ERZBISTUM KAUNAS

Pfarrer Bubnys nach dem Gefängnis

Girkalnis

Am 10. November 1972 wurde gegen 15.00 Uhr der vor einem Jahr wegen Katechese der Kinder verurteilte Pfarrer Prosperas Bubnys aus dem Straflager in Kaunas entlassen. Der Gefangene wurde von mehreren Priestern und einem Grüppchen Gläubigen empfangen. Einige Angestellte der Lagerverwaltung sahen hierbei ein für diesen Ort ungewöhnliches Bild — ein Rosenstrauß in den Händen des priesterlichen Sträflings.

Am 15. November bereiteten die Choristen in Girkalnis Pfarrer P. Bubnys einen feierlichen Empfang. Der Chor sang während des Gottesdienstes und die Kirche war überfüllt, obwohl der Empfang den Gläubigen nicht bekannt­gegeben worden war. Alle fühlten, daß das im Lager zugebrachte Jahr nicht nur für Pfarrer Bubnys, sondern für die ganze Kirche Litauens einen Gewinn bedeutete.

Die Rayon Verwaltung in Raseiniai erklärte Pfarrer Bubnys, daß sie gegen ihn keinerlei Ansprüche erhebe und ihn nicht stören werde, seiner Priesterpflicht nachzukommen.

Einige Monate später wurde Priester P. Bubnys als Gemeindepfarrer nach Lygumai beordert.

Kaunas

Am 12. Dezember 1972 verschickte S.E. Bischof Labukas an die Geistlichen des Erzbistums Kaunas und des Bistums Vilkaviškis folgendes Rundschreiben: „...wir verordnen das Allerheiligste Sakrament nachts in Kirchen ohne Nacht­wächter in die Sakristei zu bringen und an einem dafür geeigneten Platz aufzubewahren.

KeineKirchengeräte werden des nachts in üer Kirche gelassen. Sie müssen entweder in der Sakristei oder in der Pfarrei aufbewahrt werden." Das Rundschreiben erschien in Verbindung mit vermehrtem Kirchenraub und Sakramentenschändung.