(Prozeß Nr. 345)
Am Abend des 19. Oktober 1976 drangen vier Sicherheitsbeamte in die Wohnung des Jonas Matulionis in Vilnius, Gorkistraße 17-6, ein.
Zwei Agenten des Sicherheitsdienstes versteckten sich in der Nachbarwohnung des J. Matulionis und warteten dort auf einen geeigneten Moment, um ungehindert und ohne viel Lärm zu verursachen in die Wohnung gelangen zu können. Die anderen zwei warteten anscheinend auf dem Hof. Nachdem J. Matulionis zu Hause angekommen war und ihn V. Lapienis besuchte, verschafften sich die Agenten gewaltsam Eintritt. Im Verlauf der Haussuchung wurden eine Schreibmaschine „Optima", Nr. 24 der „Chronik der litauischen katholischen Kirche", „Archipel Gulag" von Solženicyn (Übersetzung ins Litauische) sowie andere Literatur mitgenommen. Nach der Haussuchung wurden J. Matulionis und V. Lapienis verhaftet.
J. Matulionis ist 45 Jahre alt und hat ein Lituanistikstudium abgeschlossen; später studierte er am Konservatorium, wurde jedoch wegen Singens in der Kirche von dort verwiesen. Er war in der Volksstaatsbibliothek und später als Direktor der Gemäldegalerie beschäftigt
.V. Lapienis, geb. im Jahre 1906, ist Volkswirtschaftler mit dem Abschluß der Fakultät für Volkswirtschaft der Universität Vilnius. Drei Tage darauf wurde die Wohnung des J. Matulionis erneut durchsucht, insbesondere jene Räume, die während der ersten Haussuchung ausgelassen worden waren — der Keller und der Speicher. Am 26. Oktober 1976 wurde bei der Schwester von Matulionis, Albina Kibildienė, wohnhaft im Rayon Kupiškis, Dorf Palyšiai (Post Šimoniai), ebenfalls eine Haussuchung vorgenommen. Sie dauerte von 13 Uhr bis 2 Uhr nachts. Albina, die Schwester von Matulionis, war an jenem Tag nicht zu Hause: sie war unterwegs ins Staatssicherheitsgefängnis in Vilnius, um ihrem Bruder Jonas Lebensmittel zu bringen. Dabei hatte sie die Schrankschlüssel mitgenommen, doch die Sicherheitsbeamten brachen die Schranktüren einfach auf. Bei der Durchsuchung wurden ein Buch von Jurgutis „Kaip jie mus sušaudė" (Wie sie uns erschossen), eine Schreibmaschine, etwas Kohle- sowie Schreibmaschinenpapier mitgenommen. Die Durchsuchung nahm der Untersuchungsrichter Matulevičius vor, beteiligt waren der Parteisekretär von Šimoniai, Žilevičius, sowie M. Karni-šov und J. Gramkov.
Am 20. Oktober 1976 kamen Sicherheitsdienstbeamte in die Wohnung des Vladas Lapienis, Dauguvietisstr. 5—11. Die Durchsuchung leitete Major Pilelis, Untersuchungsrichter des Staatssicherheitskomitees für wichtige Strafprozesse, assistiert von zwei Sicherheitsagenten. Die Durchsuchung begann um 12 Uhr und endete um 20.30 Uhr. Dabei wurden zwei Zimmer, die Küche, der Speicher und die Abstellkammer durchsucht. Folgendes wurde beschlagnahmt: Nr. 3 der Aušra (Morgenröte), LKB Kronika Nr. 23 (der Chronik der litauischen katholischen Kirche), Der Archipel Gulag von Solženicyn, Kultūrinės represijos Lietuvoje (Kulturelle Repressionen in Litauen), Pirmajame rate (Der erste Kreis der Hölle) von Solzenicyn, Simas (Simon) von Gliauda, Einamuju ivykiu kronika (Chronik der aktuellen Ereignisse), ein Aufsatz von Suslovas Michailas — Lietu-vos korikas (Suslov Michail — Der Henker von Litauen), Patarimai kaip laikytis tardymo metu (Ratschläge, wie man sich bei einer Vernehmung verhalten soll), verschiedene schreibmaschinengeschriebene Texte, Adressen der Leningrader Touristenplan sowie drei Schreibmaschinen. Der größte Teil dieses Schrifttums und der Gegenstände war im unteren Teil des Klaviers versteckt.
Zuletzt wurde alles in einen Sack verstaut und mit dem Siegel Nr. 203 versehen. Die Ehefrau des Vladas Lapienis weigerte sich, das Haussuchungsprotokoll zu unterschreiben. Zu Beginn der Haussuchung hatte Frau Lapienė verlangt, daß sich unter den Zeugen keine Russen und Trunkenbolde aus der Nachbarschaft befänden. Pilelis war damit einverstanden und begnügte sich mit einem Zufallszeugen. Nach der Durchsuchung wurde Frau Lapiene einem Verhör unterzogen.
Am 28. Oktober 1976 ging Frau E. Lapienė zum Staatssicherheitsdienst, um sich ihre Wohnungsschlüssel abzuholen. Bei dieser Gelegenheit setzten Major Pilelis, Major Urbonas und noch ein Sicherheitsbeamter Frau Lapienė in ein Auto und fuhren wiederum zu ihrer Wohnung. Die erneute Haussuchung dauerte von 11.30—13.30 Uhr.
Die Sicherheitsbeamten erklärten, daß Vladas Lapienis um einen Umschlag mit Dokumenten „gebeten" habe. Bei der Haussuchung wurden mitgenommen: ein Umschlag mit Dokumenten, 269 Kunststoff umschlage, drei Schachteln Schreibmaschinenband, 20 kg Durchschlagpapier, Kohlepapier, Karton usw.
An den Generalsekretär der KPdSU, Brežnev
Am 19. Oktober 1976 nahmen Beauftragte des Staatssicherheitsdienstes zwei Katholiken fest — Vladas Lapienis und Jonas Matulionis; vorher hatte man ihre Wohnungen durchsucht. Dabei wurde ein Exemplar der „Chronik der litauischen katholischen Kirche" gefunden. Wir, die litauischen Priester, empfinden die moralische Pflicht, folgende Erklärung abzugeben:
1. Artikel 19 der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte" verkündet: „Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäußerung: dieses Recht umfaßt die Freiheit, Meinungen unangefochten anzuhängen und Informationen und Ideen mit allen Verständigungsmitteln ohne Rücksicht auf Grenzen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten." Diese Erklärung wurde auch von der Sowjetregierung unterzeichnet. Es entzieht sich unserer Kenntnis, ob die Festgenommenen die „Chronik der LKK" nur gelesen oder auch verbreitet haben, jedenfalls haben sie in beiden Fällen kein Verbrechen begangen, denn sie hatten dazu das Recht. Das Vergehen ist auf seiten der KGB-Funktionäre zu suchen, die V. La-pienis und J. Matulionis verhafteten, obwohl ja jeder in Litauen weiß, daß die „Chronik der LKK" objektive, für manche vielleicht auch unangenehme Informationen verbreitet.
2. Die Verhafteten — V. Lapienis und J. Matulionis — sind nicht nur den Gläubigen in Vilnius, sondern in ganz Litauen gut bekannt. Beide sind tiefreligiöse Katholiken und Menschen von selten hoher Moral, die sich grundsätzlich niemals damit abgeben würden, sogenannte verleumderische Erdichtungen in die Welt zu setzen. Deshalb werden die Bemühungen der Staatsfunktionäre, diese in Haft gehaltenen Gläubigen schuldig zu sprechen und zu verurteilen, unter den Gläubigen großes Ärgernis hervorrufen und die Sowjetregierung äußerst kompromittieren. Da beide Verhafteten sich in sehr schlechter gesundheitlicher Verfassung befinden, bitten wir Sie, Herr Generalsekretär, sofort zu reagieren, so daß V. Lapienis und J. Matulionis sogleich auf freien Fuß gesetzt werden. Der Staatsratsvorsitzende der DDR, E. Honecker, äußerte unlängst bei der Überreichung einer Ehrenurkunde, daß den DDR-Bürgern Eure unermüdliche Tätigkeit bezüglich des Wohlergehens der Sowjetbürger sehr wohl bekannt sei.
Herr Generalsekretär, indem Sie befehlen, die unschuldig Verhafteten freizulassen, werden Sie auch uns das veranschaulichen, woran die Kommunisten des Auslandes glauben!
16. Februar 1976 Gruppe litauischer Priester
N. B.: Diese Eingabe schickte die Gruppe der litauischen Priester an die Redaktion der „Chronik der LKK"; letztere bittet nun die litauischen Brüder in der freien Welt darum, die Kremlführer mit dem Inhalt dieser Eingabe bekanntzumachen. Alle mit der Post gesandten Eingaben landen in den Safes des KGB.
Panevėžys
Am 20. Oktober 1976 erschien um 15 Uhr eine Gruppe Sicherheitsbeamter unter der Leitung des Oberstleutnants Petruškevičius in der mechanischen Werkzeugfabrik des Flachsherstellungskombinats „Linas" in Panevėžys, wo Fräulein Ona Pranckūnaitė beschäftigt war, und wies eine vom Untersuchungsrichter sanktionierte Order vor, die eine Durchsuchung des Arbeitsplatzes durch Oberstleutnant Petruškevičius, ihrer Wohnung und Wirt-
Schaftsräumlichkeiten beinhaltete. Als Zeugen dieser Durchsuchung fungierten: Virgilijus Dilba, wohnhaft in Panevėžys, Republikstraße 46-8, Petras Matuzevičius, wohnhaft in Panevėžys, Angarietisstraße 1—416, und die Abteilungsleiterin des Kombinats Linas, Regina Misevičienė, die durchaus keinen Hehl aus ihrer Freude an der bevorstehenden Durchsuchung und eventuellen Verhaftung machte. Die Durchsuchung am Arbeitsplatz dauerte fünf Stunden. Dabei wurden beschlagnahmt: eine Schreibmaschine „Consul", 16 fotokopierte Exemplare des Buches Šviesa tamsoje (Licht in der Dunkelheit) von A. Griauslis, Gyvenimo šaltiniai (Quellen des Lebens) von S. Žilys und einige schreibmaschinengeschriebene Seiten aus dem Buch Pamokslai šiandien (Predigten heute).
Danach wurde O. Pranckūnaitė in ihre Wohnung, Gogolisstraße 59, Wohnung 70, gebracht, wo die Sicherheitsagenten die Durchsuchung bis 21.30 Uhr fortsetzten. Nach der Haussuchung wurde Pranckūnaitė zum Übernachten ins Staatssicherheitsgefängnis transportiert und ihre Wohnungstür versiegelt. Die ganze Nacht über waren Sicherheitsbeamte draußen und vor der Tür des Gefängnisses postiert.
Am 21. Oktober morgens um 8.30 Uhr brachten die Sicherheitsagenten O. Pranckūnaitė in die Wohnung zurück und setzten die Haussuchung fort. Als man ein Fotokopiergerät entdeckte, wurde zusätzlich noch eine größere Gruppe von Sicherheitsagenten angefordert — daraufhin kamen drei weitere Autos.
Bei der Haussuchung wurden mitgenommen: ein Fotokopiergerät, das im Badezimmer aufgestellt war und nach dem „ERA"-Prinzip arbeitete, ungefähr 80 Packen Schreibpapier, ein Hochspannungsblock der „ERA", Ersatzteile für das Kopiergerät, eine Rolle Dermantin, zwei Schraubstöcke, Buchbindermesser, eine Schreibmaschine „Consul", zwei Sparbücher im Wert von 3500 Rubel. Auch viele Bücher religiösen Inhalts wurden beschlagnahmt: Gyvoji liturgija (Lebende Liturgie), Amžinosios būties problemos (Probleme des Ewigen Lebens), Jobo drama (Drama des Job), Sakramental ir malda (Sakramente und Gebete), Žodžiai broliams(Worte an die Brüder), Dievas šiandien (Gott heute), Višpatie, kad regėčiau (Herr, daß ich erkenne), Didieji dabarties klausimai (Die großen Fragen der Gegenwart), Saulės giesmė (Sonnengesang), Milžinas, didvyris, šventasis (Gigant, Held, Heiliger), Šiluvos Marijos šventovės istorija (Geschichte der Šiluver Marienstätte), Kataliku katekizmas (Katholikenkatechismus) — „ERA"-vervielfältigte Blätter —, Didysis inkvizitorius (Der große Inquisitor), Šviesa tamsoje (Licht im Dunkeln) — 14 fotokopierte Exemplare —,Dievas sutemose (Gott in der Dämmerung), Ieškau tavo veido (Ich suche dein Antlitz), Tikybos pirmamokslis (Religionsbuch) — 10 Exemplare — und viele andere Bücher.
Die Haussuchung endete um 19.30 Uhr; während der Durchsuchung wurde fotografiert. Die geladenen Zeugen waren: Petras Matuzevičius,Liudas Daukas, wohnhaft Algirdas Straße 53-1, und der Spezialist Jurgis Kisielius, wohnhaft Klaipėda Straße 108-22.
Nach der Haussuchung wurde O. Pranckūnaitė zum Verhör weggebracht. Man befragte sie, wer das Kopiergerät und das Material gebracht habe. Pranckünaitė erklärte, um die Mitte Juni hätten sie zwei unbekannte Männer gebeten, ihnen ein Zimmer zu vermieten, da sie ein Vervielfältigungsgerät „ERA" aufstellen wollten, um damit Gebetbücher, Katechismen und religiöse Literatur vervielfältigen zu können. Auf deren eindringliche Bitten hin wäre sie schließlich einverstanden gewesen. Die Männer hätten das Kopiergerät, die Schreibmaschinen und das ganze Schreibmaterial angeschafft. Sie wären des Nachts gekommen und hätten dort gearbeitet und sie hätte nach der Arbeit nur die Zimmer aufgeräumt. Der Untersuchungsrichter wollte von Pranckūnaitė erfahren, wer ihr die bei der Haussuchung gefundenen Briefe geschrieben habe. Pranckūnaitė jedoch weigerte sich, die Namen zu nennen, da sie nicht wolle, daß unschuldige Menschen unter den Repressalien des Sicherheitsdienstes zu leiden hätten. Der Untersuchungsrichter eröffnete Pranckūnaitė, daß sich zur Zeit sehr viele Leute in Haft befänden, darunter auch der Autor der „Chronik der LKK", Priester S. Tamkevičius, der bereits gestanden habe, daß er Mitte Juli die letzten Nummern der „Chronik der LKK" und „Aušra" weitergegeben und gebeten hätte, diese auf 20 Exemplare zu vervielfältigen. Pranckūnaitė beteuerte, keinen Autor der „Chronik der LKK" zu kennen. Daraufhin gab der Untersuchungsrichter Pranckūnaitė ein fiktives Geständnis des Priesters S. Tamkevičius zu lesen. Die Verhörte erklärte: „So etwas kann nur ein Mensch bezeugen, den man ein halbes Jahr in eine psychiatrische Klinik eingesperrt hat." Der Untersuchungsrichter machte Pranckūnaitė darauf aufmerksam, daß sie ja Klosterfrau sei und daß ihm auch andere Nonnen bekannt wären, die ihr Unterlagen zugestellt hätten.
Der Untersuchungsrichter scheute keine Mühe, Pranckūnaitė von ihrer Unschuld zu überzeugen. Die wahren Schuldigen seien ja jene Männer, und sie sei verpflichtet, deren Namen zu nennen, andernfalls würde sie ihre Möbel und ihre Wohnung verlieren und zu acht Jahren Gefängnis verurteilt; dort würde sie ihre Gesundheit ruinieren, wohingegen jene Männer auch weiterhin mit ihren „Wolga"-Automobilen herumfahren würden. „Du weißt nicht, was Sibirien bedeutet!" drohte ihr der Untersuchungsrichter. Das Mädchen gab zurück, daß es dies sehr wohl wisse, denn vor 22 Jahren habe sie im Alter von fünfzehn Jahren ein Gedicht gegen die Sowjetregierung verfaßt und sei dafür zu zehn Jahren verurteilt worden.
Da die Untersuchungsrichter im guten nichts erreichen konnten, nannten sie sie eine Prostituierte und drohten ihr an, ihr die Zähne auszuschlagen. Pranckūnaitė bemerkte, daß es da wohl keinen Unterschied gäbe, ob man ihr nun die Zähne einschlagen werde oder ob sie ihr von selbst in Sibirien ausfallen würden.
Pranckūnaitė wurde am 22. und 23. Oktober verhört. Untersuchungsrichter Petruškevičius betonte, daß sie noch etliche Male in Vilnius zusammenkommen würden.
Zur Zeit wird Pranckūnaitė in Hausarrest gehalten. Man läßt sie nur zur Arbeit, in die Kirche und zum Einkaufen gehen. Allerorts wird sie aufmerksam beobachtet. Zweifelsohne wollen die Sicherheitsbeamten herausfinden, mit wem O. Pranckūnaitė in näherem Kontakt steht. Für den Monat Oktober wurde O. Pranckūnaitė die Arbeitsprämie mit der Begründung verweigert, daß sie sich während der Arbeitszeit mit nebensächlichen Dingen beschäftigt habe. Die Abteilungsleiterin ließ verlauten: „Hätte sie doch lieber die halbe Fabrik ausgeraubt, als so etwas zu tun!" Ihr erstes unangenehmes Zusammentreffen mit den Untersuchungsrichtern hatte O. Pranckūnaitė am 15. Mai 1954. Damals war sie 15 Jahre alt. Für ein antisowjetisches Liedchen wurde sie zu 10 Jahren verurteilt.
Hier dieses Liedchen:
Dunduli, Zalecki (Namen von Agronomen) Gott wird dir nicht beistehn, Hast uns gesperrt in eim Kolchos', Dort werden die Kinder eingehn.
Wir darben dort in dem Kolchos, Barfuß und in Lumpen. Maria, errette uns, Denn Du bist noch da.
Ihre „lichte Kindheit verdankt" Onutė der „Sonne" Stalins. 1957 wurde sie aus dem Lager in die Heimat entlassen.
Am 6. Dezember 1976 bekam Onutė eine Vorladung zur Vernehmung bei dem KGB in Vilnius. Die Verhöre dauerten 3 Tage an (7., 8., 9.). Des Nachts wurde sie im Gasthaus untergebracht. Bei den Verhören befragten sie die Sicherheitsbeamten über die schreibmaschinengeschriebenen Bücher, über die Priester Buliauskas, Babrauskas und andere. Der Untersuchungsrichter drohte, ihr die Kooperativwohnung und ihr Geld wegzunehmen. „Wenn ihr mich mitnehmt, wozu brauche ich dann eine Wohnung?" — antwortete Pranckūnaitė gleichgültig. Darauf drohte man, sie zusammen mit Prostituierten ins Gefängnis in Panevėžys zu sperren.