In diesem Jahr hat K. Tumėnas, der Beauftragte des Rates für religiöse An­gelegenheiten, damit begonnen, die Bischöfe, Bistumsverwalter und Dekane „aufzuklären und zu erziehen". Im Februar hielt er einen Vortrag vor der Kurialverwaltung Telšiai, am 18. Februar vor der Kurie des Erzbistums Kaunas, am 18. März vor Kurialen des Bistums Kaišiadorys und am 17. April vor Kurialen des Bistums Panevėžys.

In seinen Vorträgen griff K. Tumėnas die „Chronik der Litauischen Ka­tholischen Kirche" an.

Das Verhältnis zwischen Staat und Kirche bessere sich, erklärte Tumėnas. Es gebe zwar Probleme und Schwierigkeiten, doch seien diese lösbar. Langjährige Erfahrung lehrt uns, daß die Sowjetmacht nur dann gute Bezie­hungen zur Kirche unterhält, wenn diese kapituliert. Lebenswichtige Pro­bleme der Kirche, z. B. Druck eines Katechismus, Fragen des Priestersemi­nars u. a., bleiben ungelöst, während man eifrig nach neuen Methoden sucht, die Kirche zu vernichten.

Tumėnas meinte, die Zahl der dörflichen Gemeinschaften gehe zurück und es sei Zeit, an die Zusammenfassung von Kirchengemeinden zu denken. Gleich­zeitig verschwieg er aber die Notwendigkeit kirchlicher Neubauten ange­sichts des Anwachsens der Städte, vor allem in den neuen Vororten (Mikro-rayonen) von Vilnius, Kaunas, Klaipėda, Šiauliai, Panevėžys, Altys usw. Im Mikrorayon Lazdynai der Hauptstadt Vilnius leben inzwischen 40 000 Menschen, es gibt aber keine Kirche.

K. Tumėnas gab zu, daß Beamte sich gelegentlich „ungut" und taktlos be­nehmen. Nur fragt man sich warum sie eigentlich nicht bestraft werden. Sie dürfen ungestraft Gläubige terrorisieren, Kreuze vernichten, das Seminar limitieren und Bischöfe verbannen; Lehrer dürfen ungestraft in den Kirchen spionieren und gläubige Kinder in die atheistischen Organisationen einschrei­ben.

Der Beauftragte des Rates für religiöse Angelegenheiten meint ferner, der Vatikansender verfolge eine schlechte Linie.

Zugegebenermaßen könnte Radio Vatikan von Radio Moskau lernen, etwa wie man Propoganda betreibt. Trotzdem sind die Sendungen von Radio Vatikan eine große moralische Hilfe und werden von Tausenden gehört. Der Kultbeauftragte unterstrich, daß ein Katechismus nicht erscheinen werde. Er meinte, es könnte weitere Erleichterungen geben. Doch werde dies dadurch verhindert, daß die „Chronik der Litauischen Katholischen Kirche" schreiben würde: „Das haben wir erkämpft."

Schuldig ist also die „Chronik". Aber längst vor deren Erscheinen wurden Bischöfe verbannt, das Seminar limitiert, Gläubige verfolgt u. a. m. Die Gläubigen Litauens erwarten keinerlei Erleichterungen. Sie wollen keine Gnadenbeweise, sondern Gerechtigkeit und wenigstens das Einhalten der eigenen sowjetischen Gesetze.

K. Tumėnas versprach die baldige Zusage einer Druckerlaubnis für 80 000 Gebetbücher und Regelung der Herstellung von Devotionalien. Mit den Steuergroschen der Gläubigen finanzieren die Atheisten die Massen­auflagen ihrer Bücher und Broschüren, während den Gläubigen nicht einmal der Druck eines Katechismus gestattet wird. Den Katholiken bleibt weiter un­klar, in welchem Fünfjahrplan nun eigentlich Werkstätten und Verkaufs­stände für Devotionalien zugelassen werden sollen.

Der Kultbeauftragte erklärte ferner: „Wichtig ist, daß keine antisowjetischen Elemente in das Seminar gelangen. Es ist nicht gut, wenn ein junger Mann mit krummer Denkweise aufgenommen wird und die Absolventen des Semi­nars sich weniger um das Priesteramt als um die Herausgabe von Chroniken kümmern. Die Qualität der Kleriker ist zu verbessern ..." Die Katholiken Litauens ersuchen K. Tumėnas, das KGB und alle anderen, sich nicht in die Angelegenheiten des Seminars einzumischen. Die Kirche braucht keine Geheimdienstler in Soutanen, sondern opferbereite Seelen­hirten.

Am 15. September 1975 ersuchte Bischof J. Steponavičius den Vorsitzenden des Ministerrates der Litauischen SSR schriftlich um Wiederaufnahme seines früher ausgeübten Amtes als Apostolischer Administrator des Erzbistums Vilnius; am 24. November 1975 wandten sich Priester des Erzbistums Vil­nius in derselben Angelegenheit an den Ministerrat der Litauischen SSR. Am 4. Oktober 1975 richteten Priester des Erzbistums Vilnius außerdem einen offenen Brief an das ZK der KP Litauens wegen Unwahrheiten in Artikeln des Dozenten und Kandidaten der Geschichtswissenschaften, J. Aničas, in denen dieser fälschlich behauptete, es gebe in Litauen volle Gewissensfrei­heit. Auf diese schriftlichen Eingaben wurde vom Beauftragten des Rates für religiöse Angelegenheiten, K. Tumėnas, und dessen Referenten eine münd­liche Antwort erteilt.

Der Beauftragte hatte Bischof Steponavičius in sein Amt nach Vilnius vor­geladen. Die erteilte Antwort war undeutlich. Wegen der Wiedereinsetzung in das ursprüngliche Amt versprach Tumėnas noch mit Moskau zu sprechen und behauptete, die Lösung dieses Problems hänge von den Verhandlungen Moskaus mit dem Vatikan ab.

Der Beauftragte des Rates für religiöse Angelegenheiten, K. Tumėnas, beant­wortete die Eingaben der Priester nicht in einer Versammlung aller Unter­zeichner.

Im Frühjahr 1976 wurden die Dekane des Erzbistums Vilnius in der Kurial-versammlung zusammengerufen. K. Tumėnas äußerte sich in dieser Zusam­menkunft vorwiegend über die „Chronik der Litauischen Katholischen Kirche". Er versprach, die Herausgabe der „Chronik" zu „dechiffrieren" und die Ver­antwortlichen streng zu bestrafen. Der Beauftragte fand es unerhört, daß die „Chronik" sich sogar mit Naturschutz und nationalen Fragen befasse. Für solche Probleme sei schließlich die Regierung zuständig. Wenn Bischof J. Steponavičius in sein Amt zurückkehren wolle, müsse er einiges unterneh­men — z. B. die „Chronik der Litauischen Katholischen Kirche" verbieten, zu deren Mitarbeitern er selber zähle. Auch er, der Beauftragte, sei um gute Priester bemüht. Daher sollten alle, die gute Kandidaten empfehlen können, diese ihm oder Krivaitis melden. (Gemeint ist Krivaitis: Verwalter der Erz­diözese Vilnius.) Sie müßten dann gemeinsam über die Kandidaten beraten. Außerdem veranstaltete Tumėnas Pfarrerkonferenzen in einzelnen Rayonen — Šalčininkai (15. März), Švenčionys (17. März), Ignalina (24. März), Ra-von Vilnius (außer Stadt, 27. März), Trakai (2. April), Verena (7. April). Auf diesen Konferenzen sprach entweder Tumėnas selbst oder sein Referent Ruslanas. Beide erklärten übereinstimmend, dem Ersuchen der Pfarrer um Wiedereinsetzung des Bischofs J. Steponavičius in sein Amt in Vilnius könne nicht stattgegeben werden, denn der Bischof habe „sich nicht gebessert". Der klarste Beweis seiner Unverbesserlichkeit sei ein Schreiben des Bischofs an die zivile Obrigkeit, das sogar ins Ausland gelangt sei.

Bei der Versammlung in Švenčionys erklärte Tumėnas' Referent wiederholt, Bischof J. Steponavičius sei für die Sowjetmacht unannehmbar. Auf die Frage der Pfarrer, was der Bischof denn verschuldet habe, antwortete der Referent: „Das kann ich Ihnen nicht sagen." Die Pfarrer bohrten jedoch wei­ter, und der Referent antwortete nervös: „In der Verwaltung seines Bistums hielt sich der Bischof nur an die kanonischen Bestimmungen der Kirche und schenkte den Anordnungen der Staatsmacht keinerlei Beachtung. Der So­wjetstaat kann nicht zulassen, daß die Kirche eine Art Staat im Staate wird. Eine Wiedereinsetzung des Bischofs J. Steponavičius ist völlig indiskutabel. Wir brauchen Bischöfe, die sich nicht nur nach den Kanons der Kirche rich­ten ..." Als Beispiel eines guten Hirten wurde dabei auf Bischof R. Krik­ščiūnas verwiesen.

In Šalčininkai erklärte der Referent des Beauftragten u. a.: „Eine Änderung der Haltung des Bischofs ist nicht zu erkennen, denn auch seine Eingabe an die Regierung ist im Tone eines Staatsanwalts abgefaßt, er gibt in allem der Staatsmacht die Schuld. Man darf nicht zulassen, daß er sein Amt wieder ausübt, denn es wird dann wieder viele Unannehmlichkeiten geben. Es wird besser sein, wenn in Vilnius überhaupt kein Bischof ist." In Trakai wurde behauptet, die Wiedereinsetzung hänge von dem Bischof selbst, dem Vatikan und der Regierung ab: „Ein Bischof muß großzügige Ansichten haben."

In Varena erklärte Tumėnas, als ob er sich über die Pfarrer lustig machen wolle: „Wegen der Wiedereinsetzung des Bischofs wendet euch an den Papst. Wir ernennen keine Bischöfe, das macht der Papst."

In Ignalina verkündete Tumėnas: „Wir haben euch zusammengerufen, um eure beiden Eingaben zu beantworten. In der einen ersucht ihr um die Rück­kehr des Bischofs Steponavičius nach Vilnius."

„Was Steponavičius anbetrifft, so fand er entweder keine gemeinsamen Kon­takte mit der Sowjetmacht oder führte gewisse Anforderungen nicht im gesetzlichen Rahmen durch. Er muß sich wohl heftig mit der Regierung der Republik, und nicht nur mit dem Kultbeauftragten Rugienis, verkracht haben, wie ihr in der Eingabe schreibt." Der Beauftragte warf Bischof Ste­ponavičius vor, er habe der Regierung einen Brief geschrieben, „der sowohl an die richtige als auch an die falsche Adresse geraten ist. Ihm wurde klar­gemacht, daß es für ihn augenblicklich keine Möglichkeit gibt, nach Vilnius zurückzukehren ... Ich habe mich mit ihm getroffen und meine, wir werden uns noch öfters treffen. Ich bin noch nicht lange in diesem Amt tätig, und wir werden sehen, wie er sich benimmt. Ich will selbst beobachten, was immer er auch tut, denn seine Zukunft hängt von ihm selbst ab. Wenn er ernsthaft an eine Rückkehr in sein Amt denkt, muß er seine Position ändern." „Ihr Schreiben bezüglich der Artikel von Aničas stellt einen Angriff auf be­stehende Gesetze und den Staat selbst dar .. . Aničas hat seine Artikel als Privatmann, als korrespondierendes Mitglied der Akademie der Wissen­schaften und nicht als offizielle Amtsperson verfaßt. (Heute ist er Abtei­lungsleiter im ZK der KP Litauens und jetzt publizierte Artikel hätten da­her ein anderes Gewicht.) Das Schreiben bezüglich seiner Artikel hätte man daher an ihn persönlich richten sollen. Es gibt in diesen Artikeln auch zwei­felhafte Behauptungen; ich selbst könnte mich wegen mancher seiner Schrif­ten mit ihm streiten."

Stimmen aus dem Publikum: „Wenn er Presseartikel publiziert hat und im Fernsehen aufgetreten ist, so möge er seine Fehler jetzt auch öffentlich kor­rigieren. Wir sind schließlich auch Privatpersonen, doch keiner gestattet uns, Presseartikel zu veröffentlichen oder im Fernsehen zu sprechen." Der Beauftragte: „Bei uns ist es nicht gestattet, irgendwelche Schulen zu gründen, illegale Zirkel oder Gruppen zu bilden — auch nicht bei den Kir­chen. Die Bürger dürfen Religion privat erlernen. Kinder dürfen zu Hause von Eltern, älteren Geschwistern oder anderen unterrichtet werden ..."

Stimmen aus dem Saal: „Wie sollen Eltern oder andere Kinder Religions­unterricht erteilen, wenn wir keine Religionsschriften, nicht einmal den Ka­techismus drucken dürfen?"

Der Beauftragte kehrte zu der Frage des Bischofs J. Steponavičius zurück: „Die Rückkehr und Tätigkeit des Bischofs in Vilnius ist schon schwieriger. Ob er sein Bischofsamt anderswo ausüben kann, wird sich zeigen: das Pro­blem ist nicht ewig."

Stimmen aus dem Saal: „Warum darf nur der Bischof J. Steponavičius sein Amt nicht ausüben? Wegen welchen Vergehens wurde er verurteilt und aus Vilnius verbannt?"

Der Beauftragte: „Er ist nicht verurteilt, nur aus seinem Amt entfernt." Gelächter im Saal: „Ist Amtsenthebung denn keine Strafe? Vielleicht ein Streicheln?"

Der Beauftragte: „Die Regierung hat beschlossen, nicht zuzulassen, daß Steponavičius in Vilnius arbeitet, denn er ist der Sowjetregierung gegenüber nicht loyal."

Stimmen aus dem Saal: „Konkret bitte, worin besteht sein Verschulden?" Der Beauftragte: „Das weiß ich nicht. Rugienis war damals Beauftragter des Rates für religiöse Angelegenheiten — fragen Sie doch ihn. Er wird es er­klären. Erklären . .." (Wiederholung in verärgertem Ton.) Wegen des Offenen Briefes von Priestern des Erzbistums Vilnius an das ZK der KP Litauens, besonders im Schlußteil, der die Regierung ersucht, alle Bestimmungen und Verordnungen abzuschaffen, die der Gewissensfreiheit widersprechen, antwortete der Beauftragte:

„Dazu muß ich sagen, daß es bei uns nicht eine einzige Verordnung gibt, die der Gewissensfreiheit widerspricht. Religionsfreiheit — das ist eine andere Sache. Die Verfassung garantiert Gewissensfreiheit und andere ausdrücklich genannte Freiheiten. Religionsfreiheit — die gibt es bei uns nicht. Religiöse Betätigung erreicht staatspolitische Eigenschaften und wird durch staatliche Gesetze geregelt. Wenn es Ihnen so vorkommt, als ob noch irgendwo im Gegensatz zur Gewissensfreiheit gehandelt wird, so haben Sie das Recht, dieses nachzuprüfen und uns davon in Kenntnis zu setzen. Daß irgendwelche Verordnungen örtlicher Regierungsstellen der Gewissensfreiheit widerspre­chen, ist mir nicht bekannt, ich habe auch nicht davon gehört. Nicht einmal eine Rayonsverwaltung darf solche Verordnungen erlassen." Stimmen aus dem Saal: „In einer Gemeinde passierte folgendes: Ein Mann, gläubiger Christ, kommt sonntags zum Gottesdienst in die Kirche und spielt uns, des Orgelspiels kundig, während des Gottesdienstes etwas vor. Er wird vom Kaderchef seiner Dienststelle vorgeladen und streng vermahnt: ,Wähle gefälligst zwischen Kirche oder der Arbeit bei uns. Wenn du in der Kirche Orgel spielen willst, kannst du nicht bei uns arbeiten.'" Der Beauftragte: „Das ist so nicht in Ordnung. Wenden Sie sich in solchen Fällen an mich. Ich werde Sie verteidigen."

Stimme aus dem Saal: „Es kommt vor, daß in einem Rayon als Verbrechen gilt, was in einem anderen gestattet ist; wir wissen selber nicht, wie wir uns verhalten sollen, solange es keine offiziellen Anweisungen von oben gibt." Der Beauftragte: „Studieren Sie den .Regierungsanzeiger'. Dort werden in Kürze Statuten der Religionsgemeinschaften zum Abdruck kommen. Die Abfassung erfolgte nach dem Muster einer Dokumentation der Russischen Föderation (RSFSR), unter Abänderung und Modifizierung gemäß den Ge­gebenheiten unseres Landes... Das Kaiendesammeln übrigens ist verboten, und dies Verbot widerspricht keineswegs dem Prinzip der Gewissensfreiheit. Das Kalendesammeln gehörte ursprünglich zum Abgabewesen. Das Einzie­hen von Abgaben ist in jeglicher Form bei uns verboten." (Vor Weihnachten besuchen die Priester die Gläubigen zu Hause und verteilen geweihte Obla­ten, die Gläubigen geben dafür Spenden jeglicher Art. — Anmerkung) Stimmen aus dem Saal: „Und wie steht es um die Kaiendebesuche ohne Ab­gabensammlung? Wenn man Gemeindemitglieder nur besucht, um sie ken­nenzulernen? Die Finanzabteilungen der Rayone verlangen von uns Abga­ben über die Anzahl betreuter Gläubigen. Wie können wir feststellen, wie viele Gemeindemitglieder es gibt, wenn man sie nicht einmal besuchen darf?" Der Beauftragte: „Familienbesuche bei Gläubigen sind nicht verboten. Diese brauchen nicht unbedingt im Winter, zur Weihnachtszeit, gemacht zu wer­den, sondern können ebensogut im Sommer oder Herbst stattfinden — ver­boten ist das nicht."

Stimmen aus dem Saal: „Die Gläubigen in dörflichen Gegenden haben ge­rade im Winter am meisten freie Zeit."

Der Beauftragte: „Es darf keine Gruppenbildungen (Kumpaneien) geben. Außerdem wünschen manche vielleicht gar nicht, daß ein Geistlicher zu Be­such kommt."

Stimmen aus dem Saal: „Und wenn nun die Gläubigen selbst, sogar schrift­lich, zum Besuch einladen? Wie zum Beispiel im Dorf Didžiasalis des Kirch­spiels Ceikiniai?"

Der Beauftragte: „Wenn sie beginnen von Gehöft zu Gehöft zu fahren, so wird dies als Vergehen gewertet...Einsegnungen von Häusern, von drau­ßen und mit öffentlichem Weihezeremoniell, sind verboten. Weihehandlun­gen innerhalb der Häuser sind kein besonderes Problem, kein sonderliches Vergehen ... Neubauten dürfen eingesegnet werden."

Stimme aus dem Saal: „Sie beschuldigen Bischof Steponavičius, er habe sei­nen Brief an die Sowjetregierung vom Vorjahr der „Chronik der Litauischen Katholischen Kirche" übergeben. Das ist doch nicht bewiesen. Welche Belege gibt es, daß er so etwas selbst getan hätte?"

Der Beauftragte: „Keine Ahnung — vielleicht habt ihr es auch getan?" Pfarrer Garuckas: „Oder vielleicht auch Sie! Wenn wir etwas nicht genau wissen, haben wir auch kein Recht, jemanden zu beschuldigen. Den Brief konnte auch irgend jemand übergeben — das Schreiben war ja nicht geheim."

Pfarrer Valiukonis: „Was ist zu tun, daß jeder Jugendliche, der es wirklich will, frei und unbehindert ins Priesterseminar eintreten darf?" Der Beauftragte: „... Wenn Sie Kandidaten für das Seminar haben, teilen Sie mir oder Krivatis die Namen mit, damit wir Ihnen helfen. Übrigens, so scheint es" (letztere Bemerkung mit einem Anflug von Ironie), „mangelt es an Kandidaten aus Litauen. Meines Wissens studiert bereits ein Ukrainer im Seminar..."

Stimmen aus dem Saal: „Wissen Sie, von Krivaitis haben wir keinerlei Nut­zen."

Der Beauftragte: „Na, na, über Krivaitis hat sich bisher aber noch keiner be­schwert."

Pfarrer Valiukonis: „Und wie steht es um die Gesamtzahl der Zöglinge des Seminars? Wird die Zahl auch weiterhin von der Regierung beschränkt wer­den?"

Der Beauftragte: „Diese Frage entscheiden die Ordinariate."

Pfarrer Valiukonis: „Würde man die Ordinariate fragen, so würden sie

dieser Behauptung wohl kaum zustimmen ..."

Der Beauftragte: „Sie dürfen ruhig fragen."

Stimmen aus dem Saal: „Es wäre eigentlich sehr gut, wenn der Beauftragte alles das schriftlich niederlegen würde, was Sie heute gesagt haben — dann würde auch uns manches klarer erscheinen."

Der Beauftragte: „Wir haben Sie alle an einem Ort zusammengerufen, damit nicht erst viel geschrieben werden muß ..."