Am 24. November 1979 wurde bei Povilas Pečeliūnas, wohnhaft in Vilnius, Sko­rinos Str. 2, eine Hausdurchsuchung von KGB-Mitarbeitern vorgenommen. Die Hausdurchsuchung begann um 9.15 Uhr und endete um 18.30 Uhr. Angeführt wurde diese Hausdurchsuchung von Oberstleutnant Liniauskas. Vier KGB-Mitglieder wiesen sich nicht aus. Als Beisitzer nahmen teil: Cipas Vilius und Dro-povas Andriejus. Es wurden konfisziert: persönliche Aufzeichnungen, Briefe, Werke, Manuskripte, »Chronik der LKK«, »Alma Mater«, »Perspektyvos« (Per­spektiven), »Lietuviu archyvas« (Archiv der Litauer), Auszüge aus gelesenen Bü­chern, das persönliche Notizbuch, gedruckte Schreibmaschinenbücher, z. B. »At-laidu rinkinys« (Jahrgang der Vergebungen), »Stigmatizuotoji Teresė Neuman-taite« (Stigmatisierte Therese Neumann) usw.

Die Sicherheitsbediensteten beschuldigten Povilas Pečeliūnas des Redigierens von »Alma Mater« und der Zusammenarbeit in anderen Untergrundveröffentlichun­gen. Sie erkundigten sich, wie die Untergrundliteratur das Ausland erreiche, be­fragten ihn über den Schriftsteller R. Lankauskas und den Dozenten V. Skuodis und baten ihn um »Hilfeleistung« für den Staatssicherheitsdienst — ermahnten ihn, daß der General Petkevičius und der stellvertretende Minister des Ministeri­ums für innere Angelegenheiten, General Žemgalys.an diesem »Prozeß« interes­siert wären. Nach dem Verhör wurde Pečeliūnas zu einer »Bedenkzeit« entlassen. Povilas Pečeliūnas ist Litauischlehrer.

Am 24. November 1979 wurde von KGB-Oberstleutnant J. Matulevičius und den Sicherheitsleuten V. Grakauskas, N. Basko und B. Romanov, in Begleitung von den Beisitzern Frau Birutė Petraitienė und Fr. Regina Malinovskaja, bei Dana Keršiūtė eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Die Hausdurchsuchung begann um 8.15 Uhr und endete um 17.10 Uhr. Es wurden eine Schreibmaschine, Schreib- und Kohlepapier konfisziert. Eine persönliche Durchsuchung wurde von N. Basko vorgenommen, der von ihr verlangte, sich sogar auszuziehen, aber diese Anordnung befolgte Keršiūtė nicht. Nach der Hausdurchsuchung wurde Keršiūtė verhört — sie weigerte sich, irgendwelche Angaben zu machen. In ihrer Arbeitsstätte, im Kultusministerium, wurde ihr befohlen, ein Entlas­sungsgesuch einzureichen, aber auch dieses befolgte sie nicht. Der Vorgesetzte von Keršiūtė beschwerte sich daraufhin, daß in der Abteilung Dokumente abhan­den kommen würden, und daß Keršiūtė tief gläubig sei usw. Während der Vernehmung am 26. November versuchte man, Dana Keršiūtė zu ängstigen — man könne sie als unmoralisch darstellen oder sie in einer psychia­trischen Klinik unterbringen und ähnliches. Die Befragte weigerte sich, Angaben über andere Personen zu leisten.

Am 24. November 1979 fand eine Hausdurchsuchung bei dem Wilnaer Universi­tätsdozenten Vytautas Skuodis, wohnhaft in der Vandentiekio Str. 44—4, statt. Die Hausdurchsuchung, die um 8.00 Uhr begann und um 19.00 Uhr endete, wur­de vom KGB-Major Vilimas, dem fünf Sicherheitsleute zur Seite standen, ange­führt. Als Beisitzer waren Fräulein V. Tubelytė und Frl. G. Martinkaitė geladen. Während der Durchsuchung wurden viele Manuskripte, Notizen, ein von V. Skuodis vorbereitetes Buch über die atheistische Propaganda »Dvasinis genocidas

Lietuvoje« (Der geistige Genozid in Litauen), von A. Maceina »Jobo drama« (Das Drama des Job), einige Untergrundveröffentlichungen (»Aušra« — die Morgenröte, »Perspektyvos« — Perspektiven, »Rūpintojelis« —Der Schmer­zensmann, und »Pastogė« — Unterkunft), zwei Schreibmaschinen, ein tragbares Tonbandgerät u. a. konfisziert. Nach der Durchsuchung wurde der Dozent Vytautas Skuodis dreimal darüber befragt, woher er die Untergrundliteratur be­zogen, wem er sie weitergegeben und wie er selbst daran beteiligt sei u. a. Der Do­zent V. Skuodis bestätigte, Autor des Buches »Der geistige Genozid in Litauen« zu sein, verweigerte aber weitere Angaben.

 

10 (Übersetzung)

Amt        234321 Stadt Kulotuva

VS — 389/35        Akaciju Str. 23-2

9. Nov. 1979        an Frau

Nr. P — 15        A. Pluirenė

Stadt . . .

Auf Ihren Brief vom 29. Oktober 1979 hin, teile ich Ihnen mit, daß dem Bürger P. Plumpa seit dem 31. September 1979 das Recht auf einen Paketempfang ent­zogen worden ist.

VS — 389/35

Amtsvorgesetzter — / Unterschrift N. Osin / N. Osin Geprüft von Volkov B. I.

10a (Übersetzung)

Amt        Litauische SSR

VS — 389/35        Stadt Kulotuva

15. Aug. 1979        Akaciy Str. 23-2

Nr. P — 11        an die Bürgerin

Zentralstadt        A. Pluirenė

Ich teile Ihnen mit, daß Ihr Mann Plumpa, in Hinsicht auf Änderung der Aufent-
haltsbedingungen,        das Recht hat, einen Brief in zwei Monaten zu schreiben.

VS — 389

Amtsvorgesetzter / Unterschrift N. Osin / Osin N. M.