An das Präsidium des Obersten Sowjets der LSSR

Abschriften an das Präsidium der Akademie der Wissenschaften der LSSR an den Vorstand der Bewegung zur Umgestaltung Litauens

Erklärung des Katholischen Episkopats Litauens.

Die Akademie der Wissenschaften und die Bewegung zur Umgestaltung haben Bürger, Organisationen und gesellschaftliche Gruppen dazu aufge­fordert, Vorschläge einzubringen, wie man das Grundgesetz, die Verfassung der SSR Litauens vervollkommnen könnte. In diesem Schreiben an die Regierung der LSSR greifen wir dies auf. Da wir wissen um die Erfahrun­gen, Anschauungen und Erwartungen der Geistlichkeit und der gläubigen Katholiken Litauens, reichen wir also in unserem und ihrem Namen fol­gende Erklärungen bzw. Vorschläge ein:

1.     Die Katholiken Litauens setzen große Hoffnung auf die begonnene nationale, politische und geistige Erneuerung der Gesellschaft und erwar­ten, daß die lange andauernde Diskriminierung der gläubigen Bürger auf­hört, daß der Religion und auch der Kirche eine würdige Rolle, entspre­chend der Deklaration der Menschenrechte, der Schlußakte der Konferenz von Helsinki und anderen Dokumenten von Weltbedeutung, nach den Prinzipien der Demokratie und der Gerechtigkeit im sozialen und im kul­turellen Leben eingeräumt wird.

2.     Die bisher gültigen Verfassungen haben die Gläubigen hauptsächlich dadurch diskriminiert, daß sie ihnen das Recht verweigerten, die eigene Überzeugung und Weltanschauung zu propagieren. Die antireligiöse Propa­ganda aber wurde in der alltäglichen Praxis mit allen staatlichen Mitteln, mit dem von gläubigen Bürgern verdienten Geld also, finanziert und betrieben.

Damit eine Gleichstellung aller Bürger hinsichtlich der Äußerung ihrer Überzeugungen erreicht werden kann, ist in der zukünftigen Verfassung der LSSR folgende Bestimmung notwendig:

- Allen Bürgern wird die Meinungs-, Gewissens- und Religionsfreiheit, wie auch die des Unglaubens garantiert, gleichzeitig aber auch das Recht, einzeln oder in der Gemeinschaft mit anderen die eigenen Überzeugungen und Anschauungen zu bekennen und sie mit friedlichen Mitteln zu verbreiten.

3.        Weder die Verfassung, noch die Gesetze und erst recht nicht die Praxis des alltäglichen Lebens haben den gläubigen Bürgern die gleichen Rechte wie den anderen Bürgern gewährt und ihnen einen Aufstieg in der Arbeit, in der kulturellen oder gesellschaftlichen Tätigkeit ermöglicht. Deswegen ist folgende Bestimmung notwendig:

-        Niemand darf auf irgendeinem Gebiet wegen seiner Rasse, seiner Nationali­tät, seiner sozialen Herkunft oder Lage, wegen seiner Anschauungen und Über­zeugungen oder wegen deren Äußerung, noch auch wegen seiner Beziehung zu einer Religion diskriminiert oder privilegiert werden.

4.        Weil die wahre Gewissens- und Religionsfreiheit wie auch die Freiheit der Überzeugungen nicht nur die Freiheit der religiösen oder atheistischen Überzeugungen bedeutet, sondern eine Freiheit im allgemeinen und das Recht, sich in allem und in jeder Beziehung von dem eigenen Gewissen leiten zu lassen, ist folgende Bestimmung notwendig:

-        Niemand darf jemanden zwingen oder selbst von jemandem gezwungen wer­den, gegen sein eigenes Gewissen oder seine Überzeugungen zu reden, zu han­deln oder sich zu verhalten.

5.        Das Prinzip der Trennung der Kirche vom Staat muß so formuliert werden, daß es das Recht der echten kirchlichen Gemeinschaften garantiert, sich in ihren inneren Angelegenheiten nach den Cañones der Kirche zu richten; damit es nicht so wird, wie bis jetzt, wo sich die Kirche mit ihrem Bemühen den laufenden Zielen der Politik des Staates unterordnen sollte.

Man muß den religösen Gemeinschaften das Recht einer juristischen Per­son verleihen.

6.        Auf Grund der Artikel der Verfassung ist es nur erlaubt, Organisationen und Vereine zu gründen, Kundgebungen und Märsche zu organisieren usw., wenn sie dazu bestimmt sind, die sozialistische Ordnung zu festigen. Eine Tätigkeit der religiösen Vereine oder kirchlichen Bruderschaften war bisher nicht zugelassen, und religiöse Zusammenkünfte, religiöse Prozessionen mit Ausnahme auf dem Kirchhof oder auf dem Friedhof wurden nicht genehmigt, obwohl dies, wie man weiß, nicht im geringsten darauf abzielt, die bestehende Ordnung zu schädigen.

Die entsprechenden Artikel der Verfassung, die Organisationen, Aufmär­sche, Kundgebungen, aber auch die Presse und andere Massenmedien betreffen, müssen so geändert werden, daß diese Möglichkeiten, sich zu versammeln und zu äußern, den Gläubigen genau so gewährt und zugäng­lich werden, wie den anderen auch.

7.        Das Präsidium des Obersten Sowjets der UdSSR hat am 2. Juli 1962 ein Übereinkommen über den Kampf gegen die Diskriminierung auf dem Gebiet der Bildung ratifiziert und sich verpflichtet, die Bildungsgesetze mit diesem Übereinkommen in Einklang zu bringen. Aber auch heute, nach 26 Jahren, wird der Artikel 5 noch durchgehend verletzt, weil den gläubigen Eltern nicht die Möglichkeit gegeben wird, eine gründliche reli­giöse und moralische Erziehung nach den eigenen Überzeugungen und Weltanschauungen zu garantieren und den Kindern der gläubigen Eltern durchweg eine ihren Überzeugungen widersprechende atheistische Erzie­hung aufgezwungen wird.

Die Verfassung und die Bildungsgesetze wie auch die Praxis selbst müßten in Einklang mit diesem Artikel 5 des Übereinkommens den Vereinigungen der Gläubigen eine Möglichkeit einräumen, ihrer Weltanschauung entspre­chende Schulen zu gründen oder eine entsprechende Bildung zu organisie­ren und zu garantieren, nach der die Schule den Kindern und Jugendlichen keine Weltanschauung einprägt, die den Überzeugungen ihrer Eltern wider­spricht.

8. Die Vorbereitung und die Annahme der Verfassung wird nur dann wirk­lich demokratisch, wenn ihr Entwurf der Beratung des ganzen Volkes un­terworfen wird, wenn die Einwände der Bürger bei der endgültigen Redak­tion berücksichtigt werden und wenn ein Referendum zu ihrer Annahme stattfindet.

Die Katholiken der Republik werden durch ihren hervorragenden Fleiß, durch ihre Gewissenhaftigkeit, ihre Entschlossenheit und durch ihr geisti­ges Potential viel mehr an der demokratischen Umwandlung und Erneuer­ung der Gesellschaft teilnehmen, wenn ihre Rechte und ihre Erfordernisse sicherer berücksichtigt werden.

Šiluva, am 11. September 1988.

Es unterschrieben:

Kardinal Vincentas Sladkevičius Erzbischof Liudvikas Povilonis Bischof Julijonas Steponavičius Bischof Antanas Vaičius Bischof Juozas Preikšas Bischof Vladislovas Michelevičius Bischof Romualdas Krikščiūnas Prälat Kazimieras Dulksnys Prälat Algirdas Gutauskas

An den Generalsekretär des ZK der KPdSU, M. Gorbatschow Erklärung

der Priester der Diözese Vilkaviškis der Katholischen Kirche Litauens

Wir freuen uns über Ihre Worte, die Sie in einer Rede äußerten und schöp­fen große Hoffnung daraus. Sie sagten: „Die Gläubigen sind sowjetische Menschen, arbeitende Menschen und Patrioten; sie haben das vollkom­mene Recht, ihre Anschauungen entsprechend zum Ausdruck zu bringen. Die Umgestaltung, die Demokratisierung und die Transparenz erfassen auch sie, und zwar vollkommen, ohne jegliche Einschränkung" („Tiesa" vom 30.4.1988). Wir empfinden eine moralische Verpflichtung, uns an Sie zu wenden und Ihnen die Meinung der Gläubigen über die Ungerechtig­keiten vorzutragen, die sie erlebt haben. Zu Zeiten Stalins und der Stagna­tion haben viele Menschen verschiedener Berufe unseres Volkes unheim­lich viel gelitten, unter ihnen auch viele Gläubige und Priester. Es ist schmerzlich, daß der Prozeß der Umgestaltung hinsichtlich der Religion seitens der Regierungsorgane fast nicht zu bemerken ist, obwohl jetzt auch viel von der Wiedergutmachung geredet wird. Deswegen bitten wir Sie:

1.        Unverzüglich die auch jetzt noch andauernden Ungerechtigkeiten wie-
dergutzumachen, und zwar:

- Bischof Julijonas Steponavičius, der seit 1961 ohne Gerichtsbeschluß nach Žagarė verbannt ist, zu erlauben, nach Vilnius zurückzukehren und sein bischöfliches Amt ungehindert auszuüben;

- eine sofortige Haftentlassung für jene Menschen anzuordnen, die in der Vergangenheit wegen ihres Kampfes für die Demokratisierung und die Ver­wirklichung der Gleichberechtigungsprinzipien inhaftiert worden sind; es sind dies der Priester Sigitas Tamkevičius und die Laien Viktoras Petkus, Balys Gajauskas, Petras Gražulis und andere;

- den Gläubigen die wichtigsten Heiligtümer Litauens, die Kathedrale von Vilnius und die St. Casimir-Kirche, die ihnen mit Gewalt weggenommen wurden, zurückzugeben;

- zu erlauben, die zerstörten und niedergebrannten Kirchen in Riliškės, Batakiai, Gaurė, Kiaunoriai wiederaufzubauen;

- den Katholiken zu erlauben, Kirchen in neuen Städten und in den neuen Mikrorayons der größeren Städte zu errichten.

2.        Bei der Bemühung, die in der Verfassung der UdSSR und der LSSR unterstrichene Gleichberechtigung der Gläubigen und der Ungläubigen zu erreichen, ist es unbedingt notwendig sie so auszurichten, daß die Katholiken sowohl juristisch als auch praktisch frei nach dem kanonischen Recht und nach der durch ihren Glauben festgelegten Ordnung ihr inneres Leben führen dürfen.

Bei der Erfüllung der internationalen Verpflichtungen ist es notwendig, den gläubigen Eltern dieselben Möglichkeiten zu garantieren, ihre religiösen Überzeugungen ihren Kindern zu übermitteln, wie sie die ungläubigen Eltern hinsichtlich ihrer Kinder haben.

Es muß garantiert werden, daß kein Bürger - kein Schüler, kein Student, kein Lehrer, kein Arbeiter, kein hoher Beamter - wegen seines Glaubens­bekenntnisses oder seines öffentlichen Praktizierens verhört oder erniedrigt wird.

Es muß streng verboten werden, daß irgendwelche Beamte der Zivilregie­rung jene jungen oder erwachsenen Männer terrorisieren, die Priester wer­den wollen, wie es auch notwendig ist, letzteren zu erlauben, frei, ohne jeg­liche Einschränkung, in das Priesterseminar einzutreten.

Es muß dafür gesorgt werden, daß jeder Gläubige an seinen großen Feier­tagen von der Arbeit befreit wird.

3. Auf dem organisatorisch-gesellschaftlichen Gebiet müssen den Gläubi­gen genau dieselben Rechte eingeräumt werden, wie sie die Atheisten haben.

Es muß also erlaubt werden, in den Bewegungen oder Vereinen der Gläu­bigen, die dem Fortschritt des religiösen Lebens oder der Sittlichkeit der Gesellschaft dienen, z. B. der Katholischen Abstinenzbewegung oder Wohl-fahrts- und Hilfsvereinigungen, sich zu betätigen;

- es muß Vertretern der Katholischen Kirche erlaubt werden, zur Ver­breitung des Glaubens und zur Pflege der Moral die Massenmedien zu benutzen;

- die Gläubigen dürfen nicht gehindert werden, Bücher und Zeitschriften nach ihren Vorstellungen zu drucken, soviel sie wollen.

Wir hoffen, daß in dieser Zeit der Umgestaltung und der Demokratisierung in den Bemühungen nach allgemeiner Gerechtigkeit und Wahrheit (diese Bemühungen befürworten auch wir, die Gläubigen), das Prinzip der verfas­sungsmäßigen Gleichberechtigung aller Bürger, der gläubigen wie der ungläubigen, das einzuhalten die Regierung der UdSSR sich durch die Unterzeichnung der Deklaration der Menschenrechte der Vereinten Natio­nen und der Schlußakte der Vereinbarungen von Helsinki verpflichtet hat, endlich realisiert wird.

Kaunas, am 3.6.1988.

Es unterschrieben:

Priester P. Adomaitis, Gerdašiai Priester J. Alesius, Leipalingis Priester G. Bulevičius, A. Panemunė Priester V. Bobinas, Išlaužas Priester V. Čėsna, Skriaudžiai Priester P. Dumbliauskas, Tabariškės Priester Msgr. Dekan A. Gustaitis, Garliava Priester J. Grudzinskas, Seirijai Priester Dekan V. Jalinskas, Lazdijai Priester B. Jarušauskas, Krikštonys Priester D. Jasulaitis, Būdvietis Priester L. Kavaliūnas, Aleksotas Priester P. Kražauskas, Liubavas Priester Pr. Liutvinas, A. Panemunė Priester V. Prajara, Garliava Priester P. Perlaitis, Šlavantai Priester I. Plioraitis, Kapčiamiestis Priester V. Radzevičius, Šlienava Priester P. Račiūnas, Alytus Priester J. Radzevičius, Liškiava Priester B. Ražukas, Šventežeris Priester V. Rudzinskas, Rudamina Priester K. Skučas, Veiveriai Priester Z. Stepanauskas, Lazdijai Priester J. Sventickas, Seirijai Priester P. Vagneris, Zapyškis Priester J. Užupis, Prienai Priester K. Žukauskas, Prienai

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An Ihre Exellenzen die Bischöfe Litauens, die Verwalter der Diözesen und die Leiter des Priesterseminars

Erklärung der Priester der Diözese Panevėžys

Die Vorbereitung der Priester liegt uns allen am Herzen, denn davon ist die Zukunft der Kirche Gottes, das moralische Niveau der Gläubigen wie auch das geistige Bild der Heimat abhängig. Deswegen übermitteln wir einige Gedanken und Vorschläge in dieser Frage:

1.     Wir wünschen, daß die Ordinarbischöfe alle Priester verpflichten, die Kinder, die sich zum Empfang der heiligen Sakramente vorbereiten, mit Sorgfalt zu katechisieren, und zwar nicht nur durch ihre Überprüfung und Zulassung zu den hl. Sakramenten, sondern auch durch ihre Einführung in das religiöse Leben. Erst dann mögen die Priester eine Auswahl unter den Jungen der religiösen Familien treffen und sie über Jahre hin im Hinblick auf den möglichen Priesterberuf fördern. Auf diese Weise wird die Zahl der Berufenen und ihre Qualität vergrößert.

2.     Es wäre wünschenswert, daß die Ordinarbischöfe die Priester verpflich­ten, Neigungen, Motive, Tugenden, Fähigkeiten, Sozialität und Charakter der Kandidaten allseitig, gründlich und vollkommen zu prüfen, wenn sie jungen Männern, die in das Priesterseminar eintreten wollen, ein Empfeh­lungsschreiben ausstellen. Es wäre notwendig, daß an der endgültigen Aus­lese, bei der Aufnahme der Kandidaten in das Priesterseminar, die Vertre­ter des Priesterseminars, die Ordinarbischöfe, Konsultoren und die Priester teilnehmen, die die Empfehlungen schreiben. Über die Aufnahme des Kandidaten sollte nichts anderes entscheiden, als die Tauglichkeit des Kan­didaten und die begründete Hoffnung, daß er einmal ein guter Priester wird.

3.     Wir sind der Meinung, daß die Leitung des Priesterseminars selbst eine größere Verantwortung für die Tauglichkeit der Kandidaten und die nötige geistige Atmosphäre im Priesterseminar empfinden sollte. Das Priester­seminar müßte auch den besten Kandidaten geistig noch höher emporbrin­gen können, nicht aber ihn verkümmern lassen. Wir meinen, daß man das alles erreichen könnte, wenn:

4.     jeder Professor oder Dozent selbst eine nötige geistige Höhe besitzt,

5.     jeder Professor oder Dozent nicht nur den Stoff des Lehrmaterials gut übermittelt, sondern sich auch um eine gute Allgemeinbildung bemüht,

6.     den geistigen Übungen und den Problemen der Askese größere Auf­merksamkeit gewidmet wird,

7.     die geistige Führerschaft mehr Beziehungen mit der Elite der Semina­risten unterhält und Bedingungen schafft, daß die Elite den Ton der gei­stigen Atmosphäre im Priesterseminar angibt, und nicht irgendwelche oft sogar unkontrollierte Gruppierungen.

4.        Es wäre nötig, daß die Leitung des Priesterseminars, wenn sie die Seminaristen in die Sommerferien entläßt, den Ordinarbischöfen eine ausführliche Charakteristik der Seminaristen ihrer Diözesen übergibt, auf Grund derer der Ordinarbischof, nach einer Beratung mit den Konsultoren, den Seminaristen einen Ferienaufenthaltsort zuweist und dem Pfarrer dieser Pfarrei eine konkrete Aufgabe auferlegt.

5. Es wäre nötig, daß die Neupriester nur in eine solche Pfarrei berufen werden, wo fromme und ideal eingestellte Pfarrer tätig sind, die ihnen auch eine Stütze sein könnten.

Diese Gedanken und Vorschläge hat uns die Liebe zur Kirche und der Wunsch, ihre leuchtende Zukunft sehen zu dürfen, diktiert.

Am 23. Mai 1988.

Es unterschrieben 105 Priester.

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An den Generalsekretär des ZK der KPdSU, M. Gorbatschow

Erklärung der Katholiken Litauens

Als wir im Jahre 1987 das 600-jährige Jubiläum der Taufe Litauens began­gen haben, waren wir traurig, weil wir dieses uns so teure Jubiläum nicht in der historischen Kathedrale von Vilnius, also nicht an der Stelle feiern durften, an der die Taufe Litauens anfing und wo die irdischen Überreste eines der Täufer Litauens, Vytautas des Großen, ruhen. Die Kathedrale von Vilnius, die Zentralkirche der Katholiken Litauens und der Erzdiözese Vilnius, fungiert schon seit mehr als 35 Jahren als Bildergalerie und Kon­zertsaal. Bei den Vorbereitungen des 1000-jährigen Jubiläums der Taufe Rußlands wurde den Gläubigen der Orthodoxen Kirche das Danilow-Klo-ster in Moskau zurückgegeben.

Wir bitten Sie darum, aus Anlaß der Feier des 600-jährigen Jubiläums der Taufe Litauens auch uns das Zentralheiligtum unseres Landes, die Kathe­drale von Vilnius, zurückzugeben.

Im Jahre 1987.

Es unterschrieben die Gläubigen:

In Panevėžys (St. Peter und Paul-Kirche) - 4731 in Šunskai, Rayon Kapsukas - 337 in Patilčiai, Rayon Kapsukas - 102 in Alytus I - 402

in Vidiškiai, Rayon Ukmergė - 1236

in Vabalninkas, Rayon Biržai - 467

in Švėkšna, Rayon Šilutė - 506

in Kudirkos Naumiestis, Rayon Šakiai - 446

in Kiaukliai, Rayon Širvintai - 447

in Alvitas, Rayon Vilkaviškis - 763

in verschiedenen Pfarreien – 7509

 

An den Generalsekretär des ZK der KPdSU, M. Gorbatschow Erklärung

der Priester und der Gläubigen der Katholischen Kirche Litauens

In den Jahren 1987 bis 1988 haben sich 97343 Gläubige Litauens an Sie, Generalsekretär, mit der Bitte gewandt, aus Anlaß des 600-jährigen Jubi­läums der Taufe Litauens den Gläubigen die Kathedrale von Vilnius zurückzugeben. Auf ihre Erklärungen antwortete in Ihrem Namen die Stellvertreterin des Vorsitzenden des Exekutivkomitees des Volksdeputier­tenrates, A. Čeplejienė. Ihre Antwort war negativ: Es fehle angeblich in Vilnius an Objekten für kulturell-soziale Aufgaben, eines von ihnen sei die Kathedrale von Vilnius, in der eine Bildergalerie und ein Konzertsaal ein­gerichtet ist, deswegen sei es nicht sinnvoll, die Kathedrale den Gläubigen zurückzugeben.

Wir, die Katholiken Litauens, können mit einer derartigen Argumentation nicht einverstanden sein. Wenn die Kathedrale religiösen Zwecken zuge­führt wird, werden sie, genau wie die anderen Kirchen, auch die Kunstlieb­haber besuchen können. Konzerte der religiösen und der klassischen Musik können in der Kathedrale abgehalten werden. Das kulturelle Leben der Stadt wird also dadurch nicht in Mitleidenschaft gezogen. Den Mangel an kulturellen und sozialen Objekten in der Stadt sollte man durch Neu­bauten, aber nicht auf räuberische Weise lösen.

Die Kathedrale von Vilnius wurde in den dunkelsten Zeiten der Regierung Stalins widerrechtlich weggenommen. Es ist eine moralische Pflicht des sowjetischen Staates, diese Ungerechtigkeit wiedergutzumachen. In dieser Zeit der Umwandlung muß die Kathedrale von Vilnius den Gläubigen zurückgegeben werden.

Am 25. September 1988.

Es unterschrieben seitens der Priester:

Priester P. Adomaitis, Gerdašiai Priester J. Alesius, Leipalingis Priester G. Bulevičius, A., Panemunė Priester V. Bobinas Išlaužas Priester V. Čėsna, Skriaudžiai Priester P. Dumbliauskas, Tabariškės Priester Msgr. Dekan A. Gustaitis, Garliava Priester A. Gražulis, Sangrūda Priester J. Gražulis, Keturvalakiai Priester P. Račiūnas, Alytus Priester J. Radzevičius, Liškiava

Priester B. Ražukas, Šventežeris Priester V. Rudzinskas, Rudamina Priester K. Skučas, Veiveriai Priester J. Sventickas, Seirijai Priester P. Vagneris, Zapyškis Priester J. Užupis, Prienai Priester A. Žukauskas, Prienai Priester J. Grudzinskas, Seirijai Priester Dekan V Jalinskas, Lazdijai Priester B. Jarušauskas, Krikštonys Priester D. Jasulaitis, Būdvietis Priester L. Kavaliūnas, Aleksotas Priester P. Kražauskas, Liubavas Priester Pr. Liutvinas, A. Panemunė Priester St. Mikalajūnas, Veisiejai Priester V. Petruševičius, Šilavotas Priester V. Prajara, Garliava Priester P. Perlaitis, Šlavantai Priester I. Plioraitis, Kapčiamiestis Priester V. Radzevičius, Šlienava

Es unterschrieben die Gläubigen:

In den Kirchen der Stadt Kaunas:

in der Kathedrale - 10156

in der Vytautas-Kirche - die Zahl ist unleserlich

in Šančiai und Vilijampolė - 1205

in der Auferstehungskirche - 1090

in den Kirchen der Stadt Šiauliai - 990 in Telšiai - 999

in der Kathedrale von Panevėžys - 2211

in der St. Peter und Paul-Kirche in Panevėžys - 4400

in Anykščiai - 306

in Ukmergė - 1446

in Rokiškis - 161

in Utena - 922

in Biržai - 990

in Kupiškis - 1159

in Pasvalys - 693

in Pakruojis - 239

in Smilgiai, Rayon Radviliškis - 356 in Krekenava, Rayon Panevėžys - 614 in Veisiejai, Rayon Lazdijai - 656

in Leipalingis, Rayon Lazdijai - 1296 in Kalvarija, Rayon Kapsukas - 388 in Sangrūda, Rayon Kapsukas - 388 in Igliauka, Rayon Kapsukas - 258

P.S. Bis Mitte September 1988 wurden die Unterschriften wegen der Rück­gabe der Kathedrale von Vilnius den Gläubigen unter der ersten Erklärung gesammelt. Als eine negative Antwort erhalten wurde, wurde mit einer neuen Unterschriftensammlung unter der zweiten Erklärung begonnen.

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An den Generalsekretär des ZK der KPdSU, M. Gorbatschow Erklärung

der Priester und der Gläubigen der Katholischen Kirche Litauens

Wir verlangen, S. Exz. dem Bischof von Vilnius, Julijonas Steponavičius zu erlauben, aus der Verbannung in Žagare nach Vilnius zurückzukehren und ungehindert sein Amt auszuüben.

Am 22.10.1988.

Es unterschrieben 4530 Gläubige

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An den Generalsekretär des ZK der KPdSU, M. Gorbatschow Abschrift an den Generalstaatsanwalt der UdSSR

Erklärung der Katholiken Litauens

Wir sind erschüttert über die brutale gerichtliche Vorgehensweise gegen den jungen Katholiken Petras Gražulis am 2. Februar 1988 vor dem Volks­gericht der Stadt Kapsukas. P. Gražulis hat sich geweigert, eine militärische Spezialausbildung anzutreten, mit der Begründung, daß sein christliches Gewissen ihm nicht erlaubt, in einer Armee zu dienen, die in Afghanistan unschuldiges Blut vergießt, die seine Heimat Litauen besetzt hat, die die atheistische Ideologie verteidigt und die Kirche verfolgt. Die von diesen Prinzipien diktierte Verweigerung sah das Gericht als „eine Verweigerung aus eigennützigen Gründen, ohne triftigen Anlaß, an militärischen Übun­gen teilzunehmen," an.

Die Gewissensüberzeugungen eines Menschen zu mißachten, erst recht einen Jugendlichen der Eigennützigkeit zu beschuldigen, der bereit ist, dafür ins Gefängnis zu gehen, ist inhuman und amoralisch. In anderen sozialistischen Ländern wird überlegt, und man bietet jenen Personen, die aus Gewissensgründen oder wegen ihrer religiösen Überzeugungen nicht beim Militär mit der Waffe in der Hand dienen können, alternative Dienst­möglichkeiten an. Wir fordern auch in der Sowjetunion eine solche Mög­lichkeit und verlangen, Petras Gražulis unverzüglich freizulassen.

Im Jahre 1988.

Es unterschrieben die Gläubigen:

In der Kathedrale von Kaunas - 3000 in den Kirchen der Stadt Vilnius - 1343 in der Kathedrale von Panevėžys - 3485 in Vilkaviškis - 1195 in Veisiejai, Rayon Lazdijai - 701 in Pivašiūnai, Rayon Alytus - 3670 in Igliauka, Rayon Kapsukas - 254 in Kalvarija, Rayon Kapsukas - 1072 in Šunskai, Rayon Kapsukas - 334 in Patilčiai, Rayon Kapsukas - 102 in Alvitas, Rayon Vilkaviškis - 757 in K. Naumiestis, Rayon Šakiai - 445 in Švėkšna, Rayon Šilutė - 503 in Vidiškiai, Rayon Ukmergė - 1211 in Kiaukliai, Rayon Širvintai - 475 in verschiedenen Pfarreien - 2361

Für die Freilassung von Petras Gražulis haben insgesamt 68516 Personen unterschrieben.

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An den Generalsekretär des ZK der KPdSU, M. Gorbatschow Abschriften an die Bischöfe Litauens

Erklärung der Katholiken Litauens

In der Nacht vom 2. zum 3. April 1982 haben Beamte der sowjetischen Regierung das kostbare Denkmal des gläubigen Volkes, den Berg der Mäd­chen, der sich im Dorf Pasruojis, Rayon Telšiai befindet, auf wandalische Weise verwüstet. Die Atheisten rissen die Marienkapelle ab, die dort war, zerschlugen die Statuen und vernichteten die dort errichteten Kreuze. Der Berg der Mädchen wird von den Gläubigen seit 1626 verehrt. Damals haben die nach Litauen eingedrungenen Soldaten des schwedischen Hee­res die Mädchen, die sich an dieser Anhöhe versteckt hatten, alle ermor­det, weil sie sich von den Soldaten nicht vergewaltigen ließen. Zu Ehren der Märtyrerinnnen der Unschuld errichtete das Volk dort eine Kapelle und eine Anzahl von Kreuzen. Die Stätte wurde von Wallfahrern besucht. Nach der wandalistischen Verwüstung des Berges im Jahre 1982 versuchten die Gläubigen öfters, die Kreuze wieder aufzustellen, die Beamten der sowjeti­schen Regierung rissen sie jedoch sofort wieder aus und terrorisierten die Aufsteller der Kreuze.

Wir bitten Sie, Generalsekretär, die Beamten der sowjetischen Regierung zu beauftragen, die Kapelle auf dem Berg der Mädchen wiederaufzubauen, die Kreuze wieder zu errichten und die Wallfahrer nicht am Besuch dieser historischen Stätte zu hindern.

Im Jahre 1988.

Es unterschrieben die Gläubigen:

In den Kirchen der Stadt Kaunas: in der Kathedrale - 5036 in der Vytautas-Kirche - 527 in Šančiai und Vilijampolė - 1203 in der Auferstehungskirche - 1040 in Petrašiūnai - 595

in Panevėžys, St. Peter und Paul-Kirche - 1055

in den Kirchen der Stadt Šiauliai - 16353

in Vilnius - 1417

in Anykščiai - 327

in Ukmergė - 1306

in Utena - 908

in Kupiškis - 1544

in Pakruojis - 326

in Vilkaviškis - 1158

in Pivašiūnai, Rayon Alytus - 3488

in K. Naumiestis, Rayon Šakiai - 452

in Kalvarija, Rayon Kapsukas - 1688

in Sangrūda, Rayon Kapsukas - 430

in Šunskai, Rayon Kapsukas - 337

in Patilčiai, Rayon Kapsukas - 101

in Igliauka, Rayon Lazdijai - 693

in Smilgiai, Rayon Radviliškis - 356

in Alvitas, Rayon Vilkaviškis - 709

in Kybartai, Rayon Vilkaviškis - 1046

in Kiaukliai, Rayon Širvintai - 439

in Švėkšna, Rayon Šilutė - 504

in Vidiškiai, Rayon Ukmergė - 1231

in verschiedenen Pfarreien - 1293

Ein offener Brief an den Generalsekretär des ZK der KPdSU, M. Gorbatschow.

Wir, die unten Unterzeichneten, versuchen schon seit Jahren (seit 3 bis 5 Jahren) in das einzige in Litauen noch bestehende katholische Priesterse­minar einzutreten, aber ohne Erfolg. Die Ursache ist die existierende Pra­xis, die seit den dunkelsten Zeiten Stalins besteht. Nach ihr werden die Listen der geeigneten Kandidaten für das Priesterseminar, die die Aufnah­meprüfungen bestanden haben, nach einem ungeschriebenen Gesetz dem Bevollmächtigten des Rates für Religionsangelegenheiten, P. Anilionis, vor­gelegt, der den Namen jedes ihm unerwünschten Kandidaten streicht. Außerdem werden in der Regel jene Personen gestrichen, die als Kirchen­diener schon tätig sind, die eine Berufung für den geistlichen Stand haben und aktiv am religiösen Leben teilnehmen, d. h. gerade jene, die nach logi­schem Denken bevorzugt angenommen werden sollten. Leider sind nicht nur die Ambitionen des Bevollmächtigten P. Anilionis allein schuld daran, wenn man die Ursache etwas tiefer untersucht und offen ausspricht; es ist eine Tatsache, daß beinahe jeder, der in das Priesterseminar zu gelangen versucht, früher oder später von Mitarbeitern des Staatssicherheitskomitees aufgefordert wird, mit ihnen zusammenzuarbeiten.

Der Mitarbeiter des Staatssicherheitskomitees von Lazdijai, Algis Gylys, hat im Mai 1983 versucht, Gintas Sakavičius für die Mitarbeit anzuwerben. Derselbe Mitarbeiter hat ebenfalls versucht, auch seinen Bruder Vytautas Sakavičius anzuwerben, der in dem Jahr die Mittelschule in Kapčiamiestis abgeschlossen hat. Im Juni 1983 bekam Vidmantas Šimkūnas eine Vorla­dung in das Kriegskommissariat nach Alytus. Dort stellten sich ihm zwei Mitarbeiter des Staatssicherheitskomitees vor und versuchten ihn zur Mit­arbeit zu überreden und sogar einen Arbeitsvertrag zu unterschreiben; sollte er sich weigern mitzuarbeiten, werde er nicht in das Priesterseminar eintreten können. V. Šimkūnas darf das Priesterseminar heute noch nicht besuchen. Solche Beispiele können wir sehr viele vorlegen. Die Priester Litauens schrieben in ihren offenen Briefen und Erklärungen bereits dar­über.

Wir haben öfters versucht, die Ursachen unserer Nichtaufnahme in das Priesterseminar mit dem Bevollmächtigten P. Anilionis zu klären, der Bevollmächtigte aber beschimpfte uns als Extremisten und jagte uns hin­aus, ohne uns das Wesen unserer „Vergehen" erklärt zu haben. Am 24. August dieses Jahres beschwerten wir uns bei dem Rat für Religionsan­gelegenheiten in Moskau. Uns wurde erklärt, daß solche peinlichen Fragen nur der Vorsitzende des Rates Chartschew selbst lösen könne, und man meldete uns für einen Empfang am 27. August an. Am 27. August zeigte sich Chartschew nicht im Rat, und uns empfing nach einigen Gesprächen mit anderen Mitgliedern des Rates in seinem Namen und mit seiner

Vollmacht sein Stellvertreter Noldebojew. Eine klare Antwort auf unsere Fragen haben wir nicht bekommen.

Wir haben nicht die Absicht, in diesem Brief die Tätigkeit so einer spezifi­schen staatlichen Organisation (Staatssicherheitskomitee) zu bewerten. Wir haben aber keinen Zweifel, daß es nichts gibt, und wenn es noch so wichtig erscheint, was den Versuch rechtfertigen könnte, die Menschen dazu zu zwingen, ihre eigenen Freunde zu beschatten, und ihnen damit zu drohen, ihnen andernfalls die Möglichkeit zu nehmen, der von ihnen geliebten Tätigkeit nachzugehen. Ähnliche Sachen wurden zu allen Zeiten und in allen Ländern für verwerflich und amoralisch angesehen. Wir wollen Prie­ster werden, wir wollen die Menschen lehren, sich von den hohen Prinzi­pien der Sittlichkeit und der Moral leiten zu lassen, nach den Geboten der ewigen Wahrheit und des Guten zu leben und - wie Chartschew selbst sich geäußert hat - „gewissenhaft zu arbeiten, nicht zu trinken, nicht zu stehlen, einander zu lieben und zu ehren".

Wir wenden uns an Sie, verehrter Generalsekretär, als Leiter des Landes und bitten Sie, diejenigen zu ermahnen, die die oben beschriebenen amo­ralischen Methoden anwenden und uns daran hindern, unsre gerechten Erwartungen zu verwirklichen.

Wir bitten Sie noch einmal, uns die Tür in das Priesterseminar zu Kaunas zu öffnen.

Am 29. August 1988.

Es unterschrieben:

A. Vainoras G. Numgaudas V. Sakavičius G. Sakavičius A. Gudaitis V Šimkūnas

P.S. Ungeachtet dessen, daß die Behörde des Bevollmächtigten des RfR, P. Anilionis, diese Männer aus der Liste der Kandidaten gestrichen hat, wur­den sie, auf Beschluß der Bischofskonferenz Litauens vom 25. August 1988, in das Priesterseminar zu Kaunas aufgenommen.

An den Vorsitzenden des Exekutivkomitees der Stadt Panevėžys

Abschriften an Kardinal Vincentas Sladkevičius an den Bevollmächtigten des RfR, P. Anilionis

Erklärung

der Kurie der Diözese Panevėžys, des Priesterrates der Diözese und der Priester der Stadt.

Auf dem Weg der Umwandlung und der Offenheit unseres Landes können sich die Beziehungen zwischen Kirche und Staat etwas vollkommener nor­malisieren. Aus diesem Grunde wenden wir uns auf Bitte der Gläubigen an Sie, die Heiligste Dreifaltigkeits-(Marianer-) Kirche im Zentrum der Stadt Panevėžys denen zurückzugeben, die sie errichtet und darin gebetet haben.

Im Laufe des 2. Weltkrieges wurde diese Kirche ziemlich beschädigt, die Gläubigen haben sie nach dem Krieg jedoch repariert. Die Kirche arbeitete bis 1949. Das Kirchenkomitee hat sie lange Zeit verteidigt, zur Zeit des sta­linistischen Personenkultes war es jedoch nicht mehr möglich, sie zu hal­ten. Die Kirche wurde geschlossen und in einen Tanzsaal, später in ein Lager und noch später in einen Ausstellungspalast umfunktioniert.

Wir bitten das Exekutivkomitee der Stadt, dieses moralische und materielle Unrecht wenigstens teilweise wiedergutmachen zu wollen, das den Gläu­bigen zugefügt wurde, und dafür zu sorgen, daß die Kirche wieder ein Haus des Gebetes wird. (...) Die Kirche prägt und hegt das Spirituelle im Menschen, das gerade heutzutage so fehlt.

Vor dem 2. Weltkrieg hatte die Stadt 30000 Einwohner, heute sind es 120 000, und im Jahre 2000 soll die Einwohnerzahl nach offizieller Prognose bis auf 140000 ansteigen. Dementsprechend wächst die Zahl der Gläubi­gen, diese Zahl wird noch von Dorfbewohnern ergänzt, die in die Stadt zum Beten kommen. Seinerzeit waren in der Stadt vier Kirchen, jetzt arbei­ten aber nur zwei. Sogar an einfachen Sonntagen stehen die Menschen in vollgestopften Kirchen, und an größeren Feiertagen haben sie keinen Platz mehr darin und müssen draußen stehen. In solchen Fällen muß man für die älteren Leute Sanitätsautos rufen. Sind denn die Gläubigen nicht Bür­ger des Landes, in dem man so besorgt um das Wohl der Menschen ist? Warum dürfen sie nicht mehr Bethäuser haben und frei darin Sitzplätze benützen dürfen?

Im Vertrauen auf die Gerechtigkeit der Umgestaltung bitten wir Sie, die Hl. Dreifaltigkeit-Kirche unverzüglich der Gemeinde der Gläubigen zu­rückzugeben, damit die Leute sich nicht mit Schreiben von Erklärungen und mit dem Sammeln von Unterschriften abmühen müssen.

Die Rückgabe der Kirche wird ein konkreter Beweis dafür sein, daß die Demokratie realisiert wird.

Am 8.6.1988.

Es unterschrieben:

Kapitelvikar der Diözese Panevėžys,

Prälat K. Dulksnys

Kanzler Priester J. Juodelis

Priester B. Antanaitis

Priester P. Adomonis

Priester P. Baltuška

Priester J. Balčiūnas

Priester P. Kuzmickas

Priester A. Balaišis

Priester K. Gutauskas

Priester J. Pranevičius

Priester A. Kairys

Priester P. Budriūnas

Priester J. Janulis

Priester Dekan J. Antanavičius

Priester S. Kazėnas

Priester S. Filipavičius

Priester A. Kietis

Priester F. Čiškauskas

Priester J. Kuodis

Priester I. Puriuškis

Priester R. Pukenis

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