Viduklė

An den ersten Sekretär der KP Litauens P. Griškevičius Protest

der Gläubigen der Pfarrei Viduklė

Wir, die Gläubigen der Römisch Katholischen Pfarrei Viduklė, die jeden Tag auf den staatlichen Landgütern (Kolchosen) und in der Industrie schwer arbeiten, denen sehr oft die elementarsten Sachen fehlen, wünschen uns nur das Eine: Lassen Sie uns frei unseren Glauben ausüben und unsere Kinder zu guten Menschen erziehen. Wir werden dies nur erreichen können, wenn wir die Kinder im Geiste des Evangeliums erziehen. Wir sehen, daß der zwangs­weise aufgedrängte Atheismus in Litauen unser Volk in einen Sumpf der Sünden führt; unser Volk geht einem physischen und geistigen Zerfall entgegen.

Wir wollen für uns die Freiheit, die die Verfassung der LSSR, die von der UdSSR unterzeichneten internationalen Vereinbarungen, die Allgemeine Deklaration der Menschenrechte und die Schlußakte von Helsinki garan­tieren. Wir, als einfache Menschen und einfache Bürger, verstehen die Ge­setze so: Wenn die sowjetische Regierung sie unterzeichnet hat, dann muß sie sie auch einhalten.

Leider ist die Praxis noch sehr weit von diesem Minimum entfernt. Wir werden nur einige Tatsachen der religiösen Diskriminierung nennen, die uns, die Einwohner von Viduklė bedrücken. Unser Glaube gebietet uns, daß am Vorabend von Allerseelen alle geehrt werden sollen, die in Christus gestorben und auf dem Friedhof der Pfarrei beigesetzt sind. Deswegen gehen wir zum Friedhof in einer kirchlichen Prozession. Jedes Jahr schreibt der Pfarrer unserer Pfarrei Alfonsas Svarinskas eine Erklärung an das Exekutiv­komitee und bittet um Erlaubnis, 900 Meter weit auf der Straße des Städt­chens bis zum Friedhof hingehen zu dürfen. Die Führer des Rayons Ra­seiniai, betäubt durch Spezialläden und Spezialsaunas, diskriminieren die Gläubigen. Sie meinen, daß sie auf diese Weise ihre persönlichen Fehler und Versäumnisse einlösen können und deswegen geben sie nur mündliche Antwort: »Es ist verboten«, »wir erlauben es nicht« und ähnlich. Und so muß der Pfarrer, weil er seine Pflicht erfüllt, jedes Jahr eine Strafe von 50 Rubel bezahlen, weil er »ohne eine Erlaubnis bekommen zu haben, eine religiöse Prozession zum Friedhof organisiert hat«. Wegen Allerseelen vori­gen Jahres verlor der Pfarrer seinen Kühlschrank, weil er aus Protest die Strafe nicht bezahlt hat. Voriges Jahr wurden 5 Einwohner von Viduklė bestraft, die als Katholiken an religiösen Prozessionen teilgenommen haben: Klimas — mündliche Verwarnung und Antanas Čėsna, Petras Urbutis, Al­fonsas Staškevičius und Juozas Norvilą zu je 30 Rubel Strafe. Deswegen erhebt sich mit gutem Grund die Frage: wofür? Art. 32 der Verfassung der LSSR behauptet: Die Bürger der SSR Litauen sind unabhängig von ihrem... Verhalten zu Religion... Wohnort und anderen Umständen vor dem Gesetz gleich. Die Atheisten von Viduklė gehen am 9. Mai zu dem Soldatenfriedhof und am 1. November zu dem katholischen Friedhof. Ihnen aber verbietet niemand, niemand nimmt ein Protokoll auf, niemand nimmt ihnen den Kühlschrank weg... Ist denn die Verfassung der LSSR nur ein kleines rotes Büchlein, bei dem auf der letzten Seite 10 Kopeken steht? Wir haben uns schon an die Tatsachen der andauernden Diskriminierung gewöhnt. Wir sehen, daß die Rayonführer auch andere sowjetische Gesetze nicht einhalten. Der Prozeß gegen den Kolchosevorsteher Narušis brachte viele Vergehen des ersten Sekretärs der Rayon KP Zigmas Grimaila ans Tageslicht; er wurde «seines Amtes enthoben und nach Vilnius versetzt. Der Vorsitzende des Rayonexekutivkomitees A. Skeiveris terrorisiert unseren Pfarrer schon seit Jahren. Voriges Jahr befahl er dem Direktor der Gaswerke, dem Pfarrer kein flüssiges Brennmaterial zu geben, obwohl der Pfarrer als Besteller das Recht hatte, es zu bekommen. Dadurch fror nicht nur der Pfarrer, sondern wir ebenfalls. Denn im Winter werden die Kinder im Altenheim getauft und die alten Leute kommen, um sich dort aufzuwärmen. Das geschieht des­wegen, weil die Rayonführer zweimal die Heizung in die Kirche von Viduklė einzuführen verweigerten. Das Vieh steht in warmen Ställen, den Katholiken wird das aber nicht erlaubt! Wir sehen, daß der sowjetische Personalaus­weis den Bürger nicht vor der Willkür der sowjetischen Beamten schützt, sondern er dient nur den operativen Zwecken der Miliz. Uns trösten die Ge­rüchte, daß auch dieser Führer bald seines Amtes enthoben wird. Denn beim Organisieren der »Schweinepest« am 14. August vorigen Jahres in Žaiginys haben sie mit ihrem Auto einen Menschen getötet.

Nach dem Abendgottesdienst am 20. Februar d. J. um etwa 21 Uhr kam eine Gruppe von Gläubigen mit Kindern in das Pfarrhaus und wollte mit dem Pfarrer die Faschingsstimmung erleben. Plötzlich und ganz unerwartet kamen der Ortsvorsitzende von Viduklė Edmundas Kringeiis, der Bevoll­mächtigte der Miliz Oberleutnant Butkus und zwei Eingeladene: Jonas Re-meikis und Edvardas Lybikis (ziemlich angetrunken!) in das Zimmer. Sie nahmen ein Protokoll auf, daß im Pfarrhaus etwa 30 Kinder gewesen sind und Gedichte vortrugen. Den Erwachsenen waren sie gnädig, sie nicht zu bemerken. Die festliche Stimmung war verdorben. Damit endete es aber noch nicht. Kaum daß die Gäste auf die Straße hinausgegangen sind, sausten einige Autos von einem Ende des Städtchens bis zum anderen, in denen die Leute den Direktor der Mittelschule Skuodis, den Parteiobmann der Schule Mockus, den Parteioberen des Sowjetgutes V. Mačiulaitis erkannten. Sie versuchten, im Licht der Scheinwerfer die Eltern und die Kinder zu erken­nen. Die Leute wunderten und ärgerten sich. Wenn die Jugend im Kulturhaus bis um 4 Uhr am Sonntag in der Früh heult und schreit, sich rauft und säuft, obwohl alle Veranstaltungen am Sonnabend um 24 Uhr beendet sein müs­sen, da gibt es weder den Ortsvorsitzenden noch Miliz. Die Leute benannten diese Operation mit dem populären Namen »Chile«. Uns scheint es, daß ähnliche Operationen der sowjetischen Regierung keine Ehre bereiten! Nach ein paar Tagen begann der Direktor Skuodis in der Mittelschule von Viduklė, in einem vollgequalmten Kabinett, in Anwesenheit zweier unifor­mierter Milizmänner, die erkannten Kinder zu verhören und zu verlangen, daß sie ihre Freunde schriftlich verraten. Es wäre interessant zu erfahren, wie die sowjetische Pädagogik derartige Erziehungmethoden betrachtet. Wir möchten Sie, Sekretär, fragen: Wer sind wir eigentlich — Südafrikanische Neger oder Litauer, die in ihrer Heimat leben? Warum darf der gläubige Mensch, ein Kind oder ein Erwachsener nicht zu seinem geistigen Führer — dem Pfarrer seiner Pfarrei hingehen und mit ihm zusammen sein, mit ihm sich unterhalten, singen, ein Gedicht vortragen? Was ist da Verbrecherisches dabei? Wir haben nichts gegen die sowjetische Regierung gesprochen. Warum bedrohen sie dann und verhören unsere Kinder? Vielleicht nur deswegen, weil sie noch nicht verdorben sind? Die obengenannten Beamten sollten ihren eigenen Kindern mehr Aufmerksamkeit schenken. Ungewollt drängen sich die Worte aus dem Herzen: Herr, wann wird das alles zu Ende sein?

Im Angesicht dieser und vieler anderer Tatsachen der Diskriminierung verurteilen wir, die Gläubigen der römisch katholischen Pfarrei von Viduklė, derartiges Benehmen der sowjetischen Beamten, das weder mit der sowjeti­schen Verfassung, noch mit den Normen des internationalen Rechts, wie auch schließlich mit den Normen der elementaren Menschlichkeit vereinbar ist. Wir bringen unseren strengsten Protest zum Ausdruck. (Die Erklärung ist abgekürzt — Red.)

Viduklė, am 28. 2. 1982        Unterzeichnet von 528 Gläubigen

Kelmė

An den ersten Sekretär der KP Litauens P. Griškevičius Protesterklärung

der Priester Jonas Bučinskas, Pfarrer der Pfarrei Stulgiai und Juozas Razmantas, Pfarrer der Pfarrei Žalpiai

Am 30. November d. J. überraschte uns das Exekutivkomitee des Rayons Kelmė mit einer unerwarteten Nachricht, daß die Administrativkommission des Rayons Kelmė (Vorsitzende Pliuščiauskienė, Sekretärin Dainauskaitė, Mitglieder — Kleivinis, Sčeponavičienė, Sadauskas, Žikaris) uns mit je 50 Rubel Strafe deswegen belegt hat, weil wir »ohne mit RVK vereinbart zu haben, am 1. November d. J. eine Demonstration zum Friedhof organisierten und dadurch die vom Präsidium des Obersten Rates der LSSR am 28. Juli 1976 bestätigten Vorschriften der religiösen Vereinigungen Artikel 50 ver­letzten«.

Da unsere beiden Anschuldigungen buchstabengenau identisch sind, schreiben wir diesen Protest gemeinsam. Die Zusammenstellung dieser Anschuldigung zeigt die Unwissenheit der Verfasser. Kann man kultische Bräuche als De­monstration bezeichnen? Wenn es wirklich eine Demonstration gewesen sein sollte, dann hätten dieses Ereignis andere Organe untersucht, nicht die Administrativkommission, und das an demselben Tag, aber nicht nach einem Monat.

Schon seit dem Jahre 835 feiert die Katholische Kirche den 1. November als Fest Allerheiligen, und seit 988 den 2. November als Fest Allerseelen, zur Verehrung aller Verstorbenen im Herrn. Deswegen geht man am Vor­abend von Allerseelen zum Friedhof, um die Angehörigen und alle Ver­storbenen zu ehren (siehe Zeremonienbuch II. Teil, Seite 368, Vilnius — Kaunas 1966).

Der Priester Jonas Bučinskas, Pfarrer von Stulgiai, ist privat zum Friedhof hingegangen und betete dort gemeinsam mit den Anwesenden. Der Priester Juozapas Razmantas, nachdem er eine Prozession am Kirchhof abgehalten hat, trug gemeinsam mit den Gläubigen die Kerzen zum Friedhof auf die Gräber der Angehörigen. Der Friedhof selbst befindet sich auf der anderen Seite der Dorfstraße. Kann man in diesem gemeinsamen Gebet eine Demonstration sehen? Ohne jeden Zweifel nicht. Das ist nur das Er­gebnis der Phantasie und der Angst der Gottlosen, eine Fortsetzung der Psychose der »Schweinepest«. Man möchte wirklich gerne wissen, womit die Gottlosen es begründen, wenn sie uns eine tausendjährige Tradition und liturgische Vorschriften verbieten? Sie selber, obwohl sie an das Leben nach dem Tode und die geistige Unsterblichkeit der Seele nicht glauben, gehen seit 1966 am Vorabend von Allerseelen (!) zu Friedhöfen und erweisen auf ihre Weise den Verstorbenen die Ehre. Sie hätten sich übrigens auch einen an­deren Tag aussuchen können.

Auf den Friedhöfen von Stulgiai und Žalpiai sind beinahe nur die Gläu­bigen — Katholiken beerdigt. Wie soll man in juristischer und menschlicher Sprache diese Erscheinung erklären: die Gottlosen dürfen zum Friedhof der Katholiken hingehen, ohne bestraft zu werden, für die Katholiken aber ist das eine Demonstration und ein Vergehen. Wie, wann und auf welche Weise man den Verstorbenen die Ehre erweisen soll, das lehrt uns die Kirche — unsere geistige Mutter. Deswegen können wir die Führung der Gottlosen nicht brauchen.

Die Verfassung der LSSR behauptet, daß »Die Bürger der LSSR sind, un­abhängig von der Herkunft, dem Verhältnis zur Religion, der Art und Charakter der Arbeit, vor dem Gesetz gleich« (Art. 32). Warum dann igno­rieren die Gottlosen diesen so klaren Artikel der Verfassung? »In Übereinstimmung mit den Interessen des Volkes... wird den Bürgern der SSR Litauens garantiert: die Redefreiheit, die Pressefreiheit, die Ver­sammlungsfreiheit und die Freiheit der Durchführung der Straßenumzüge« (Art. 48). Unsere Gläubigen sind Kolchosbauern. Also, sie sind das Volk, über das der genannte Artikel spricht. Warum reißen dann die Gottlosen die Rechte des Volkes an sich?

»Den Bürgern der SSR Litauen wird die Gewissensfreiheit garantiert« (Art. 50). Wo ist denn die von .der Verfassung garantierte Freiheit, wenn wegen eines gemeinsamen Gebets die Priester als Verbrecher betrachtet und be­straft werden? Welchen Wert haben die Erklärungen der hohen sowjetischen Beamten, daß sich die sowjetische Regierung in die inneren Angelegenheiten der Kirche und in das Gebiet des kanonischen Rechts nicht hineinmischt? Welchen Wert hat ein Artikel der Verfassung, wenn er nicht das Minimum an religiöser Freiheit zu sichern vermag, das er verkündet? Warum treiben die Gottlosen Willkür und diskriminieren die Gläubigen, wenn die Verfas­sung das Grundgesetz ist? Die Katholiken Litauens haben durch einige Jahr­zehnte der Nachkriegszeiten gelernt, alle Kränkungen zu erdulden und werden sie mit Hilfe Gottes auch in Zukunft erdulden.

Wir sind der Meinung, daß es schon an der Zeit ist, um zu verstehen, daß die andauernde Diskriminierung der Gläubigen der sowjetischen Regierung keine Ehre macht und den Atheismus kompromittiert. Die Kirche aber und den Glauben werden sie gewiß nicht besiegen.

Hiermit erklären wir gleichzeitig, daß wir die am 28. 7. 1977 von dem Prä­sidium des Obersten Rates der LSSR bestätigten »Vorschriften der religiösen Vereinigungen« genau so betrachten, wie es in dem Dokument Nr. 5 des Komitees der Katholiken zur Verteidigung der Rechte der Gläubigen steht, zu dem 2 Bischöfe und 520 Priester sich solidarisch erklärt haben. Sie sind gegen das Kirchenrecht (Kanones), gegen die Verfassung und die interna­tionalen Vereinbarungen der UdSSR. Deswegen werden wir sie nicht ein­halten, ungeachtet der Opfer, die die Gottlosen Litauens von uns verlangen werden. Entscheidet selber, ob es recht ist, euch mehr zu gehorchen als Gott« (Apg. 4, 19).

Am 10. Dezember 1981

Tag der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (Die Erklärung ist gekürzt — Red.)

Priester Juozapas Razmantas Priester Jonas Bučinskas

Žagarė

An den Vorsitzenden des Exekutivkomitees des DŽDT Rayon Joniškis Erklärung

des Priesters Gustavas Gadunavičius, Pfarrer in Žagarė. Verehrter Vorsitzender,

Ich möchte mich bei Ihnen wegen ungesitteten Benehmens der unter Ihrer Aufsicht arbeitenden Vorsitzenden des Exekutivkomitees der Stadt Žagarė, Jasienė, beschweren.

1.        Jasienė hetzt die Gläubigen gegen den Pfarrer, und zwar gegen mich, indem sie mein Ansehen erniedrigt und fordert, mir nicht zu gehorchen. Den Vorsitzenden des Kirchenkomitees von Žagarė Labanauskas hat sie vorgeladen und forderte ihn auf, dem Pfarrer nicht zu gehorchen, denn der Pfarrer sei nur ein gedungener Kultdiener.

'Ich möchte unterstreichen, daß weder Jasienė, noch das Kirchenkomitee von Žagarė, noch jemand anders mich gedungen hat, um die religiösen Handlungen in der Kirche von Žagarė zu verrichten. Die Struktur der römisch Katholi­schen Kirche ist hierarchisch, die nach Kanones arbeitet. Dieser Ordnung nach ernennt der Papst die Bischöfe, und die Bischöfe — die Pfarrer. Für Žagarė ernannte mich der Bischof. Er ernannte mich nicht nur, um die Kult­handlungen zu verrichten, sondern auch das ganze religiöse Leben der Pfarrei zu führen: den Gläubigen die Glaubenswahrheiten zu lehren, das Opfer der hl. Messe zu feiern, die Sakramente zu spenden, die Kirche zu verwalten. Also, der Pfarrer ist nicht ein Diener der Gläubigen, sondern der Führer. Genau so, wie Sie nicht der Diener des Rayons, sondern der Führer sind. Nach der sowjetischen Struktur sind keine Diener mehr geblie­ben. Es gibt Arbeiter, Bauern, Beamte, Arbeitsintelligenz, Amtsleiter. Wozu braucht Jasienė den Pfarrer gegen seine Pfarrgläubigen zu erniedrigen, einen Diener zu nennen?

2.        Jasienė hat mich auch verleumdet. Um ihrem Haß gegen die Priester Ausdruck zu verleihen, sagte sie zu demselben Bürger: »Ihr Pfarrer hat schon 25 Jahre lang gesessen und jetzt will er wieder sitzen.«
Irgendjemanden zu lieben oder zu hassen, ist eine persönliche Angelegenheit jedes einzelnen Menschen; auf die Liebe der Jasienė erhebe ich keinen Anspruch. Einen Haß aber öffentlich gegenüber einem vorgeladenen Interessenten, sogar gegen einen ideologischen Feind zum Ausdruck zu bringen, ist nicht weniger als ungesittet. Meine christliche Weltanschauung fordert, das Böse zu hassen, den Menschen aber, sogar den Feind, zu lieben.

Der Jasienė nach, wenn ich schon 25 Jahre »gesessen« habe, dann müßte ich schon irgendein Bandit im priesterlichen Gewand sein. In Wirklichkeit ist das aber eine pure, hundertprozentige Verleumdung. Ich bin in meinem ganzen Leben noch nie verurteilt gewesen. Es stimmt, gleich nach dem

Kriege, in dieser unglückseligen »Personenkult-Epoche«, wurde ich festge­nommen, aber gleich wieder, ohne irgendwelche Gerichtsverhandlung frei­gelassen. Wer hat der Jasienė das Recht gegeben, ohne den richtigen Sachver­halt zu wissen, derartig die Menschen zu mißachten? 3. Es sieht so aus, daß die Ausdrücke nicht zu überlegen, die Menschen­würde herabzusetzen der Arbeitsstil der Jasienė ist. Den Vorsitzenden des Kirchenkomitees von Žagarė R. Labanauskas beschimpfte sie, indem sie ihn »Mißgeburt« genannt hat. Wenn ein Mensch gewissenhaft in der Land­wirtschaft arbeitet, eine verantwortungsvolle Stelle einnimmt, wenn die Gläubigen von Žagarė ihn zum Vorsitzenden des Kirchenkomitees gewählt haben, dann sieht es so aus, daß er ein ehrenwerter Mensch sei, auf keinen Fall eine Mißgeburt. Ich bitte den verehrten Vorsitzenden, die Jasienė zu ermahnen, damit sie die auf meine Adresse gerichtete Verleumdung wider­ruft. Andernfalls behalte ich mir das Recht vor, eine Satisfaktion auf dem Gerichtsweg zu suchen.

Pfarrer von Žagarė
Žagarė, am 29. 12. 1981        G. Gudanavičius

Als die Klage untersucht wurde, verleugnete die Vorsitzende Jasienė ihre Worte.

Kupiškis

An den Vorsitzenden des Präsidiums des Obersten Rates der SSR Litauen Beschwerde

des Vikars der R. K. Kirche zu Kupiškis, Priester Krumpliauskas, Stanislovas, wohnhaft in Kupiškis, Komjaunimo 5.

Die Überschriften in der Zeitung, die Plakate und die festlichen Parolen preisen die Verfassung der UdSSR an als die humanste in der Welt. Auch ich als Priester bin ein vollberechtigter Bürger der UdSSR; ich habe eine sowjetische Mittelschule in Litauen abgeschlossen, ich habe Militär­dienstpflicht erfüllt; ich habe das Priesterseminar in Kaunas abgeschlossen; ich sollte ungehindert den Gläubigen dienen. Ich muß also meinen Pflichten so nachgehen, wie die Kanones der Kirche es von mir verlangen und die Zeremonien so durchführen, wie es in dem Zeremonienbuch vorgeschrieben ist.

Dessen ungeachtet, bestrafte mich die Administrativkommission bei dem Exekutivkomitee des LDT Rayon Kupiškis (Vorsitzender B. Paldauskas, Sekretärin I. Skardžiūtė, Mitglieder — V. Semėnas, K. Lunius, V. Barzdžiu-kienė) mit einer Administrativstrafe von 40 Rubel. In der Erfüllung meiner Pflichten bin ich am 1. November 1981, am Fest Allerheiligen, zum Friedhof gegangen, um zu beten.

Die Verfassung der UdSSR verkündet in ihrem Artikel 39, daß die Rechte und die Freiheiten der Bürger garantiert sind. Warum werde ich dann in der Ausübung meiner Priesterpflichten eingeschränkt? Die Kommission be­gründete es mit der Anordnung des Präsidiums des Obersten Rates der LSSR »Uber die religiösen Vereinigungen«, herausgegeben am 28. Juli 1976, die ohnehin schon der Verfassung der UdSSR widersprechen und die Gläubigen diskriminieren. Der Artikel 51 derselben Vorschriften erlaubt religiöse Pro­zessionen durchzuführen, die ein unzertrennbarer Teil der Gottesdienste sind. Am Tag Allerheiligen, dem 1. November, gehen alle Gläubigen von der Kirche zum Friedhof, um für die Verstorbenen zu beten, das ist ein unzertrennbarer Teil des Gottesdienstes. Auf die Ausführung dieser Kult­handlungen weisen die Kanones der Kirche und das Zeremonienbuch hin, herausgegeben 1966 in einer sowjetischen Druckerei, auf der Seite 368. In dem Beschluß der Kommission wurde festgestellt, daß ich eine religiöse Prozession »organisiert« habe, obwohl allen klar ist, daß an diesem Tag seit , Menschengedenken eine Tradition besteht, gemeinsam zum Friedhof zu gehen und dort gemeinsam mit dem Priester zu beten. Ist das nicht ein Paradox — auf dem Friedhof zu beten ist erlaubt, dort aber mit den Gläu­bigen hinzugehen ist verboten. Ist das keine Verspottung der Gläubigen? Auch die Ungläubigen haben an diesem Tag eine Prozession durchgeführt, sie bestraft aber niemand.

Artikel 52 der Verfassung der UdSSR garantiert die Gewissensfreiheit und verbietet das Schüren der Feindschaft und des Hasses im Zusammenhang mit religiösen Bekenntnissen. Wie soll man das Benehmen des Stellvertreters des Direktors der »V. Rakašius« Mittelschule im Rayon Kupiškis, des Kom­munisten Bočiulis betrachten? Er behält die Schüler, die Kinder gläubiger Eltern, 2 bis 3 Stunden nach dem Unterricht; er terrorisiert sie verschieden­artig; er zieht sie an den Ohren, weil sie in die Kirche gehen und an Kult­handlungen teilnehmen. Das kann jedes Kind und seine Eltern bezeugen. Er schickt die Lehrer in die Kirche, den Zöglingen nachzuspionieren; er zwingt die Schüler, Aufsätze zu schreiben, die ihre Uberzeugung betreffen, wie z. B. »Wie sind deine Anschauungen zur Religion« usw. Ist das nicht eine Ver­letzung der Gewissensgefühle der gläubigen Eltern und Kinder? Ist das nicht ein Schüren des Hasses gegen die Gläubigen? Sind denn vor dem Gesetz nicht alle gleich? Warum wird er nicht von einer solchen Kommission be­straft? Ihm ist die Freiheit gegeben, die Kinder der gläubigen Eltern zu erniedrigen, zu verspotten und zu verachten.

Ich bitte Sie, Vorsitzender, dem mir und den Gläubigen öfters zugefügten Unrecht Ihre Aufmerksamkeit zu schenken und zu erzwingen, daß die die Glaubens- und Gewissensfreiheit betreffenden Artikel der Verfassung der UdSSR und der am 1. August 1975 in Helsinki unterzeichneten Schlußakte eingehalten werden.

Kupiškis, am 12. Dezember 1981        Priester St. Krumpliauskas

Die Antwort des Vorsitzenden des Präsidiums des Obersten Rates: Am 13. Februar 1982 wurde in der Rayonzeitung von Kupiškis »Komunizmo keliu« (»Auf dem Weg des Kommunismus«) ein verleumderischer Artikel »Was will der Vikar St. Krumpliauskas erreichen« abgedruckt. Am 18. Februar 1982 wurde Priester Krumpliauskas in der Staatsanwalt­schaft schriftlich ermahnt, daß er den Vertreter des Schuldirektors A. Bočiulis verleumdet und die »Vorschriften der religiösen Vereinigungen« verletzt haben soll.

An den Administrator der Diözese Telšiai und der Prälatur Klaipėda Priester Antanas Vaičius

Erklärung

Am 26. Januar 1982 erschien in »Tiesa« (»Die Wahrheit«) ein Artikel: »Lüge von der Kanzel«.

Nachdem wir, die Gläubigen von Šilalė, diesen Artikel durchgelesen haben, nehmen wir Anstoß an einer erneuten Attacke der Gottlosen gegen unseren Vikar Priester Vytautas Skiparis.

Der ganze Artikel zeigt eindringlich das wahre Gesicht der Gottlosen — eine abscheuliche Lüge, Schwindel und Haß. Es gibt in der ganzen Welt keine solche Organisation, die durch ihre Barbarei und Rücksichtslosigkeit in der Presse und im Leben vergleichbar wäre.

Der Priester V. Skiparis verleumdet nie und lügt nie in seinen Predigten. (In dem Artikel steht geschrieben: »er verleumdet und lügt«!). Er sagt die Wahrheit; er hebt die von den Gottlosen angetanen Unrechte den Gläubigen gegenüber hervor; er verteidigt unsere, der Gläubigen Kinder, läßt nicht zu, daß die Lehrer sie verspotten. In dem Artikel werden die Worte des Kassie­rers des Kirchenkomitees von Šilalė zitiert: »Mir ist es nicht zu Ohren gekom­men, daß jemand die Leute wegen ihrer religiösen Anschauungen verfolgt.«

So können nur die Gottlosen und ihre Helfer reden und schreiben. Die Gläubigen würden so etwas nie sagen, denn sie erdulden und ertragen an eigener Haut die von den Gottlosen zugefügten Kränkungen, Verleumdungen und Verspottungen. Weiter sagt der Kassierer Juozas Štombergas in diesem Artikel: »Wir, die Gläubigen, sind mit den Vorschriften der religiösen Ver­einigungen zufrieden.«

Gegen diese Vorschriften haben sich 2 Bischöfe Litauens und 522 Priester ausgesprochen. Gegen sie sprach sich auch das ganze gläubige Volk Litauens aus. Gegen sie sprachen auch wir uns, die Gläubigen von Šilalė, aus; wir brauchen keine von den Gottlosen verfaßten Vorschriften, die die Kirche zerstören.

J. Štombergas schreibt: »Die Gläubigen von Šilalė haben mehrmals den V. Skiparis ermahnt; sie haben ihn gebeten, die nichtreligiösen Menschen und die Lehrer nicht zu beleidigen«.

Štombergas sollte nicht im Namen der Gläubigen reden. Wir, die Gläubigen, freuen uns, daß der Priester V. Skiparis den tobenden Gottlosen und Lehrern entgegentritt. Uns ist es auch noch nie zu Ohren gekommen, daß der Priester irgendjemand beleidigt hätte. Im Gegenteil, er fordert alle Gläubigen auf, für die Gottlosen zu beten und für sie Buße zu tun. Wenn wir den Artikel in der »Tiesa« lesen, finden wir die Worte des Vor­sitzenden des Kirchenkomitees Julius Aužbikavičius: »Die Gläubigen unserer Gemeinde haben sich an die kirchliche Obrigkeit gewandt mit der Bitte, an Stelle von V. Skiparis einen anderen Priester zu ernennen, weil dieser nie dagewesene Dinge verbreitet.«

Es sieht so aus, daß Aužbikavičius keinen Unterschied zwischen den Gläu­bigen und den Gottlosen findet. Die Gläubigen würden sich nie an die kirchliche Obrigkeit wenden mit der Bitte, ihren Verteidiger zu versetzen. Nur die Gottlosen könnten darum bitten und solche ihrer Mithelfer wie J. Štombergas und J. Aužbikavičius.

Wir, die unten unterzeichneten Gläubigen, bitten Sie, Euer Hochwürden, den Julijonas Aužbikavičius und den Juozas Štombergas aus dem Kirchenkomitee von Šilalė entfernen zu lassen. Wir brauchen keine gedungenen Gottlosen, wir brauchen keine Kämpfer gegen die Kirche. Wir warten sehnlichst auf die Kämpfer für die Sache Christi, Kämpfer für die Kirche und die Gläubigen.

Unterzeichnet von einigen hunderten Gläubigen von Šilalė

Am 3. 2. 1982