Telšiai

Am 26. Januar 1983 umzingelten etwa 30 Sicherheitsbeamte die Wohnung des Priesters Jonas Kauneckas. Einige von ihnen schlichen sich leise in das Arbeitszimmer des Priesters hinein und überreichten den Durchsuchungs­beschluß der Staatsanwaltschaft der LSSR in Verbindung mit dem Prozeß gegen Priester Alf. Svarinskas und gegen das Komitee der Katholiken zur Verteidigung der Rechte der Gläubigen; um 15 Uhr wurde mit der Durch­suchung begonnen. Die Durchsuchung führte der Staatsanwalt des Unter­suchungsvorstandes der Staatsanwaltschaft der Republik Jakavičius. Als Vorgeladene nahmen an der Durchsuchung teil: Rima Pawlowa, (Tochter des) Česlovas, wohnhaft in Telšiai, Žemaitis 21 und Antanas Bidva, wohn­haft L. Pelėdos g-vė 3-16, Jurgis Parakininkas, wohnhaft Laisvės 12-34. Die durchsuchenden Sicherheitsbeamten gaben ihren Namen nicht an. Sie schauten jedes Papierstückchen an, blätterten jede Buchseite um. Sie suchten in den Umschlägen der Buchdeckel, sogar bei den staatlichen Büchern. Außerdem wühlten sie alle alten Zeitungen und in Abfallkästen gefundene Papierfetzen durch. Sie beschlagnahmten beinahe alles, was von der Hand des Priesters J. geschrieben war: nichtabgeschickte Briefe, Predigten, Pre­digtenentwürfe, verschiedene Notizen, Notizbücher, insgesamt etwa zehn­tausend Seiten. Ebenfalls mitgenommen wurden Gratulationen von bekann­ten Menschen, Briefe, Telegramme, sogar die Umschläge von Briefen, die der Priester von Soldaten erhalten hatte.

Folgende Bücher haben sie mitgenommen: »Niekšybės paslaptis« (»Das Geheimnis der Bosheit«) von Maceina, »Lietuvos istorija« / proistorė (»Ge­schichte Litauens« / Prähistorie) von J. Gedgaudą, »Lietuviško charakterio problema« (»Das Problem des litauischen Charakters«) von Grinius, »Psi-chologo pastabos« (»Bemerkungen eines Psychologen«) von Bartkus, »Na-cionologijos klausimai« (»Die Fragen der Nationologie«), 5 kleine Büchlein über St. Kasimir, die Dokumente des Komitees der Katholiken zur Vertei­digung der Rechte der Gläubigen Nr. 1 — 25, Lieder, 3 Bücher der Dichtung von B. Brazdžionis »Svetimi kalnai« (»Die fremden Berge«) (alle mit der Schreibmaschine geschrieben — insgesamt etwa 20 Bücher. Beschlagnahmt wurde die »Chronik« Nr. 53, ein Schreiben der Priester der Diözese Telšiai an Breschnew (6 Stück), ein Schreiben des Priesters von Tverai J. Paliukas und K. Velioniškis (50 Seiten) mit Zusatz an den Bischof von Telšiai, den Priesterrat und die Redaktion der »Tiesa« (»Die Wahrheit«), ein Schreiben des Priesters J. Gedvilą an den Administrator der Diözese Telšiai über die Absage, an den Gesprächen mit dem Bevollmächtigten des Rates für Reli­gionsangelegenheiten Anilionis teilzunehmen; es wurden sehr viele Foto­aufnahmen beschlagnahmt: von Mitgliedern des Komitees der Katholiken zur Verteidigung der Rechte der Gläubigen, von Jugendprozessionen nach Šiluva und zum Berg der Kreuze wie auch von der Beerdigung des Priesters V. Jaugelis, Aufnahmen von abgerissenen und zerbrochenen Kreuzen u. a. Aus dem Zimmer der Haushälterin nahmen die Sicherheitsbeamten eine Schreibmaschine »Optima« und die Nr. 32 der Veröffentlichung »Aušra« (»Die Morgenröte«) mit. Aus den Taschen des Priesters J. Kauneckas wurden alle zerrissenen Papierstückchen herausgesucht, die Tschekisten fanden in einer Joppentasche auch 3 goldene 5-Rubel-Münzen aus der Zeit des Zaren, die eine Frau zur Vergoldung des Tabernakels in Ž. Kalvarija und der litur­gischen Gefäße geschenkt hatte. Auch sie wurden beschlagnahmt. Als Stasė Činskytė kam, um das Essen vorzubereiten, wurde sie die ganze Durch­suchungszeit festgehalten. Alle Interessenten, die zu dieser Zeit in irgend­einer Angelegenheit kamen (Priester J. Kauneckas hatte zu der Zeit Sprech­stunde gehabt), wurden durchsucht und ausgefragt, auch ein Mensch, der den Priester zu einem Kranken bringen wollte. Rita Bumbliauskaitė, die nur zufällig vorbeigekommen war, wurde von einer Sicherheitsbeamtin lange verhört und beinahe nackt ausgezogen. Genovaitė Zaikauskaitė, die kam, um einen Schlüssel von Stasė Činskytė abzuholen, wurde zur Miliz gefahren, wo die Sicherheitsbeamtin Danutė Dapkūnienė sogar ihre Schuhe durch­suchte.

Die Sicherheitsbeamten gingen sehr oft während der Durchsuchung auf den Korridor hinaus, wo sie durch die mitgebrachte Rundfunkapparatur Ge­spräche führten. Die Durchsuchung dauerte bis 1 Uhr in der Nacht.

Am 27. Januar 1983 wurden in allen Betrieben, Anstalten, Schulen, sogar in den Kindergärten von Telšiai Versammlungen zum Thema durchgeführt: »Der Priester A. Svarinskas, der schon zweimal wegen der Zusammenarbeit mit den Verbrechern der Nachkriegsjahre, die zahlreiche Menschen erschos­sen haben, im Gefängnis gesessen ist, ist verhaftet. Ein ähnlicher Fall soll auch der Priester von Telšiai J. Kauneckas sein, deswegen wird bei ihm eine Hausdurchsuchung gemacht, und er selbst wird verhört. Sollten die Betschwestern und die Priester irgendetwas anderes erzählen, so glaubt ihnen nicht.«

Am 27. Januar 1983 um 11 Uhr war Priester J. Kauneckas zum Staatsanwalt Jakavičius zum Verhör vorgeladen. Außer dem Staatsanwalt nahm auch ein Sicherheitsbeamter an dem Verhör teil, der die Anweisungen gab. Wäh­rend des Verhörs wurde nach den bei der Durchsuchung gefundenen »anti­sowjetischen Veröffentlichungen« gefragt. Priester J. Kauneckas erklärte, daß während der Hausdurchsuchung bei ihm keine antisowjetischen Ver­öffentlichungen gefunden wurden. »Die Bücher werden nach behelfsmäßigem Verfahren selbst hergestellt, weil man sie in den Druckereien nicht heraus­geben darf; ohne religionsgeschichtliche Bücher können aber die Priester und die Gläubigen nicht leben; das Komitee der Katholiken zur Verteidigung der Rechte der Gläubigen wie auch die »Chronik« würde es aber nicht ge­ben, wenn niemand die Rechte der Gläubigen verletzen würde«, — sagte Priester J. Kauneckas.

Während des Verhörs brachte der Sicherheitsbeamte eine Richterin herein, die ankündigte: »Jetzt wird Ihr Prozeß behandelt.« Priester J. Kauneckas wurde direkt aus dem Arbeitszimmer des Untersuchungsrichters in das Ge­richt geführt. Er war bereits früher von der Administrativkommission des Rayons Telšiai wegen des »Organisierens« der Allerseelenprozession in Viešvėnai zu 50 Rubel Strafe verurteilt. Nach Gerechtigkeit suchend, wandte sich Priester J. Kauneckas an das Gericht. Dieser Gerichtsprozeß war für 26. Januar 10 Uhr angesetzt, am Abend des 21. Januar aber hatte die Richterin Paulauskaitė nach dem Abendgottesdienst dem Priester J. Kau­neckas mitgeteilt, daß die Verhandlung verschoben werde, denn das Gericht habe zur Zeit so viele Verhandlungen, daß es nicht mehr zu schaffen sei, alle zu erledigen. Im Saal befand sich kein einziger Mensch, die Richterin kündigte aber eine »öffentliche« Gerichtsverhandlung an. Priester J. Kau-neckas erklärte, daß dieser Prozeß alle Gläubigen und ihre Rechte betreffe. Deswegen sei er nicht einverstanden, an einer solchen Verhandlung teilzu­nehmen; aber sie ließen ihn nicht aus dem Gerichtssaal hinaus.

Die Vorsitzende der Rayonadministrativkommission von Telšiai Liubina-vičienė erklärte, daß eine Kommission, bestehend aus dem Milizvorsteher Mickevičius, der Leiterin der Finanzabteilung Raudonienė, Savickas u. a. den Priester J. Kauneckas berechtigt bestraft hätten, das bezeuge auch eine von den Bediensteten von Viešvėnai Bumbliauskas und Bumbliauskienė eingegangene Erklärung. Die Stellvertreterin des Staatsanwaltes Butnorienė unterstützte ebenfalls die Anklage. Priester J. Kauneckas sagte, daß er nicht verstehen könne, warum das Gericht die von ihm in der Klage vorgelegten Argumente überhaupt nicht behandle. Die Räte wurden langsam rot. Das Gericht bestätigte, daß der Priester J. Kauneckas rechtskräftig bestraft wor­den ist. Die Richterin Paulauskaitė berücksichtigte überhaupt nicht die Vor­schrift der Zivilprozesse, nach der das Gericht verpflichtet ist, eine Strafe aufzuheben, wenn die Administrativkommission wegen Taten bestraft, die älter als 30 Tage sind (Kommentar zu Zivilprozeßbuch, Artikel 262, 18 und 33). Die Administrativkommission von Telšiai bestrafte den Priester J. Kau­neckas aber erst, nachdem 39 Tage seit dem Prozeß vergangen waren.

Valkininkai

Am 26. Januar 1983 wurde um 17 Uhr bei dem Pfarrer von Valkininkai Priester Algimantas Keina eine Hausdurchsuchung gemacht mit dem Ziel, die Dokumente des Komitees der Katholiken zur Verteidigung der Rechte der Gläubigen und anderes Material, das für den Prozeß von Bedeutung sein könnte, mitzunehmen. Die Durchsuchung leitete der Jurist Bičkauskas, es durchsuchten 7 Sicherheitsbeamte unter der Teilnahme zweier Eingela­denen. Durchsucht wurden die Organistin Rita Lengvenytė und der Pfarrer Priester A. Keina. Während der Durchsuchung nahmen sie 2 Mappen mit Predigten von Priester A. Keina, die Dokumente des Komitees der Katho­liken zur Verteidigung der Rechte der Gläubigen und eine Schreibmaschine mit.

Am 27. Januar 1983 wurde Priester A. Keina in der Staatsanwaltschaft der LSSR verhört. Der Untersuchungsrichter Bičkauskas fragte den Priester A. Keina, wer der Vorsitzende des Komitees der Katholiken zur Verteidigung der Rechte der Gläubigen sei, wer die Dokumente schreibe, wo sich die

Mitglieder träfen, wie die Dokumente des Komitees ins Ausland gelangten usw. Der Priester erklärte, daß das Komitee keinen Vorsitzenden habe — alle Mitglieder seien gleich, die Dokumente verfaßten sie alle gemeinsam, und wie sie ins Ausland gelangten, habe er keine Ahnung.

Das Verhör dauerte 4 Stunden.

Garliava (Rayon Kaunas)

Jadvyga Bieliauskienė, verhaftet am 29. November 1982 in Garliava, wird zur Zeit in dem Isolator des Sicherheitsdienstes in Vilnius gehalten.

Nach den Worten der Untersuchungsrichter des Sicherheitsdienstes Pilelis und Urbonas wird J. Bieliauskienė des Organisierens eines religiösen Kreises von Schülern in Garliava beschuldigt, des Sammeins von Unterschriften unter Erklärungen der Gläubigen, des Schreibens einer Klage an den Staats­anwalt der Stadt Kaunas wegen des Terrors gegen die Kinder und der unbe­rechtigten Verhöre derselben usw. Wegen solcher »antisowjetischer Tätig­keit« wird ihr mit 7 Jahren Gefängnis gedroht.

Zu Zeiten der Stalinistischen Repressalien war J. Bieliauskienė zu 10 Jahren Gefängnis verurteilt.

Vilnius

Am 8. Dezember 1982 sind Sicherheitsbeamte unter der Leitung von Ober­leutnant Vilimas in die Wohnung von Irena Skuodienė (Vandentiekio 44-4) eingedrungen und haben dort mit dem Ziel »Literatur verleumderischen Inhalts und andere Dokumente, die für den Prozeß von Bedeutung sind, mitzunehmen« eine Durchsuchung gemacht. Während der Durchsuchung wurden mitgenommen: eine Visitenkarte mit der Aufschrift »Edward Wayne Merrylesend secretary Embassy of the United States of America«, eine Visitenkarte »Daniel Prid vice konsul USA«, ein Taschenkalender mit ver­schiedenen Eintragungen.

Am 17. Dezember 1982 schrieb Irena Skuodienė an den Staatsanwalt der LSSR eine Beschwerde folgenden Inhalts:

»Unter der Leitung des Untersuchungsbeamten Vilimas, unter der Teilnahme von Wlasow Kondraschewski, N. Božko und Mickus, den geladenen Zeugen Schestakow nud Ribakow, wurde am 8. Dezember d. J. in meiner Wohnung unter verhältnismäßig dramatischen Umständen, unter dem Vorwand, ver­leumderische Literatur zu finden, eine Hausdurchsuchung gemacht.

Diese Tatsache betrachte ich als eine weitere Tat in einer folgerichtigen Verfolgungskette gegen die Familie von Vytautas Skuodis, die Ende des Jahres 1979 begonnen hat.

Hier sind die Fakten dieser ununterbrochenen Verfolgung: Überwachung, Abhören der Telefongespräche, Vorwürfe aus der Arbeitsstelle, Beschlag­nahmung oder Zurückhalten der Korrespondenz. Von Zeit zu Zeit wird das Ganze durch gewichtigere Maßnahmen abwechslungsreicher gemacht; 1981 wurde ich z. B. zu einem halboffiziellen Gespräch über unsere Familie vor­geladen, wo ich verpflichtet wurde, für jegliche Informationen über Vytautas Skuodis wie auch über seine Lage am Strafvollzugsort die Verantwortung zu übernehmen.

Wegen meiner Behauptung wie auch Überzeugung, daß mein Mann ein ge­wissenhafter Mensch ist, der sich um die Öffentlichkeit verdient gemacht hat, der feste Anschauungen hat und keinem Verbrecher ähnlich ist, drohten sie mir am 2. April 1982, nach § 68 des StGB der LSSR einen Prozeß zu er­öffnen. Ich weise diese Drohung als unbegründet zurück, wenn sie auch mit Gesetzen »argumentiert« haben. Ich protestiere um so mehr, weil bei der ersten Drohung (im Jahre 1981) die Behauptung aufgestellt wurde: »Wegen der Uberzeugungen bestrafen wir nicht.« Nach meiner tiefsten Überzeugung beachten die sowjetischen Beamten die »Allgemeine Deklaration der Men­schenrechte« und den »Pakt über die Menschenrechte — 1966« überhaupt nicht.

Ich protestiere gegen die andauernde Verfolgung der Familie von Vytautas Skuodis, die mit dem Einbrechen der Tür meiner Wohnung ihre Krönung erreichte.

Am Morgen des 8. Dezember klingelte eine Frau an meiner Tür, um mir ein Telegramm zu »übergeben«. Ich habe sie gebeten, sie möchte es mir durch den Türspalt, der durch die Kette entsteht, übergeben. Sie verlangte aber streng, weil ich angeblich unterschreiben müsse, sie hineinzulassen... Als ich den Schwindel begriffen habe, stieß ich die Tür zu, aber da das Klingeln nicht aufhörte, wurde ich gezwungen, die Glocke abzustellen. Dann hörte man ein Klopfen an die Tür. Eine männliche Stimme schrie: »Mach auf, du Kröte, sonst brechen wir die Tür ein!« Ich bekam Angst und rief die Miliz. Bis der Bevollmächtigte aber gekommen ist, tobte schon der Oberleutnant Vilimas in meiner Wohnung herum, nachdem er zuerst er­klärte: »Hier bin ich der Hausherr!« Ich meine, daß hier alle Kommentare überflüssig sind ...

Das KGB fühlt sich in gewisser Weise in unserer Wohnung und an den Arbeitsstellen der Familie wie zu Hause und glaubt die Herrschaft über unser Schicksal zu haben. Ich aber, eine machtlose Verfolgte, erlaube mir nur, Ihre Aufmerksamkeit auf ähnliche oder zukünftige brutale Taten der Mitarbeiter des VSK (Staatssicherheitskomitee) zu lenken.«

Šiauliai

Beim Verlassen des Zuges am Bahnhof von Riga wurde am 6. Mai 1982 die Einwohnerin von Šiauliai Stasė Tamutienė angehalten. In der Miliz­abteilung machten die Tschekisten, die sich nicht vorgestellt und keinen Durchsuchungsbefehl vorgelegt haben, eine genaue Sach- und Personen­durchsuchung. Außer Rosenkranz und Gebetbuch wurde nichts gefunden. Nach einer einstündigen Durchsuchung wurde S. Tamutienė entlassen.

Am 8. Dezember 1982 wurde in der Wohnung von S. Tamutienė (in Šiauliai, Ežero 65-35) im Abstellraum und in der Garage eine Durchsuchung gemacht. Die Durchsuchung leitete der Untersuchungsbeamte des KGB von Vilnius Maior Valaitis. Durchsucht haben 3 Tschekisten der Stadt Šiauliai, unter der Teilnahme zweier Geladener. Während der Suche nach antisowjetischer Literatur und Dokumenten zeigten die örtlichen Tschekisten verzweifelte Anstrengungen; als sie aber Aufnahmen von Gefangenen oder Verbannten fanden, versuchten sie zu beweisen, daß die Aufnahmen fotografiert seien mit dem Ziel, sie ins Ausland zu übergeben; die Weihnachtsgrüße, die für Verwandte oder Bekannte im Ausland vorbereitet waren, lasen sie aufmerk­sam durch. Die Hausgenossen lachten dabei, daß die Briefe und Grüße nach so einer Zensur mit Sicherheit die Adressaten erreichen werden.

Während der Durchsuchung wurden mitgenommen: das Buch »Azuolai vetroje« (»Die Eichen im Sturm«) (2 Stück), ein Notizbüchlein, eine Adresse aus Belgien.

Nach der Weigerung zu unterschreiben ließen die Tschekisten keinen Durch­suchungsbefehl zurück.

Nach der Durchsuchung wurde Dalia Tamutytė in das KGB der Stadt Šiauliai zum Verhör gebracht. Den Major Valaitis interessierte, zu welchem Zweck Dalia nach Moskau gefahren war, was sie den Ausländern übergeben habe, die in Moskau arbeiten, wo und was sie über die Ereignisse in Vilnius nach den Fußballmeisterschaften in Vilnius im Herbst 1982 gehört habe us\v. Der Untersuchungsbeamte verlangte, daß über das Verhör niemandem etwas erzählt werden solle. Das Verhör dauerte etwa 6 Stunden.

Am 17. Dezember 1982 wurde D. Tamutytė wieder in den Sicherheitsdienst nach Vilnius zu dem Untersuchungsbeamten Valaitis vorgeladen. Der Tsche-kist erkundigte sich bei der Vorgeladenen, ob sie nicht irgendwelche psychi­schen Abweichungen im Benehmen von Edita Abrutienė bemerkt hätte (E. Abrutienė ist am 8. Dezember 1982 verhaftet worden, gegen sie ist ein Strafprozeß Nr. 105 nach § 199 Teil I des StGB der LSSR wegen der Ver­breitung wissentlich falscher Behauptungen über die sowjetische Staats- und Gesellschaftsordnung eingeleitet). Sie wurde gefragt, zu welchem Zweck sie in Moskau gewesen sei, ob sie die angegebenen Ausländer kenne, ob sie oder ihre Mutter sich vielleicht mit einem Auslandskorrespondenten oder anderen Ausländern getroffen hätten; den Untersuchungsbeamten inter­essierte auch, was D. Tamutytė über die »Chronik der LKK« und andere Untergrundveröffentlichungen weiß.

Der während der Vernehmung angekommene Verhörer von E. Abrutienė, der Untersuchungsbeamte Daugalas, war mit den Antworten von D. Ta­mutytė nicht zufrieden und drohte, daß es notwendig sein werde, sich an einem anderen Ort zu treffen und sich anders zu unterhalten. Das Verhör dauerte etwa 3 Stunden.

Kaunas

Am 23. November 1982 wurde Bernadeta Mališkaitė unter Begleitung eines Milizmannes mit Gewalt in den Sicherheitsdienst nach Vilnius gebracht. Der Untersuchungsbeamte Vilimas fragte die Vorgeladene aus, was sie über den verbannten Ukrainer Zorian Popadiuk wisse, woher sie seine Adresse bekommen habe, ob sie ihm keine Sendungen geschickt habe usw. Die Verhörte lehnte ab, das Protokoll zu unterschreiben.

Als der Verhörer zu Ende war, verhörte noch ein Tschekist B. Mališkaitė (er nannte sich Major Sasnauskas). Den Tschekisten interessierte, warum B. Mališkaitė aufgehört habe, als Lehrerin zu arbeiten, er lobte ihre päd­agogischen Begabungen und riet ihr, sich die Rückkehr zum Schuldienst zu überlegen; er bot seine Empfehlungen an, denn sonst würde sie kaum jemand übernehmen. In der letzten Zeit arbeitet B. Mališkaitė in der Kirche von Virbalis.

Kybartai

Am 29. November 1982 war Ona Šarakauskaitė um 10 Uhr in den Sicher­heitsdienst von Vilnius zu dem Untersuchungsbeamten Kowoliow vorge­laden.

Im Sicherheitsdienst kam zu O. Šarakauskaitė ein Tschekist und erklärte, daß der Untersuchungsbeamte Kowoliow beschäftigt sei. Er könne sie erst nachmittags empfangen. Deswegen wolle er sich mit ihr freundlich unter­halten. Ihrer Forderung, das nächste Mal die Empfangszeit genauer anzu­geben, sie jetzt aber aus dem Arbeitszimmer hinauszulassen, denn sie sei nicht in der Stimmung, die Ermahnungen des Tschekisten anzuhören, schenkte niemand Aufmerksamkeit.

Während der Unterhaltung gab sich der Tschekist als ein guter Kommunist aus, und sagte, er sei dazu bestimmt, für die Zukunft der O. Šarakauskaitė zu sorgen, deswegen kenne er ihre Familienmitglieder und Freunde sehr gut. Die Verhörte antwortete, daß sie mit ihrem Leben zufrieden sei und bat ihn, sich um ihr Leben keine Sorgen zu machen. Als O. Šarakauskaitė er­klärte, daß sie allen — sowohl der Jugend als auch den erwachsenen Men­schen — über jene Sicherheitsbeamte erzählen werde, die sich zugetraut haben, ihrer Schwester Zita Šarakauskaitė gegenüber mit abscheulichen Erdichtungen die Priester anzuschwärzen, wurde der Sicherheitsbeamte furchtbar zornig und drohte ihr, daß sie dafür bestraft werden könne. Der Tschekist bedauerte, daß alle Klöster in Litauen in den Nachkriegsjahren geschlossen wurden, deswegen habe es die Regierung jetzt schwer, sie zu kontrollieren. Er verplapperte sich, daß der Sicherheitsdienst in der nächsten Zukunft sich mehr um die im Untergrund arbeitenden Klöster kümmern werde, indem er für jede junge Klosterfrau einen ihm ähnlichen Betreuer ernennen werde, der sie und ihre Eltern zu Gesprächen in den Sicherheits­dienst einladen werde.

Der Tschekist betonte in seiner Rede, daß ihm die Umgebung, wo Onutė arbeitet und lebt (sie arbeitet in der Kirche von Kybartai), Unruhe und Sorge bereite; er versuchte sie die ganze Zeit zu überzeugen, daß sie das Leben nicht kenne, sie sei blind verstockt und werde ausgenützt; bislang empfinde sie das nur nicht; er schlug ihr vor, ihre Lebensweise und ihre Arbeit zu ändern, redete ihr ein, ihre Begabungen nicht zu vergraben und in eine Hochschule zu gehen.

Im Verhör am Nachmittag befragte der Untersuchungsbeamte Kowoliow O. Sarakauskaite, woher sie den Ukrainer Zorian Popadiuk kenne und was sie über ihn wisse. Das Protokoll zu unterschreiben, lehnte O. Šarakauskaitė ab.

Als das Verhör zu Ende war, meldete sich der früher erwähnte Sicherheits­beamte, um das »freundliche« Gespräch abzuschließen. Nachdem es nicht gelang »einig« zu werden, versprach er, daß man sich in Zukunft noch einmal begegnen werde.

Kapsukas

 

Die Schülerin Zita Šarakauskaitė im IV. Kurs der Pädagogischen Schule O. Suchackienė wurde am 11. November 1982 in den Sicherheitsdienst nach Vilnius zu dem Untersuchungsbeamten Kowoliow vorgeladen. Der Unter­suchungsbeamte erklärte, daß sie als Zeugin im Prozeß gegen den Ukrainer Zorian Popadiuk vorgeladen werde. Er erkundigte sich, woher sie die Adresse des Verhafteten bekommen und was er in seinen Briefen geschrieben habe, ob sie zu ihm in die Verbannung hingefahren sei usw. (In Litauen ist man daran schon gewöhnt, daß die Leute den Gewissensgefangenen in die Ge­fängnisse oder in die Verbannung Grüße, Briefe oder Pakete schicken).

Das Protokoll zu unterschreiben, verweigerte Z. Šarakauskaitė.

Nach dem Verhör versuchte ein Tschekist, der seinen Namen nicht nannte, Z. Šarakauskaitė anzuwerben. Ihm war es wichtig, zu erfahren, wo ihre Schwester Ona Šarakauskaitė arbeite, ob Zita sie oft besuche, ob sie illegale Veröffentlichungen zum Lesen bekomme; er machte ihr klar, daß ihre Schwester dadurch, daß sie sich mit Ona Vitkauskaitė und Genovaitė Navickaitė eingelassen habe, auf schlechte Wege geraten sei.

Während der Unterhaltung schwärzte der Tschekist mit verleumderischen Erdichtungen die aktiven Priester an, und beim Abschied versprach er, daß es notwendig sein werde, sich mit ihm noch öfter zu treffen.

Joniškėlis (Rayon Pasvalys)

Der Pfarrer von Joniškėlis Priester Benediktas Urbonas wurde am 6. De­zember 1982 im Sicherheitskomitee des Rayons Pasvalys wegen seiner Ver­bindungen mit dem Ausland vernommen. Besonders interessierte den Sicher­heitsdienst, an wen und wohin er Abschriften der Erklärung geschickt habe, in der sich der Priester Urbonas wegen der Strafe für Unterrichtung der Kinder beklagt. »Sage nur, daß Du die Nachrichten an Priester Antanas Balaišis, den Pfarrer von Saločiai übergeben hast, und alles ist erledigt«, verlangte der Tschekist. Priester B. Urbonas verweigerte energisch eine solche lügenhafte Zeugenaussage.

Kaunas

Am 19. Juli 1982 brachte der Sicherheitsbeamte Jonas Matulevičius für Daiva Tamošiūnaitė eine Vorladung zum Sicherheitsdienst für den 20. Juli. Im Sicherheitsdienst angekommen, fand das Mädchen denselben Sicherheits­beamten J. Matulevičius. Der Tschekist war zu dem Mädchen sehr nett und sagte, er habe nur sehen wollen, wie das Mädchen wohne. Deswegen habe er selbst die Vorladung gebracht. Um das Wohlwollen der Schülerin zu gewinnen, erzählte der Sicherheitsbeamte von sich selbst, fragte sie über das Lernen aus und gab Ratschläge, wie man einen Beruf aussuche. Daivutė war aber unansprechbar. Dann begann er sie auszufragen, woher sie die Adressen der Gefangenen bekommen habe, warum sie ihnen Briefe schreibe und wer sie ermutigt habe, die Briefe zu schreiben. Das Mädchen verhielt sich tapfer. Dann begann der Tschekist sie zu ängstigen, daß er alles der Schule mitteilen werde, ja sogar dem Ministerium; das werde viele Unan­nehmlichkeiten geben. Er befahl, sich schnell zu entscheiden und am 27. Juli in die öffentliche Bibliothek zu kommen. Zu dem festgesetzten Stelldichein ging Daivutė nicht hin.

Kaunas

Arūnas Kavaliauskas wurde am 31. August 1982 in das Kriegskommissariat gerufen. Nach der Erledigung der gewöhnlichen Formalitäten befahl ihm dort ein Offizier, in ein Arbeitszimmer zu gehen, in das mit ihm zusammen auch der Sicherheitsbeamte J. Matulevičius ging. Der Tschekist befahl Arūnas, seinen Lebenslauf zu schreiben und auch die religiösen Überzeu­gungen dabei zu vermerken. Es begann ein Verhör. Der Sicherheitsbeamte forschte, ob der Junge freiwillig in die Kirche gehe oder ob seine Eltern ihn dazu zwängen. Arūnas antwortete, daß er aus eigener Initiative gehe. Weiter forschte der Tschekist, ob er den Priester Svarinskas und den Priester Kauneckas kenne. Außerdem wollte er wissen, wen er von den Besuchern der Kirche von Petrašiūnai kenne, besonders von der Jugend. Arūnas sagte, er kenne niemand. Dann versuchte der Sicherheitsbeamte den Jugendlichen anzuwerben, für sie zu arbeiten. Er bot ihm dafür Geld, eine Wohnung und Befreiung vom Militärdienst an. Sollte er mit ihrem Angebot nicht einver­standen sein, dann würden auf ihn viele Unannehmlichkeiten warten. Arūnas lehnte ab, zu unterschreiben, für sie zu arbeiten. Am Ende des Verhörs ermahnte der Sicherheitsbeamte J. Matulevičius den Jugendlichen unter Drohung, niemandem über ihre Begegnung zu erzählen und nannte zwei neue Begegnungen: Er solle am 6. September um 14 Uhr zum Laden von Girstupys kommen, und wenn er irgendwie verhindert sein sollte, am 7. September zu derselben Zeit. Und wieder wurde er ermahnt, daß er zu den Begegnungen allein kommen solle.

An dem vereinbarten Tag warteten die Sicherheitsbeamten auf Arūnas umsonst, sie riefen ihn zu Hause an, aber da sie ihn nicht antrafen, hörten sie auf, ihn zu suchen.

Mit solchen Methoden, mit Versprechungen und Drohungen warben die Sicherheitsbeamten auch andere Jugendliche an, und manche von ihnen scheuten sich nicht, auch konkrete Aufgaben vorzuschlagen. Besonders wurde versucht, die Jugend anzuwerben, die die Kirche von Petrašiūnai besucht.

 

Kaunas

Am 17. Juni 1982 war die Schülerin Vilija Masytė an der 21. Mittelschule zu Kaunas in der Schule zu einem Gespräch mit dem Sicherheitsbeamten

Jonas Matulevičius eingeladen. Das Mädchen kam zu dem Gespräch ge­meinsam mit seiner Mutter; der Tschekist schickte aber die Mutter aus dem Arbeitszimmer hinaus. Der Tschekist war übertrieben höflich und fragte die Schülerin sehr liebenswürdig über den Abiturabschiedsball und über ihre Zukunftspläne aus, über die er schon von irgendjemand informiert worden war.

Danach begann er sie auszufragen, ob sie keine Untergrundliteratur lese. Das Mädchen verneinte dies. Dann zog der Tschekist einige von ihr an Gefangene geschriebene Briefe heraus und begann sie zu verhören: Warum sie an die politischen Gefangenen geschrieben und woher sie die Adressen bekommen habe usw. Die Schülerin gab zu, geschrieben zu haben und er­klärte, daß jeder das Recht habe, zu schreiben, an wen er wolle, und daß sie die Adressen aus den Sendungen von Radio Vatikan erfahren habe. Der Sicherheitsbeamte rühmte sich, das alles schon zu wissen, er wolle nur, daß sie selber alles zugebe. Der Tschekist vergeudete sehr viel Zeit mit dem Versuch, die Schülerin zu überzeugen, daß die politischen Gefangenen ge­recht bestraft seien, weil manche von ihnen wirkliche Mörder seien. Er kenne selber manche von ihnen gut, und erzählte am meisten über Doc. Skuodis, B. Gajauskas, Paulaitis. Vilija beachtete dese Erzählungen nicht, denn sie fühlte, daß das eine gewöhnliche Lüge war.

Der Tschekist beklagte sich, daß die Briefe und die Feiertagsgrüße die »Umerziehung« der Gefangenen stören würden.

Der Sicherheitsbeamte J. Matulevičius verlangte, daß die Schülerin eine Erklärung schreiben solle: Zu welchem Zweck sie die Briefe an die Ge­fangenen geschrieben habe, was sie weiter zu tun gedenke und woher sie die Adressen bekommen habe. Das Mädchen schrieb die Erklärung nicht und sagte, was sie weiter zu tun gedenke, das sei ihre persönliche Angelegenheit.

Wie gewöhnlich begann der Sicherheitsbeamte dann das Mädchen zu ängsti­gen, daß es in keine Hochschule werde eintreten und daß es außerdem stattdessen auch in ein Gefängnis geraten könne. Nach einer langen Unter­haltung versuchte der Tschekist wiederum die Erklärung zu bekommen, indem er sagte, daß er etwas vorzeigen müsse, was er getan habe. Das Ver­hör dauerte 3 Stunden.

Als allen Abiturienten ihre Zeugnisse ausgehändigt wurden, bekam Vilija Masytė ihres nicht. Die Klassenlehrerin erklärte, daß in ihre Charakteristik die Bemerkung »Verkehrt mit politischen Gefangenen« noch nicht einge­tragen sei.

Kaunas

An den Staatsanwalt der LSSR Erklärung

des Henrikas Ratautas und Janina Ratautienė wohnhaft in Kaunas, Komunos 8-1.

Wir wenden uns an Sie, Staatsanwalt, in der folgenden Angelegenheit: Unser Sohn Henrikas Ratautas wird genötigt und mit Gewalt gezwungen, zu unter­schreiben, als Spitzel und Agent des Sicherheitsdienstes zu arbeiten.

Unser Sohn fuhr am 13. Oktober 1982 um 22 Uhr in Familienangelegen­heiten aus Vilnius zurück; beim Kilometer 27 auf der Straße Vilnius — Kau­nas kam es zu einem Unfall. Es war dunkel, es regnete und der Sohn über­fuhr einen betrunkenen Bürger, der einen tödlichen Stoß schon von einem vor ihm fahrenden Auto bekommen hatte. Bei kurzem Abstand versuchte ein Kraftfahrer unseren Sohn noch anzuhalten, aber von einem entgegen­kommenden Auto geblendet, konnte der Sohn das Auto nicht mehr zum Stehen bringen.

Der Sicherheitsbeamte Jonas Matulevičius nützt nun diese unglückliche Lage aus und droht unserem Sohn mit 5 Jahren Gefängnis.

Am 7. Mai 1982 ging unser Sohn in die Sowjetarmee, aber er wurde auf Grund einer Krankengeschichte von der medizinischen Kommission der Re­publik entlassen. Auf einen Beschluß der medizinischen Kommission der Republik hin stellte das Kriegskommissariat des Rayons Panemunė der Stadt Kaunas einen Wehrausweis aus, in dem sie ihn als wehrdienstuntauglich anerkannten. Am 13. Januar 1983 wurde der Sohn in das Kriegskommissa­riat vorgeladen, wo auf ihn der Sicherheitsbeamte J. Matulevičius wartete. Er begann den Sohn zu rügen, daß dieser die Sowjetarmee meide und drohte v dafür mit 5 Jahren Gefängnis, selbstverständlich gehe er aber straffrei aus, wenn er sich als Agent des Sicherheitsdienstes anwerben lasse.

Am nächsten Tag (14. 1. 1983) mußte mein Sohn und ich nach der Vor­ladung in das Kriegskommissariat in die Milizunterabteilung nach Trakai fahren. Dort kam unserem Sohn derselbe Sicherheitsbeamte J. Matulevičius entgegen. Er erklärte: »Wenn sich im Kriegslazarett deine Krankheitsge­schichte bestätigt (bis jetzt haben wir Dich noch geschont), dann werden wir mit Dir unter Ausnützung der Unfallsituation leichter fertig.« Der einzige Ausweg: sich als Agent des Sicherheitsdienstes anwerben zu lassen.

Wir wundern uns, daß der Sicherheitsdienst ohne Zwang und Erpressung auf freiwilliger Basis keine eigene Kader aufbauen kann.

Verehrter Staatsanwalt, wir bitten Sie, uns zu erklären, warum dieselben Gesetze nicht immer dieselbe Wirkung haben: einmal, wenn man sich nicht für den KGB anwerben läßt und wieder anders, wenn man sich anwerben läßt. Wir bitten Sie, Staatsanwalt, den entsprechenden Behörden Anwei­sungen zu geben, damit der Sicherheitsdienst unseren Sohn in Ruhe läßt.

Wir warten auf eine schriftliche Antwort.

28. 1. 1983.