An die Bischöfe und die Verwalter der Diözesen Litauens Bittgesuch

der Priester der Diözese Panevėžys

In der Sorge um eine würdige Feier des 600jährigen Jubiläums der Taufe Litauens, wenden wir, die unterzeichneten Priester der Diözese Panevėžys, uns an die Bischöfe und Verwalter der Diözesen Litauens mit folgenden Bitten:

1.  Wir bitten Sie, den Heiligen Vater Johannes Paul II. einzuladen, während der Jubiläumsfeierlichkeiten 1987 Litauen zu besuchen.

2.  Bitten Sie den Heiligen Vater Johannes Paul II., er möge aus Anlaß des 600jährigen Jubiläums der Taufe Litauens den ehrwürdigen Diener Gottes, Erzbischof Jurgis Matulaitis seligsprechen. Wir bitten Sie, dafür Sorge zu tragen, daß in der Zeit der Vorbereitung das gläubige Volk vom Leben, von der Tugend und vom Werk des Bischofs Jurgis Matulaitis etwas erfährt und daß auch die Verehrung des Seligen Mykolas Giedraitis bewußter gemacht wird. Auch andere geistige Persönlichkeiten sollen den Gläubigen vorgestellt werden: die Priester A. Rudamina, Priester J. Pabrėža, Erzbischof M. Reinys, Erzbischof T. Matulionis, Bischof V. Borisevičius, Priester A. Lapniūnas, Professor S. Šalkauskis, Professor P. Dovydaitis, Barbara von Žagarė, M. Pečkauskaitė ...

3.  Wir bitten Sie, dafür zu sorgen, daß sich die Zivilregierung nicht in die Angelegenheiten des Priesterseminars zu Kaunas einmischt, schon gar nicht, wenn es um die Ernennung der Seminarleitung, der Dozenten und auch der Seminaristen geht. Solange diese unnormalen Umstände bestehen, kommt es immer wieder vor, daß die Alumnen des Priesterseminars zwar das Prie­sterseminar abschließen und zu Priestern geweiht werden, aber nicht nur nicht geneigt sind, für das seelische Wohl der Gläubigen Sorge zu tragen, sondern auch selber kein geistliches Leben führen. Das ist nicht nur schmerz­lich, sondern auch schädlich für die Kirche. Es ist schade, daß auch psychisch Kranke zum Priester geweiht werden. Die Cañones der Kirche, die Be­schlüsse des II. Vatikanischen Konzils erfordern eine sehr sorgfältige Aus­lese der Kandidaten: »Bei der Auslese und Prüfung der Kandidaten soll man mit der nötigen geistigen Festigkeit vorgehen, auch dann, wenn Priester­mangel zu beklagen ist. Gott läßt es ja seiner Kirche nicht an Dienern fehlen, wenn man die fähigen auswählt, die nichtgeeigneten aber rechtzeitig in väter­licher Weise anderen Berufen zuführt...« (Dekret über Priesterbildung). Die Lage der Kirche ist sehr schwer, wenn die Zivilregierung sie behindert und sich in die inneren Angelegenheiten der Kirche einmischt, z. B. in die Ernennung der Priester für die Pfarreien, in die Auswahl der Bischöfe und Verwalter der Diözesen, sogar in die Zusammensetzung des Priesterrates und des Konsultorenkollegiums.

4.     Wir bitten Sie, die so schön begonnene Arbeit der Abstinenz weiterzufüh­ren: Wenigstens einmal im Jahr sollen in allen Diözesen und Pfarreien (nach Ermessen der Bischöfe) Abstinenzfeste durchgeführt werden. Nicht nur die Nüchternheit der Geistlichen und der Laien ist anzustreben, sondern eine totale Abstinenz des Volkes.

5.     Den Geistlichen soll nicht erlaubt werden, sich an Tätigkeiten zu beteili­gen, die vom Heiligen Vater Johannes Paul II. verboten worden sind.

6.     Die Bischöfe und die Verwalter der Diözesen sollen sich bei der Regie­rung der Sowjetuion dafür einsetzen,

7.     daß der verbannte Apostolische Administrator der Erzdiözese Vilnius, S. Exz. Bischof Julijonas Steponavičius wieder in sein Amt eingeführt wird;

8.     daß die Gerichtsakten der wegen der Verteidigung der Rechte der Kirche und der Gläubigen verurteilten Priester Alfonsas Svarinskas, Sigitas Tamke­vičius, Jonas-Kąstytis Matulionis wie auch der gläubigen Laien überprüft, und daß sie in die Freiheit entlassen werden;

9.     daß die Priester nicht gehindert werden, die Kinder so in den Glaubens­wahrheiten zu unterrichten, wie das die Cañones der Kirche verlangen;

10.   daß die Gläubigen, besonders aber die Kinder und die Jugendlichen wegen der öffentlichen Ausübung der Religion nicht geängstigt oder terrorisiert werden, denn sie wird in der Verfassung der LSSR durch den Artikel 50 garantiert, und daß sie nicht gezwungen werden, den atheistischen Organi­sationen beizutreten; daß bei der Erziehung der Kinder und der Jugend in Ausbildungsanstalten die Rechte der gläubigen Eltern, ihre Kinder nach religiösen Anschauungen zu erziehen, nicht verletzt werden;

11.   daß den Gläubigen das gleiche Recht eingeräumt wird, die Informations­mittel zu benützen, um ihre Weltanschauung zu verbreiten, wie es die Athe­isten haben;

12.   daß die Sonntage nicht zu Arbeitstagen gemacht und die Katholiken da­durch gehindert werden, ihren religiösen Pflichten nachzugehen, daß die Arbeitstage nicht auf die für die Christen gebotenen Feiertage fallen, sondern daß die Gläubigen sie frei feiern dürfen;

13.   daß die Kathedrale von Vilnius, die St. Casimir-Kirche und die Kirche von Klaipėda den Gläubigen zurückgegeben werden und daß erlaubt wird, in den neuen Städten, wie Naujoji Akmenė, Elektrėnai, Sniečkus Kirchen zu errichten.. ., genauso auch in den Mikrorayons der Städte Vilnius oder Kaunas.

Wir hoffen, daß das 600jährige Jubiläum der Taufe Litauens genauso feier­lich begangen wird wie das goße Jubiläum des 500. Todesjahrs des hl. Ca­simir im Jahre 1984.

Im Jahre 1985.

Vytautas Balašauskas Juozas Balčiūnas Jurgis Balickaitis Kostas Balsys Petras Baltuška Algis Baniulis Petras Baniulis Kazimieras Baronas Henrikas Bernotavičius

Die Unterschriften von 127 Priestern:

Petras Adomonis Kan. Bronius Antanaitis Juozas Antanavičius Vincentas Arlauskas Boleslovas Babrauskas Jonas Bagdonas Bronius Balaiša Juozas Bagdonas Antanas Balaišis  Vladas Braukyla Adolfas Breivė Petras Budriūnas Jonas Buliauskas Jonas Butkys Paulius Ciuckis Feliksas Čiškauskas Algirdas Dauknys Juozas Dubnikas Steponas Galvydis Juozapas Garška Juozas Giedraitis Kazimieras Girnius Mykolas Gylys Antanas Gobis Alfonsas Gražys Antanas Gružauskas Klemensas Gutauskas Gaudentas Ikamas Vincentas Inkratas Tadas Ivanovskis Alfonsas Jančys Paulius Jankevičius Juozas Janulis Vytautas Jasiūnas Jonas Jatulis Paulius Juozėnas Jonas Jurgaitis Antanas Juška Alfonsas Kadžius Antanas Kairys Vytautas Kapočius Stasys Kazėnas Lionginas Keršulis Petras Kiela Antanas Kietis Anicetas Kisielius Paulius Klezys Petras Krasauskas Vladas Kremenskas Stanislovas Krumpliauskas Petras Kuzmickas Jonas Labakojis

Juozas Lukšas Leonas Lukšas Petras Markevičius Vytautas Marozas Aleksandras Masys Vytautas Masys Juozapas Mickevičius Antanas Mikulėnas Algirdas Miškinis Paulius Miškinis Antanas Mitrikas Kazimieras Mozūras Jonas Nagulevičius Algirdas Narušis Lionginas Neniškis Petras Nykstąs Albinas Paltanavičius Antanas Petrauskas Albinas Pipiras Jonas Pranevičius Augustinas Pranskietis Robertas Pukenis Izidorius Puriuškis Antanas Rameikis Jonas Rimša Edmundas Rinkevičius Pranciškus Sabaliauskas Raimundas Sprigonas Aurelijus Simonaitis Bronius Simsonas Leonardas Skardinskas Jonas Skirelis Mykolas Stonys Vincentas Stankevičius Bronius Strazdas Alfonsas Strielčiūnas Aloyzas Sungaila Paulius Svirskis Ignas Šiaučiūnas Bronius Šlapelis Paulius Šliauteris Gediminas Šukys Juozapas Šumskis

Albertas Talačka Leonardas Tamošauskas Pranas Tamulis Stasys Tamulionis Patras Tarulis Petras Tijušas Vytautas Tvarijonas Jonas Uogintas Benediktas Urbonas Sigitas Uždavinys Jonas Vaičiūnas

Antanas Valantinas  Juozapas Varnas Povilas Varžinskas  Antanas Vaškevičius Virginijus Veilentas  Vytautas Zakrys Stasys Zubavičius Antanas Zulonas Bronius Žilinskas Sarafinas Žvinys  Antanas Valančiunas

Während unterschrieben wurde, hatte die Diözese Panevėžys 130 Priester.

 

An den Generalsekretär des ZK der KPSU, Michail Gorbatschow Erklärung

der Priester der Diözese Panevėžys der Katholischen Kirche Litauens

Die Katholiken Litauens werden 1987 des 600jährigen Jubiläums der Ein­führung des Christentums in Litauen gedenken. Während dieser 600 Jahre hat sich die christliche Lehre tief in unserem Volke verwurzelt. Die Verfas­sung der UdSSR garantiert die Gewissensfreiheit und die Religionsfreiheit, aber die Aktivisten des Atheismus machen diese Garantie der Verfassung zunichte.

1.     Die Kinder der gläubigen Eltern werden in der Schule verfolgt, moralisch wegen des öffentlichen Besuchs der Kirche terrorisiert, sie werden zwangs­weise gegen den Willen ihrer Eltern in atheistische Organisationen einge­schrieben. Wer sich nicht einschreiben läßt, dem wird gedroht, daß er an keine der höheren oder hohen Schulen aufgenommen wird. Wer sich ein­schreiben läßt, dem wird verboten, seinen religiösen Pflichten nachzugehen, und die an den Gottesdiensten aktiv teilnehmenden Abiturienten werden nicht einmal zur Abschlußprüfung zugelassen. Jene, die ihren religiösen Pflichten nachgehen wollen, müssen es heimlich tun, und so werden sie schon von Jugend an zu heucheln gezwungen. Das ist eine schwere Wunde unserer Gesellschaft.

2.     Verschiedene Beamte des Staates, z. B. die Lehrer, dürfen nicht öffentlich ihren religiösen Pflichten nachgehen, wie es ihren Uberzeugungen ent­spräche und ihr Gewissen verlangt. Deswegen sind sie gezwungen, in ent­fernte Ortschaften, wo sie niemand kennt, zu fahren, um ihren religiösen Pflichten nachkommen zu können oder sie müssen sich nachts trauen bzw. die Kinder taufen lassen, damit sie niemand sieht. Die gläubigen Lehrer sind gezwungen, gegen ihre eigenen Überzeugungen wie Atheisten zu reden; der Artikel 50 der Verfassung der LSSR garantiert aber die Gewissensfreiheit. Wenn ein Mann, der einen verantwortungsvollen Posten innehat, seine Frau und seine Kinder verläßt und eine neue Familie bildet, wird das als seine persönliche Angelegenheit angesehen und er wird dafür nicht bestraft, wenn aber ein Staatsbeamter öffentlich seinen religiösen Pflichten nachgeht, so wird er erniedrigt.

3.        Die Verfassung der UdSSR garantiert die Gleichheit aller Bürger. Wie sieht es aber im wirklichen Leben damit aus? Für die Atheisten steht alles zur Verfügung: die Presse, der Rundfunk, das Fernsehen; die Gläubigen aber werden zu diesen Kommunikationsmitteln nicht zugelassen. Nach dem  2. Weltkrieg konnte nur ein Teil der gläubigen Familien ein Gebetbuch oder einen Katechismus erwerben. Alle Schulen, angefangen von den Kindergärten bis hin zu den Universitäten dienen den Atheisten; die Kinder der Gläubigen aber in Katechismus zu unterrichten ist sogar in der Kirche verboten; die Priester werden wegen des Unterrichtens vor Gericht gestellt und bestraft. Den Gläubigen ist es nicht erlaubt, einen Ausflug zu organisieren, ein Auto zu mieten, man darf nicht einmal mit einem Taxi zu Ablaßfeierlichkeiten z. B. nach Šiluva, Zemaičią Kalvarija oder Varduva fahren.

Den Gläubigen im Krankenhaus wird es nicht immer erlaubt, zu einem Kranken vor seinem Tode einen Priester zu rufen.

Es wird nicht erlaubt, im Bestattungssaal vor einem Gläubigen zu beten, wie es bei den Katholiken der Brauch ist.

4.        Gemäß Artikel 50 der Verfassung der LSSR ist die Kirche vom Staate getrennt, im Leben ist es aber anders: Wenn die Bischöfe oder die Verwalter der Diözesen die Priester für die Pfarreien ernennen oder sie versetzen, entscheidet letztlich der Bevollmächtigte des Rates für Religionsangelegenheiten als Vertreter der atheistischen Regierung, dem Wohl der Kirche schadend, über die Ernennung oder Versetzung der Priester in die Pfarreien, wie auch über die Wahl der Kandidaten für das Amt der Bischöfe oder Verwalter der Diözesen, über die Ernennung der Dozenten für das Priesterseminar, über die Aufnahme der Kandidaten für das Priesterseminar. Dabei darf ohnehin nur eine zu kleine Zahl aufgenommen werden, weswegen ein großer Mangel an Priestern entstanden ist. Der Bevollmächtigte des Rates für Religionsangelegenheiten mischt sich in die Zusammensetzung des Priesterrates und des Konsistorenkollegiums ein. Das ist eine Einmischung in die inneren Angelegenheiten der Kirche. Sogar in die Ordnung der Gottesdienste mischen sich die Beamten der Zivilregierung ein: Warum hat der und nicht der andere Priester den Gottesdienst gehalten, warum wurde für die leidenden gefangenen Priester gebetet... Sie mischen sich in die Fami­lienangelegenheiten, in die Zusammensetzung der Kirchenkomitees ein ...

5.     Das Christentum in Litauen wurde zuerst in Vilnius eingeführt, deswegen ist die Kathedrale von Vilnius die Wiege des christlichen Litauens; dieses Heiligtum hat man aber den Gläubigen weggenommen. Der heilige Casimir ist der Schutzpatron Litauens, aber die Kirche seines Namens ist zu einem atheistischen Museum gemacht worden, wie auch die durch die Spenden der Gläubigen errichtete Kirche von Klaipėda in einen Philharmoniesaal umge­wandelt worden ist. Das ist eine Verspottung der Gläubigen.

6.     Die UdSSR hat sich zur Einhaltung der Deklaration der Menschenrechte verpflichtet, deren Teil 18 besagt: »Jeder Mensch hat Anspruch auf Gedan­ken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht umfaßt die Freiheit, seine Religion oder seine Uberzeugung allein oder in Gemeinschaft mit an­deren, in der Öffentlichkeit oder privat, durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Vollziehung von Riten zu bekunden.«

Die UdSSR hat sich ebenfalls verpflichtet, die Beschlüsse der Konferenz von Helsinki einzuhalten, in deren VII. Teil gesagt wird: »Die Teilnehmerstaaten werden die Menschenrechte achten, das Recht der Meinung, des Gewissens, des Glaubens und der Überzeugungen einbezogen.. .« Im X. Teil heißt es: »Die Teilnehmerstaaten werden ihre Verpflichtungen gewissenhaft erfüllen, und zwar sowohl jene, die sich aus dem internationalen Recht ergeben, als auch jene, die aus den allgemein anerkannten Prinzipien und Normen her­vorgehoben; sie werden sich auch an allen Vereinbarungen und Beschlüsse halten, die dem internationalen Recht entsprechen und an denen sie teilneh­men.« Deswegen sind die oben genannten unrechtmäßigen Verhaltensweisen den Gläubigen gegenüber Vergehen gegen die internationalen Verpflich­tungen.

7.        Wenn die Priester und Gläubigen öffentlich herausheben, welches Unrecht ihnen zugefügt wurde oder wie sie verleumdet werden, werden sie selbst der Verleumdung der Sowjetunion beschuldigt und vor Gericht gestellt, wie beispielsweise die Priester A. Svarinskas, S. Tamkevičius, Jonas-Kąstytis Matulionis; einige katholische Laien sind nur wegen der Verteidigung der Rechte der Gläubigen verurteilt worden. Wenn die Regierung die Verfassung und ihre Verpflichtungen einhält, dann müßten sie alle freigelassen werden.

Wir wenden uns an Sie als das Oberhaupt des Staates, damit die von uns erwähnten antikonstitutionellen Ungerechtigkeiten und Diskriminierungen den Gläubigen gegenüber beseitigt und wieder gutgemacht werden.

Im Jahre 1985

Unterschriften von 127 Priestern:

Petras Adomonis Kan. Bronius Antanaitis Vincentas Arlauskas Boleslovas Babrauskas Jonas Bagdonas Juozas Antanavičius Juozas Bagdonas Bronius Balaiša Antanas Balaišis Vytautas Balašauskas Jonas Balčiūnas Jurgis Baličkaitis Kostas Balsys Petras Baltuška Algis Baniulis Petras Baniulis Kazimieras Baronas Henrikas Bernotavičius Vladas Braukyla Adolfas Breivė Petras Budriūnas Jonas Buliauskas Jonas Butkys Paulius Ciuckis Algirdas Dauknys Feliksas Čiškauskas Juozas Dubnikas Steponas Galvydis Juozapas Garška Juozas Giedraitis Kazimieras Girnius Mykolas Gylys Antanas Gobis Alfonsas Gražys Antanas Gružauskas Klemensas Gutauskas Gaudentas Ikamas Vincentas Inkratas Tadas Ivanovskis Alfonsas Jančys Paulius Jankevičius

Juozas Janulis Vytautas Jasiūnas Jonas Jatulis Paulius Juozėnas Jonas Jurgaitis Antanas Juška Alfonsas Kadžius Antanas Kairys Vytautas Kapočius Stasys Kazėnas Lionginas Keršulis Petras Kiela Antanas Kietis Anicetas Kisielius Paulius Klezys Petras Krasauskas Vladas Kremenskas Stanislovas Krumpliauskas Petras Kuzmickas Jonas Labajokis Juozas Lukšas Leonas Lukšas Petras Merkevičius Vytautas Marozas Aleksandras Masys Vytautas Masys Juozapas Mickevičius Antanas Mikulėnas Algirdas Miškinis Paulius Miškinis Antanas Mitrikas Kazimieras Mozūras Jonas Nagulevičius Algirdas Narušis Lionginas Neniškis Petras Nykstąs Albinas Paltanavičius Antanas Petrauskas Albinas Pipiras Jonas Pranevičius Augustinas Pranskietis

 

Robertas Pukenis        Albertas Talačka

Izidorius Puriuškis        Leonardas Tamošauskas

Antanas Rameikis        Pranas Tamulionis

Jonas Rimša        Stasys Tamulionis

Edmundas Rimkevičius        Petras Tarulis

Praciskus Sabaliauskas        Petras Tijušas

Raimundas Saprigonas        Vytautas Tvarijonas

Aurelijus Simonaitis        Jonas Uogintas

Bronius Simsonas        Benediktas Urbonas

Leonardas Skardinskas        Sigitas Uždavinys

Jonas Skirelis        Jonas Vaičiūnas

Mykolas Stonys        Antanas Valančiūnas

Vincentas Stankevičius        Antanas Valantinas

Bronius Strazdas        Juozapas Varnas

Alfonsas Strielčiūnas        Paulius Varžinskas

Aloyzas Sungaila        Antanas Vaškevičius

Paulius Svirskis        Virginijus Veilentas

Ignas Šiaučiūnas        Vytautas Zakrys

Bronius Šlapelis        Stasys Zubavičius

Paulius Šliauteris        Antanas Zulonas

Gediminas Šukys        Bronius Žilinskis

Juozapas Šumskis        Sarafinas Zvinys