Kaunas

Am 22. Mai 1977 wurden folgende Alumnen des V. Kursus des Priester­seminars zu Priestern geweiht:

1.      Jonas Alesius,

2.      Ričardas Černiauskas,

3.      Česlovas Degutis,

4.      Vytautas Kadys,

5.      Jonas Kauneckas,

6.      Stanislovas Linda,

7.      Marijonas Savickas,

8.      Vincas Stankevičius,

9.      Petras Tarvydas.

Gemeinde Levaniskiai (Rayon Anykščiai).

Der Neupriester Marijonas Savickas wollte in seiner Heimat zu den Primiz-feierlichkeiten bei seinem Anwesen auf dem Nevežisufer vorübergehend ein Zelt aufschlagen, aber der Vorsteher der Ortskolchose hat das verboten. Dar­aufhin wandte sich Hochw. M. Savickas an den Bevollmächtigten des Rates für religiöse Angelegenheiten K. Tumėnas. Kurz danach hat der Kolchosvor­sitzende die Erlaubnis zum Aufschlagen eines Zeltes gegeben, mit der Be­merkung: „Wenn nicht das Ausland wäre, dann würden wir euch alle auf­hängen". Denn K. Tumėnas hat dem Kolchosvorsitzenden klargemacht, daß es bei Störung von Primizfeierlichkeiten zu einem Heidenlärm käme, der auch ins Ausland dringen würde.

Kaunas

Den Neupriester Jonas Alesius hat man im Sommer 1976 dauernd belästigt, um ihn als Agenten des KGB anzuwerben. Entweder sind die Sicherheits­dienstbeamten mit dem Wagen am Hause vorgefahren oder sie haben ihn unterwegs ausfindig gemacht, ihn nach Lazdijai mitgenommen und dort terrorisiert.

Auf ähnliche Weise werden viele Kleriker gepeinigt. Vilnius

Unruhig geht es alljährlich bei den Auferstehungsfeierlichkeiten am Osterfest in der St. Theresienkirche in Vilnius zu. Den Ernst des Gottesdienstes stört die feindselig orientierte Jugend.

1977 sind viele Jugendliche in die Kirche gekommen, die die Gläubigen beim Gebet gestört haben. Viele von ihnen waren angetrunken und sprachen russisch. Während der Prozession haben sie mit den verschiedensten Gesten das Allerheiligste Sakrament verhöhnt und die Blumen streuenden Mädchen belästigt, während der hl. Messe sind sie polternd vom Altar zum Hauptein­gang hin und her gelaufen, haben die betenden Menschen durch die verschie­densten Bemerkungen beleidigt und beim Ausgang willkürlich ein Gedränge inszeniert. Ein Gottesdienstteilnehmer hat innerhalb von sieben Minuten vor der Wandlung etwa 50 solcher Subjekte gezählt, die mitten durch die Kirche im Gänsemarsch an ihm vorbeigezogen sind . . .

Die ganze Straße von der Staatlichen Philharmonie bis zum Tor der Morgen­röte war voll solcher lümmelhaft aufgelegter und angetrunkener Jugend­licher. Obwohl vier Polizeiwagen zugegen waren, wurden keine strengeren Maßnahmen durch die Milizmänner ergriffen.

Diese feindselig orientierte „gebildete" Jugend ist das Ergebnis der atheisti­schen Erziehung. Wenn früher die Tschekisten gegen die Gläubigen einge­setzt wurden, so setzen jetzt die Sicherheitsdienstbeamten bei religiösen Fest­lichkeiten die Berufsschüler ein, die amoralisch gesinnte Jugend.

 

Vilnius

Aldona Kezytė hat von 1949 bis 1975 pädagogische Arbeit geleistet. Sie hat der Musikhochschule der Litauischen SSR studiert und diese 1956 absolviert. In demselben Jahr wurde sie beauftragt, eine Musikschule für Kinder in Bir­žai einzurichten. An dieser Schule war sie Direktorin und Lehrerin zugleich.

1958.war sie Deputierte des Ortssowjets der Werktätigen der Stadt Biržai.

1959.wurde sie zur Dozentin am Technikum für Kulturpropaganda in Vilnius ernannt. Gleichzeitig war sie als Lehrerin an der heutigen B. Dvarionas-Musikschule für Kinder tätig. Von 1960 bis 1975 hat sie an dieser Schule erst­rangige Pflichten wahrgenommen. A. Kezytė wurde die Stelle der Direktorin, der Leiterin der Bildungsabteilung angeboten, aber sie hat darauf verzichtet. Sie hat in der B. Dvarionas-Musikschule für Kinder, in der Chorabteilung als

Leiterin der Pflichtklasse für Fortepiano gearbeitet (bis 1975). Demnach ha­ben die Kultus- und Kulturministerien A. Kezyté gegenüber ein großes Ver­trauen gezeigt.

Aber nicht alle Ämter waren mit der Arbeit von A. Kezyté zufrieden. Seit et­wa acht Jahren hat der KGB Interesse an ihrer Person gezeigt und in der Schule hat eine lästige Beschattung begonnen. Die ihm vom Sicherheitsdienst anvertrauten Pflichten hat der Lehrer Darvydas gut erfüllt, der jedes Wort von A. Kezyté festgehalten hat. Ihm standen die Lehrer: J. Andriejevas, J. Starkiené, Abromaityté, K. Kalibatas und Marina Levsina kaum nach. Eine der Ursachen, warum der Sicherheitsdienst Interesse an A. Kezyté gefunden hatte, war ihr Glaube. Es ist möglich, daß die Sicherheitsdienstbeamten die Lehrerin auch der Untergrundtätigkeit verdächtigt hatten. Lange Zeit wurde die Lehrerin Kezyté durch ihre Nachbarn Choroskov be­lästigt, die regelmäßig in ihre Wohnung eindrangen und alles durchsuchten. Weil die Lehrerin dazu geschwiegen hat, sind die Vertrauenspersonen des Sicherheitsdienstes immer dreister geworden und haben mit einer unablässi­gen Knebelung begonnen. Von ihrer Arbeit zurückgekehrt, hat sie oft ihre Wohnung durcheindergebracht vorgefunden, den Tisch zerkratzt, die Thermosflasche vollgespuckt u. ä., obwohl sie beim weggehen die Woh­nungstür immer abgeschlossen hatte. Weil sie eine solche Belästigung nicht mehr ertragen konnte und wußte, daß Beschwerden sinnlos seien, hat die Lehrerin A. Kezyté bei der nächsten Gelegenheit ihre Wohnung im Rote-Armee-Prospekt 25—79 aufgegeben und ist in den Rayon Karolinskes -Suderve Str. 20—130 umgezogen. Es schien so, als ob es in der neuen Woh­nung ruhiger wäre, denn die gewissenlos gewordenen russischen Nachbarn blieben jetzt fern. Leider haben auch in der neuen Wohnung ähnliche Er­scheinungen bald begonnen. Irgend jemand kam während des Dienstes der Lehrerin öfter in ihre Wohnung und hat alles durchsucht, sehr oft etwas be­schädigt. Auch für sie bestimmte Briefe hat A. Kezytė nicht mehr alle erhal­ten. Einmal hat sie in ihrem Abstellraum drei geöffnete Briefumschläge vor­gefunden, aber ohne Inhalt. Was hat das alles zu bedeuten?

Klaipéda

Am 10. April 1977 ist der Bevollmächtigte des Rates für Religionsange­legenheiten K. Tumėnas nach Klaipėda gekommen. Eine Gruppe von Gläu­bigen ist ihm an der Kirchentür begegnet und hat ihn angesprochen: - Geehrter Minister, wir Gläubige von Klaipėda bitten Sie um Ihre Vermitt­lung, damit die sowjetische Regierung die von uns selbst erbaute Kirche an uns zurückgibt.

Wer sind Sie denn? - fragte Tumėnas die Frau, die ihn angesprocher hatte. Eine Vertreterin der Gläubigen von Klaipėda. Hier sind wir eine ganze Gruppe -, erklärte die Frau dem Bevollmächtigten des Rates. Wir haben keinen Platz mehr in unserem kleinen Kirchlein, Minister, kommen Sie doch heute Abend oder am Ostermorgen. Dann können Sie selbst sehen und sich überzeugen. In der übervollen Kirche fallen die Menschen in Ohnmacht, ist das normal?

Ich komme. Wir wollen sehen, wie viele Ohnmächtige oder Sterbende her­ausgetragen werden, — spottete Tumėnas.

Gebt uns die Kirche zurück, die Philharmonie wollen wir euch schon bauen!

-        schlug einer der Gläubigen vor.

Und ein neuer Kirchturm wird an Stelle des abgerissenen sich wieder er­heben. Wir werden ihn mit unseren eigenen Händen wiederaufbauen, ergänz­te ein anderer.

Wir wollen mal sehen, erklärte Tumėnas ausweichend.

Was versprechen Sie uns konkret? Sollen wir uns schriftlich an Sie wenden?

—        gaben die Leute nicht nach.

Man kann es auch schriftlich behandeln, - sagte der Minister. Ihr habt euer Kirchenkomitee, das soll schreiben, aber nicht ihr.

Und die Stimme des Volkes zählt nichts? - protestierten die Anwesenden. -Wir haben kein Komitee gewählt und wissen überhaupt nichts von ihm, — wurden Stimmen laut.

Ohne den Gläubigen etwas Konkretes zuzusagen, entfernte sich der Bevoll­mächtigte. In der Karsamstagnacht und am Ostermorgen haben die Kirch­gänger Tumėnas in der Kirche gesehen. Er konnte sich von der Überfüllung überzeugen. Obwohl das Wetter sehr ungünstig war, haben sich zahlreiche Besucher in der Kirche, dem kleinen Vorhof und auf der Straße aufgehalten. Während der ganzen Osternacht haben die Jugend, die Schüler, Anbetung gehalten und gesungen.

 

Šiauliai

Vom 25.-27. März 1977 hat in der Pfarrkirche St. Georg zu Šiauliai ein Fa-stentriduum stattgefunden. Nach dem Hochamt, als der Pfarrer herausgegan­gen war und die Zahl der Betenden in der Kirche abnahm, bekamen die Schüler Mut und scharten sich zur Anbetung des Allerheiligsten zusammen. Aber ihre Freude hat nicht lange gedauert. Plötzlich ist der Pfarrer Jokubonis erschienen und als er die Schüler sah, begann er zu schimpfen: „Ich will kein Kind am Altare sehen - ihr könnt in der Kirche oder an der Kommunion-bank beten! Ich will den Kirchbau zu Ende führen und dabei könnten die an­betenden Kinder mir Hindernisse und Unannehmlichkeiten bereiten". Der Pfarrer Jokubonis hat sogar den Müttern, die ihre Kinder zur Anbetung mit­gebracht hatten, wegzugehen befohlen. Eine Frau hat beim Weggehen ge­fragt: „Herr Pfarrer, warum dürfen die Kinder anderswo anbeten, nur in Šiauliai ist es nicht möglich? Werden Sie dafür verhaftet? Wenn wir Unan­nehmlichkeiten fürchten, wo kommt dann unser Volk hin? Wozu brauchen wir dann Kirchen, wenn keine Menschen mehr hineingehen? Wenn sie aus der Kirche die Kinder verjagen, dann gibt es später auch keine gläubigen Fa­milien, und noch später — auch keine gläubigen Greise mehr". Die Atheisten verstehen sehr wohl, daß man den Baum biegen muß, solange er jung ist. So hat man der Kirche St. Peter und Paul zu Šiauliai das Glocken-lauten erlaubt, unter der Bedingung, daß Pfarrer D. Mažanavičius keine Kin­der an den Altar heranlasse. Die Bedingung wurde akzeptiert. Nach einem 20jährigen Schweigen sind am Ostermontag die Glocken der Kirche St. Peter und Paul wieder erklungen, aber die lebendigen Glocken - die Kinder­stimmen am Altar waren nicht zu hören. Welch eine schmerzliche Nach­giebigkeit! Aber ist das nur Nachgiebigkeit?!

 

Mažeikiai

Der ehemalige Lehrer, Reserveoffizier Zenonas Margevičius ist nach 10 Jahren Gefängnis nach Litauen zurückgekehrt und versuchte eine Stelle zu bekommen. Die Sicherheitsdienstbeamten haben ihm als einem ehe­maligen Lehrer gesagt: „Wenn du für uns arbeitest, geben wir Dir eine gute Schule, dann kannst du ruhig arbeiten und leben".

Der Lehrer hat sich geweigert, dem Sicherheitsdienst Hilfe zu leisten, deshalb mußte er schwere physische Arbeit an Baustellen verrichten, bis er das Rentenalter erreicht hat.

Mažeikiai

In der Nacht vom 12. April 1977 wurde die Kirche von Mažeikiai beraubt. Die Diebe sind durch das Fenster eingestiegen, haben den Tabernakel aufge­brochen, die Hostien verstreut und drei Meßkelche und zwei Kommunion­kelche mitgenommen.

Telšiai

Verehrte Redaktion der Chronik der LKK, wir bitten, folgende Frage zu be­antworten: zu welchem Zweck machen die Regierungsbeamten Film- und Photoaufnahmen in den Kirchen?

Wir haben erfahren, daß Ende April dieses Jahres Regierungsbeamte mit K. Tumėnas im Inneren der Kathedralkirche von Telšiai gefilmt haben. Wäh­rend der Filmaufnahmen waren hohe Geistliche auf der Kanzel und am Altar.

Ist das nicht Nachgiebigkeit gegenüber den verkappten Zielen der Atheisten? Werden solche Filme nicht den Zielen der Atheisten und ihrer Propaganda dienen? Und schließlich ist die Kirche kein Theatersaal und die Priester sind keine Schauspieler. Wie gehört das zusammen? Wir meinen, daß so etwas Unehrerbietigkeit gegenüber dem Allerh. Altarsakrament ist, das in der Kirche aufbewahrt wird, vor dem wir Gläubigen niederknien, während sich die Kameraleute unehrerbietig betrugen.

Antwort: Kein Zweifel, daß für Propagandazwecke gefilmt wurde. Sehr eh­renvoll hat S. E. Bischof L. Povilonis gehandelt, indem er nicht einverstanden war, daß zu Ostern während des Gottesdienstes gefilmt wird.

 

N. Radviliškis

An den Priester der katholischen Kirche des Nemunėlio Radviliškis, Dubnikas Juozas, Martyno

Auf Grund des Beschlusses des Ministerrates der Litauischen SSR, des § 96 der Verfassung der Litauischen SSR, des Erlasses des Obersten Sowjets der Litauischen SSR vom 10. August 1976 Nr. 181 und des Dekretes vom 23. Ja­nuar 1918 „Über die Trennung der Kirche vom Staat und der Schule von der Kirche" bringt Ihnen der Deputiertenrat der Werktätigen des N. Radviliškis in Erinnerung, daß Sie gemäß den bei dem Deputiertenrat der Werktätigen von N. Radviliškis und bei der Mittelschule von N. Radviliškis eingegangenen Berichten die obengenannten Regierungsbeschlüsse verletzt haben, da Sie das Dienen bei der Messe und bei anderen Kulthandlungen von Minderjähri­gen praktizieren.

Die sowjetischen Gesetze für religiöse Kulte besagen, daß die religiöse Ge­meinschaft eine örtliche Vereinigung von Bürgern ist, nicht unter 18 Jahren alt, die einem und demselben Kultus angehören und die der Befriedigung ge­meinsamer religiöser Bedürfnisse dient. Deshalb können die minderjährigen Bürger, weil sie nicht Mitglieder von religiösen Gemeinschaften sind, nicht zum Vollzug von religiösen Kulthandlungen herangezogen werden: zum Dienen am Altar, Blumenstreuen, Tragen von Kultgegenständen bei Pro­zessionen, im Kirchenchor u. ä.

Alle religiösen Diensthandlungen müssen die volljährigen Mitglieder der reli­giösen Gemeinschaft selbst ausführen.

Das Exekutivkomitee des Deputiertenrates der Werktätigen der Gemeinde N. Radviliškis behält sich das Recht vor, zu kontrollieren, wie Sie die ein­schlägigen Regierungsbeschlüsse über religiöse Kulte befolgen.

Das Exekutivkomitee des Deputiertenrates der Werktätigen von N. Radviliškis     Vorsitzender (Unterschrift und Siegel)

Der Direktor der Mittelschule von N. Radviliškis (Unterschrift und Siegel) Der Sekretär der Primärorganisation der Partei der Mittelschule von N. Radviliškis      (Unterschrift)

Radviliškis, den 8. April 1977

Abschrift erhalten: (Unterschrift des Hochw. Dubnikas)

Antwort auf das Schreiben des Exekutivkomitees des Deputiertenrates der Werktätigen von N. Radviliškis

In Beantwortung der Vorwürfe, die das Exekutivkomitee des Deputiertenra­tes der Werktätigen von N. Radviliškis mir gemacht hat, stelle ich fest:

1.      Der Paragraph 96 der Verfassung der Litauischen SSR gewährt allen Bür­gern die Kultusfreiheit, ohne jede Diskriminierung bezüglich des Alters oder der Stellung und schränkt sie für niemanden ein.

2.      Die angeführten sowjetischen Gesetze über religiöse Kulte, welche die Kultusfreiheit bis zu 18 Jahren einschränken, stehen ganz klar im Wider­spruch zum Paragraphen 96 der Verfassung, und nach Normen des allgemei­nen Rechtes haben die Gesetze, die der Verfassung widersprechen, keine Gültigkeit.

3.      Das Dekret vom 23. Januar 1918 spricht von der „Trennung der Schule von der Kirche", aber nicht von der Trennung der Schüler - der Menschen von der Kirche. Man muß zwischen der Institution (Schule) und den Schülern (Individuen) unterscheiden, über die das Dekret nichts aussagt. Es ist unzu­lässig, die Begriffe zu vermischen und das Gesetz extensiv zu interpretieren, was vom Gesetz nicht vorgesehen ist.

4.      Der Paragraph 145 des Strafgesetzbuches sieht Strafen für diejenigen vor, welche die Bürger beim Vollzug von religiösen Kulthandlungen behindern. Deshalb verstößt das Exekutivkomitee des Deputiertenrates der Werktäti­gen, da es sich mit diesem Schreiben in die rein innerkirchlichen Angelegen­heiten einmischt, gegen die sowjetischen Gesetze (§ 145 des Strafgesetz­buches).

5.      In Anbetracht der ganzen vorgetragenen Angelegenheit ziehe ich die Schlußfolgerung, daß das vom Exekutivkomitee des Deputiertenrates der Werktätigen von N. Radviliškis mir zugestellte Schreiben, als ungesetzlich und der Verfassung widersprechend, mich nicht betrifft.

Priester J. Dubnikas

Abschrift dieses Schreibens habe ich an den Bischof von Panevėžys geschickt. 80

Kaunas

Im April 1977 ist Juozas Gražys nach Verbüßung der Strafe aus dem Lager zurückgekehrt. Er war verurteilt wegen Mitarbeit bei der Verbreitung der „Chronik der LKK" (s. „Chronik der LKK" Nr. 13).

Vilnius

Die Sicherheitsdienstbeamten haben bei den Verwandten von Ona Pranckü-naitė Besuch gemacht. Sie haben sich erkundigt, ob die Gefangene nicht früher an irgendeiner Nervenkrankheit gelitten hatte. Ganz offensichtlich will man sie in einem psychiatrischen Krankenhaus unterbringen.

 

Vilnius

Im Monat Juni war der Prozeß gegen Vladas Lapienis abgeschlossen und dem Gefangenen wurde erlaubt, sich mit der Materie des Prozesses bekannt zu machen.

 

Kaunas

Am 15. Mai 1977 hat das Ausflugsbüro ein Seminar für die Leiter veranstal­tet — einen Ausflug nach Osthochland, wobei Rokiškis, Svėdasai und andere Ortschaften besucht wurden. In Svėdasai wurden die Örtlichkeiten besichtigt, die im Leben des Schriftstellers Vaižgantas Bedeutung hatten. Als die Aus­flügler bereits wieder aus dem Städtchen herausgefahren waren, wurden sie von einem Milizbeamten und von einem Mann in Zivil eingeholt, die die Reiseorder kontrolliert haben. Dabei wurde bemängelt, daß die Kirche orga­nisiert besucht wurde (und nicht während des Gottesdienstes). Ein Prachtstück der Operativität des Sicherheitsdienstes! Seit wann und nach welchem Kodex wird das Betreten einer Kirche für straf­bar gehalten?

 

Raseiniai

Am 8. August 1976, um 23 Uhr kam die Tochter der kranken Elena Baltko-jienė aus der Bauernschaft Klusai, um den Priester zu einer Kranken zu bitten. Der Priester erkundigte sich, ob die Einladung mit der Krankenhaus­administration abgestimmt sei. Man erklärte ihm, daß es nicht der Fall wäre.

Daraufhin bat der Priester, eine Erlaubnis bei der Krankenhausadministra­tion zu erwirken. Man hat sich daraufhin an die wachhabende Ärztin Ver-biene gewandt. Diese hat sich jedoch geweigert, den Priester zu der Kranken vorzulassen, denn das sei verboten. Weil es aber diese Verbote nicht gibt, haben die Angehörigen der Kranken sich noch einmal an die Ärztin Verbienė gewandt. Die Ärztin erklärte, die Kranke werde nicht sterben und hat die Vorlassung des Priesters erneut abgelehnt. Elena Baltkojienė ist kurz darauf gestorben.

 

Pociūnėliai

Am 26. Oktober 1976 hat Pfarrer A. Jokūbauskas sich an den Staatsanwalt der Litauischen SSR gewandt mit der Klage, daß die administrative Kom­mission des Exekutivkomitees des Rayon Radviliškis ihn ungerechterweise mit einer Strafe von 50 Rubeln wegen Kinderunterrichts belegt, und das Volksgericht des Rayons Radviliškis diesen ungerechten Bescheid bekräf­tigt habe. Am 15. November 1976 hat der Staatsanwalt des Rayons Radviliškis K. Mikšys geantwortet, daß der Priester A. Jokūbauskas zu Recht bestraft worden sei.

 

Am 23. November 1976 hat Hochw. A. Jokūbauskas sich erneut an die Staatsanwaltschaft der Litauischen SSR gewandt mit der Frage, ob der Staats­anwalt K. Mikšys gerecht gehandelt habe, da er ihn wegen Erfüllung seiner direkten Pflichten bestraft habe.

Die Staatsanwaltschaft der Litauischen SSR hat den Priester A. Jokūbauskas beschuldigt, er habe öfters die Kinder zusammengerufen und mit ihnen Übungen durchgeführt, die mit der Ausübung von Kulthandlungen nicht im Zusammenhang stünden.

Am 30. Dezember 1976 schrieb Priester A. Jokūbauskas an die Staatsan­waltschaft der Litauischen SSR: „Ich habe mit den Kindern keine Übungen durchgeführt, die nicht im Zusammenhang mit der Ausübung von Kulthand­lungen stehen. Es wurden nur solche Übungen durchgeführt, die im Zusam­menhang mit der Ausübung von Kulthandlungen stehen: die Kinder wurden an festgesetzten Tagen abgefragt, ob ihre Eltern sie die Gebete richtig gelehrt hätten, ob der Katechismus ihnen richtig erklärt werde; die Kinder wurden zum Empfang der hl. Sakramente vorbereitet, wurden darauf hingewiesen, mit Bewußtheit an den Kulthandlungen teilzunehmen und wurden zum Die­nen bei der hl. Messe angeleitet. Nichts wurde gelehrt, was nicht im Zusam­menhang mit den Kulthandlungen steht: weder Sport treiben, noch Tänze tanzen, noch photographieren oder dergleichen . . .

Weil die Kinder zu den Übungen, die mit der Ausübung von Kulthandlungen zusammenhängen, mit Wissen ihrer Eltern gekommen sind und nichts anderes gelehrt wurde als nur Gebete und Glaubenswahrheiten, deshalb ist die von der administrativen Kommission und vom Gericht verhängte Strafe ungerecht. Nach den sowjetischen Gesetzen, nach den Prinzipien Lenins und den internationalen Verpflichtungen ist privater Religionsunterricht in den Kirchen erlaubt. Die Unterweisung der Kinder im Gebet und Katechismus­erklärung, damit sie würdig die Sakramente empfangen und mit Bewußtheit an den religiösen Zeremonien teilnehmen können, ist für einen Priester kein Vergehen. Das ist seine direkte Pflicht, für deren Erfüllung man ihn nicht be­strafen darf. . .

Die Staatsanwaltschaft der Litauischen SSR hat noch einmal bestätigt, daß der Priester A. Jokūbauskas wegen Katechismusunterricht für Kinder zu Recht bestraft worden sei.

Im Januar 1977 hat Priester A. Jokūbauskas sich noch zweimal an die Staats­anwaltschaft der Litauischen SSR gewandt, aber ohne jedes Ergebnis. Der Sekretär des ZK der KP Litauens, Griškevičius, hat auf die Beschwerden von Hochw. A. Jokūbauskas überhaupt nicht geantwortet. Am 3. Februar hat der Gerichtsvollzieher des Rayons Kėdainiai das Vermö­gen des Priesters A. Jokūbauskas gepfändet, um die Strafe durch Zwang ein­zuziehen.

Vor Ostern bekam der Priester A. Jokūbauskas eine Mitteilung, daß die Strafe aufgehoben sei, mit der Begründung, daß der Termin für die Einzie­hung der Strafe verstrichen gewesen wäre.

Priester A. Jokūbauskas hat 1975 im Wohngebiet Pociūnėliai von Česlovas Mickevičius ein Wohnhaus gekauft, aber der Kolchosvorsteher Stumbrys hat versucht, das Inordnungbrinaen der Dokumente zu hintertreiben. Am 30. Oktober 1976 hat Česlovas Mickevičius (Mitglied der KP der So­wjetunion) dem Priester A. Jokūbauskas das für das Haus gezahlte Geld zu­rückgegeben und zu ihm gesagt, daß er auf Befehl der Partei sein Haus an den Kolchos Pociūnėliai verkauft habe und hat sich entschuldigt, daß er nicht anders handeln konnte.

Am 2. November hat Priester A. Jokūbauskas die Benachrichtigung des Kol­chosleiters J. Stumbras erhalten, daß er innerhalb einer Woche aus dem Haus ausziehen müsse, da dies von dem Kolchos aufgekauft worden sei. Am 4. Dezember 1976 wurde der Ukas wiederholt.

Nach sehr vielen Beschwerden wurde dem Priester A. Jokūbauskas ein Platz zur Erbauung eines neuen Hauses zugewiesen.

 

Druskininkai

Am 5. April dieses Jahres, während des Fastentriduums in der Kirche von Druskininkai haben Unbekannte während der Abendmesse die Kirchenfen­sters mit Steinen eingeworfen.

Merkinė

1977 ist in Vilnius Ateistinis auklėjimas tarybų Lietuvoje (Atheistische Erzie­hung in Sowjetlitauen) von J. Jermalavičius erschienen. Dort heißt es auf Sei­te 110, daß am 22. Juni 1941, als die Hitlersoldaten in Merkinė eingedrungen waren, der Pfarrer den Organisten J. Miškevičius bei der Besatzung des Ortes verpetzt habe, der Organist hätte daraufhin anderthalb Jahre lang im Ver­steck leben müssen. Die Wirklichkeit sieht so aus:

1.      Die Deutschen sind nicht am 22. Juni in Merkinė eingedrungen, sondern etwas später.

2.      Zu der Zeit ist Hochw. A. Juknevičius Pfarrer von Merkine gewesen. Seinen Organisten verpetzen konnte er nicht, weil er am 24. Juni bereits tot war. Ihn haben bei einem Spaziergang auf dem Kirchplatz von Kaišiadorys die Rotarmisten festgenommen und, nachdem sie ihn aus der Stadt zum Waldrand abgeführt hatten, dort erschossen. Mit ihm zusammen hatten sie noch einen anderen Priester festgenommen gehabt, aber dieser wurde in eine andere Richtung abgeführt und ist am Leben geblieben.

3.      Die Einwohner von Merkinė können sich an einen Organisten J. Miškevi­čius nicht erinnern.