Kapčiamiestis (Rayon Lazdijai)

Am 22. Juli 1983 war der Pfarrer der Pfarrei Kapčiamiestis, Priester Ignotas Plioraftis, in die Rayonstaatsanwaltschaft von Lazdijai zu Staatsanwalt I. Žiautys vorgeladen. Da Priester I. Plioraitis sich weigerte, eine Stellung­nahme zu schreiben, und zwar mit der Begründung, daß er sich nicht schul­dig fühle, schrieb der Staatsanwalt J. Žiautys eine solche. Der Staatsanwalt J. Žiautys benützte das vom Stellvertreter des Vorsitzenden des Rayon­exekutivkomitees von Lazdijai, I. Vanagas, zusammengetragene Material als Grundlage und brachte in der Stellungnahme folgende Fragen:

»Warum sind Sie mit dem Stellvertreter des Vorsitzenden des Rayonexeku­tivkomitees, Vanagas, uneinig?«

»Wie kommt der Gesprächsstoff mit den Regierungsvertretern in die »Chro­nik«, beispielsweise Ihre Unterhaltung mit I. Vanagas?«

»Warum machen Sie keine Meldungen an die Rayonverwaltung über die Ablaßfeiertage?«

»Warum schließt das Kirchenkomitee keinen Vertrag mit dem Rayonexeku­tivkomitee ab? Mischen Sie sich vielleicht in die Angelegenheit hinein und verhindern dies damit?«

»Wie und wann sind Sie zum Stellvertreter des Kirchenkomitees der Pfarrei gewählt worden? Es ist Ihnen doch verboten, dem Komitee anzugehören. Nötigen Sie vielleicht die Mitglieder des Komitees?«

»Sprechen Sie nicht in Ihren Predigten gegen die Regierung und die Gott­losen?«

»Sammeln Sie vielleicht selber Unterschriften oder organisieren Sie das Sammeln derselben unter verschiedenen Erklärungen?«

»Warum organisieren Sie die Jugend, um in der Kirche zu ministrieren?«

Priester I. Plioraitis las die vom Staatsanwalt aufgesetzte Stellungnahme nicht und unterschrieb auch nicht. »Wenn Sie auch alle diese Anschuldigun­gen zurückweisen, muß ich Sie als Staatsanwalt doch schriftlich verwarnen«, sagte der Staatsanwalt J. 2iautys und gab dem Priester eine Verwarnung folgenden Inhalts zum Durchlesen: »Ich verwarne Sie, weil Sie systematisch Predigten antiatheistischen Charakters halten, von der Befolgung der Ver­tragsbestimmungen abhalten und die Jugend organisieren. Sie können wegen der Mißachtung der Vertragsbestimmungen mit einer Administrativstrafe belegt und wegen des Organisierens der Jugend zur strafrechtlichen Verant­wortung gezogen werden.«

Priester I. Plioraitis unterschrieb die Verwarnung nicht. Die für ihn be­stimmte Verwarnung abzuschreiben, erlaubte der Staatsanwalt J. 2iautys dem Priester nicht. Die Unterhaltung dauerte etwa zwei Stunden.

Eigirdžiai (Rayon Telšiai)

 

Am 26. Juli 1983 kamen zwei Sicherheitsbeamte aus Vilnius zum Pfarrer der Pfarrei Eigirdžiai, Ferdinandas Žilys. Das inoffizielle Verhör dauerte etwa Stunden. Die Grundfragen bezogen sich auf die nach der Meinung der Sicherheitsbeamten ungeeigneten Predigten, die Priester F. Žilys gehalten hat; denn er hatte in seiner Predigt während der Ablaßfeier in Žemaičių Kalvarija die eingekerkerten Priester Alfonsas Svarinskas und Sigitas Tam-kevičius erwähnt. Es interessierte die Sicherheitsbeamten, wie die Nachrich­ten über eine frühere Durchsuchung das Ausland erreicht haben. »Wenn das Ausland auch von diesem unseren Besuch etwas erfahren wird, dann kommt ein trauriges Ende«, drohten die Tschekisten dem Priester F. Žilys beim Abschied.

Vilnius

Am 13. Januar 1984 waren der Priester Vaclovas Aliulis, der Verwalter der Erzdiözese Vilnius, Priester Algirdas Gutauskas, und der Pfarrer der Hl. Geist-Kirche, Priester Aleksandras Kaskevičius, in den Amtssitz des Bevollmächtigten des RfR vorgeladen. In Anwesenheit der letzteren zwei als Zeugen, beschimpfte der Stellvertreter des Bevollmächtigten, Juozėnas, den Priester V. Aliulis, weil dieser in seiner in der Hl. Geist-Kirche gehal­tenen Predigt den verurteilten Priester S. Tamkevičius verteidigt hatte. Priester V. Aliulis hatte in seiner Predigt die Gläubigen daran erinnert, daß sogar die Vorbereitung eines Weihnachtsbaumes für die Kinder als anti­sowjetische Veranstaltung betrachtet wurde.

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Am 8. September 1983 kam ein Sicherheitsbeamter zu Pečkevičius, wohn­haft in Vilnius, Trimitų 82-2, und forderte ihn auf, unverzüglich in den Sicherheitsdienst zu kommen. Als S. Pečkevičius sich nach dem Grund der Vorladung erkundigte, erwiderte der Tschekist schroff: »Das wirst du schon erfahren, wenn du kommst.« An dem Tag ging S. Pečkevičius nicht in den Sicherheitsdienst. Etwas später wurde S. Pečkevičius eine zweite Vorladung zugestellt, wonach er am 19. September im Sicherheitsdienst zu erscheinen habe. Da die Tschekisten S. Pečkevičius nicht zu Hause antrafen, ließen sie die Vorladung bei seiner Mutter zurück mit der Drohung, daß man ihn von der Miliz abholen lassen werde, falls er nicht komme. Während des Ver­hörs am 19. September wurde S. Pečkevičius gefragt, woher er Priester S. Tamkevičius kenne, was er über die von ihm gehaltenen Predigten wisse u. ä. Den Untersuchungsbeamten interessierte, seit wann S. Pečkevičius den Priester Jonas Matulionis kenne, und versuchte ihn zu überzeugen, daß er ein falscher Priester, mit seinen Worten gesagt, ein »Swollotsch« (Gesindel, Lumpenpack), aber kein Priester sei. Den Tschekisten gefällt es nicht, daß Priester S. Tamkevičius viele Bekannte im Ausland hat; Pečkevičius machten sie Vorwürfe, weil er mit Blumen zum Flughafen gefahren war, um sie zu empfangen. Schließlich erklärte der Untersuchungsbeamte: »Du stehst auf der Liste des Sicherheitsdienstes, wir wissen alles, was du in Kaunas machst (S. Pečkevičius bereitet während der Weihnachtsfeiertage in der Kathedrale zu Kaunas die Weihnachtskrippe vor — Bern. d. Red.), da sagen wir auch nichts. Aber gehe nicht zum Flughafen, um die Teufel (die Auslands­gäste — Bern. d. Red.) zu empfangen.« Das Verhör dauerte etwa drei Stunden.

Vor dem hl. Casimir-Jubiläum tauchte wieder ein Mitarbeiter des Sicher­heitsdienstes bei S. Pečkevičius auf. Als er ihn zu Hause nicht antraf, sprach der Tschekist am Rückweg nach Hause S. Pečkevičius auf der Straße an.

Diesmal versuchte der Sicherheitsbeamte ein Gespräch über die Vorbereitung der Weihnachtskrippe in der Kathedrale zu Kaunas. Er erkundigte sich, wer bei der Vorbereitung geholfen habe. Pečkevičius sagte, er habe es allein getan, ohne sich zu verstecken, und deswegen verweigere er es jetzt, sich zu rechtfertigen oder irgendwelche Aussagen zu machen.

Am 20. März 1984 wurde in der Wohnung des Pensionisten Liudas Dam­brauskas in Vilnius, in der Wohnung seiner Frau in Kaunas und im Garten­häuschen eine Durchsuchung gemacht. Während der Durchsuchung nahmen die Tschekisten die von L. Dambrauskas aufgezeichneten Erinnerungen aus seinem Leben im Gefängnis und im Zwangsarbeitslager mit. (L. Dambraus­kas war zu Zeiten der Stalinregierung zum Tode verurteilt, die Strafe wurde später in Gefängnisstrafe umgewandelt). Zur Zeit wird die Anklage nach § 68 des StGB formuliert, d. h. man droht ihm wegen antisowjetischer Tätig­keit und Agitation mit einer Gefängnisstrafe von 7 Jahren. Bis jetzt wurden täglich Verhöre durchgeführt. Da die Gesundheit von L. Dambrauskas schlecht ist, wurde die prozessuelle Sicherungsmaßnahme auf später ver­schoben. Den von Verhören und Drohungen gepeinigten L. Dambrauskas traf ein Herzinfarkt, so daß er zur Zeit im Krankenhaus liegt.

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Am 4. Mai 1984 gegen 8 Uhr morgens haben acht Sicherheitsbeamte in der Wohnung von Frau Elena Terleckienė (Vilnius, Nemenčinės plentas 68) eine Durchsuchung gemacht. Während der Durchsuchung wurden mitgenom­men: Die Nr. 60 der »Chronik der LKK«; Tagebücher aus den Jahren 1971, 1975, 1976; Briefe von A. Terleckas, geschrieben im Gefängnis und seine Notizen aus der Verbannung; verschiedene Postquittungen und andere Unterlagen; das Buch »Romas Kalanta«. Nach der Durchsuchung wurde Terleckienė in den Sicherheitsdienst gebracht und dort zwei Stunden lang verhört. Auch der Sohn von A. Terleckas, Gintautas, wurde vom Sicher­heitsdienst ausgefragt.

Am 19. Juni 1984 verhörte der Tschekist Česnavičius Frau E. Terleckienė. Der Untersuchungsbeamte warnte E. Terleckienė und beschuldigte sie, daß sie Verbindungen mit dem Ausland (konkret mit Kęstutis Jokuynas) wie auch mit den »Antisowjetlern« in Litauen pflege und drohte ihr außerdem an, einen Strafprozeß gegen sie gemäß § 68 Teil 1 des StGB einzuleiten.

Jurbarkas

Am 11. Mai 1984 wurde die Schaffnerin Elena Butkuvienė zum Untersu­chungsbeamten Ramanauskas vorgeladen. Es verhörte sie der Vorsteher des Sicherheitsdienstes, Šerkšniovas, selbst. Der Tschekist beschimpfte E. Butkuvienė, weil diese den Schülern die Fahrkarten für die Reise zur Ge­denkfeier des Todes des Erzbischofs Jurgis Matulevičius nach Kapsukas besorgt hatten. Er verlangte, mit seinen Worten ausgedrückt, »die Kinder und die Jugend nicht zu schädigen. Ihr dürft in die Kirche gehen, welche Freiheiten braucht ihr noch?!« — sagte der Vorsteher des Sicherheitsdienstes, Šerkšniovas. »Wäre ich aber eine Lehrerin, dürfte ich dann auch noch in die Kirche gehen?«, gab E. Butkuvienė nicht nach. »Das läßt sich nicht vereinbaren«, erwiderte der Sicherheitsbeamte. Bei der Entlassung drohte der Tschekist Šerkšniovas Frau Butkuvienė mit der Entlassung aus der Arbeit.

Vadžgirys (Rayon Jurbarkas)

Der Pfarrer von Vadžgirys, Priester Alfonsas Bulotas, wurde zu einem Ge­spräch im Sicherheitskomitee in Vilnius vorgeladen. Mit der Begründung, daß keine Zeit für eine solche Reise bleibe, wenn man zwei Pfarreien ver­sorgen müsse, unterließ Priester A. Buotas die Fahrt zum Sicherheitsdienst. Am 24. April kamen die Sicherheitsbeamten selber zu dem Pfarrer. Eine der ersten Fragen der Tschekisten war es, warum der Priester den ausgefüllten Bericht für die Wahlen in den Priesterrat der Erzdiözese Kaunas nicht durch die Post an die Kurie abgeschickt habe. Priester A. Bulotas erwiderte: »Ich habe gedacht, daß man den Bericht der Kurie zustellen muß, hier stellt sich aber heraus, daß man ihn Ihnen übergeben soll.«

Die Gäste interessierten sich während des Gesprächs für die Meinung des Priesters A. Bulotas über die vom Gericht verurteilten Priester Alf. Sva­rinskas und S. Tamkevičius.

Telšiai

Am Abend des 23. Juni, dem Vorabend des Johannistages, hatte eine Gruppe gläubiger Jugendlicher der Stadt Telšiai auf einem Hügel am Wald­rand Scheiterhaufen angezündet, getanzt und gesungen. Nach dem Johannis­tag fingen die Verhöre der Festteilnehmer an. Die Frauen Jadvyga Ignotienė und Genutė Jurevičienė wurden in den Sicherheitsdienst vorgeladen. Bei Familie Dambrauskas, deren Kinder auch beim Johannisfeuer waren, waren die Sicherheitsbeamten sogar mehrmals zu Gast. Die Tschekisten versuchten zu erfahren, wer dieses Fest organisiert habe, wer daran aktiv teilgenommen, d. h. wer gesungen, gesprochen, ihres »Wissens« die litauische National­hymne gesungen (die Hymne hat niemand gesungen — Bern. d. Red.) und wer den Imbiß vorbereitet und ausgeteilt habe.

Skuodas

Die Einwohnerin von Skuodas, Brone Navickaitė, wurde am 26. Juli 1983 in den Sicherheitsdienst des Rayons vorgeladen. Ein Sicherheitsbeamter, der sich nicht vorstellte, machte B. Navickaitė Vorwürfe, weil die Geschichte über ihre Entlassung aus der Arbeit in die »Chronik« gelangt war. Den Tschekisten interessierte, wer die Nachrichten der Untergrundveröffent­lichung übergeben konnte, und wem von ihren Bekannten sie die Abschriften ihres Briefes an die Redaktion der »Tiesa« (»Die Wahrheit«) gegeben habe. Der Sicherheitsbeamte behauptete, daß in der »Chronik« ein Zitat ihres Briefes an die Redaktion der »Tiesa« untergebracht sei. Es lautete: »Eigen­artig klang auch die Bitte des Leiters, niemandem etwas davon zu sagen. Wenn alles ordnungsgemäß gemacht wird, wozu dann eine derartige Bitte? Ist es aber nicht ordnungsgemäß, warum soll ich dann schweigen?« Außer­dem fände sich dort die Nummer der Antwort des Bildungsministeriums; das könne doch niemand anderer übergeben haben als sie selbst. B. Na­vickaitė stellte klar, daß sie nichts verheimlicht und über ihre Entlassung aus der Arbeit öffentlich erzählt hatte; auf welchen Wegen das alles in die »Chronik« gekommen sei, wisse sie nicht. B. Navickaitė erkundigte sich, was sie verbrochen habe, indem sie an die Redaktion der »Tiesa« schrieb. Der Tschekist behauptete, daß sie das Recht habe zu schreiben und nach Gerechtigkeit zu suchen, und daß sie nicht nur an die Redaktionen der Zeitungen der Republik, sonders auch an die der Union sich wenden dürfe. »Warum bin ich dann zu Gesprächen mit Zalepūga und Pocevičius vorge­laden worden?«, fragte B. Navickaitė weiter. Der Tschekist schwieg.

Gegen Ende des Verhörs wies der Sicherheitsbeamte auf einige Paragraphen hin, wonach B. Navickaitė wegen Verheimlichung eines Vergehens und der Übergabe der Nachrichten ans Ausland bestraft werden könne.

Šatės (Rayon Skuodas)

Am 8. Juli 1983 waren die Frauen Irena Stončienė, Virginija Serečkienė, Lina Viskontienė, Genovaitė Bertienė, Julija Garbinčienė und Aleksandra Jablonskienė mit ihren Kindern in die Rayonstaatsanwaltschaft von Skuodas vorgeladen, um dem Untersuchungsbeamten R. Kurpavičius bezüglich der Katechisierung der Kinder Rede und Antwort zu stehen. Am 22. Juli wurden nur die Kinder allein in die Staatsanwaltschaft, ohne ihre Mütter vorgela­den; die Eltern ließen aber ihre Kinder nicht in die Staatsanwaltschaft gehen. Offensichtlich wollte man gegen den Pfarrer der Pfarrei, Priester Vincentas Senkus, wegen Katechismusunterricht bei Kindern ein Gerichtsverfahren einleiten. Die vorgeladenen Mütter und ihre Kinder bezeugten, daß der

Pfarrer sie nicht unterrichtet, sondern während der Andacht gepredigt habe, und sie hätten nur zugehört.

Am 8. August 1983 erklärte die Stellvertreterin des Vorsitzenden des Rayon­exekutivkomitees von Skuodas, Luožienė, der Postleiterin von Šatės, V. Sebeckienė, telefonisch: »Wenn deine Kinder wieder in die Kirche gehen, wirst du aus der Arbeit entlassen und kannst dann zum Kartoffelklauben gehen!« Der Erzieherin im Kindergarten von Šatės, G. Bartienė, befahl die­selbe Luožienė, eine Erklärung zu schreiben, daß sie freiwillig ihre Arbeit aufgebe, weil ihre zwei Söhne die Kirche besuchen. G. Bertienė wurde im August aus ihrer Arbeit entlassen.

Der II. Sekretär des Rayonkomitees der Kommunistischen Partei, Zalepūga, besuchte Šatės während der zwei Wochen vor dem Besuch des Bischofs in der Pfarrei fast jeden Tag. »Wenn ihr in die Kirche geht, werdet ihr aus der Arbeit entlassen«, drohte Zalepūga den Bediensteten des Städtchens. Zur selben Zeit besuchte auch die Direktorin der Mittelschule, Jakštienė, die Eltern der gläubigen Kinder und erklärte ihnen: »Ihr habt kein Recht, die sowjetischen Kinder in die Kirche mitzunehmen!«

Kaunas

Im März 1984 war die Einwohnerin von Kaunas, Aldona Šupenienė, in den Sicherheitsdienst der Stadt Kaunas zu dem Untersuchungsbeamten Jonas Matulevičius vorgeladen. Den Sicherheitsdienstbeamten interessierte, ob sie, die Mutter, wisse, mit welchen Menschen und Freunden ihre Tochter Ilona Šupenytė verkehre, daß sie den Gefangenen Briefe schreibe und daß sie das schmerzlich zu spüren bekommen könnte. A. Šupenienė verteidigte die von dem Tschekisten verachteten Gefangenen Gajauskas, Skuodis und andere und rechtfertigte die Taten ihrer Tochter. Am Schluß des Verhörs verlangte der Tschekist J. Matulevičius, daß die Mutter ihre Tochter so beeinflussen solle, daß diese von selbst zum Sicherheitsdienst komme und alles erzähle.

Auf das Zureden der Mutter und die telefonische Vorladung von J. Matule­vičius hin, ging I. Šupenytė nicht zum Sicherheitsdienst. So waren die Sicher­heitsbeamten gezwungen, eine schriftliche Vorladung ins Haus zu schicken. Bei der Vernehmung von I. Šupenytė war außer dem Tschekisten J. Matu­levičius auch der Regisseur des musikalischen Jugendstudios des Kultur­palastes zu Kaunas, Rubinow, anwesend. Er bemühte sich herauszubekom­men, wer I. Šupenytė geraten hatte, das von ihm geleitete Jugendstudio zu verlassen. Seiner Meinung nach sei die Einwohnerin von Kaunas, Aldona Raižytė daran schuld. Er bemühte sich, seine Meinung von der Vorgeladenen bestätigt zu bekommen. Der Tschekist Matulevičius brachte seine Unzufrie­denheit zum Ausdruck, daß das Mädchen Briefe an die Gefangenen schreibe und daß es am 90. Jahrestag des Gemetzels von Kražiai teilgenommen hatte. J. Matulevičius verlangte von I. Šupenytė, daß sie schriftlich Stellung dazu nehme, daß sie verspreche, den Gefangenen keine Briefe mehr zu schreiben, daß sie nicht mehr zu Gerichtsverhandlungen fahre usw. Als I. Šupenytė sich entschieden weigerte, dies zu schreiben, riet er ihr, es sich zu überlegen und ein anderes Mal zu kommen. Die Vernehmung dauerte 4 Stunden.