Dokument Nr. 31 — adressiert an den Generalsekretär der KPdSU, L. Bre­schnew. Veröffentlichungsdatum: 12. März 1980. Im Dokument verteidigt man den Sekretär des Katholischen Komitees zur Verteidigung der Rechte Gläubiger, Viktor Kapitantschuk, den Gründer des Religionsseminars der Provoslawen, Aleksandr Ogorodnikov, und andere Personen, die für den Glauben verhaftet worden sind.

Dokument Nr. 32 — herausgegeben am 21. Juni 1980. Hier überliefern wir den vollständigen Text des Dokumentes:

An das Zentralkomitee der KP Litauens und die Regierung!

In diesem Jahr nahmen Mitarbeiter des Komitees des Staatssicherheitsdienstes vier Personen fest — Kämpfer für die Rechte der Gläubigen in Litauen: Povilas Buzas, Anastazas Janulis, Genovaitė Navickaitė und Ona Vitkauskaitė. Man be­schuldigte sie, die sowjetische Ordnung verleumdet zu haben. Gegen die Festge­nommenen wurden Strafprozesse eingeleitet. Der Öffentlichkeit erklärt man, sie würden für die Herstellung und die Verbreitung der »Chronik der LKK« bestraft werden.

Sind die Inhaftierten — Buzas, Janulis, Navickaitė und Vitkauskaitė — Verbre­cher? Nein. Wir haben viele Leute befragt, die die Inhaftierten gut kannten, sie al­le bestätigten, daß die Festgenommenen gute Litauer und vorbildliche Katholiken seien, die man um ihre moralische Erhabenheit beneiden kann. Solche Leute der Verleumdung des sowjetischen Systems und des Anschwärzens zu bezichtigen, ist nicht gewissenhaft und sehr niederträchtig.

Wenn im sowjetischen Litauen die grundlegenden Rechte eines gläubigen Men­schen nicht verletzt werden würden, und wenn man sich nicht bemühen würde, mit Hilfe von Bestimmungen religiöser Vereinigungen und verschiedener uner­wähnter Instruktionen die Kirche zu verwalten, gäbe es auch keine »Chronik«, die die Fakten der Diskriminierung von Kirche und Gläubigen registriert. In Litauen stoßen die Gläubigen ständig auf verschiedentliche Schwierigkeiten, und deswegen ist es ganz logisch, daß sich Menschen finden, die sich für die Gläu­bigen einsetzen und somit die änderungsbedürftigen Fakten an die Öffentlichkeit bringen, denn andere Mittel haben sie nicht. Muß man denn solche Menschen hinter Gitter bringen, die dafür kämpfen, daß die Richtung der sowjetischen Kon­stitution, die ratifizierten internationalen Verträge der Sowjetregierung eingehal­ten und die Würdigkeit des Menschen berücksichtigt werden? Solche Leute muß die Regierung ehren. Jeder ist verpflichtet, sich vor der Wahrheit zu verbeugen. Man muß den Mut haben, vollbrachte Fehler gewissenhaft einzusehen, egal, wie groß diese auch sein mögen. Es ist eine schmerzliche Illusion — der Versuch, das Unrecht, das den Gläubigen zugefügt wird, verheimlichen zu wollen. Es ist ein Verbrechen, dieses erzielen zu wollen, indem man unschuldige Menschen quält. Was wird das Gericht der Geschichte dazu sagen?

Im Namen Gottes, der Wahrheit und des gläubigen Volkes sagen wir euch — ent­laßt die unschuldigen Menschen: Povilas Puzas, Anastazas Janulis, Genovaitė Navickaitė und Ona Vitkauskaitė, in die Freiheit!

Die Mitglieder — Priester des Katholischen Komitees zur Verteidigung der Rechte Gläubiger: Jonas Kauneckas, Alfonsas Svarinskas, Sigitas Tamkevičius, Vincas Vėlavičius und Juozas Zdebskis.

Dokument Nr. 33 — herausgegeben am 21. Juni 1980. Das Zentralkomitee der Kommunistischen Partei Litauens wird auf viele Fakten der Diskriminierung Gläubiger hingewiesen. Auch wird daraufhingewiesen, daß es unmöglich ist, die gegenwärtigen Probleme der Gläubigen und Priester in Litauen aus Machtpositio­nen heraus zu lösen, oder, indem man jemanden als »Extremisten« beschimpft. Es wird vorgeschlagen, über die bestehenden Probleme zu beraten und das Zen­tralkomitee der KPdSU zu informieren, daß die Priester und die Gläubigen in Li­tauen auf einer völligen religiösen Freiheit bestehen, deren Grundsätze in der vom II. Vatikanischen Konzil angenommenen »Deklaration der Religionsfreiheit« dargelegt sind.

Dokument Nr. 34 — herausgegeben am 21. Juli 1980. Hier geben wir den voll­ständigen Text des Dokumentes wieder:

Mitteilung

an die Regierungen, die die Helsinki-Schlußakte unterzeichnet haben, und an alle gutwilligen Menschen!

1974 verurteilte das Höchste Gericht der Litauischen SSR Petras Plumpa-Pluiras zu acht Jahren Lagerhaft des strengen Regimes, um Besserungsarbeiten zu ver­richten. Er ist schuldig, weil er sich der allgemeinen Menschenrechtserklärung be­dient und die »Chronik der LKK« vervielfältigt hat, in der die Fakten der Diskri­minierung Gläubiger fixiert worden waren.

Petras Plumpa-Pluiras ist kein Verbrecher, sondern ein Litauer von hoher morali­scher Kultur, ein vorbildlicher Katholik und Vater dreier Kinder. Auf solche Leu­te kann man nur stolz sein, und ihre gerichtliche Verfolgung ist ein nicht zu recht­fertigendes Verbrechen gegen die grundlegenden Menschenrechte. Zur Zeit sitzt Petras Plumpa-Pluiras seine Strafe im Lager mit strengem Regime VS 389/35, Kreis Perm, ab, in dem er unter unmenschlichen und schweren Bedin­gungen leben muß. Seine Frau Aldona Pluirienė, die sich auf Aussagen der Freunde ihres Mannes stützt, teilte uns mit, daß Petras Plumpa-Pluiras aufgrund seines schlechten Gesundheitszustandes die Arbeitsnormen nicht zu erfüllen ver­mag. Die Verwaltung bemüht sich um keine ärztliche Behandlung für ihn, son­dern bestraft ihn grausam, indem man ihn in den Karzer sperrt. Seit März 1979 hat Frau Aldona Pluirienė nicht einen einzigen Brief von ihrem Mann erhalten.

Es war ihr nicht gestattet, ihn zu sehen und ihm ein Lebensmittelpaket zu überrei­chen, das den Häftlingen zusteht.

Die Fakten bezeugen, daß Petras Plumpa-Pluiras unter unerträglichen Bedingun­gen gefangengehalten wird, deswegen drängt sich der Gedanke auf, daß man kurz vor Strafablauf seine Gesundheit gänzlich ruinieren will. Deswegen wenden wir uns an die Regierungen, die die Helsinki-Schlußakte unter­zeichnet haben, und an die gutwilligen Menschen der ganzen Welt und bitten: Setzt euch für diesen würdevollen Litauer ein!

Bei dieser Gelegenheit weisen wir darauf hin, daß für ein ähnliches »Verbrechen«, nämlich für die Verbreitung der Informationen über die Diskriminierung Gläubi­ger, vier unschuldige Litauer: Polivas Buzas, Anastazas Janulis, Genovaitė Na­vickaitė und Ona Vitkauskaitė, auf die Gerichtsverhandlung warten. Es ist not­wendig, diese Tatsache ihrer gerichtlichen Verfolgung in der bevorstehenden Ma­drider Konferenz, die zum Überprüfen der Verwirklichung der Helsinkibeschlüsse dient, hervorzuheben.

Die Mitglieder — Priester des Katholischen Komitees zur Verteidigung der Rechte Gläubiger: Jonas Kauneckas, Alfonsas Svarinskas, Sigitas Tamkevičius, Vincas Vėlavičius und Juozas Zdebskis.