Am 26. September 1975 wurde die vorbereitende Untersuchung in dem Ge­richtsverfahren gegen S. Kovaliev abgeschlossen. Sein Gerichtsverfahren wurde von dem Gerichtsverfahren Nr. 345 abgetrennt. Die Frau von S. Kovaliev betraute im August die Moskauer Rechtsanwälte S. V. Kalistratov und D. I. Kaminski mit der Verteidigung des Angeklagten vor Gericht, was diese auch annahmen. Von dem Präsidiumsvorsitzenden des Moskauer Advokatenkollegiums Apraksin wurde jedoch die Teilnahme der Rechtsanwälte Kalistratov und Kaminski an diesem Gerichtsverfahren unter­sagt. Nach Meinung des Vorsitzenden Apraksin seien solche Gerichtsverfah­ren für die Anwälte nicht ungefährlich, wobei das Advokatenkollegium sei­nen Mitarbeitern keine Hilfestellung bei einem Gerichtsstand außerhalb Moskaus leisten könne. Außerdem vertrat Apraksin die Ansicht, daß selbst im Falle einer offenen Gerichtsverhandlung wohl nur die engsten Angehöri­gen daran teilnehmen dürften.

Frau Boicova beauftragte daraufhin den Leningrader Rechtsanwalt A. I. Rožanskij mit der Verteidigung ihres Mannes S. Kovaliev. Nach Einsicht in seine Gerichtsakte, nahm jedoch S. Kovaliev von der Hinzuziehung eines Anwaltes Abstand.

(„Chronik laufender Ereignisse" Nr. 37)