend und in der Hocke mit dem Papier auf dem Fußboden. Die Regierungsvertreter wollten durchaus nachweisen, daß die Unterschriften in den meisten Fällen gefälscht gewesen wären.

Panevėžys. Am 24. 5. 1973 wurde eine Haussuchung vorgenommen beim Inspektor der Finanzabteilung des Panevėžys'er städtischen Vollzugs­komitees, Frau E. Svirelis. Da diese Frau während der Durchführung der Haussuchung abwesend war — sie weilte in Druskininkai zur Kur —, mußte ihre Tochter Irma teilnehmen. Bei der Haussuchung, die zwei Stunden dauerte, wurde ein Programmblättchen der Gläubigengruppe, des sogenann­ten „Lebenslänglichen Rosenkranzes"4 zutage gefördert, sowie ein Buch von T. Tota Jaunuolis Būdas (Charakter eines Jugendlichen), dessen Druck mit einem elektrographischen Verfahren durchgeführt war, sowie die Kopie einer Fotografie der Frau Svirelis. Von ihrer Tochter wollten sie wissen, ob sie religiöse Bücher lese? Wer die Mutter besucht? Ob sie oft in die Kirche gingen? Ob sie nicht Papiere mit Unterschriften gesehen hätte? Habe die Mutter sie auch mitunterschreiben lassen? Sie schreckten sie schließlich damit, daß sie gegen ihre Mutter ein Verfahren einleiten würden. Auch auf dem Arbeitsplatz der Frau Svirelis wurde alles durchsucht, jedoch nichts gefunden. Am 25. Mai kam der Untersuchungsrichter J. Vilutis nach Druskininkai und durchsuchte das Zimmer von Frau Svirelis im Sanatorium. Einige Briefe wurden beschlagnahmt. Nach ihrer Rückkehr aus dem Sanato­rium wurde sie im Rayonkomitee für Staatssicherheit vernommen. Man wollte wissen, woher sie die Eingaben der Gläubigen mit den Unterschriften erhalten habe und an wen sie sie weitergeben wollte. Der Untersuchungs­richter drohte mit Entlassung und daß er sie gerichtlich belangen würde. Anfang Juni wurde ihre Sache vom städtischen Vollzugskomitee aufgenom­men, sie wurde angeklagt, daß sie in die Kirche gehe und an kirchlichen Prozessionen teilnehme. Die „Angeklagte" wurde gezwungen, ihre Arbeits­stelle „auf eigenen Wunsch" zu verlassen, doch die mutige Frau weigerte sich, dies zu tun.

4 Eine Gruppe von Gläubigen mit einem bestimmten religiösen Ziel.

Kaunas. Die Choristin der Kathedrale von Kaunas, Frau W. Grincevičiutė, zeigte im März 1973 einigen Personen den Text irgendeiner Eingabe. Am 29. März erschien in ihrer Wohnung ein Beamter der Staatssicherheitsorgane und nahm ohne Ermächtigung seitens des Staatsanwalts eine Haussuchung vor. Er suchte den Text derselben Eingabe, die Frau Grincevičiutė verschie­denen Leuten gezeigt haben sollte. Da er keinen Text finden konnte, wollte er Frau Grincevičiutė nachweisen, daß sie selbst die Eingabe geschrieben hätte, um zu erreichen, daß eine größere Anzahl von Exemplaren der Hei­ligen Schrift herausgegeben werde. Im Komitee der Staatssicherheit wurde Frau Grincevičiutė dann nach vielen Leuten ausgefragt und man drohte ihr mit einem Prozeß.

Am nächsten Tag wurde in der Wohnung von Frau Grincevičiutė wieder eine Haussuchung ohne Sanktion des Staatsanwalts durchgeführt und ein Buch IEŠKAU TAVO VEIDO (Ich suche Dein Angesicht) beschlagnahmt. Von Frau Grincevičiutė wollte man wiederum herausbekommen, woher sie die Eingabetexte der Gläubigen hätte, etc.

Die dritte „Revision" ihrer Wohnung durch Angestellte der Staatssicherheit wurde am 2. April vorgenommen, und am 11. Mai — diesmal mit Sanktion des Staatsanwalts — wurde Wohnung und Arbeitsplatz von Frau Grince­vičiutė einer gründlichen Durchsuchung unterzogen. Sogar das Toiletten­papier wurde durchgesehen. Die Durchsuchung leitete der Untersuchungs­richter, der Prokurator der Litauischen SSR für besonders wichtige Ange­legenheiten, J. Vilutis. Zweck der Durchsuchung war — die sowjetische Regierung verleumdende Literatur zu beschlagnahmen, sowie die Texte der Anträge der Gläubigen zu beschlagnahmen. Doch keine Anträge und keine die sowjetische Regierung verleumdende Literatur wurden gefunden. Es wurden aber alle vorhandenen Adressen, Notizen, Briefe, Postkarten und einige Bücher, darunter die TRAGEDIJA DAINAVOS ŠALYJE (Tragödie des Dainauschen Landes) konfisziert. Frau Grincevičiutė wurde einer Kon­frontation mit dem Organisten Beinorins der Kathedrale von Kaunas unter­zogen, der bezeugte, daß Frau Grincevičiutė ihm den Text eines Gesuchs an das Bildungsministerium der Litauischen SSR gezeigt hätte, was Frau Grince­vičiutė aber bestritt.

Nach zahlreichen Vernehmungen, Erpressungen auf der Arbeitsstelle, Dro­hungen, man werde sie verurteilen, wurde Frau Grincevičiutė schließlich in die Prokuratur der Republik geladen, wo man ihr mitteilte, daß der Prozeß gegen sie aufgehoben sei, daß man ihn aber wieder aufrollen würde, wenn sie es wagen sollte, die Kinder im christlichen Glauben zu unterweisen. Wieviel vertane Zeit, geschädigte Gesundheit, — nur weil eine Sowjet-bürgerin ihre Regierung bitten wollte, eine größere Anzahl von Exemplaren der Heiligen Schrift herauszugeben!

(So war die Reaktion der Okkupanten Litauens auf die im Mai 1973 an das Präsidium des Obersten Sowjets der UdSSR gerichtete Bittschrift im Hin­blick auf die Einengung der Religionsfreiheit und der Rechte der Gläubigen, die mit 30 782 Unterschriften versehen war.)

Die litauischen Katholiken richten

an das Präsidium des Obersten Sowjets der LSSR

eine Bittschrift

seitens der Gruppe der Gläubigen

In der Presse, auf Versammlungen, in den Schulen, in Radio und Fernsehen, Kino und Theater wird eine scharfe antireligiöse Propaganda durchgeführt, die weder vor der Verdrehung von Tatsachen, noch von unbegründeten Be­schuldigungen, Lächerlichmachung und Kränkung der Gläubigen zurück­schreckt. Man wagt es sogar, die Nation zu erniedrigen. Z. B. im Kinofilm „Herkus Mantas". Hier wird ohne historisch begründeten Nachweis vor­geführt, wie ein altlitauischer Völkerstamm seinen Göttern Menschenopfer darbringt und sie lebend verbrennt. Und das alles nur zu Propaganda­zwecken, um die Religion in den Augen der Menschen zu erniedrigen und zu verunglimpfen.

Die Religion wird verurteilt, während der Atheismus allen gewaltsam auf­gezwungen wird. Welche Folgen zieht das nach sich? Lenin lehrte, daß die Richtigkeit von Ideen, Theorien und Lehren ihre Bestätigung in der Praxis finde.

Nun sind es fast 30 Jahre, daß die junge Generation und die ganze Öffent­lichkeit in Litauen im Geiste des Atheismus erzogen werden und sich darin bewegt. In der Schule und in allen Beschäftigungen außerhalb der Schule werden der Atheismus propagiert und die Religion verunglimpft. An den Wänden in den Schulen sieht man Karikaturen, auf denen Gläubige lächer­lich gemacht werden. Schüler, die Kirchen besuchen, werden verfolgt, man führt mit ihnen Gespräche, man schüchtert sie ein, manchmal bestraft man sie sogar, so wurde z. B. der Schülerin Aurelia Ratčinskaitė die Note für Betragen heruntergesetzt mit der schriftlichen Bemerkung: „hat die Kirche besucht". Wohin führt eine solche, ja nicht erst kurze Praxis der atheistischen Erziehung?

Wenn bis zu Beginn der atheistischen Erziehung in der Schule in Litauen Diebstähle, Banditentum, Anschläge auf menschliches Leben und geschlecht­liche Ausschweifung der Jugend nur selten vorkamen, so ist dies alles heute— eine ständige Erscheinung. Im Kampf gegen Verbrechen Minderjähriger und Kinder sind auf den Milizstationen Kinderzimmer eingerichtet worden. Noch nie waren Trunksucht, Aneignung fremden Eigentums, Totschlag, Lüge, oberflächliches, abfälliges Verhalten seinen Pflichten gegenüber in Litauen so weit verbreitet wie in den letzten Jahren. Im Verkehr mit Arbei­tern und Angestellten stoßen wir überall auf UnZuverlässigkeit: in Geschäften, Fabriken, administrativen und anderen Institutionen. Die Praxis hat gezeigt, daß die atheistische Erziehung nicht imstande ist, eine Jugend mit festen moralischen Prinzipien heranzubilden, und daß die atheistische Propa­ganda das moralisch-sittliche Niveau der Gesellschaft nicht ändern kann. Die jahrhundertealte christliche Moral, die dem Menschen hilft, ein Fein­gefühl der Seele in sich zu entwickeln, sich selbst zu kontrollieren, seine nega­tiven Neigungen zu bekämpfen, seine Pflichten gewissenhaft zu erfüllen und seine innere Verantwortung für alle seine Handlungen zu fühlen, — diese Moral wird abgelehnt, und durch allerhand Hindernisse ausgeschaltet. Die Gläubigen greift man an, doch wird ihnen keine Möglichkeit gegeben, sich zu verteidigen. Die im Artikel 123 der Konstitution der UdSSR verkündete Gleichberechtigung der sowjetischen Bürger in allen Sphären des öff entlichen Lebens und die im Artikel 125 sowjetischen Bürgern garantierte Freiheit des Wortes, der Presse, der Versammlungen und Demonstrationen, — wird auf Gläubige nicht angewandt. Diese haben keine Möglichkeit, ihre Überzeugun­gen auf Versammlungen, in der Presse und Rundfunk, in anderen Medien, deren sich die Atheisten zur Verbreitung ihrer Ideen ungehindert bedienen dürfen, zu verteidigen. Verboten ist die Herausgabe von Büchern mit religiö­sem Inhalt. Es ist wahr, daß während der Jahre der sowjetischen Macht­ergreifung in Litauen drei Bücher herausgegeben wurden: ein Gebetbuch, die Beschlüsse des II. Vatikanischen Konzils und dasNeue Testament. Drei Bücher innerhalb von fast 30 Jahren! Und außerdem in einer so geringen Anzahl, daß längst nicht jede Familie der Gläubigen ein Exemplar erhalten konnte. In der Presse und in offiziellen Nachrichten wird von Vertretern der sowjetischen Regierung die Rassen- und Religionsdiskriminierung, die in anderen Ländern stattfindet, oft scharf verurteilt. Warum, muß man sich fragen, wird dann eine Religionsdiskriminierung in Litauen zugelassen?

Wir, die unterzeichneten Gläubigen, bitten das Präsidium des Obersten So­wjets der Litauischen SSR, der religiösen Diskriminierung Einhalt zu gebie­ten und den Gläubigen Litauens zu erlauben:

1.     Mittels Verbreitung von Informationen in der Presse, sowie durch Vor­träge in Funk und Fernsehen, ihre Uberzeugungen darzulegen und zu verteidigen.

2.    öffentliche Organisationen von Gläubigen zu gründen.

3.    Zeitschriften und Bücher mit religiösem Inhalt herauszugeben.

4.     Den Schülern nicht zu verbieten, die Kirche zu besuchen. Sie dieserhalb nicht zu verfolgen und nicht zu bestrafen.

5.     Die Zahl der Kandidaten zum Eintritt in ein Priester-Seminar nicht ein­zuschränken.

6.    Alle Maßnahmen religiöser Diskriminierung einzustellen.

 

Wir möchten gern an den guten Willen der Sowjetmacht glauben. In Polen und anderen Ländern des sozialistischen Systems dürfen die Gläu­bigen ungehindert die Kirche besuchen. Wir erwarten, daß auch in Litauen religiösen Diskriminierungen Einhalt geboten wird.

Juli, 1973.

540 (fünfhundertvierzig) Unterschriften.

Bittschrift

an das Präsidium des Obersten Sowjets der Litauischen SSR

Wir senden an das Präsidium des Obersten Sowjets der Litauischen SSR den Text der Bittschrift, die von 540 Gläubigen unterschrieben wurde. Wir fügen hier nicht die Originale der Bittschrift und der Unterschriften bei aus folgen­den Gründen:

Der von der Prokuratur der Litauischen SSR delegierte Untersuchungsrichter für besondere Angelegenheiten, J. Vilutis, terrorisierte im Laufe mehrerer Monate die Katholiken von Kaunas, Panevėžys und anderen Orten nur aus dem Grunde, weil sie Unterschriften sammelten, oder dessen nur verdächtigt wurden, — unter eine an die Adresse der sowjetischen Regierung gerichtete Bittschrift anläßlich der Diskriminierung von Gläubigen. Es wurden auch Personen vernommen, die unsere obenerwähnte Bittschrift unterschrieben haben. Damit demonstrierte die Regierung der Litauischen SSR, daß sie in Mißachtung der Rechte der Gläubigen einzig und allein bestrebt ist, den Katholiken eine ihnen fremde Ideologie aufzuzwingen. Anfang August die­ses Jahres verbot die sowjetische Regierung den litauischen Bischöfen, Gottes­dienste abzuhalten, solange die „Ernte nicht eingebracht" wäre. Diese Ein­mischung der weltlichen Macht in die kirchlichen Rituale ist ein anschaulicher Beweis dafür, welche Ernte im Interesse der Sowjetregierung steht, — näm­lich die gewaltsame Loslösung der Menschen von ihrem Glauben. Aus den obenerwähnten Gründen werden wir das Original der Bittschrift mit den 540 Unterschriften nur dann an das Präsidium des Obersten Sowjets der Litauischen SSR abschicken, wenn es uns gelingt, uns des guten Willens der Sowjetregierung vollkommen zu vergewissern. Vorerst aber sind wir davon überzeugt, daß es ihr Wunsch ist, leise und schnell, selbst unmensch­liche Mittel nicht scheuend, die Litauische Katholische Kirche zu vernichten. Desgleichen teilen wir dem Präsidenten des Obersten Sowjet der Litauischen SSR mit, daß wir nachträglich noch weitere vier Blätter mit 320 Unter­schriften unter einer Bittschrift an das Bildungsministerium der Litauischen SSR erhalten haben und vier Blätter mit 302 Unterschriften unter einer Bittschrift an den Bevollmächtigten in Religionsangelegenheiten, K. Tumė­nas.5 Die obenerwähnten Blätter werden hinzugefügt zu den Listen der bereits früher gesammelten Unterschriften, von denen das Präsidium des Obersten Sowjets der Litauischen SSR bereits mit der Eingabe vom 24. Mai 1973 informiert wurde. Somit haben sich unter der Eingabe an das Bildungs­ministerium der Litauischen SSR hinsichtlich der Diskriminierung von Ler­nenden 14 604 Gläubige eingetragen, unter die Eingabe an den Bevollmäch­tigten in Religionsangelegenheiten — insgesamt 16 800 Gläubige.

31. August 1973

Vertreter der litauischen Katholiken.

ERZDIÖZESE VILNIUS

Vilnius. Der Vertreter des Bevollmächtigten in Religionsangelegenheiten, Murnikov,8 benachrichtigte Anfang August 1973 die litauischen Bischöfe und die Leiter von Diözesen, daß während des Monats August „im Hinblick auf die Einbringung der Ernte" an Sonntagen und auch am Feiertag „Žoline" (15. August) von gottesdienstlichen Handlungen abzusehen sei. Die Gläubigen, die von diesem Verbot keine Ahnung hatten, versammelten sich am 5. August in Šilale und Alunta in Massen. Groß war ihre Empörung darüber, daß unter dem Vorwand von Erntearbeiten, dem Bischof verwehrt worden war, zu ihnen zu kommen. Der Bischof K. Krikščiūnas teilte den Priestern der Diözese von Panevėžys mit, daß man auch den Kirchenfeiertag „Atlaidai"7 wegen der Erntearbeiten auf einen späteren Termin wird ver­legen müssen. Die Priester feierten ihn jedoch so wie immer, und die staat­lichen Behörden wagten nicht, sich einzumischen.

Am 5. August informierten die Priester von den Kanzeln die Gläubigen darüber, daß die Feier der Spendung des Firmungssakramentes auf spätere Termine verschoben wird. Die mutigeren Priester wiesen auch offen auf den eigentlichen Grund dieser Maßnahmen hin. Murnikov8 und andere Vertreter der staatlichen Obrigkeit versuchten es, Tausende von Kindern daran zu hindern, an den Kirchenfeiern zu einer ihnen bequemeren Zeit teilnehmen zu können.

Das Verbot, an der Feier der Firmung teilzunehmen, ist eine grobe Ein­mischung der Obrigkeit in die Sphäre des religiösen Kults.

5 Bevollmächtigter in Religionsangelegenheiten im Ministerrat der UdSSR für die Litaui­sche SSR.

6 Vertreter des obigen Bevollmächtigten.

7 „Atlaidai" = Vergebung der Sünden = Ablaßtag.

8 Vertreter des Bevollmächtigten in Religionsangelegenheiten im Ministerrat der UdSSR für die Litauische SSR.

Am 8. 5.1973 ließ der neue Bevollmächtigte in Sachen Religion, K. Tumėnas, alle amtierenden Bischöfe und Diözesanleiter zu sich kommen zum gegen­seitigen ersten Kennenlernen.

Er war sehr höflich, versprach in allem behilflich zu sein, die Herausgabe eines Katechismus zu genehmigen, sowie die Herstellung von kultischen Ge­brauchsgegenständen. Dann zeigte er den Versammelten die fünfte Nummer der „Chronik der Litauischen Katholischen Kirche" und drückte sein Be­dauern darüber aus, daß diese, für das Ausland vorgesehene, die sowjetische Wirklichkeit „verleumderisch" entstellte Ausgabe von Priestern herrühre, und daß einer von ihnen hierfür wohl werde gradestehen müssen. Als zweites großes „Übel" im Leben der Litauischen Katholischen Kirche bezeichnete er das Sammeln von Unterschriften unter diverse Eingaben und Bittschriften. Ähnliche Gedanken sprach der Bevollmächtigte Tumėnas auch vor den Prie­stern der Kirchendekanate von Šiauliai und Joniškis aus, die zum ersten Mal nach dem Kriege zu einer Kirchendekanatskonferenz zusammengekommen waren.


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Studenten der Vilnaer V. Kapsukas-Universität, die einen touristischen Marsch durch Dzūkija organisierten, beschlossen zugleich das Denkmal des großen litauischen Fürsten Vytautas in Perloja (Warena-Rayon) zu besu­chen. Mit Blumen machten sich neun Studenten am 13. Mai dorthin auf den Weg. In Perloja angekommen, legten sie die Blumen am Denkmal des Für­sten Vytautas nieder. Sie taten dies ohne Lieder, ohne Reden. Hier lauerte ihnen ein Beamter der Staatssicherheit auf, der noch andere KGB-Leute und Milizionäre hinzurief. Die auf der Rückkehr nach Hause befindlichen Stu­denten wurden auf dem Wege angehalten, nach Perloja zurückgebracht und dort vernommen. Und so sahen die Resultate aus: Drei wurden aus der Universität ausgeschlossen. Das waren die aktiveren und bereits früher verdächtigten Studenten — Eugenijus Banys, Remigijus Kajeckas und Pranas Grigas. Zuerst wurden sie aus den Reihen der Komsomol ausgeschlossen wegen grober Verstöße gegen die Komsomol-Disziplin, Kajeckas zusätzlich noch für „Wankelmütigkeit" (bei ihm wurde ein Gebetbuch gefunden). Aus der Universität wurden jedoch alle drei wegen grober Verstöße gegen die Disziplin ausgeschlossen. Der Prorektor der Universität für das Lehrwesen, Sudavičius, und die Verwaltung der Universität beschuldigten die Studenten, daß sie die Blumen am Denkmal des Fürsten Vytautas niedergelegt hatten, ohne jeglichen Anlaß hierzu. Nach der Meinung der Universitätsverwaltung war es ein maskierter Versuch, des Todestages von Kalanta zu gedenken. Die betroffenen Studenten wandten sich auf der Suche nach Recht und Ver­teidigung sogar an das ZK der Kommunistischen Partei Litauens. Von dort kam nur eine scharfe Antwort:

— „Ihr habt dem Fürsten Vytautas Blumen dargebracht — einem Feudal­herrn und Ausbeuter! Das ist unvereinbar mit der Prinzipientreue und dem Patriotismus eines Komsomolzen oder eines sowjetischen Menschen über­haupt."

So also fördert und propagiert man den Tourismus in Litauen! So sieht also die Bewertung aus, deren die Vergangenheit unseres Volkes gewürdigt wird!

Ratnyčia

Am 8. Juli 1973 spendete Msgr. Č. Krivaitis, Ordinarius der Diözese von Vilnius, in der katholischen Kirche von Ratnyčia das Firmungssakrament. Obwohl dieser heilige Brauch eine höchst interne kirchliche Angelegenheit ist, zeigt die Obrigkeit großes Interesse. Die Bevollmächtigten der Obrigkeit bestimmen, wo und wievielmal im Jahr das Firmungssakrament gespendet werden darf, und haben ein wachsames Auge darauf, wie die Durchfüh­rung dieser religiösen Feier organisiert wird. Z. B. wurde der Pfarrer von der Kirche in Ratnyčia, A. Andriuškevičius, am Vorabend der diesjährigen Firmungsfeier zum Vorsitzenden des Vollzugskomitees des Abgeordneten­rates der Werktätigen nach Varėna gerufen zwecks einer Besprechung. Er wurde darauf hingewiesen, daß der Administrator der Diözese nur im Vorhof der Kirche empfangen werden dürfe. Der Vorsitzende des Rayon-Voll­zugskomitees äußerte ebenfalls den Wunsch, der Administrator der Diözese möge von möglichst wenig Leuten begleitet werden.

Am 8. Juli zogen die Gläubigen schon am frühen Morgen zu Fuß und mit Fahrzeugen nach Ratnyčia. Früh fanden sich auch die „Helfer" seitens der Obrigkeit ein. Auf allen Wegen, die nach Ratnyčia führten, waren Posten der Autoinspektion aufgestellt, von denen die Autos angehalten und die Führerscheine geprüft wurden, meist wollten sie auch wissen, wohin und weshalb man fahre. Den Kolchosen und anderen Betrieben war verboten worden, Autos oder Pferde für solche Zwecke9 zur Verfügung zu stellen. Und falls der eine oder andere den Versuch machte, sich solcher Transport­mittel zu bedienen, wurde er von der Autoinspektion an der Weiterfahrt gehindert. Der an der Druskininkai'schen Brücke postierte Autoinspekteur10 fiel höchstpersönlich einem Pferdewagen in die Zügel, in dem einige Kinder saßen, und drehte den Wagen um. Der private Verkehr wurde dauernd von nörgelnden Autokontrolleuren gestört. Einige Fahrer wurden bis zu 6mal kontrolliert. Die Autobusse nach Ratnyčia, Druskininskai und

9 Gemeint sind die Fahrten zur Kirche, zur Teilnahme an der Firmungsfeier.

10Gemeint ist offensichtlich der Chef der dortigen staatlichen Autoinspektion.

 

Baltašiškės konnten gar nicht alle, die mitzufahren wünschten, unterbringen. Eine nicht geringe Zahl von „Helfern" der Obrigkeit befand sich in der Nähe der Kirche, auf dem Vorhof und sogar in der Kirche selbst. Hier hatten sie andere Aufgaben: Autonummern zu notieren, die Leute zu beob­achten, die Predigten der Priester zu belauschen, Verkäufer von Rosen­kränzen, Gebetbüchern, Kreuzchen und Heiligenbildern abzufangen. Sie bemühten sich bereits am frühen Morgen, die erhaltenen Anweisungen aus­zuführen, sobald die Verkäufer ihre Waren auf dem Kirchenvorhof aus­gelegt hatten und noch nicht viele Gläubige eingetroffen waren. Die Ge­schädigten erzählten, wie das gemacht wurde. Einige Männer (manchmal waren es bis zu sieben) nähern sich den Ständen und geben sich den An­schein, als wollten sie sich Rosenkränze oder Gebetbücher aussuchen, dre­hen und wenden diese und fragen nach den Preisen, — und plötzlich grei­fen sie nach dem Verkäufer, während die übrigen die Ware zusammen­scharren und möglichst schnell vom Kirchenvorhof verschwinden. Sie be­mühten sich, keinen Lärm zu machen, um kein Aufsehen zu erregen und den Gläubigen keine Gelegenheit zum Eingreifen zu geben. Wenn der Verkäufer dann begann, laut zu protestieren oder zu weinen, wurde ihm befohlen zu schweigen. Und seine Ware — Gegenstände des Kirchenkults — wurde oft auf der Stelle vernichtet, zerfetzt, mit Füßen getreten. Am selben Tage verurteilte der Priester L. Kunjevičius in seiner Predigt öffentlich dieses unwürdige Benehmen. Der Priester sagte, daß die Gläu­bigen auch dadurch beleidigt wurden, daß man ihnen die Möglichkeit ge­nommen habe, Zeitungen, Zeitschriften und Bücher zu drucken; auch sei ihnen verwehrt, sich des Rundfunks und anderer Mittel und Erfindun­gen der Zivilisation zur besseren Erkenntnis und Vertiefung ihres christ­lichen Glaubens zu bedienen. Und als genüge dies noch nicht, wird ihnen sogar die Anschaffung von Rosenkränzen, Gebetbüchern oder Kreuzchen verboten.

Ungeachtet der bestehenden Hindernisse, versammelten sich in Ratnyčia an die 7000 Menschen. An der Spendung des Firmungssakramentes nahmen 2700 Kinder und Halbwüchsige teil. In der Kirche standen die Leute an den Beichtstühlen in dichten Reihen. Besonders viele Gläubige waren aus Weißrußland gekommen, da es dort sehr wenige Priester gibt. Die Behörden waren unzufrieden mit dem Ablauf der Feierlichkeiten der Firmung. Der Pfarrer der Kirche von Ratnyčia wurde in die Rayonzen­trale von Varėna geladen, wo ihm vom Vorsitzenden des Rayon-Vollzugs­komitees, Visockis, Vorhaltungen wegen der Predigt des Priesters Kunje­vičius aus Gerdašiai gemacht wurden.

Auch der Bevollmächtigte in Sachen Religion, K. Tumėnas, beanstandete, daß man in Ratnyčia für die Festpredigten sehr schlecht beraten gewesen sei in der Wahl des Priesters. Auch der Pfarrer von Gardinas wurde scharf dafür kritisiert, daß er seine Gläubigen in eine andere Republik ge­schickt hatte11. Man wollte von ihm wissen, wieviel Karten in seinem Kirchendekanat für die Teilnahme an der Firmung ausgegeben wurden. Heute spricht man viel von der Aufhebung „des kalten Krieges", der Ent­spannung, einer gegenseitig nutzbringenden Kooperation sogar mit den kapitalistischen Ländern. Nur die Gläubigen müssen auf die Stunde warten, in der die Sowjetregierung den kalten Krieg auch gegen sie aufgeben und von allen Diskriminierungen Abstand nehmen wird.

Valkininkai. Am 20. 7. 1973 examinierte der Pfarrer der örtlichen Kirche, Algimantas Keina, in der Sakristei zwei Mädchen, die sich für die Erst­kommunion vorbereiteten. Plötzlich drangen in die Sakristei der Beamte des Rayons von Varėna Šalna und der Korrespondent Daugėla ein. Der eine photographierte sogleich die Kinder, während der andere schrie: „Den Kindern darf weder der Katechismus gelehrt noch dürfen sie exami­niert werden? Uberhaupt dürfen Kinder nicht in die Kirche. Für sie exi­stiert nur eine Schule ...!"


Die Frau, die ihre Töchter hergebracht hatte, verteidigte mutig ihre Rechte: „Wir haben das Recht, unsere Kinder zur Beichte zu bringen. Wir bitten den Priester, die Religionskenntnisse unserer Kinder zu prüfen. Und Sie haben kein Recht, uns dies zu verbieten. Und wenn Sie uns nicht erlauben, dies öffentlich zu tun, so werden wir unsere Kinder heimlich zur Kirche bringen, wir gehen in den Untergrund."

Die Vertreter der Obrigkeit fragten nach dem Familiennamen der Frau. Als sie sich weigerte, ihn zu nennen, stellte sich der eine der Männer als Beamter des Varėna'schen Rayonkomitees der Staatssicherheit vor, und nahm die Frau mit zum Gemeindeamt.12

Da die Kommission der Varėna'schen Rayonzentrale nur zwei Kinder bei der Prüfung vorgefunden hatte, wurde der Pfarrer nicht bestraft. Offen­sichtlich hatte man erwartet, eine größere Kindergruppe anzutreffen.

Ceikiniai

An den Bildungsminister der Litauischen SSR, M. Gedvilas An das Ordinariat der Erzdiözese von Vilnius

Bittschrift
von den Eltern der Schüler aus der Ceikiniai-Kirchengemeinde des Ignalina'-schen Rayons.

 

11 Gemeint ist offensichtlich, daß der nicht namentlich genannte Priester aus dem benach-
barten weißrussischen Rayon „seine Gläubigen" zum Empfang des Firmungssakraments
in eine „andere Republik", nämlich nach Litauen geschickt hatte.

12 Apylinke: die örtliche administrativ-territoriale Einheit.

 

Am 5. 9. 1972 haben wir, die Gläubigen der Gemeinde Ceikiniai, eine Bitt­schrift an den Generalsekretär des ZK der KPdSU gerichtet, von der wir auch Ihnen eine Kopie schickten. Am 10. 9. 1972 erhielten wir von Ihnen folgende Antwort: „In Beantwortung Ihres Gesuchs teilen wir Ihnen mit, daß die Kirche sich nicht einmischen darf in die Angelegenheiten der Schule, desgleichen darf sie nicht die festgesetze Ordnung untergraben und die Kinder zwingen, religiöse Zeremonien zu vollführen". M. Gedvilas, Bildungsminister

Gerade vom Bildungsminister hatten wir eine ernstere Antwort erwartet. Aus allen von uns dargelegten Tatsachen war klar zu ersehen, daß die Schullehrer und sogar der hiesige Rayonleiter der Bildungsabteilung sich in die inneren Angelegenheiten der Kirche einmischen und überhaupt keine Rücksicht nehmen auf die elterlichen Grundrechte. So will Ihre Antwort gleichsam uns, die Benachteiligten, auch noch beschuldigen. Am 3. 3. 1969 hatten sich die Eltern der Schüler der Gemeinde Ceikiniai schriftlich an das Bildungsministerium gewandt, weil die Lehrerin der Dorfschule in Walenai, Kanišauskaite, drei Schülerinnen, Verute und Onute Galatilčaitė und Alma Varnyte aus der Schule ausschloß, weil ihre Mütter sie zu Weihnachten in die Kirche mitgenommen hatten. In der­selben Mitteilung schrieben wir Ihnen davon, daß der Leiter des Rayons von Ignalina13 am Kirchenfeiertag „Atlaidai"14 nach Ceikiniai gekommen war, unseren Pfarrer aus der Kirche herausrief und einige Zeit den Gottes­dienst unterbrach. Im Jahre 1966 hat die Lehrerin Medeišyutė" der Schule in Ceikiniai alle unsere Kinder in die Liste der Pioniere einschreiben wollen und gab ihnen in der Klasse folgende schriftliche Arbeit: sie sollten üben, Gesuche zur Aufnahme in die Pioniergruppen zu schreiben. Nachdem die Schüler solche Gesuche als Klassenübungen in litauischer Sprache der Lehre­rin vorgelegt hatten, eröffnete diese den Schülern: „Nun seid ihr Pioniere." Die Lehrerin Šiaudiniene der Schule Ceikiniai verwies am 16. 1. 1967 den Schüler Algis Sapiega spät am Abend aus dem Gemeinschaftsheim, weil er nicht den Komsomolzen beigetreten war, aber die Kirche besuchte. Der Halbwüchsige mußte in der Nacht 7 km weit nach Hause gehen, bei 25 ° Kälte und starkem Schneegestöber. Zu Hause angekommen, erkrankte das Kind.

Mit unserem letzten Schreiben haben wir Sie darauf hingewiesen, wie man Schüler ohne Wissen der Eltern dazu zwingt, allerlei Gesuche zu schreiben, die es erlaubten, Beschuldigungen gegen die Priester zu erheben, wie Schü­ler von den Lehrern nur deshalb bestraft werden, weil sie ihre Fahrräder bei der Kirche abgestellt haben, usw.

13 Rayon-Sektor für Volksbildung.

14 Ablaßtag.

Wir glauben, daß die Lehrer sich nicht so aufführen würden, wenn das Bildungsministerium solche Handlungen nicht billigen würde. Wir möch­ten gerne wissen, wie sich solche Dinge mit der sowjetischen Staatsverfas­sung, die ja allen Gewissensfreiheit garantiert, vertragen? Wir hoffen, daß Sie sich mit größerem Ernst dieser Fragen annehmen und in Zukunft alle diese Mängel beseitigen werden.

Ceikiniai, 28. 3. 1973 Unterschriften von 120 Eltern.

ERZDIÖZESE KAUNAS

Kaunas. Am Vorabend des R. Kalanta-Jahrestages war in Kaunas eine Atmosphäre wie bei einer Belagerung zu verspüren. Es wimmelte von Milizionären nicht nur im Zentrum auf der Laisves-Allee,15 sondern in ganz Kaunas. Sogar Soldaten hatte man in Milizuniformen gesteckt. Die dienst­tuenden Milizionäre hatten sich mit „Bananen"16 bewaffnet und trugen Funksprechgeräte mit sich. Behörden und Schulen sorgten für die Aufrecht­erhaltung der Ordnung auf den Straßen. Am 14. Mai war die Haupt­straße der Stadt, die Laisves-Allee überfüllt, doch die Miliz erlaubte den Leuten nicht, stehenzubleiben. In der Nacht vor dem 14. Mai war am Gebäude des städtischen Vollzugskomitees die dreifarbige Nationalfahne des freien Litauens gehißt worden, doch wurde diese bald bemerkt und sie wurde wieder heruntergenommen. (Dies erfuhr man von einem Beam­ten des Staatssicherheitsdienstes.) Alle Personen, die es wagten, Blumen auf das Grab von R. Kalanta niederzulegen, oder auf die Stelle, wo er den Selbstverbrennungsakt vorgenommen hatte, wurden verhaftet. Wieviele verhaftet wurden, ist nicht bekannt. Um kurz des Todestages von R. Kalanta zu gedenken, versammelte sich die Jugend von Kaunas auf dem Hauptboulevard der Stadt. Der Jahrestag des Todes von R. Kalanta ver­lief ohne besondere Vorfälle.

Die hauptsächlichsten Teilnehmer der „Demonstrationen" waren dieses Mal die Soldaten und die Miliz, die öffentlich zur Schau stellten, wie sehr die Sowjets die freie Meinung fürchten. In den genannten Tagen hatte man viele Schüler unter den verschiedensten Vorwänden aus Kaunas entfernt. In anderen Schulen wiederum zog sich der Unterricht von 8 Uhr morgens bis 10 Uhr abends hin, damit die Schüler nicht die Stadt besuchen konn­ten. Außerdem verbot man den Lernenden, sich am 14. Mai auf der Laives-Allee zu zeigen, oder zum Einkauf in die Geschäfte zu gehen.

15 Freiheits-Allee. 
16 Knüppel.

Am 5. 6. 1973 fand im städtischen Volksgericht von Kaunas eine Verhand­lung statt wegen verschiedenen von einer Frau Dambickiene verübten Kirchen­diebstählen in den Städtchen Babtai und Vandžiogala. Vorsitzende der Gerichtsverhandlung war Frau J. Martusevičiūtė. Im Urteil wurde darauf hingewiesen, daß die Schuld der Dambickienė vollkommen nachgewiesen sei, da sie die Diebstähle in den Kirchen von Babtai und Vandžiogala tat­sächlich verübt und außerdem noch von den Friedhöfen künstlerisch gearbei­tete Bänder und Kerzen, die an den Kränzen angebracht waren, entwen­det hätte. Alle gestohlenen Sachen wurden bei ihr während der Haussuchung gefunden. Mit Rücksicht darauf, daß die Angeklagte an Sklerose leidet und sich in einem psychiatrischen Krankenhaus behandeln läßt, wurde sie von einer Strafe befreit. Zur Gerichtsverhandlung war als zivilrechtliche Klägerin eine einfache Dorfbäuerin erschienen, die nicht imstande war, auch nur die kleinste Frage zu stellen. Der mit der Angeklagten bereits 10 Jahre zusammenlebende Savitckas fungierte auf dem Gericht nicht als Angeklagter sondern als Zeuge.

Dieser Prozeß stellt durchaus keine Ausnahme in der sowjetischen Gerichts­praxis dar. Im Sommer 1964 wurde die Kirche in Kaišedorys bestohlen. Der Plünderer wurde überrascht bei seinem Versuch, in die Kirche in Vievis einzudringen. Es stellte sich heraus, daß er ein „Unternehmer großen Maß­stabes" war. Auch in Riga hatte er es geschafft, eine orthodoxe Kirche zu bestehlen. Die Prokuratur nahm nur ungern eine strafrechtliche Verhand­lung auf, und als diese am 6. Oktober stattfand, versuchte der Volksrichter, den Dieb auf jede erdenkliche Weise zu rechtfertigen. „... seine schlechte materielle Lage... Und als er die Kirchenkuppeln sah, fiel ihm ein, daß da vielleicht Geld aufbewahrt sein könnte..." Damit noch nicht genug, benutzte der Volksrichter die Gelegenheit, die Kirche und die Geistlichen zu beschuldigen. Der Priester Šalčiunas konnte hierbei nicht mehr an sich halten und fiel dem Richter ins Wort: „Wer ist denn hier letzten Endes der Angeklagte? Dieser Dieb oder wir, die Kirchenvertreter?" Der Dieb wurde bedingt verurteilt und sofort freigelassen. Von einer Untersuchungs­haft vor der Gerichtsverhandlung war in seinem Fall ebenfalls abgesehen worden.

Durch derartige Gerichtsurteile werden die Verbrecher geradezu ermutigt, Kirchen zu plündern. So drangen im Juli 1973 zwei Rohlinge in die zweite Kirche der Stadt Alitus ein und schlugen den Kirchendiener mit Steinen, bis zu dessen Bewußtlosigkeit.

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Šventybrastis. Im Jahre 1973 wurde die Bibliothekarin in dem obenge­nannten Ort, Janina Rutkünaitė, von der Kulturabteilung des Kedainiai'schen Rayons entlassen, wegen eines von ihr verübten „ernsten Verbrechens", — sie war zu Ostern in die Kirche gegangen.

Girdžai. Nachstehend ein Bericht des Priesters der örtlichen Kirchengemeinde an den Erzbischof J. Labukas:

Am 30. Mai holte mich, den Pfarrer der Kirchengemeinde in Girdžai, der Mann der Petrė Klimienė, und brachte mich in einem gemieteten Personen­wagen nach Smalininkai, wo seine schwerkranke Frau in der Infektions­abteilung des Krankenhauses lag und nach der heiligen Kommunion ver­langt hatte. Wir kamen um 18 Uhr an. Ihren Mann ließ man herein, doch mich, den Priester, konnte man sich nicht entschließen hereinzulassen. Der Arzt meinte, ich sollte nach Jurbarkas telefonieren, um von dort, der Rayon­zentrale, den Passierschein zu erhalten. So fuhr ich wieder fort, ohne den Wunsch der Schwerkranken erfüllen zu können.

Wenn ein zum Tode Verurteilter um eine Zigarette oder um etwas anderes bittet, wird ihm dieser letzte Wunsch erfüllt. Und hier im Krankenhaus lag keine Verbrecherin, sondern eine loyale sowjetische Bürgerin, ihr aber wurde der letzte Wunsch verweigert. Wenn ihr Mann zu ihr vorgelassen wurde, so fragt man sich, warum nicht auch ich?

Derartige Übergriffe seitens sowjetischer Behörden reizen und empören die Bürger nur und bringen sie gegen das bestehende System auf. Würden Euer Hochwürden bitte beim nächsten Zusammentreffen mit dem Bevollmächtigten für Religion, es für nötig erachten, ihn hierüber zu infor­mieren.

Girdžai, den 1. 6. 1973.

DIÖZESE PANEVĖŽYS

Rayon Utena. Nachstehend zitieren wir das Gesuch des Priesters A. Liesis an das Volksgericht Utena und seine Verteidigungsrede, die ihm vom Volks richter verboten worden war:

An das Volksgericht des Rayons Utena Kopien:

An das Präsidium des Obersten Sowjet der Litauischen SSR, und an den Bevollmächtigten für Religionsangelegenheiten und an das bischöfliche Ordi­nariat Panevėžys.

Vom Priester A. Liesis, wohnhaft im Dorf Daunoriai des Rayons Utena. Gesuch

Von der administrativen Kommission des Rayonvollzugskomitees Utena wurde am 29. Juni 1973 konstatiert, daß ich am 12. 6. 1973 in der Kirche des Dorfes Daunoriai eine Gruppe von Kindern im Katechismus unter­richtet hätte. Die Kommission entschied, daß ich hiermit die folgende An­ordnung des Präsidiums des Obersten Sowjets der Litauischen SSR verletzt hätte:

„Die Verletzung von Gesetzen bezüglich des religiösen Kults ge­schieht durch folgende Handlungen:

... Organisation und Durchführung von speziellen Kinder- und Jugendversammlungen,... die nicht verbunden sind mit der Aus­übung des religiösen Kults". (Siehe Verordnung des Präsidiums des Obersten Sowjets der Litauischen SSR vom 12. 5. 1966 „Von der administrativen Verantwortung für die Verletzung der Gesetze be­züglich religiöser Kulte.")

Aus der obigen Verordnung des Präsidiums ist klar zu ersehen, daß mit dieser Verordnung nur solche Kinderversammlungen verboten werden, die nicht mit dem religiösen Kult zusammenhängen. Versammlungen, die jedoch mit Handlungen des religiösen Kults zusammenhängen, sind nicht ver­boten. Auf der erwähnten Kinderversammlung habe ich mit den Kindern gebetet. Ich sprach mit ihnen über die heiligen Sakramente, über das Gebet, über Gott. Ich las ihnen eine Predigt über Gott vor. Die Predigt, das Gebet, die Messe, die Heilige Kommunion — das sind die wesentlichen Bestandteile des katholischen religiösen Kultes. Folglich wurden auf der erwähnten Versammlung nur Handlungen des religiösen Kults ausgeübt. Die obenerwähnte Verordnung des Präsidiums verbietet keine Versamm­lungen, die der Ausübung von kultischen Handlungen gewidmet sind. Und laut Artikel 96 der Verfassung der Litauischen SSR sind ausdrücklich sol­che Versammlungen zugelassen, in denen kultische Handlungen ausgeübt werden.

„Allen Bürgern der Litauischen SSR ist die Freiheit zuerkannt, religiöse Kulte auzuüben."

Wir Priester werden ständig beschuldigt und mit Gefängnis hart bestraft (z. B. die Priester Šeškevičius, Zdebskis, Bubnys), unter Bezugnahme auch noch auf andere Verordnungen des Präsidiums des Obersten Sowjets der Litauischen SSR, und zwar:

„Unter Verletzung des Gesetzes bezüglich der Trennung von Kirche und Staat und Schule... ist zu verstehen... die Organisation und  systematische Durchführung religiöser Erziehung von Minderjäh­rigen, entgegen der vom Gesetz festgelegten Regeln." (Siehe Ver­ordnung des POS der Litauischen SSR vom 12. 5. 1966.)

Beachtet man diese „Regeln" jedoch, so ist die Gruppenausbildung von Kindern in Religion nicht verboten. Nun sind aber diese „Regeln", an die sich die Priester beim Religionsunterricht von Kindern in Gruppen halten sollen,— nirgends offiziell bekanntgemacht.

Also, gibt es sie noch nicht. Und wenn das so ist, welche Rechtsgrundlage haben dann die Volksgerichte der Litauischen SSR für ihre Anklage und harte Bestrafung von Priestern, die nur in der Einbildung bestehende „Regeln" verletzt haben sollen?


Uns Priestern wird dauernd der Vorwurf gemacht, daß wir, wenn wir die Kinder in Religion unterrichten, das Verfassungsgesetz — „die Schule ist von der Kirche getrennt" — verletzen. Verehrte Juristen, wollen wir uns doch bitte nicht poetisch, sondern juristisch ausdrücken. Juristisch ausge­drückt ist die „Schule" eine Lehranstalt, speziell für das Lernen vorgesehen. Juristisch hat niemand das Recht, die „Schule" weder Gebetshaus (wo die Leute beten), weder Unternehmen noch Handwerksbetrieb zu nennen, da alle diese Einrichtungen nicht speziell für den Unterricht vorgesehen sind, sondern für andere Zwecke, obwohl man auch dort von Fall zu Fall sein ganzes Leben lang lernen und sich spezialisieren kann. Wenn man sich poetisch ausdrückt oder gleichnishaft, kann man natürlich alles — sogar das ganze Leben — eine „Schule" nennen. Ich betone, — poetisch, nicht juristisch.

Juristisch ausgedrückt, haben wir kein Recht, Schüler zusammen mit Leh­rern als „Schule" zu bezeichnen, so wie wir nicht das Recht haben, als „Restaurant" bzw. „Mittagstisch" Putzfrauen, Köche, Kellner und Gäste zu bezeichnen, oder Friseure und ihre Kunden als „Friseurgeschäft". In der juristischen Sprache ist ein „Restaurant" eine Einrichtung für das Zube­reiten und Einnehmen von Speisen, ein „Friseurgeschäft" eine Einrichtung zum Haarfrisieren und Haarschneiden, und die „Schule" — eine Lehr­anstalt, nicht aber ihre Wächter, nicht ihre Schüler und nicht die Lehrer. Somit ist in dem Verfassungsgesetz — „Schule getrennt von Kirche" — mit „Schule" nur die Lehranstalt gemeint, keine anderen Einrichtungen oder Stellen, und ebenso keine Schüler oder Lehrer an sich. 

Das heißt also, daß wir Priester, die wir den Kindern Religion nicht in staatlichen Lehranstalten beibringen (wir betreten diese mit keinem Fuß), das erwähnte Verfassungsgesetz durchaus nicht verletzen. Also bin ich von der administrativen Kommission ohne jegliche juristische Grundlage für schuldig erklärt und bestraft worden (mit 50 Rubel). Außerdem ist dieses Vorgehen gegen mich unmoralisch, denn einen Priester dafür zu bestrafen, daß er seine heiligen und achtbaren Pflichten (auferlegt von Christus und der Kirche) erfüllt, das ist doch wahrlich unmoralisch und widerspricht jeglicher Kultur.

Deshalb bitte ich das Volksgericht des Rayons Utena, das Urteil der admini­strativen Kommission aufzuheben.

Verteidigungsrede

Die Gruppenausbildung von Kindern im Religionsfach ist in den Ver­fassungsgesetzen für Redefreiheit, Pressefreiheit und Versammlungsfreiheit zugelassen. In Artikel 97 der Verfassung der Litauischen SSR heißt es:

„Im Einvernehmen mit den Interessen der Werktätigen und im Be­streben, das sozialistische System zu festigen, wird den Bürgern der Litauischen SSR durch Gesetz garantiert:

a) die Redefreiheit, b) die Pressefreiheit, c) die Versammlungs- und Veranstaltungsfreiheit.

Beim Betrachten des obigen Artikels ist festzustellen, daß einleitend von den Interessen der Werktätigen gesprochen wird. Das Wohl der Werk­tätigen, ihre Interessen, das ist das Ziel eines jeden Gesetzes. Dieses Ziel betont der Gesetzgeber manchmal im Text des Gesetzes und manchmal nicht. Aber der Kern des Gesetzes bleibt immer derselbe, gleichgültig ob dieses Ziel (die Interessen der Werktätigen) im Gesetztext vermerkt ist oder nicht. In Artikel 97 der Verfassung der Litauischen SSR ist einleitend dieses Ziel ausdrücklich formuliert: „Im Einklang mit den Interessen der Werk­tätigen (d. h. mit ihrem Wohl und Nutzen) wird garantiert..." Und selbst wenn in der Einleitung nicht ausdrücklich gesagt wäre „im Einklang mit den Interessen der Werktätigen", so wäre doch der Sinn dieses Schrift­satzes der gleiche, nämlich: „den Bürgern der Litauischen SSR wird gesetz­lich garantiert: a) Redefreiheit, b) Pressefreiheit, c) Versammlungs- und Meetingsfreiheit...".

Jedes moralische Gesetz muß natürlich von den Bürgern erfüllt werden. Das heißt, daß auch der Artikel 97 der Verfassung unbedingt beachtet werden muß. Das Wesentliche darin, daß „allen Bürgern (also auch den Geistlichen) Rede- und Pressefreiheit garantiert wird (d. h. einer jeden Rede und Presse aller Richtungen, also auch Rede und Presse religiöser Richtungen). Versammlungsfreiheit, das bedeutet also auch Freiheit für die von Priestern zu leitenden religiösen Kinderversammlungen. Wenn dort „Freiheit" gesagt ist, dann heißt das wahre Freiheit, volle Freiheit, unein­geschränkte Freiheit. Das ist der wahre Sinn des Artikels 97 der Verfas­sung. Doch gibt es viele, die diese Bestimmung der Verfassung falsch verstehen. Sie denken, daß diese Regelung nicht die absolute, sondern nur be­dingte Freiheit von Rede, Presse und Versammlungen garantiert. Sie sagen, daß die Verfassung der Litauischen SSR die Freiheit nur einer solchen Rede, Presse und Versammlung garantiert, die „mit den Interessen der Werktäti­gen" und ihrem Wohl übereinstimme und für sie von Nutzen sei. Wenn die Verfassung nicht die Freiheit jeder Rede, Presse und Versamm­lung anerkennen würde, sondern nur die der nützlichen Rede und Presse und nur die der nützlichen (den Interessen der Werktätigen entsprechen­den) Versammlungen, dann wäre in der Verfassung auch ein klares Kri­terium zur Unterscheidung der nützlichen Rede, der nützlichen Presse, der nützlichen Versammlung von der schädlichen Rede, von der schädlichen Presse, von den schädlichen Versammlungen aufgeführt. Ich sage, daß die Verfassung auch ein Kriterium angeführt hätte, das darauf hinweisen würde, welche Rede, welche Presse, welche Versammlungen als „schädlich" und welche — als „nützlich" für das Wohl der Werktätigen anzusehen seien. Doch die erwähnten Verfassungsgesetze führen kein Kriterium zur Unter­scheidung einer nützlichen Rede von einer schädlichen, einer nützlichen Presse von einer schädlichen, einer nützlichen Versammlung von schädlichen an.

Aber ohne ein klares Kriterium werden die Verfassungsgesetze von Frei­heit der Rede, der Presse, der Versammlungen, wenn man die zweite Aus­legung vorzieht, völlig unklar, d. h. es ist gar nicht mehr klar, welche Presse, welche Versammlungen in der Verfassung als nützlich und welche als schäd­lich für das Wohl der Werktätigen angesehen werden. Unklare Gesetze haben jedoch keine juristische Kraft. Ein unklares Gesetz — das ist wertloser Ausschuß. Darum würden auch die obenerwähnten Ver­fassungsgesetze, will man sie in der zweiten Auslegung verstehen, unklar sein und sich in juristischen Ausschuß verwandeln. Natürlich können die Gesetzgeber der Verfassung nicht gewollt haben, daß ihre Gesetze zu juri­stischem Ausschuß entstellt werden. Das heißt, sie wollten, daß ihre Gesetze in ihrem eigentlichen Sinn und nicht in dem zweiten, entstellten verstanden werden.

Wenn also Artikel 97 der Verfassung die volle, uneingeschränkte Frei­heit garantiert nicht nur der sogenannten nützlichen Rede, nicht nur der sogenannten nützlichen Presse, nicht nur den sogenannten nützlichen Ver­sammlungen, sondern der Rede einer jeglichen Richtung, der Presse jeg­licher Richtung, so bedeutet das auch Rede- und Pressefreiheit in religiöser Richtung, — und Versammlungsfreiheit jeglicher Richtungen, ohne Aus­nahmen, — bedeutet dann auch die Freiheit für religiöse, von Priestern durchgeführte Kinderversammlungen.

Zweifellos wußten die Gesetzgeber der Verfassung, daß die Bürger bei An­wendung der garantierten Freiheit auch unheilvolle Fehler machen können. Jedoch war den Gesetzgebern der Verfassung ebenfalls klar, daß die Wahrheit sich herausstellen würde und die Fehler überwunden würden, nicht mit Hilfe von „Druckmaßnahmen" irgendeiner Partei und ihrer Zensoren (die sich ja selbst irren können), sondern — allein durch die volle Freiheit in Rede und Presse. Deshalb garantierten ja die Gesetzgeber der Verfas­sung diese unbeschränkte Freiheit der Rede, Presse und Versammlungen, die notwendig ist für den Sieg der Freiheit und das Wohl der Öffentlich­keit, der Werktätigen.

Folglich haben auch wir, die Priester, die volle, von der Verfassung garan­tierte Freiheit, jegliche (große und kleine) Versammlungen durchzuführen und dort unsere Gedanken zu äußern. Folglich hatte die administrative Kommission des Utena'schen Rayon-Vollzugskomitees kein juristisches Recht (und noch weniger ein moralisches), mich dafür zu verurteilen und zu bestrafen, daß ich am 12. Juni 1973 in der Kirche von Daunoriai einer kleinen Gruppe von Kindern von Gott, seinen Gesetzen, von den heiligen Sakramenten und vom Gebet berichtet habe. Deshalb bitte ich das Gericht, dieses ungesetzliche und falsche Urteil der administrativen Kommission zu annullieren.

Ich bitte das Volksgericht des Rayons von Utena, diesen meinen Brief den übrigen Akten meiner Sache beizufügen.

(Das Volksgericht von Utena befand, daß der Priester A. Liesis zu Recht bestraft worden war.)

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Vabalninkas. Am 28. Mai 1973 bemerkt die Lehrerin Morkūniene der hiesigen technischen Schule während des Unterrichts am Halse der Danute Kropaitė ein Kettchen und verlangte, die Schülerin solle das Kettchen ab­nehmen und es ihr geben. Da das Mädchen sich weigerte, nahm die Leh­rerin ihr selbst das Kettchen mit einem Medaillon daran ab. Eine Mit­schülerin sagte, daß auch Gene Dovidonytė und Viktorija Jurginaitė Me­daillons trügen. Darauf wandte sich die Lehrerin zu der Dovidonytė und riß ihr das Kettchen ab. Als sie bei ihr zwei weitere Medaillons bemerkte und die Schülerin die Herausgabe verweigerte, entriß ihr die Lehrerin auch diese gewaltsam. Ebenso gewaltsam riß sie auch der Schülerin Jurginaitė das Kettchen vom Halse, doch gelang es ihr nicht, des Medaillons habhaft zu werden. Nach der Stunde las die Lehrerin den Mädchen die Leviten dafür, daß sie Medaillons trügen. In der nächsten Stunde wurde die Jurginaitė von der Lehrerin aufgerufen. Kaum begann die Schülerin zu antworten, als sie auch schon von der Lehrerin unterbrochen wurde mit der Bemer­kung, die Antwort wäre falsch. Dann las sie aus ihrem Buch der Schüle­rin den Anfang der richtigen Antwort vor, die die Schülerin nun fortset­zen sollte. Die Jurginaitė wollte erklären, daß sie ein solches Buch, wie die Lehrerin es habe, nicht besitze, aber da fiel schon die Lehrerin ein: „Wenn

Gott Dich liebt, so könnte er Dir doch — jetzt — dieses Buch vom Him­mel herabwerfen." Und als das Mädchen nicht weiter wußte, sagte die Lehrerin einfach: „Gott hat Dir nicht geholfen, — also bekommst Du eine fünf."17Der ganzen Klasse war klar, wofür die Note „fünf" gestellt wor­den war.

Die Schülerin Dovidonytė bat die Lehrerin Morkūniene, ihr doch das Medail­lon zurückzugeben, diese aber lachte: „Das ist ein hübsches Sächelchen, das behalte ich zur Erinnerung." Die Frage, ob sie auch weiterhin ein Medail­lon tragen würde, bejahte die Schülerin: „Ich kaufe mir ein neues und hänge es mir um."

Die Schülerin V. Jurginaitė wurde ins Lehrerzimmer gerufen. Sie sollte ihr Medaillon hergeben. Es stürzten sich auf sie die Lehrerinnen Griciunienė und Šablinskienė, — es gelang ihnen jedoch nur das Kettchen ohne Medaillon zu erbeuten. Die Lehrerinnen beschlossen, diese Sache zur Debatte zu stel­len. Die Schülerinnen Jurginaitė und Dovidonytė wurden gezwungen, die Technische Schule zu verlassen.

Mežiškiai. In den Jahren 1972 und 1973 gehörte die Hälfte der 11. Klasse der Mittelschule in Mežiškiai nicht zu den Komsomolzen. Nach Neujahr wurden die Abiturienten aufgefordert, in den Komsomol einzutreten. Um dem Nachdruck zu verleihen, hielt man sie des öfteren 2—3 Stunden lang zurück und machte ihnen Vorhaltungen, daß sie, wenn sie nicht in den Komsomol eintreten würden, befürchten müßten, nicht zu den Hochschu­len zugelassen zu werden, und nichts im Leben erreichen würden. Besonders „ereiferten" sich die Klassenlehrerin Kabliūnienė, der Komsomolsekretär Bučytė und der Lehrer Šakalys. Letzterer stellte einmal den Schülern die Frage: „Wie beurteilen Sie diejenigen Priester, die ihr Amt niederlegen?" Fast alle antworteten, daß solche Priester entweder beschränkt wären oder einen schwachen Charakter hätten. Nach einer solchen Antwort wurde zu noch stärkeren Nötigungen geschritten. Da eine gewaltsame Beein­flussung bei den Schülern nicht ankam, wurde ihnen im guten zugeredet, in den Komsomol einzutreten. In die Kirche könnten sie dann ja in einen anderen Ort gehen, nicht unbedingt zu Hause in Mežiškiai. Z. B. wurde einem Schüler der 11. Klasse von den Lehrern, die ihn zum Eintritt in den Komsomol überreden wollten, versprochen, daß man ihm eine sehr gute Zensur geben würde und daß er zu den Komsomolversammlungen nicht zu gehen brauche. Doch als er nach Eintritt in den Komsomol eine Kom­somolversammlung versäumte, drohte ihm die Schulleitung mit Ausschluß

17 Im Originaltext heißt es „zwei", bedeutet in unserem Schulsystem aber „fünf".

aus dem Komsomol und einem entsprechenden Vermerk in seiner Zensur, wenn er die Komsomolversammlungen nicht besuchen würde. Im Mai 1973 wurde die Mittelschule von Mežiškia von der Sekretärin des Stadtkomitees Panevėžys, Frau Kalačiovienė, besucht. Denjenigen Schülern, die keine Komsomolzen waren, kündigte sie an: Wir werden dafür sorgen, daß die Nichtkomsomolzen in den Prüfungen möglichst schlechte Noten erhalten, so daß sie keinerlei Chancen für den Eintritt in Hoch­schulen haben werden."

Im Oktober 1972 wurde in einer Unterrichtsstunde von der Lehrerin B. Gabriünienė angeordnet, daß die Jungen die Klasse verlassen sollten. Daraufhin mußten die Mädchen ihre Kragen aufknöpfen, damit man sehen konnte, ob sie Kreuzchen bei sich trügen. Die eine Schülerin, bei der die Lehrerin ein Kreuzchen entdeckte, wurde tüchtig ausgescholten und ihr wurde befohlen, sich nicht mehr mit dem Kreuzchen in der Schule zu zeigen.

Im Jahre 1973 war die Parteisekretärin Kalačiovienė am Palmsonntag in der Kirche von Mežiškiai, um zu kontrollieren, ob sich dort Schüler befänden, auch machte sie sich Notizen über die Predigt des Priesters. Am 20. April wurden in einer Geheimsitzung der Lehrer der Mittelschule von Mežiškiai die Predigten des dortigen Priesters besprochen. Trotzdem sich alle Sitzungsteilnehmer verpflichtet hatten streng geheimzuhalten, was auf dieser Sitzung besprochen worden war, kam doch alles sofort an die Öffentlichkeit. Die Kalačiovienė ließ die Lehrer ins Verhör nehmen, um zu erfahren, wer aus der Schule geplaudert hatte.

Zu Ostern wurde ein Teil der Schüler dazu angehalten, ein wachsames Auge auf diejenigen Schüler zu haben, die in die Kirche gingen. In der Rolle von Ermittlern erschienen zu Ostern in der Kirche von Mežiškiai einige Arbeiter des Panevežys-Rayons.

Anfang Mai 1973 kamen Vertreter der Rayonbehörden aus der Stadt Pane­vėžys in den Kreis von Mežiškiai: der Leiter des Rayons für Propaganda, Kanapienis, der Instrukteur des Rayonkomitees des Komsomols Pukienė, die Parteisekretärin des Stadtkomitees von Panevėžys, Kalaciova, der Ver­treter der Atheisten aus Ramygala, Dr. Kristutis, u. a. Zum Kreis-Sowjet wurden verschiedene Einwohner vorgeladen und nach den verschiedensten Details des persönlichen Lebens ausgefragt. Einige Ängstliche gaben sich als nur wenig an Gott glaubende aus, andere dagegen verhielten sich sehr mutig.

- „Warum erlaubst Du Deinem Sohn nicht, in den Komsomol einzu­treten?" — wurde die Frau Gudiene von den Behördenvertretern gefragt.

- „Ich sehe unter den Kommunisten keine nachahmungswerten Vorbilder. Sie sind unredlich und Lügner, da sie selbst insgeheim zur Kirche halten, über andere aber lästern."

Für diese Antwort wurde die Frau Gudiene empört gerügt. — „Du glaubst tatsächlich, daß es Gott gibt und lehrst auch Deine Familie, an ihn zu glauben?" — wurde eine andere Frau, namens Murmokienė, von den Regierungsvertretern gefragt. Die Frau antwortete, daß sie wirklich gläubig sei und es auch immer bleiben werde.

Vertreter der regionalen Behörden fragten die Gläubigen danach aus, was die Priester in ihren Predigten erzählten, und wer es erlaubt habe, die Kinder in die Kirche zu führen? Sie behaupteten, daß die sowjetischen Gesetze den Eltern nur einmal im Jahr das Recht zubilligten, ihre Kinder in die Kirche zu führen. Bemerkten sie religiöse Bilder an der Wand, warfen sie den Eltern vor, sie schädigten damit ihre Kinder. Die Kalaciova drückte sich sogar so aus: „Sie haben Ihre Wände mit Juden behängt!" Pensionären wurde ge­droht, sie würden keine Pension mehr bekommen. Die Kalaciova ver­langte, man solle die Gebetbücher und Rosenkränze zeigen, und wenn dies geschah, wollte sie diese ihnen abnehmen, doch die Leute ließen das nicht zu.

Die Gläubigen wunderten sich auch, wie schwach doch der Atheismus sein müsse, wenn die Vertreter der Partei genötigt seien, in die Häuser zu gehen und mit Gewalt gegen den Glauben zu kämpfen.

Die Leiter der Sowchose verstärkten ihren Kampf gegen die Gläubigen. Die Büroarbeiter wurden gewarnt, die Kirchen zu besuchen, sonst hätten sie mit Entlassung zu rechnen. Allein, diese ließen sich dadurch jedoch nicht schrecken und antworteten, daß sie es noch nicht vergessen hätten, wie man Kühe melkt...


Die Vorsitzende des Kreis-Sowjet, Smetoniene, die sonntags in der Nähe der Kirche spazieren ging, tippte sich an die Stirn beim Begegnen der Gläubigen, die auf ihrem Weg zum Gottesdienst waren, und wollte damit zeigen, daß sie die Leute lächerlich fände und daß die Gläubigen Toren seien. Die Parteileitung des Rayons Panevėžys machte dem Sowchose-Direk­tor Valaitis heftige Vorwürfe dafür, daß er den Priestern den Kauf einer alten Wohnung erlaubt hatte. Der Direktor der Mittelschule von Mežiškiai und der Parteisekretär der dortigen Sowchose erhielten Verwarnungen wegen Vernachlässigung ihrer atheistischen Arbeit.

Am 27. Juni starb in Mežiškiai der Pfarrer Masiokas. Vorher hatten sich die Vertreter der lokalen Behörden alle Mühe gegeben, ihn in jeder Weise zu quälen. Auf Initiative der Kalaciova18 wurde dem Pfarrer ohne jeglichen Anlaß das Telefon abgeschaltet. Die Ortsleitung der Sowchose ordnete an, daß ihre Arbeiter an der Beerdigung des Geistlichen nicht teilnehmen durf­-

18 Sekretärin des Panevėžys städt. Vollzugskomitees der Partei.


ten. Es hielt sich jedoch niemand an dieses Verbot, und die Beerdigung fand unter der Beteiligung von vielen Erwachsenen und Schülern statt.

Panevėžys. Im Mai 1973 sollten die Schüler der 6. Klasse der 5. städtischen Mittelschule auf verschiedene Fragen antworten. Unter anderem auf die folgende: „Wozu leben die Menschen auf der Erde?" Viele Schüler antwor­teten auf diese Frage mit den Worten des Katechismus. Die Lehrerin, die diese Antworten las, schickte die Kinder hinaus vor die Tür. Auf die andere Frage: „Welchen Namen würdet ihr dem neuen Pioniertrupp geben?", ant­worteten einige: „Den Namen des heiligen Johannes, weil er der beste Mensch auf der Welt war."

DIÖZESE TELŠIAI

Klaipėda. Im Juli 1973 machte Tarasov19 vom Moskauer Sowjet für Reli­gionsangelegenheiten hier einen Besuch. Beim Anblick des Gebäudes, in dem die Katholiken beten, rief er aus: „Was wollen die eigentlich? In Moskau haben die Katholiken eine kleinere Kirche und sind zufrieden..." Aber kann man denn wirklich die Zahl der Moskauer Katholiken mit der von Klaipėda vergleichen?!


Šilale. Am 15. 6. 1973 lehrte im Dorf Vingininkai die alte Frau Eidukaitė (geb. 1887) 16 Kindern den Katechismus, worum die Eltern der Kinder sie gebeten hatten. Plötzlich drangen Leute in ihr Zimmer. Es war eine Kommis­sion, bestehend aus dem Vorsitzenden der dortigen Kolchose, Mikutis, dem Brigadier Vidmantas, dem Agronom Martinkus und einigen regionalen Ver­tretern. Die Mitglieder der Kommission rissen den Kindern die Katechismus­bücher aus den Händen, sowie die Gebetbücher, die Rosenkränze. Die Kinder versuchten die Katechismen zu verstecken und weinend aus dem Zimmer zu laufen, aber die ins Zimmer Eingedrungenen hinderten sie daran, durchsuchten sie und nahmen alles fort. Auch notierten sie sich die Namen der Kinder und der anwesenden Mütter. Die Vorsitzende der regionalen Abteilung für Volksbildung rief den Kindern zu: „Kinder, hört nicht auf eure Eltern und lernt nicht den Katechismus!" Die Mütter fühlten sich verletzt: „Das sind unsere Kinder, wir haben sie gelehrt und werden sie lehren. Und die Katechismuslehrbücher werden wir auch wieder erhalten."

19 Offensichtlich: einer der Bevollmächtigten, oder Stellvertreter für Religionsangelegen' heiten im Ministerrat der UdSSR.

Der regionale Staatsanwalt vernahm mehrmals die alte Frau Eidukaitė und drohte ihr mit Gefängnis.

— „Für Versündigungen ins Gefängnis gehen zu müssen — das wäre eine Schande, aber für das Lehren des ,Vaterunser' — das schreckt mich nicht", sagte die Alte.

Vernommen wurden auch die Kinder und ihre Mütter. Einige Kinder konn­ten wegen des erlebten Schrecks nachts nicht mehr einschlafen.


-  -  -

In den Korridoren der Mittelschule von Šilalė sind viele atheistische Zeich­nungen ausgehängt, die den Glauben und die Priester lächerlich machen. Dort hängt auch ein durchgebrochenes schwarzes Kreuz, um das bevorstehende Ende der Religion zu symbolisieren. Die Lehrerin Petviené zusammen mit Frau Bendikienė befahlen den Schülern der 6. Klasse in der Unterrichtsstunde einen Priester zu zeichnen, der auf den Knien des Teufels sitzt und mit Weibern Schnaps trinkt. Ein Schüler der 8. Klasse in Šilalė schreibt hierzu folgendes:
— „Wenn es ihnen nicht gelingt, die Gläubigen mit der Miliz aus den Kirchen zu treiben, benehmen sich die Atheisten so, als nagte der Wurm an ihren Seelen .. . Kinder schreiben sie gewaltsam in die Oktoberklubs, die Pionier-und andere Organisationen ein ... Es ist schmerzlich, daß inmitten unseres litauischen Volkes solche Seelenverderber existieren, die die Seelen unschul­diger Kinder verderben, indem sie sie auf den falschen Weg führen ... Auf einem Plakat steht folgende Aufschrift: „Die Menschen suchen nach himm­lischen Wegen, weil sie sich auf den Erdenwegen verirrt haben." Aber die sich auf der Erde verirrt haben, das sind diejenigen, die trinken und Unfug treiben. Diejenigen aber, die den himmlischen Weg suchen, die sind immer imstande, ihre Leidenschaften im Zaum zu halten, sie benehmen sich immer anständig, fügen niemand ein Übel zu und erstreben so die Ewigkeit. Die das Plakat entworfen haben, beweisen nur, daß ihnen jegliches klare Urteils­vermögen fehlt. Seine Gedanken muß man zuerst gut überlegen, um sich hinterher nicht lächerlich zu machen ...

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Die atheistischen Lehrer fanatisieren mit ihrer Propaganda die Lernenden. Gotauttas, Schüler der 8. Klasse, trug eine Medaille am Halse. Als der Komso-molz Kurlinkus dieses bemerkte, grinste er und rief einen Freund zu Hilfe, um die Medaille fortzunehmen. Doch ein anderer Schüler beschämte sie, und beide entfernten sich errötend.
Die Lehrerin der litauischen Sprache, Balčienè, macht sich über die gläubigen

Schüler oft lustig. Während des Unterrichts kann man aus ihrem Munde die folgenden Aussprüche hören:

— „Du, Stasys, kannst nur Priester werden. So hübsch und leise sprechend, kannst du dann den Frömmlern die Vergebung der Sünden erteilen."

Und sieht sie bei einem Jungen saubere Hände, so sagt Frau M. Balčienė:

— „Und dir geziemt es, Priester zu werden. Den Frömmlern wird es an­genehm sein, deine Hände zu küssen."

Im Volke werden jedoch Lehrer dieser Sorte „gottlose Scheinheilige" genannt.

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Am 25. 5. 1973 wurde den Schülern der 2. Klasse aufgetragen, den Glauben in lächerlich machenden Karikaturen zu zeichnen. Viele begriffen nicht gleich, daß es eine schlechte Sache war, und fingen an zu zeichnen. Andere jedoch ärgerte ein solches Benehmen der Lehrerin. Eine Schülerin erzählte: „Es war so widerlich, daß ich es gar nicht ansehen konnte. Ich bat, hinausgehen zu dürfen, und blieb eine halbe Stunde auf der Toilette, nur um nichts zeichnen zu müssen."

Veiviržėnai. Im Dorf Balsėnai hatte die alte Frau Strumlienė im Juni 1973 unter dem Fenster ihrer Hütte ein Kreuz aufgestellt. Als dies die Vorsitzende der dortigen Kolchose, Daugele, und die Parteisekretärin Bielskiene bemerk­ten, kamen sie beide zu der Strumlienė und ordneten an, das Kreuz wegzu­schaffen, oder es an einer anderen Stelle im Hof neben dem Stall aufzustellen.

- „Ich weiß es selbst, wie ich mit dem Kreuz umzugehen habe, und wo ich es hinstelle", sagte darauf die Frau.

- „Wir werden Dich nicht nur dazu bringen, das Kreuz wegzunehmen, sondern es auch zu vernichten", schrien die Vertreterinnen der Obrigkeit. Der nach einigen Tagen eintreffende Chef der regionalen Miliz, Rusčenkov, suchte die kranke Alte allenthalben einzuschüchtern und verlangte, daß sie das Kreuz wegnehme.

- „Das Kreuz bleibt auf seinem Platz. Solange ich lebe, werde ich es nie­mand erlauben, es zu vernichten. Ich habe es nicht darum aufgestellt, damit Sie es vernichten."

Für seine Mutter setzte sich auch der Sohn Pranas ein. Darauf befahl Rusčen­kov ihn zu sich in die Miliz und versuchte, nun diesen einzuschüchtern. Man drohte ihm, man würde ihn den Staatssicherheitsbehörden überantworten, falls er nicht einverstanden sei, das Kreuz wegzunehmen.

— „Ich kann wohl ein Kreuz aufstellen, aber nicht es abbrechen — nie­mals —", sagte mutig der junge Strumila.

Die Strumila wurden dann von Parteifunktionären aufgesucht, die von ihnen den unverzüglichen Abbruch des Kreuzes verlangten. Der später hinzu­kommende Vorsitzende des Exekutivkomitees, Karečka, machte der Strum-lienė ebenfalls Vorhaltungen wegen ihrer Störrigkeit. — „Wenn Sie nicht selbst das Kreuz abbrechen, werden wir es tun, und Sie werden uns die Un­kosten bezahlen", — schrie Karečka.

— „Das Kreuz werde ich nicht abbrechen und werde es auch Ihnen nicht erlauben. Zeigen Sie mir ein solches Gesetz, das befiehlt, ein Kreuz abzu­brechen."

Karečka wurde blau vor Wut.

Ungeachtet der Drohungen schrieb die unerschrockene Strumlienė eine Be­schwerde nach Moskau, doch es kam keine Antwort. Aus Vilnius kam eine Kommission, besichtigte das Kreuz und erklärte, da es kein Kunstwerk dar­stelle und die Nachbarn nur „ärgere", müßte es abgetragen werden. Auch zwei weiteren Dorfbewohnern, Antanas und Ignac Bočkas, wurde befohlen, die auf ihren Höfen stehenden Kreuze abzutragen.

Laukgaliai. Das dortige Altersheim darf von Priestern nicht besucht werden. Deshalb sterben dort viele ohne Sterbesakramente, obwohl sie um den Besuch des Priesters bitten. So kam z. B. die Heimleitung den Bitten der 90jährigen Agnieta Brazuskaite und deren 85jährigen Schwester Ieva nicht nach und ließ sie nicht der religiösen Dienste eines Priesters teilhaftig werden.

Kaltinėnai. Die gläubigen Schüler der dortigen Mittelschule werden gewalt­sam gezwungen, sich in atheistische Organisationen einzutragen. Die Schü­lerin der 4. Klasse, Birute Buivydaitė, erhielt von der Lehrerin Sinkevičiene mit dem Lineal einen Schlag auf die Hand dafür, daß sie nicht in eine Pionier­organisation eintreten wollte. Birute erzählte, daß sie darauf dreimal „Ave Maria" aufgesagt habe, und der Schmerz wäre vergangen.

Pajūris. Die Lehrerin der dortigen Mittelschule, Frau Valavičienė, ist eine bekannte Fanatikerin des Atheismus. Sie machte sich über die Mädchen lustig, die an der Feier der heiligen Messe in der Kirche teilgenommen hatten, und sagte einmal: „Nun, was kriecht ihr da auf den Knien um den Priester herum?"

Am 6. 4. 1973 sprach die Lehrerin Valavičienė auf der Elternversammlung der Mittelschule von Šilale. Sie sagte, die Eltern sollten ihre Kinder nicht „verderben" — und sie nicht in die Kirche führen. Die Mütter protestierten und schrien, daß sie sich nicht deshalb versammelt hätten, um lauter Unfug zu hören, sondern um zu erfahren, wie sich ihre Kinder benähmen und welche Fortschritte sie gemacht hätten. Die Lehrerin sah sich schließlich gezwungen, die Elternversammlung zu verlassen.

Die Lehrerin Kulikauskiene schrieb den Abiturienten in die Zeugnisse, daß sie die religiösen Vorurteile noch nicht überwunden hätten.

Lauksargis. Die Lehrerin der örtlichen 8klassigen Schule, Petkienė, ist fana­tisch bestrebt, ihre Ansichten den Schülern aufzudrängen. Z. B. rühmte sie sich: — „Ich werde es dahin bringen, daß am Sonntag nicht ein Schüler mehr in die Kirche geht."

Einmal im Monat wird die ganze Schule in das Kulturhaus getrieben, wo die Petkienė die Schüler „aufklärt". In der Schule hängen Karikaturen, die den Glauben lächerlich machen. Z. B.: eine alte Frau zieht ein kleines Kind in die Kirche, das aber sträubt sich.

Benimmt sich die Petkienė nicht in gleicher Weise, indem sie gewaltsam die ganze Schule in den Unglauben führen will? Wenn ein Minderjähriger sich weigert, in den Komsomol einzutreten, läuft die Petkienė sofort zu den Eltern und überredet sie, sich nicht einzumischen.

DIÖZESE VILKAVIŠKIS

Šeštokai. Im Sommer 1973 lehrte die alte Frau O. Merkušytė in der Kirche von Šeštokai eine kleine Kindergruppe den Katechismus. Um sich dies „Ver­brechen" anzusehen, erschien in der Kirche eine Kommission, bestehend aus dem Vorsitzenden des Kreisrates von Šeštokai, G. Maslauskas, der Direk­torin der örtlichen Schule, Šauliene, und der Lehrerin Junelienė. Die Kom­mission fand in der Kirche eine Gruppe von 6 Kindern vor und fragte sie, ob man sie das Beten lehre. Nach 3 Tagen wurde die Merkušytė in die Rayonzentrale in Lazdijai vorgeladen und mit einer Geldstrafe von 50 Ru­beln belegt. In dem Urteil der administrativen Akte Nr. 30 heißt es: — Die administrative Kommission des Rayon-Exekutivkomitees von Lazdijai des Deputiertenrates der Werktätigen (Vorsitzender Baranauskas, Sekretärin Kazakevičiene, Mitglieder Ruškevičiūtė, Brilius, Šerkšnas, Šulin­skas, Jurkevičius) hat nach Beratung auf einer öffentlichen Gerichtssitzung in der vorliegenden Sache beschlossen, daß die Bürgerin Ona Merkušytė, wohnhaft im Ort Šeštokai, die Verordnung des Präsidiums des Obersten Sowjets der Litauischen SSR vom 12. Mai 1966 verletzt hat. In ihrem Urteil riskierte die administrative Kommission jedoch nicht, zu erklären, welches Verbrechen die Alte verübt habe. Sie warnten jedoch die Alte bei der Entlassung, nicht noch einmal zu versuchen, Kindern die Grund­lagen der christlichen Religion beizubringen, denn das dürfe niemand tun, sie könnte sonst einer 2jährigen Gefängnisstrafe gewärtig sein.

Veisiejai.

An das Ordinariat der Diözese von Vilkaviškis vom Pfarrer Albinas Deltuva, Pfarrer der Veisiejai-Kirche Eingabe

Während der am 28.—29. Juli 1973 von Seiner Hochwürden, dem Bischof L. Pavilonis, zelebrierten heiligen Messe mit anschließender Firmung, gab es einige Vorfälle, die bei den Gläubigen Empörung hervorriefen. Die Tage, an denen der Gottesdienst mit der Spendung des Firmungssakramentes durch­geführt werden sollte, wurden zu Arbeitstagen erklärt, angeblich zwecks Ernteeinbringung. Den Sowchosen und Kolchosen war befohlen worden, den Leuten keinerlei Fahrgelegenheit zur Verfügung zu stellen. Am Sonntag goß es. Die Getreideeinbringung mußte unterbrochen werden. Doch dessen unge­achtet ließen die aufgestellten Posten nur Personenautobusse und Privat­wagen nach Veisiejai passieren. Alle anderen Kraft- und Pferdewagen jedoch wurden zurückgeschickt. Deshalb konnten aus den nachbarlichen weißrussi­schen Gemeinden nur elf Personen von all denen, die das Sakrament der Firmung empfangen wollten, nach Veisiejai gelangen. Die Gläubigen machten darauf aufmerksam, daß man in der Zeit der langen Ernteperiode genau den Sonnabend und den Sonntag, an dem die Spendung des Firmungssakraments stattfindet, zu Pflichtarbeitstagen erklärt hat.

Am 28. Juli, gegen 16 Uhr, genau vor der Ankunft des Bischofs, wurde ich in das städtische Exekutivkomitee gerufen. Der Vorsitzende des Deputierten­rates der Werktätigen, Vaikšnoras, verlangte zusammen mit drei anderen Personen, offensichtlich Beamten der Staatssicherheit, daß ich verbieten sollte, vor der Kirche mit kultischen Gegenständen zu handeln. Da es noch keine Geschäfte gäbe, in denen man religiöse Gebrauchsgegenstände kaufen könnte, und da die Gläubigen solche Gegenstände bisher nur durch die Kirchen bekommen konnten, — lehnte ich das an mich gestellte Ansinnen kategorisch ab und machte darauf aufmerksam, daß falls sich die Regierungsbehörden noch weiter einmischen würden, dies ernste Mißhelligkeiten nach sich ziehen könnte. Man antwortete mir, daß Klagen niemand fürchte. Etwas später, beim Empfang des Bischofs, überfiel Petras Rėkus, ein Gefolgsmann der Beamten, in der Kirche eine Frau, entriß ihr die Kultgegenstände, die sie bei sich hatte, und als sich ein großer Lärm erhob, lief er mit diesen Gegenständen davon. Einige behaupten, daß Rosenkränze zerrissen, Kreuzchen mit Füßen getreten wurden, doch fand ich bis jetzt keine Zeugen, die es mit eigenen Augen gesehen hatten.


Am Sonntag, dem 29. Juli, nahmen die Milizleute Leonov und Morkevičius am frühen Morgen einer Frau ihre ganze Ware in Kultgegenständen ab und verhafteten die Frau. Etwas später, kurz vor 10 Uhr, als der Bischof in derKirche die heilige Messe zelebrierte, und vor dem Altar das Sakrament der Firmung erteilt wurde, fielen Vitas Karaliūnas und Vitas Savukynas in der Kirche über einen Mann her und wollten ihn mit Gewalt aus der Kirche herausschleppen. Als dieser zu schreien begann, kamen ihm viele Männer und Frauen zu Hilfe. Und trotzdem sich den Angreifern noch ein Mann hinzu­gesellte, wurden sie gezwungen, ihr bereits aus der Kirche herausgeschlepptes Opfer freizulassen. An der Pforte des Kirchhofs erwartete sie der Milizionär Giedraitis, bei dem sie sich beklagten, daß die Operation nicht geglückt sei. Gegen 10 Uhr, während des Gottesdienstes, führten die Milizionäre Savonis und Giedraitis einen alten blinden Mann vom Kirchhof, bei dem sie einige Rosenkränze und Halskettchen mit Kreuzchen bemerkt hatten. Hierbei wurde der Alte arg mißhandelt. Zur selben Zeit wurden auf dem Kirchhof von Vitas Karaliūnas zusammen mit einem anderen Mann einer Frau zwei Taschen entwendet und fortgebracht. Gleich nach dem Auszug des Bischofs versuchten die Milizionäre Savonis und Giedraitis zusammen mit einem Lehrer des Technikums auf dem Kirchhof einem Mann seine Ware in Gegenständen des religiösen Kults abzunehmen, doch die empörte Menge fiel über die Milizionäre her und warf sie aus dem Kirchhof hinaus. Die Milizionäre forderten Verstärkung an, doch bis diese eintraf, hatten sich die Leute bereits zerstreut. 

Dergleichen Vorfälle gereichen niemand zum Nutzen, aber auch nicht zur Ehre. Vielleicht ist es dem bischöflichen Ordinariat möglich, bei den zuständi­gen Instanzen die erforderlichen Schritte zu unternehmen, damit solche Vor­fälle sich an anderen Orten nicht wiederholen.

Veisiejai, 2/8. 1973.

Anmerkung der Redaktion der Chronik. Am 28.7.1973 um 17 Uhr empfing die Gemeinde Veisiejai feierlich den Besuch Seiner Hochwürden des Bischofs L. Povilonis. Das war seine erste Hirtenfahrt in die Diözese von Vilkaviškis, die er nach seiner Ubersiedlung von Telšiai nach Kaunas unternahm. Am 28.-29. Juli nahmen in Veisiejai an der Spendung des Firmungssakramentes ungefähr 2600 Gläubige teil, am Gottesdienst ca. 10000 und die heilige Kommunion wurde ca. 3500 Gläubigen gereicht.

Šakiai. Der Vikar der örtlichen Gemeinde, der Geistliche Gvidonas Dovy­daitis, sandte am 4. 5. 1973 dem Stellvertreter des Vorsitzenden des Rayon-Vollzugskomitees in Šakiai, dem Chef des Rayon-Komitees der Staatssicher­heit und dem Parteisekretär des Rayon-Komitees eine Erklärung fol­genden Inhalts:

— „Am 24. April 1973 wurde ich in das Rayon-Vollzugskomitee von Šakiai zur Stellvertreterin des Vorsitzenden, Frau D. Noreikienė, geladen. FrauNoreikienė machte mir zusammen mit dem Chef des Staatssicherheits­komitees und dem Parteisekretär heftige Vorwürfe. Am nächsten Tage mußte der Dechant J. Žemaitis aus Šakiai, im Rayonvollzugskomitee er­scheinen. Ihm wurde befohlen, mich nicht zur Erfüllung religiöser Pflichten nach Plokščiai zu schicken. Außerdem wurde gedroht, daß man mir das Halten von Predigten verbieten würde.

1.    Ich wurde beschuldigt, am Abend des 16. April d. J. in Plokščiai während des Gottesdienstes vor den versammelten Gläubigen gepredigt zu haben. Infolge der lang andauernden Krankheit des Pfarrers der Gemeinde von Plokščiai, J. Adomaitis, hat Seine Hochwürden, der Bischof Labukas, mit einem Rundschreiben Nr. 364 die Betreuung der Gemeinde von Plokščiai dem Dechanten von Šakiai und mir übertragen. Da unser Pfarrer an Sonn­tagen und religiösen Feiertagen bei seiner eigenen Gemeinde bleiben wollte, schickte er mich oft zur Abhaltung des Gottesdienstes nach Plokščiai. Ich mußte den liturgischen Gottesdienst vornehmen, desgleichen auch die Pre­digten halten.

2.    Ich wurde beschuldigt, während der Predigt den Gläubigen auch von den sowjetischen Gesetzen hinsichtlich religiöser Handlungen gesprochen und sie erklärt zu haben.

a.     Ich sprach nicht von Gesetzen irgendeines kapitalistischen Landes, sondern von sowjetischen. Ist das ein Verbrechen?

b.    Ich sprach von keiner verbotenen Materie, sondern von einem Buch von A. Vesčikov Sowjetische Gesetze zu religiösen Bräuchen, herausgegeben 1963 vom Vilnaer Verlag für politische und wissenschaftliche Literatur. Ist das ein Verbrechen?

c.     Am 23.—24. Februar 1973 fand in Vilnius eine republikanisch-wissen­schaftliche Konferenz statt. Sie hatte zum Thema Fragen der juristischen Erziehung der Bürger. Auf dieser Konferenz wurde vom Justizminister, A. Randakevičius, unterstrichen, daß „die Weiterentwicklung der sowje­tischen Demokratie abhängig ist von der Ausweitung der Rolle des Rechts im politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben.

Deshalb legt die Partei großen Wert auf die Vervollkommnung der sowje­tischen Gesetze, die Festigung der Sozialistischen Rechtspflege und Rechts­ordnung sowie die rechtliche Erziehung der Bevölkerung." Auf der Konfe­renz wurde vermerkt, daß „die Stärkung des Rechtsbewußtseins der Bürger, die Kenntnis der Gesetze, zu einer Verminderung von Gesetzesübertretungen führt". Die Teilnehmer der Konferenz unterstrichen, daß „das Propagan-dieren von Rechtskenntnissen und die juristische Erziehung der Werktätigen viel dazu beiträgt, das Verantwortungsgefühl eines jeden einzelnen für die Gesellschaft, in der er lebt, zu heben".

Nicht alle Bürger kennen die sowjetischen Gesetze für die religiösen Bräuche.

Wir, die Geistlichen, haben oft Gelegenheit, uns davon zu überzeugen. Viele Leute beklagen sich bei uns, daß sie wegen ihrer religiösen Uberzeugungen verfolgt werden. Sie erklären, daß ihnen von Vorgesetzten verboten werde, die Kirche zu besuchen, religiöse Handlungen zu vollziehen und an den heiligen Sakramenten teilzunehmen. Bei Widersetzlichkeit wird mit ver­schiedenen Strafen gedroht, wie gewaltsamer Einführung in den Atheis­mus, Degradierung in der Dienststellung, oder Entlassung. Schüler und Eltern beklagen sich oft, daß den Schülern nicht erlaubt werde, die Kir­che zu besuchen, an den heiligen Sakramenten teilzuhaben, zu beten. Die Mehrzahl unserer Bürger weiß nicht, daß es solche Gesetze, die die religiöse Praxis verbieten, bei uns gar nicht gibt. Ist es ein Verbrechen, daß ich in meiner Predigt dies den Gläubigen auseinandergesetzt habe? Auf der er­wähnten Konferenz ist ja gerade davon gesprochen worden, daß die Ge­setze verständlich gemacht werden müssen, um dadurch eine Verminderung der Gesetzesübertretungen zu erreichen.

3. Ich wurde beschuldigt, daß ich während meiner Predigt die Klage wegen der Kinderdiskriminierung erwähnte. Diese Klage wurde von den Eltern der Mittelschule Lukšiai an den Staatsanwalt der Litauischen SSR gelei­tet. Es ist kein Geheimnis, daß viele unserer Vorgesetzten und Lehrer bei der Durchführung ihrer atheistischen Propaganda die sowjetischen Ge­setze durchaus verletzen. Viele Vorgesetzte und Lehrer terrorisieren gerade­zu ihre gläubigen Untergebenen und Schüler. Die sowjetischen Gesetze sehen für derartige Gesetzesübertreter eine Bestrafung vor. Die einsichtige­ren Eltern der Schüler der Mittelschule Lukšiai haben sich deshalb auch mit einer Kollektivklage an den republikanischen Staatsanwalt gewandt. Es ist klar, daß sie sich richtig verhalten haben. Darum kann ich nicht ver­stehen, warum man darüber nicht sprechen darf? Ist es denn ein Verbre­chen? Wenn man mich rügt und mir mit Bestrafung droht, dann verstehe ich nicht, warum nicht auch die Zeitschriften- und Zeitungsredakteure und die Korrespondenten, die auf den Seiten der Presse eine Menge von Ver­gehen an die Öffentlichkeit bringen, gerügt und mit Strafen bedroht wer­den? Meine Predigt hörten nur einige Dutzende von Gläubigen, während die in Zeitungen und Zeitschriften beschriebenen Ereignisse von Tausen­den gelesen werden. Es ist mir unverständlich, warum man von den einen sprechen und schreiben darf, von den anderen Vergehen aber nicht. Es ist doch ein und dieselbe Verfassung, die auf der Wacht steht wie für das Gemeineigentum des Volkes so auch für dessen Gewissensfreiheit.

4. Ich wurde des weiteren beschuldigt, daß ich mich negativ geäußert hätte über die Schule, die ich selbst besucht und absolviert habe. Die bittere Wahr­heit ist immer besser als eine beschönigende Lüge. Es ist beschämend und dumm, vorhandene Fehler zu verschweigen. Denn auch F. Dzeržinski schrieb: „Vorwärtskommen kann man nur dann, wenn man Schritt für Schritt das Böse sucht und es besiegt." Man kann zu dem Schluß kommen, das, was bei uns in der Verfassung, in den Gesetzen, geschrieben steht, — sieht in der Praxis anders aus. Die Gesetze — gibt es nur auf dem Papier. Sie sind schön formuliert, in Wirklichkeit verteidigen sie aber nicht die Überzeugung der Gläubigen. Es sind nur schöne propagandistische Worte. Es gibt viele Atheisten, die die Gewissensfreiheit verletzen. Die Gläubi­gen stöhnen und beklagen sich, doch die Hüter des Gesetzes haben noch niemand aus der Kategorie dieser Rechtsverletzer bestraft. Man wünschte sich, daß die schönen Gesetze von der Gewissensfreiheit nicht nur schöne propagandistische Phrasen wären, sondern Wirklichkeit.

Šakiai, den 4. 5. 1973        G. Dovidaitis, Geistlicher

DIÖZESE KAIŠEDORYS

Kuktiškes. Zu Ostern 1973 hatten die Mädchen dieser Gemeinde Blumen gestreut. Direktor Meškauskas der 8klassigen Schule von Kuktiškes rügte die Mädchen wegen dieses „Vergehens". Auf den Wandzeitungen der Schule konnte man Karikaturen sehen, die über einige Schüler gezeichnet waren. Der Vorsitzende der Kolchose von Kuktiškes, J. Ryliškis, erteilte der Vero­nika Katinienė eine Rüge dafür, daß sie eine religiöse Prozession der Mäd­chen organisiert hatte. Er drohte, daß er ihr das Hofland, das sie als Neben­wirtschaft besaß, fortnehmen' und ihr keinen Weideplatz und keine Futter­mittel zuteilen würde.

BITTE DER REDAKTION DER „CHRONIK DER KATHOLISCHEN KIRCHE LITAUENS" an ihre Leser:

Sehr geehrter Leser!

Unzutreffende Informationen oder ungenaue Fakten passen nicht in die „Chronik der Katholischen Kirche Litauens" Alle Nachrichten, Tatsachen und Ereignisse, die mit der Lage der katholischen Kirche, mit der Geschichte unseres Volkes, mit seiner Gegenwart, mit der Willkür der Regierungs­behörden, Repressalien oder anderen diskriminierenden Maßnahmen zu­sammenhängen, müssen sorgfältigst geprüft, klar und genau sein. Zahlen, Daten, Familiennamen, Ortsnamen, sowie andere Angaben müssen beson­ders deutlich und richtig niedergeschrieben und überprüft sein.