Viduklė

Gleich nach dem Allerheiligenfest 1982 kam die Gemeindevorsitzende E. Kringeiis in das Pfarrhaus der Pfarrei Viduklė und stellte eine Akte zu­sammen, nach der der Pfarrer Svarinskas »am 1. November des Jahres 1982 um 17 Uhr die durch Artikel 50 der Verordnung des Präsidiums des Obersten Rates der LSSR über die Bestätigung des Statuts der religiösen Gemeinschaften vom 28. Juli 1976 festgelegte Ordnung bezüglich des Orga­nisierens und Durchführens der religiösen Prozessionen verletzt hat: Er hat eine Prozession aus der Kirche von Viduklė bis zum Friedhof und zurück organisiert.«

Diese religiöse Prozession wurde organisiert, ohne eine Erlaubnis des Rayonexekutivkomitees von Raseniai bekommen zu haben. Dadurch ver­letzte er die Verordnung des Präsidiums des Obersten Rates der LSSR »über administrative Verantwortlichkeit bei Verletzung der religiösen Kulte« vom 12. Mai 1966.

Die Administrativkommission bei dem Rayonexekutivkomitee von Raseniai, bestehend aus der Vorsitzenden O. Stonienė (Stellvertreterin des Vorsitzen­den des Exekutivkomitees), der Sekretärin D. Kleivienė und den Mitgliedern

O. Pikelienė (Vorsitzende des Exekutivkomitees der Stadt Raseiniai), E. Korolikow (der Milizvorsteher von Raseiniai) und J. Ažubalis (Leiter der Finanzabteilung) bestrafte am 25. November 1982 alle Gläubigen der Pfarrei Viduklė, die sich an der Allerseelenprozession aktiv beteiligten, folgendermaßen:

1.       den Pfarrer Alfonsas Svarinskas zu 50 Rubel Geldstrafe (bestraft mit administrativer Strafe schon zum 6. Mal).

2.     Juozas Norvilą zu 50 Rubel (er wurde auch 1981 bestraft).

3.     Alfonsas Stankevičius zu 50 Rubel.

4.     Izidorius (Name unleserlich) zu 40 Rubel.

5.     Jonas Supronas zu 30 Rubel.

6.     Antanas Steponaitis zu 40 Rubel.

7.       Remigijus Kučinkas zu 40 Rubel und Ausschluß aus der Organisation der Kommunistischen Jugend.

Remigijus Kučinskas war mit dem Beschluß nicht einverstanden und klagte gegen die Administrativkkommission beim Volksgericht der Stadt Raseiniai. Der 14. Januar 1983 war als Verhandlungstag für den Prozeß des R. Kučinskas angesetzt. Aus Angst vor den versammelten Menschen verlegten die gottlosen Regierungsbeamten die Verhandlung in das Arbeitszimmer des Richters.

Die Einwohner von Viduklė verteidigten während des Verhörs durch die Administrativkommission mutig ihren Glauben, die Kirche und ihren Pfarrer; sie behaupteten fest, daß sie auch nächstes Jahr, ungeachtet aller Strafen und Verfolgungen in einer Prozession zum Friedhof gehen werden. »Schon seit 42 Jahren trage ich in der Prozession das Kreuz«, sagte Antanas Kaz­lauskas, »und ich werde es tragen, solange ich die Kraft dazu haben werde.«

Die Geldstrafe wurde dem Remigijus Kučinskas noch vor dem endgültigen Gerichtsbeschluß von seinem Lohn abgezogen.

Rokiškis

Am 13. Januar 1982 war der Verwaltungsvorsteher der obersten Transport-und Verkehrskreditabteilung des hiesigen Gutes Regimantas Strumskis zum Verhör in den Sicherheitsdienst nach Vilnius vorgeladen. Die Tschekisten, die sich nicht einmal vorgestellt haben, drohten R. Strumskis mit der Amts­enthebung aus seinem bisherigen Amt, wenn er seine Schwester Janina Strumkytė, die in Rokiškis lebt, nicht umerziehen werde. Ihrer Meinung nach organisiert J. Strumskytė die Kinder, an den kirchlichen Zeremonien teilzunehmen, und arbeitet mit dem Vikar von Rokiškis, dem Extremisten-Priester Vladas Braukyla zusammen.

*

Am 29. Oktober 1982 tadelten die Mitarbeiter des Rayonexekutivkomitees von Rokiškis, Eduardas Firas, Simanavičienė, im Pfarrhaus der Pfarrei den Vikar von Rokiškis Priester Vladas Braukyla, er treffe keine Vereinbarungen mit ihnen, bevor er eine Predigt halte, und »ohne Vereinbarungen wird dem Atheismus Schaden angerichtet.«

»In Litauen ist die Kirche vom Staat getrennt, deswegen ist es auch nicht nötig, daß die Priester mit den Feinden der Kirche, den Atheisten, Freund­schaft pflegen. Die Pfarrei ist groß, es gibt genug kirchliche Arbeit«, ant­wortete Priester V. Braukyla.

Der Stellvertreter E. Firas beschuldigte den Priester V. Braukyla der Nach­richtenübergabe an den Vatikan.

Vilnius

Am 30. Dezember 1982 teilte die Leiterin der Konditoreiabteilung des Re­staurants »Dainava« zu Vilnius, Zina Cicėnienė mit, daß die Abteilung auch an Sonntagen arbeiten werde. Die Konditorin Joana Bukaveckaitė prote­stierte dagegen: »Ich werde an Sonn- und religiösen Feiertagen nicht ar­beiten. Möchten Sie mir erlauben, daß ich an anderen Tagen dafür arbeite?«

Die Leiterin Z. Cicenienė war mit einer solchen Arbeitsweise nicht einver­standen. »Ist sie vielleicht nicht normal?! Man muß sie in die Vasaros-Straße bringen (in der Vasaros-Straße befindet sich das psychiatrische Kranken­haus). Wir werden ihren Fanatismus schon austreiben. Versuche nur nicht, der Arbeit fernzubleiben, wir werden mit dir schon fertig — wir entlassen dich aus der Arbeit«, belehrte die Abteilungsleiterin Pelenienė J. Buka­veckaitė, ohne sich vor den Leuten zu genieren, die kamen, ihre Bestellungen abzuholen.

Am 4. Januar teilte die Abteilungsleiterin Z. Civenienė J. Bukaveckaitė mit, daß ihr wegen der Abwesenheit von der Arbeit am Sonntag ein Fehltag eingetragen wurde. »Sie werden mich aus der Arbeit entlassen, wenn sie erfahren, daß ich dir nachzuarbeiten erlaube, du mußt aufhören, mit der Jugend zu arbeiten. So jung und mit solchen Überzeugungen!« — wunderte sich die Abteilungsleiterin.

Am 5. Januar 1983 war der Direktor des Restaurants ebenfalls dagegen, J. Bukaveckaitė nacharbeiten zu lassen; er befahl, für die Fehltage Rechtferti­gungen zu schreiben und drohte ihr, daß er sie wegen der Bummeltage entlassen werde.

Am 11. September und 16. Dezember 1982 weigerte sich J. Bukaveckaitė, an den sozialistischen »freiwilligen« organisierten Hilfen teilzunehmen; des­wegen wurde öfters bei den Versammlungen über sie diskutiert.

Lauksoda (Rayon Telsiai)

Am 11. Januar 1983 wurde in der Pfarrei Lauksoda Marijona (Name ist unleserlich) beerdigt. Als der Priester Jonas Kauneckas die Beichte abnahm, sagten drei Jugendliche, die aus der Kirche hinausgingen, laut: »Der Priester spricht während der Beichte nicht von den Sünden, sondern fordert auf, gegen die Russen zu kämpfen.« Als ein Mann, der hinter ihnen ging, das hörte, wunderte er sich: »Keiner von ihnen ist zum Beichten gegangen, sie haben sich in der Kirche nicht einmal hingekniet und trauen sich, den Priester so anzuschwärzen.«

In der letzten Zeit lädt der Sicherheitsdienst der Stadt Telšiai die gläubigen Schüler zu sich ein und schüchtert sie ein, daß sie wegen der Kirchenbesuche Probleme bekämen. Er befiehlt aber gleichzeitig, zu Priester J. Kauneckas zur Beichte zu gehen und nachher zu ihnen zu kommen und den Priester belastende Aussagen zu machen. So wird eine Vernichtung des Priesters J. Kauneckas vorbereitet.

Ukmergė

Im klinischen Krankenhaus der Republik zu Kaunas starb im Dezember 1982 der Alumnus des Priesterseminars zu Kaunas, der Seminarist im dritten Kursus Bronius Tamelis.

Am 22. Dezember 1982 wurde der Leichnam des Verstorbenen aus der Kathedrale zu Kaunas in die Kirche von Ukmergė überführt, wo die Priester und eine Menge Gläubige auf ihn warteten. Die Beisetzung fand am 23. Dezember statt. Die Rayonverwaltung verbot, den Seminaristen Bronius Tamelis auf dem Kirchhof zu beerdigen. Die Trauerprozession — der Sarg mit den Überresten des Verstorbenen, die Alumnen und die Leitung des Priesterseminars, etwa 20 Priester und eine große Menge Gläubige — zogen singend durch die Straßen von Ukmergė in Richtung zu dem neuen Friedhof der Stadt Ukmergė, der etwa 4,5 Kilometer entfernt ist.

Nach der Beerdigung wurden die Priester von Ukmergė, der Pfarrer Antanas Danyla und der Vikar Juozas Kaknevičius zu Verhören gerufen. Der Vor­sitzende des Rayonexekutivkomitees Bernotas beschuldigte den Pfarrer A. Danyla, die Trauerprozession während der Beerdigung organisiert zu haben.

Die Arbeitskollegen haben dem Vater des verstorbenen Seminaristen durch die Rayonzeitung ihr Beileid bekundet. Etwas später wollten auch die Nach­barn, die Einwohner desselben Treppenhauses, den Eltern ihr Beileid zum Ausdruck bringen, die Beileidsbekundung erschien aber nicht in der Zeitung.

Simnas (Rayon Alytus)

An drei Sonntagen vor Weihnachten 1982 verkündeten die Priester in der Kirche von Simnas den Gläubigen, daß St. Nikolaus am zweiten Weihnachts­tag dem Kirchhof der Kirche einen Besuch abstatten werde.

Der Pfarrer der Pfarrei Juozas Matulevičius und der Vikar Juozas Gražulis wurden zum Stellvertreter des Vorsitzenden des Rayonexekutivkomitees von Alytus Makštutis vorgeladen, der verlangte, daß keine Tannenbäumchen auf dem Kirchhof aufgestellt werden dürften, auch wenn der Weihnachts­mann komme.

Am Nachmittag des 26. Dezember 1982 bereiteten sich die Chormitglieder und die anderen Pfarrkinder am Kirchhof zum Empfang des Weihnachts­mannes: Sie schmückten die Tannenbäumchen und richteten die Beleuchtung. Als der Vorsitzende des Exekutivkomitees von Simnas Šuoliūnas kam, ver­langte er, alle Tannenbäumchen vom Kirchhof zu entfernen, seinen Willen berücksichtigte aber niemand. Unter denen, die auf dem Kirchhof beschäftigt waren, befand sich auch der Handwerkslehrer für Mechanisierung der Mittel­schule von Simnas, Herr Vyšniauskas.

Die Weihnachtsbaumfeier verlief in einer erhabenen, feierlichen Stimmung: Es versammelten sich viele Gläubige, der angekommene Weihnachtsmann gratulierte allen zu den Feiertagen und beschenkte die Kinder mit kleinen Geschenken.

Nach den Feiertagen aber begannen die Vernehmungen. Der Lehrer Vyšni­auskas wurde einige Male in das Arbeitszimmer der Direktorin der Mittel­schule von Simnas, Frau Mikalauskienė vorgeladen. Die Direktorin tadelte den Lehrer, weil er es als Pädagoge gewagt habe, am Kirchhof die Beleuch­tung zu richten; sie fragte ihn aus, warum er sich am Kirchenchor beteilige. Es dauerte nicht lange, und der Lehrer Vyšniauskas wurde in die Bildungs­abteilung des Rayons Alytus vorgeladen, wo er »im Guten« überredet wurde, sich als unqualifizierter Spezialist vom Lehramt befreien zu lassen. (Der Lehrer Vyšniauskas trat von seinem Amt zurück).

Im MSV von Alytus wurden die Chorsänger A. Gurčius und Guraltauskas verhört.

Am meisten terrorisiert die Lehrerin Apanavičienė die Schüler in der Mit­telschule von Simnas: Sie trägt sie zwangsweise in die Organisation der Pioniere ein und zwingt sie, die Halsbinden zu tragen. Die Verfolgung der gläubigen Schüler in der Grundschule von Mergalaukis ist stärker geworden. Hier zeichnet sich am meisten der Lehrer Černiauskas aus.

*

Die Priester der Pfarrei Simnas, der Pfarrer Juozas Matulevičius und der Vikar Priester Juozas Gražulis, besuchten ihre Pfarrkinder. Als einige Dörfer schon besucht waren, gerieten die Gottlosen des Rayons in Bewegung.

Der Pfarrer J. Matulevičius wurde zu dem Vorsitzenden des Exekutivkomi­tees von Simnas Šuoliūnas vorgeladen, der zu erklären versuchte, daß das Einsammeln von Kaiende verboten ist. »Wir sammeln keine Kaiende ein, sondern besuchen nur unsere Pfarrkinder und nehmen keine Almosen an«, sprach der Priester J. Matulevičius.

Am 24. Januar waren der Pfarrer J. Matulevičius und der Vikar Priester J. Gražulis zum Stellvertreter der Vorsitzenden des Rayonexekutivkomitees von Alytus Makštutis vorgeladen. Der Stellvertreter beschimpfte die Priester wegen der Organisation der Weihnachtsfeier und verbot, die Pfarrkinder zu besuchen.

Kybartai

Am 9. November 1982 hat die Rayonadministrivkommission von Vilkaviškis dem Pfarrer von Kybartai, Priester Sigitas Tamkevičius, eine Administrativ­strafe auferlegt, um ihn zu »verwarnen«, weil er am 1. November 1982 eine Prozession von Gläubigen aus der Kirche zum Friedhof organisiert hatte. Dieselbe Administrativkommission legte dem Priester Sigitas Tamkevičius am 24. Januar 1983 wieder eine administrative Strafe auf, um ihn zu »ver­warnen«, weil er »Zeremonien am Kirchhof organisierte, ohne eine Erlaubnis des Rayonexekutivkomitees zu haben« und dadurch die Anordnung des Obersten Rates der SSR Litauen vom 28. Juli 1976 verletzte. Diese soge­nannten »Zeremonien« waren folgende: Nach der Abendandacht am 26. Dezember kam auf dem Kirchhof der Weihnachtsmann, begrüßte die ver­sammelten Kinder und verteilte unter ihnen kleine Geschenke. Es stellt sich nun heraus, daß auch der Weihnachtsmann als ernste Gefahr für die Regie­rung und die Atheisten betrachtet wird.

Užuogastis (Rayon Prienai)

Der Pfarrer der Pfarrei Užuogastis, Priester Zenonas Navickas bedankte sich am 17. Januar 1983 schriftlich bei dem Verfasser des Artikels »Aklos ne-apykantos akys« (»Augen des blinden Hasses«) A. Matulaitis, indem er ihn durch verschiedene Erdichtungen verleumdet und geschmäht hatte, wie auch bei dem Redakteur der Zeitung »Naujas gyvenimas« (»Das neue Leben«), die den genannten Artikel abgedruckt hatte. Nach den Worten des Priesters Z. Navickas haben die Leute beim Lesen dieses phantasiereichen Artikels an vielen Fragen Interesse gefunden und sich klar überzeugt, auf welcher Seite die Wahrheit ist; die Kirchenbesuche sind zahlreicher geworden.

 

Mikoliškes (Rayon Kretinga)

Das Pfarrkomitee und die Gläubigen der Pfarrei Mikoliškes schickten am 5. Dezember 1982 eine Erklärung an den Vorsitzenden des Präsidiums des Obersten Rates der LSSR Barkauskas, die 793 Personen unterzeichnet haben. Hier der gekürzte Inhalt dieser Erklärung:

»Im dritten Teil der Anordnung des Präsidiums des Obersten Rates der LSSR vom 28. Juli 1976 ist ausgesagt: »Die religiöse Vereinigung hat das Recht, Verkehrsmittel zu erwerben.« Da keine Organisation uns einen Auto­bus zur Verfügung stelllt und niemand den Verbindungsplan ändert, bitten wir, auf Grund dieser Anordnung uns zu erlauben, einen abgeschriebenen Autobus zu erwerben.

Der große Teil der Gläubigen der Pfarrei Mikoliškės lebt 4 bis 11 km von der Kirche entfernt, und die Autobusse fahren in die entferntesten Dörfer nach einem solchen Fahrplan, daß die Gläubigen unmöglich in die Kirche kommen können. Die Gläubigen haben sich in dieser Angelegenheit an die

Verwaltung des Kolchos »J. Janonis« im Rayon Klaipėda gewandt, wo sie arbeiten und gebeten, einen Autobus für 3 Stunden zu vermieten, die Bitte blieb aber unerfüllt. Die Autobusparks von Klaipėda und Kretinga aber wollten den Fahrplan der Linienbusse nicht ändern. Das Ministerium für Transport berücksichtigte die Gesuche der Menschen ebenfalls nicht. Die Organisation der Interkolchosen des Rayons Klaipėda, die etwa 10 Auto­busse besitzt, erklärte den Gläubigen: »Wir haben Autobusse, um ins Theater zu fahren, aber nicht in die Kirche.«

Ist es denn sittsam und menschlich, die Menschen so zu behandeln, die ihr ganzes Leben dem Kolchos gegeben haben? Wozu dieser Fanatismus und diese Diskriminierung?«

 

Palėvenėlė (Rayon Kupiškis)

Der Gemeindevorsitzende von Palėvenėlė im Rayon Kupiškis, Osvaldas Gasiūnas, hielt am 18. Dezember 1982 in der Ortschaft Žaideliai die Brief­trägerin Teresė Petrulienė an und verlangte von ihr, sie solle ihm die Ka­lėdaičiai, geweihte Oblaten, die man sich am Heiligen Abend gegenseitig zum Brechen darreicht und die sie mit sich trug, geben. Als T. Petrulienė sich weigerte, die Kalėdaičiai abzugeben, trieb der Gemeindevorsitzende sie in die Kolchoskanzlei, machte dort eigenwillig eine Durchsuchung und nahm ihr etwa 30 geweihte Kalėdaičiai weg. Er drohte noch an Ort und Stelle, daß sie als Briefträgerin aus ihrer Arbeit entlassen werde. Kurz darauf tadelte auch der Vorsteher der Verbindungsabteilung des Rayons Kupiškis Frau T. Petrulienė und drohte, die ihr zustehende Prämie an sie nicht aus­zuzahlen.

T. Petrulienė schrieb eine Beschwerde wegen der unberechtigten Durchsu­chung und wegen der Drohungen an den ersten Parteisekretär des Rayons Kupiškis Tamošiūnas. Der Sekretär Tamošiūnas antwortete, T. Petrulienė sei schuldig und es sei rechtens mit ihr verfahren worden.

Mikoliškės (Rayon Kretinga) An den Ministerrat der LSSR Erklärung

des Kirchenkomitees und der Gläubigen der Pfarrei Mikoliškės

Jede Pfarrei der Diözese Telšiai bekam im Jahre 1954 das Schreiben Nr. 557 der Kurie der Diözese Telšiai vom 1. 7. 1954, in dem darauf hingewiesen wurde: »Kreuze darf man nicht nur auf dem Kirchhof, sondern auf auf den Höfen der Gläubigen aufstellen.« Es ist klar, daß dies nur mit Billigung des damaligen Bevollmächtigten des Rates für Religionsangelegenheiten mitgeteilt wurde. Es ist in Litauen eine alte Sitte, Kreuze und Kapellchen aufzustellen. Die Genehmigung dazu hat bis jetzt niemand widerrufen.

Wir haben im Oktober d. J. mit Berufung auf dieses Schreiben begonnen, auf dem Kirchhof der Kirche von Mikoliškės ein Kapellchen (1 m x 1,2 m) für eine Marienstatue zu bauen. Da kam aber eine vom Förster Matonas organisierte Kommission und stellte eine Akte zusammen: »Eigenwilliges Bauen.« Wir haben erfahren, daß wir uns an einen Architekten wenden sollten. Mit einer Erklärung von 125 Unterschriften wandten wir uns an das Exekutivkomitee von Kretinga und baten um eine Erlaubnis, das Kapellchen vollenden zu dürfen. Als Antwort bekamen wir: »Das Kapellchen ist inner­halb eines Monats abzureißen. Wenn Sie es selber nicht abreißen, wird es die Försterei tun.«

Jetzt wenden wir uns an Sie mit der herzlichen Bitte, das Abreißen des Kapellchens zu verhindern und eine Genehmigung zu geben, es vollenden zu dürfen, weil es für Kultuszwecke benötigt wird. Wir haben es nicht eigen­willig gebaut, sondern mit einer gemeinsamen Genehmigung.

Die im Jahre 1954 ausgestellte Genehmigung hat niemand widerrufen, des­wegen waren wir davon überzeugt, daß sie ausreicht.

Das Abreißen würde ein sehr großes Ärgernis hervorrufen: »Die Kommu­nisten zerstören auf den Kirchhöfen mit Bulldozern Kapellchen und Kreuze.«

Voriges Jahr hat das Rayonexekutivkomitee von Krietinga ein Kapellchen, das auf dem Hof einer Gläubigen errichtet war, mit Bulldozern abgerissen. An derartigem Benehmen haben die Leute nicht nur in Litauen, sondern auch im Ausland Anstoß genommen. Mit Worten proklamiert man die Re­ligionsfreiheit, mit Bulldozern aber reißt man Kapellen ab.

Wir wenden uns an Sie, weil der Bevollmächtigte des Rates für Religions­angelegenheiten genau derselben Gesinnung wie das Rayonexekutivkomitee von Kretinga ist: Er hat nicht einmal erlaubt, ein Kreuz auf dem Friedhof aufzustellen; erst Moskau hat ihn gezwungen, dies zu erlauben.

Wir bitten Sie herzlich, so schnell wie nur möglich das Abreißen unseres Kapellchens zu verhindern und uns zu seiner Fertigstellung eine Erlaubnis zu erteilen.

Am 7. November 1982.        Unterzeichnet von etwa 200 Gläubigen.

Biržai

An die Stellvertreterin des Vorsitzenden des Exekutivkomitees des Volksdeputiertenrates Rayon Biržai

Erklärung

Das Kirchenrecht verpflichtet die Pfarrer der Pfarreien nicht nur für den ordentlichen Zustand des Gebäudes der Kirche die Verantwortung zu tragen, sondern auch für den der Friedhöfe, die sich innerhalb der Grenzen der Pfarrei befinden.

Als sich der Allerheiligentag näherte, besichtigte ich alle Friedhöfe, die sich in den Pfarreien Papiliai und Kvetkai befinden. Als ich sah, daß manche Gräber sehr vernachlässigt waren, kündigte ich eine gemeinsame Arbeit durch nachbarliche Hilfe an. Wir beseitigten die wuchernden Gebüsche, ent­fernten die Äste und räumten im Friedhof von Kvetkai das Laub weg. Ebenso brachten wir den Friedhof von Papiliai in Ordnung. Der Vorsitzende des Exekutivkomitees des Volksdeputiertenrates der Ge­meinde Papiliai A. Martinkėnas versprach den Leuten zum Abtransport von Abfall und Gebüsch — die Abfallhaufen türmten sich hinter dem Zaun des Friedhofs von Kvetkai schon seit jeher — technische Hilfsmittel. Er zeigte aber beim Ordnungschaffen in den Friedhöfen wie auch bei der Abfallbeseitigung keinerlei Initiative.

Nachdem wir die Friedhöfe in Ordnung gebracht hatten, versammelten wir uns am Vorabend des Allerheiligen-Tages auf den Friedhöfen von Papiliai wie auch von Kvetkai, um zu beten.

Am 9. November wurde ich zu einer Sitzung des Rates für Kultusangelegen­heiten des Exekutivkomitees des Volksdeputiertenrates der Gemeinde Pa­piliai vorgeladen, an der der Gemeindevorsitzende A. Martinkėnas, seine Frau, Direktorin der Mittelschule von Papiliai, Martinkėnienė und der Leiter des Veterinäramtes der Gemeinde Papiliai Tierarzt Kurkauskas teilnahmen. Ich wurde beschuldigt, daß sich während der Zeit der Quarantäne einer Tierkrankheit die Leute auf den Friedhöfen versammelt hätten. Weil ich bei der Gemeindeverwaltung um keine Genehmigung ersucht hatte, um am Friedhof beten zu dürfen, hätte ich dadurch das Statut der religiösen Ge­meinschaften verletzt.

1.     Ein Verbot der Menschenversammlungen in Verbindung mit der Qua­rantäne wegen der Krankheit der Tiere habe ich nicht bekommen.

2.     Das Beten in der Kirche, auf dem Kirchhof wie auch auf dem Friedhof verbieten keine Statuten. In dem Bulletin »Socialistinė teisė« (»Das sozia­listische Recht«) Nummer drei des Jahres 1982 im Artikel von P. Anilionis »Religinių kultų įstatymų vykdymo kontrolė« (»Kontrolle über die Einhal­tung der Gesetze der religiösen Kulte«) auf Seite 34 Zeile 16 steht: »Die

Gläubigen dürfen ihre religiösen Bedürfnisse, unter ihnen auch die minder­jährigen Kinder zusammen mit ihren Eltern, ungehindert in Gebetshäusern, auf den Kirchhöfen, auf den Friedhöfen befriedigen — für hier organisierte Andachten und Zeremonien sind keine Genehmigungen notwendig.« Mit welcher Begründung mischt man sich in die inneren Angelegenheiten der Kirche und warum verspottet man die Gläubigen? Als Beispiele führe ich an:

1.     Den Tierarzt Kurkauskas. Wenn ihn die Kolchosbauern um eine Beschei­nigung für den Verkauf der Tiere an den Staat oder um einen Besuch zur Behandlung der Tiere bitten, beleidigt er die Gläubigen, indem er sagt: »Geht doch zum Priester, er soll euch Bescheinigungen ausstellen, und der Pfarrer soll eure Tiere behandeln.«

2.     Der Pensionist A. Kasmauskas, Teilnehmer des großen Vaterländischen Krieges, hat als Friedhofwärter in Papiliai gearbeitet. Der Gemeindevor­sitzende A. Martinkėnas entließ ihn aus seiner Arbeit und bezahlte nicht einmal den Verdienst eines Monats. Die Begründung: »Wenn Du in die Kirche gehst, dann bist Du dazu ein ungeeigneter Mensch.«

3.     Man weiß nicht, auf wessen Anordnung in Papiliai eine sensationelle Neuheit geschaffen wurde: Direkt vor dem Haupteingang der Kirche wurde ein Kinderspielplatz eingerichtet und verschiedenartige Schaukeln, Häuschen und andere Spielsachen aufgebaut.

Warum muß man die Gläubigen ärgern und sie verspotten, sich an die Kirchentür vordrängen und die Ruhe stören? Man bringt die Verstorbenen in die Kirche, dort finden die Andachten statt; hier aber vor dem Hauptein­gang der Kirche schreien die Kinder.

Es ist sonderbar, daß es in ganz Papiliai kein Stück Erde gibt, wo man einen Kinderspielplatz einrichten könnte. Im Hof des Gemeindeexekutivkomitees spritzen Springbrunnen, blühen die Blumen, sind Alpinen eingerichtet. Unter ihren Fenstern herrscht die Ruhe, unter denen der Kirche aber — Lärm und eine Unordnung wie nirgendswo sonst.

Sie, Stellvertreterin des Vorsitzenden, haben mich sogar fünfmal für ein ^Gespräch zu Ihnen in das Rayonexekutivkomitee nach Biržai eingeladen, ich bin aber nicht gekommen und ich werde auch nicht kommen:

1.     Solange die Verspottung der Gläubigen und die Einmischung in die inne­ren Angelegenheiten der Kirche nicht aufhören.

2.     Solange Sie die Ruhe bei der Kirche nicht einkehren lassen und den Kinderspielplatz nicht an eine andere Stelle verlegen. Unter den jetzigen Bedingungen weigere ich mich, zu irgendeinem Gespräch zu Ihnen zu kom­men.

Am 1. Dezember 1982        Der Pfarrer der Pfarreien Papiliai

und Kvetkai

Priester S. Krumpliauskas.