Vilnius

Bald nach Amtsantritt des neuen Bevollmächtigten des Rates für religiöse Ange­legenheiten, Petras Anilionis, wurde dessen »Fürsorge« um kirchliche Angele­genheiten alsbald spürbar. Seit drei Monaten warten die Geistlichen bereits auf den liturgischen Kalender. Wie sich herausstellte, ist selbst die Drucklegung eines solchen Kalendariums — dem Kreml vorbehalten.

Adutiškis

Anfang 1979 trat der hiesige Gemeindepfarrer Bronius Laurinavičius der litaui­schen Helsinkigruppe bei, deren Aufgabe bekanntlich in der öffentlichen Kon­trolle besteht, zu überwachen, daß die Bestimmungen der Konferenz von Hel­sinki in Litauen eingehalten werden. Pfarrer Bronius Laurinavičius gehört zu den tatkräftigsten und mutigsten Priestern des Erzbistums Vilnius. Seine Erklä­rungen wurden wiederholt in den Spalten der Chronik der Litauischen Katholi­schen Kirche abgedruckt.

Anfang Dezember 1978 wurde ein Projekt für Neubesetzung von Pfarrstellen in der Erzdiözese Kaunas fertiggestellt und dem Bevollmächtigen des Rates für Re­ligionsangelegenheiten, P. Anilionis, zur Bestätigung übermittelt. Zwei Monate hindurch beriet dies Amt mit dem KGB, wie Ernennungen am be­sten zu hintertreiben seien, die dem Geheimdienst nicht behagen. Unter ande­rem sah das Projekt die Amtsenthebung des Pfarrers Izidorius Butkus als Kanz­ler des Erzbistums Kaunas vor, bei Übernahme dieses Amtes durch Pfarrer Pr. Juozapavičius, bisher Pfarrherr der erzbischöflichen Kathedrale in Kaunas. Am 1. Februar lehnte Anilionis das bischöfliche Projekt ab. Motiv: »Bitte Pfarrer Juozapavičius nicht zu benachteiligen.« Was der Bevollmächtigte nicht sagen wollte, wahrscheinlich aber meinte, dürfen wir formulieren: »Man darf doch unseren Mann, Pfarrer Butkus, nicht benachteiligen« . . .

Kaunas

Der Gemeindepfarrer der Vorstadt Šančiai, Alfonsas Lapė, verbot den Schülern das laute Beten des Rosenkranzes im Kirchenraum, später auch Gruppenteil­nahme beim Begehen der Kreuzwegstationen. Die Gläubigen in Kaunas können sich nicht genug darüber wundern, wie genau sich ihr Gemeindepfarrer doch an die Instruktionen der Sowjetmacht hält.

Viduklė

Wegen Organisierung einer Prozession zum Friedhof am 1. November (Aller­heiligen) wurde der hiesige Gemeindepfarrer Alfonsas Svarinskas zu einer Geld­strafe von 50 Rubel verurteilt. Eine Genehmigung hatte der Geistliche erst gar nicht beantragt, da eine solche noch nie erteilt worden ist. Wegen Zweifel an der Berechtigung der Geldstrafe wandte sich Pfarrer Svarinskas an das Rayonge­richt Raseiniai. Um befürchteten Demonstrationen vor dem Gerichtsgebäude vorzubeugen, ließen die Rayonbehörden den Verhandlungstermin auf den Tag legen, an dem Pfarrer Svarinskas in der Pfarrkirche zu Vidukle die adventlichen Einkehrtage zu leiten hatte. Der Geistliche ersuchte den Vorsitzenden des Ge­richtshofes, E. Jaras, die Verhandlung zu verlegen, da er die Menschenmenge in der Kirche nicht verlassen könne, um vor Gericht zu erscheinen. Der Gerichts­präsident sah das ein, beschloß dann aber auf Druck von oben, den Priester zu täuschen. Er ließ am festgesetzten Tage in Abwesenheit des Gemeindepfarrers gegen ihn verhandeln; das Gericht befand, dieser habe gegen sowjetische Geset­ze verstoßen, und die von der Verwaltungskommission auferlegte Geldstrafe sei rechtens.

Da Pfarrer A. Svarinskas sich weigerte, den Betrag zu zahlen, erschien am 31. Januar 1979 der Gerichtsvollzieher von Raseiniai im Pfarrhaus Viduklė und be­schlagnahmte ein Kaffeeservice ausländischer Fertigung im Wert von 152 Rubel, das für 52 Rubel Bargeld ins Pfandhaus wanderte. Aus unerfindlichen Gründen übersah der Gerichtsvollzieher ein anderes Kaffeeservice sowjetischer Fabrikation im Wert von 70 Rubel, das zur Abdeckung der Summe durchaus gereicht hätte. Die Beschlagnahme erfolgte in Abwesenheit von Pfarrer Svarins­kas.

Telšiai

Der Bevollmächtigte des Rates für Religionsangelegenheiten war hier am 19. Ja­nuar 1979 den ganzen Tag über mit Umerziehung der Geistlichen und des Ver­walters der Diözese Telšiai, Pfarrer Antanas Vaičius, beschäftigt. An den Ge­sprächen nahm auch der stellvertretende Vorsitzende des Exekutivkomitees Tel­šiai, Jankus, teil. Der Bevollmächtigte zeigte sich äußert ungehalten darüber, daß in der Kathedrale kirchliche Feiern ohne behördliche Genehmigung stattfin­den, an denen viele Geistliche, Kleriker und Jugendliche teilnehmen, und bei Gottesdiensten in der Kathedrale beteiligten sich zu viele Kinder am Altardienst. Alles dies sei laut »Statut der Religionsgemeinschaften« verboten. Der Pfarr­herr der Kathedrale Telšiai, Pfarrer Jouzas Pačinskas, mußte sich schriftlich verpflichten, zukünftig nicht mehr gegen die sowjetischen Gesetze zu verstoßen. Dem Vikar der Kathedrale, Pfarrer Kauneckas, wurde wegen seiner Predigten strafrechtliche Verfolgung angedroht. Pfarrer Kauneckas macht sich wohl be­reits durch bloße Mitgliedschaft im Katholischen Komitee zur Verteidigung der Rechte der Gläubigen strafbar. Gleich nach dem Kriege wurden Menschen be­reits wegen einer Unterschrift zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt, während sich Pfarrer Kauneckas ja wohl mit weit mehr als einer Unterschrift an Aktionen des Komitees beteiligt hat.

Am 22. Januar 1979 beschuldigte Oberarzt Janulionis vom Krankenhaus Telšiai die Krankenschwester, Frau Mockevičienė, sie taufe Kinder. Die Schwester wur­de deswegen mehrfach zwecks Vernehmung zur KGB-Stelle Telšiai geschickt. Dort mußte sie meist stundenlang auf die vernehmenden Beamten des Geheim­dienstes warten, obwohl sie als einziger Verdiener der Familie mit besonders viel Arbeit überlastet ist.

Prienai

Ein fünf Meter hohes Holzkreuz mit der Inschrift »Allmächtiger, schütze un­sere Jugend vor Gottlosigkeit«, wurde in der Nacht des 16. November auf dem hiesigen sog. Bräuteberg errichtet. Doch nicht allzulange gedachten Passanten durch traditionelles Abnehmen der Kopfbedeckung des Gekreuzigten. Das Kreuz wurde in der Nacht des 20. November vom KGB vernichtet.

Vilkaviškis

Der stellvertretende Vorsitzende des Rayon-Exekutivkomitees Vilkaviškis, J. Urbonas, machte sich Ende 1978 in den Pfarreien des Rayons erneut an die »Er­neuerung« von »Verträgen«, erreichte aber nichts. Am heftigsten wurden die Gläubigen der Kirchspiele Didvyžiai und Gižai geplagt. Adomas Gudynas, Ortsvorsitzender von Klausučiai, ließ verlauten, solche »Verträge« würden zu­künftig in jedem Jahr »erneuert« werden.

Kėdainiai

Der stellvertretende Vorsitzende des hiesigen Rayon-Exekutivkomitees, A. Juš­kevičius, ließ die Geistlichen des Rayons am 17. Oktober 1978 zu einem »Vor­trag über religiöse Kulte« in sein Amtsgebäude rufen. Er führte u. a. aus, Min­derjährige dürften keinen Meßdienst versehen, ebenfalls nicht an Prozessionen teilnehmen. Ohne Genehmigung des Rayonkomitees dürfe kein Geistlicher in einer fremden Gemeinde Gottesdienst halten usw. Der stellvertretende Vorsit­zende Juškevičius bemerkte außerdem, »Unterredungen dieses Stils würden all­jährlich stattfinden«.

Derselbe A. Juškevičius beschimpfte am 18. Dezember 1978 den Gemeindepfar­rer von Pagiriai, Jonas Survila, weil Kinder in seiner Kirche ministrieren und auch während des Gottesdienstes Kirchenlieder singen. »Kaum in unseren Rayon gekommen, hast du schon mit Kinderagitation ange­fangen«, schimpfte der Genosse Stellvertreter. »Kennst doch das Gesetz . . .!?« »Ist mir bekannt, steht im Evangelium und lautet: Lasset die Kindlein zu mir kommen . . .« Der Geistliche weigerte sich, die Kinder vom Altar zu vertreiben.

Salos

Hier erschienen am 3. Januar 1979 der stellvertretende Vorsitzende des Rayon-Exekutivkomitees, Firas, in Begleitung des stellvertretenden Bevollmächtigten des Rates für Religionsangelegenheiten, Raslanas, der als Tschekist bekannt ist. Die beiden Obrigkeitsvertreter äußerten die Ansicht, Frau Leonora Bartkienė sei ungeeignet, das Amt einer Vorsitzenden des hiesigen Kirchenkomitees auszu­üben. Es ist bekannt, daß die Behörden eher mit dem bisherigen Vorsitzenden zufrieden waren, der unlängst aus diesem Amt entlassen wurde. Die hiesigen Atheisten unternehmen große Anstrengungen, um eine Amtsver­setzung des Gemeindepfarrers von Salos, Petras Nykštis, durchzusetzen. Die er­schienenen Beamten erkundigten sich danach, wie lange Pfarrer Nykstis bereits in Salos amtiere,und versprachen, die Sache mit Bischof Krikščiūnas zu bespre­chen. Vermutlich will man den Bischof zwingen, diesen der Obrigkeit nicht ge­nehmen Geistlichen zu bestrafen, d. h. in eine andere Gemeinde zu versetzen.

Višakio Ruda — Nemirai

Nachstehend bringen wir Auszüge aus einer Eingabe des Pfarrers Gvidonas Dovydaitis an das Rayon-Exekutivkomitee Šakiai:

»Nach dem Gottesdienst in der Pfarrkirche Nemirai am 26. November 1978 be­schloß ich, einige Familienbesuche zu machen, und ersuchte den Chauffeur, mich zur Wohnsiedlung des Čepajev-Kolchos zu bringen. Beim Verlassen des einen Wohnhauses warteten an der Tür zwei unbekannte Männer — der Kol­chosingenieur Mindaugas Karnauskas und ein Pranas Sutkus. Sie stellten sich als Hilfspolizisten vor und erklärten mir, ich dürfe keine Familienbesuche ma­chen. Ich habe gehört, daß es in manchen Ländern Negern verboten wird, Wohnviertel der Weißen zu betreten, doch dies soll wohl nur früher so gewesen sein. In der Hautfarbe unterscheide ich mich aber nicht von den Eingeborenen des Čepajev-Kolchos. Die beiden Ordnungshüter boten sich an, mich zum Auto zu begleiten. Als ich auf diese Aufmerksamkeit dankend verzichtete, drohten sie mir, ich werde das Auto nicht mehr vorfinden und zu Fuß nach Hause mar­schieren müssen. Ich hielt diese Bemerkung für einen schlechten Scherz, was sich alsbald als Irrtum erwies. Die genannten Männer waren keineswegs ge­wöhnliche Rowdies, sondern agierten tatsächlich im Namen des Gesetzes. Als ich dann heimkehren wollte, fand ich tatsächlich von Auto und Fahrer keine Spur und mußte nach vergeblichem Suchen durch den nächtlichen Straßendreck heimwärts waten.

Später stellte sich heraus, daß mein Fahrer von einer Gruppe der Hilfspolizisten umringt und aufgefordert worden war >zu verschwinden<. Zu der Gruppe ge­hörten u. a.: Mindaugas Karnauskas, Pranas Sutkus, Liudas Žambą (stellver­tretender Kolchosvorsitzender), Frau Žambienė, Cigana und der Kolchosbuch­halter Albinas Grikietis. Die Ordnungshüter drohten, die Ventile des Motors auszubauen,und riefen dem davonfahrenden Fahrer noch drohend nach: >Wenn du anhältst, um zu warten, schneiden wir mit Messern die Reifen kaputt.< Die jetzige Verfassung der Litauischen SSR diskriminiert die Kolchosbauern, denn Artikel 39 stellt die Regulierung ihrer Arbeits- und Freizeit in das Ermes­sen der jeweiligen Kolchosleitung. Diese trifft ihre Dispositionen meist so, daß die Kolchosbauern keinen freien Sonntag haben. Selbst die Scharwerker zur Zeit der Leibeigenschaft hatten feste freie Tage. Zur Zeit der sogenannten (bür­gerlichen) Kulakenherrschaft war mein Vater Hütejunge beim Vater des (ver­storbenen) Ersten Sekretärs der KP Litauens, Antanas Sniečkus. Doch auch dieser gab dem Hütejungen freie Zeit zum Kirchgang an Sonn- und Feiertagen. Die heutigen Kolchosbauern haben es da schwerer. Die Mitglieder des Kollek­tivs beschweren sich, daß ihnen zum Kirchgang, nicht einmal zu Ablaßfesten und an hohen Feiertagen freigegeben wird; Antragsteller würden noch zusätz­lich als Frömmler beschimpft und verhöhnt.

 

Nemirai, 2. Dezember 1978                 gez. Gvidonas Dovydaitis

Gemeindepfarrer von Nemirai«

Slabadai

Am 18. Januar 1979 machte Pfarrer Antanas Lukošaitis Familienbesuche bei Gläubigen seiner Gemeinde. Er wurde vom Ortsvorsitzenden A. Pečiulis ange­halten und aufgefordert, sich zwecks Rechtfertigung zum Rayonkomitee zu be­geben. Pfarrer Lukošaitis ließ sich durch die Weisungen des Beamten nicht be­eindrucken und setzte seine Besuche fort.

Vištytis

Im Sommer 1978 wurde die Pfarrkirche Vištytis neu dekoriert. Wie dies bei sa­kralen Reparaturarbeiten alter Brauch ist, ging ein Gemeindemitglied von Haus zu Haus und forderte die Gläubigen auf, die Arbeiten am Kirchenbau durch Spenden zu fördern. Falls jemand bei dieser Gelegenheit Spenden entrichtete, wurden diese entgegengenommen und der Kirchenkasse zugeleitet. Dieser Auf­gabe widmete sich das Gemeindemitglied Augustinas Snabaitis. Alsbald erfuh­ren jedoch die Rayonbehörden in Vilkaviškis von dieser »strafbaren Hand­lung«, und damit begannen auch schon die Schikanen gegen diesen braven Mann.

Anfang September wurde nach Snabaitis zu Hause und am Arbeitsplatz gefahn­det. Er wurde zur Rayonverwaltung vorgeladen, wegen seines »Verbrechens« vernommen und mit Freiheitsentzug bedroht. Von der Miliz eskortierte man ihn zum stellvertretenden Vorsitzenden des Rayon-Exekutivkomitees, Urbonas, der ihn erneut vernahm und ein Strafgerichtsverfahren androhte. Im Oktober wurden einige Gemeindemitglieder aus Vištytis zur Miliz geladen und befragt, wie denn Snabaitis Spenden gesammelt habe. Die Befragten erklär­ten, sie hätten die Spenden für ihre Kirche freiwillig entrichtet, denn sie könnten mit ihrem eigenen Geld doch wohl machen, was sie wollten!? Angesichts solcher Einschüchterungsversuche begab sich der Gemeindepfarrer Kazimieras Montvila zwecks Verteidigung seiner Pfarrkinder in die Rayonver­waltung zu besagtem Urbonas. Dieser versuchte den Priester zu überzeugen, hier liege ein schwerwiegendes Vergehen im Sinne eines eindeutigen Rechts­bruchs vor.

»Wir kennen eure Gesetze, die uns nichts geben und nichts erlauben. Wir fürch­ten uns nicht, straft doch, wenn es euch beliebt«, lautete die mutige Antwort des Geistlichen.

Ende Oktober erschien in Vištytis eine Rayonkommission zur Finanzprüfung der Kirchengemeinde, doch wurde nichts aus dieser Revision. Anschließend er­schien auch noch Urbonas mit dem Rayonrichter Stankaitis, um den Gemein­depfarrer »umzuerziehen« . . . Urbonas erklärte brüllend, die Orts- und Rayonbehörden seien die wirklichen Eigentümer der Kirche. Als sie schließlich versuchten, den Kirchenraum zu betreten, trat ihnen Pfarrer Montvila im Kir­chenportal entgegen und erklärte: »Sie dürfen die Kirche durchaus während des Gottesdienstes betreten, können dann auch ihre Eigentumsrechte geltend ma­chen und den Kirchenraum inspizieren.«

Seit diesem Vorfall führt die Kirchengemeinde Vištytis keine Bücher mehr über ihre Finanzen. Schließlich ist die Kirche ja vom Staat getrennt. Daher hat kein »Urbonas« die Einnahmen der Kirchengemeinde zu kontrollieren, sondern nur die wirklichen Kirchenmitglieder.

Onuškis (Rayon Trakai)

Nach fast vierzigjähriger seelsorgerischer Tätigkeit in verschiedenen Gemeinden des Bistums Kaišiadorys verstarb hier am 16. Januar 1979 Pfarrer Jonas Vove­ris. Vor seinem Ableben hatte der Verstorbene den Wunsch geäußert, in seiner Heimatgemeinde Onuškis neben der Kirche bestattet zu werden. Wegen dieser Angelegenheit hatte sich der Verwalter des Bistums, Pfarrer Juozas Andrikonis, an den Bevollmächtigten des Rates für religiöse Angelegenheiten, Anilionis, ge­wandt. Dieser schob die Sache an die Rayonbehörden ab, diese wieder an Ani­lionis zurück, der schließlich keine Ausreden mehr fand und erklärte, zur Ent­scheidung dieser Angelegenheit verfüge er über »kein entsprechendes Formu­lar«. Am Tage der Beisetzung rief Anilionis den Verwalter des Bistums an und befahl ihm, den Wunsch des Verstorbenen zu ignorieren und sich den Anord­nungen der Rayonbehörden zu fügen. So wurde Pfarrer Voveris denn auf dem Gemeindefriedhof zu Onuškis bestattet.

Geistliche und Gläubige im ganzen Lande fragen immer häufiger, ob es in sol­chen Fällen überhaupt notwendig ist, viel zu fragen!? Ein Teil der Geistlichen hegt immer noch Illusionen und will die Hinterlist der Atheisten nicht zur Kenntnis nehmen.