Alle Dekane des Bistums Telšiai waren für den 17. April 1979 ins Rayon-Exekutivkomitee Telšiai zu einer Aussprache mit dem Bevollmächtigten des Rates für religiöse Angelegenheiten eingeladen. Behördlicherseits nahmen teil: Der Be­vollmächtigte, P. Anilionis, selbst, sein Stellvertreter für Angelegenheiten der Katholiken, Juozėnas, der stellvertretende Vorsitzende des Exekutivkomitees Tel­šiai, Jankus, und dessen Vertreter in Religionsfragen, Upermanas (von einem sol­chen Vertreter war bisher nichts bekannt).

Vor Beginn der »Aussprache« kam es zu einem kleinen Zwischenfall wegen einer 15köpfigen Gläubigendelegation aus Klaipėda, die auf die Ankunft des Bevoll­mächtigten wartete. Ihnen hatte man vorgelogen, der Bevollmächtigte sei immer noch nicht eingetroffen. Der Verwalter des Bistums Telšiai erinnerte den Bevoll­mächtigten vor Beginn der Sitzung daran, daß Menschen auf ihn warteten und schlug vor, er möge ihnen ein paar Worte sagen. Doch der Bevollmächtigte befahl dem Kanzler des Bistums, dem greisen Kanonikus Beinorius, der Delegation mit­zuteilen, daß wegen Zeitmangel niemand mit ihnen sprechen werde, sie möchten ihr Anliegen schriftlich unterbreiten. Einige Dekane bekundeten ihren Unwillen über ein solches Benehmen des Vertreters einer Volksregierung gegenüber Vertre­tern des schaffenden Volkes. Die Menschen, die in der Nachtschicht gearbeitet, kleine Kinder zu Hause gelassen und kaum etwas gegessen hatten, ließ man bis 17 Uhr warten (sie konnten nirgends hingehen, weil zu befürchten war, der Bevoll­mächtigte könnte evtl. entweichen, d. h. wieder abreisen). Um fünf Uhr nachmit­tags sagte ihnen der Bevollmächtigte schließlich, er könne ihnen nicht helfen, denn ihre Sache werde vom Ministerrat behandelt. Dies hätte er der Delegation auch schon früher sagen, bzw. schriftlich mitteilen können. Warum heißt es ei­gentlich, daß ein Mensch nur vor der Tür eines Herrn warten muß, wie ein Hund? — Wie man sieht, ist dies bei sowjetischen Beamten nicht anders. Als Teilnehmer des Treffens mit den Dekanen war auch Pfarrer J. Kauneckas, als Mitglied des Katholischen Komitees zur Verteidigung der Rechte der Gläubigen, erschienen. Nachdem alle den Konferenzsaal betreten und an einer Kaffeetafel Platz genommen hatten, befahl der Bevollmächtigte dem Bistumsverwalter, den Pfarrer Kauneckas hinauszubefehlen. In großer Verlegenheit flüsterte der Verwal­ter Pfarrer Kauneckas irgend etwas ins Ohr, doch dieser blieb sitzen. Daraufhin erhob sich der Bevollmächtigte und verlangte, daß Pfarrer Kauneckas den Raum verlasse . . .

Beide Episoden übten anscheinend einen gewissen Einfluß auf die Versammelten aus, und die Dekane des Bistums Telšiai wagten es, die Interessen der Kirche in ziemlich mutigen Worten zu verteidigen.

Die Ausführungen des Bevollmächtigten standen unter dem Leitwort »Religion und Gesetze«.

Augenblicklich sei die Situation so, daß man nicht recht wisse was statthaft sei und was nicht; viele zerbrechen sich den Kopf, wie Gesetze am besten zu umgehen seien, wie und was für den einzelnen besser sei. Doch werde in der UdSSR alles gesetzlich geregelt und geordnet. Geistliche dürften sich an religiöse Bestimmun­gen halten, soweit Gesetze und staatliche Verordnungen dies zulassen. Selbst die bürgerliche Verfassung kenne Ausführungsbestimmungen, um zu vermeiden, daß konfessionelle Bestimmungen staatlichen Gesetzen widersprechen.

Die grundlegenden Gesetze sind wie folgt:

1.     Verfassung der Sowjetunion, an deren Beratung selbst Geistliche beteiligt wa­ren, die vielleicht beleidigt sind, daß man sie nicht in die entsprechenden Kommis­sionen aufgenommen hatte;

2.     die Artikel 143—145 des Strafgesetzbuches;

3.     die Kommentare zum Strafgesetzbuch;

4.     die Verordnung des Präsidiums des Obersten Sowjets der Sozialistischen Sowjetrepublik Litauen über »Administrative Verantwortlichkeit bei Verletzung religiöser Kulte«.

Der Bevollmächtigte zitierte eine Reihe von Beschlüssen und Anordnungen, ohne auf Quellen ihrer Veröffentlichung zu verweisen:

Der Beschluß Nr. 361 vom 10. Mai 1966, wonach der Bevollmächtigte des Rates für religiöse Angelegenheiten die Interpretationskompetenz von Gesetzen besitzt. Beschlüsse vom 31. März 1972 (Nr. 31), vom 28. Dezember 1977 (Nr. 639) über Teilnahme Minderjähriger an Chören und Prozessionen. »An diese Dokumente halten sich alle sowjetischen Bediensteten; sie werden auch von den meisten Geist­lichen eingehalten. Es gebe durchaus anormale Erscheinungen — Radio-Aus­landssendungen, die »Chronik«, sonstige Literatur, selbst bei Bestattungen rede man nicht über den Toten, sondern mache Politik.

Wichtigste Verstöße

Einmischung der Geistlichen in Vertragsabschlüsse — Priester verschleppen Be­schlüsse, verleumden und verbieten Komitees, sogar die Unterschrift. So habe et­wa Pfarrer Paliukaitis, Gemeindepfarrer in Žeimelis, das Zehnerkomitee ausein­andergetrieben. Manche Priester verweigern den Exekutivorganen die Inventar­aufnahme in Kirchen (Gemeindepfarrer Nykstąs in Salai). Manche Pfarrer versu­chende Kompetenzen des Komitees in bezug auf Vermögensverwaltung selbst zu übernehmen und lassen Revisionskommissionen nicht amtieren (Gemeindepfarrer A. Jokubauskas in Pociūnėliai wählte sich selbst zum Vorsitzenden). Der Ge­meindepfarrer von Adutiškis, B. Laurinavičius, wählte sich selbst zum Sekretär. Wozu eigentlich? Zuwenig Arbeit? Manche Priester sind auch Geschäftsführer: Garjonis, Miškinis, Pudžemis, Budeikis u. a.

Artikel 19 des Statuts für Religionsgemeinschaften vom 28. Juli 1976 beschränkt die Tätigkeit eines Priesters auf das Territorium seiner Gemeinde, bei Ablaßfesten ist Hilfe aus Nachbargemeinden bei Absprache mit den örtlichen Behörden mög­lich. Es kommt vor, daß prinzipielle Forderungen erhoben werden, ohne konkre­te Anträge zu stellen. Es gibt sogar Politikaster, die behaupten, ein solches Gesetz gebe es nicht. Es ist da und unbedingt einzuhalten.

Gemeindepfarrer Svarinskas reist überall herum und redet, während seine Gastge­ber die Verantwortung zu tragen haben. Im Rayon Šilale treffe nur Pfarrer Miški­nis keine Absprachen wegen Gastpriestern. Der Gemeindepfarrer von Šiluva, Grauslys, habe einem die Kanzel verboten, worauf dieser vom Altar aus gespro­chen habe.

Nach Artikel 143 des Strafgesetzbuches der Sozialistischen Sowjetrepublik Litau­en ist es verboten, Kindern Religionswahrheiten zu lehren, verboten sind auch Adorationen, Chöre, Dienstleistungen, alle möglichen Sachen. (Pfarrer J. Zdebs-kis organisiert sogar Lager mit Heiligenbildern in den Zelten.) Warum riskiert man, strafrechtlich zur Verantwortung gezogen zu werden? Nur Eltern ist der Religionsunterricht gestattet, sonst verboten, in aller und jegli­cher Form, selbst getarnt als Gottesdienst. Trotzdem werden Kinder unterwiesen in — Šatės, Tverai, Alsėdžiai, Kuliai, Rietavas, Pajūralis, Teneniai, Lenkimai, Žemaičiu, Naumiestis, Švėkšna, Tauragė, Palanga.

Manche Geistlichen versuchten selbst zu konfirmieren — wie etwa in Adutiškis. Das Statut erlaubt die Herstellung religiöser Gegenstände, doch werde die Pro­duktion absichtlich verlangsamt, um eine Situation zu schaffen, daß bei uns »alles verboten« sei. Am Tor der Morgenröte (in Vilnius) ist alles im Überfluß vorhan­den. Wer verjagt da wen? Wer wirft da jemand ins Gefängnis? Kollektesammeln ist nicht gestattet. Erlaubt aber ist Spendensammeln in der Kirche, zusammen mit dem Kirchenkomitee. Stellenweise wird trotzdem Kollektesammeln praktiziert — etwa in Pociūnėliai, in der Provinz Suvalkija u. a. O.

Prozessionen unter offenem Himmel sind nur mit Abstimmung mit den Behörden gestattet. Gebete am 1. November auf Friedhöfen sind erlaubt, nicht aber Prozes­sionen. Es gab Fälle organisierter Prozessionen am 1. November, dann Gerichts­verhandlungen, Gläubige warfen Blumen. Staatliche Geduld hat gewisse Gren­zen. Spielen wir nicht damit! Bei Verhängung von Geldstrafen erfolgt Bekanntga­be von der Kanzel, das Mehrfache der notwendigen Summe kommt zusammen, trotzdem wird die Strafe nicht bezahlt.

Im Verlaufe eines Jahres werden in Litauen rund 10000 Predigten gehalten. Die meisten sind gut. Doch besonders unschön waren sie bei der Bestattung von Pfar­rer Garuckas! In der Kathedrale zu Telšiai wird von einem Morgen der Freiheit gesprochen, über Russifizierung Litauens durch das Russische Dramatische Thea­ter in Vilnius, über das Gesicht des Feindes, darüber, wie Schriftsteller in das Rah­menwerk der Partei gezwängt werden. Außerdem werden Beschwerden abgefaßt, erlogene Meldungen erdacht, um in die »Chronik« aufgenommen zu werden. Im Jahre 1978 organisierte sich eine Gruppe zur Verteidigung der Rechte der Gläubigen. Sie lügt, daß es verboten sei, Geistlichen auszuhelfen, während doch nur Koordination verlangt wird. Wie viele Kirchen sind nach dem Kriege wieder aufgebaut worden — doch wird behauptet, daß kämpferische Gottlose Kirchen anstecken. Man verlangt Außerkraftsetzung des Statuts. Aus Mangel an Verant­wortungsgefühl oder gezwungen, unterschreiben manche Priester, versuchen aber, sich hinterher zu rechtfertigen. Das ZK der Partei habe den Bevollmächtig­ten des Rates beauftragt, die Antwort zu erteilen: das Statut wird in keiner Weise abgeändert. Manche Geistliche nehmen nicht an Wahlen teil, erklären sogar schriftlich —wir werden nicht wählen! Doch die Beschlüsse des Vatikanums (Punkt 212) verpflichtet sie, mit der zivilen Gewalt gütlich auszukommen. 60 Prozent der Geistlichkeit Litauens sind während der Sowjetzeit auf die Prie­sterschaft vorbereitet worden. Doch viele darunter sind ungehorsam, benehmen sich provokativ, feiern ihre Primiz, verteilt über ganz Litauen, besonders bei Geistlichen mit gegnerischen Ansichten . . .«

 

Aus den Diskussionsbeiträgen:

Pfarrer Dr. Puzaras: Gesetzliche Bestimmungen in bezug auf die Gläubigen wer­den mißachtet. In Akmenė und Papilė trieben Lehrer ihre Schüler unter physi­scher Gewaltanwendung aus der Kirche. Rechtfertigung — so hätten es die Schul­direktoren befohlen.

Pfarrer Gaščiūnas führte aus:

1.     Altardienst ist ausschließlich Sache der Kirche, und der Staat sollte sich da nicht einmischen.

2.     Einbrüche in Kirchenräume, wobei nur das Allerheiligste Sakrament entfernt wird, sind doch wohl eindeutig atheistisch motiviert.

3.     Elektrische Beheizung der Kirche in Mažeikiai wird vom Rayon-Exekutiv­komitee verboten, obwohl die Netzanlagen dazu geeignet sind.

4.     Gläubige Kinder werden in den Schulen diskriminiert. Atheistische Veranstal­tungen haben beleidigende Tendenzen.

Solche Tatsachen — seien ja Material für die »Chronik«. Bei wirklicher Achtung vor den Gläubigen könnte man das Feiern des Weihnachtsfestes doch gestatten und verlorene Zeit an anderen Tagen abarbeiten lassen.

Sehr oft kommen die schlimmsten Rowdys aus Kreisen ungläubiger Halbstarken. Kanzler Beinoris:

In Kulturhäusern werden Karfreitag stets Tanzvergnügungen angesetzt. Hat man wirklich überlegt, was man da tut?

Kanonikus Valaitis:

Bei einem Kircheneinbruch wurde der Tabernakel beim Griff durchs Fenster ent­wendet, es erfolgte Meldung an die Miliz, bis heute sind die Täter nicht gefaßt. In Pajuralis wurden rund 30 religiöse Denkmäler zerschlagen. Ein Jugendlicher wur­de nach Einsatz von Hunden gefaßt.

Pfarrer Palšis:

Zivile Bestattungen mit Blaskapellen und großem Getöse werden von den Behör­den genehmigt — religiöse aber nicht (der Bevollmächtigte hatte gesagt, religiöse Trauerkondukte behinderten den Verkehr und erregten die Kranken). Daraus ist wohl zu schließen, daß zivile Umzüge selbst mit Pauken und Trompeten keine Ruhestörung darstellen . . .

In der Stadt Skuodas ist Glockengeläut verboten. Obwohl im Statut nichts von ei­nem Verbot steht. Vor vier Jahren weigerte sich der Arzt Mažrimas, ein sterben­des Kind im Krankenhaus Skuodas taufen zu lassen. Dazu, entschuldigte er sich, habe man keinen Raum zur Verfügung. Wann wird es einen solchen Raum geben?

Pfarrer Mileris:

Das Statut wurde ohne Abstimmung mit den Gläubigen erlassen. Da sich die Re­gierung heute als human bezeichnet, sollte man doch auch die Gläubigen nach ihrer Meinung fragen.

Pfarrer Gedvilą:

In den Ausführungen des Bevollmächtigten zur Unterschriftleistung durch Geist­liche schwang ein Unterton von Drohung mit — das Recht, Eingaben zu machen, steht aber jedem zu! Als Schlußfolgerung ergibt sich, daß man Kinder nicht be­lehren darf, nicht einmal während der Predigt. Es scheint fast, als verlange man von uns Priestern, die Kinder zurückzustoßen. Doch Kinder davonzujagen, ver­bietet mir mein priesterliches Gewissen. Bis zum 18. Lebensjahr sind Eltern für ihre Kinder verantwortlich, wenn sie daher mit ihnen zur Kirche kommen,so ist dies ihre elterliches Recht. Der Staat kann dieses Recht unmöglich verneinen.

Der Bevollmächtigte hatte den Gedankengängen der Dekane keine ernstzuneh­menden Argumente entgegenzusetzen.

Sofort nach Rückkehr von der Konferenz richtete der Dekan von Klaipėda, Pfar­rer Baikauskas, ein Rundschreiben an die Geistlichen seines Dekanats mit Mate­rialien der Aussprache. Die Wiedergabe war ziemlich tendenziös, unter deutlicher Ablehnung derjenigen Geistlichen, die Kinderunterricht praktizieren usw. Auch der Unzufriedenheit mit den jungen Priestern verlieh der Verfasser Ausdruck und schrieb ferner, 60 Prozent der zur Sowjetzeit ausgebildeten Geistlichen seien dem Staat gegenüber nicht loyal (was der Bevollmächtigte so gar nicht gesagt hatte). Hinweise darauf, daß die Geistlichen mutig auf verschiedene Mißstände hinwie­sen, wurden in dem Rundschreiben überhaupt nicht erwähnt. Die Kurie des Bistums hat von dem Dekan eine Erklärung zu dieser Verbreitung lügnerischer Informationen angefordert.

Kaunas

Im Exekutivkomitee der Stadt Kaunas fand am 24. April 1979, 12.00 Uhr, ein weiteres Treffen des Bevollmächtigten des Rates für religiöse Angelegenheiten, Petras Anilionis, mit den Dekanen des Erzbistums Kaunas statt. Der Bevollmächtigte stellte bei dieser Gelegenheit seinen Stellvertreter für die Angelegenheiten der Katholiken, Juozenas.vor, der die ganze Zeit über schwieg.
Nach Meinung des Bevollmächtigten halte sich die Mehrheit der Geistlichen gut an die sowjetischen Gesetze. Es gebe nur einige, die dagegen verstoßen.
Die Gemeindepfarrer von Šlavantai und Kapčiamiestis störten die Erneuerung der Verträge mit den Exekutivkomitees. Die Gemeindepfarrer von Kybartai, Pajevonis und Vištytis,mischten sich zu sehr in die Tätigkeit der Gemeindekomitees ein.


Ohne Genehmigung amtieren in anderen Gemeinden die Pfarrer Dobrovolskis, Tamkevičius, Zdebskis und Kunevičius. Pfarrer Zdebskis habe eine Jugendveranstaltung am See organisiert. So was sei verboten. Es sei unstatthaft, dauernd Predigten katechetischen Inhalts zu halten, denn dies sei religiöser Unterricht. Verstöße gegen die Katechese von Kindern gibt es seitens der Gemeindepfarrer von Pajevonis, Vištytis, Alvitas und Kybartai.        

In den Gemeinden Viduklė, Paberžė, Grinkiškis, Kybartai, Seirijai, Šlavantai u. a. gestatte man Kindern zu ministrieren — und dies ist ein grober Verstoß ge­gen die sowjetische Gesetzgebung.

Kollektesammeln ist verboten, wurde aber in den Gemeinden Pociūnėliai und Kazlu Rūda praktiziert.

Am 1. November zogen die Gemeindepfarrer von Viduklė, Tabariškes und Ky­bartai ohne behördliche Genehmigung auf die Friedhöfe. Die Gemeindepfarrer von Vidukle, Paberžė und Pociūnėliai predigen so, wie man mit offenem Feuer neben einem Benzinfaß spielt. Predigten sollen sich ausschließ­lich mit Religion befassen.

Es gibt Geistliche, die sich darin gefallen, verschiedene Eingaben an den Staat zu richten.

Besonders erwähnte der Bevollmächtigte das Schreiben Nr. 5 des Katholischen Komitees und Eingaben der Geistlichen an höchste Staatsinstanzen. Nach Mei­nung des Bevollmächtigten sollten die Geistlichen sich sehr überlegen, was sie da unterschreiben. Am Statut der Religionsgemeinschaften würden keinerlei Ände­rungen vorgenommen werden.

Manche Geistliche nehmen nicht an Wahlen teil. Es gibt Geistliche mit sowjet­feindlicher Einstellung. Unerwünscht ist, daß Jungpriester in mehreren Gemein­den ihre Primiz feiern.

Das Amt des Bevollmächtigten ist kein Feind der Kirche. Mit Geistlichen, die sich diszipliniert verhalten, werden wir offenherzig — mit Disziplinbrechern unbarm­herzig verfahren.

Während des Treffens servierten zwei Kellner den Dekanen Kaffee, Mineralwas­ser und Apfelsinen.

P. Anilionis bedauerte, daß die Bischöfe an dem Treffen nicht teilnahmen. Nach dem Referat von P. Anilionis sprachen die Pfarrer Buožius und Fabijans-kas. Als der Bevollmächtigte gegen Schluß der Sitzung fragte, wer sich noch äu­ßern wolle, antworteten die Dekane: »Unser aller Gedanken hat der Gemeinde­pfarrer von Jurbarkas ausgesprochen.«

Beitrag des Gemeindepfarrers von Jurbarkas, M. Buožius, während der Ver­sammlung der Dekane:

Es wurde und wird geredet und in der Presse geschrieben, manche von uns seien Reaktionäre, als ob jegliche Reaktion schon ein Verbrechen gegen die Staatsge­walt darstelle. Jedes lebende Wesen, um so mehr jeder vernünftige Mensch, rea­giert seiner Natur entsprechend und antwortet damit auf Einflüsse anderer, je nachdem, ob diese seinen Interessen entsprechen oder schaden. Das ist eine natür­liche Instinkthandlung zur Selbstverteidigung. Unter keinen Umständen darf man solche Reaktionen als Verbrechen ansehen. Wir alle leben und reagieren alle, sind also alle Reaktionäre — soweit und solange in uns noch Lebenskraft und Selbst­bewußtsein stecken.

Wenn Gottlose auf uns in Wort und Tat oder unter Anwendung anderer Mittel und Verfahrensweisen einwirken, so reagieren wir alle oder einzelne von uns eben darauf. Müssen ja reagieren, denn noch sind wir am Leben und wollen leben. Wir verstehen Zweck und Ziel der Worte und Taten nur zu gut. Nur Tote reagieren nicht. Wir sind noch nicht gestorben.

Es wird beanstandet, daß Jungpriester ihre Primiz an mehreren Orten feiern und dabei feierlich das Hochamt zelebrieren. Das mag manchen mißfallen, uns gefällt es sogar sehr. Nichts ist uns verblieben, woran wir uns noch freuen und uns zeigen könnten. Es gibt ja nur so wenig junge Neupriester, sie sind fast eine Rarität. Ins Erzbistum Kaunas kommt in diesem Jahr auch nicht ein einziger Neupriester. Not in den Gemeinden, Not auch für den Bischof. So mögen denn die Primizianten getrost ihre eigene Art von Propaganda betreiben. Vielleicht, daß sie dadurch das eine oder andere Herz bewegen und den Willen zur Priesterschaft wecken. Und an Nachwuchs neuer, junger Priester bedarf es so sehr. Wir alle sind an Amtsnach­folgern interessiert, die an unsere Stelle treten. Seht doch: wir alle sind grau und alt und werden bald wie Bohnen aus den Hülsen fallen. Schon jetzt fehlt es sehr an Pfarrern, und was soll später werden? Im Seminar bereiten sich sehr wenige auf das Priesteramt vor — etwa 60 (der Bevollmächtigte unterbrach hier die Rede von Pfarrer Buožius, um zu verbessern: nicht 60, sondern 72, und in zwei Jahren können es auch hundert oder mehr sein, falls die neu reparierten Unterkünfte so viele aufnehmen können).

Die Primizfeiern der Neupriester sind für uns sogar eine Notwendigkeit. Ein jun­ger Geistlicher hat bei uns aus verständlichen Gründen bereits Seltenheitswert. Selbst im Kirchenraum dürfen wir Geistlichen die Kinder nicht mehr im Katechis­mus und den Grundwahrheiten unseres Glaubens unterweisen. Die Eltern selbst könnten ihnen das beibringen, heißt es. Doch auch das ist unmöglich. Erstens, wann sollen sie es tun? Alle Erwachsenen sind vollauf mit Arbeit ausgelastet, be­sonders in ländlichen Gegenden und auf den Kolchosen ist man kaum in der La­ge, den Lebensunterhalt mühsam zu bestreiten. Zweitens, wonach und woraus sollen sie ihre Kinder denn unterrichten, haben sie doch keinerlei Möglichkeit für die eigene Unterrichtung! Rundfunk, Fernsehen, Presse-Organisationen ermögli­chen nur den Atheisten eine Propagandatätigkeit — uns Gläubigen steht nichts dergleichen zur Verfügung, uns wurde alles genommen, ja, verboten. Fünfund­dreißig Jahre sind seit Ende des Krieges vergangen, und wir Gläubige haben nichts: Kein Buch, keine Zeitung, keine Zeitschrift, außer dem auf schlechtem Pa­pier gedruckten Rituale, einem Gebetbuch in winziger Auflage, und die dem Kir­chenvolk unzugänglichen Beschlüsse des Vatikanischen Konzils. Katechismen können nur illegal erscheinen. Dank dafür den unbekannten Herausgebern. Man wird an die zur Zarenzeit verfaßten berühmten Zeilen des Bischofs Antanas Baranauskas* erinnert:

»Bücherdruck, selbst unsre Schrift, wird uns vorenthalten, Dunkelheit und Finsternis sollen in Litauen obwalten . . .«

Wir leben wie zu Zeiten einer Hungersnot.

Gerade heute sah ich auf dem Schreibtisch des Kanzlers, J. Butkus, das illustrierte »Journal des Moskauer Patriarchats« liegen. Wir aber dürfen weder Journale noch Zeitungen, nicht einmal ein Bulletin oder einen Kalender herausgeben. Doch

 

*   Antanas Baranauskas, Bischof von Seinai (1835—1902) »Die Reise nach St. Petersburg« — freie Nachdichtung des zum geflügelten Wort gewordenen, die Zeit des Schriftverbots der litauischen Sprache (1864—1904) betreffenden Vierzeilers (Originaltext): »Anei rašto, anei druko Mums turėt neduoda, Tegu, sako, bus Lietuva Ir tamsi ir juoda . . .«

 

Zeitungsstände, Buchhandlungen und Bibliotheken sind vollgestopft mit atheisti­scher Literatur. Wir werden doch ganz eindeutig diskriminiert.

Es gibt für Atheisten die verschiedensten Organisationen, Kurse, Lager und Schu­len. Kinder gläubiger Eltern aber, die zur Kirche gehen, werden von den Lehrern bemängelt, eingeschüchtert, beschimpft und mit Verminderung der Betragensno­ten gestraft. Die Lehrer dehnen ihren Eifer sogar auf die Privatwohnungen aus und versuchen, die Eltern dort zu überreden, ihre Kinder nicht mehr zur Kirche gehen zu lassen. Die Ungleichheit beider Gruppen ist gewaltig und gar nicht zu übersehen. Dabei könnte und brauchte dies alles gar nicht zu sein. Bei dem Verhältnis zwischen Pfarrer und Kirchenkomitee, sei daran erinnert, daß ein jeder Priester bei der Ernennung zum Gemeindepfarrer nicht nur zur Ablei­stung liturgischer Dienste, sondern auch zur Verwaltung des gesamten Gemein­deeigentums eingesetzt wird. Er verpflichtet sich durch Eid, alle seine Pflichten gewissenhaft zu erfüllen. So verlangen es die Bestimmungen des kanonischen Kir­chenrechts, die wir einzuhalten haben. Das Kirchenkomitee kann für den Geist­lichen nur ein beratendes Organ sein. Abschließend sei noch an einiges erinnert.

Wir haben erfahren, daß Sie, Bevollmächtigter, auf ihrem früheren Posten in al­len Dingen sehr aufgeschlossen für die Anliegen ihrer Leute gewesen sind. Jetzt sind wir die ihrigen und wagen daher zu hoffen, daß Sie auf dem Posten des Be­vollmächtigten des Rates für religiöse Angelegenheiten, auch uns gegenüber auf­geschlossen sein, Fehler korrigieren, Schaden und Ungerechtigkeiten wiedergut­machen werden.

Ähnliche Treffen des Bevollmächtigten, P. Anilionis, mit Dekanen fanden im Monat April in allen Diözesen Litauens statt. Über ein ähnliches Thema referierte er auch vor den Klerikern des Priesterseminars in Kaunas. Allerdings war der Be­vollmächtigte mit diesem Treffen sehr unzufrieden, da die Seminaristen auf seine Ermahnungen mit Anzeichen der Ablehnung reagierten.