Am 25. März 1981 suchten zwei Tschekisten Frau Vaičiūnienė an ihrem Arbeitsplatz auf. Sie teilten ihr mit, daß ihre Wohnung durchsucht würde und ihr Mann sie zu sehen wünschte. Sie nahmen Frau Vaičiūnienė mit. Als sie nach Hause kam, fand sie ihren Mann dort nicht mehr vor. Später fand man heraus, daß das Gartenstück ihrer Mutter, wo ihr Auto geparkt wurde, ebenfalls durchsucht worden war.

Die Sicherheitsbeamten trugen Frau Vaičiūnienė auf, Essen mitzunehmen und brachten sie zur Miliz. Als sie dort den Durchsuchungsbericht lesen wollte, sagten ihr die Beamten, daß sie damit nichts zu tun hätte. Ihr Mann hätte den Bericht. »Alles wird Ihnen per Post zugeschickt«, versprach der Beamte Jucys.

Als Frau Vaičiūnienė ihren Mann bei einem Zusammentreffen mit dem Kreuzzeichen gesegnet hatte, wurde sie schnell zur Tür geschoben. Offen­sichtlich fürchteten die Beamten die Couragiertheit und Ruhe der Frau, deren Mann sie auf alle mögliche Weise versuchten, aus dem Gleichgewicht zu werfen. Der Beamte Jucys wies sie an, »eine besonnene Frau zu sein und Mitleid mit ihrem Mann zu haben«. Er beteuerte, daß Vaičiūnas ihm leid täte: Er sei ein guter Fachmann und könne von großem Nutzen für die Gesellschaft sein. Er bot an, für ihn beim Staatsanwalt zu sprechen und tat, als ob sich da etwas machen ließe, sofern sie alle Fragen »vernünftig« be­antworte. Dann könne ihr Mann bald wieder frei sein. »Wenn Sie Ihren Mann retten wollen, sagen Sie mir, wo die Vervielfältigungs­maschine ist?« Jucys spielte sich so als Retter auf.

Der Beamte war wütend darüber, daß Vytautas Vaičiūnas der litauischen Gruppe zur Verteidigung der Helsinki-Schlußakte beigetreten war. Er hielt die Humanität der sowjetischen Gesetze Frau Vaičiūnienė vor Augen und fragte sie, welche Priester und Bischöfe sie kenne und welche davon näher. Am 26. März 1981 teilte Jucys Frau Vaičiūnienė mit, daß er »vergessen« hätte, ihrem Mann das Essen und die Kleidung zu geben und sagte, sie solle nun alles selbst nach Vilnius bringen.

 

Als sie am 27. März nach Vilnius kam, sagte ihr der Beamte Jucys, daß ihrem Mann der Prozeß wegen Übertretung der öffentlichen Ordnung ge­macht würde.

Der Beamte drohte: »Er kann entweder unter das Kriminal- oder politische Gesetz fallen. Er kann aber auch für beide» angeklagt werden. Er wird wohl 10 Jahre bekommen.« Die Sicherheitsbeamten versprachen ihr, ihrem Mann das Essen zu geben, wenn sie eine brauchbare Zeugenaussage liefere. Am 23. April schickte das Katholische Komitee für die Verteidigung der Rechte der Gläubigen an den Sekretär des Zentralkomitees der Litauischen Kommunistischen Partei eine Protestnote gegen die ungerechtfertigte Inhaf­tierung von Vytautas Vaičiūnas und Mečislovas Jurevičius. Eine Antwort erfolgte nicht.

Am 24. Juni erhielt Frau Vaičiūnienė einen Brief vom 2. Justizbezirk in Vilnius. Rechtsanwalt A. Vaičekauskas teilte ihr seine Berufung zur Ver­teidigung ihres Mannes für den 24. und 25. Juni dieses Jahres mit. Erst gegen Abend fand Frau Vaičiūnienė Gelegenheit, nach Vilnius zu fah­ren, wo sie spät ankam. Im Gebäude des Obersten Gerichtes fand sie sich nur sehr schlecht zurecht. Sie wurde von einem Büro ins andere geschickt, von der Staatsanwaltschaft zum Obersten Gericht und umgekehrt. Schließlich bekam sie heraus, daß die Verhandlung am nächsten Tag in Širvintai statt­finden sollte.

 

Am 25. Juni wimmelte es im Gebäude des Volksgerichtes in Širvintai von Miliz und Sicherheitspolizei. Nur Sicherheitspolizisten und Vertrauensper­sonen der Partei erhielten Einlaß in den Gerichtssaal. Die angereisten Freunde des Angeklagten und Gläubige verlangten Eintritt in den Gerichtssaal. Sie wurden trotz freier Plätze abgewiesen. Als Frau Vaičiūnienė bat, wenigstens drei Freunde hereinzulassen, die mit ihr zusam­men die Reise gemacht hatten, schrie sie die Gerichtssekretärin an: »Wie können Sie es wagen, den Richter Ihrer Freunde wegen zu belästigen? Sie sind eine Bäuerin und hinterwäldlerisch!«

 

Als Fremde in den Saal kamen, sagte ein Mann mit roter Armbinde zu seinem Freund: »Das sind Parteibeamte.« Schließlich ließ man auch die Frau des Angeklagten in den Gerichtssaal. Als der Angeklagte in den Saal hereingeführt wurde, überflog sein Blick die Sitzenden, um bekannte Ge­sichter zu finden.

Seine Frau, die in der Nähe der Anklagebank saß, sagte leise ganz ruhig zu ihm: »Vyteli, es ist niemand hier. Sie durften nicht herein. Du brauchst gar nicht zu suchen!« Eine junge Frau, die gleich daneben saß, mischte sich sofort in das Gespräch ein: »Warum lügen Sie? Sehen Sie nicht die vielen Menschen?«

Obgleich der Angeklagte offensichtlich an Gewicht verloren hatte, gequält und blaß aussah, schmutzige Kleidung trug, lag auf seinem Gesicht ein Aus­druck tiefen Friedens und Gelassenheit — ganz im Gegensatz zu der ihn umgebenden Atmosphäre: die unruhigen Gesichter der Gerichtsbeamten, und die haßerfüllten und ärgerlichen Augen der Zuschauer im Saal. Die »öffentliche« Sitzung des Obersten Gerichtshofes der Litauischen SSR stand unter dem Präsidium von Richter Jankauskas. Vertreter der Staats­anwaltschaft war Murauskas. Der Angeklagte verzichtete auf einen Ver­teidiger.

Ingenieur Vytautas Vaičiūnas stand unter der Anklage der Organisation einer Prozession, die von Tytuvėnai nach Šiluva ging. Einige der Zeugen waren vor Gericht nicht erschienen. Andere der Zeugen verwickelten sich in widersprüchliche Aussagen oder sagten die Unwahrheit. Der Gemeindevorsteher von Tytuvėnai, Henrikas Juzeliūnas, sagte aus, daß jedes Jahr solche Prozessionen stattfänden, es aber niemals vorgekommen sei, daß dafür eine Erlaubnis eingeholt wurde. Als er den Abbruch der Prozession gefordert habe, sei niemand seiner Aufforderung gefolgt. Da es sich um einen Werktag gehandelt habe, sei der Verkehr nicht besonders dicht gewesen. Er habe einen Mann mit einer kleinen Fahne gesehen, könne aber nicht sagen, ob es der Angeklagte war, denn er schenkte ihm wenig Beachtung. Er konnte auch nicht mehr sagen, wie lange der Verkehr unter­brochen war.

Stanislovas Turys hörte einen Mann reden, der einen braunen Regenmantel trug und bemerkte später, daß dieser den Verkehr angehalten hatte, um die Prozession vorbeizulassen.

 

Česlovas Janušonis saß in seinem Auto und stoppte, als er die Prozession sah. Er stieg aus, und weil er gern fotografiert, machte er einige Fotos. Als der Angeklagte Vytautas Vaičiūnas das Gericht fragte, wie die Fotos in die Justizakten gekommen seien, war der Zeuge sehr verlegen und wußte nicht, was er antworten sollte. Der Richter kam ihm zu Hilfe: »Sie haben doch sicherlich gedacht, daß solche Prozessionen gesetzeswidrig sind, und gaben die Fotos an die Miliz weiter, die dann das Nötige veranlaßte.« Natürlich be­stätigte der Zeuge das. Er habe auch noch gesehen, wie ein Mann den Ver­kehr aufgehalten habe. Viele Fahrzeuge wären davon betroffen gewesen. Die Zeugin Irena Gaubšaitė kannte nicht den Unterschied zwischen Kirchhof und Kirche. Sie widersprach sich ständig. Sie habe im Linienbus nach Ty­tuvėnai gesessen, sah den Menschenauflauf und war neugierig, was da pas­siert war. In der Menge habe sie den Mann gesehen, der jetzt vor Gericht stände. Er habe eine kleine rote Fahne in einer Hand gehabt und das Ver­fassungsbuch in der anderen. Der Mann mit der roten Fahne habe den Verkehr angehalten, um die Leute passieren zu lassen. Der Verkehr habe für ungefähr 30 Minuten geruht.

 

Der Zeuge Juozas Danilovas erkannte ebenfalls den Angeklagten als den­jenigen wieder, der mit einer roten Fahne den Verkehr gestoppt hatte, damit die Prozession vorbeiziehen konnte.

Petras Kryžmantas, Linienbusfahrer, sagte aus, daß er auf die Pilger während seiner Linienfahrt gestoßen sei und warten mußte. Andere Autos hinter ihm hätte es nicht viele gegeben. Auf die Frage des Angeklagten, wieviel Ver­spätung der Omnibus an der Endstation gehabt und ob der Fahrer für die Verspätung bestraft worden sei, habe P. Kryžmantas geantwortet, daß er sich 5 Minuten verspätet habe und dafür nicht bestraft wurde. Der Richter fragte Vaičiūnas, woher er das Fähnchen gehabt hätte. Der Angeklagte antwortete: »Damals, als Sie Jadvyga Gemma Stanelytė ver­hörten — wegen Verkehrsbehinderung —, bemängelten Sie, daß die Ko­lonne kein rotes Fähnchen gehabt habe. Deshalb brachten einige junge Leute eine rote Fahne zur Verkehrsregelung mit. Ich nahm einem jungen Mädchen die Fahne ab, weil ich nicht wollte, daß sie sonst die gleichen Folgen zu tragen hätte wie schon jene andere.«

Da der Angeklagte auf einen Verteidiger verzichtet hatte, sprach er selbst zur eigenen Verteidigung.

 

»Die Staatsanwaltschaft lastet mir die Organisation und Leitung einer Pro­zession an. Ich muß dazu sagen, daß man erstens Zeit und Talent dazu ha­ben muß, und dann auch Geld, um so etwas zu organisieren. Ich habe weder das eine noch das andere. Bei der Hausdurchsuchung bei mir zu Hause wur­den weder Unterlagen noch Briefe gefunden, die beweisen, daß ich der Orga­nisator bin. Die Anklage wurde erhoben aufgrund dieser wenigen Zeugen, die von euch gedungen wurden. Alle Ihre Zeugen, ausgenommen den Vorsit­zenden des Exekutivkomitees von Tytuvėnai und noch einen anderen, haben mich sofort wiedererkannt, trotzdem ich jetzt anders angezogen bin. (Sogar seine Frau hat ihn kaum wiedererkannt. Sie erkannte ihn nur an der Klei­dung. Sein Gesicht hatte sich verändert durch einen Vollbart, der ihm im Gefängnis gewachsen war — Anmerkung der Redaktion). Ich kenne keinen der Zeugen. Ich sehe sie zum ersten Mal. Warum sind hier keine Zeugen, die ich kenne und auch auf den Fotos der Prozession wieder­erkannt und benannt habe? Sie lasten mir an, keine Erlaubnis für die Pro­zession beim Exekutivkomitee beantragt zu haben. Wozu brauchte ich eine Erlaubnis, wenn ich die Prozession nicht organisierte? Außerdem beschuldigt ihr mich, warum ich die Kolonne nicht aufgelöst habe, als die Aufforderung zum Auseinandergehen kam? Wenn ihr mit eurem Rufen durch den Laut­sprecher nichts erreicht habt, dann habe ich, ohne jegliche Mittel, gar nicht versucht, aufzulösen. Außerdem hätte auch niemand auf mich gehört! Jeder Gläubige weiß auch ohne Aufforderung, an welchen Stellen und zu welcher Zeit gebetet und gesungen werden muß. Ich ging mit der Prozession mit und habe auch eine Rede gehalten. Ich bin ein Gläubiger und liebe Maria. Ich ging und werde auch in Zukunft Wallfahrten machen und dabei ihre Ver­mittlerrolle erflehen für das litauische Volk, seine Jugend und für die Be­freiung des Volkes von Alkoholismus und Sittenlosigkeit. Man hörte davon reden, daß viel Miliz und Sicherheitsdienstbeamte aufgeboten seien; daß die Feuerwehr mit Wasser gegen die Pilger vorgehen soll u. ä. Deshalb habe ich mich auf dem Kirchhof an die Versammelten gewandt und ihnen den Zweck unseres Marsches erläutert.

 

Ich sagte, daß dies ein Flehruf zur allerseligsten Jungfrau ist, Litauen wieder abstinent und sittenrein zu machen. Ich erklärte ihnen, daß niemand das Recht hat, uns mit Wasser zu übergießen oder auseinanderzujagen. Ich forderte die Gläubigen auf, zu singen und zu beten und sich nicht zu fürchten, so wie es in der Verfassung steht. Darauf haben wir ein Anrecht. Ich trug die Verfassung bei mir, um nötigenfalls den Regierungsbeamten die Artikel zeigen zu können, die das garantieren. In Wirklichkeit wurde ich aber sofort festgenommen und man nahm mir die Verfassung ab.

 

Ich erhebe Einspruch gegen die Anklage, denn ich bin unschuldig. Die Zeu­gen sind aller Wahrscheinlichkeit nach Atheisten wie Fräulein Gaubšaitė, die nicht einmal den Unterschied zwischen Kirche und Kirchhof kennt. Sie sind gekauft worden, um Ihnen zu helfen, mich fertig zu machen, weil ich ein gläubiger Litauer bin und was noch wichtiger ist, ein Verfechter der Wahr­heit.

 

Herr Staatsanwalt, wo ist Ihre Wahrheit? Wo ist Ihr Gewissen? Das alles haben Sie verloren! Sie beantragten eine 3jährige Strafe, nur weil ich mit den Pilgern zum Beten nach Šiluva gehen wollte. Sie behaupten, daß für für mich weder mildernde noch erschwerende Umstände in Frage kommen. Die Höchststrafe von 3 Jahren wird »gesetzesgemäß« gefordert für einen Mann, der 30 Jahre lang ohne Tadel in verantwortlicher Stelle gearbeitet hat. Herr Staatsanwalt, dieser Prozeß wird Ihnen in den Augen der Welt keinen Ruhm einbringen.«

(Des Vytautas Vaičiūnas Verteidigungsrede wurde dem Bericht eines Zu­hörers entnommen — Anmerkung der Redaktion).

Das Urteil am 26. Juni lautete: Vytautas Vaičiūnas wird zu 2 V2 Jahren Zwangsarbeit in einem Arbeitslager allgemeinen Regimes verurteilt. Wäh­rend des zwei Tage dauernden Prozesses wurde niemand von den Freunden und Bekannten des Angeklagten in den Gerichtssaal gelassen. Sie durften nicht einmal auf dem Flur warten. Sie mußten auf einem kleinen Platz in der Nähe des Gerichtsgebäudes warten, wo es nicht einmal eine Sitzgelegenheit gab. Die versammelten Priester, jungen Leute und Freunde ignorierten die brennende Sonne, die stechenden Blicke der Sicherheitspolizei. Sie beteten ruhig gemeinsam den Rosenkranz und vereinigten sich mit dem Angeklagten im Gebet.

Ingenieur Vytautas Vaičiūnas wurde am 9. März 1930 im Rayon Šakiai im Dorf Typikai, Amt Žvirgždaičiai in einer Landarbeiterfamilie geboren.

 

Durch unglückliche Umstände (seine Mutter starb, als er noch sehr jung war) mußte er schon mit 10 Jahren bei den Bauern arbeiten. Er besuchte die Knabenerziehungsschule in Vytėnai. Als die Sowjets die Schule schlössen, ging er weiter in die Schule von Šlapaberžis.

 

Er absolvierte in Novilsk die Militärzeit, kehrte 1957 nach Litauen zurück und arbeitete in der Nemunas-Fabrik. Im Jahr 1961 studierte er in Abend­kursen an der Polytechnischen Schule in Kaunas und nach Vollendung setzte er sein Studium fort am Polytechnischen Institut in Kaunas. 1977 erhielt er das Diplom eines Elektroingenieurs und begann seine Arbeit bei den Versorgungswerken der Stadt Kaunas.

 

 

LITAUER, VERGISS NICHT!

Petras Plumpa    Povilas Buzas    Sergei Kovalev    Vytautas Skuodis   Vladas Lapienis   Povilas Pečeliūnas Balys Gajauskas

Gintautas Iešmantas Viktoras Petkus Ona Vitkauskaitė Petras Paulaitis Genė Navickaitė  Julius Sasnauskas

Jadvyga Stanelytė    Antanas Terleckas Vytautas Vaičiūnas Anastazas Janulis Mečislovas Jurevičius Algirdas Stakevičius

und andere, die die Fesseln der Gefangenschaft tragen, damit du frei leben und glauben kannst!

An N. Dybenko, Zweiter Sekretär des Zentralkomitees der Kommunistischen Partei der Litauischen SSR

ERKLÄRUNG

In der Zeit vom 25. bis 26. Juni 1981 wurde öffentlich vor dem Obersten Gericht in Kaunas der Prozeß Mečislovas Jurevičius verhandelt. Er wurde angeklagt gemäß § 3 des Artikels 199/3 des Strafgesetzbuches der Litauischen SSR.

Als wir morgens zum Gericht kamen, wurden wir von den vor dem Gerichts­saal stehenden Sicherheitsagenten und Milizangehörigen aufgehalten, ob­wohl der Saal noch fast leer war, da der Prozeß noch nicht begonnen hatte. Der Sicherheitsbeamte stand mit einer roten Armbinde an der Tür. Es war der ständige »Türhüter«, der nie seinen Namen nennt. Er sagte: »Eure Plätze sind wie üblich auf dem Flur unter der Treppe. Solange ich hier stehe, kommt mir kein Gläubiger in den Gerichtssaal. Ihr kommt nur dann herein, wenn Ihr selbst vor Gericht gestellt werdet...«

Später ankommende Sicherheitsbeamte und Personen mit spezieller Einla­dung wurden von einer Liste abgehakt und eingelassen. Zur gleichen Zeit wurde Ingenieur Vytautas Vaičiūnas in Širvintai wegen der Teilnahme an Prozessionen verurteilt. Die Sicherheitsbeamten ließen die Leute nicht einmal in das Gebäude herein. Nur die Frau des Angeklagten durfte dem öffentlichen Prozeß beiwohnen. Wir protestieren:

1.     Daß unschuldige Menschen vor Gericht gestellt werden wegen ihrer Teil­nahme an religiösen Prozessionen, das heißt aufgrund ihrer Uberzeugung. (Die Beamten haben bisher noch nie eine Genehmigung für eine Prozession erteilt).

2.     Daß Freunde und Bekannte des Angeklagten nicht dem öffentlichen Pro­zeßvorgang beiwohnen dürfen, sondern lediglich Sicherheitsbeamte, bestellte Zuschauer, Milizangehörige und Soldaten.

1.        Unterzeichnet von:

R. Grigas

D. Dambrauskaitė

A.        Kiaulevičiūtė
L. Vaičiūnienė
V. Maknauskaitė
St. Balkaitis

B.        Briliūtė
S. Kelpšas

J. Kuodytė Stašaitis V. Baliūnas E. Šuliauskaitė G. Buzaitė

D.        Dubauskaitė

E.        Lapienienė
V. Gobusis

Vater S. Tamkevičius Vater J. Zdebskis N. Sadūnaitė A. Širvinskienė O. Kavaliauskaitė J. Skurulskienė A. Kerbelytė P. Bačauskaitė

S. Mištautas

A.        Raižytė

J. Judikevičiūtė O. Šarkauskaitė

B.        Valaitytė
A. Šukytė
Jurevičienė

V.        Gluoksnis

R.        Teresiūtė,

R.        Kockaitė

G.        Krisiūnaitė

R.        Ramašauskaitė

A.        Daugininkaitė

L.        Truskauskaitė

G. Draskutytė

B. Mališkaitė

B. Vazgelevičiūtė

E. Skinkytė

N. Šukėvičiūtė

2 unleserliche Unterschriften