Am 2. und 8. August 1980 untersuchte das Höchste Gericht der Litauischen SSR in Vilnius die Prozeßakte des Arztes Algirdas Statkevičius, Mitglied der Helsinkigruppe in Litauen. Die Gerichtsverhandlung war öffentlich, allerdings wurde niemand außer seiner Frau, KGB-Mitarbeitern und Zeugen in den Saal gelassen. Gerichtet wurde ohne die Anwesenheit des Angeklagten. Als die Menschen versuchten den Gerichtssaal zu betreten, erklärte ein an der Tür stehender KGB-Mitarbeiter, der eine rote Armbinde trug, daß der Eintritt nicht gestattet sei, denn der Verantwortliche dafür sei nicht anwesend und er wüßte von nichts. Als dann später der dafür verantwortliche KGB-Bedienstete kam, sagte dieser, der Saal wäre voll besetzt — obwohl er in Wirklichkeit nur zur Hälfte besetzt war — und ließ niemanden hinein. Auch wurde niemand zur Urteilsverkündung zugelassen. Die, die dem KGB-Bediensteten beweisen wollten, daß sein Verhalten unfair sei, wurden auf verschiedentliche Weise bedroht. Es versammelte sich eine Menge von Milizbeamten, und die Leute waren gezwungen auseinanderzugehen. Eine Gruppe Jugendlicher hatte sich im Flur, unweit der Tür, versammelt und betete halblaut den Rosenkranz, damit alle in der Liebe gestärkt werden und den Henkern-Richtern möge vergeben werden, denn sie wissen nicht was sie tun.
Der Urteilspruch des Höchsten Gerichts:
— ein Zwangsaufenthalt des Arztes Algirdas Statkevičius in einem speziellen psychiatrischen Krankenhaus. Der Verurteilte befindet sich zur Zeit im speziellen psychiatrischen Krankenhaus in Tschernachovsk.