Vilnius. Am 11. Oktober 1982 wurde von 8 bis 12 Uhr in den Zimmern von Jonas Sadūnas, Marytė Sadūnienė und Nijolė Sadūnaitė eine Haus­durchsuchung gemacht. Den Beschluß, eine Durchsuchung durchzuführen, bestätigte am 10. 10. 1982 der Staatsanwalt der LSSR des Rayons Vilnius N. Krempowski. In dem Beschluß schreibt man, daß die Stellvertreterin des Staatsanwaltes der LSSR, R. Juciūtė, sich mit der Strafprozeßakte Nr. 57-2-031-81 wegen der Verleumdung des Direktors des Experimentierguts Vokė im Rayon Vilnius, Petras Dukšas, in Kenntnis gesetzt habe und fest­stellte, daß aufgrund der Ergebnisse des Vorbereitungsverhörs der Grund anzunehmen besteht, daß bei dem Bürger Jonas Sadūnas, (Sohn des) Jonas, wohnhaft in der Stadt Vilnius, Architektų 27-2, sich aus der Hand von Sadūnas stammende Manuskripte befinden. Deshalb beschloß man eine Hausdurchsuchung vorzunehmen, mit dem Ziel, die Manuskripte von Sa­dūnas zu beschlagnahmen.

Die Durchsuchung führten R. Juciūtė und ein Mann in Zivilkleidung durch, der keine Dokumente vorlegte und seinen Namen nicht sagte. Er war ohne Zweifel ein Tschekist. R. Juciūtė hatte außerdem Untulienė Neonila und Rulevičienė Nijolė als Zeugen mitgebracht. Der die Durchsuchung leitende Tschekist erlaubte Sadūnas nicht, seine Arbeitsstelle anzurufen und mitzu­teilen, daß er nicht zur Arbeit kommen könne. Erst nach langen Bitten erlaubte der Tschekist Frau Sadūnienė, ihr sechsjähriges Töchterchen in den Kindergarten zu bringen. Da er ihr nicht erlaubte, allein zu gehen, schlug die Zeugin Untulienė sich selbst vor, Sadūnienė zu begleiten, aber Juciūtė befahl der Zeugin N. Rulevičienė, dies zu tun.

Die Durchsuchung begann im Zimmer von Jonas Sadūnas. Der Tschekist durchblätterte und prüfte alle Quittungen von Postsendungen, Telegrammen und die Bücher religiösen Inhalts. Er nahm 78 Zustellungsmitteilungen für eingeschriebene Briefe mit, geschrieben an politische Gefangene (unter ihnen 15 ins Ausland). Er interessierte sich für alle Briefe, auch für die von Nijolė Sadūnaitė geschriebenen. Anschließend befahl er, die Tür zum Balkon auf­zumachen. Dort fand er eine alte Aktentasche zwischen Schachteln, öffnete sie und fand nur Gemüse darin. Ins Zimmer zurückgekommen, bat er, das Magnetophon aufzumachen. Nachher hob er voller Wut das Oberteil vom Sofa, um nachzuschauen, was darunter sei. Enttäuscht, nichts gefunden zu haben, telefonierte der Tschekist und sagte am Telefon:

»Ich bin es. Das Auto wird nicht benötigt.«

Als die Durchsuchung im Zimmer von Jonas Sadūnas abgeschlossen war, nahm der Tschekist beinah alle von Jonas Sadūnas mit der Hand geschrie­benen verschiedenen Manuskripte, Kopien der Erklärung an den Postvor­steher und ein Notizbüchlein mit Adressen und Telefonnummern mit. Sadūnas bat ihn, er möge ihm doch das Büchlein mit Adressen und Telefon­nummern lassen, denn er brauche es. Er bot ihm vier andere mit seiner Hand vollgeschriebene Notizbüchlein dafür an, aber Juciūtė protestierte:

»Wir wissen, was wir tun! Wir nehmen das mit, was wir wollen.«

Im Zimmer von Marytė Sadūnienė interessierte sich der Tschekist besonders für die Postkarten des Töchterchens, er schaute sie alle aufmerksam durch und als er auf einer farbige Linien fand — grün, gelb, rot, wieder grün und die Aufschrift Maria (das ist der Name des Töchterchens), schrie er trium­phierend: »Ach so ist das, schon von klein an lehrt ihr die Tochter die Flagge des bourgeoisen Litauens zu zeichnen?! Er befahl, die Postkarte mitzuneh­men und in das Protokoll der während der Durchsuchung mitgenommenen Sachen einzutragen.

Als Sadūnienė in aller Ruhe klarstellte, daß die Reihenfolge der Farben nicht stimme, schrie der Tschekist, daß es dieselben Farben seien, die Post­karte ließ er jedoch zurück.

Im Zimmer von Nijolė Sadūnaitė fand der Tschekist einige Dutzend Bild­chen zum Andenken an die Erstkommunion. Dann ergossen sich die Fragen:

»Wem gehören sie? Wo haben Sie sie bekommen. Warum so viele? Wer vervielfältigt sie? Alle mitnehmen!«

Als Sadūnas erklärte, daß sie ihm gehörten und daß er sie gekauft habe, um sie seinen Bekannten schenken zu können, was nicht verboten sei, ließen sie die Bildchen zurück.

Der Tschekist fragte dann aus, wo sich Nijolė Sadūnaitė jetzt befinde, ob sie hier wohne usw. Er wollte auch zwei Aufnahmen mitnehmen: S. E. Erz-bischof Teofilius Matulionis mit 9 Priestern nach der Rückkehr aus sowjeti­schen Gefängnissen im Jahre 1933. Nach einem Protest von Sadūnas, daß sie nicht nur Aufnahmen, an denen nur die Tschekisten interessiert sind, mitnehmen wollten, sondern auch seine Manuskripte, ließen sie sie zurück.

R. Juciūtė wollte außerdem ein dickes Heft mit einigen hundert Adressen aus 20 ausländischen Staaten von Nijolė Sadūnaitė mitnehmen. Es waren Adressen der Menschen, die ihr nach Sibirien geschrieben haben. Sie tat dies mit der Begründung, daß einige Dutzend Adressen mit der Hand von Sadūnas eingeschrieben seien. Nach einem Protest von Sadūnas, daß das Heft seiner Schwester gehöre, ließen sie es zurück.

Am meisten interessierte die Durchführer der Durchsuchung das, was für Tschekisten aktuell ist — Adressen und Telefonnummern von Bekannten, religiöse Literatur, Bildchen, Briefe, Quittungen und ähnliches.

Sie nahmen noch einige Briefe von Nijolė Sadūnaitė mit, geschrieben im Jahre 1977 aus dem Lager in Mordowien und von Sadūnas abgeschrieben. Der Tschekist schrie dabei: »Was, du hast die Briefe von Nijolė Sadūnaitė vervielfältigt?

Sadūnas antwortete, daß diese Briefe nicht an ihn geschrieben seien, sondern an andere. Er habe sie nur für sich selbst abgeschrieben.

Im Oktober 1982 lud Juciūtė zweimal Jonas Sadūnas zu einem Verhör vor. Dieser konnte aber nicht hingehen, weil er an eitriger Mandelentzündung erkrankt war und zuhause lag, ehe er am 28. Oktober in ein Krankenhaus gebracht wurde. Am nächsten Tag (29. 10.) rief früh um 9.40 Uhr R. Ju­ciūtė im Krankenhaus an und teilte mit, daß sie am 1. November in das Krankenhaus kommen werde, um Sadūnas zu verhören. J. Sadūnas bat, das Verhör um einige Tage zu verschieben, weil er sich schlecht fühlte und hohes Fieber hatte, aber man gab nicht nach.

Am 1. 11. 1982 um 15.15 Uhr wurde J. Sadūnas in das Arbeitszimmer des Abteilungsleiters R. Norgėla vorgeladen, wo er die auf ihn wartende R. Juciūtė fand. Sie schrieb im Zeugenvernehmungsprotokoll einen Teil der biografischen Angaben ein, fragte nach den Beziehungen zum Direktor des Experimentiergutes von Vokė Petras Dūkštas. Sadūnas antwortete, daß sie gut waren. R. Juciūtė hatte eine Beschwerde, geschrieben an den Minister des Inneren der LSSR, mitgebracht. J. Sadūnas erklärte, daß er diese Be­schwerde nicht geschrieben habe.

R. Juciūtė zitierte Auszüge aus Beschwerden an den Staatsanwalt der LSSR, an die Redaktion des Journals »Šluota« (»Der Besen«) usw. J. Sadūnas ant­wortete, daß er an die genannten Adressen keine Beschwerden geschrieben habe. Er schrieb nur eine Mitteilung an den Vorsitzenden des Volkskontroll­komitees der LSSR und eine andere gleichlautende an den Vorsitzenden des Exekutivkomitees des Volksdeputiertenrates Rayon Vilnius. Das war aber keine Verleumdung.

Später befahl ihm R. Juciūtė, einen langen Artikel aus einer Zeitung auf drei unlinierte und ein liniertes Blatt Papier abzuschreiben.

Beim Weggehen um 18 Uhr befahl Juciūtė Sadūnas, er solle sie nach der Entlassung aus dem Krankenhaus gleich anrufen.

Vilnius

Am 9. September 1981 verurteilte das Volksgericht des Rayons Laninas Eduard Bulach, wohnhaft in Vilnius, Viršuliškių 71-8, gemäß § 211 Teil I des StGB der LSSR zu einem Jahr Freiheitsentzug. Die Strafe war in der

Arbeitsbesserungskolonie mit allgemeinem Regime zu Pravieniškės zu ver­büßen.

Am 8. September 1982 ging die Strafzeit für Eduard Bulach zu Ende, er kam aber nicht nach Hause. Die Staatsanwaltschaft der Stadt Vilnius teilte am 9. September der Frau von E. Bulach, Swetlana Aleksejewna, mit Schreiben Nr. 2077 mit, daß ihr Mann am 9. September unter dem Verdacht, ein Vergehen gemäß § 199 des StGB der LSSR begangen zu haben, erneut verhaftet sei. Staatsanwalt V. Markow erklärte Frau Swetlana Bulach münd­lich, daß ihr Mann wegen eines Briefes verhaftet wurde.

Vilnius

Am 26. August 1982 verhörte der Tschekist Julius Česnavičius im Sicherheitskomitee Valerijonas Smolkinas. Dieser war beschuldigt, daß er die Familien von politischen Gefangenen unterstützte. Der Sicherheits­beamte J. Česnavičius »verplapperte« sich beim Verhör: »Die einen deiner Freunde sind im Ausland, die anderen — im Lager, es geschieht aber auch, daß manche unter ein Auto »geraten«, wie beispielsweise der Priester Bronius Laurinavičius . . .«

Garliava (Rayon Kaunas)

Am 1. Oktober 1982 wurde bei der Suche nach Schwarzhandelsware in der Wohnung von Jadvyga Bieliauskienė, wohnhaft in Garliava, P. Cvirkos 41-2, eine Hausdurchsuchung gemacht. Die Durchsuchung führten vier zivil­gekleidete Männer durch, die sich als Vertreter des Buchaesas vorgestellt haben, die Zeugen waren Albina Dagilienė und ihr Sohn Algirdas Dagilis. Die Durchsuchung dauerte vier Stunden lang. Dabei wurden beschlagnahmt: Schreibmaschinen vom Typ »Robotron«, »Erika«, »Ukraina«; 11 Bücher »Lietuvos istorija« (»Geschichte Litauens«) von Šapoka, 8 Bücher »Per pasaulį keliauja žmogus (»Ein Mensch wandert durch die Welt«) von Braz­džionis, »Lietuvos priešistorija; Lietuvos valstybės ženklo kilmė« (»Die Vorgeschichte Litauens; die Herkunft des Staatszeichens von Litauen«) von Gelgaudas, 8 Bücher »Jobo drama« (»Das Drama des Hiob«) von Maceina (noch nicht fertig gedruckt), »Kęstutis« von Kučinskas, »Gyva liepsnelė tarp delnu« (»Ein lebendes Flämmchen zwischen den Handflächen«) von Pakalnutė, Predigten »Mokslas ir Dievas« (»Die Wissenschaft und der Gott«), einzelne Blätter »Susitikimai su žmonemis« (»Begegnungen mit den Menschen«) von Lippert, das Buch »Apie mąstymą« (»Uber die Betrach­tung«), ein Schreiben an den Vorsitzenden der Bischofskonferenz Litauens Bischof Liudas Povilonis, eine handgeschriebene Rede von Mečislovas Jurevičius vor Gericht, ein Brief über Romas Kalanta, vier Reliquien mit Beschreibungen der von Gefangenen erfahrenen Leiden, unter ihnen die Gefangenennummer, die J. Bieliauskienė im Lager trug u. a. Der Miliz­leutnant Piešinas schrieb in dem Durchsuchungsprotokoll, daß keine Schwarz­handelsware gefunden wurde.

Nach der Beendigung der Durchsuchung wurde das Ehepaar Bieliauskas zum Verhör in die Milizabteilung des Rayons Kaunas gebracht.

Ab 5. Oktober 1982 haben die Vernehmungen der Schüler an der I. Mittel­schule zu Garliava mit der Suche nach Anschuldigungen gegen die Einwoh­nerin von Garliava J. Bieliauskienė begonnen. Mit den Vernehmungen wurde bei den minderjährigen Kindern angefangen.

Am 5. Oktober 1982 wurden in das Arbeitszimmer des Direktors Nausėda in der I. Mittelschule zu Garliava folgende Schüler der siebten Klasse vor­geladen: Redas Brusokas, Antanas Račyla, Albertas Gvozdas. Die Tsche-kisten befahlen den Kindern, sich zu rechtfertigen und alles aufzuschreiben, was sie über J. Bieliauskienė wüßten; wenn sie nicht zugäben, daß J. Bie­liauskienė die gläubige Jugend von Garliava anführe und ihr religiöse Bücher zum Lesen gebe, würden sie in einen Keller gesperrt und geschlagen. Außerdem würden sie keine bessere Note als »Ungenügend« bekommen. Schließlich ängstigte man sie mit der Androhung der Einlieferung in eine Erziehungs-Kolonie.

Dem Schüler Antanas Račyla rieten die Tschekisten, nicht mehr als Mini­strant bei der Messe zu dienen, wenn er die eigene Zukunft nicht verpfuschen wolle.

Am Schluß des Verhörs fragten sie ihn, ob er einen Vytis (einen verfolgen­den Reiter — das litauische Staatswappen) zeichnen könne und befahlen ihm, dies gleich an Ort und Stelle zu tun. Auf die Frage, wo er das gelernt habe, antwortete A. Račyla, daß er es von der 10-Litas-Münze (frühere litauische Währung) kenne, aber der Verhörende nahm die Zeichnung und schrieb darauf: »Zeichnen hat J. Bieliauskienė gelehrt.« Beim Entlassen warn­ten die Tschekisten die Kinder, sie sollten über die Gespräche niemandem etwas erzählen.

Am 6. Oktober 1982 drohten die Tschekisten der Schülerin der elften Klasse Zita Dėdinaitė, daß sie in keine andere Schule übertreten dürfe und daß sie wegen Lügens zu zwei Jahren Freiheitsentzug bestraft werde. Nach ihr wurde in das Arbeitszimmer des Direktors der Schüler der elften Klasse Mindaugas Baronas vorgeladen. Der Tschekist fluchte währendd des Ver­hörs unzensuriert und versuchte den Schüler sogar zu schlagen. Anschlie­ßend fuhr er ihn in den Sicherheitsdienst nach Kaunas, wo sie ihn in einen Keller zu werfen drohten. Auch die Schülerin der elften Klasse Daiva Nai-kelytė wurde am gleichen Tag zum Sicherheitsdienst nach Kaunas zum Ver­hör gebracht. Dem Schüler der zehnten Klasse Vladas Tamošiūnas zeigten die Tschekisten ein zusammenfabriziertes Durchsuchungsprotokoll, in dem geschrieben war, daß bei der Familie Bieliauskas während der Durch­suchung zahlreiche antisowjetische Literatur und ein Rundfunksender ge­funden wurde. Der Tschekist versuchte Tamošiūnas zu überzeugen, daß die Familie Bieliauskas sehr gefährliche Verbrecher seien. Wenn jemand bei der Aufklärung nicht helfe, werde er als Mittäter des Verbrechens bestraft.

Am 12. Oktober 1982 statteten die Tschekisten aus Vilnius der I. Mittel­schule in Garliava einen Besuch ab. Folgende Schüler wurden verhört: Rūta Karaitė, VII. Klasse, Viktorija Iščenkaitė, X. Klasse, Vilė Aleknaitė, Nijolė Gečauskaitė, Petrusevičiūtė. Folgende Schüler der VII. Klasse wur­den verhört: Antanas Račyla, Albertas Gvozdas, Aurelija Vimerytė; aus der zehnten Klasse: Vladas Tamošiūnas, aus der elften Klasse: Daiva Nai-kelytė und Mindaugas Babonas (beide wurden zum Sicherheitsdienst nach Kaunas gefahren); Antanas Sutkaitis, XI. Klasse, Slepkovas und die frühere Abiturientin Biurtė Gluoksnytė wurden ebenfalls in den Palast der Sicherheit gebracht.

Garliava

Am 29. Oktober 1982 um 10 Uhr führten sieben Personen wieder eine Durchsuchung bei Jadvyga Bieliauskienė durch. Nach der Durchsuchung ha­ben sie J. Bieliauskienė verhaftet und mitgenommen.

Garliava

Am 29. Oktober 1982 führten sieben Personen eine Durchsuchung bei der Einwohnerin von Garliava, Naikelis, durch. Die Beamten behaupteten, einen Durchsuchungsbefehl zu haben, aber der Hausfrau zeigten sie ihn nicht. Die Durchsuchung dauerte von 10 bis 14 Uhr. Die Tschekisten blätterten jedes Heft genau durch — sie suchten nach Untergrundliteratur und nach Ver­vielfältigungsmitteln.

Nach der Durchsuchung brachten sie J. Nikelienė zum Sicherheitsdienst zum Verhör. Der Tschekist Urbonas befragte sie über Bieliauskienė — ob sie sie kenne, wofür sie sich interessiere usw.

Zur gleichen Zeit wurde auch Daiva, die Tochter von Naikelienė, eine Schülerin der XI. Klasse, verhört. Sie wurde ebenfalls über J. Bieliauskienė ausgefragt. Daiva weigerte sich, Angaben zu machen.

Tauragė

Am 20. August 1982 war der Vikar der Kirche von Tauragė, Priester An­tanas Beniušis vorgeladen, um 10 Uhr in die Staatsanwaltschaft zu kom­men.

Am 20. August versammelten sich die Leute früh in der Kirche. Nach einem kurzen Gebet zog eine Menge von etwa 200 Personen mit dem Priester Antanas Beniušis in Richtung Staatsanwaltschaft. Als die Milizbeamten die sich nähernde Menschenmenge mit dem Priester bemerkten, wurden sie unruhig.

Da die Angekommenen in den Räumlichkeiten keinen Platz fanden, blieb ein Teil im Hof. Die Stellvertreterin der Vorsitzenden des Exekutivkomitees R. Ulbienė bat den Priester Antanas Beniušis, zum Staatsanwalt zu gehen. Die Leute äußerten daraufhin den Wunsch, mit dem Priester gemeinsam zu gehen und der Priester A. Beniušis weigerte sich, allein zum Staatsanwalt zu gehen. Man suchte einen Saal zu finden, aber der war zu klein, alle Leute aufzunehmen. Deswegen blieb ein nicht geringer Teil der Anwesenden vor der Tür. Die Stellvertreterin R. Ulbienė versuchte, die im Saal ver­sammelten Jugendlichen aus dem Saal hinauszubitten, aber keiner bewegte sich vom Platz.

Die Stellvertreterin R. Ulbienė brachte in ihrer Rede ihre Unzufriedenheit über die vom Priester A. Beniušis während der Ablaßfeier in Žemaičių Kalvarija gehaltenen Predigten zum Ausdruck. Den Gläubigen wurde nicht erlaubt, zu reden.

Von der Staatsanwaltschaft begleiteten die Einwohner von Tauragė den Priester in die Kirche. Hier dankte Priester Antanas Beniušis allen für die gezeigte Herzensgüte, bat aber gleichzeitig auch jene zu lieben, die vor Haß brennen, und auch jene mit Gebet und Opfer zu begleiten, wie sie es heute bei ihm getan hatten.